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Ergänzende Technische Anschlussbedingungen Für Den Anschluss

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Ergänzende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das 10-kV-/20-kV-Mittelspannungsnetz der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM GmbH) Netzbereich Frankfurt am Main Stand: Oktober 2015 Seite 1/20 Inhaltsverzeichnis 0. Vorwort .......................................................................................................................... 3 1. Grundsätze .................................................................................................................... 3 2. Netzanschluss............................................................................................................... 4 3. Übergabestation ........................................................................................................... 4 3.1 Baulicher Teil ............................................................................................................. 4 3.1.1 Allgemeines .......................................................................................................... 4 3.1.2 Trassenführung der Netzanschlusskabel .............................................................. 5 3.1.3 Zugang und Transport........................................................................................... 5 3.1.4 Druckentlastung .................................................................................................... 6 3.1.5 Türen, Lüftungsgitter ............................................................................................. 6 3.1.6 Doppelboden, Kabelboden.................................................................................... 7 3.1.7 Transformatorenschutzgitter ................................................................................. 7 3.1.8 Beleuchtung, Steckdosen ..................................................................................... 7 3.1.9 Fremdleitungen und Einrichtungen........................................................................ 8 3.1.10 Brandmeldeeinrichtungen ..................................................................................... 8 3.1.11 Fundamenterder/Erdungsfestpunkt ....................................................................... 8 3.2. Elektrischer Teil ......................................................................................................... 9 3.2.1 Allgemeines .......................................................................................................... 9 3.2.2 Verriegelung, Anzeige ......................................................................................... 10 3.2.3 Transformatoren ................................................................................................. 11 3.2.4 Sternpunkbehandlung ......................................................................................... 11 3.2.5 Sekundärtechnik, Schutzeinrichtung, Hilfsenergieversorgung ............................. 11 3.2.6 Kurzschlussanzeiger und kapazitive Spannungsanzeigegeräte .......................... 14 4. Eigenerzeugungs- und Netzersatzanlagen (Netzrückwirkungen) ........................... 14 5. Blindleistungskompensation ..................................................................................... 15 6. Mobile Baustromstationen ......................................................................................... 16 7. Abrechnungsmessung ............................................................................................... 16 8. Notwendige Prüfprotokolle zur elektrischen Abnahme ........................................... 18 9. Zeichnungen ............................................................................................................... 19 10. Abkürzungen...................................................................................................... 20 Stand: Oktober 2015 Seite 2/20 0. Vorwort Versorgungszuverlässigkeit und Betriebssicherheit des Versorgungsnetzes der Netzdienste Rhein-Main GmbH (im Folgenden NRM GmbH genannt) können durch Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen beeinträchtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist der Sicherheit des Bedienpersonals und Passanten zu widmen. Daher ist die NRM GmbH als Netzbetreiber zur Festlegung technischer Mindestanforderungen verpflichtet, welche die Bedingungen an den Netzanschluss von Übergabestationen an das Mittelspannungsnetz regeln. Zum Anschluss von elektrischen Anlagen an das 10-kV-/20-kV-Mittelspannungsnetz gelten die TAB Mittelspannung 2008 des bdew (TAB2008) in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich sind die „Ergänzende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das 10-kV-/20-kV-Mittelspannungsnetz der NRM GmbH Netzdienste Rhein-Main GmbH“ (im Folgenden ETA-MS genannt) zu beachten. 