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FFH-Verträglichkeitsprüfung für mehrere Windpotenzialflächen auf dem Gebiet der Stadt Münster, Westf. Stand: 20. November 2015
Im Auftag von: Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz 1, 48155 Münster
Bearbeitet durch: Dr. rer. nat. Olaf Denz Diplom-Biologe, Unabhängiger Naturschutz-Fachgutachter Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz (BfVTN) Gudenauer Busch 2 53343 Wachtberg Tel.: 02 28 – 9 32 45 18 Email:
[email protected] Wachtberg, November 2015
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1 Vorbemerkung Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutz-Richtlinie [EU-Vogelschutzgebiete (VSG) gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten]. Die Natura-2000-Gebiete müssen für die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse und europaweit gefährdeten Arten sowie für die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführten Vogelarten und wichtigen Zugvögel ausgewiesen werden. Die Auflistung dieser im Gebiet vorkommenden, wertgebenden Lebensraumtypen und Arten ist ein wichtiger Bestandteil der Standarddatenbögen (SDB), die nach den o.g. Richtlinien als in Form und Inhalt standardisierte und offizielle Formulare zur Meldung von Gebieten des NATURA 2000-Netzes an die Europäische Kommission von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet werden. Die Standarddatenbögen können jährlich aktualisiert werden, wenn für ein FFH- oder Vogelschutzgebiet neue Kenntnisse gewonnen wurden. Ziel der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen und Arten zu bewahren oder zu erreichen. Gegebenenfalls erforderliche Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen können durch Managementpläne entweder in Form von Sofortmaßnahmenkonzepten (SOMAKO) oder Waldpflegeplänen (WAPL) festgelegt werden. Die Inhalte der Managementpläne müssen bestimmten Anforderungen genügen. Bei der Aufstellung und Umsetzung sollen nicht nur die Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die Planung von konkreten Maßnahmen festgelegt werden. Ebenso wichtig ist die Beteiligung der im Gebiet wirtschaftenden Eigentümer und Nutzer, der betroffenen Verbände und der Bevölkerung. Zum Management gehören auch die Absicherung der Finanzierung der Maßnahmen und eine Erfolgskontrolle. Generell gilt für alle Natura 2000-Gebiete ein Verschlechterungsverbot. Danach sind Pläne oder Projekte unzulässig, die zu einer Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie zu Störungen von Arten und zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands ihrer Populationen führen können, für welche die Gebiete ausgewiesen worden sind. Alle Handlungen und Maßnahmen, welche die dauerhafte Erhaltung der zu schützenden Lebensräume und das dauerhafte Überleben der zu schützenden Arten beeinträchtigen, so dass die darauf ausgerichteten Erhaltungsziele und Schutzzwecke langfristig nicht oder nur noch in
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deutlich eingeschränkter Form erfüllt werden können, müssen als erhebliche Beeinträchtigungen eingestuft werden. Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Natura 2000-Netzes erheblich beeinträchtigen können, müssen gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einer Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes unterzogen werden. Insofern ist für Pläne und Projekte zunächst in einer FFH-Vorprüfung (FFH-VP Stufe I: Screening) im Allgemeinen auf der Grundlage verfügbarer Informationen zu den betroffenen FFH-Lebensraumtypen und Arten durch eine überschlägige Prognose unter Berücksichtigung möglicher Summationseffekte zu klären, inwieweit es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Dabei sind alle relevanten Wirkfaktoren des Planes oder Projektes mit einzubeziehen. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP Stufe II) nicht erforderlich. Die Entscheidung ist lediglich nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei der Begründung kann es erforderlich sein, unterstützende Argumente im Sinn einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Nachweis der Unerheblichkeit des Vorhabens heranzuziehen, die inhaltlich z.B. bezüglich allgemeiner und spezieller artspezifischer Verhaltensweisen von Tierarten und Lebensraumausstattungen betroffener Gebiete über die allgemeinen Angaben von Regelfallvermutungen vor allem betreffend von Abstandsempfehlungen und Wirkräumen hinausgehen. Grundsätzlich ist es dabei jedoch nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des Natura 2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt. Sind indes erhebliche Beeinträchtigungen des NATURA 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht von vornherein mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine vertiefende Prüfung der Erheblichkeit nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Prüfgegenstand dieser FFH-VP Stufe II sind dabei die maßgeblichen Bestandteile des NATURA 2000-Gebietes. Dies sind die Vorkommen der Lebensräume nach Anhang I FFH-Richtlinie, einschließlich ihrer charakteristischen Arten, die Vorkommen der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie bzw. der Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie die biotischen und abiotischen Standortfaktoren, räumlich-funktionalen Beziehungen, Strukturen und gebietsspezifischen Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind. Hierbei werden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz, nach dem bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-
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Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung Stufe II auslöst. Den entscheidenden Bewertungsschritt im Rahmen der FFH-VP stellt die Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen dar. Die Erheblichkeit kann immer nur einzelfallbezogen ermittelt werden, wobei als Kriterien u.a. Umfang, Intensität und Dauer der Beeinträchtigung heranzuziehen sind. Rechtlich kommt es darauf an, ob ein Plan oder Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, nicht darauf, dass dies nachweislich so sein wird. Somit genügt (bereits) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintretens erheblicher Beeinträchtigungen, um zunächst die Unzulässigkeit eines Plans oder Projekts auszulösen. Im Fall einer durch Pläne oder Projekte erheblichen Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen kann im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung Stufe III eine Ausnahme für die Zulässigkeit gemäß § 34 (3-5) begründet werden.
