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Mitglied der
Benannt nach Artikel 29 der Verordnung
ÖSTERREICHISCHES Österreichisches Institut für Bautechnik (EU) Nr. 305/2011 INSTITUT FÜR Schenkenstraße 4 T +43 1 533 65 50 BAUTECHNIK
www.eota.eu
1010 Wien Ι Austria F +43 1 533 64 23 www.oib.or.at Ι
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Europäische Technische Bewertung
ETA-14/0088 vom 25/04/2014
Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt
Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)
Handelsname des Bauprodukts
Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB
Produktfamilie, zu der das Bauprodukt gehört
Brandschutzmodulbox zur Abschottung von Durchführungen
Hersteller
Hilti AG, Feldkircherstrasse 100 9494 Schaan Liechtenstein
Herstellungsbetrieb
Hilti Werk 4a
Diese Europäische Technische Bewertung enthält
21 Seiten inklusive 4 Anhänge
Diese Europäische Technische Bewertung wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 auf der Basis der
Richtlinie für Europäische Technische Bewertungen (ETAG) No. 026-2 „Brandschutz – und Brandhemmende Produkte – Teil 2: Durchführungen, Ausgabe August 2011 (verwendet als Bewertungsdokument EAD), ausgestellt
Seite 2 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-14/0088, veröffentlicht am 25.04.2014
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Besondere Teile 1.
Technische Beschreibung des Produktes
1.1
Definition des Bauproduktes Diese Europäische Technische Bewertung bezieht sich auf die "Hilti Brandschutzmodulbox CFSMB“ für die Verwendung in Abschottungen in Kombination mit Hilti Brandschutzstein CFS-BL P oder Hilti Brandschutzschaum CFS-FX (ETA/10-0109)/CP 660. Eine Beschreibung des Installationsprozesses ist im Anhang 3 wiedergegeben.
2.
Beschreibung des vorgesehenen Verwendungszweckes in Übereinstimmung mit dem awendbaren Europäischen Technischen Bewertungsdokument (nachfolgend EAD genannt)
2.1
Verwendungszweck Die Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB (2 Halbschalen) oder eine Halbschale bilden ein Schott, wenn diese komplett mit Kabel gefüllt sind oder wenn teilweise, dann kombiniert mit den oben genannten Brandschutzstein oder Brandschutzschaum. Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB (2 Halbschalen) oder Halbschalen werden für die Aufrechterhaltung von Trennelementen (Wand oder Decke) eingesetzt, wenn und wo die Trennelemente durchdrungen werden. Annex 2 enthält die Details der Schottungen mit den entsprechenden Klassifizierungen. Diese ETA gilt für alle Einbausituationen, die im Annex 2 beschrieben sind. Der Einsatz der Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB ist für Umweltbedingungen der Kategorie Y1 gemäß EOTA TR 024 vorgesehen. Obwohl die Abschottung ausschließlich für Innenanwendungen vorgesehen ist, können in der Bauphase bevor die Gebäudehülle geschlossen ist ungünstigere Bedingungen auftreten. Unter diesen Umständen soll für die Übergangszeit die Abschottung nach den Angaben des Herstellers entsprechend geschützt werden. Die Bestimmungen dieser Europäischen Technischen Bewertung beruhen auf einer angenommenen Nutzungsdauer der Brandschutzmodulbox von 10 Jahren, sofern die Bedingungen in den Abschnitten 4 und 5 in Bezug auf Herstellung, Installation, Betrieb und Instandsetzung erfüllt sind. Die Angaben über die Nutzungsdauer können nicht als Garantie des Herstellers ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts in Bezug auf die erwartete wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer anzusehen. Die tatsächliche Lebensdauer kann bei Einhaltung des vorgesehenen Gebrauchs ohne größere Beeinträchtigung der wichtigen Anforderungen beträchtlich länger sein.
2.2
Nutzungsbedingungen Die Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB wird bei Umgebungsbedingungen eingesetzt, wie sie durch die Nutzungskategorie Y1 in ETAG 026 Teil 2, Anhang B.3, B.4, B.10.1 und EOTA TR 024 § 3.1.4, 4.2.5 (Type Y1- Tabelle 4-1) definiert sind.