1. Grundsätze Die ETA-MS präzisieren die Forderungen der TAB Mittelspannung 2008 des bdew und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an das 10-kV-/20-kV- Mittelspannungsnetz der NRM GmbH sowie für Netzanschlussänderungen. Für den Anschluss an das 30-kV-Mittelspannungsnetz gelten abweichende Anforderungen, die im Bedarfsfall bei der NRM GmbH erfragt werden können. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Anlage oder die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für den verbleibenden Teil einer Übergabestation ist keine Anpassungspflicht erforderlich, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Aufbau und Ausführung der Übergabestation ist mit der NRM GmbH abzustimmen. Alle Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien sind in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Bereits in der Planungsphase sind die Räumlichkeiten und der Aufbau der Übergabestation mit der NRM GmbH abzustimmen. Mit dem Bau- und Montagearbeiten darf erst begonnen werden, wenn die mit dem Prüfvermerk der NRM GmbH versehenen Genehmigungsunterlagen beim Kunden oder dessen Planer vorliegen. Ergeben sich während der Bauzeit Änderungen gegenüber den von der NRM GmbH genehmigten Plänen, so ist die NRM GmbH zu informieren, um die Ausführbarkeit der Änderung beurteilen zu können. Bei Änderungen, die ohne schriftliche Freigabe durch die NRM GmbH erfolgt sind, kann die NRM GmbH einen Rückbau bzw. Anpassung an die technischen Vorgaben verlangen. Stand: Oktober 2015 Seite 3/20 Sind die baulichen Arbeiten entsprechend den freigegebenen Planunterlagen ausgeführt und abgeschlossen, erfolgt eine Begehung und Freigabe durch die zuständige Fachabteilung der NRM GmbH. Mit der Montage des elektrischen Teils der Anlagen darf erst nach Freigabe des baulichen Teils begonnen werden. 2. Netzanschluss Übergabestationen und/oder temporäre, mobile Baustromstationen sind grundsätzlich in unmittelbarer Nähe, max. bis 15 m, zur Versorgungsleitung zu planen. 3. Übergabestation 3.1 Baulicher Teil 3.1.1 Allgemeines Bei Errichtung einer Fertigteilstation ist ein befestigter Zugang und Transportweg vom öffentlichen Grund zur Station jederzeit zu gewährleisten. Als fabrikfertige Fertigteilstationen sind nur begehbare Stationen gemäß DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) zugelassen. Die im Netz der NRM GmbH zugelassenen fabrikfertigen Baukörper sind bei der NRM GmbH zu erfragen. Für fabrikfertige Stationen sind folgende Werte einzuhalten: · 10-kV-Netz: IAC AB 20kA/1s; Gehäuseklasse 20 · 20-kV-Netz: IAC AB 16kA/1s; Gehäuseklasse 20 Das Gebäude oder der Raum ist möglichst auf Erdgleiche anzuordnen. Die Errichtung einer Übergabestation in Obergeschossen oder Geschossen unterhalb des 1. Untergeschosses ist nicht zulässig. Die Übergabestation muss an der zur Trasse liegenden Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Netzanschlusskabel geführt werden. Bei Übergabestationen, die von außen direkt zugänglich sind, ist eine verschließbare Baustromöffnung (Æ 125 mm) neben der Zugangstür vorzusehen. Der Messwagen muss jederzeit soweit an die Übergabestation heranfahren können, dass der Kabelweg vom Messwagen zur Mittelspannungsschaltanlage max. 30 m beträgt. Bei Übergabestationen unter Erdgleiche ist das anfallende Tagwasser, z. B. im Bereich von Einbring- bzw. Zu-/Abluftschächten, ausreichend zu entwässern. Der Einbau einer Innendämmung in die Räumlichkeiten der Übergabestation und/oder Transformatorenräumen Stand: Oktober 2015 sollte vermieden werden. Ist eine Innendämmung aus Seite 4/20 bauphysikalischen Gründen jedoch unvermeidlich, so sind die Anforderungen der NRM GmbH an diese Innendämmung zu beachten. Die lichte Raumhöhe über dem Doppelboden muss je nach Mittelspannungsschaltanlagentyp bei 10 kV/20 kV mind. 2,40 m betragen. Der Raum muss frei von Unterzügen sein. Wände und Decken sind weiß zu streichen. Betonböden sind inkl. eines Sockels von 10 cm mit einem staub- und abriebfesten Anstrich zu versehen. Die Anlagenteile, die sich im Verfügungsbereich (Schalthoheit) der NRM GmbH befinden, dürfen für den Kunden bzw. dessen Beauftragten nicht zugänglich sein. Anlagenteile, die im Verfügungsbereich des Kunden stehen, sind von Anlagenteilen, die sich im Verfügungsbereich der NRM GmbH befinden, räumlich zu trennen. Entsprechende Varianten der räumlichen Trennung sind mit der NRM GmbH abzustimmen. 