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ExportManager Ausgabe 2  |  9. März 2016 www.exportmanager-online.de Ausgewählte Informationen für Exportverantwortliche Schwerpunktthema dieser Ausgabe: Ostasien China landet sanft  |  Nachbarn leiden  | Wandel ­bietet Chancen  |  Neue Möglichkeiten in Vietnam  |  Finanzierung von Iran-Geschäften  | Textilimporte finanzieren  |  Neuer Unionszollkodex im Mai  | Entziehung vermeiden  |  Präferenzabkommen nutzen 2  | ExportManager D er Nationale Volkskongress berät den neuen Fünfjahresplan für Chi- Ausgabe 2  |  9. März 2016 Themen nas Wirtschaft. Das Wachstumstempo nimmt ab, doch der Strukturwandel ­bietet auch neue Chancen. Deutsche Unternehmen sollten die Weichen stellen, um sich gegenüber den asiatischen Konkurrenten zu behaupten. Die haben gerade eine transpazifische Partnerschaft mit den USA vereinbart. Verkaufen ➤➤ China landet sanft dank Binnennachfrage  Christoph Witte, Direktor Deutschland, Credimundi, Member of the Credendo Group 3 wicklung in China ein, blickt aber auch auf den Iran und den Auftritt des Partnerlandes USA auf der Hannovermesse. Der neue Unionszollkodex ist ein weiterer Schwerpunkt, dessen Auswirkungen auf besondere Verfahren und die ­Entziehung aus der Zollüberwachung Vernetzen ➤➤ Finanzierungshürden im Iran-Geschäft fallen Gunther Schilling, Leitender Redakteur ­ ExportManager, FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH ➤➤ US-Präsident Obama eröffnet HANNOVER MESSE Dr. Jochen Köckler, Vorstandsmitglied, Deutsche Messe AG 7 8 beachtet werden sollten. Sie erhalten unseren Newsletter jährlich in zehn Ausgaben kostenlos online, wenn Sie möchten. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur ­Verfügung. Nutzen Sie bitte die Regis­ trierungsmöglichkeit und weitere ­Informationen auf unserer Website www.exportmanager-online.de. Finanzieren ➤➤ Chinas Reformen – neue Chancen für Unternehmer? Weijun Yin, Senior Regional Manager Financial Institutions, BHF-BANK Aktiengesellschaft 14 Liefern ➤➤ Chinas Nachbarn von Nachfrageschwäche betroffen 5 Gunther Schilling, Leitender Redakteur ­ ExportManager, FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH Die vorliegende Ausgabe des Export­ Managers geht auf die aktuelle Ent- ➤➤ Textilimporte bankenunabhängig finanzieren Dirk Oliver Haller, Vorstandsvorsitzender, DFT Deutsche Finetrading AG 10 ➤➤ Neue Entwicklungen in China bieten auch Chancen 12 Sebastian Rohloff, Senior Expert China/Renminbi, Deutsche Bank AG ➤➤ Neue Möglichkeiten durch TPP in Vietnam Oliver Massmann, Kanzlei Duane Morris, ­Vietnam, Christine Heinze, Director, Bayerische Landesbank 16 ➤➤ Präferenzen nutzen, Wettbewerbsvorteile sichern 18 Corinna Tamminga, Beraterin für Zoll und ­Außenwirtschaft, dbh Logistics IT AG ➤➤ Der neue Unionszollkodex (UZK) – alles neu im Mai? Axel Krause, Rechtsanwalt und ­ Diplom-Finanzwirt (Zoll), Graf von Westphalen, Marian Niestedt, Rechtsanwalt und Partner, Graf von Westphalen 21 ➤➤ Entziehen aus Zollüberwachung jetzt und künftig 24 PD Dr. Harald Hohmann, Rechtsanwalt, Hohmann Rechtsanwälte, Serkan Deniz, angestellter Anwalt, ­ Hohmann Rechtsanwälte Strategische Partner und Impressum 27 3  | ExportManager  | Verkaufen Ausgabe 2  |  9. März 2016 China landet sanft dank Binnennachfrage Christoph Witte Direktor Deutschland, Credimundi, Member of the Credendo Group China befindet sich im wirtschaftlichen Übergang; die Ära zweistelliger Wachstumsraten ist vorüber. Die Verschlechterung der ­makroökonomischen Indikatoren legt nahe, dass sich die strukturelle „sanfte Landung“ vertiefen könnte. China verfügt jedoch über robuste Fundamentaldaten und eine geringe Auslandsverschuldung, außerdem über umfangreiche Währungsreserven und eine hohe Sparquote, um widrigen Bedingungen standzuhalten. [email protected] Die konjunkturellen Aussichten werden durch die Risiken einer Korrektur auf dem Immobilienmarkt, finanzielle Instabilität, ein umfangreiches Schattenbankensystem sowie eine erhebliche Gesamtverschuldung getrübt. Diese systemischen Faktoren sind eine schwere Bürde und dämpfen zwangsläufig das Wachstumspotential (auf unter 6,5%), insbesondere da die weiterhin bestehende industrielle Überproduktion und die schwächere Auslandsnachfrage die Deflation verstärken. Die Vertrauenskrise, die durch den Börsencrash und die überraschende Abwertung des Renminbi (CNY) im Sommer verschärft wurde, zeigt sich in zunehmenden Kapitalabflüssen, starkem Abwertungsdruck auf den Renminbi und einer untergrabenen Glaubwürdigkeit der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh). Wir schätzen sowohl das kurzfristige als auch das mittel- bis langfristige politische Risiko weiterhin als gering ein, in Kategorie 1 bzw. 2 auf einer Skala von 1 bis 7. Die innenpolitische Stabilität unter der Herr- © Senohrabek/iStock/Thinkstock/Getty Images Warnsignale dämpfen Ausblick Dem wirtschaftlichen Aufstieg Chinas folgt ein leichter Sinkflug – die Politik steuert wirksam dagegen. schaft der KPCh ist ein risikominimierender Faktor, während Chinas nationalistische Außenpolitik wiederholt zu Spannungen um die umstrittenen Inseln im Südchinesischen Meer führt. Trotz des Widerstands vieler einflussreicher Interessenvertreter ist ein starker Präsident Xi Jinping zur Durchführung von Reformen entschlossen, besonders der anhalten- den, großen Antikorruptionskampagne, um die Legitimität der KPCh zu erhalten. Obwohl die wirtschaftliche Liberalisierung und der Privatsektor weiter gefördert werden sollen, dürfte der Staat in wichtigen und strategischen Wirtschaftsbereichen weiterhin eine dominierende Rolle spielen. Das unsichere Rechtssystem und die geringe wirtschaftliche Dynamik beeinträchtigen das Geschäftsumfeld, was der wesentliche Faktor für das hohe wirtschaftliche Risiko Chinas ist (Kategorie C auf einer Skala von A bis C). Zahlungsrückstände und -ausfälle haben zugenommen und werden weiter steigen, insbesondere in Sektoren mit Überproduktion (z.B. Immobilienmarkt, Bergbau, Stahl), da die untragbare implizite Staatsgarantie nicht von Dauer sein dürfte. Konjunktur braucht Stützung Seit 2012 befindet sich die chinesische Volkswirtschaft nach Jahrzehnten mit zweistelligen Wachstumsraten in einem Umbau. Im kommenden Jahrzehnt werden sich der private Verbrauch und Dienstleistungen – die bereits den größten Anteil am BIP erwirtschaften – zu den wichtigsten Wachstumstreibern entwickeln, während die Investitionen langsam ihren untragbar hohen Anteil von über 45% des BIP verringern werden. Bis zum Ausgleich ist es noch ein langer Weg. Der Rückgang des Wirtschaftswachstums erregt daher zunehmend Besorgnis, nicht ➤ nur in China, sondern auch in vielen Schwellenländern, die von der sinkenden Nachfrage Chinas nach Rohstoffen betroffen sind. Die derzeitige Wachstumsschwäche könnte daher noch deutlicher ausfallen als das offiziell angegebene 25-JahresTief von 6,9% im Jahr 2015. Eine Reihe von Indikatoren, von Bergbau und verarbeitender Industrie bis zu Handelsströmen, zeigt den niedrigsten Wert seit der Krise 2008/2009. Hinzu kommen ein starker Rückgang der Rohstoffpreise, ein knapperes Kreditangebot und Deflationsdruck. Diese Faktoren lassen tatsächlich tendenziell einen stärkeren BIP-Rückgang erwarten. Entsprechend hat die chinesische Regierung eine Reihe von Maßnahmen zur Stimulierung der Wirtschaft ergriffen, um eine harte Landung zu vermeiden. Peking verfolgt eine akkommodierende Politik mit mehrfachen Senkungen der Zins- und Reservesätze auf der geldpolitischen Seite sowie einer starken Aufstockung der öffentlichen Ausgaben und Infrastrukturinvestitionen der Zentralregierung (z.B. Transport, Energie, Wasser, erneuerbare Energien). Darüber hinaus hat China Mitte August 2015 überraschend den Renminbi (CNY) um 3% gegenüber dem US-Dollar abgewertet, um die chinesischen Exporte zu stützen, die von der schwachen Nachfrage aus den Industrieländern beeinträchtigt sind. Obwohl der Renminbi bereits unter Abwertungsdruck stand, bestätigt ein solcher Schritt die Bedenken bezüglich der schwachen Wirtschaftsdy- Ausgabe 2  |  9. März 2016 namik und der Schwierigkeiten der Regierung, die Wirtschaft zu stabilisieren. De facto verlängert das Vorgehen den Übergangsprozess. Der Renminbi ist nach einer langen Phase der stetigen Aufwertung keine sichere Wette mehr. Die chinesischen Behörden haben sich verpflichtet, den Marktkräften bei der Wechselkursfindung eine größere, wenn auch weiterhin gesteuerte, Rolle zu überlassen. Entsprechend wird der Renminbi im Kontext des aktuellen wirtschaftlichen Abschwungs weiter abwerten, wenn auch langsam. Voraussetzung ist, dass die Zentralbank weiterhin umfassend Währungsreserven verkauft, um den Wechselkurs und die Aktienmärkte zu stützen, eine Kapitalflucht zu bremsen und einen Währungskrieg mit den asiatischen Partnern zu vermeiden. Krisenabwehr durch Devisenpolster China verfügt noch über Spielraum zur Abwehr einer Wirtschaftskrise. Das Land besitzt die weltweit größten Währungsreserven (seit Sommer 2014 allerdings in einem konstanten Abwärtstrend) und weist eine positive Zahlungsbilanz mit einem permanenten Leistungsbilanzüberschuss (3% des BIP) auf. Dieser wird gestützt von geringeren Rohstoffimporten (China ist beispielsweise der weltweit größte Ölimporteur) und einem billigeren Renminbi, der den Export der Überschussproduktion aus Sektoren mit Überkapazitäten fördert. Jedoch verschlechtert sich die Kapitalbilanz Chinas rapide durch die Kapitalflucht internationaler Banken und chinesische Konzerne, die ihre auf US-Dollar lautenden Schulden tilgen aufgrund des Abwärtstrends des Renminbi und der wirtschaftlichen Unsicherheit. Auch die FDI-Abflüsse aus China sind erheblich und dürften bald die Zuflüsse überwiegen. Hierzu trägt auch die globale Expansion chinesischer Staatsunternehmen bei. Beispiele sind riesige Infrastrukturprojekte, insbesondere der langfristig vorgesehene Ausbau des „Silk Road Economic Belt” (Landverbindung zwischen China und Europa). Hohe Verschuldung belastet Sorge bereitet den chinesischen Behörden vor allem die hohe Gesamtverschuldung des Landes, die die Wachstumsperspektiven trübt. Der Schuldenstand ist seit 2008 von 150% des BIP bis heute auf 250% des BIP explodiert. Insbesondere Immobilienunternehmen, Staatsunternehmen in Sektoren mit Überkapazitäten sowie Kommunalregierungen haben sich hoch verschuldet. Konjunkturmaßnahmen sind daher nur begrenzt wirksam, solange die wirtschaftlichen Exzesse nicht strukturell bekämpft werden. Da die Verschuldung weitgehend intern und vom öffentlichen Sektor getragen ist und China über eine starke außenwirtschaftliche Position verfügt, ist das Risiko einer Schuldenkrise gering. Dennoch steigen die Ausfallrisiken, und langfristig besteht die Gefahr, dass die Schuldenspirale sich fortsetzt, das heißt neue Schulden überwiegend für die Tilgung bestehender Kredite aufgenommen werden. Peking hat Finanzreformen eingeleitet, um die hohe kommunale Verschuldung in den Griff zu bekommen, die den größten Anteil an der Staatsverschuldung ausmacht (rund 40% des BIP), er ist weit höher als der Anteil der Zentralregierung (16,8%). Angesichts sinkender Landverkäufe und damit verbundener geringerer Einnahmen wurde Kommunalregierungen die Ausgabe von Anleihen genehmigt (durch eine Gesetzesänderung ist die Rettung durch den Staat theoretisch nicht mehr implizit gegeben). Diese können daher von umfangreichen Schuldenumwandlungen in langfristige, niedrig verzinste Anleihen profitieren. Restrukturierung der lokalen Verschuldung ist gleichzusetzen mit einer Rettung durch die großen staatlichen Banken (SOCB). Zugleich wird die Rolle dieser „Policy Banks“ in der schwächelnden chinesischen Volkswirtschaft angesichts einer nachlassenden Kreditnachfrage der Unternehmen (die Schulden abbauen) und Kommunalregierungen (die auch von der Antikorruptionskampagne betroffen sind) bei Investitionen in kommunale Infrastrukturprojekte (z.B. Wohnungsbau) und der Wachstumsförderung gestärkt. Die ausführliche Länderstudie China mit zusätzlichen Grafiken steht zum kostenlosen Download unter www.credimundi.de bereit. ➤ 4  | ExportManager  | Verkaufen 5  | ExportManager  | Verkaufen Ausgabe 2  |  9. März 2016 Chinas Nachbarn von Nachfrageschwäche betroffen Rund um das Ostchinesische Meer bauen sich nicht nur politische Spannungen auf, auch wirtschaftlich läuft die Zusammenarbeit zwischen China und seinen Nachbarn nicht mehr rund. Betroffen vom Rückgang der chinesischen Nachfrage seit 2015, ­versuchen Japan, Südkorea und Taiwan die Binnennachfrage anzukurbeln. Eine aktuelle Analyse von Atradius sieht immerhin gewisse Erholungstendenzen und relative Stabilität. chen Risiken im Reich der Mitte erhöht. Gleichzeitig greift der Strategiewechsel der Regierung, der eine Stärkung des Konsums auf Kosten des Exports und der Investitionen vorsieht. In ihrem aktuellen Wirtschaftsausblick Asien-Pazifik rechnen die Analysten von Atradius nur noch mit einer Wachstumsrate von 6,3% für die chinesische Wirtschaft im laufenden Jahr. Im jüngsten Zahlungs­ moralbarometer für die Region registrier te Atradius eine Zunahme von Liquiditätsschwierigkeiten, die 62% der in China befragten Unternehmen als Grund für längere Zahlungszeiträume ihrer Kunden nannten. Im re- gionalen Durchschnitt führten 46,3% der Unternehmen diese Ursache an. „Die Neuausrichtung der chinesischen Wirtschaft hat signifikante Auswirkungen auf die Asien-Pazifik-Region sowie die Weltwirtschaft insgesamt“, sagt Andreas Tesch, Chief Market Officer bei Atradius. „Dies spiegelt sich in sinkenden Handelsvolumina wider, vor allem in den aufstrebenden Volkswirtschaften.