2.3
Allgemeine Annahmen Für die Bewertung des Feuerwiderstandes beim Benutzen von Hilti Brandschutzmodulbox (wie in Anhang 2 beschreiben) ist angenommen, dass a) Beschädigungen an der Brandschottung sachgerecht repariert werden. OIB-280-003/13-008
Seite 3 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-14/0088, veröffentlicht am 25.04.2014
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b) die Installation der Brandschottungen nicht die mechanische Stabilität der betroffenen Bauteile beeinträchtigt – auch nicht im Brandfall. c) die Halterungen an den benachtbarten Gebäudeteilen unter Berücksichtung der maßgeblichen Bauanforderungen so befestigt sind, um im Brandfall die Abschottung nicht zusätzlich zu belasten. d) die Tragekonstruktion so ausgelegt ist, um den geforderten Feuerwiderstand zu erfüllen und e) Rohrpostsysteme, Druckluftsysteme u.s.w. im Brandfall durch andere Zusatzmaßnahmen abgeschaltet werden. Diese Europäische technische Bewertung bezieht sich weder auf irgendein Risiko in Bezug auf das Austreten von gefährlichen Flüssigkeiten oder Gasen durch Versagen des(r) Rohre(s) im Brandfall, noch enthält sie einen Nachweis über die Unterbindung einer Brandweiterleitung durch Wärmeübertragung über das im Rohr geführte Medium. Diese Europäische technische Bewertung weist nicht nach, dass die Zerstörung von Rohren oder von angrenzenden Bauteilen mit Trennfunktion im Brandfall durch die Einwirkung von durch extreme Temperaturen verursachten Kräften, die zu Verformung führen, verhindert wird. Diese Risiken müssen beim Entwerfen und Installieren des Rohrnetzes berücksichtigt werden. Die Rohrbefestigung oder Rohraufhängung sowie das Gesamtkonstruktion der Rohrleitungen muß in einer Art und Weise ausgelegt sein, dass Rohre und feuerbeständige Bauteile ihre Funktion über die definierte Feuerwiderstandsdauer aufrechterhalten können. Das Risiko einer abwärts gerichteten Feuerausbreitung – hervorgerufen durch abtropfendes, brennbares Material in darunterliegende Brandabschnitte – wird in dieser Europäisch Technischen Bewertung nicht betrachtet. Die Bewertung der Dauerhaftigkeit zieht keinen möglichen Effekt in Betracht, den Substanzen, welche durch die Rohre hindurch diffundieren, auf die Abschottung haben können. Die Bewertung berücksichtigt keine Zerstörung der Abschottung oder der angrenzenden Bauteile durch mechanische Kräfte, hervorgerufen durch Temperturveränderungen im Brandfall. Dies muß in der Planungsphase des Rohrleitungssystems berücksichtigt werden. 2.4
Herstellung Die Europäische Technische Bewertung ist auf Grundlage von vereinbarten Daten / Informationen für das Produkt „Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB“ ausgestellt, welche beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt sind. Diese beschreiben das bewertete und beurteilte Produkt. Änderungen am Produkt oder beim Herstellungsprozess des Produktes, die dazu führen könnten, dass die hinterlegten Daten/Informationen nicht mehr korrekt sind, müssen dem Österreichischen Institut für Bautechnik mitgeteilt werden, bevor diese Änderungen durchgeführt werden. Das Österreichische Institut für Bautechnik wird entscheiden, ob solche Änderungen Auswirkungen auf die ETA und folglich auch auf die CE-Kennzeichnung auf Basis dieser ETA haben oder nicht und ob in diesem Fall weitere Bewertungen oder Änderungen der ETA erforderlich sind.
2.5
Installation Die Installation und Nutzung der „Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB“ muss gemäß den in den Anhängen 2 und 3 dieser ETA angegebenen Details für die Abschottung(en) erfolgen. Eine zusätzliche Kennzeichnung der Abschottung sollte im Fall nationaler Erfordernisse erfolgen.
OIB-280-003/13-008
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3.
Produkteigenschaften und Verweis zu den angewandten Nachweisverfahren Grundlegende Anforderungen für die Bauausführung BWR 1 BWR 2
BWR 3
Bedeutende Merkmale keine Brandeigenschaften Feuerwiderstand Luftdurchlässigkeit (Materialeigenschaft) Wasserdichtheit (Materialeigenschaft) Gehalt und Freisetzung von gefährlichen Inhaltsstoffen
BWR 4
Nicht anwendbar EN 13501-1 EN 135012:2007+A1:2009
Eigenschaft Class E Annex 2
Keine Eigenschaften bestimmt Keine Eigenschaften bestimmt Gesetz des Europarates 67/548/EEC-Gefährliche Inhaltsstoffe (EC) Nr 1272/2008
Konformitätserklärung des Herstellers
Keine Eigenschaften bestimmt Keine Eigenschaften bestimmt Keine Eigenschaften bestimmt) Prüfung basierend auf: Steinfüllung: ISO 140-10:2010, EN Dn,e,w (C;Ctr)=66 (-2;-5) dB ISO 10140-1:2010, EN Schaumfüllung: ISO 10140-2:2010 und Dn,e,w (C;Ctr)=69 (-2;-7) dB EN ISO 717-1:2013
BWR 5
Luftschalldämmung
BWR 6
Thermische Eigenschaften Wasserdichtheit Keine Eigenschaften bestimmt
BWR 7
3.1
Mechanische Festigkeit und Standfestigkeit Widerstand gegen Schlag/Stoß und Bewegung Haftung
angewandte Nachweisverfahren
Keine Eigenschaften bestimmt Keine Eigenschaften bestimmt
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (BWR 1) Keine Eigenschaften bestimmt.
3.2
Feuerwiderstand (BWR 2)
3.2.1
Brandeigenschaften Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB erfüllt die Anforderungen für die Brandverhaltensklasse "E" gemäß EN 13501-1:2010.
3.2.2
Feuerwiderstand Die Leistung betreffend Feuerwiderstand gemäß EN 13501-2 der mit „Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB“ erstellten Abschottungen ist dem Anhang 2 zu entnehmen. Information zu Zusatzprodukten, die im Rahmen dieser Europäischen Technischen Bewertung zur Bewertung des Feuerwiderstands geprüft wurden, ist Anhang 1 zu entnehmen.
3.3
Hygiene, Gesundheit und Umwelt (BWR 3)
3.3.1
Luftdurchlässigkeit Keine Eigenschaft bestimmt.
OIB-280-003/13-008
Seite 5 der Europäischen Technischen Bewertung ETA-14/0088, veröffentlicht am 25.04.2014
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3.3.2
Wasserdichtheit Keine Eigenschaft bestimmt.
3.3.3
Freisetzung gefährlicher Stoffe Laut der Erklärung des Herstellers enthält das Produkt „Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB“ keine gefährliche Substanzen gemäß Ratsbeschluß 67/548/EEC und Gesetzgebung (EC) Nr. 1272/2008. Zusätzlich zu den in dieser ETA enthaltenen speziellen Punkten in Bezug auf gefährliche Substanzen kann es auch andere Anforderungen geben, die auf die Produkte im Geltungsbereich der ETA anwendbar sind (z.B. transponierte europäische Gesetzgebung und nationale Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften). Um den Bestimmungen der Bauproduktenrichtlinie zu entsprechen, müssen auch diese Anforderungen erfüllt werden, soweit sie anwendbar sind.