3.1.2 Trassenführung der Netzanschlusskabel Für die Verlegung der Netzanschlusskabel sind geeignete druckwasserdichte Einführungen vorzusehen. Eine Verlegung der Netzanschlusskabel innerhalb des Gebäudes ist nicht zulässig. Kabelzieh- und/oder Kabelanschlussschächte sind nicht zulässig. Es ist aus versorgungstechnischer Sicht ausgeschlossen, sogenannte Vermuffungen zur Trennung von Übergabestationen oder mobile Baustromstationen auf Privatgrundstücken vorzunehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vermuffungen zur Kabelverlängerung auf Privatgrundstücken. Alle erforderlichen Montagen und Tiefbauarbeiten für Vermuffungen haben grundsätzlich im öffentlichen Bereich durch die NRM GmbH zu erfolgen. Kabeldurchführungen und Kabelschutzrohre bis zur Grundstücksgrenze sind nach Angaben der NRM GmbH einzubauen (Bild B1, B2 und B3). 3.1.3 Zugang und Transport Der Grundstückseigentümer und Anschlussnehmer gestattet den Mitarbeitern der NRM GmbH bzw. dessen Beauftragten zu jeder Zeit (365 Tage/24 Stunden) den uneingeschränkten und gefahrlosen Zugang sowie Zufahrt für den Transport zu der Übergabestation. Der Zugang und Transport zur Übergabestation muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein. Die Anbringung eines Schlüsseltresors (Beistellung durch die NRM GmbH) im frei zugänglichen Eingangsbereich oder der Einbau von entsprechenden Doppelschließzylindern muss mit der NRM GmbH abgestimmt werden. Bei Stationen unterhalb der Geländeoberkante ist der Zugang über eine Außentreppe oder über das Gebäude zu realisieren, der Zugang über eine Steigleiter ist nicht zulässig. Stand: Oktober 2015 Seite 5/20 Für einen jederzeit möglichen Anlagentransport muss eine dauerhafte LKW-Aufstellfläche vorgesehen werden. Sofern der Transportweg über Tiefgaragen oder Parkplätze realisiert werden soll, ist darauf zu achten, dass hierbei generell kein Stellplatz gequert werden darf. Der komplette Transportweg muss zudem für das jeweilige Trafogewicht/Anlagengewicht geeignet sein. Eine Feuerwehrzufahrt darf durch den Transport nicht beeinträchtigt werden. Sofern eine Einbringung über einen Einbringschacht geplant wird, sollte dieser nicht überbaut werden. Im Falle einer Überbauung ist eine freie Mindesthöhe von 5,5 m zu gewährleisten. In Einzelfällen kann diese Höhe nach Abstimmung mit der NRM GmbH unterschritten werden. In diesen Fällen ist ein frei zugängiger Lasthaken zu montieren. Die Abdeckung der Einbringöffnung muss ohne Montageaufwand herausnehmbar sein. 3.1.4 Druckentlastung Druckentlastungsöffnungen sind derart zu gestalten, dass bei einem Störlichtbogen in der Mittelspannungsschaltanlage keine über die Bemessung des Baukörpers hinausgehende Druckbeanspruchung auftritt. Ein Nachweis über die Druckfestigkeit des Baukörpers ist schriftlich durch den Architekten/Bauherrn zu erbringen. Das Druckentlastungskonzept der Schaltanlage und der zugehörigen Räumlichkeiten sind entsprechend der Druckbeanspruchung mit der NRM GmbH abzustimmen. 3.1.5 Türen, Lüftungsgitter Alle direkten Zugangs- und Transporttüren der Übergabestation sind mit einer 10 cm hohen, dauerhaft gelb/schwarz markierten, wasserdichten Schwelle zu versehen. Die Türen der Übergabestation müssen dem zu erwartenden Überdruck infolge eines Störlichtbogens standhalten. Bei Ausführung einer 1-flügeligen Tür ist eine 3-PunktVerriegelung und bei einer 2-flügeligen Tür ist zusätzlich noch eine Verriegelung nach oben und unten vorzusehen. Zur Vermeidung von Störungen muss die Übergabestation gegen das Eindringen von Kleintieren, Fremdkörpern und Feuchtigkeit zuverlässig geschützt werden, dies gilt insbesondere für Belüftungsöffnungen, Kabeleinführungen und Türen. Bei Außentüren ist ein lichtes Spaltmaß von max. 3 mm zwischen Boden und Türblatt einzuhalten, Innentüren müssen rauchdicht ausgeführt werden. Alle Türen müssen hinsichtlich ihrer lichten Durchgangshöhen und -breiten den Mindestangaben der DIN VDE 0101-1 entsprechen. In Abhängigkeit der einzubringenden Transformatoren und Schaltanlagen sind ggf. Abweichungen nach oben erforderlich und mit der NRM GmbH abzustimmen. Innenliegende Zugangstüren zu Übergabestationen und/oder Transformatorräumen sind in T-90RS Qualität auszuführen. Lüftungsgitter müssen durchstochersicher sein und einen Schutzgrad von IP 23-DH nach VDE 0470 Teil 1 bzw. DIN EN 60529 erfüllen (Bild F1). Die Größe der Lüftungsgitter ist in Stand: Oktober 2015 Seite 6/20 Abstimmung mit der NRM GmbH zu bestimmen. Der Einbau von Insektenschutzgittern ist nicht zulässig. 