“ Taiwan senkt die Zinsen Taiwan wird den bisherigen Annäherungskurs an das Festland wohl nicht mehr fortsetzen. Die Wahl der DPP-Kandidatin Tsai Ing-wen zur neuen Präsidentin dürfte das Verhältnis zur Volksrepublik China schwieriger gestalten. Die Lieferungen auf das Festland hatten bereits 2015 unter dem dortigen Importrückgang gelitten. Insgesamt sanken die Exporte Taiwans um 0,1%. Wachsende Konkurrenz der technologisch aufholenden Produzenten auf dem Festland und die handelspolitische Isolation erschweren den Auslandsabsatz Taiwans. gunther.schilling@ frankfurt-bm.com Für 2016 erwarten die Analysten von Atradius eine Belebung der Nachfrage und einen Anstieg der Exporte um 1,7%. Die Wachstumsrate des realen BIP soll von 1,0% im Vorjahr auf 2,0% zulegen. Ausschlaggebend für die konjunkturelle Bele- „Die Neuausrichtung der chinesischen Wirtschaft hat signifikante Auswirkungen auf die Asien-­ Pazifik-Region sowie die Welt­ wirtschaft insgesamt.“ bung dürften jedoch die Zinssenkungen der Zentralbank zum Jahresende 2015 sein, die die Finanzierung zusätzlicher Investitionen erleichtern. Die Unternehmen der Insel leiden jedoch nicht nur unter der geringeren Nachfrage Chinas. Auch die wachsende Konkurrenz der technologisch aufholenden Produzenten auf dem Festland sowie die handelspolitische Isolation der international kaum anerkannten Inselrepublik erschweren den Auslandsabsatz. Japan, Südkorea und China haben mittlerweile zahlreiche bi- ➤ © KUO CHUN HUNG/iStock/Thinkstock/Getty Images Chinas Wirtschaft hat auf die Bremse getreten. Überkapazitäten, hohe Verschuldung und zunehmende Zahlungsverzögerungen haben die wirtschaftli- Gunther Schilling Leitender Redakteur ­ExportManager, FRANKFURT BUSINESS MEDIA 6  | ExportManager  | Verkaufen Südkorea erhöht die Staatsausgaben Südkorea machte im vergangenen Jahr die geringere Nachfrage nach Kraftfahrzeugen und Halbleitern in China zu schaffen. Zudem fiel das Land in der preislichen Konkurrenz gegen Japan zurück, da der japanische Yen gegenüber dem koreanischen Won abwertete. Dies ließ 2015 Exporte und Industrieproduktion sinken. „Japan konnte die Nachfrage­ schwäche der Binnenwirtschaft 2015 durch Exportzuwächse ­ausgleichen, da der japanische Yen gegenüber den Währungen wichtiger Konkurrenten wie ­Südkorea abwertete.“ Für 2016 rechnen die Analysten von Atradius mit einer BIP-Wachstumsrate von 2,5%. Dabei ersetzt die höhere Staatsnachfrage die geringeren Exportzuwächse. Die aktive Rolle des Staates hat einen handfesten finanziellen Hintergrund: Während die privaten Haushalte hochverschuldet sind (160% des verfügbaren Einkommens), beträgt die Staatsschuld nur 36% des BIP. Weitere wirtschaftspolitische Maßnahmen sind die Reform der Firmenkonglomerate (Chae- bol), die Deregulierung des Arbeitsmarktes und des Dienstleistungssektors sowie die Unterstützung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Japan setzt auf Abwertungseffekte IST DIE AUFSTELLUNG DER MANNSCHAFT ENTSCHEIDEND. IN EINER WELT IM WANDEL Japan konnte die Nachfrageschwäche der Binnenwirtschaft 2015 durch Exportzuwächse teilweise ausgleichen, da der japanische Yen gegenüber den Währungen wichtiger Konkurrenten wie Südkorea abwertete. Dieser Effekt läuft 2016 aus, wird aber wohl durch eine Erholung des privaten Konsums kompensiert. Die Analysten von Atradius erwarten eine leichte Konjunkturbelebung mit einem Plus von 1%. Japan hat in den vergangenen Jahren alle wirtschaftspolitischen Stimulierungsinstrumente genutzt, um die Konjunktur anzukurbeln. Die Staatsverschuldung liegt inzwischen bei 225% des BIP, die Geldpolitik überschwemmt das Finanzsystem mit billigem Geld. Dadurch entstehen kurzfristige Wachstumsimpulse, auf lange Sicht empfehlen die Analysten von Atradius jedoch eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und einen Abbau der Schutzwälle für die einheimische Landwirtschaft und das Gesundheitswesen. Ausführliche Länderberichte stehen unter Publikationen auf www.atradius.de zum Download bereit. ➤ und multilaterale Freihandelsabkommen, die ihnen einen leichteren Marktzugang verschaffen. Ausgabe 2  |  9. März 2016 BNP PARIBAS – 13 VERNETZTE GESELLSCHAFTEN IN DEUTSCHLAND Mit unserer nationalen Aufstellung aus 4.700 Spezialisten an 19 Standorten und einem starken internationalen Netzwerk finden wir auch für Sie die individuell beste Lösung. www.bnpparibas.de Anzeige 7  | ExportManager  | Vernetzen Ausgabe 2  |  9. März 2016 Finanzierungshürden im Iran-Geschäft fallen Gunther Schilling Leitender Redakteur ­ExportManager, FRANKFURT BUSINESS MEDIA Seit dem 1. März ist das Target-II-Clearing wieder möglich, bereits am 17. Februar wurden die iranischen Banken an das SWIFT-­ System angeschlossen. Nun fehlt es noch am bilateralen Austausch der RMA-Schlüssel, um zumindest eine erste Grundlage für Finanzbeziehungen zu schaffen. Dr. Michael Kostuj, Leiter Vertrieb Außenhandelsfinanzierung der Helaba, sieht darin erste Schritte für die Wiederaufnahme von Geschäftsbeziehungen mit dem Iran – in einem aber nach wie vor noch schwierigen Umfeld. Hohe Deckungs­summen erwartet Ingo Schwutke, Underwriting Head of Unit – Iran, Euler Hermes, wies auf die im Vergleich zu Italien und Frankreich wesentlich höheren Forderungen hin. Über 500 Mio EUR habe der iranische Staat gegenüber Deutschland garantiert. Auch müssten erst die Zah- Korrespondenzbanken nötig Über 200 Korrespondenzbanken in 50 Ländern verfüge seine Bank bereits, berichtete Mansour Tafazoli, CEO der Parsian Bank. In Deutschland seien bislang jedoch nur Sparkassen und Landesbanken bereit, normale Bankbeziehungen einzugehen. Auch Seyed Ahmad Taheri, CEO der Saman Bank, beklagte die mangelnde Kooperationsbereitschaft deutscher Banken. Seine Bank sei in Landwirtschaft und Pharmazie aktiv. Man solle doch zu normalen Usancen zwischen Banken zurückkehren. Seine Bank habe hohe Summen in die Erfüllung von internationalen Standards wie die Verhinderung von Geldwäsche (AML-Compliance) investiert. Die privaten Banken seien auf die Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen gut vorbereitet. Finanztransfers in den Iran sind möglich, Zahlungen sollten auf Euro lauten. US-Sanktionen behindern Wasser in den Wein goss Herbert Zerwas, Partner von PwC, der an die notwendige Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Banken und die aus den USA drohenden Sanktionen erinnerte. Daher hielten sich die Geschäftsbanken mit Verbindungen zu den USA zurück. Schließlich seien nach wie vor viele Beschränkungen in Kraft. Allerdings würden die Bestimmungen der zuständigen US-Behörde OFAC gerade präzisiert und der Handlungsspielraum abgesteckt. Dr. Michael Kostuj wies darauf hin, dass auch Sparkassen ohne Niederlassung in den USA jedes Geschäft auf sanktionsrelevante Aspekte prüfen müssten. Auf den Gebrauch des US-Dollar sollte man bei Iran-Geschäften verzichten, ergänzte Afkhami. Üblich sei die Fakturierung in Euro. © selensergen/iStock/Thinkstock/Getty Images Dr. Ali Ashraf Afkhami, Vorstandschef der Bank of Industry and Mines, erinnerte auf dem Wirtschaftsforum Iran am 4. März in Frankfurt am Main daran, dass Akkreditive seit dem Implementation Day am 16. Januar möglich seien. Die Europäisch-Iranische Handelsbank habe schon Akkreditive erhalten. Mit den staatlichen Exportkreditversicherungen Italiens (SACE) und Frankreichs (Coface) sei eine Einigung über neue Exportdeckungen erzielt worden, die eine Ratenzahlung von Altschulden vorsehe. Mit Deutschland würde dagegen noch immer verhandelt. lungswege und Beziehungen deutscher Institute zu Korrespondenzbanken im Iran wiederhergestellt werden. Bei Euler Hermes stehe ein eigenes Team bereit, das auch bereits Anträge auf Ausfuhrdeckungen für den Iran bearbeite. Nur die Finalisierung sei derzeit noch nicht möglich. Man erwarte nach Klärung der ausstehenden Fragen ein hohes Deckungsvolumen. Schwutke erinnerte an frühere Größenordnungen von rund 2 Mrd EUR im Jahr 2004. ➤ Exportdeckung lässt auf sich warten gunther.schilling@ frankfurt-bm.com 8  | ExportManager  | Vernetzen Ausgabe 2  |  9. März 2016 US-Präsident Obama eröffnet HANNOVER MESSE Dr. Jochen Köckler Vorstandsmitglied, Deutsche Messe AG Der amerikanische Präsident Barack Obama wird gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel die HANNOVER MESSE 2016 eröffnen. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind 2016 das Partnerland der weltweit wichtigsten Industriemesse, die vom 25. bis zum 29. April in Hannover ausgerichtet wird. Obama wird während der offiziellen Eröffnungsveranstaltung der Messe am Sonntag, 24. April, auftreten. Partnerland USA Mit dem Partnerland USA kommt die weltgrößte Volkswirtschaft auf die HANNOVER MESSE. Führende US-Unternehmen werden ihre Lösungen für die vernetzte Industrie vorstellen. Auch das in den USA gegründete Industrial Internet Consortium (IIC) wird sich auf einer Sonderfläche auf der HANNOVER MESSE dar- © goa_novi/iStock/Thinkstock/Getty Images Die Zusage Obamas ist ein großartiges Signal für die internationale Strahlkraft der HANNOVER MESSE. Und das Timing ist perfekt: Die USA haben sich im Zuge ihrer Reindustrialisierung zu einem höchst attraktiven Geschäftspartner für die Industrie entwickelt und sind etwa für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau mittlerweile Exportmarkt Nummer 1. Die USA sind zum ersten Mal Partnerland der HANNOVER MESSE. Rund 250 Unternehmen aus der größten Volkswirtschaft der Welt werden auf dem hannoverschen Messegelände ihre Lösungen für die vernetzte Industrie vorstellen und Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern aus aller Welt knüpfen. [email protected] Die USA und die EU wollen mit TTIP zusammen wachsen – die geeignete Technik ist in Hannover zu sehen. stellen. Das IIC ist eine global agierende Organisation mit dem Ziel, die Etablierung des industriellen Internets der Dinge zu beschleunigen. Damit kommen in Hannover alle Taktgeber der industriellen Digitalisierung zusammen: die deutschen Unternehmen mit Kernkompetenzen im Maschinenbau und der Elektrotechnik, führende US-Softwareanbieter und Unternehmen aus China und Japan, die ihrerseits die Vernetzung in der Industrie vorantreiben. Daraus entstehen neue Partnerschaften, Ideen und Lösungen auf dem Weg hin zur Industrie 4.0. Leitthema Vernetzung Zur HANNOVER MESSE 2016 werden rund 5.000 Industrieunternehmen aus 70 Ländern erwartet. Im Mittelpunkt der Ausstel- lung stehen moderne Produktions- und Energietechnologien. „Integrated Industry – Discover Solutions“ lautet das Leitthema der HANNOVER MESSE 2016. Die vernetzte Industrie ist keine Zukunftsvision mehr, sie ist Realität. Industrie 4.0 zieht in immer mehr Fabriken ein. Stromnetze werden zu Smart Grids weiterentwickelt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen die Potentiale der Digitalisierung jetzt erkennen und voll ausschöpfen. Wie das geht, wird die HANNOVER MESSE 2016 zeigen. Auf der weltweit wichtigsten Industriemesse sind Lösungen für die Digitalisierung von Fabriken und Energiesystemen das bestimmende Thema. Wir erwarten erstmals mehr als 100 konkrete Anwendungsbeispiele auf der Messe. Das ist weltweit einzigartig. Auch das Partnerland USA wird die neueste Technik zur Realisierung der Industrie 4.0 zeigen. Damit ist die HANNOVER MESSE der ­globale Hotspot für alle Themen rund um die Vernetzung in der Industrie. In Hannover erfahren Besucher aus dem produzierenden Gewerbe, wie sie ihre Produkti- ➤ 9  | ExportManager  | Vernetzen Ausgabe 2  |  9. März 2016 Anzeige onsanlage Schritt für Schritt zur Industrie4.0-Fabrik ausbauen. auch um die daraus resultierenden neuen Geschäftsmodelle. Intelligente Energiesysteme Ein Beispiel: Mit der „vorausschauenden Wartung“ (Predictive Maintenance) setzen Maschinen- und Anlagenbauer auf Sensoren, mit deren Hilfe Maschinen selbständig melden, dass sie in Kürze gewartet werden müssen. Anhand dieser Daten kann der Anlagenhersteller dem Betreiber Unter dem Schlagwort „Integrated Energy“ stehen auf der HANNOVER MESSE Lösungen für die Vernetzung der gesamten Energiekette im Mittelpunkt – von der Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Speicherung bis hin zu alternativen Mobilitätslösungen. Neue Geschäftsmodelle In den vergangenen Jahren hat die HANNOVER MESSE den Weg in das Industrie4.0-Zeitalter gebahnt. Selten hat eine technische Entwicklung so wirkungsvoll und schnell um sich gegriffen. Was bisher Vision war, wurde bereits in diesem Jahr in einsetzbaren Anlagen handfeste Realität. Dieser Trend wird auf der kommenden HANNOVER MESSE weiter an Fahrt aufnehmen. Dabei wird es nicht nur um die Technologien gehen, sondern „Die USA haben sich im Zuge ihrer Reindustrialisierung zu einem höchst attraktiven Geschäfts-­ partner für die Industrie entwickelt und sind etwa für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau ­mittlerweile Exportmarkt Nummer 1.