3.4
Sicherheit und Erreichbarkeit in der Anwendung (BWR 4)
3.4.1
Mechanische Festigkeit und Standfestigkeit Abschottungen mit einer Modulbox stellen kleine Öffnungen dar und brauchen keine Absicherung. Im Fall von größeren Clustern kann es notwendig sein, die Öffnung mit einem Drahtnetz (Wall) oder mit einer Metallplatte abzusichern, um eine Personengefährdung zu vermeiden.
3.4.2
Widerstand gegen Schlag/Stoß und Bewegung Siehe 3.4.1
3.4.3
Haftfähigkeit Siehe 3.4.1
3.5
Schallschutz
3.5.1
Luftschalldämmung Die Luftschalldämmung der Abschottung Brandschutzmodulbox CFS-MB wurde mit Kabeln und Kabelbündeln und mit den unterschiedlichen Füllungen in der leichten Trennwand getestet, die beidseitig mit einer Doppellage 12,5 mm starken Gipskartonplatten beplant waren und der Hohlraum mit Mineralwolle gefüllt war. Die Ergebnisse zur Schalldämmung basieren auf den Normen ISO 140-10:2010, EN ISO 101401:2010, EN ISO 10140-2:2010 und EN ISO 717-1:2013 und werden im gewichteten Einzahlwert Rw mit den Spektrumsanpassungen C und Ctr ausgedrückt. Füllung Brandschutzstein CFS-BL P: Rw (C; Ctr) = 59 (-3;-5) dB mit Kabelbelegung: Rw (C; Ctr) = 60 (-2;-6) dB Füllung mit Brandschutzschaum CFs-F FX: Rw (C; Ctr) = 61 (-1;-6) dB
OIB-280-003/13-008
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3.6
Energieeffizienz und Wärmeschutz (BWR 6)
3.6.1
Thermische Eigenschaften Keine Eigenschaften bestimmt.
3.6.2
Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Eigenschaften bestimmt.
3.7
Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Keine Eigenschaften bestimmt
4.
Bewertung und angewandtes System zur Absicherung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) mit Verweis zur rechtlichen Grundlage
4.1
AVCP – System Entsprechend des Bescheides 1999/454/EC1 der Europäischen Kommission das System zur Absicherung der Leistungsbeständigkeit (siehe Anhang 5 des EU Gesetzes Nr.305/2011) wird gemäß nachstehender Tabelle angewendet: Produkte Brandschutz und brandabdichtende Produkte
Anwendungsbereich Für Brandabschnittsabtrennung und / oder Brandschutz oder Brandperformance
Grad oder Klasse
System
Jede
System 1
5.
Technische Details für die Implementierung des AVCP - Systems, wie in der anwendbaren EAD beschrieben
5.1
Aufgaben des Herstellers
5.1.1
Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller hat die ständige Eigenüberwachung der Produktion durchzuführen. Alle Grundbestandteile, Anforderungen und Maßnahmen angewandt durch den Hersteller sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen einschließlich der Unterlagen über die erzielten Ergebnisse festzuhalten. Dieses Produktionskontrollsystem soll sicherstellen, dass das Produkt mit dieser Europäischen technischen Bewertung übereinstimmt. Der Hersteller darf nur die in der technischen Dokumentation2 dieser Europäischen technischen Bewertung angeführten Ausgangs-, Rohmaterialien und Bestandteile verwenden.
1
Official Journal of the European Communities no. L178, 14.7.199, p.52
2
Die technische Dokumentation dieser Europäischen Technischen Bewertung ist beim Österreichischen Institut für Bautechnik zu hinterlegen und soweit notwendig für die Durchführung der Aufgaben der Produktüberwachung dem beauftragten, notifizierten Institut zur Verfügung zu stellen. OIB-280-003/13-008
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Für Produktkomponenten, welche vom ETA-Bewertungsinhaber nicht selber produziert werden hat der Bewertungsinhaber sicherzustellen, dass auch bei Sublieferanten eine geeignete Produktionskontrolle etabliert ist, um ETA konforme Komponenten herzustellen. Die Werkseigene Produktionskontrolle und die durch den Bewertungsinhaber beim Sublieferanten etablierte Produktionskontrolle müssen mit dem dieser ETA zugehörigen "Kontrollplan"3 übereinstimmen. Dieser ist ein vertrauliches Dokument innerhalb der Technischen Dokumentation der Europäisch Technischen Bewertung. Die Ergebnisse und Einzelheiten der fortlaufenden, regulären und periodischen Prüfungen aus der werkseigenen Fertigungskontrolle müssen entsprechend den Anforderungen des Kontrollplan festgehalten und bewertet werden. 5.1.2
Weitere Aufgaben des Herstellers Der Hersteller muß ein Technisches Datenblatt und eine Einbauanweisung mit den folgenden Mindestinformationen bereitstellen: Technisches Datenblatt: a)
Anwendungsbereich 1) für die Abschottung geeignete Bauteile, Art und wesentliche Eigenschaften der Bauteile wie Mindeststärke, Dichte und im Falle von Leichtbaukonstruktionen die baulichen Anforderungen. 2) Beschreibung der Durchführungen, Art und Eigenschaften der Durchführungen wie Material, Durchmesser, Dicke, u.s.w.. Im Fall von Rohren einschließlich des Isoliermateriales, benötigte/erlaubte Tragekonstruktionen, Befestigungen. 3) Größenbegrenzungen der Abschottung, die Mindestdicke etc. 4) Umweltrelevante Parameter, welche durch diese Europäische Technische Bewertung abgedeckt sind.
b)
Aufbau der Abschottung inklusive aller benötigten Komponenten und Zusatzprodukte (wie Hinterfüllmaterialien) und mit dem Hinweis, inwieweit diese allgemein oder spezifisch angewendet werden.