3.1.6 Doppelboden, Kabelboden Die Höhe des Kabelkellers bzw. des Doppelbodens kann, je nach Netzkonzept (Querschnitt der Einspeisekabel sowie deren Verlegung), unterschiedlich sein. Die Angaben der NRM GmbH sind zwingend zu beachten. Als Doppelbodenplatten sind nur nicht brennbare Baustoffe der Baustoffklasse A zugelassen. Der Doppelboden muss mindestens der Elementklasse 5 (Bruchlast >= 10 kN) gemäß DIN EN 12825 entsprechen. Sämtliche Doppelbodenplatten sind mittels metrischer Schrauben umlaufend druckfest zu verschrauben. Alle Stützen der Unterkonstruktion sind mit dem Boden kraftschlüssig zu verbinden. Bei der Ausführung des Doppelbodens ist darauf zu achten, dass die Kabeleinführungen nicht durch Stützen oder ähnliches verbaut werden. Entsprechendes gilt auch für den Bereich unterhalb der Schaltanlage und/oder des Niederspannungsgerüstes. Zur Ausführung zugelassene Platten sind mit einem Rastermaß von ca. 60x60 cm und einem Doppelbodenstützenmaß von 60x120 cm zu verwenden. Die Anzahl der Doppelbodenstützen ist auf ein Minimum zu beschränken, so dass der Freiraum unter dem Doppelboden nicht durch unnötig viele Stützen eingeengt ist. Ein Saugheber zum Herausnehmen der markierten Öffnungsplatte ist beizustellen. Bei Kabelkellern bzw. Doppelböden ab einer Höhe von >1,0 m ist ein fester Einstieg mit einer Leiter mit einem Handgriff bzw. einer Einstiegshilfe erforderlich. 3.1.7 Transformatorenschutzgitter Es sind Schutzvorrichtungen gegen zufälliges Berühren der Transformatoren vorzusehen. Öltransformatoren sind mit Steckendverschlüssen anzuschließen. Gießharztransformatoren sind durch ein Schutzgitter mit Tür gegen zufälliges Berühren zu schützen. Das Schutzgitter ist im Abstand von mind. 40 cm um den Gießharztransformator zu montieren. Diese Schutzgitter müssen mind.1,80 m hoch und mit einer Maschenweite gem. Schutzgrad IP2X nach VDE 0470 Teil1 bzw. DIN EN 60529 ausgeführt sein. Die Gittertür ist mit einem Warnschild „Vor Betreten Transformator freischalten“ zu versehen. 3.1.8 Beleuchtung, Steckdosen Beleuchtungseinrichtungen (Leuchtstofflampen) in der Übergabestation sind max. 2,25 m über Boden anzuordnen. Bei einem Doppelboden/Kabelboden von einer Höhe => 1 m ist eine Beleuchtung vorzusehen, die mit der Raumbeleuchtung zu schalten ist. Stand: Oktober 2015 Seite 7/20 In Übergabestationen ohne Niederspannungsgerüst(e) oder bei Übergabestationen mit Schutzeinrichtung ist eine Drehstromzuleitung für die Eigenbedarfsversorgung vorzusehen. Bei Vorhandensein von notstromberechtigten Stromkreisen ist diese dort anzuschließen. Diese Zuleitung ist mit 3x63 A in der Niederspannungshauptverteilung abzusichern und zu beschriften. Eine Kleinverteilung zur Absicherung der Stromkreise in der Übergabestation muss mindestens bestückt sein mit: 3 x 25 A für CEE-Steckdose 1 x B16 A Leitungsschutzschalter für Beleuchtung 1 x B16 A Leitungsschutzschalter für 230 V-Steckdosen 1 x B16 A Leitungsschutzschalter für Schutzeinrichtung *) sofern erforderlich 1 x B16 A Leitungsschutzschalter für Heizung **) nur erforderlich für Schutzeinrichtung 2 x B16 A Leitungsschutzschalter als Reserve 3.1.9 Fremdleitungen und Einrichtungen In Übergabestationen und/oder in Transformatorräumen dürfen Einrichtungen, wie z. B. Lautsprecher, Piktogramme etc. und Leitungen, die nicht zum Betrieb der Übergabestation und oder Transformatorräumen erforderlich sind, nicht vorhanden sein. 3.1.10 Brandmeldeeinrichtungen Sollten die Räume der Übergabestationen und/oder Transformatorräumen brandschutztechnisch überwacht werden müssen, so ist nur ein wartungsfreies Rauchansaugsystem zulässig. Die Steuereinheit ist außerhalb des Raumes der Übergabestation bzw. Transformatorraum zu installieren. 3.1.11 Fundamenterder/Erdungsfestpunkt In gebäudeinnenliegenden Übergabestationen und für freistehende Gebäude sind Fundamenterdungen Erdungsanschlussfahne gem. bzw. DIN18014 des vorzusehen. Erdungsfestpunktes Die ist genaue mit der Lage der NRM GmbH abzustimmen. Das Ende der Anschlussfahne bzw. des Erdungsfestpunktes muss mind. 50 cm oberhalb des Kabelbodens oder Doppelbodens enden. Erdungsanlagen innerhalb der Übergabestation sind gemäß Bild C1, C2, C3 oder C4 zu errichten. Die Messung der Erdungsanlage nach DIN18014, Pkt. 5.7 und des Erderwiderstandes ist mit einem Messprotokoll zu dokumentieren. Das zu verwendende Messprotokoll ist auf der NRM-Homepage unter dem Link http://www.nrm-netzdienste.de/netzanschluss/strom/verordnungen-bestimmungen.html öffentlich als Download zugänglich. Stand: Oktober 2015 Seite 8/20 3.2. Elektrischer Teil 3.2.1 Allgemeines Sämtliche Schaltgeräte und Sammelschienen sind bezüglich Nennspannung, Nennstrom, dynamischer und thermischer Kurzschlussfestigkeit, nach Angabe der NRM GmbH, auszulegen. Alle Schaltgeräte und Sammelschienen müssen mindestens den unten aufgeführten Werten entsprechen: Nennspannung 10 kV 20 kV Nennstrom* IN 630 A 400 A Nennkurzschlussstrom Ith 20 kA 16 kA Nennstoßstrom Idyn 50 kA 40 kA UrB 60 kV 125 kV Nennstehblitzstoßspannung (Leiter gegen Erde) *) in Einspeisefeldern Eine sichere und standfeste Verschraubung der Anlage ist erforderlich. Es sind nur typgeprüfte störlichtbogensichere, metallgekapselte Schaltanlagen zugelassen, die nach IEC 62271-200 