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2 Veranlassung Die Stadtwerke Münster GmbH haben im Rahmen der Entwicklung eines Standortkonzeptes zur Nutzung von Windenergie auf dem Gebiet der Stadt Münster so genannte Windpotenzialflächen (WPF) erarbeiten lassen, die unter Berücksichtigung harter und weicher Tabukriterien im Hinblick auf die Parameter Siedlung, technische Infrastruktur sowie Natur und Landschaft zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) geeignet erscheinen. Einige dieser WPF befinden sich mit ihren äußeren Grenzen in einem vergleichsweise geringen Abstand zu umliegenden NATURA 2000-Gebieten. Dieser Abstand liegt knapp über dem so genannten Regelabstand von 300 m, so dass diese WPF in besonderer Weise geeignet erscheinen, potenzielle Beeinträchtigungen in den betroffenen NATURA 2000-Gebieten auszulösen. Übergeordnet existieren darüber hinaus generelle Schutzziele für VSG in NordrheinWestfalen, von denen in diesem Zusammenhang vor allem die Empfehlungen zur Vermeidung einer Installation von WEA innerhalb der Gebiete sowie in einer Pufferzone von mindestens 500 m Breite Berücksichtigung finden können. LAG VSW (2015) schlägt generelle Mindestabstände der 10-fachen Anlagenhöhe vor, mindestens jedoch 1200 m zwischen WEA und VSG mit Windenergie-sensiblen Arten im Schutzzweck. Unabhängig davon unterliegen Puffer und Prüfabstände jedoch einer Einzelfallbetrachtung, und sind aus der Empfindlichkeit des betroffenen Gebietes bzw. der wertgebenden Arten abzuleiten. Eine weitere wichtige Empfehlung betrifft das Freihalten von Korridoren zum Austausch der Vogelfauna zwischen Teilgebieten von VSG. Allgemein kann auf eine vertiefende FFH-VP bzw. auf eine Überprüfung möglicher vor allem betriebsbedingter, negativer Auswirkungen von WEA auf NATURA 2000Gebiete und ihre für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile in Bezug auf Windenergie-sensible Arten nur dann verzichtet werden, wenn von diesen Planungen zur Nutzung von Windenergie ausschließlich Räume betroffen sind, die (deutlich) außerhalb des Regelabstands von 300 m zu NATURA 2000-Gebieten liegen und unabhängig davon potenzielle Beeinträchtigungen mit erheblicher Relevanz von vornherein ausgeschlossen werden können. Da dies offenbar – wie oben geschildert – in einigen Fällen nicht zutrifft, wird zur weiteren Überprüfung der Eignung dieser WPF oder von Teilen davon für die Nutzung von Windenergie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung Stufe II durchgeführt, bei der für die betroffenen Räume geklärt wird, inwieweit sich die FFH- und Vogelschutzgebiete außerhalb des Wirkraumes des geplanten Vorhabens befinden, und es dadurch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen dieser Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen kommt.
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Wichtige Grundlage für die FFH-VP sind die Angaben zum Vorkommen wertgebender Arten in den Standarddatenbögen (SDB) der jeweiligen NATURA 2000-Gebiete. Die SDB hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV) im Internet im Fachinformationssystem "Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht. Dieses Gutachten basiert bereits auf einer vom LANUV aktualisierten Version der SDB, die zum Zeitpunkt von dessen Verfassung noch nicht frei im Internet zugänglich war. Ergänzend wurden auch die Hinweise von Dr. Harengerd, dem Leiter der Biologischen Station „Rieselfelder Münster“, (Gespräch bei den Stadtwerken Münster am 30.06.2015), sowie die Angaben in den verfügbaren Jahresberichten der Biologischen Station „Rieselfelder Münster“ 2000-2013 für dieses Gebiet mit berücksichtigt. Darüber hinaus wurden spezielle Hinweise von Lokalkennern und Ergebnisse eigener Geländeuntersuchungen mit herangezogen, die im Rahmen von aktuellen artenschutzrechtlichen Prüfungen der Stufe II gemäß den Untersuchungsanforderungen „Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2013) gewonnen wurden. Im letztgenannten Fall handelt es sich um ganzjährige Kartierungen der Avifauna 2013 im Gebiet westlich und südwestlich von Münster-Sprakel (Denz 2013) sowie ebenso 2015 südlich und nördlich von Münster (hier – mit Ausnahme der durch WEA bereits vorbelasteten WPF 1, 2 und 3 – nahezu flächendeckend auf dem Stadtgebiet Münster zwischen der B 219 im Osten, der Eisenbahnlinie MünsterGronau im Süden und einer gedachten Horizontalen, die etwas südlich des Nordendes von Sprakel nach Westen verläuft) (Denz in Vorbereitung). Hierbei wurden die Brutvorkommen und Brutzeitbeobachtungen bei sechs Kartierungsterminen für die Brutvögel im Zeitraum vom 01.03.-30.06., zzgl. zweier Termine zur Erfassung dämmerungs- und nachtaktiver Arten sowie die Rastvogelbeobachtungen der planungsrelevanten Vogelarten gemäß LANUV (2012) bei wöchentlichen Begehungen in den Haupt- (wöchentlich: 15.03.-30.04. und 01.08.-31.10.) und Nebenrastzeiten (14-tägig: 15.02.-15.03. und 01.-30.11.) im Bereich geplanter WEA, der WPF und im jeweiligen 1000 m-Umkreis dokumentiert (vergleiche die Anlagen 2 bis 6). Der Fokus richtet sich bei der vorliegenden FFH-VP sowohl auf die Fledermaus- als auch auf die Avifauna. Denn für beide Artengruppen, die in NATURA 2000-Gebieten grundsätzlich durch den Betrieb von WEA beeinträchtigt sein können, werden teilweise Erhaltungsziele in den SDB der betroffenen FFH- und Vogelschutzgebiete genannt (zumindest in der zum Zeitpunkt der Anfertigung des Gutachtens aktuellen Version der SDB). Für Mitglieder anderer Tierartengruppen sind keine Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu erwarten.
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3 Wirkraum In Tabelle 1 sind die Teilgebiete des Vorhabens aufgelistet, von denen potenzielle Beeinträchtigungen für NATURA 2000-Gebiete (bzw. für deren Teilgebiete) ausgehen können, weil letztgenannte sich grundsätzlich in artspezifischen Wirkräumen von dort geplanten WEA befinden. Die Bezeichnungen für die Vorhaben richten sich nach denjenigen der ASP I (Enveco 2015) bzw. des Vorentwurfs der 65. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster, Stand Januar 2015 (Quelle: Untere Landschaftsbehörde der Stadt Münster). Die Lage der Vorhabensgebiete (WPF) und Wirkräume (FFH-Gebiete und VSG) sind der in der Anlage 1 beigefügten Karte zu entnehmen, die zu Vergleichszwecken unverändert aus der ASP I entnommen wurde (Enveco 2015).