Einbauanweisung a) b)
Einbauschritt-Abfolge Auflagen hinsichtlich Wartung, Reparatur und Austausch
Der Hersteller soll auf Basis eines Vertrages ein Institut - welches für die in Abschnitt 4.1 dieser ETA genannten Aufgaben notifiziert ist - einbeziehen. Zu diesem Zweck ist der in den Abschnitten 5.1.1 und 5.1.2 genannte "Kontrollplan" vom Hersteller der notifizierten Stelle zu übergeben. Der Hersteller hat eine Leistungsserklärung abzugeben, in der er bestätigt, dass das Bauprodukt den Bestimmungen der Europäisch Technischen Bewertung entspricht. 5.1.3
Weitergehendes Prüfen der Fertigungsmuster Ein weitergehendes Prüfen der vom Hersteller entnommenen Fertigungsmuster ist nicht erforderlich.
3
Der “Kontrollplan” ist beim Österreichischen Institut für Bautechnik zu hinterlegen und nur dem zur Durchführung der Aufgaben der Produktüberwachung beauftragten Institut zu übergeben. OIB-280-003/13-008
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5.2
Aufgaben des notifizierten Instituts Das notifizierte Institut hat die wesentlichen Punkte ihrer genannten Aufgaben (siehe Kapitel 5.2.1 bis 5.2.3) aufzuzeichnen und die erzielten Schlussfolgerungen in einem schriftlichen Bericht festzuhalten. Diese Aufgaben sollen anhand der im Kontrollplan dieser ETA genannten Bestimmungen durchgeführt werden.
5.2.1
Festlegung des Produkttypes Das involvierte notifizierte Institut, welches Aufgaben nach System 1 wahrnimmt, sollte die für das Bauprodukt ausgegebene Europäisch Technische Bewertung als Grundlage für die Bewertung der Produkteigenschaften heranziehen. Die notifizierten Stellen sollen deshalb keinerlei Aufgaben nach Punkt 1.2 (b) (i) im Angang V der Bestimmung (EU) Nr. 305/2011 wahrnehmen, solange es keine Änderungen in der Fertigung oder im Herstellwerk gibt. In einem solchen Fall muß eine Erstmusterbewertung zwischen dem Österreichischen Institut für Bautechnik und der beauftragten notifizierten Stelle abgesprochen werden.
5.2.2
Erstauditierung des Herstellwerkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Die notifizierte Stelle soll in Übereinstimmung mit dem Kontrollplan sicherstellen, dass die personelle und technische Ausrüstung sowie die werkseigene Fertigungskontrolle geeignet sind, eine ordentliche und kontinuierliche Fertigung der Produktbestandteile ensprechend Punkt 2 und den Anhängen der Europäisch Technischen Bewertung zu gewährleisten.
5.2.3
Kontinuierliche Überwachung und Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle Die notifizierte Stelle sollte mindestens einmal jährlich das Herstellwerk auditieren. Es muß sichergestellt sein, dass die Fertigungskontrolle und die Fertigung selber den Anforderungen des Kontrollplanes entsprechen. Die regelmäßige Auditierung und Bewertung der werkseigenen Fertigungskontrolle sollte anhand der Angaben des Kontrolllplanes erfolgen. Die Ergebnisse der kontinuierlichen Überwachung müssen auf Anforderung des notifizierten Instituts oder dem Österreichischen Institut für Bautechnik zugänglich gemacht werden. Sollten die Vorraussetzungen der Europäisch Technischen Bewertung oder die Inhalte des Kontrollplanes nicht länger eingehalten werden, muß die Leistungsbeständigkeitsbescheinigung zurückgezogen werden. Ausgegeben in Wien am 25.04.2014 durch das Österreichische Institut für Bautechnik
Rainer Mikulits Geschäftsführer
OIB-280-003/13-008
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Anhang 1 PRODUKTBESCHREIBUNG & PRODUKTLITERATUR 1.1
Produkt Die detaillierte Spezifikation der unten aufgeführten Produkte ist in dem Dokument “Identification / Product Specification” and “Control Plan” bezogen auf die entsprechende Europäische technische Zulassung hinterlegt, welcher kein öffentlicher Teil dieser ETA ist.
1.1.1
Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB Die Modulbox besteht aus zwei U-förmigen Schalen. Die zwei Schalen können passgenau zusammengefügt werden und ergeben eine Box mit einer Höhe von ca. 130 mm, einer Breite von ca. 160 mm und mit einer Länge von 200 mm. Die Hilti Brandschutzmodulbox Halbschale wird mit der offenen Seite gegen einen Untergrund oder als Box (zwei Halbschalen) frei in Wänden oder Decken eingebunden.
1.1.2
Hilti Brandschutzstein CFS-BL P Die Hilti Brandschutz Steine werden aus Polyurethan Weichschaum gefertigt und haben die Abmessungen 200 x 130 x 50 mm (LxBxH).
1.1.3
Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX / CP 660 Hilti Brandschutzschaum ist ein flexibler Zweikomponenten Polyurethan Schaum, verpackt in einem Foliengebinde zu 330 ml. Zur Ausbringung werden typischerweise das elektrische Auspressgerät HDE 500-A22 oder das mechanische Auspressgerät HDM 330 eingesetzt.
1.2.
Nebenprodukte Nebenprodukte werden zur Verfüllung des Ringspaltes um die Box oder als Zwickelverfüllung bzw. Rauchgasabdichtung eingesetzt.