Störlichtbogenqualifikation · 10-kV-Netz: IAC A FL 20 kA, 1 s · 20-kV-Netz: IAC A FL 16 kA, 1 s geprüft sind. Jedes einzelne Schaltfeld ist mindestens in Schottungsklasse PI auszuführen. Die im Netz der NRM GmbH zugelassenen 10-/20-kV-Mittelspannungsschaltanlagen sind bei der NRM GmbH zu erfragen. Werden aus der Übergabestation weitere Mittelspannungsanlagen eingespeist, ist ein Übergabeleistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlusserfassung erforderlich. Es ist ein Übergabeleistungsschalter mit UMZ-Schutz erforderlich, wenn der Kunde in seinem Anlagenteil schaltberechtigt ist. Bei ausgelagerten Transformatoren mit erdverlegten Mittelspannungskabeln ist ein Transformatorabgangsfeld mit Leistungsschalter und UMZ-Schutz erforderlich. Stand: Oktober 2015 Seite 9/20 Für jeden Sammelschienenabschnitt ist eine Erdungsanschlussmöglichkeit vorzusehen. Bei luftisolierten Anlagen sind Erdungsfestpunkte zulässig. Erdungsvorrichtungen sind gemäß Bild A2 und Bild C6 auszuführen. Der Aufbau der Messzellen ist so auszuführen, dass alle notwendigen Arbeiten an den Messzellen im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden können. Eine Freischaltung der Anlage durch die Einspeisefelder ist nicht zulässig. An der Innenseite der Schaltzellentür ist in Höhe des Kabelanschlussraumes eine Beleuchtung vorzusehen. Übergabestationen sollen so ausgelegt werden, dass bei Instandhaltungsmaßnahmen oder Störungen eine Teilversorgung möglich ist. 3.2.2 Verriegelung, Anzeige Dem Mittelspannungs-Transformatorschalter ist niederspannungsseitig ein Leistungsschalter mit Arbeitsstrom-Auslösung zuzuordnen. Der niederspannungsseitige Schalter ist mit einem 230-V-Wechselspannungs-Arbeitsstromauslöser auszurüsten. Dieser muss so verriegelt werden, dass er beim Öffnen des Mittelspannungsschalters ausgeschaltet und bei geöffnetem Mittelspannungsschalter nicht eingeschaltet werden kann. Ist der Niederspannungsleistungsschalter in der Niederspannungshauptverteilung des Kunden eingebaut (nur zulässig bei eingebauter MS-Messung), so muss im Übergabestationsraum ein Anzeigetableau für jeden Transformator mit Anzeigen „Aus“ und „Ausgelöst“ und Amperemeter (L2) installiert werden. Die Quittierung der Meldung „Ausgelöst“ darf nur durch NRM GmbH erfolgen. Die elektrische Verriegelung zwischen Mittel- und Niederspannungs-Transformatorschalter hat gemäß Bild D3 und D4 zu erfolgen. Bei Leistungsübergabe am Niederspannungsgerüst (Eigentumsgrenze) einer im Gebäude befindlichen Übergabestation, die zur Versorgung des Gebäudes dient, wird ein TN-S-Netz zur Verfügung gestellt. Abweichungen sind mit der NRM GmbH zu klären. Bei niederspannungsseitiger Messung (Leistungsübergabe am Niederspannungsgerüst) sind die Kabel zur NSHV beidseitig abzusichern (Bild D1) Stand: Oktober 2015 Seite 10/20 3.2.3 Transformatoren Es sind nur verlust- und geräuscharme Drehstrom-Öltransformatoren und DrehstromGießharztransformatoren mit mindestens den nachstehend aufgeführten Verlustkenndaten und Anzapfungen zugelassen. Drehstrom-Öltransformatoren: Leerlaufverluste: A0 nach DIN EN50464-1, Tabelle 3 Kurzschlussverluste: Bk nach DIN EN50464-1, Tabelle 2 Drehstrom-Gießharztransformatoren: Leerlaufverluste: A0 nach DIN EN50541-1, Tabelle 3 bzw. 5 Kurzschlussverluste: Bk nach DIN EN50541-1, Tabelle 3 bzw. 5 Folgende Einstellbereiche für Anzapfungen sind vorzusehen: · im 10-kV-Netz von 2 x ± 2,5 % · im 20-kV-Netz von 2 x ± 2 % Transformatoren müssen mit Schutzeinrichtungen gegen Kurzschluss, Übertemperatur, Ölmangel und Gasauftritt ausgerüstet sein. 3.2.4 Sternpunkbehandlung Maximaler 1-poliger Erdkurzschlussstrom im 10-kV-Netz beträgt ≤ 800 A (Sternpunktbildner/NOSPE). Der maximale Erdschlussreststrom im 20-kV-Netz beträgt ≤ 62 A (gelöschtes bzw. kompensiertes Netz/RESPE). 3.2.5 Sekundärtechnik, Schutzeinrichtung, Hilfsenergieversorgung Die Hilfsenergieversorgung für Netzschutzeinrichtungen beträgt 24 V Gleichspannung (Schutz und Arbeitsstromauslöser). Wird für eine kundenseitige Verriegelung und/oder Meldungen eine Hilfsspannung benötigt, ist diese Hilfsspannungsversorgung separat bereitzustellen. Aus Gründen der Einheitlichkeit, der Abstimmung von Vergleichsschutzeinrichtungen und der Relaisvorhaltung werden die Schutzeinrichtungen von der NRM GmbH kostenpflichtig beigestellt. Stand: Oktober 2015 Seite 11/20 Technische Informationen für Leistungsschalterfelder zum Anschluss von Stromwandlern für Anzeigegeräte (Amperemeter) und Schutzeinrichtung Stromwandler für Amperemeter und Schutzeinrichtung –T1 (L1/L2/L3): Kern Funktion Übersetzungsverhältnis 1 Messung xxx/1A Technische Daten Kl. 1, FS5, 15 VA, 1,2x IN dauernd (ext. 120 %) 10P10, 15VA, 2 Schutz xxx/1A 1,2x IN dauernd (ext. 120 %), Ri ≤ 3Ω Wandlerinnenwiderstand (Die in der Tabelle angegebenen