Tab. 1: Teilflächen des Vorhabens und davon potenziell beeinträchtigte NATURA 2000-Gebiete Wirkraum
VorhaNen lt. ASP I lt. 65. FNtWPF1 WPF2 WPF 3 WPF 4 WPF 5 WPF 6 WPF 7 WPF 8 WPF 9 WPF 10 WPF 11 WPF 12 WPF 13 WPF 14 WPF 15 WPF 16 WPF 17 WPF 18 WPF 19 WPF 34 WPF 37
Änderung 1b 1a 2a 2g 2h 2i 2j 2e 2c 2b 3d 3a 3c 4a 4a 5 o.A. o.A. o.A. 9N 11a
VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401), FFH-GeNiet"Emsaue, Kreis Steinfurt und Stadt Münster" (DE-3711-301) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) VSG "Rieselfelder Münster" (DE-3911-401) FFH-GeNiet "Davert" (DE-4111-302) / VSG "Davert" (DE-4111-401) FFH-GeNiet "Davert" (DE-4111-302) / VSG "Davert" (DE-4111-401)
Anmerkung: Die WPF 16 ist im aktuellen Entwurf der FNP von Ende Oktober 2015 nicht mehr zur Nutzung von Windenergie ausgewiesen Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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Das größte Beeinträchtigungspotenzial für die NATURA 2000-Gebiete und deren Teilflächen geht von den jeweils nächstliegenden WPF aus. Dies betrifft die WPF 14 (mit der Splitterfläche 15 im Südosten) in einem Mindestabstand von ca. 300 m zum VSG „Rieselfelder Münster“ (DE-3911-401), die WPF 16 in einem Mindestabstand von ca. 300 m zu den beiden FFH-Gebieten „Emsaue, Kreis Steinfurt und Stadt Münster“ (DE-3711-301) und die WPF 34 und 37 in Mindestabständen von 325 bzw. 300 m zur „Davert“ (DE-4111-302), letztgenanntes zugleich VSG „Davert“ (DE-4111401). Die übrigen WPF besitzen einen Mindestabstand von über 1500 m zum VSG „Rieselfelder Münster“ als nächst benachbartem NATURA 2000-Gebiet. In dieser vergleichsweisen großen Entfernung besteht ausschließlich ein potenzieller Wirkraum in Bezug auf bestimmte Greifvogel- und nordische Gänsearten (s.u.). Bei der Bewertung des Beeinträchtigungspotenzials für die NATURA 2000-Gebiete werden deren aktuelle Lebensraumverhältnisse zugrunde gelegt, sofern nicht Managementpläne existieren, in denen konkrete Maßnahmen für die Schutz- und Erhaltungsziele, d.h. für diejenigen Ziele, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG im Hinblick auf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für ein NATURA 2000-Gebiet festgelegt sind (s.o). Zur Verdeutlichung sei folgendes Beispiel gegeben: Für das VSG „Rieselfelder Münster“ existiert nach Aussage von Dr. Harengerd aktuell kein SOMAKO, so dass konkrete Maßnahmen und Pläne zur Erlangung der Schutz- und Erhaltungsziele nicht festgeschrieben sind. Die vorrangigen Schutzziele des Gebietes umfassen auch eine (weitere) Optimierung der Feuchtgrünlandflächen, die teilweise bereits im Süden ausgebildet sind (s.u.). Dadurch könnte z.B. die Brutansiedlung von Wiesenlimikolen, wie Bekassine, Großer Brachvogel, Rotschenkel oder Uferschnepfe, gefördert werden. Keine dieser Arten ist im SDB als Brutvogel aufgelistet. Sie sind demnach diesbezüglich auch nicht wertgebend für das VSG. Für die genannten Arten wird gemäß MKULNV (2013) jeweils ein Wirkraum von 500 m gegenüber WEA angenommen. Der 500 m-Umkreis der WPF 14 und 15 im Süden des VSG tangiert dessen Südspitze (vergleiche Abbildung 1 sowie Anlage 2). Aktuell befindet sich hier ein kleiner Teil einer ca. 10 ha großen Ackerfläche, die fast allseits von Waldbeständen eingerahmt ist, sowie einer dieser genannten Waldbestände. Gesetzt den Fall, es bestünde die „vage“ Absicht, die gesamte Ackerfläche in Feuchtgrünland umzuwandeln (da kein SOMAKO existiert, gibt es dazu keine konkreten Planungen), so würde sich nur ein äußerst geringer Flächenanteil dieses Feuchtgrünlands im 500 m-Wirkraum der genannten WPF befinden, der optisch und akustisch durch den im Südosten vorgelagerten Wald deutlich in Richtung der geplanten WEA abgeschirmt ist. Zudem ist aufgrund der isolierten Lage des dann entwickelten Feuchtgrünlands mit einem allseits stark durch die angrenzenden Wälder eingeschränktem Horizont nicht mit einer Brutansiedlung der o.g. Wiesenlimikolen zu rechnen, da deren Bruthabitat im Allgemeinen durch weithin offene, im Wesentlichen Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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baumfreie Flächen gekennzeichnet ist (vergleiche auch Glutz von Blotzheim 1986). Insofern kann davon ausgegangen werden, dass unter den hier angenommenen, sehr hypothetischen Bedingungen von dem Vorhaben der Errichtung und des Betriebs von WEA in den nah gelegenen WPF 14 und 15 im Süden des VSG „Rieselfelder Münster“ keine negativen Auswirkungen auf derartige Erhaltungsziele ausgehen werden, zumal diese in keiner Weise festgelegt sind. Anschließend erfolgt eine Kurzcharakterisierung der einzelnen NATURA 2000-Gebiete, und es werden Angaben zu ihrer jeweiligen Bedeutung und zu Schutzmaßnahmen gemacht, die geeignet sind, das kohärente Netzwerk von Lebensräumen zu schaffen.
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VSG „Rieselfelder Münster“ (DE-3911-401) Das 1999 ausgewiesene Gebiet besteht aus einem Komplex hauptsächlich im Norden mit den ehemaligen Rieselfeldern der Stadt Münster in Form von zahlreichen unterschiedlich stark verlandeten Flachwasserbecken mit Röhrichten und im Süden mit Grünlandflächen, teilweise unspezifisch als Grasland ohne pflanzensoziologische Zugehörigkeit und damit fehlende ökologische Einstufung dargestellt, teilweise dem Typ der Tiefland-Glatthaferwiese (Dauco-Arrhenatheretum elatioris) an bodenrischen Standorten zugeordnet sowie demjenigen der Wiesenfuchsschwanz-Wiese (Alopecuretum pratensis) an sommertrockenen Überschwemmungsstandorten (frische bis feuchte Böden) (vergleiche auch Rief o.J.). Nach eigenen Beobachtungen handelt es sich aktuell teilweise auch großflächig um mit Heckrindern beweidete Bestände der Flatterbinsen-Gesellschaft (Epilobio palustre-Juncetum effusi), deren namengebende Art, die Flatter-Binse (Juncus effusus), als Störzeiger ausgedehnte Dominanzbestände an mehr oder weniger vernässten Standorten bildet. Im Südostzipfel kommen zudem Wald- und Ackerflächen vor (vergleiche Abbildung 1). Dieses Gelände ist als Rast-, Brut-, Nahrungs- und Mauserplatz für unzählige Watund Entenvögel von internationaler Bedeutung. Die teilweise wiedervernässten Feuchtgrünlandflächen befinden sich in einem guten Erhaltungszustand und sind für die Niederungen des Ostmünsterlandes charakteristisch ausgeprägt. Die Rieselfelder gelten als künstlich geschaffene, hochwertige Ersatzlebensräume für die ehemals ausgedehnten Feuchtgebiete in der Region. Neben der Bedeutung als Verbundzentrum des nordrheinwestfälischen Feuchtwiesennetzes und der Nähe zum Emskorridor sind die Rieselfelder ein unverzichtbarer Rast- und Ruheraum innerhalb des europäischen Vogelzugs. Als Schutzgegenstand wird im Zusammenhang mit der Meldung des Gebietes als EU-VSG an die Europäische Kommission das Vorkommen folgender Arten als ausschlaggebend benannt: Bartmeise, Blaukehlchen, Knäkente, Löffelente, Teichrohrsänger, Tüpfelsumpfhuhn, Zwergtaucher und Wasserralle. Darüber hinaus wird die Bedeutung des Gebietes für folgende Arten unterstrichen: Bekassine, Bruchwasserläufer, Dunkler Wasserläufer, Eisvogel, Flussregenpfeifer, Grünschenkel, Kampfläufer, Kiebitz, Krickente, Nachtigall, Rohrdommel, Rohrweihe, Spießente, Tafelente, Trauerseeschwalbe, Uferschnepfe und Waldwasserläufer. Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich – sehr deutlich abweichend von den Angaben im SDB – unter den o.g. wertgebenden Arten mit Kiebitz und Rohrweihe überhaupt nur zwei befinden, die gemäß „Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2013) als Windenergie-sensibel gelten (s.u.). Insofern kann durchaus kritisch hinterfragt werden, welche Bedeutung insbesondere Arten, wie Baumfalke, Schwarzmilan und Uhu für die Schutz- und ErhalDr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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tungsziele des VSG „Rieselfelder Münster“ zukommt, die weder in diesem Zusammenhang explizit genannt sind, noch als charakteristischer Bestandteil von Lebensräumen gelten können, für die spezielle Schutz- und Erhaltungsziele im VSG „Rieselfelder Münster“ formuliert sind (s.u.). Ungeachtet dessen, sind grundsätzlich die im SDB genannten Vogelarten maßgeblich für die FFH-Verträglichkeitsprüfung des VSG-„Rieselfelder Münster“. Das vorrangige Schutzziel besteht in der Optimierung der Feuchtflächen als Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Tierarten, insbesondere von Vogelarten. Dazu können die folgenden Maßnahmen beitragen: Stabilisierung des Wasserhaushalts, Schaffung von Schlammflächen zu den Zugzeiten (Wassermanagement), Entwicklung einer natürlichen Vegetationszonierung in den Uferbereichen, Schilfmahd unter Erhalt eines Anteils an Altschilf (bei Bedarf), Entwicklung von Flachwasserzonen, Anlage von Kleingewässern, Wiedervernässung des Feuchtgrünlands, Anlage von Wiesenrandstreifen und Säumen sowie extensive Beweidung mit geeigneten Nutztierrassen.
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Abb. 1: Verteilung der Nutzungstypen im VSG „Rieselfelder Münster“ (Quelle: http://www.rieselfelder-muenster.de/downloads/flaechenbezeichnungen.pdf)
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FFH-Gebiet „Emsaue, Kreis Steinfurt und Stadt Münster“ (DE-3711-301) Das 1999 ausgewiesene Gebiet umfasst einen großen Abschnitt der Ems im Kreis Steinfurt und auf dem Gebiet der Stadt Münster. Neben naturnah mäandrierenden Emsabschnitten mit ausgedehnten Vorkommen von Unterwasser- und Schwimmblattvegetation sowie mit Seitenbächen und begleitendem Auwald sind vor allem Altwässer unterschiedlichster Entwicklungsstadien mit oft großflächigen Seggenrieden und Röhrichten, Auengrünland und Gehölzgruppen sowie kleinflächige Binnendünenbereiche mit Sandtrockenrasen, offenen Sandflächen und ein wiedervernässtes, abgetorftes, ehemaliges Hochmoor (Boltenmoor) prägende Landschaftselemente des Gebietes. Lokal sind magere Flachlandmähwiesen erhalten sowie eine größere Wacholderheide. Großflächig sind auch Feucht- und Nassgrünland mit Flutrasen, Seggenrieden, Quellen und Niedermooren vorhanden. Teilweise stocken alte, bodensaure Eichenwälder und bodensaure Buchenwälder auf den stellenweise steilen und bis ca. 10 m hohen Terrassenkanten der Ems. Da naturnahe Tieflandflüsse bundesweit nur noch selten und abschnittsweise erhalten sind, kommt den naturnahen Emsabschnitten und den noch erhaltenen Altwässern mit ihren wertvollen begleitenden Biotopen eine große landesweite Bedeutung zu. Als Hauptachse des Biotopverbundes im Münsterland ist die Emsaue von landesweiter Bedeutung. Dieser Auenkomplex ist zudem ein wichtiger Flachlandlebensraum u.a. der gefährdeten Fischarten Groppe, Steinbeißer, Bitterling und Bachneunauge. In dem randlich gelegenen Hochmoorregenerationsgebiet (Boltenmoor) kommt die Große Moosjungfer vor. Übergeordnetes Naturschutzziel ist die Wiederherstellung einer überwiegend naturnahen, extensiv genutzten Flussauenlandschaft, wobei die Erhaltung und Entwicklung der vorhanden naturnahen Emsabschnitte mit charakteristischem Auenrelief und den natürlichen Gewässerstrukturen im Vordergrund steht. Dies schließt auch die Auwaldreste und Hochstaudenfluren sowie die Altwässer und die begleitenden auentypischen Biotope mit ein. Wichtig ist dabei die Erhaltung unterschiedlicher Entwicklungsstadien der Altwässer und der natürlichen Gewässerstrukturen der Ems, was langfristig nur über eine weitgehend ungestörte Fließgewässerdynamik mit Hochwasserereignissen möglich ist. Im Boltenmoor soll weiterhin die Hochmoorregeneration gefördert werden.
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FFH-Gebiet „Davert“ (DE-4111-302) / VSG „Davert“ (DE-4111-401) Die 2004 ausgewiesene Davert umfasst ein zusammenhängendes, ausgedehntes, historisches Waldgebiet innerhalb des Kernmünsterlands. Von den naturnahen Waldgesellschaften bestimmen auf stau- oder grundwassergeprägten Böden artenarme Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und bodensaure Eichenwälder den Charakter des Gebietes. Prägend für das Landschaftsbild sind die knorrigen EichenAlthölzer im mittleren bis starken Baumholzalter. An trockeneren Standorten wird der Eichenwald stellenweise vom Buchenwald abgelöst, der im Gebiet z.T. mit 100- bis 150jährigen Beständen ausgebildet ist. Als weitere naturnahe Wälder kommen in der Davert Erlen- und Birken-Bruchwälder vor. Sie sind zerstreut in nassen, anmoorigen Geländenmulden zu finden und runden das Bild der ehemals von Moor, Sumpf und Heide umgebenden Waldlandschaft Davert ab. Die Davert wird von einem reich verzweigten Fließgewässernetz durchzogen, das sich aus kleinen Bächen und Abflussrinnen zusammensetzt, darunter insbesondere auch der Emmerbach mit seiner mannigfaltigen Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation sowie seiner hohen Bedeutung für die Helm-Azurjungfer. Die große Bedeutung der Davert leitet sich daraus ab, dass es sich um eines der größten zusammenhängenden, naturnahen Waldgebiete mit typisch ausgebildeten Wäldern, hohem Altholzanteil und großer Artenvielfalt im Naturraum Münsterländisches (Westfälisches) Tiefland handelt. Das Gebiet stellt eines der wichtigsten Brutgebiete des Mittelspechts in Nordrhein-Westfalen dar. Hervorzuheben ist darüber hinaus das durchweg typische Vogelartenspektrum mit Schwarzspecht, Wespenbussard und Hohltaube. Gemäß SDB sind darüber hinaus mit Eisvogel, Nachtigall, Neuntöter und Pirol noch weitere Vogelarten von Bedeutung. Zugleicht beinhaltet das Gebiet einen der größten zusammenhängenden Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldkomplexe Nordwestdeutschlands. Im Hinblick auf den europaweiten Biotopverbund ist das Gebiet als ein wichtiger Knotenpunkt entlang der Fließgewässerachsen Ems und Lippe einzustufen. Übergeordnetes Schutzziel ist die Erhaltung und Förderung der naturnahen Waldgesellschaften durch Erhaltung bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts, naturnahe Waldwirtschaft sowie Umwandlung der Nadelholzforste in bodenständige Gehölzbestände. Dazu gehört vor allem auch die nachhaltige Sicherung eines ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von grobborkigen Alt- und Uraltbäumen sowie die Erhaltung von Alteichen mit totholzreichen Starkkronen. Daneben sind die Erhaltung und Optimierung der Gewässerbiotope, insbesondere Kleingewässer und Emmerbach - als Lebensraum für die Helm-Azurjungfer -, weitere Naturschutzziele.