“ frühzeitig Wartungsleistungen anbieten und so sein Servicegeschäft ausbauen. Auf der neuen Sonderfläche „Predictive Maintenance 4.0“ machen wir deutlich: Discover Solutions bezieht sich zum einen auf die technologischen Lösungen, zum anderen auf die neuen Geschäftsfelder, die jetzt entstehen. LÄNDERRISIKEN 2016 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN DER WELT­ WIRTSCHAFT 28. April 2016  Coface Arena, Mainz Ein Kongress von Coface /   Keynotes und Panels zu wichtigen Themen im   internationalen  Geschäft: „Neue Risiken kennen, vermeiden, meistern.“ /   Vorstellung aktueller Länderbewertungen   von Coface Keynote-Speaker Prof. Dr. Roland Franz Erben Professor für Wirtschaftspsychologie,  Hochschule für  Technik Stuttgart /   Workshops zu den Themen China, Russland,   Nahost/Nordafrika, Europa und Schwellenländer  unter Beteiligung kompetenter  Medien- und   Programmpartner /   Forum für den Austausch mit Fachkollegen,  Referenten   und Beratern /   Ausstellung führender Dienstleister für die Außenwirtschaft   im sportlichen und außergewöhnlichen Ambiente des   VIP-Lounge-Bereichs der Coface Arena in Mainz Programm, Infos & Anmeldung unter:  www.laenderrisiken.de #CofaceKongress ➤ Die Welt von Energieerzeugung, Verteilung und Verbrauch war noch nie so komplex wie heute. Das Energiesystem der Zukunft braucht immer kleinteiligere Lösungen, die über ein intelligentes System interagieren. Strom kommt zunehmend von dezentralen Erzeugern, die es zu vernetzen gilt. Auch Speicherung und Verteilung von Energie müssen künftig digital gesteuert werden. Strom- und Datennetze verschmelzen. 10. COFACE KONGRESS KongressLaenderrisiken-2016_Anzeige_127x170_4c.indd 1 08.02.2016 12:33:09 10  | ExportManager  | Finanzieren Ausgabe 2  |  9. März 2016 Chinas Reformen – neue Chancen für Unternehmer? Zu Beginn des Jahres sorgte der erneute Kursrutsch an den chinesischen Börsen weltweit für Turbulenzen an den Aktienmärkten. Auch für die chinesischen Geldinstitute wird 2016 kein einfaches Jahr werden – Experten gehen davon aus, dass die meisten Banken mit einem „Nullwachstum“ rechnen müssen. Trotz dieser turbulenten Zeiten können deutsche Mittelständler in China erfolgreich sein und für sich und ihr Unternehmen neue Märkte erschließen. den Vereinigten Staaten von Amerika der viertgrößte Staat der Erde. China grenzt an 14 andere Staaten und hat damit neben Russland die meisten Nachbarlän- der der Welt. Chinas Aufstieg vom Entwicklungsland zur seit 2010 zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt, nach den USA, verlief rasant. Hatten die chinesischen Bürger vor noch nicht einmal einer Generation kein Recht auf Privateigentum, so ist das Land seit 2014 nach Kaufkraft sogar die größte Volkswirtschaft der Erde. © gustavofrazao/iStock/Thinkstock/Getty Images Die Volksrepublik China ist mit rund 1,4 Milliarden Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der Welt und hinsichtlich der Fläche nach Russland, Kanada und Mit moderner Elektronik will China den Übergang zu höherer Wertschöpfung meistern. Die Volksrepublik China wird von der Kommunistischen Partei Chinas regiert. Kleinere Parteien sind zugelassen, jedoch existiert noch immer ein Einparteiensystem. Auch nach der wirtschaftlichen Öffnung nach dem Ende der „Kulturrevolution“ sind viele Unternehmen in Staatshand, und die Regierung hat großen Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen. Das politische System Chinas wird deshalb von vielen westlichen Ländern weiterhin als autoritäre Diktatur eingestuft. China will Einzelhandel und Dienst­ leistungssektor weiter ausbauen Chinas Wirtschaft wächst derzeit so langsam wie seit 25 Jahren nicht mehr. Im Januar 2016 fiel das Exportvolumen um Weijun Yin Senior Regional Manager Financial Institutions, BHF-BANK Aktiengesellschaft [email protected] 11,2% gegenüber dem Vorjahresmonat, während das Importvolumen um 18,8% zurückging. Das einstige Entwicklungsland China, das zur zweitgrößten ­Volkswirtschaft der Welt geworden ist, nimmt ganz offensichtlich Einfluss auf die Weltwir tschaft, und die derzeit geschwächte chinesische Konjunktur ist weit über die Grenzen des Landes hinaus zu spüren. In den vergangenen Jahrzehnten hat China große Investitionen im Bereich Städtebau und Infrastruktur getätigt. Das Land hat sich schnell entwickelt – und schnell hoch verschuldet. Lange Zeit setzte die chinesische Regierung in wirtschaftlicher Hinsicht fast ausschließlich auf die Schwerindustrie mit der Folge, dass heute enorme Überkapazitäten vorhanden sind. Diese Überproduktion hat große Auswirkungen auf den Weltmarkt. Chinas Erzeugnisse werden zu sehr niedrigen Preisen angeboten und nehmen damit Einfluss auf den weltweiten Wettbewerb. Andere Exportländer seien mit ihren Produkten auf lange Sicht nicht mehr konkurrenzfähig und Werksschlie- ➤ 11  | ExportManager  | Finanzieren Um dem weiteren Verlust der Wirtschaftskraft entgegenzuwirken, hat die chinesische Regierung sich das Ziel gesetzt, die Wirtschaftsproduktion vermehrt auf Konsumgüter und Dienstleistungen auszurichten. Eine stärkere Marktorientierung und ein geringerer Einfluss des Staates in Wirtschaftsbelangen sind geplant. Auch der 13. Fünfjahresplan der Regierung, der im März verabschiedet wird, soll an diesen Reformen festhalten. Trotz alledem, und obwohl sich das Wirtschaftswachstum in China insgesamt ­verlangsamt hat – es liegt momentan unter der Marke von 7% –, hält die Regierung an ihrem Ziel fest, die Wirtschaftsleistung bis 2020 im Vergleich zu 2010 zu verdoppeln. Chinas Banken – eine Branche muss umdenken Im Januar 2016 wurde in China ein neuer Rekord für die Neukreditvergabe aufgestellt: ein sattes Plus von 71% gegenüber dem Vorjahr. Dennoch klagen viele Unternehmen über den erschwerten Zugang zu Bankkrediten. Wie kann das sein? Nur die wenigsten Banken wagen, nichtstaatlichen Unternehmen mittel- bis langfristige Kredite zu gewähren, auch wenn diese sehr gut aufgestellt sind. Umgekehrt erhalten Staatsunternehmen große Kredite, die eigentlich nicht durch das operative Geschäft bedient werden können. Grund dafür: Die staatliche Deckung gilt als garantiert. Um dieses Ungleichgewicht zu beenden, ist eine Abschaffung solcher Staatsgarantien notwendig. In der Folge würden Kreditrisiken adäquat eingeschätzt und Kapital zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll ist. „Obwohl sich das Wirtschafts­ wachstum in China verlangsamt hat, hält die Regierung an ihrem Ziel fest, die Wirtschaftsleistung bis 2020 im Vergleich zu 2010 zu ­verdoppeln.“ Jahrzehntelang konnten die chinesischen Geschäftsbanken durch eine von der Zentralbank vorgegebene Zinsspanne quasi risikolose, gleichbleibende Zinsmargen festlegen. Das ändert sich nun. Banken dürfen derzeit weitgehend frei über die Höhe der Zinsen (Haben- und Sollseite) bestimmen und miteinander konkurrieren. Das führt dazu, dass kleinere Banken meist höhere Habenzinsen und niedrigere Sollzinsen als Großbanken anbieten, um Bestandskunden an sich zu binden. Einige Kleinbanken bieten zudem sehr lukrative Konditionen mit dem Ziel, Neu- kunden zu akquirieren. Eine solch aggressive Strategie führt dazu, dass trotz ansehnlicher Wachstumsraten in der Bankbilanz die Nettozinsmarge der Banken gewaltig unter Druck gerät. Chinas Banken müssen sich nun im durch die Reformen neu gewonnenen Handlungsspielraum zurechtfinden und ihre Chance nutzen, die entstandenen unternehmerischen Freiheiten gewinnbringend für sich und ihre Kunden einzusetzen. Chancen für deutsche Unternehmer Trotz der derzeit verhaltenen Stimmung in der chinesischen Wirtschaft können deutsche Unternehmer ein Engagement in der Volksrepublik in Betracht ziehen. Die Importe aus Deutschland sind im vergangenen Jahr zurückgegangen, jedoch muss hier nach Branchen unterschieden werden. In den Sektoren Maschinenbau, Kraftfahrzeuge, Chemie und Bau ging die Nachfrage stark zurück. Im Gegensatz dazu stiegen die Absätze in den Bereichen Elektronik, Medizintechnik, Tourismus, Bekleidung und Nahrungsmittel stark an. Gerade in diesen Bereichen lohnt es sich für deutsche Investoren, tätig zu werden, denn „Made in Germany“ hat in China einen hohen Stellenwert. Deutsche Produkte genießen einen hervorragenden Ruf. Möchte ein deutscher Mittelständler in China aktiv werden, könnte es sich lohnen, ein Joint Venture ins Auge zu fassen. Auf diese Weise werden meist Marktsegmente zugänglich, die bislang ausschließ- lich chinesischen Unternehmen vorbehalten sind. Wichtig ist es, bei Geschäften in China gut vorbereitet zu sein und einen Bankpartner an seiner Seite zu haben, der mit der chinesischen Geschäftswelt bestens vertraut ist. Fazit Der chinesische Markt bietet für deutsche Investoren Chancen und Risiken. Die Regierung will auf die derzeit schwache Wirtschaftslage reagieren und setzt unter anderem auf Innovation, Forschung und Entwicklung. Auch die Nachfrage nach Konsumgütern soll weiter gesteigert werden. Die Mehrheit der chinesischen Banken ist trotz der angesprochenen Probleme sehr solide aufgestellt. Insbesondere die Großbanken haben es geschafft, schrumpfende Zinseinnahmen durch Mehrerträge aus Kreditkartengeschäften, E-Commerce sowie Beratungsgeschäften zu kompensieren. Diese Umwandlung der Geschäftsstruktur steht im Einklang mit dem von der chinesischen Regierung forcierten Reformprozess. Wer die häufig schwierigen Wettbewerbsbedingungen beachtet und die sich aktuell bietenden Chancen nutzt, kann von dem ungebrochenen Wachstums- und Leistungswillen Chinas profitieren. Als erfahrener Außenhandelspartner unterstützt die BHF-BANK deutsche Unternehmer gerne bei der Abwicklung ihrer Außenhandelsgeschäfte mit China. ➤ ßungen beispielsweise in Europa unvermeidbar, mahnen Experten. Chinas Regierung hat jüngst auf diese Problematik reagiert und den Abbau von knapp 2 Millionen Stellen im Stahl- und Kohlesegment beschlossen. Die Menschen sollen in anderen Wirtschaftszweigen eine neue Position finden. Ausgabe 2  |  9. März 2016 12  | ExportManager  | Finanzieren Ausgabe 2  |  9. März 2016 Neue Entwicklungen in China bieten auch Chancen Vor dem Hintergrund einer langsamer wachsenden chinesischen Wirtschaft nimmt in der deutschen Wirtschaft – aufgrund der engen Verzahnung mit China – die Sorge vor negativen Folgen der schwächeren Nachfrage zu. Was deutsche Unternehmen im Jahr des Feuer-Affen im Umgang mit China beachten sollten und wie sie den neuen Herausforderungen begegnen können, ist Thema des folgenden Beitrags. Die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland beschreiben seit 2009 eine scheinbar unaufhaltsame Wachstumskurve: China ist heute viertgrößter Absatzmarkt für Ausfuhren aus Deutschland; bei den Einfuhren nimmt