1.2.1
Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-FIL Die Brandschutzfüllmasse (BS Füllmasse) ist als Kartusche (310 ml) verfügbar. Der Kontrollplan ist in dem Dokument „Kontrollplan definiert gemäß der europäischen technischen Zulassung ETA-13/0099 – Hilti Firestop Filler CFS-FIL" hinterlegt, das ein nichtöffentlicher Teil dieser ETA ist. geeignetes Auspressgerät: Hilti CFS-DISP / CS 201-P1 (für 310 ml Kartusche)
1.2.2
Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA Die Brandschutzputtybandage (BS Puttybandage) wird mit 100 mm Breite, 3 mm Höhe und in 5 m Länge auf einer Rolle geliefert. Der Kontrollplan ist in dem Dokument „Kontrollplan definiert gemäß der europäischen technischen Zulassung ETA-13/0099 – Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA" hinterlegt, das ein nicht-öffentlicher Teil dieser ETA ist.
1.3
Technische Produktinformation: technisches Datenblatt Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB inklusive aller Komponenten.
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Anhang 2 FEUERWIDERSTANDSKLASSIFIZIERUNG DER ABSCHOTTUNG HILTI BRANDSCHUTZMODULBOX CFS-MB 2.1 Allgemeine Informationen 2.1.1 a)
b)
c)
Wand/Decken Konstruktionen
Leichtbauwand: Die Wand muss eine Mindestdicke von 100 mm aufweisen und besteht aus einem Holz- oder Stahlständerwerk, welches auf beiden Seiten mit mindestens zwei Lagen von 12,5 mm dicken Platten gemäß EN 520 Typ F bekleidet ist. Bei einer Stahlständerkonstruktion muss der Raum zwischen den Platten im Bereich der Abschottung nicht vollständig mit Isoliermaterial gefüllt werden. Dennoch muss die Wand gemäß den Vorgaben errichtet werden. Bei Holzstützen muss ein Mindestabstand von 100 mm von der Abschottung zu jeder Stütze eingehalten werden und der Spalt zwischen Stütze und Abschottung muss mit einer Isolierung der Klasse A1 oder A2 (gemäß EN 13501-1) verschlossen werden. Massivwand: Die Wand muss eine Mindestdicke von 100 mm aufweisen und aus Beton, Porenbeton oder Mauerwerk mit einer Mindestdichte von 550 kg/m3 bestehen. Massivdecke: Die Decke muss eine Mindestdicke von 150 mm aufweisen und aus Beton, Porenbeton oder Mauerwerk mit einer Mindestdichte von 550 kg/m3 bestehen.
Die Wände/ Decken müssen in Übereinstimmung mit EN 13501-2 für die erforderliche Feuerwiderstandsdauer eingestuft sein oder die Anforderungen des relevanten Eurocodes erfüllen. Diese ETA gilt nicht für die Verwendung des Produkts als Abschottung in Sandwichkonstruktionen. 2.1.2
Laibungsbekleidung / Aufleistung
Die Tiefe der Abschottung tA beträgt immer 200 mm unabhängig von Dicke der Wand oder Decke. Dies gilt für Wandstärken ≥ 100 mm und Deckenstärken ≥ 150 mm. Laibungsbekleidungen oder Aufleistungen sind nicht nötig. b a
Abbildung 1: Position der Abschottung in Wänden (a) und Decken (b) A B E tA
Hilti Brandschutzprodukt Hilti Brandschutzprodukt Bauelement (Massiv-/ Leichtbauwandkonstruktion, Decke) Dicke der Abschottung
tE
Dicke des Bauelements
w
Breite der Abschottung
OIB-280-003/13-008
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2.1.3
2.1.4 2.1.4.1
Maximale Schottgröße Hilti Brandschutzmodulbox kann als als Box (2xA) oder Halbschale (A) eingesetzt werden. Eine Clusterbildung ist möglich. Es können maximal drei Boxen nebenund übereinander angeordnet werden, was einer Fläche von ca. 495 bis 405 mm (Breite x Höhe) entspricht (Abb. 2). Halbschalen (A) können bis zu drei in einer Reihe nebeneinander angeordnet werden.
Abbildung 2
Abschottungen Allgemeine Installation
Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB (2xA) oder seine Hälfte (A) wird in einer rechteckigen Öffnung in einer Wand oder Decke zentriert eingebaut. Wird nur eine Hälfte verwendet, muss die offene Seite zu einer Wand oder Decke orientiert sein.
Die Randspalten zwischen Untergrund (Wand/Decke) und Modulbox dürfen bis zu 15 mm (tF) groß sein. Sie werden mit Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-FIL, Hilti Brandschutzdichtmasse Acryl CFS-S ACR oder Gips verschlossen.
Abbildung 3 Abbildung 3
Lücken bzw. Zwickel zwischen Serviceleitungen und der Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB (A) bzw. dem Brandschutzstein (B) werden mit der Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-FIL (A1a), 20 mm tief verfüllt.
Abbildung 4
Wenn Hilti Brandschutzschaum CFS-F FX statt Brandschutzsteine zur Füllung der Box eingesetzt wird, entfällt die Verwendung der Brandschutzfüllmasse CFS-FIL (A1a) – nicht gezeigt.
Abbildung 4: Abdichtung - A1a
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2.1.4.2
Zusatzschutz – Beschichtung mit Brandschutzfüllmasse (A1c)
Lücken bzw. Zwickel zwischen Serviceleitungen und der Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB (2xA) bzw. dem Brandschutzstein (B) werden mit der Hilti Brandschutzfüllmasse CFS-FIL (A1a), 20 mm tief verfüllt. In einigen Fällen kann durch die Beschichtung mit der Brandschutzfüllmasse CFS-FIL eine bessere Klassifizierung erreicht werden. Die Beschichtung (A1c) von Kabel erfolgt auf einer Länge von 50 mm (t1c) in 5 mm Schichtdicke. Wird die Box mit flexiblem Schaum gefüllt, kann die Beschichtung (A1c) analog der Brandschutzfüllmasse mit dem Schaum in einer Schichtstärke von 5 mm erfolgen, jedoch beträgt hier die Beschichtungslänge 100 mm.