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4 Wertbestimmende Fledermaus- und Vogelarten In den betrachteten NATURA 2000-Gebieten VSG „Rieselfelder Münster“ (DE-3911401), FFH-Gebiet „Emsaue, Kreis Steinfurt und Stadt Münster“ (DE-3711-301) sowie FFH- und Vogelschutzgebiet „Davert“ (DE-4111-302 / DE-4111-401) kommen gemäß SDB insgesamt neun wertbestimmende Fledermaus- und 44 wertbestimmende Vogelarten vor, darunter sowohl Brut- (30) als auch Rastvogelarten (20) sowie Wintergäste (eine Art) (vergleiche Tabelle 2). Von diesen Arten gilt aufgrund der per Erlass geregelten Bestimmungen (MKULNV 2013) und nach allgemeiner fachlicher Beurteilung nur ein Teil als Windenergie-sensibel. Dazu werden Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus unter den Fledermäusen gezählt sowie gemäß ihrem jeweiligen Status als Brut- (BV) oder Rastvogel (RV) Baumfalke (BV), Bekassine (BV), Blässgans (RV), Kiebitz (BV und RV), Kornweihe (RV), Rohrweihe (BV), Schwarzmilan (BV), Wachtelkönig (BV), Weißstorch (BV) und Wespenbussard (BV) unter den Vogelarten. Arten, wie die z.B. die Rohrdommel oder die Trauerseeschwalbe, die gemäß Leitfaden des MKULNV (2013) nur als Brutvögel eine Windenergie-sensibilität besitzen, brauchen in diesem Zusammenhang nicht näher betrachtet zu werden, da sie ausschließlich Rastvogelvorkommen besitzen. Streng genommen, d.h. nach den bestehenden rechtlichen Regelungen (vergleiche MKULNV 2013), werden Wasserfledermaus und Zwergfledermaus bei den Fledermäusen sowie Kornweihe und Wespenbussard bei den Vögeln nicht als Windenergie-sensibel eingestuft, und müssen demzufolge im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht zwingend berücksichtigt werden. Im Fall der beiden Vogelarten ist jedoch abweichend von der Regelfallvermutung eine gesonderte Betrachtung erforderlich. So besitzt der Wespenbussard eine landesweit bedeutsame Brutpaardichte in der Davert, während für die Kornweihe der Verdacht hinsichtlich der Etablierung eines traditionellen Gemeinschaftsschlafplatzes in den Rieselfeldern Münster angnommen werden könnte. Außerdem existieren laut den Hinweisen von Dr. Harengerd, den Angaben in den Jahresberichten der Biologischen Station „Rieselfelder Münster“ 2000-2012 sowie eigenen Untersuchungsergebnissen weitere Vorkommen von Windenergie-sensiblen Vogelarten im oder unmittelbar am Rand des VSG „Rieselfelder Münster“. Es handelt sich dabei um die Brutvogelarten Lachmöwe, Uhu und Zwergdommel sowie um die Rastvogelarten Kranich, Saatgans und Weißwangengans. Tabelle 2 gibt eine Übersicht der wertbestimmenden und Windenergie-sensiblen Fledermaus- und Vogelarten laut Standard-Datenbogen, sofern eine Betroffenheit für die FFH- und Vogelschutzgebiete vorliegt, wobei insbesondere bei den Vögeln der jeweilige Status einer Art als Brut- und / oder Rastvogel zu berücksichtigen ist (s.o). Aufgeführt sind alle Arten, die charakteristisch für die Lebensräume nach Anhang I Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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FFH-Richtlinie sind, sowie alle Vogelarten, auf die sich Art. 4 Abs. 2 der VogelschutzRichtlinie bezieht und die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind sowie regelmäßig als Zugvögel vorkommen und nicht im Anhang I der FFH-Richtlinie genannt sind. Außerdem sind die weiteren Windenergie-sensiblen Arten gemäß den o.g. Ausführungen aufgelistet.