China den zweiten Platz, hinter den Niederlanden, ein. Im Verlauf des Jahres 2015 musste der deutsch-chinesische Handel jedoch einen deutlichen Dämpfer hinnehmen. Im Gesamtjahr verzeichneten Deutschlands Exporte nach China nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 4,2%. Allerdings zeichnete sich der Wandel im deutsch-chinesischen Handel bereits in den Jahren zuvor ab. Während China bisher vor allem wichtigster Zulieferer von Gütern aus dem verarbeitenden Gewerbe war, entwickelte sich das Land zunehmend als zentraler Absatzmarkt für deutsche Produkte, von Metallerzeugnissen bis hin zu Automobilen. Besonders der Export datenverarbeitender Güter verzeichnete zum Jahresende einen Zuwachs im zweistelligen Bereich, was die wach- Strukturwandel führt zu neuer Nachfrage Deutschlands Exporte nach China nach Warengruppen (Veränderung ggü. Vorjahr in %; gleitender Sechsmonatsdurchschnitt) Quellen: Statistisches Bundesamt, Deutsche Bank Research. sende Rolle Chinas als Abnehmerland für Hightechprodukte unterstreicht. Die Zahlen verdeutlichen auch die potentiell negativen Auswirkungen der engen Handelsverflechtung mit China. Einem Bericht der Deutschen Bundesbank 1) Sebastian Rohloff Senior Expert China/ Renminbi, Deutsche Bank AG [email protected] zufolge hätte eine starke Konjunktur­ abkühlung in China („hard landing“) s pürbare realwirtschaftliche Effekte. ­ Eine Wachstumsabweichung um circa 2,3% könnte das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands um circa 0,3% drücken. Abgesehen von den unmittelbaren Folgen der Nachfrageschwäche Chinas, etwa bzgl. Investitionsgütern aus dem Ausland, dürfte indirekt auch die Abschwächung der Nachfrage weiterer Abnehmerländer eine Rolle spielen, insbesondere solcher, die stark von Chinas Rohstoffnachfrage abhängig sind. minderte Aktivität zu spüren; der Immobilienleerstand ist nach wie vor hoch. Entsprechend bleibt die Importnachfrage nach Kapitalgütern, die 2012 immerhin ein Drittel der Einfuhren aus der EU aus- Die Gründe für die Sorgen um Chinas Wachstumsaussichten sind vielfältig. Der Abbau von Überkapazitäten im Industriesektor sowie der Rückgang der Bautätigkeit nach Jahren der Investitionsexpansion entfalten bereits seit längerem ihre Wirkung über die Grenzen Chinas hinaus. Die Industrieproduktion hat sich deutlich abgeschwächt. Insbesondere die im Nordosten angesiedelte Stahl-, Zementund Baustoffindustrie bekommt die ver- machten, gedämpft. Auch wenn die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur einen harten Abschwung abfedern dürften, bleiben strukturelle Herausforderungen bestehen. Demographischer Wandel, Verlangsamung der Urbanisierungsrate und hohe Verschuldung, insbesondere der Unternehmen, stellen die chinesische Wirtschaft vor Probleme, die wohl nicht in kurzer Frist zu lösen sind. „Eine Reihe von Entwicklungen ­spricht dafür, dass die enge ­Wirtschaftskooperation zwischen Deutschland und China mittelund langfristig ihr großes Potential weiter entfalten wird.“ 1) Deutsche Bundesbank, Zur Wachstumsverlangsamung in den Schwellenländern, Monatsbericht Juli 2015, S. 15–32, hier insbesondere der Kasten auf S. 30–31. ➤ Eine Reihe von Entwicklungen spricht aber dafür, dass die enge Wirtschaftskooperation zwischen Deutschland und China mittel- und langfristig ihr großes Potential weiter entfalten wird. Dienstleistungen werden wichtiger für die chinesische Wirtschaft, z.B. im Bereich der Kommunikation, dem Gesundheitssektor oder im E-Commerce. Der inländische Konsum, welcher langfristig zur treibenden Kraft für das chinesische Wachstum werden soll, hält sich im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stabil. Auf Basis des Einkaufsmanagerindexes sind Dienstleistungen im Gegensatz zur Industrie weniger stark zurückgegangen. Verkaufszahlen im Einzelhandel verzeichneten in den ersten drei Quartalen 2015 ein Wachstum von effektiv 10,5% gegenüber dem Vorjahr, legten also stärker als die Wirtschaft insgesamt zu. Außerdem machte der Dienstleistungssektor 2015 erstmals mehr als 50% des Bruttoinlandsprodukts aus. Bisher stellte der Dienstleistungssektor nur etwa 46%, und damit weniger als in Volkswirtschaften mit vergleichbarem Einkommen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass diese Säule der Wirtschaft künftig eine bedeutsamere Rolle spielen wird. Der sich im Wachstum befindliche E-CommerceMarkt in China kurbelt diese Entwicklung mit an. Für die deutsche Außenwirtschaft eröffnen sich Möglichkeiten der Bereitstellung von handels- und transportorientierten Dienstleistungen sowie Bedarf in den Bereichen Recht, Beratung und Kom- Ausgabe 2  |  9. März 2016 munikation. Chinas Bestrebung zum Aufbau multinationaler Unternehmen dürfte diesen Trend noch verstärken. Renminbi gewinnt weiter an Bedeutung Auch der Renminbi bleibt trotz der Turbulenzen weiter auf internationalem Expansionskurs. Bereits seit November 2014 zählt er zu den fünf wichtigsten Währungen, in denen grenzüberschreitende Transaktionen getätigt und beglichen werden. Immerhin mehr als 2% des weltweiten Zahlungsvolumens werden laut SWIFT in Renminbi abgewickelt, 2012 waren es nur 0,8%. Die Entscheidung zur Aufnahme in die Sonderziehungsrechte des IWF gilt zudem als ein Türöffner für den Weg des Renminbi zur globalen Reservewährung. Für Deutschland als wichtigem Handels- und Investitionspartner bleibt der Internationalisierungsprozess des Renminbi äußerst relevant. Im Frühjahr 2015 erklärte der Notenbankgouverneur Zhou Xiaochuan eine „im Wesentlichen offene Kapitalbilanz“ zum mittelfristigen Ziel. Weitere Meilensteine bei den Finanzreformen waren die Einführung der Einlagensicherung im Mai 2015, die Beseitigung der Zinsobergrenze auf Einlagen sowie die Öffnung des inländischen Interbanken- Anleihemarktes für ausländische institutionelle Investoren. Allerdings zeigt sich besonders seit dem Jahresbeginn 2016 das „Trilemma“, in dem sich die chinesische Währungspolitik befindet. Denn nachdem erstens die Handhabe der Zinsen, zweitens der freie Kapitalverkehr und drittens fixe Wechselkurse miteinander unvereinbar sind, folgt auch, dass eine rigorose Wechselkurspolitik langfristig unvereinbar mit dem Ziel einer offenen Kapitalbilanz ist. Im gleichen Atemzug ist deshalb auch die Währungsabwertung seit August 2015 zu nennen, seit dem die chinesische Zentralbank die Berechnung des Wechselkurses stärker am Markt orientiert. „Durch die Umstellung der Rechnungswährung auf Renminbi, ­verbunden mit der Absicherung des Währungsrisikos, können ­deutsche Unternehmen und ihre ­chinesischen Partner Vorteile ­erzielen. “ Um erfolgreich zu sein, müssen sich Unternehmer auf die sich ändernden Marktgegebenheiten einstellen. Galt beispielsweise seit 2008 der Renminbi als fest an den US-Dollar gekoppelt, werden die Marktteilnehmer spätestens seit der Änderung im August 2015 mit einer deutlich höheren Volatilität der Währung konfrontiert. Das erschwert Preisverhandlungen, es kann sogar zu Geschäftsabbrüchen führen, denn die Planbarkeit der Geschäfte nimmt ab. Durch die Umstellung der Rechnungswährung auf Renminbi, verbunden mit der Absicherung des Währungsrisikos, können deutsche Unternehmen und ihre chinesischen Partner Vorteile erzielen. Importierende Unternehmen erhalten neue Möglichkeiten für die Preisgestaltung im Einkauf bei chinesischen Lieferanten, umgekehrt können Exporteure die Zahl ihrer Geschäftspartner erhöhen und erhalten einen größeren Verhandlungsspielraum, vor allem, wenn der Verkauf der Endprodukte auch in Renminbi erfolgt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Verträge auch in der chinesischen Währung akzeptiert werden können. China ist und bleibt einer der wichtigsten Märkte für deutsche Unternehmen. Dies wird sich so schnell nicht ändern. Jedoch sind die Änderungen des Marktes gravierend, und es werden jene Unternehmen am erfolgreichsten agieren, die sich schnell an die neuen Gegebenheiten anpassen können. Dabei führt kein Weg daran vorbei, die wirtschaftlichen Weichenstellungen der chinesischen Regierung sehr genau zu verfolgen. Vor allem Chinas neuer Fünfjahresplan wird neue, wertvolle Schlüsse zulassen. Wer enge Geschäftsbeziehungen zu China unterhält, sollte gerade in diesen turbulenten Zeiten das Ohr nah am Markt haben und sich flexibel aufstellen, um schnell auf die Veränderungen reagieren zu können. ➤ 13  | ExportManager  | Finanzieren 14  | ExportManager  | Finanzieren Ausgabe 2  |  9. März 2016 Textilimporte bankenunabhängig finanzieren Dirk Oliver Haller Vorstandsvorsitzender, DFT Deutsche Finetrading AG Indien ist der zweitgrößte Textilexporteur der Welt, nach China. Beim Import von Waren aus Indien benötigen deutsche Abnehmer ausreichend Liquidität, wenn die Ware beim Verladen auf das Schiff bezahlt werden muss und ein mehrwöchiger Transportweg zu finanzieren ist. Finetrading kann als bankenunabhängiges Finanzierungsmodell eine flexible Lösung bieten, um die Finanzierungslücke auf unkomplizierte Weise zu schließen. Indien hat sich im Lauf der vergangenen Jahre zu einem bedeutenden Handelspartner für die deutsche Wirtschaft entwickelt. Pro Jahr werden auch von Deutschland Waren im Wert von rund 7 Mrd EUR nach Indien exportiert, die Einfuhren aus dem Subkontinent belaufen sich jährlich auf gut 9 Mrd EUR. Dazu kommen die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in indische Produktionsstandorte, die ebenfalls stetige Zuwachsraten verzeichnen können. Sowohl in der Inlandsproduktion wie auch im Außenhandel nehmen die Textil-, von Textilarbeitern in Bangladesch haben international agierende Mode- und Bekleidungskonzerne dazu bewogen, verstärkt in Indien nach Lieferanten Ausschau zu halten. © SerrNovik/iStock/Thinkstock/Getty Images Mit 1,3 Milliarden Einwohnern und einem jährlichen Bruttoinlandsprodukt von rund 2 Bill USD zählt Indien zu den bedeutendsten aufstrebenden Wirtschaftsnationen der Welt. Die Vielfalt der dort vertretenen Wirtschaftszweige spiegelt die großen Unterschiede zwischen armen und wohlhabenden Regionen wider: Fahrzeugbau, Technologie, Chemie und ITDienstleistungen spielen ebenso bedeutsame Rollen wie Landwirtschaft, Handwerk und einfaches Gewerbe. [email protected] Indische Seide ist auch in Deutschland gefragt – mit der richtigen Finanzierung sollte der Import gelingen. die Bekleidungs- und die Schuhindustrie eine wichtige Rolle in der indischen Wirtschaft ein. So konnten von 2013 auf 2014 die Textilproduktion ein Wachstum von 4,4% und die Bekleidungsindustrie sogar einen Zuwachs von 19,5% verbuchen. Bei der Schuhherstellung belegt Indien im globalen Ranking den zweiten Rang hinter China. Jeder zehnte Schuh, der weltweit gefertigt wird, stammt von einem indischen Schuhproduzenten. Zweitgrößter Textilexporteur der Welt Mittlerweile ist Indien zum zweitgrößten Textilexporteur der Welt aufgestiegen und konnte im Jahr 2013 mit einem Exportwachstum von 23% eine doppelt so hohe Zuwachsrate verbuchen wie die Konkurrenten aus Bangladesch und China. Steigende Lohnkosten in China auf der einen Seite und kritische Berichterstattung über die Arbeitsbedingungen Auch der Außenhandel mit Deutschland ist geprägt von der Textilbranche – das zeigt sich vor allem in der Statistik der deutschen Einfuhren aus Indien. Während bei den Exporten aus Deutschland Technologiesektoren wie Maschinenbau, Chemie und Elektrotechnik dominierend sind, sind bei den Einfuhren die Bereiche Textilien und Bekleidung mit einem Anteil von gut 25% die klare Nummer 1. Damit beläuft sich bei Kleidung, Textilien und Schuhen das jährliche Importvolumen aus Indien auf mehr als 2 Mrd EUR. Für eine Aussicht auf weitere Belebung im Handel zwischen deutschen und indischen Unternehmen sorgte im Oktober vergangenen Jahres ein Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Indien, wo sie mit der indischen Regierung eine Weiterführung der Verhandlungen zum weiteren Abbau von Handelshemmnissen vereinbarte. ➤ Interessanter Beschaffungsmarkt für deutsche Textilhändler Für viele deutsche Bekleidungshändler ist es somit attraktiv, sich in Indien nach potentiellen Lieferanten umzusehen und Modeartikel oder Schuhe direkt zu im­portieren. Dabei ist es jedoch ratsam, einige Gepflogenheiten der indischen Wirtschaft zu beachten – dies gilt insbesondere auch bei der Frage nach den Zahlungsmodalitäten. So ist es durchaus üblich, dass indische Bekleidungs- oder Schuhproduzenten vom deutschen Abnehmer eine