VA-Leistungen gelten nur für luftisolierte Schaltanlagen) Das Übersetzungsverhältnis der Wandler sowie eine eventuelle Reduzierung der Wandlerbürde, bei einem Einsatz von SF6-isolierten Schaltanlagen, sind mit der NRM GmbH abzustimmen. Stromwandleranschluss und die Belegung der Klemmenleiste für Schutzund Messeinrichtungen sind den Bildern D7 und D8 zu entnehmen. Die Stromwandler sind so zu montieren, dass die Sekundärklemmen zugänglich sind. Der Sternpunkt der Stromwandlerverdrahtung ist sammelschienenseitig zu bilden. Das Leistungsschild der Stromwandler ist gut sichtbar anzubringen (eine Platzierung in der Tür der NS-Nische der LS-Felder wird empfohlen). Die Brücken an den Stromklemmen sind außerhalb des Verdrahtungskanals gut sichtbar zu verlegen. Die Amperemeter P1 und P3 besitzen ein Dreheisenmesswerk. Das Amperemeter P2 hat zusätzlich ein Bimetallmesswerk und Schleppzeiger mit einer thermischen Verzögerung von 15 Minuten. Alle an den Klemmleisten ankommenden und abgehenden Leitungen und Adern sind mit der jeweiligen Klemmennummer zu versehen. Bei Anschluss der Leitungen an Zugfederklemmen dürfen keine Aderendhülsen verwendet werden. Bei Anschluss der Leitungen an Schraubklemmen sind Aderendhülsen mit Kunststoffkragen oder Stiftkabelschuhen mit Zugentlastung in der Isolierung zu verwenden. Für jedes Potential ist mindestens eine Prüfbuchse vorzusehen. Es werden nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern eingesetzt (NYY-J oder NYM-J). Stand: Oktober 2015 Seite 12/20 Der Mindestquerschnitt für Steuer- und Meldeleitungen bei Schütz- und Geräteverdrahtung beträgt 1,5 mm2. Die Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern werden jeweils in getrennter Umhüllung geführt. Montage und Anschluss der Schutzrelaistafeln in Übergabestationen Abmessungen der Tafeln/Batterien: Beschreibung Breite [mm] Tiefe [mm] Höhe [mm] 300 160 1400 300 160 1400 300 320 1400 Eigenbedarfstafel 300 260 1400 Batteriehalterung 450 330 420 Laugenwanne 400 270 - 400 150 230 UMZ-Schutzrelaistafel Leitungs-DifferentialSchutzrelaistafel Richtungs-VergleichSchutzrelaistafel Kleinfernwirkanlage (nur bei RNA-Anschluss) Die Schutzrelaistafel(n)/Eigenbedarfstafel(n) ist auf Profilschienen mittels Hammerkopfschrauben und Zahnscheiben senkrecht zu montieren. Die Unterkanten der Tafeln müssen 500 mm über dem fertigen Fußboden abschließen. Die NiCd-Batterie ist auf einer von der NRM GmbH beigestellten Konsole neben der Eigenbedarfstafel zu montieren. Diese ist in eine geeignete Laugenwanne einzubauen. Die Anschlusskabel der Batterie sind auf kürzestem Weg, kurzschlusssicher, an die Anschlussklemmen der Eigenbedarfstafel heranzuführen. Die 24 V DC Hilfsspannung dient ausschließlich der Versorgung der Schutzrelais, Anzeigekomponenten der Eigenbedarfstafel und dem Leistungsschalter Aus-Befehl der Schutzrelais. Auf den Schutzrelaistafeln ist ein Resopalschild (ca. 50x20 mm) mit der zugeordneten Schaltzellennummer anzubringen. Stand: Oktober 2015 Seite 13/20 3.2.6 Kurzschlussanzeiger und kapazitive Spannungsanzeigegeräte Kurzschlussanzeiger müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Ansprechwert Kurzschlussstrom (Ik) einstellbar von 200 A bis 1000 A. Ansprechwert Erdschlussstrom (Ie) einstellbar von 10 A bis 80 A. Rücksetzung einstellbar von 1 h bis 8 h, automatisch. Fernmeldekontakt 1 Schließer/1 Öffner. Die Versorgung der Kurzschlussanzeiger hat über eine Langzeit-Lithium-Batterie oder aus Kabelumbau-Stromgebern zu erfolgen. Als Einbau- oder Aufbaugehäuse können folgende Geräte eingesetzt werden. Hersteller Bezeichnung Kries IKI 20 Horstmann Opto F+E EMG EKL 3.2 Kapazitive Spannungsanzeiger mit dreiphasigem Schnittstellensystem LRM zum Anschluss eines Phasenvergleichers müssen selbstüberwachend mit entsprechender Test-Funktion sein. Folgende Geräte können eingesetzt werden Hersteller Bezeichnung Kries Capdis S1 oder S2+ Horstmann Wega 1.2 oder 2.2 4. Eigenerzeugungs- und Netzersatzanlagen (Netzrückwirkungen) Eigenerzeugungs- und Netzersatzanlagen sind genehmigungspflichtig. Eigenerzeugungs- und Netzersatzanlage, die im Parallelbetrieb auch nur für den Lastprobebetrieb mit dem Netz der NRM GmbH betrieben werden, erhöhen im Kurzschlussfall durch ihren Beitrag zum Kurzschlussstrom die Kurzschlussleistung im Netz. Für große motorische Verbraucher gilt dies ebenfalls. Zur Vermeidung unzulässig hoher Kurzschlussströme, die zu Schäden an Anlagen der NRM GmbH und auch Kundenanlagen führen können, sind kurzschlussstrombegrenzende Maßnahmen durch den Kunden, in seinem Verfügungsbereich stehenden Anlagenteil, in Abstimmung mit der NRM GmbH vorzusehen. Stand: Oktober 2015 Seite 14/20 Begrenzung der Kurzschlussleistung Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, vor der Planung oder Errichtung