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Tab. 2: Wertbestimmende und Windenergie-sensible Vogelarten laut SDB und weiterer Kenntnisse FFH- und Vogelschutzgebiet
Art Deutscher Name
Bestandsgrößen im "VSG Rieselfelder"
FFHFFH-GeGebiet biet / VSG "Emsaue" "Davert"
Bestandsgrößen im "VSG Davert"
Wissenschaftlicher Name
Säugetiere (nur Fledermäuse) Braunes Langohr Plecotus auritus Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Fransenfledermaus Myotis nattereri Nyctalus noctula Großer Abendsegler Nyctalus leisleri Kleinabendsegler Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Myotis daubentonii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Vögel Alpenstrandläufer Baumfalke Bekassine Bekassine Blässgans Blaukehlchen Brandgans Bruchwasserläufer Dunkler Wasserläufer Eisvogel Flussregenpfeifer Grünschenkel Kampfläufer Kiebitz Knäkente Kornweihe Kranich Krickente Lachmöwe Löffelente Mergus merganser Mittelspecht Nachtigall Neuntöter Pfeifente Pirol Rohrdommel Rohrweihe Saatgans Schilfrohrsänger Schnatterente Schwarzkehlchen Schwarzmilan Schwarzspecht Silberreiher Spießente Tafelente Teichrohrsänger Trauerseeschwalbe Tüpfelsumpfhuhn Uferschnepfe Uferschwalbe Uhu Wachtelkönig Waldwasserläufer Wasserralle Weißstorch Weißwangengans Wespenbussard Zwergdommel Zwergschnepfe Zwergtaucher
VSG "Rieselfelder Münster"
Calidris alpina Falco subbuteo Gallinago gallinago Gallinago gallinago Anser albifrons Luscinia svecica Tadorna tadorna Tringa glareola Tringa erythropus Alcedo atthis Charadrius dubius Tringa nebularia Philomachus pugnax Vanellus vanellus Anas querquedula Circus cyaneus Grus grus Anas crecca Larus ridibundus Anas clypeata Gänsesäger Dendrocopos medius Luscinia megarhynchos Lanius collurius Anas penelope Oriolus oriolus Botaurus stellaris Circus aeruginosus Anser fabalis Acrocephalus schoenobaenus Anas strepera Saxicola torquata Milvus migrans Dryocopus martius Casmerodius albus Anas acuta Aythya ferina Acrocephalus scirpaceus Chilodonias niger Porzana porzana Limosa limosa Riparia riparia Bubo bubo Crex crex Tringa ochropus Rallus aquaticus Ciconia ciconia Branta leucopsis Pernis apivorus Ixobrychus minutus Lymnocryptes minutus Tachybaptus ruficollis
V
V V V V V V
V V V V V
V V
RV BV
30-50 1
RV RV BV BV RV RV BV BV RV RV BV, RV BV, RV WG RV * BV, RV BV * BV, RV WG
100-400 700-1600 60-85 10-15 50-100 30-50 1-2 1-5 50-100 100-300 5-10 / 800-1100 5-15 / 50-80 1-5
BV
BV
BV
1-2
BV
BV BV BV
112-118 2-3 1-2
BV
BV
1
BV
7
BV
2-7
BV
5-10 / 1500-1800 5-10 / 500-700 30-100
BV
8-10
RV BV RV BV RV * BV BV, RV BV BV
100-200 1-3 1-3 2-3 1-5 130-150 / 1000-1300 10-11 1
RV RV BV, RV BV RV BV RV
20-50 15-20 / 60-80 300-330 10-20 2-6 50-100
BV
BV
BV BV* RV BV BV RV *
100-200 60-70 4-5
BV * RV BV
10-30 40-50
BV RV BV
BV
Es bedeuten: Windenergie-sensible Arten gemäß Leitfaden (MKULNV 2013) Weitere Windenergie-sensible Arten nach allgemeiner fachlicher Einschätzung Statusangaben: BV = Brutvogel, RV = Rastvogel, V = Vorkommen, WG= Wintergast, * = lt. Bio-Station Münster. Angaben für VSG "Rieselfelder Münster" und "Davert" lt. SDB aktualisierter Fassung durch LANUV (P. Herkenrath, LANUV, 09.15)
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5 Wirkfaktoren Durch das geplante Vorhaben der Errichtung und des Betriebs von WEA kann es grundsätzlich bau-, anlage- und / oder betriebsbedingt zu erheblichen Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen kommen, die insbesondere bei den beiden Vogelschutzgebieten zum einen auf die Erhaltung und Optimierung von Rast-, Brut-, Nahrungs- und Mauserplätzen von Wat- und Wasservögeln ausgerichtet sind (VSG „Rieselfelder Münster“), andererseits auf die Bewahrung der Lebensräume für den Mittelspecht sowie für Arten aus der begleitenden Brutvogelgemeinschaft, namentlich Schwarzspecht, Wespenbussard und Hohltaube (VSG „Davert“). Bei baubedingten Auswirkungen handelt es sich um temporäre, während der Bauphase auftretende Wirkfaktoren. Diese können in diesem Zusammenhang vor allem bei Vögeln beim Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen durch Lärm, Erschütterungen oder Unterschreitung von Fluchtdistanzen ausgelöst werden. Anlagebedingte Auswirkungen treten permanent auf. Sie sind spezifisch durch die Anlage selber und durch die zugehörigen technischen Anlagen bedingt. So können WEA eine Barriere bilden, insbesondere wenn mehrere in einer Reihe mit geringen Abständen zueinander aufgestellt sind. Dies kann insbesondere zu Beeinträchtigungen des bodennahen Vogelflugs in Form eines Scheucheffekts führen, ausgelöst durch die optische Wahrnehmung der Anlagen, mit der Folge von Irritationen und Meidereaktionen und einem Ausweichen der Vögel, verbunden mit energetischen Einbußen. Die betriebsbedingten Auswirkungen umfassen alle durch den Betrieb der Anlage verursachten kurz- oder langzeitigen Wirkfaktoren. Eine Scheuchwirkung der Vögel, ausgelöst durch akustische oder optische Effekte oder durch Luftturbulenzen der sich drehenden Rotorblätter, so dass Meidungsabstände eingehalten werden, kann auch hier auftreten. Daneben kann vor allem ein Gefährdungsrisiko durch Totschlag nach Kollision mit den sich drehenden Rotorblättern bestehen. Beides sind auch wesentliche potenzielle Gefährdungsfaktoren für Fledermäuse, deren Lebensweise insbesondere durch ein echoorientiertes Fliegen und ein differenziertes Raum-Zeit-Nutzungsverhalten gekennzeichnet ist. So können Barriereeffekte (Scheuchwirkung) zum Verlust und / oder zur Verlagerung von Jagdgebieten und Flugkorridoren führen. Außerdem besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit den Rotorblättern und ein daraus resultierendes Verunglücken mit Todesfolge (Schlag) bzw. eine letale Schädigung der Lungen als Folge eines durch die Bewegung der Rotorblätter verursachten Luftdruckabfalls (Barotrauma) beim Aufenthalt im offenen Luftraum während der Jagd, beim Transferflug oder bei der Wanderung sowie z.T. nach einem aus Neugierde angetriebenen Inspektionsverhalten, das mit einem Aufsteigen am Anlagenmast in den bodenfernen Luftraum verbunden ist. Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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Bereits an dieser Stelle kann vorweg genommen werden, dass keine kumulativen Wirkungen durch andere Pläne und Projekte in der Umgebung zu erwarten sind, da von Seiten der Stadt Münster keine seit Ausweisung der betroffenen NATURA 2000Gebiete (1999 bzw. 2004) eingeleiteten Planungen und Projekte bekannt sind, die zusammen mit den hier geplanten WPF zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieser Gebiete und ihrer maßgeblichen Bestandteile führen könnten (s.u.). Dies gilt sowohl für das eigene Stadtgebiet als auch für Flächen in der nahen Umgebung der Nachbargemeinden in den Kreisen Coesfeld, Steinfurt und Warendorf (vergleiche Anlage 8). In diesem Zusammenhang sind insbesondere die bereits bestehenden oder weiteren geplanten Windenergienutzungen zu berücksichtigen, letztere im Industriegebiet „Hessenweg“ der Stadt Münster, welche sich in einem Mindestabstand von ca. 600 m südöstlich des VSG „Rieselfelder Münster“ [und östlich des Dortmund-Ems-Kanals (DEK)] und damit außerhalb