Anzahlung in Höhe von rund 20% des Bestellwertes verlangen, bevor sie mit der Produktion beginnen. Der Rest des Auftragswertes wird im Regelfall dann in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig, wenn die Ware im Container auf das Schiff verladen wird. Zuvor sollte die ordnungsgemäße Zusammenstellung der Waren von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert und bestätigt werden. Wird dann im Containerhafen das Bill of Lading ausgestellt, erwartet der indische Hersteller üblicherweise die umgehende Zahlung des Restbetrags. Vorfinanzierung des Warenerwerbs Damit steht der Importeur in Deutschland vor der Aufgabe, für die Vorfinanzierung des Warenerwerbs in Indien ausreichend liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierungsdauer kann sich Ausgabe 2  |  9. März 2016 durchaus über einige Monate erstrecken, da zunächst einmal für den Transport auf dem Seeweg rund vier bis sechs Wochen bis zum Eintreffen im inländischen Warenlager einzukalkulieren sind. Bis die Ware dann verkauft wird und Umsätze generiert, kann es ebenfalls noch einige Zeit dauern. Bei der klassischen Bankfinanzierung stellt sich für den Unternehmer häufig das Problem der Besicherung, wenn für die Zwischenfinanzierung bis zum Verkauf Fremdkapital benötigt wird – denn die Bezahlung der Ware erfolgt einige Wochen vor deren Eintreffen in Deutschland. Bei dieser Konstellation verlangen Banken oftmals Ersatzsicherheiten in Form von anderen Warenbeständen oder der Sicherungsübereignung von Anlagegütern. Bankenunabhängige Alternative Eine Alternative bei der Importfinanzierung kann Finetrading darstellen, das als bankenunabhängiges Finanzierungsmodell auf einem Handelsgeschäft beruht. Der Finetrader schaltet sich als Zwischenhändler in das Importgeschäft ein, indem er die Ware direkt vom Hersteller erwirbt und sie umgehend an den Importeur weiterveräußert. Die Finanzierung erfolgt über das Zahlungsziel, indem der Finetrader die Rechnung des Lieferanten sofort begleicht und dem Importeur das Recht einräumt, die Rechnung erst nach sechs Monaten zu bezahlen. Gerade beim Import aus Indien kann Finetrading für deutsche Unternehmen die zeitliche Lücke zwischen der kurzen Zahlungsfrist des indischen Lieferanten und dem Erzielen von Umsätzen nach dem mehrwöchigen Transport schließen. Wie dies im konkreten Beispiel ablaufen kann, zeigt der Fall eines Onlineshopbetreibers, der über die DFT Deutsche Finetrading AG Importe aus Indien mit Finetrading finanziert. Konkreter Fall: Onlineshop finanziert Indien-Importe Der Händler erwirbt Schuhe von indischen Herstellern, um sie in seinem Onlineshop über das Internet an Verbraucher in Deutschland zu verkaufen. Gemäß den marktüblichen Gepflogenheiten leistet er beim Erteilen des Auftrags eine Anzahlung und hat für die Zahlung das Begleichen der Rechnung nach dem Ausstellen des Bills of Lading vereinbart. Dadurch entsteht ein hoher Liquiditätsbedarf, da die Ware nach dem mehrwöchigen Transport erst nach und nach abverkauft wird. Überdies gewährt der Händler – wie viele andere Onlineshops auch – seinen Kunden ein 30-tägiges Rückgaberecht, so dass dafür ebenfalls ausreichende Liquiditätsreserven gebildet werden müssen. Der Finetrader tritt zwar gegenüber dem indischen Lieferanten als Abnehmer auf, nimmt jedoch in den Vertragsverhand­ lungen keine aktive Rolle ein. Preise, Lie- ferzeiten und weitere Modalitäten werden zwischen dem deutschen Händler und dem Lieferanten direkt abgestimmt. Auch erfolgt die Lieferung direkt an den Händler, der lediglich seinen indischen Vertragspartner darüber informieren muss, dass die Rechnung an den Finetrader ausgestellt wird. Nach Vorlage des Bills of Lading und dem Ausstellen der Rechnung überweist der Finetrader den Rechnungsbetrag an den indischen Schuhproduzenten und stellt gleichzeitig die Rechnung an den deutschen Händler aus, der nunmehr ein Zahlungsziel von sechs Monaten in Anspruch nehmen kann. Für die Besicherung des Zahlungsziels brauchen keine betrieblichen Vermögenswerte verpfändet oder abgetreten zu werden, so dass Finetrading flexibel und ohne größere Formalitäten genutzt werden kann. Je nach Art und Umfang der Geschäfte können Finetrading-Verträge auf Projektbasis abgeschlossen werden oder auch in Form eines Rahmenvertrags, der ähnlich wie der Kontokorrentrahmen einer Bank ein langfristiges Einkaufsvolumen abdeckt. Mit diesem Konzept erlebt eine traditionsreiche Finanzierungsform eine Renaissance im modernen Gewand – denn schon in früheren Zeiten fungierten die Überseehandelshäuser nicht nur als Großhändler, sondern unterstützten ihre Geschäftspartner auch bei der Finanzierung ihrer Import- und Exportaktivitäten. ➤ 15  | ExportManager  | Finanzieren 16  | ExportManager  | Liefern Ausgabe 2  |  9. März 2016 Neue Möglichkeiten durch TPP in Vietnam Oliver Massmann Kanzlei Duane Morris, ­Vietnam Vietnam steuert mit der Unterzeichnung der Trans-Pacific Partnership (TPP) auf eine neue Phase der wirtschaftlichen Zusammen­ arbeit zu. Das Land wird zur Schnittstelle zwischen der ASEAN und den TPP-Mitgliedsländern. Vietnamesische Hersteller werden sich noch stärker in die weltweiten Produktions- und L­ ieferketten integrieren. Dadurch ergeben sich große Absatzmöglichkeiten für deutsche Maschinenbaufirmen und eine ­Produktionsalternative zu China. OMassmann@ duanemorris.com Das folgende Interview mit Oliver Massmann, Kanzlei Duane Morris, Vietnam, führte C ­ hristine Heinze, Director, Bayerische ­Landesbank, im Rahmen des BayernLB Trade & Export Finance Day. [email protected] © Roni-G/iStock/Thinkstock/Getty Images 22 Heinze: Wie schätzen Sie die aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Lage Vietnams ein?  Massmann: Vietnam ist, wirtschaftlich gesehen, sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Das Wirtschaftswachstum betrug im vergangenen Jahr knapp 6% und führte zu einem Bruttoinlandsprodukt von 187,5 Mrd USD. Außerdem bietet die vietnamesische Bevölkerung einen wachsenden Anteil an Arbeitskräften, so sind derzeit 60% der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter. Das Durchschnittsalter liegt bei 27,8 Jahren und somit unter dem weltweiten Durchschnitt. Die demographische Dividende wird sich in Zukunft bemerkbar machen. Vietnam erwirtschaftet 80% seines Bruttoinlandsprodukts im Export. Für ein solch exportorientiertes Land hat ein Freihandelsabkommen enorme Bedeutung und Auswirkungen. Vietnam ist aber auch bedeutend für die Christine Heinze Director, Bayerische Landesbank Leichterer Zugang zu fernen Märkten – in der Halong-Bucht werden Waren auf kleine Lastboote verladen. umliegenden Volkswirtschaften und für die Weltwirtschaft. 22 Heinze: Ist Ihrer Meinung nach das neue vietnamesische Investitionsrecht maßgeblich für das weitere Anziehen der dortigen Wirtschaft?  Massmann: Neue Definitionen, Regelungen und Zeitspannen führen zu einer starken Vereinfachung. Dies wird, u.a. durch erhöhte Investitionen aufgrund steigender Attraktivität für Investoren, einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum in Vietnam haben. Die wesentlichen Vorteile sind die Verringerung der verbotenen und begrenzt möglichen Geschäftstätigkeiten, flexiblere M&A- Regelungen und eine Erleichterung der Stammkapitalregularien. 22 Heinze: Vietnam hat 2015 weitere Abkommen abgeschlossen. Was ist die TPP und wie stark kann sie die Wirtschaft der einzelnen Mitglieder, v.a. Vietnams, beeinflussen?  Massmann: Die Transpazifische Partnerschaft (TPP) ist bisher das größte Freihandelsabkommen und deckt 37,6% des globalen Bruttoinlandsprodukts ab. Unterzeichner sind u.a. die USA, Australien, Japan, Malaysia und Singapur. Die Kernbestimmungen des Abkommens beschäftigen sich mit den Themen Arbeitsnormen, Handel und Umwelt, Investitionen, Wettbewerbspolitik sowie Marktzugang. Regionalen Herstellern wird somit die Möglichkeit eröffnet, in weltweite Lieferketten einzutreten. Der erweiterte Marktzugang wird die Wirtschaft ankurbeln. Für ➤ 17  | ExportManager  | Liefern Ausgabe 2  |  9. März 2016 Anzeige 22 Heinze: Was ist für Sie der außergewöhnlichste Charakterzug der TPP?  Massmann: Innerhalb der TPP wird jedem Land die Möglichkeit geboten (sollten Rechtsstreitigkeiten entstehen), den dem Abkommen zuwiderhandelnden Partner in seinem eigenen Land zu verklagen. Ist zum Beispiel ein amerikanisches Unternehmen der Ansicht, ein vietnamesischer Zuschlag für eine Ausschreibung sei nicht rechtskonform, so hat das amerikanische Unternehmen die Möglichkeit, Vietnam auf US-Boden nach USRecht zu verklagen. 22 Heinze: Auch die EU hat die Bedeutung Vietnams erkannt und unterzeichnete ein Freihandelsabkommen, welches 2017 ratifiziert werden soll. Worin bestehen die Vorteile?  Massmann: Dies ist das zweite Freihandelsabkommen der EU mit einem ASEAN-Staat, daher gestaltet sich der Inhalt ähnlich. Die Kernthemen sind Zölle, der Handel mit Waren, Investitionen, Wettbewerbsrechte und nachhaltige Entwicklung. Konkret werden nach dem Abkommen zwischen der EU und Vietnam 99% aller Zölle in einem Zeitraum von sieben Jahren wegfallen. Der vietnamesische Markt wird hierbei für alle europäischen Lebensmittel geöffnet, wohingegen der Fokus der EU zu Beginn auf dem Textil- und dem Schuhsektor liegt. 22 Heinze: Wie beurteilen Sie somit die Gesamtentwicklung Vietnams in den folgenden Jahren?  Massmann: Vietnam hat zwei sehr bedeutende Handelsabkommen vor sich, durch die es sich wirtschaftlich immer mehr an Industriestaaten annähert und Teil von deren Liefer- und Produktionsketten wird. Die Öffnung westlicher Märkte wird bei gleichbleibender wirtschaftlicher Situation am Gesamtmarkt einen stabilen Aufschwung für Vietnam bringen. Neben den Ländern Brunei, Malaysia und Singapur stellt Vietnam die Schnittstelle zwischen ASEAN und der TPP dar. Vietnam ist jedoch klar in führender Rolle innerhalb dieser vier Länder – sowohl aus makro- als auch aus mikroökonomischer Sicht. So kann Vietnam im Zuge der TPP davon profitieren, dass China nicht Teil des Abkommens ist. Chinesische Hersteller und Unternehmen werden gezwungen, Standorte in Vietnam zu eröffnen und dort zu produzieren, um weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben und alle bisherigen Kunden bedienen zu können, da gleichbleibende Lieferbedingungen aus China teurer sein werden. Dies wird wiederum zu einem starken Anstieg der viet- namesischen Wirtschaft führen und sowohl BIP als auch Export stimulieren. 22 Heinze: Sehen Sie Vorteile für deutsche Unternehmen durch die Unterzeichnung der TPP entstehen?  Massmann: Die Wertschöpfungskette der im TPP-Raum gehandelten Produkte ist im Abkommen festgelegt. Demnach müssen jene Produkte, welche unter den Bedingungen der TPP gehandelt werden, auch im exportierenden Land produziert werden. Deutschen Maschinenherstellern wird die Möglichkeit gegeben, das Eröffnen dieser Wertschöpfungskette zu begleiten und v.a. vietnamesische Textilproduzenten mit Maschinen zu beliefern. Das Hauptaugenmerk des vietnamesischen Exports liegt auf dem Textilbereich, 100% des Garns, das für die Textilproduktion in Vietnam verwendet wurde, war chinesischen Ursprungs. Um nun die Textilprodukte gemäß den TPP-Freihandelsbedingungen verkaufen zu können, muss das Garn nun auch in Vietnam produziert werden. Hierfür bedarf es moderner Maschinen, wobei Vietnam nicht in der Lage ist, diese selbst zu produzieren. 22 Heinze: Wie müssen sich deutsche Unternehmen aufstellen, um an der Entwicklung zu partizipieren?  