von Anlagen und Betriebsmitteln auf seiner Liegenschaft, welche zur Erhöhung der Kurzschlussleistung beitragen (BHKWs, USV-Anlagen, Motoren, Netzersatzanlagen, Generatoren, etc. ), bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen werden soll, eine Zusage über die Netzverträglichkeit der geplanten Anlagen und Betriebsmittel einzuholen. Dies gilt auch für geplante Anlagen und Betriebsmittel eines Anschlussnutzers auf der Liegenschaft des Anschlussnehmers. Der Netzbetreiber ist berechtigt vom Anschlussnehmer kurzschlussstrombegrenzende Maßnahmen in der Kundenanlage zu verlangen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten oder störende Einwirkungen auf das Strom-Verteilernetz zu verhindern. Die Verpflichtung des Anschlussnehmers zur Durchführung von Kurzschlussstrombegrenzenden Maßnahmen ergibt sich aus den technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung des bdew, der VDE0100 sowie der VDE0101. Der Netzbetreiber kann den Anschluss von Anlagen und Betriebsmitteln an das Strom-Verteilernetz verweigern, wenn die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzverträglichkeit vom Anschlussnehmer nicht durchgeführt werden. Jede Änderung von Anlagen und Betriebsmitteln auf der Liegenschaft des Anschlussnehmers, welche Einfluss auf die Höhe der Kurzschlussleistung haben, ist vom Anschlussnehmer vor der Änderung mit der NRM GmbH, in deren Netz Strom eingespeist werden soll, abzustimmen. Dies gilt auch für Anlagen und Betriebsmittel eines Anschlussnutzers auf der Liegenschaft des Anschlussnehmers. Der Anschlussnehmer haftet der NRM GmbH, in dessen Netz Strom eingespeist werden soll, für jegliche Schäden, die durch kurzschlussstromverursachende Anlagen oder Betriebsmittel auf seiner Liegenschaft hervorgerufen werden. Dies gilt nur, wenn die Kurzschlussströme den vereinbarten Wert überschreiten. 5. Blindleistungskompensation Jede Blindstromkompensationsanlage ist mit einer Verdrosselung auszustatten. Die Verdrosselung ist mindestens wie folgt zu wählen: p = XL/Xc = 7 % Mit dieser Verdrosselung wird eine Resonanzfrequenz von 189 Hz erreicht. Oberhalb dieser definierten Resonanzfrequenz wirkt die Blindstromkompensation induktiv, wodurch Netzresonanzen im Bereich kritischer Frequenzen (Rundsteuerfrequenz, Ober- schwingungen) vermieden werden. Mit dieser Maßnahme werden störende Beeinflussungen der Tonfrequenz- Rundsteueranlagen ausgeschlossen. Weiterhin treten keine Resonanzen im Bereich von typischen Oberschwingungsfrequenzen auf. Stand: Oktober 2015 Seite 15/20 Die NRM GmbH betreibt in Frankfurt am Main Rundsteuersendeanlagen mit einer Tonfrequenz von 492 Hz. 6. Mobile Baustromstationen Die Planunterlagen für mobile Baustromstationen sind bei der NRM GmbH im Vorfeld zur Prüfung einzureichen. Der Anschluss von mobilen Baustromstationen ist ausschließlich für die Stromversorgung der Liegenschaft und ist ein auf die Bauzeit befristeter Stromanschluss. Der temporäre Stromanschluss wird für eine maximale Nutzungsdauer von 24 Monaten, beginnend ab erster Zuschaltung, bereitgestellt. Bei einer Versorgung, die länger als 24 Monate andauern kann, ist die Nutzung der mobilen Baustromstation mit der NRM GmbH im Detail abzustimmen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen notwendig. Bauseits gestellte mobile Baustromstationen sind durch die technische Fachabteilung der NRM GmbH abzunehmen. Zugelassene mobile Baustromstationen können bei der NRM GmbH erfragt werden. 7. Abrechnungsmessung Der Aufbau der Messzellen ist so auszuführen, dass alle notwendigen Arbeiten an den Messzellen im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden können. Eine Freischaltung der Anlage durch die Einspeisefelder ist nicht zulässig. Die für die Messung erforderlichen Wandler, Sicherungs- und Verteilerplatte, Prüfklemmen und die Messsatzschränke (Bild E1 und E 2) werden von den Mainova Service Dienste (MSD) beigestellt oder sind von anderen, zugelassenen Messstellenbetreiber beizustellen. Der Anschluss und die Anordnung der Messwandler und Prüfklemmen erfolgen gem. Bild E1. Bei Anlagen, die sich im Eigentum des Kunden befinden, erfolgt die Messung immer mittelspannungsseitig. Der Elektroinstallateur (VIU) stellt bauseitig einen betriebsbereiten Telekommunikationsanschluss (PSTN) für die Datenfernauslesung zur Verfügung. Dieser ist über eine Datenleitung von mindestens Typ Cat5 zu realisieren. Die Datenleitung ist in den Messschrank zu legen, mit einer RJ45-Buchse berührungssicher anzuschließen und bis zum Anschlusspunkt Linientechnik (APL) zu führen. Die Datenleitung ist an beiden Enden dauerhaft zu kennzeichnen. Stand: Oktober 2015 Seite 16/20 Die Freischaltung des Telekommunikationsanschlusses übernimmt der Anschlussnehmer und stellt somit dem Messstellenbetreiber einen