Abbildung 5: Darstellung Beschichtung mit CFS-Fil oder CFS-F FX
2.1.5 Cluster Anordnung Mindestabstände in mm (siehe Abbildung 6): Sa
= 0 (Abstand der horizontalen Anordnung)
Sb
= 0 (Abstand der vertikalen Anordnung)
Box-Halbschalen können horizontal bis zu drei nebeneinander angeordnet werden. Die offene Seite ist zu einem festen Untergrund oritentiert.
Abbildung 6
2.1.6 Abstandsvorgaben Abstände gelten für Wand und Deckenschottung. Mindestabstände in mm (siehe Abbildung 7): = 0 (Abstände zwischen Kabel und Box) s1 s2
= 0 (Abstände zwischen Kabel und Kabelbündel)
s20,21,22 = 0 (Leerrohre, Rohre Ø≤16 mm) s20
= 0 (Leerrohre Ø>16 mm; Abstände zueinander)
s22
= 10 (Leerrohre Ø>16 mm; Abstände zwischen Leerrohr und Box)
s21
= 20 (Leerrohre Ø>16 mm; Abstände der Leerrohre zu anderen Durchführungen) Abbildung 7
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2.2
Massiv- oder Leichtbauwände gemäß 2.1.1 - Mindestwandstärke 100 mm
2.2.1 Leerschott (ohne Versorgungsleitungen) * Konstruktionsdetails (für Symbole und Abkürzungen siehe Anhang 4.1):
Hilti Brandschutzmodulbox (2xA). Cluster bis zu 9 Modulboxen rechteckig aufgebaut (495x405 mm / Breite x Höhe) – siehe auch 2.1.5 Hilti Brandschutzmodulboxhalbschale (1x A), offene Seite orientiert gegen eine feste Oberfläche (Wand, Decke); der Einbau erfolgt analog der Box (2xA) - siehe 2.1.4.1
Abbildung 8: Leerschott Klassifikation Abschottungsgröße Box: ca. 160x130 mm oder Halbschale 160x70 mm (Breite x Höhe)
EI 90
* Werden zu einem späteren Zeitpunkt Versorgungsleitungen durch das Leerschott geführt, dürfen nur diese aus den unten stehenden Tabellen mit der entsprechenden Klassifizierungen verwendet werden. 2.2.2
Dürchführungen – Wand 100 mm
Serviceleitungen müssen beidseitig zur Wand in einem Abstand von ≤ 300 mm unterstützt werden. Abkürzung
Beschreibung
A, A1, A2,..
Brandschutzprodukte: A: Modulbox B: Brandschutzstein, flexibler Schaum A1a: Brandschutzfüllmasse
C1, C2, C3,..
Durchführungen C1 – Hohlleiter, Leerrohre (un-,belegt) C2,3 – Kabel, Kabelbündel
E, E1, E2,…
Bauelemente
tA
Länge der Abschottung
tE
Dicke des Bauelementes
Abbildung 9: Wanddurchführung
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2.2.2.a) Kabel Konstruktionsdetails
Hilti Brandschutzmodulbox (2xA), Schottdicke tA beträgt ca. 200 mm Zentriert installiert in Bezug auf die Wanddicke (E) Abkürzungen siehe Abbildung 9 (C2,C3)
BS Füllmasse
A1a (2.1.4.1)
Alle Kabeltypen, die zurzeit und regelmäßig bei Baumaßnahmen in Europa (z.B. Energie, Kontrolle, Signal, Telekommunikation, Daten, optische Faserkabel) mit oder ohne Kabelunterstützung verwendet werden. Klassifizierung Alle ummantelte Kabel:
Box ausgefüllt mit
Ø ≤ 21 mm
CFS-BL P / CFS-F FX
21 ≤ Ø ≤ 50 mm
CFS-BL P / CFS-F FX
Kabelbündel ≤ Ø 100 mm Ø Einzelkabel ≤ 21 mm
EI 90
CFS-BL P / CFS-F FX
EI 120
-
EI 90
CFS-BL P / CFS-F FX
EI 30
100% Verfüllung der Box mit Kabel Ø ≤ 21 mm Nicht-ummantelte Kabel (Drähte) Ø ≤ 24 mm
EI 90
Konstruktionsdetails
Hilti Brandschutzmodulbox Halbschale (A), Schottdicke tA ca. 200 mm; offene Seite zu einer festen Oberfläche gerichtet. Zentriert installiert in Bezug auf die Wanddicke (E); Abkürzungen siehe Abbildung 9 (C2,C3)
Brandschutzfüllmasse
A1a (2.1.4.1)
Alle Kabeltypen, die zurzeit und regelmäßig bei Baumaßnahmen in Europa (z.B. Energie, Kontrolle, Signal, Telekommunikation, Daten, optische Faserkabel) mit oder ohne Kabelunterstützung verwendet werden. Klassifizierung Alle ummantelte Kabel:
Box ausgefüllt mit
Ø ≤ 21 mm
CFS-BL P / CFS-F FX
EI 90
21 ≤ Ø ≤ 50 mm
CFS-BL P / CFS-F FX
EI 90
Kabelbündel ≤ Ø 100 mm; Ø Einzelkabel ≤ 21 mm; 100% Verfüllung der Box mit Kabel Ø ≤ 21 mm Nicht-ummantelte Kabel (Drähte) Ø ≤ 24 mm
CFS-BL P / CFS-F FX
EI 90
-
EI 90
CFS-BL P / CFS-F FX
EI 30
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2.2.2.b)
Kleine Leerrohre / Rohre Konstruktionsdetails
Abbildung 9 Services – C1
Brandschutzfüllmasse – A1a (2.1.4.1)
Ø ≤ 16 mm, Wandstärke ≥ 1 mm, linear oder geclustert angeordnet, mit oder ohne Kabel, mit oder ohne Kabelunterstützung, kleinster Abstand zueinander = 0 mm