Massmann: Es ist wichtig, dass deutsche Unternehmen vor Ort präsent sind, sei es durch einen Handelsvertreter, eine Repräsentanz oder eine Niederlassung. ➤ Vietnam spielt die TPP eine besondere Rolle, da seine wichtigsten Handelspartner – USA und Japan – darin vertreten sind. Vietnam kann in Zukunft ca. 30% seines Außenhandels über die TPP abwickeln. Die erheblichen Handelserleichterungen werden laut Berechnung des World Economic Forum zu einem Zuwachs des vietnamesischen BIP um 28,2% in den nächsten zehn Jahren führen. Crashkurs UZK Der UZK kompakt und prozessorientiert an einem Tag! Köln Hamburg München Frankfurt Jetzt informieren und anmelden unter: www.crashkurs-uzk.de 18  | ExportManager  | Liefern Ausgabe 2  |  9. März 2016 Präferenzen nutzen, Wettbewerbsvorteile sichern Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Präferenzabkommen wurden Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart. Das bedeutet, dass die Einfuhr in ein Land, mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde, zollfrei bzw. zollermäßigt erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass die Waren bestimmte Ursprungsregeln (Be- und Verarbeitungsregeln) erfüllen, die in dem Präferenzabkommen festgelegt sind. Präferenzabkommen bedeuten in der Regel einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für präferenzberechtigte Produkte, da die Zollsätze im Ausland ansonsten häufig im zweistelligen Bereich liegen können. Allerdings sind der Zeit- und Personalaufwand für diese freiwillige Nutzung nicht zu unterschätzen. Entsprechendes Fachwissen ist zwingend erforderlich. Tipp: Neben den Einfuhrzollsätzen erläutert die Market Access Database auch, welche Dokumente für die Einfuhr notwendig sind. Be- und Verarbeitungsregeln © gmast3r/iStock/Thinkstock/Getty Images Ob der Aufwand gerechtfertigt ist, kann durch einen Blick in die Market Access Database der Europäischen Union (http:// madb.europa.eu) geklärt werden. Diese gibt Auskunft über die Zollsätze im jeweiligen Empfangsland. Auf einen Blick ist zu erkennen, ob für das jeweilige Produkt überhaupt ein Präferenzzollsatz gewährt wird und wie hoch/gering die Differenz zum Normalzollsatz ist. Hieraus ergibt sich dann das weitere Vorgehen. diese auch zu einer Zollvergünstigung/ Zollfreiheit im Empfangsland führen, womit der Kunde niedrigere Einfuhrabgaben zu zahlen hat. Eine Übersicht über alle bestehenden Abkommen gibt das Präferenzportal der deutschen Zollverwaltung unter www.wup.zoll.de. Die Gewährung von Präferenzzöllen erleichtert den Warenhandel. Ein- und zweiseitige Abkommen Unterschieden wird zwischen ein- und zweiseitigen Abkommen. Einseitige Abkommen führen zu einer Zollvergünstigung beim Import in die Europäische Union. Für Exporteure sind in der Regel nur zweiseitige Abkommen relevant, da Die von der Europäischen Union geschlossenen zweiseitigen Präferenzabkommen enthalten sogenannte Be- und Verarbeitungsregeln. Diese Regeln werden immer nur mit dem jeweiligen Abkommenspartner festgelegt. D.h., dass die explizite Regel je Empfangsland und Artikel zu ­prüfen ist. Die aktuell gültigen Regeln können im Präferenzportal der Zollverwaltung abgefragt werden. Die am häufigsten verwendeten Regeln sind der Positionswechsel und die Wertklausel. Beispiel für einen Positionswechsel Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Corinna Tamminga Beraterin für Zoll und Außenwirtschaft, dbh Logistics IT AG [email protected] Verglichen werden die ersten vier Stellen der Statistischen Warennummer der eingesetzten Vormaterialien ohne europäischen Ursprung mit der Position (Warennummer) des hergestellten Erzeugnisses. Der Positionswechsel liegt vor, wenn sich die Positionen in mindestens einer Zahl unterscheiden. Vormaterialien, die bereits den präferenziellen Ursprung haben (z.B. Lieferantenerklärung liegt vor), benötigen keinen Positionswechsel. Beispiel für eine Wertklausel Herstellen, bei dem der Wert aller verwen­ deten Vormaterialien 40% des Ab-WerkPreises der Ware nicht überschreitet. Hier wird dem Nettoverkaufspreis (AbWerk-Preis) der Wert aller eingesetzten Vormaterialien gegenübergestellt, die selbst keinen präferenziellen Ursprung haben. Der Wert der Vormaterialien, für die eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt, gehört somit nicht dazu. Zu berücksichtigen ist, dass der präferenzielle Ursprung sowohl von veränderten Einkaufspreisen für Vormaterialien als auch durch einen ➤ 19  | ExportManager  | Liefern Weitere Klauseln sind u.a. die Kombination aus Positionswechsel und Wertklausel, der doppelte Positionswechsel oder die Beschreibung bestimmter Herstellungsvorgänge. Alternativregel Wenn sowohl in Spalte 3 als auch in Spalte 4 des jeweiligen Abkommens für Ihr Produkt eine Be- und Verarbeitungsregel aufgeführt ist, kann gewählt werden, welche Regel angewendet wird. Wenn z.B. die Regel in Spalte 3 nicht zum präferenziellen Ursprung führt, kann geprüft werden, ob dies mit der Regel in Spalte 4 möglich ist. Präferenzkalkulation Immer dann, wenn es sich nicht um Handelsware handelt, bei der nur die Verwaltung der ein- und ausgehenden Lieferantenerklärungen notwendig ist, ist eine Präferenzkalkulation durchzuführen. Insbesondere bei der Wertklausel ist ein Kalkulationsschema zu erstellen. Hierfür können z.B. die üblichen Office-Programme genutzt werden. Bei regelmäßig notwendigen Kalkulationen und/oder einer großen Stückliste mit wechselnden Preisen macht der Einsatz einer speziellen Präferenzsoftware allerdings Sinn, um effektiv und insbesondere rechtskonform arbeiten zu können. Präferenzdokumente Lieferantenerklärungen mit Präferenz­ ursprung werden innerhalb der Euro­ päischen Union von Unternehmen an Unternehmen ausgestellt. Diese Dokumente sagen aus, ob eine Ware präferenzberechtigt ist. Lieferantenerklärungen dienen Handelsunternehmen als Basis für die Ausstellung einer EUR.1/EUR-MED. Produktionsunternehmen benötigen sie in der Regel für ihre Präferenzkalkulation, um im Anschluss ihrem Kunden innerhalb der EU eine Lieferantenerklärung aus­ stellen zu können, oder aber, um beim Zollamt eine EUR.1/EUR-MED für den Export in ein Präferenzland beantragen zu können. Unterschieden wird zwischen einer Einzel- und einer Langzeitlieferantenerklärung. Die Einzellieferantenerklärung wird für die einmalige Lieferung ausgestellt. Eine Langzeitlieferantenerklärung kann für Waren ausgestellt werden, deren Ursprung sich voraussichtlich länger­ fristig nicht ändern wird. Diese kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr (ab 1. Mai 2016 maximal zwei Jahre) ausgestellt ­werden. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist der Präferenznachweis, der dem ört­ lichen Zollamt im Rahmen der Versandabfertigung ausgefüllt vorgelegt und von diesem geprüft und bestätigt wird. Auf Verlangen der Zollstelle sind entsprechende Nachweispapiere, also entweder die Präferenzkalkulation oder Lieferantenerklärungen, einzureichen. Bei eigener Herstellung muss auf der Rückseite der EUR.1 die geltende Ursprungs­regel angegeben werden, und deren ­Einhaltung muss mit einer Erläuterung der Präferenzkalkulation nachgewiesen werden. Im Anschluss ist die EUR.1 der Zollstelle des Einfuhrstaates vorzulegen, um die Zollvergünstigung/Zollfreiheit zu erhalten. Wenn der Ursprung im Rahmen der PanEuro-Med-Freihandelszone erworben wurde (Kumulation), dann ist als Nachweis die EUR-MED zu verwenden. Bis zu einem Warenwert von 6.000 EUR kann die Ursprungserklärung auf Rechnung genutzt werden. Wird diese Wertgrenze überschritten, ist eine EUR.1 ­auszufüllen oder die Bewilligung als „Ermächtigter Ausführer“ notwendig. Verfahrenserleichterung – ­„Ermächtigter Ausführer“ Mit der Bewilligung als „Ermächtigter Ausführer“ dürfen Unternehmen generell eine Ursprungserklärung auf der Rechnung abgeben, die eigentlich notwendige EUR.1 oder EUR-MED entfällt. Hinzu kommt, dass die Ausstellung natürlich unabhängig von den Öffnungszeiten des Zollamtes möglich ist, insbesondere dann, wenn außerdem der „Zugelassene Ausführer“ bewilligt wurde. Unternehmen, die das Präferenzabkommen mit Südkorea nutzen möchten, müssen zwingend den „Ermächtigten Ausführer“ beantragen, da im Abkommen mit Südkorea die EUR.1 nicht vorgesehen ist. „Die Nutzung von Präferenz­ abkommen sollte im Unternehmen strategisch geprüft und fehler­ vermeidend organisiert werden.“ Grundlage für die Beantragung dieser ­Bewilligung ist die Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung. Hiermit soll die innerbetriebliche Organisation dokumentiert werden, die Ursprungseigenschaft der Waren muss zweifelsfrei nachgeprüft und überwacht werden ­können. Fazit Die Nutzung von Präferenzabkommen wird für Unternehmen immer interessanter, insbesondere da zukünftig weitere Abkommen hinzukommen werden (z.B. mit den USA, Kanada, Vietnam, Singapur, Japan). Zu unterschätzen ist aber nicht der Kosten- und Zeitaufwand, um dieses Thema zu bewältigen. Dieses Thema sollte im Unternehmen strategisch geprüft und bei Umsetzung entsprechend organisiert werden, um Fehler zu vermeiden. ➤ geänderten Verkaufspreis stark beeinflusst wird und jeweils eine neue Kalkulation erforderlich machen kann. Ausgabe 2  |  9. März 2016 20  | ExportManager Ausgabe 2  |  9. März 2016 Anzeige UNTER SCHIRMHERRSCHAFT VON BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTER SIGMAR GABRIEL 19. APRIL IN BREMEN ANMELDUNGEN UNTER AUSSENWIRTSCHAFTSTAG.DE 21  | ExportManager  | Liefern Ausgabe 2  |  9. März 2016 Der neue Unionszollkodex (UZK) – alles neu im Mai? Zum 1. Mai 2016 wird für die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und indirekt auch für alle mit diesen handelnde Drittländer der „Unionszollkodex“ (UZK) nebst seinen umfangreichen Durchführungsvorschriften angewendet. Der UZK soll dabei die rechtlichen Vorgaben des Vertrages von Lissabon erfüllen, die Herausforderungen an Zollverwaltungen optimal ­ausbalancieren und dies mit Hilfe entsprechender IT-Unterstützung EU-weit einheitlich umsetzen. IT als wichtige zukünftige Basis des UZK Der UZK startet daher zum 1. Mai 2016 als neuer Rechtsrahmen, aber seine volle Leistungsfähigkeit wird er erst dann erreichen können, wenn die entsprechenden IT-Funktionalitäten auch tatsächlich genutzt werden. Dies erfolgt aber erst sukzessive nach einem eigenen IT-Arbeitsprogramm, das zumindest bis 2020 aus- gelegt ist. Durch den in Zukunft stärkeren Einsatz von IT lassen sich nicht nur Arbeitsprozesse verbessern und damit SupplyChains effizienter gestalten und beschleunigen, sondern gleichzeitig erhöhen sich auch die Transparenz und damit die Kontrollmöglichkeiten der Compliance. Diese Entwicklung ist zwangsläufig und sollte von Wirtschaftsbeteiligten entsprechend auch in Planung und Strategie berücksichtigt werden. Trotz eher mittel- und langfristig ausgelegten IT-Programms bringt der UZK bereits jetzt einiges an Änderungen durch eine Revision des bisherigen Rechts mit sich, worauf sich Unternehmen in Deutschland und der EU einstellen sollten. Beispielhaft soll in diesem Beitrag nachfolgend nur auf die Änderungen der besonderen Zollverfahren durch den UZK eingegangen werden. Darüber hinaus sieht der UZK vielfältige weitere Änderungen etwa im Zollschuldrecht, beim Zoll- Zollverwaltungen stehen im Spannungsfeld von Handelsfreiheit und Risikokontrolle. [email protected] Marian Niestedt Rechtsanwalt und Partner, Graf von Westphalen [email protected] wert, bei den Sicherheiten und der vorübergehenden Verwahrung, bei den sogenannten verbindlichen Zolltarifauskünften und beim zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) vor. Änderungen bei den besonderen Verfahren Ein erklärtes Ziel des UZK war es, die Zollverfahren, betreffend Zolllager, Freizonen, Endverwendung sowie aktive und passive Veredelung, zu vereinfachen und zu rationalisieren, um die Inanspruchnahme solcher besonderen Verfahren für die Wirtschaftsbeteiligten attraktiver zu machen. Dieses Ziel wurde insofern erreicht, als der UZK bei den besonderen Zollverfah- ➤ © farakos/iStock/Thinkstock/Getty Images Jedem Wirtschaftsbeteiligten erschließt sich beim Gedanken an das Ausrollen von IT-Projekten über 28 Länder sofort die Gewaltigkeit eines solchen Projekts und der oft ungeplanten Hindernisse, die es bis zum Erfolg überwinden muss. Allerdings gibt es keine Alternative zu diesem selbstverordneten Programm der Modernisierung und Computerisierung von Zollprozessen, die eng mit den Prozessen internationaler Supply-Chains verwoben sind. Zölle als solche stehen dabei immer weniger im Fokus als die Überwachung der Einhaltung einer Vielzahl von Vorschriften, die sich an die Ein-, Aus- oder auch Durchfuhr von Waren knüpfen, um so Verbraucher, Unternehmen und andere Organisationen zu schützen. Axel Krause Rechtsanwalt und ­Diplom-Finanzwirt (Zoll), Graf von Westphalen 22  | ExportManager  | Liefern ren keine völlig überraschenden und wesentlichen Änderungen zum bisherigen System der besonderen Zollverfahren vorhält. Nach der Papierform steht der UZK eher für eine Revision als für eine Revolution der besonderen Zollverfahren. Dennoch sollten die weiteren Entwicklungen, insbesondere unter zukünftig veränderten IT-technischen Möglichkeiten, nicht aus den Augen verloren werden, wie z.B. die Möglichkeiten und Vorteile im Rahmen einer zentralen EUweiten Zollabwicklung für Wirtschaftsbeteiligte (frühestens ab Oktober 2020 technisch möglich). Nach Art. 5 Nr. 16 UZK wird es auf den ersten Blick nur noch drei „Zollverfahren“ geben. Diese sind (1.) die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, (2.) besondere Verfahren und (3.) die Ausfuhr. Die „besonderen Verfahren“ umfassen verschiedene Verfahrensarten: den Versand als externer und interner Versand, die Lagerung in einem Zolllager und in einer Freizone, die Verwendung als vorübergehende Verwendung und Endverwendung sowie die aktive und passive Veredelung. Nachfolgend wird nur auf diese „besonderen Verfahren“ einge­ gangen. 