potenzieller Beeinträchtigungen vor allem hinsichtlich des Zuggeschehens befinden (zu möglichen Barrierewirkungen s.u.), sowie in über 4 km Entfernung auf Flächen im Gebiet des Kreises Steinfurt nordwestlich, östlich und nordöstlich des VSG in Greven-Vosskotten und -Guntrup. Weitere diesbezügliche Planungen sind in einem Abstand von 6 km zum Stadtgebiet Münster gemäß Regionalplan nicht ausgewiesen. Daneben umfasst die Liste der seit dem o.g. Zeitraum im Umfeld des FFH-Gebietes „Rieselfelder Münster“ durchgeführten bzw. planerisch vorbereiteten Projekte in erster Linie städte- und verkehrsbauliche Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang als absolut unkritisch zu bewerten sind. Zu den städtebaulichen Maßnahmen gehören z.B. die Ausdehnung des Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen „Hessenweg-Süd“ nach Süden sowie Bebauungsvorhaben für Wohnen, Industrie und Gewerbe in Sprakel und Gelmer. Die verkehrsbaulichen Maßnahmen umfassen vor allem den Ausbau des DEK im Stadtgebiet Münster sowie denjenigen der Bundesautobahn A1 nördlich Münster-Nienberge, der Bundesstraße B51 und den Neubau der Bundesstraße B 481n. Aufgrund der „zertreuten“ Lage der auf dem Stadtgebiet Münster und in der nahen Umgebung der Nachbargemeinden geplanten WPF können insbesondere Barriereeffekte oder bedrängende Wirkungen für wandernde Fledermäuse oder Vögel ausgeschlossen werden, die sich durch eine grundsätzlich denkbare Aneinanderreihung von WEA in benachbarten WPF ergeben könnten (vergleiche Karte in der Anlage 1). Diese Feststellung wird in Bezug auf die aktuellen Planungen der Stadt Münster für die Avifauna prinzipiell auch von Dr. Harengerd hinsichtlich des in dieser Beziehung potenziell allein betroffenen VSG „Rieselfelder Münster“ geteilt (Besprechungstermin am 30.06.2015 bei den Stadtwerken Münster), wonach die für dieses Gebiet besonders charakteristischen Zugvogelbewegungen hier (wie auch andernorts) schwerpunktmäßig einen im Herbst streng Nordost-Südwest- bzw. im Frühjahr umgekehrt Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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gerichteten Verlauf besitzen, so dass aufgrund der bestehenden Entfernung von ca. 3.500 m zwischen der geplanten WPF 14 im Südosten, die – getrennt durch den zumindest teilweise eine mögliche Leitlinie für den Vogelzug bildenden Dortmund-EmsKanal (DEK) – dem VSG „Rieselfelder Münster“ am stärksten angenähert ist, und der nächst benachbarten WPF 12 (Nr. 3a lt. 65. FNP-Änderung) im Westen, die ebenfalls (noch) etwas südlich des VSG „Rieselfelder Münster“ liegt, ein ausreichend breiter Korridor besteht, der ein ungehindertes Zuggeschehen ermöglicht, so dass generell nicht mit entsprechenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der allgemeine Vogelzug durch Mitteleuropa nicht nur eine ausgeprägte Nordost-Südwest-Hauptachse, sondern auch eine allerdings deutlich schwächere Nord-Süd- und Nordwest-Südost-Komponente besitzt. Dies trifft allerdings nicht so sehr auf die Wasser- und Watvögel zu, die im VSG „Rieselfelder Münster“ eine zentrale Bedeutung als Rastvögel besitzen (vergleiche Bairlein et al. 2014). Für ggf. erforderliche Ausweichbewegungen von Zugvögeln, die aufgrund einer fehlenden Riegelbildung durch WEA nicht oder nur geringfügig auftreten werden, steht in jeder Hinsicht ausreichend freier Raum zur Verfügung.
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Potenzielle Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete Um die potenzielle, erhebliche Beeinträchtigung der NATURA 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen beurteilen zu können, wird eine Betrachtung getrennt im Hinblick auf die Fledermaus- und Vogelfauna vorgenommen, wobei sich diese aufgrund des bereits oben durchgeführten Abschichtungsprozesses ausschließlich auf die Windenergie-sensiblen Arten beschränken kann. Ungeachtet dessen besteht In Bezug auf die Fledermausfauna darüber hinaus generell die Möglichkeit, dass die Bewältigung artenschutzrechtlicher Sachverhalte auf nachgelagerter Ebene im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) abschließend erfolgt, z.B. durch geeignete Abschaltszenarien von WEA (MKULNV 2013), sofern – so wie hier (s.u.) – grundsätzlich keine vom Regelfall abweichenden potenziellen artenschutzrechtliche Konflikte anzunehmen sind, z.B. das Vorhandensein individuenreicher Quartierstandorte, so dass zumindest zeitweise von erhöhten Flugaktivitäten und einem entsprechend erhöhten Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss.
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Fledermausfauna Von den Fledermausarten, die in den NATURA 2000-Gebieten gemäß SDB als wertbestimmend aufgeführt sind – dies betrifft nur das VSG „Rieselfelder Münster“ sowie das FFH- und Vogelschutzgebiet „Davert“, da für das FFH-Gebiet „Emsaus, Kreis Steinfurt und Stadt Münster“ keine entsprechenden Angaben existieren – können nach allgemeiner Auffassung Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus als Windenergie-sensibel eingestuft werden. Für die genannten Arten werden Vorkommen in mindestens einem der beiden betroffenen Gebiete genannt. Jedoch gibt es generell keinerlei Angaben zu speziellen Schutzzwecken, sieht man einmal von dem Entwicklungsziel der nachhaltigen Sicherung eines ausreichenden Anteils von Altund Totholz, insbesondere von grobborkigen Alt- und Uraltbäumen sowie der Erhaltung von Alteichen mit totholzreichen Starkkronen im NATURA 2000-Gebiet „Davert“ ab, wodurch auch – eher allgemein – potenzielle Lebensstätten von Fledermäusen mit einbezogen sind. Für die meisten der genannten Arten – so für Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus – kann generell ein erhöhtes Kollisionsrisiko an WEA bzw. die erhöhte Gefährdung eines Barotraumas bestehen, weil sie sich – zumindest zeitweise – bevorzugt im freien Luftraum aufhalten (Jagd, Transfer, Zug). Dies gilt grundsätzlich zwar auch für die eher strukturgebundene Zwergfledermaus, eine Art, die zeitweise im bodenfernen Luftraum jagt, vor allem wenn sie Gelegenheit hat, an Vertikalstrukturen wie Anlagenmasten dahin aufzusteigen. Jedoch dürften potenzielle Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen in Bezug auf die Zwergfledermaus hier keine Bedeutung haben, da von vornherein in jedem Fall aufgrund eines nicht ausreichend durch geeignete Verbundstrukturen überbrückten Mindestabstands von 300 m zwischen Gehölzstrukturen am Außenrand der NATURA 2000Gebiete und an demjenigen der betroffenen WPF kein erhöhtes Kollisionsrisiko für die Art besteht. Allgemein gelten in diesem Zusammenhang ca. 50 m als ausreichend. Generell ist nicht mit nennenswerten Austauschbeziehungen von Fledermäusen zwischen den NATURA 2000-Gebieten und der Umgebung zu rechnen, in der sich auch die WPF mit den Vorhabensorten und den nahen Eingriffsräumen befinden, so dass potenzielle Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen nicht anzunehmen sind. Dies gilt sowohl für die mögliche Funktion der NATURA 2000-Gebiete als Quartierstandorte von Fledermäusen als auch für diejenige als bevorzugtes Nahrungshabitat oder als Teil eines Biotopverbundsystems.