Klassifizierung
Kunststoffleerrohre / Rohre
EI 90 U/U
Stahlleerrohre / Rohre
EI 90 C/U
2.2.2.c)
Elektroleerrohre Konstruktionsdetails
Abbildung 9 Durchführungen – C1 Wandstärke der starren Leerrohre: PO: 1,2 bis 2,30 mm PVC: 1,80 bis 2 mm
Brandschutzfüllmasse – A1a (2.1.4.1)
Durchmesser [mm]
Klassifizierung
PO
PVC
mit und ohne Kabel
16 - 32
16 - 32
EI 90 U/U
Starre Leerrohre
mit und ohne Kabel
16 - 32
16 - 32
EI 90 U/U
Bündel von starren Leerrohren Ø des einzelnen Leerrohres ≤ 32 mm
mit und ohne Kabel
Flexible Leerrohre
≤ 100
EI 90 U/U
PO: Polyolefine (PE, PP, PPE, PPO, ...); PVC: Polyvinylchlorid 2.2.2.d)
Wellenleiter / Koaxialkabel
Abbildung 9 Durchführungen – C1
Wellenleiter / Koaxial Kabel: 27,8 mm ≤ Ø 59,9 mm RFS Cellflex LCF 78-50 JA Ø 27,8 mm RFS Cellflex LCF 214-50 J Ø 59,9 mm RFS Heliflex HCA 78-50 JFNA Ø 28,0 mm RFS Heliflex HCA 158J Ø 59,9 mm RFS Radialflex RLKW 78-50 Ø 28,5 mm RFS Radialflex RLKU 158-50 JFLA Ø 48,2 mm
Brandschutzfüllmasse – A1a (2.1.4.1) Klassifizierung
EI 90 U/C
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2.3
Deckenanwendung nach 2.1.1, Mindestdicke 150 mm
2.3.1 Leerschott (keine Durchführungen) *
Hilti Brandschutzmodulbox (2xA). Cluster von bis zu 9 Modulboxen im rechteckigen Aufbau – see 2.1.5. Hilti Brandschutzmodulboxhalbschale (1xA), offene Seite orientiert gegen eine feste Oberfläche (Wand, Decke); der Einbau erfolgt analog der Box (2xA) - siehe 2.1.4.1 Abkürzungen siehe 2.1.2 Abbildung 1. Abbildung 10: Deckenleerschott Klassifizierung Getestete Produkte: CFS-BL P, CFS-F FX
EI 90
* Werden zu einem späteren Zeitpunkt Versorgungsleitungen durch das Leerschott geführt, dürfen nur diese aus den unten stehenden Tabellen mit der entsprechenden Klassifizierungen verwendet werden. 2.3.2 Durchführungen – Deckenanwendung - 150 mm Durchführungen werden in einem Abstand von ≤ 300 mm von der Decke aus gemessen unterstützt. Abkürzung
A, A1, A2,..
Beschreibung
Brandschutzprodukte: A: Modulbox B: BS Steine, flexibler Schaum A1a: Brandschutzfüllmasse A2: Putty Bandage
C1, C2, C3,..
Durchführungen C1 – Hohlleiter, Leerrohre (un-,belegt) C2,3 – Kabel, Kabelbündel
E, E1, E2,…
Bauelemente
tE
Dicke des Bauelementes
Abbildung 11: DeckenDurchführungen
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2.3.2.a) Kabel Konstruktionsdetails
Hilti Brandschutzmodulbox (2xA); Schottdicke tA beträgt ca. 200 mm, mittig in der Decke (E) installiert. Hilti Brandschutzmodulbox Halbschale (1xA); offene Seite gegen festen Untergrund orientiert; Schottdicke tA beträgt ca 200 mm, mittig in der Decke (E) installiert. Brandschutzputtybandage CFS-P BA wird nur auf der Deckenoberseite installiert Durchführungen siehe Abbildung 8 und 11 (C2,C3)
Brandschutzfüllmasse A1a (2.1.4.1) Brandschutzfüllmasse Beschichtung A1c (2.1.4.2)
Alle Kabeltypen, die zurzeit und regelmäßig bei Baumaßnahmen in Europa (z.B. Energie, Kontrolle, Signal, Telekommunikation, Daten, optische Faserkabel) mit oder ohne Kabelunterstützung verwendet werden. Klassifizierung -
Zusatzschutz: Alle ummantelte Kabel: Ø ≤ 21 mm
Beschichtung mit Brandschutzfüllmasse oder flexiblem Schaum
Box ausgefüllt mit CFS-BL P / CFS-F FX
EI 120
CFS-BL P
EI 60
CFS-F FX
EI 60
21 ≤ Ø ≤ 50 mm Kabelbündel ≤ Ø 100 mm; Ø Einzelkabel ≤ 21 mm; 100% Verfüllung der Box mit Kabel Ø ≤ 21 mm Nicht-ummantelte Kabel (Drähte) Ø ≤ 24 mm
CFS-BL P / CFS-F FX
EI 120
-
EI 90
CFS-BL P / CFS-F FX
EI 30
EI 90 (BS Füllm.: 50 mm)
EI 90 (fl. Schaum: 100 mm)
Konstruktionsdetails
Hilti Brandschutzmodulbox Halbschale (A), Schottdicke tA ca. 200 mm; offene Seite zu einer festen Oberfläche gerichtet. Zentriert installiert in Bezug auf die Wanddicke (E); Abkürzungen siehe Abbildung 9 (C2,C3)
Brandschutzfüllmasse
A1a (2.1.4.1)
Alle Kabeltypen, die zurzeit und regelmäßig bei Baumaßnahmen in Europa (z.B. Energie, Kontrolle, Signal, Telekommunikation, Daten, optische Faserkabel) mit oder ohne Kabelunterstützung verwendet werden.