betriebsbereiten Kommunikationsweg zur Verfügung. Der Messschrank darf nicht im Mittelspannungsraum und/oder in einem Transformatorraum montiert werden. Technische Information für Spannungswandler 10-kV-Spannungswandler –T5 (L1/L2/L3): Wicklung Funktion Übersetzungsverhältnis Zählung Technische Daten 10kV / 3 100V / 3 Klasse 0,2 (geeicht) Schutz 10kV / 3 100V / 3 Klasse 1 Schutz 10kV / 3 100V / 3 1,9xUn - 8h (100 %) 1 2 3 (en-Wicklung) 20-kV-Spannungswandler –T5 (L1/L2/L3): Wicklung Funktion Übersetzungsverhältnis Zählung 1 20kV / 3 100V / 3 Klasse 0,2 Schutz 20kV / 3 100V / 3 Klasse 1 Schutz 20kV / 3 100V / 3 1,9xUn - 8h (100 %) (geeicht) 2 3 Technische Daten (en-Wicklung) Spannungswandleranschluss und Belegung der Klemmenleiste gemäß Bild E1 Sternpunktbildung und Erdung der Spannungswandler sowie der Anschluss von Dämpfungswiderständen bzw. Spulen der en-Wicklung erfolgt direkt an den Anschlussklemmen der Wandler oder in unmittelbarer Nähe. Anschluss und Erdung von Spannungswandlern hat mit mindestens 2,5 mm2 Cu zu erfolgen (siehe Spannungswandleranschluss Bild E1). Grundlage der Querschnittsdimensionierung sind hier die „Technische Anschlussbedingungen der bdew“ (TAB Mittelspannung 2008, Kapitel 4.2, Seite 31). Ungesicherte Sekundärleitungen von Spannungswandlern sind möglichst kurz zu halten. Dafür sind kurzschlusssichere Leitungen vom Typ NSGAFÖU zu verwenden. Stand: Oktober 2015 Seite 17/20 Die technische Spezifikation der Spannungswandler und des Dämpfungswiderstands müssen bereits in der Planungsphase mit der NRM GmbH abgestimmt werden. Die Spannungswandler werden kostenpflichtig durch die Mainova Service Dienste GmbH beigestellt. Der Dämpfungswiderstand hingegen wird nicht beigestellt, muss jedoch vom Errichter der Schaltanlage installiert werden. Das Leistungsschild der Spannungswandler ist gut sichtbar anzubringen. 8. Notwendige Prüfprotokolle zur elektrischen Abnahme Vom Errichter der Übergabestation sind folgende Prüfprotokolle zur elektrischen Abnahme vorzulegen und an den Mitarbeiter der NRM zu übergeben. · Errichterbestätigung nach BGV A3 · Messprotokoll der Blitzschutz-/Erdungsanlage nach VDE 0185-305-3/DIN EN62305 Teil 3 · Messprotokoll zur Prüfung auf niederohmige Verbindung der Anlagenerde nach DIN VDE 0100-600: 2008-06 · Nachweis über die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) · Technische Dokumentation zur Übergabestation. Stand: Oktober 2015 Seite 18/20 9. Zeichnungen A Schaltfelder Bild A1 Bezeichnungsfelder Bild A2 Erdungsbolzen, Erdungswinkel B Kabeleinführung Bild B1 Kabeldurchführung (Verrohrung bis Grundstücksgrenze) Bild B2 Kabeldurchführung (waagrechter Einbau bei Grenzbebauung) Bild B3 Kabeldurchführung (Schrägeinbau bei Grenzbebauung) C Erdung Bild C1 Bild C2 Bild C3 Bild C4 Bild C5 Bild C6 Erdungsanlage 10-kV-Netz Erdungsanlage 20-kV-Netz Erdungsanlage (Bahn) 10-kV-Netz Erdungsanlage (Bahn) 20-kV-Netz Erdungstrennstelle Erdungseinrichtung D Stromlaufpläne Bild D1 Versorgung aus einer Übergabestation bei niederspannungsseitiger (en) Messung (en) Bild D2 Kaltleiterschutzeinrichtung für Gießharztransformatoren Bild D3 Transformatorschaltfeld Bild D4 Schutz, Steuerung und Installation Bild D5 Betriebsmessung Transformatoren Bild D6 Klemmenleiste –x1 Bild D7 10-/20-kV-Stromwandleranschluss Bild D8 10-/20-kV-Stromwandler Klemmenplan LS-Feld Bild D9 Schirmanschluss bei Kabelumbauwandlern E Abrechnungsmessung Bild E1 Mittelspannungs-Vierleiter-Messung 10-/20-kV-Netz Bild E2 Fernabfrage von Mittelspannungs-Messsätzen mit Lastprofilmessung F Lüftungsgitter Bild F1 Stochersicheres Lüftungsgitter verstärkt (Beispiel) G Ablauf Bild G1 Ablaufplan Stand: Oktober 2015 Seite 19/20 10. Abkürzungen 26. BImSchV 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über elektromagnetische Felder APL Anschlusspunkt Linientechnik bdew Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. BGV A3 Unfallverhütungsvorschriften BHKW Blockheizkraftwerk Cat5 Computer-assistiertes Testen, Kategorie 5 en-Wicklung zusätzliche Wicklung für Erdschlusserfassung ETA-MS Ergänzende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das 10-kV-/20-kV-Mittelspannungsnetz der NRM GmbH IAC internal arc classification (Störlichtbogenqualifikation) LRM modifiziertes niederohmiges Spannungsprüfsystem (low resistance modify) MSD Mainova Service Dienste NRM Netzdienste Rhein-Main NOSPE niederohmige Sternpunkterdung PTSN Public Switched Telephone Network (Festnetzanschluss) RESPE Resonanzsternpunkterdung RJ45 Registered Jack (genormte Buchse) RNA Reservenetzanschluss TAB Technische Anschlussbedingungen UMZ unabhängiger Maximalstromzeitschutz USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. VNB Verteilungsnetzbetreiber VIU Vertragsinstallateurunternehmen Stand: Oktober 2015 Seite 20/20