1. Versand Die Regelung zum Versandverfahren (extern/intern) sind im UZK unverändert geblieben, da sie sich in der Vergangenheit bewährt haben und im Übrigen auf Ausgabe 2  |  9. März 2016 internationalen Vereinbarungen beruhen, die nicht über den UZK einseitig geändert werden können. 2. Allgemeine Vorschriften Mit Ausnahme des Versandverfahrens sind für alle übrigen besonderen Verfahren allgemeine Vorschriften mit den Artikeln 211 bis 225 UZK praktisch vor die Klammer gezogen worden, was grundsätzlich zu einer besseren Übersicht für den Anwender führt. Inhaltlich gibt es hier wenig Neues mit Ausnahme in Bezug auf Ersatzwaren, die zukünftig unter dem UZK in stärkerem Maße genutzt werden könnten als unter dem alten Recht, solange dadurch kein unberechtigter Einfuhrabgabenvorteil entsteht. a) Bewilligungsvoraussetzungen. Auch unter dem UZK wird für die besonderen Verfahren mit Ausnahme des Versandverfahrens immer eine Bewilligung erforderlich sein. Dafür müssen nach Art. 211 UZK sowohl persönliche, sachliche als auch wirtschaftliche Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt werden. b) Erledigung von besonderen Zollverfahren. Mit Ausnahme des Versandverfahrens gibt es für alle besonderen Zollverfahren zukünftig vier Erledigungsmöglichkeiten (Art. 215 Abs. 1 UZK). Diese sind die Wiederausfuhr, die Überführung in ein neues Zoll­ verfahren, die Zerstörung ohne Ab- fall und die Aufgabe zugunsten der Staatskasse. c) Möglichkeit rückwirkender Bewilligungen. Auch unter dem UZK sind mit Ausnahme des Versandverfahrens und des Zolllagerverfahrens rückwirkende Bewilligungen möglich. Im Falle einer vorausgegan­genen, aber abgelaufenen Bewilligung kann eine rückwirkende Bewilligung lücken-schließend an die vorherige anknüpfen. In Deutschland wird die Bewilligung von der Zollverwaltung aufgrund der Rechtsprechung des BFH für maximal ein Jahr ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend erteilt. Es ist zweifelhaft, ob diese Praxis vor dem Hintergrund der neu­gefassten Art. 211 Abs. 2 lit. h) UZK i.V.m. Art 172 UZK-DA künftig noch haltbar ist oder ob die Rückwirkung nicht für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich sein muss. d) Unterrichtungspflicht und Monitoring. Entsprechende Bewilligungen zu den besonderen Verfahren unter dem UZK sind zollrechtliche Entscheidungen im Sinne von Art. 5 Nr. 39 UZK mit der Folge, dass für den Inhaber der Bewilligung eine Unterrichtungspflicht bzgl. aller relevanten Veränderungen in Bezug auf seine Bewilligung besteht nach Art. 23 Abs. 2 UZK. Organisatorisch ist daher ein entsprechendes Überwachungssystem vorzuhalten. Dem gegenüber steht die Monito- ringpflicht der Zollbehörde bzgl. der Entscheidung zur Bewilligung eines besonderen Zollverfahrens. Die Zollbehörde entscheidet daher in Zukunft über Aussetzung, Rücknahme, Widerruf und Neubewertung ihrer Entscheidung in Abhängigkeit von der gesetzeskonformen organisatorischen Umsetzung durch den Inhaber der Bewilligung. Dazu stellt die Behörde einen Monitoringplan auf. Dies alles ist praktisch nicht neu, aber unter dem UZK klarer als bisher herausgestellt. 3. Lagerung Unter Lagerung versteht der UZK private oder öffentliche Zolllager und Freizonen. Freilager in Gebäuden sind unter dem UZK ersatzlos weggefallen. Gebietsbezogene Freizonen sind nur noch mit geographischer Begrenzung und unter einer Umzäunung zulässig, dem bisherigen Kontrolltyp 1 (Bremerhaven und Cuxhaven) entsprechend. Der deutsche Gesetzgeber hat danach die Aufgabe zu entscheiden, was mit den vom UZK nicht mehr vorgesehenen ehemaligen Freizonen des Kontrolltyps II (Duisburg und Deggendorf ) zu geschehen hat – Abschaffung oder Anpassung an die Voraussetzungen des UZK (durch klare Begrenzung und Umzäunung). Bei den öffentlichen Zolllagern gibt es, unterschieden nach den jeweiligen Verantwortlichkeiten, den Typ I und II nach dem UZK. Beim Typ I ist der Bewilligungsinhaber verantwortlich für das Lagerverfahren, während beim ➤ 23  | ExportManager  | Liefern Bei den privaten Zolllagern ist unter dem UZK die Einteilung nach den Typen C, D und E weggefallen. Die Lagertypen C und E lassen sich auch unter dem UZK mit ihren vormaligen Regelungen entsprechend abbilden. Für das Zolllager Typ D ist dies dagegen so nicht möglich, da nach Art. 85 Abs. 1 UZK für das Lagerverfahren die Bemessungsgrundlagen im Zeitpunkt einer Zollschuldentstehung maßgeblich sind und daher nicht, wie beim Typ D bisher üblich, die Bemessungsgrundlagen im Zeitpunkt der Überführung in das Zolllagerverfahren. Dadurch kann es zu höheren Zollwerten und Einfuhrabgaben kommen. Ansonsten können unter dem UZK auch weiterhin Nichtunionswaren zeitlich unbeschränkt im EU-Zollgebiet gelagert, üblichen Behandlungen unterzogen oder auch vorübergehend ausgelagert werden. 4. Verwendung Die Verwendung erfasst als besonderes Zollverfahren sowohl die vorübergehende Verwendung als auch die sogenannte Endverwendung, welche vormals als Abfertigung zum freien Verkehr zur besonderen Verwendung geregelt war. Für die vorübergehende Verwendung ist lediglich neu, dass die Bemessungsgrundlagen auch hier gem. Art. 85 und 86 des UZK im Zeitpunkt der Zollschuldentstehung maßgeblich sind. Mit der zweckgerechten Endverwendung oder auch durch Wiederausfuhr, Zerstörung ohne Abfall oder Aufgabe zugunsten der Staatskasse endet die zollamtliche Überwachung für diese Unionswaren in der Endverwendung. 5. Veredelung Der UZK unterscheidet weiterhin zwischen aktiver und passiver Veredelung. Bei der aktiven Veredelung fällt nach dem UZK das sogenannte Zollrückvergütungsverfahren als Möglichkeit weg, so dass es nur noch das Nichterhebungsverfahren – daher den Verzicht auf die Erhebung der Einfuhrabgaben während der Veredelung – gibt. Dadurch entfallen auch Ausgleichszinsen zum Ausgleich der Zinsdifferenz zwischen der Nutzung dieser beiden unterschiedlichen Verfahren. Auch ist die Pflicht zur Wiederausfuhr nach dem UZK für die aktive Veredelung entfallen. Vor dem UZK war es nur möglich, in der EU veredelte Waren unter einem sogenannten Umwandlungsverfahren zollbegünstigt für die EU zum freien Verkehr abfertigen zu lassen. Durch den Wegfall der Pflicht zur Wiederausfuhr aktiv veredelter Waren wird dieses vorherige Umwandlungsverfahren obsolet und geht daher in der zukünftigen aktiven Veredelung auf. Neu ist auch die Aufnahme der Zerstörung als Veredelungsvorgang gemäß Art. 5 Nr. 37 lit. c) UZK. Für passive Veredelungsverkehre wird es unter dem UZK nur noch die Möglichkeit einer Mehrwertverzollung, mithin einer Verzollung des Veredelungsentgelts im Drittland, geben. Die bisherige Möglichkeit der Differenzverzollung wird durch den UZK abgeschafft. 6. Übergangsbestimmungen für bestimmte Zollverfahren In Art. 349 UZK-IA sind die Übergangsbestimmungen für Waren geregelt, die in bestimmte Zollverfahren übergeführt, aber vor dem 1. Mai 2016 nicht erledigt wurden. Danach werden auch diese Verfahren nach den neuen Regeln des UZK erledigt. Ausnahmen gelten für Waren, die sich im Zolllagerverfahren nach Typ D, in der vorübergehenden Verwendung, in der aktiven Veredelung nach den Verfahren der Zollrückvergütung oder in der passiven Veredelung befinden. Letztere werden daher auch noch nach dem 1. Mai 2016 grundsätzlich nach den Regeln des alten ZK erledigt werden können. Mit Ausnahme des Versands gilt für Bewilligungen für besondere Verfahren gemäß Art. 250 ff. UZK-DA, dass diese über den 1. Mai 2016 hinaus Gültigkeit behalten und sukzessive nach dem UZK neu zu bewerten sind. Bei nur befristet erteilten Bewilligungen sollen diese Neubewertungen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums erfolgen, spätestens jedoch bis zum 1. Mai 2019. Dagegen nennt der UZK für unbefristet erteilte Bewilligungen keine solche Frist und stellt die Neubewertung somit in das Ermessen der zuständigen Zollbehörden. Fazit Die besonderen Zollverfahren sind im UZK vereinfacht und rationalisiert worden, um ihre Inanspruchnahme für Wirtschaftsbeteiligte attraktiver zu machen. Ob Wirtschaftsbeteiligte in Zukunft unter dem UZK tatsächlich in den dafür geeigneten Fällen besondere Verfahren in Anspruch nehmen, hängt von der Kenntnis der Verfahren und ihrer Voraussetzungen, den wirtschaftlichen und praktischen Möglichkeiten ihrer Umsetzung und insbesondere ihrer nachhaltigen Kontrollierbarkeit durch die Wirtschaftsbeteiligten ab. Insofern hat sich wenig durch den UZK verändert, allerdings wird das Thema Compliance für Wirtschaftsbeteiligte unter dem UZK eher noch wichtiger als schon bisher, da nicht zuletzt unter den erweiterten IT-Möglichkeiten nach dem UZK die Transparenz der Prozesse und der Austausch zwischen Behörden neben effizienteren Arbeits- auch bessere Kontrollmöglichkeiten schaffen werden. Vor diesem Hintergrund kann von altem Wein in neuen Schläuchen daher beim neuen UZK nicht die Rede sein. Vielmehr ist er als Fundament kontinuierlicher weiterer Entwicklungen zu verstehen, auf welches die EU-Zollprozesse, passend zum 21. Jahrhundert, aufgebaut werden. Daraus werden sich sowohl Chancen als auch Risiken für internationale SupplyChains ergeben. ➤ Typ II der Inhaber des Verfahrens (der Zollanmelder) verantwortlich ist. Ausgabe 2  |  9. März 2016 24  | ExportManager  | Liefern Ausgabe 2  |  9. März 2016 Entziehen aus Zollüberwachung jetzt und künftig Zum 1. Mai 2016 tritt der Unionszollkodex (UZK) in Kraft. Anhand eines aktuellen, anonymisierten Falls soll erläutert werden, welche Auswirkungen dies haben kann, z.B. beim Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung: Was ist, wenn in geringem Umfang Zoll­ formalitäten nicht eingehalten werden? Müssen dann hohe Abgaben nach Art. 203 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung entrichtet werden, oder gibt es hierfür Entschuldigungsgründe? Diese Rechtslage wird mit der ab 1. Mai 2016 verglichen. Ausgangsfall Die Firma D in Deutschland erbringt ­Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Hubschraubern im Wege der aktiven Veredelung. Für diese Reparatur brauchen bei der Einfuhr in die EU keine Abgaben entrichtet zu werden, bei der Wiederausfuhr i.d.R. auch nicht, sondern lediglich bei der Einfuhr in ein Drittland für den erlangten Mehrwert (den Wert der Instandsetzung). In der Bewilligung von D war vorgesehen, dass D jede ­Ausfuhrsendung vor Warenabgang bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden hat. Im Rahmen einer Prüfung wird festgestellt, dass D in einigen Fällen diese Nachricht tatsächlich erst eine oder zwei Stunden nach Abgang der Hubschrauber übermittelt und somit die Anmeldungen der Güter für die Überführung ins Ausfuhrverfahren verspätet abgegeben hat. Die Ausfuhr- zollstelle sah darin ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung und verlangte von D nach Art. 203 ZK Abgaben (2,7% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer = EUSt). Da hierfür in etwa der Wert der betroffenen Hubschrauber (100 Mio EUR) zugrunde gelegt wurde, ging es um Abgaben von 21,7 Mio EUR (2,7 Mio EUR Zoll und 19 Mio EUR EUSt). Wie kann sich D wehren? PD Dr. Harald Hohmann Rechtsanwalt, Hohmann Rechtsanwälte [email protected] Serkan Deniz angestellter Anwalt, ­Hohmann Rechtsanwälte [email protected] Abwandlung: Was würde sich ändern, wenn sich dieser Fall nach dem 1. Mai 2016 ereignete? Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung nach aktueller ­Rechtslage Entziehen aus zollamtlicher Überwachung oder lediglich entschuldbare Verfehlung – der Helikopter hatte sich jedenfalls ➤ © vasilypetkov/iStock/Thinkstock/Getty Images zu früh auf den Weg gemacht. Nach aktueller Rechtslage ist säuberlich danach zu differenzieren, ob es um einen Fall der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung (nach Art. 203 ZK) geht oder um eine Verfehlung (einen minder schweren Fall der Entziehung) nach Art. 204 ZK, für den Entschuldigungsgründe zur Verfügung stehen (Art. 859 ZK-DVO). Diese Unterscheidung ist insofern gravierend, als für den Fall nach Art. 203 ZK (die Entziehung) praktisch keine Minderung 25  | ExportManager  | Liefern Ausgabe 2  |  9. März 2016 Anzeige des Abgabenbetrages in Betracht kommt, sofern hier nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte geltend gemacht werden können. Sofern hingegen eine Verfehlung nach Art. 204 ZK vorliegt, ist von vorneherein klar, dass der Betrag bis auf 0 EUR reduziert werden kann bzw. muss, falls ein Entschuldigungsgrund nach Art. 859 ZK-DVO eingreift. Nach der weiten Auslegung des EuGH ist eine Entziehung grundsätzlich bereits dann zu bejahen, wenn die zuständige Zollstelle „auch nur zeitweise“ am Zugang zu diesen unter Überwachung stehenden Gütern und damit an entsprechenden Prüfungen gehindert wird. Stellenweise gibt es Ansätze in der Rechtsprechung, diesen starren Ansatz aus Verhältnismäßigkeitsgründen dann aufzuweichen (zugunsten der Verfehlung nach Art. 204 ZK), wenn eine Kontrolle grundsätzlich möglich gewesen wäre oder wenn ein von Art. 859 ZK-DVO erfasster Fall vorlag etc. In der Praxis war bisher der Entschuldigungsgrund nach Art. 859 Nr. 6 ZK-DVO von besonderer Bedeutung: das fahrlässige Nichteinhalten der Zollförmlichkeiten, sofern dies leicht fahrlässig sowie ohne Entziehungsabsicht geschieht und D Maßnahmen ergreift, um „die Situation der Waren zu bereinigen“. Lösung des Ausgangsfalls (aktuelles Recht) D sollte Einspruch einlegen. Sofern sie die sofortige Zahlung der 21,7 Mio EUR in das Risiko mangelnder Solvenz bringen könnte, sollte D zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dies sollte sie wie folgt begründen: Es liegt allein eine Verfehlung nach Art. 204 ZK – anstelle der Entziehung nach Art. 203 ZK – vor, weil es nur um einen geringfügigen Entziehungsfall geht: Zum Ersten geht es nur um eine geringfügige Verzögerung der Abgangsmeldungen von ein bis zwei Stunden. Zum Zweiten dürfte hier ein Fall des Art. 859 Nr. 6 ZK-DVO vorliegen, wie sich u.a. aus zwei Absätzen der Dienstvorschrift VSF Z 0901 entnehmen lässt. EXPORT-COMPLIANCE PRAKTISCH VERMITTELT Aufbauend auf unserer Erfahrung, komplexe Themen durch innovative Lernansätze einfach zu vermitteln, hat SAI Global ganz neu einen E-Learning-Kurs zum Thema Export-Compliance entwickelt.  DIDAKTISCH WERTVOLL  UNTERHALTSAM  KLARE COMPLIANCE-BOTSCHAFTEN Der Kurs “Global Trade Compliance” ist ab sofort zur Erweiterung Ihres Compliance-Programms verfügbar. „Der Stichtag 1. Mai 2016, zu dem der UZK in Kraft tritt, sollte als ­idealer Zeitpunkt für ein Überprüfen und Optimieren der Zollprozesse angesehen werden.“ Im tatsächlich beratenen Fall machte D mit Erfolg diesen Entschuldigungsgrund geltend, wozu D u.a. auf Folgendes hinwies: D hatte zumindest den Leiter des betroffenen Flughafens, der eng mit dem Zoll kooperierte, rechtzeitig informiert, so dass die zuständige Zollstelle grundsätzlich rechtzeitig die Möglichkeit der Kenntnis vom Abgang gehabt hätte. Zusätzlich hatte D unverzüglich diese Meldungen nachgeholt und damit „die Situation bereinigt“, wobei eine solche Nachholung nach der ZK-DVO grundsätzlich möglich ist. Angesichts einer sehr komplexen • Flexibel einsetzbar durch modulare Struktur • Vielsprachigkeit mit professioneller Vertonung • Effektive, zeitnahe und standort-unabhängige Schulung aller Mitarbeiter • Schnelle und einfache Umsetzung kundenspezifischer Anpassungen Zusätzlich sorgen das neue Trade Compliance Barometer sowie ein Teaser-Video als innovative und unterhaltsame Tools für grundsätzliches Compliance-Bewusstsein bei Lernenden. Beide Tools können als Ergänzung zum Kurs oder auch unabhängig voneinander eingesetzt werden. Kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner vor Ort gerne zwecks Beratung & Vorführung unserer Trainingslösungen zum Thema Export-Compliance: T: +49 (0)8123 988-555 oder -4373 E: [email protected] saiglobal.com/compliance ➤ Pflichtenlage konnte für diesen Verstoß grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, und Anhaltspunkte für eine Entziehungsabsicht lagen ebenfalls nicht vor. Die zuständige Zollstelle korrigierte daher im beratenen Fall den Abgabenbescheid auf 0 EUR! Entziehen aus zollamtlicher ­­Überwachung nach künftigem Recht Eine vergleichbare Differenzierung zwischen Entziehung (ohne Entschuldigungsgründe) einer- und Verfehlung (mit Entschuldigungsgründen) andererseits wird es künftig nicht mehr geben. Nach den Art. 79 und 134 UZK kann nach wie vor auch eine vorübergehende Ent­ ziehung ausreichen, um eine solche Abgabenschuld zu begründen. In jedem Fall muss dann weiter geprüft werden, ob Entschuldigungsgründe nach Art. 124 Abs. 1h UZK und Art. 103 Delegierte ­UZK-VO (VO 2015/2446) bestehen. Hierbei fällt aber auf, dass diese Gründe von ihrer Anzahl her weniger sind (fünf statt wie bisher zehn) und überwiegend andere Situationen betreffen. Nur einer der fünf dort genannten Gründe ist identisch mit der aktuellen Rechtslage (Überziehung um einen genehmigungsfähigen Zeitraum). Drei weitere betreffen folgende Situationen: anschließende Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr (zur Vermeidung einer Verdopplung der Abgaben), Wiederherstellung des Über- Ausgabe 2  |  9. März 2016 wachungsstatus, fehlerhafte Angaben ohne Auswirkungen auf das Zollverfahren. Als Fünftes wird eine Art freiwillige Selbstanzeige normiert: rechtzeitige Unterrichtung der zuständigen Zollstelle über diese Entziehung, bevor diese Zollschuld mitgeteilt oder eine entsprechende Kontrolle angekündigt wird. Lösung des Abwandlungsfalles D könnte auch hier seinen Einspruch mit Verhältnismäßigkeit begründen und auf die obengenannten Punkte hierfür hinweisen. Allerdings wäre künftig eine ­Entschuldigung vor allem dann leicht zu begründen, wenn Überziehung – bei rechtzeitigem Antrag – noch genehmigungsfähig gewesen wäre. Wegen des Abgangs der Hubschrauber aus dem ­EU-Gebiet scheiden die drei weiteren genannten neuen Entschuldigungsgründe (z.B. Wiederherstellung des Überwachungsstatus) aus, und eine gleich­ artige Vorschrift zu Art. 859 Nr. 6 ZK-DVO fehlt im neuen Recht. D würde dann am besten den fünften neuen Entschuldigungsgrund bemühen: Er sollte die zuständige Zollstelle über diesen Verstoß unterrichten, bevor diese hierzu ermittelt oder eine solche Zollschuld mitteilt (im Ausgangsfall dürfte es dafür zu spät sein, weil dies bereits bei einer Prüfung aufgedeckt wurde). Dann wäre sichergestellt, dass D mit Sicherheit einen Entschuldigungsgrund geltend machen kann. Allein das Berufen auf Ver- hältnismäßigkeit wird in Zukunft u.U. nicht mehr ausreichen, um einen solchen Entschuldigungsgrund zu erreichen. Resümee Das Beispiel des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung zeigt, dass es beim neuen UZK um mehr als nur „alten Wein in neuen Schläuchen“ geht. Stellenweise finden erhebliche Erschwerungen statt (z.B. Streichung des besonders praxisrelevanten Entschuldigungsgrundes Art. 859 Nr. 6 ZK-DVO), die allerdings z.T. wieder von Erleichterungen (z.B. Auf­ hebung der mühsamen Differenzierung zwischen Entziehung nach Art. 203 ZK einer- und Verfehlung nach Art. 204 ZK andererseits) begleitet werden. „Das geringfügige Verletzen von Zollförmlichkeiten kann zu sehr hohen Abgaben wegen ­Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung führen; dies muss dringend verhindert werden. Unter dem neuen UZK werden die Entschuldigungsgründe geringer und sind anders konzipiert.“ Die künftige Praxis wird zeigen, ob dies unterm Strich zu einer höheren Belastung oder eher zu einer Entlastung der Wirtschaft führen wird. Genauso klar ist auch, dass das Inkrafttreten des UZK zum Mai 2016 nicht zu einem „Schreckensszenario“ werden sollte. Selbst bei den besonderen Verfahren bleibt vieles beim Alten (vgl. den Beitrag der Kollegen Krause und ­Niestedt in dieser Ausgabe). Handlungsbedarf dürfte vor allem beim Zolllagerverfahren, bei Freizonen (Kontrolltyp II), vorübergehender Verwendung und Umwandlungsverfahren bestehen; bei der aktiven Veredelung bzw. passiven Veredelung wohl nur dann, wenn bisher das Zollrückvergütungsverfahren (aktive Veredelung) bzw. die Differenzverzollung (passive Veredelung) genutzt wurde. Die Unternehmen sollten den Stichtag 1. Mai 2016 zum Anlass nehmen, ihre Zollprozesse zu überprüfen und zu optimieren – hierfür ist jetzt der ideale Zeitpunkt. Aktuelle Hinweise zum Iran-Embargo Wegen aktueller Hinweise zum ­Iran-Embargo (vgl. den Beitrag in der vorigen Ausgabe) siehe auch: http://hohmann-rechtsanwaelte.de/rechtstexte-iranembargo.html ➤ 26  | ExportManager  | Liefern 27  | ExportManager Ausgabe 2  |  9. März 2016 Strategische Partner IMPRESSUM Accuity Raimund Kaufmann Key Account Manager DACH Barckhausstraße 1 60325 Frankfurt am Main (069) 24 75 68 91 01 raimund.kaufmann@ accuity.com Amber Road Irene Kasapis Marketing Coordinator Luisenstraße 14 80333 München (089) 200 03 41-14 IreneKasapis@ AmberRoad.com Atradius Kreditversicherung Stefan Deimer Advisor Marketing & Communication Opladener Straße 14 50679 Köln (02 21) 20 44-20 16 [email protected] Bayerische Landesbank Florian Seitz Senior Director, Head of Trade & Export Finance Lorenzer Platz 27 90402 Nürnberg (09 11) 23 59-299 [email protected] BHF-BANK ­Aktiengesellschaft Constanze Neumann Stellvertretende Abteilungsdirektorin Strukturierte Außenhandelsfinanzierungen Bockenheimer Landstraße 10 60323 Frankfurt am Main (069) 718-26 54 constanze.neumann@ bhf-bank.com Coface Niederlassung in Deutschland Erich Hieronimus Pressesprecher Isaac-Fulda-Allee 1 55124 Mainz (0 61 31) 323-541 erich.hieronimus@ coface.de Herausgebender Verlag: FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH – Der F.A.Z.-Fachverlag Geschäftsführung: Torsten Bardohn Dr. André Hülsbömer Vorsitzender der Geschäftsleitung: Bastian Frien Frankenallee 68–72, 60327 Frankfurt am Main HRB Nr. 53454, Amtsgericht Frankfurt am Main Redaktionsleitung: Gunther Schilling (verantwortlich) Telefon: (069) 75 91-21 96 E-Mail: gunther.schilling@ frankfurt-bm.com Redaktion: Sylvia Röhrig Anzeigen: Jens Walther Commerzbank AG Frank-Oliver Wolf Leiter Commerzbank Transaction Services Deutschland Kaiserstraße 16 60311 Frankfurt am Main (069) 136-412 09 frank-oliver.wolf@ commerzbank.com Credimundi Christoph Witte Direktor Deutschland Luisenstraße 21 65185 Wiesbaden (06 11) 50 40 52-01 [email protected] Graf von Westphalen Dr. Lothar Harings Rechtsanwalt Poststraße 9 – Alte Post 20354 Hamburg (040) 359 22-278 [email protected] Hohmann Rechtsanwälte PD Dr. Harald Hohmann Rechtsanwalt Schlossgasse 2 63654 Büdingen (0 60 42) 95 67-0 harald.hohmann@ hohmann-rechtsanwaelte.com dbh Logistics IT AG Ina-Sophie Kramer Presse und Kommunikation Martinistraße 47–49 28195 Bremen (04 21) 309 02-71 [email protected] HSBC Alexander J. Mutter Head of Global Trade & ­Receivables Finance Königsallee 21/23 40212 Düsseldorf (02 11) 910-29 28 [email protected] Deutsche Bank AG Global Transaction Banking Lothar Meenen Leiter Cash Management Corporates/Trade Finance Deutschland Taunusanlage 12 60325 Frankfurt am Main (069) 910-388 81 [email protected] Deutsche Finetrading AG Anja Schwaer-Haller Kommunikation Am Kanal 2–4 49549 Ladbergen (0 54 85) 83 00-90 [email protected] KfW IPEX-Bank GmbH Dr. Axel Breitbach Stellvertretender Direktor Kommunikation Palmengartenstraße 5–9 60325 Frankfurt am Main (069) 74 31-29 61 [email protected] Landesbank Hessen-­ Thüringen Girozentrale Jörg Hartmann Director, Head of Structured Trade & Export Finance Neue Mainzer Straße 52–58 60311 Frankfurt am Main (069) 91 32-21 59 [email protected] Deutsche Messe AG Wolfgang Kossert Leiter Presse- und ­Öffentlichkeitsarbeit Messegelände 30251 Hannover (05 11) 89-310 10 [email protected] Layout: Christine Lambert Korrektorat: Vera Pfeiffer Jahresabonnement: Bezug kostenlos, zehn Ausgaben, Registrierung unter www.exportmanager-online.de Strategische Partner: Accuity, Amber Road, Atradius, Bayerische Landesbank, BHFBANK, Coface, Commerzbank, ­Credimundi, dbh Logistics, Deutsche Bank, Deutsche Finetrading, Deutsche Messe, Graf von Westphalen, H ­ ohmann Rechtsanwälte, HSBC, KfW IPEX-Bank, Landesbank Hessen-­Thüringen Girozentrale Haftungsausschluss: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. 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