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2.3.2.b)
Kleine Leerrohre / Rohre Konstruktionsdetails
Abbildung 11 Durchdringung – C1
Brandschutzfüllmasse – A1a (2.1.4.1)
Ø ≤ 16 mm, Wandstärke ≥1 mm, linear angeordnet, Abstand zueinander ≥ 0 mm
Klassifizierung
Kunststoffleerrohre / Rohre
EI 90 U/U
Stahlleerrohre / Rohre
EI 90 C/U
2.3.2.c)
Elektroleerrohre Konstruktionsdetails
Abbildung 11 Durchdringung – C1 Wandstärke der starren Leerrohre: PO: 1,55 bis 2,30 mm PVC: 1,90 bis 2,80 mm
Brandschutzfüllmasse
Durchmesser [mm] PO
PVC
Flexible Leerrohre
mit und ohne Kabel
16 - 32
16 - 32
Starre Leerrohre
mit und ohne Kabel
16 - 32
16 - 32
Bündel von starren und flexiblen Leerrohren Ø des einzelnen Leerrohres ≤ 32 mm
mit und ohne Kabel
– A1a (2.1.4.1)
Klassifizierung
Ø ≤ 100
EI 90 U/U
EI 90 U/U
PO: Polyolefine (PE, PP, PPE, PPO, ...); PVC: Polyvinylchlorid 2.3.2.d)
Wellenleiter / Koaxial Kabel
Abbildung 11 Durchdringung – C1
Wellenleiter / Koaxialkabel: 27,8 mm ≤ Ø ≤ 59,9 mm RFS Cellflex LCF 78-50 JA Ø 27,8 mm RFS Cellflex LCF 214-50 J Ø 59,9 mm RFS Heliflex HCA 78-50 JFNA Ø 28,0 mm RFS Heliflex HCA 158J Ø 59,9 mm RFS Radialflex RLKW 78-50 Ø 28,5 mm RFS Radialflex RLKU 158-50 JFLA Ø 48,2 mm
Brandschutzfüllmasse – A1a (2.1.4.1)
Klassifizierung
EI 90 U/C
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2.4
Zusatzanwendungen
Folgende zusätzlichen Anwendungen sind für die Box, gefüllt mit Brandschutzsteinen, getestet worden und haben die unten ausgewiesene Klassifizierung erreicht. 2.4.1 Abschottung von Klimasplittleitungen.
Klimasplittgeräte
Isolierte Kupferrohre mit Kunststoffkondensatleitung von Klimasplitgeräten sind wie folgt klassifiziert: Wand: EI 90 (Kupferrohr C/U; Kondensatleitung U/U, Kabel) Decke: EI 90 (Kupferrohr C/U, Kondensatleitung U/U, Kabel). Ausführung: o Sangi twin Kupferrohre 12/6 mm x1,0 mm, vorisoliert mit PEP Isolierung; 9mm Dicke (Ø 30 oder 24 mm) o Kunststoffkondensatleitung Ø 24 mm x4,3 mm (Rehau Rauflame-E, flex PVC) o Kabel: zwei Kabel, je 5 x 1,5 mm² o Alle Durchführungen können eng aneinder ohne Abstand gebündelt werden.
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Anhang 3 INSTALLATION DES PRODUKTES UND DER ZUSATZPRODUKTE
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ANHANG 4 Abkürzungen und Bezugsdokumente 4.1
Abkürzungen in den verwendeten Zeichnungen
Abkürzungen
Beschreibungen
Abkürzungen
Beschreibungen
A, A1, A2,..
Brandschutzprodukte
tA
Dicke der Abschottung
C, C1, C2,..
Durchführungen
tE
Dicke der Bauelemente
E, E1, E2,…
Bauelemente (Wand, Decke)
W
Max Größe der Wandabschottung
s1, s2, sn
Abstände
W2
Max Größe der Deckenabschottung mit Unterstützung
4.2
Referenzen zu Standards, erwähnt in der ETA:
DIN IEC 60093 (VDE 0303 Teil 30) Prüfverfahren für Elektroisolierstoffe; Spezifischer Durchgangswiderstand und spezifischer Oberflächenwiderstand von festen, elektrisch isolierenden Werkstoffen EN 998-2 2003-09
Speziifkation für Mauerwerksmörtel Teil 2
EN 1026
Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Testmethode
EN 1366-3 EN 13501-1
Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen - Teil 3: Abschottungen Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen Akustik - Bestimmung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen aus Schallintensitätsmessungen - Teil 3: Messungen bei niedrigen Frequenzen im Prüfstand Akustik - Bestimmung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen aus Schallintensitätsmessungen - Teil 1: Messungen im Prüfstand Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung
EN 13501-2
EN ISO 140-3 EN ISO 140-10 EN ISO 717-1
4.3
Weitere Referenzdokumente:
EOTA TR 001 EOTA TR 024
Bestimmung der Stoßfestigkeit von Platten und Plattenbauteilen Charakterisierung , Aspekte der Dauerhaftigkeit und werkseigene Produktionskontrolle von reaktiven Baustoffen, Komponenten und Produkten
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EC, Artikel 31, für Hilti Brandschutzmodulbox CFS-MB
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S e r e e L
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S e r e e L
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