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Denn einerseits sind keine speziellen Sommer- oder Winterquartiere von Fledermäusen innerhalb der NATURA 2000-Gebiete bekannt, so dass weder in den Gebieten selber noch in der nahen Umgebung, in der sich auch die WPF befinden, zu bestimmten Zeiten mit erhöhten Flugaktivitäten zu rechnen ist. Außerdem handelt es sich bei den Vorhabensorten innerhalb der WPF generell um strukturarme Offenlandbereiche innerhalb von Ackerflächen, die im Allgemeinen keine besondere Bedeutung als bevorzugte Jagdlebensräume besitzen (vergleiche Enveco 2015). Insofern braucht auch kein signifikant erhöhtes Risiko für eine Kollision oder ein Barotrauma von Fledermäusen mit WEA angenommen zu werden, deren Populationen innerhalb der NATURA 2000-Gebiete beheimatet sind. Dies betrifft insbesondere die eingangs genannten Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus. Andererseits kommt es bei der Errichtung der WEA am Vorhabensort aufgrund der genannten Voraussetzungen auch nicht zu einem Verlust von Quartierstandorten für Fledermäuse. Somit besteht ebenfalls kein Grund zu der Besorgnis, dass eine Beeinträchtigung der Funktion der NATURA 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen als potenziell wichtiges Jagdhabitat von Fledermäusen erfolgen könnte, die außerhalb dieser Gebiete in den jeweiligen WPF beheimatet sind. Da es allgemein bei der Errichtung der WEA am Vorhabensort ebenso nicht zur Beseitigung möglicher Leitlinien zur Geländeorientierung von Fledermäusen kommt, z.B. von Heckenzügen, sollte es auch nicht zu einer Beeinträchtigung der potenziellen Funktion der NATURA 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen als Teilfläche eines entsprechenden Biotopverbundsystems für Flugkorridore kommen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von speziellen Jagdgebieten, z.B. bei der Wasserfledermaus, die zwischen ihren Quartierstandorten und Nahrungshabitaten weite Strecken zurücklegen kann, dabei allerdings im Allgemeinen in niedrigen Höhen fliegt, und somit nicht im Gefährdungsbereich sich drehender Rotorblätter von WEA. Es gilt – unabhängig von den Flughöhen einzelner Arten – aber auch zum Zeitpunkt der Zugzeiten während der Frühjahrs- und Herbstwanderungen, z.B. beim Großen Abendsegler, Kleinabendsegler und bei der Rauhautfledermaus.
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Vogelfauna Von den Vogelarten, die in den NATURA 2000-Gebieten gemäß SDB als wertbestimmend aufgeführt sind, können nach allgemeiner Auffassung die Brutvogelarten Baumfalke, Bekassine, Kiebitz, Rohrweihe, Schwarzmilan, Wachtelkönig, Weißstorch und Wespenbussard, die Rastvogelarten Blässgans und Kiebitz sowie die Wintergastvogelart Kornweihe als Windenergie-sensibel eingestuft werden. Zu beachten ist dabei, dass Kornweihe und Wespenbussard als einzige der genannten Arten nach den per Erlass geregelten Bestimmungen nicht als Windenergie-sensibel gelten, hier jedoch aufgrund einer Abweichung von der Regelfallvermutung mit betrachtet werden (siehe oben). Darüber hinaus können auch die Brutvogelarten Lachmöwe, Uhu und Zwergdommel sowie die Rastvogelarten Kranich, Saatgans und Weißwangengans als Windenergiesensibel gelten. Diese Arten, deren Vorkommen hier ausschließlich im VSG „Rieselfelder Münster“ belegt ist (Hinweise Dr. Harengerd und eigene Untersuchungen), finden zwar im zugehörigen SDB keine Berücksichtigung, können jedoch ebenfalls als wertbestimmend für das Gebiet eingestuft werden. Die übrigen Vogelarten, die in den SDB aufgelistet sind, aber nicht als Windenergiesensibel gelten, brauchen in diesem Zusammenhang nicht näher betrachtet zu werden, es sei denn, es liegt eine mögliche Betroffenheit außerhalb der Regelfallvermutungen vor. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich die Rastvogelarten.
Kiebitz Beim Kiebitz sind sowohl als Brut- wie auch als Rastvogel von vornherein keinerlei Beeinträchtigungen der Populationen dieser Arten in den jeweils betroffenen NATURA 2000-Gebieten zu erwarten, da deren Abstand zu den benachbarten WPF mit mindestens 300 m deutlich größer ist als der vom MKULNV (2013) im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (auf S. 32) angenommene artspezifische Wirkraum von 100 m (vergleiche auch LAG VSW 2015). Dieser Wirkraum gründet sich auf eine allgemeine optische Scheuchwirkung der Art gegenüber WEA. Der Kiebitz ist unter den o.g. Windenergie-sensiblen Vogelarten die einzige, bei der grundsätzlich diese Form einer potenziellen Beeinträchtigung in Bezug auf Brutvorkommen besteht.
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Bekassine und Wachtelkönig Bei Bekassine und Wachtelkönig wird der Wirkraum mit 500 m angegeben (MKULNV 2013). Beide Arten, die im Offenland, z.B. in Feucht- und Nasswiesen nisten, werden als Brutvogel ausschließlich wertbestimmend für das FFH-Gebiet „Emsaue, Kreis Steinfurt und Stadt Münster“ (DE-3711-301) angegeben. Die Bekassine ist allgemein vor allem während der teilweise sehr hoch und bevorzugt über dem Offenland ausgeführten Balz- und Imponierflüge durch Kollisionen mit den sich drehenden Rotoren gefährdet, der Wachtelkönig durch akustische Maskierung seiner Balzrufe in Form von Betriebsgeräuschen der WEA. Im vorliegenden Fall ist jedoch eine Beeinträchtigung der beiden Arten durch das Vorhaben auszuschließen, da zwischen der geplanten WPF 16 und den Offenlandbereichen innerhalb des FFH-Gebietes, die potenziell für die Bekassine und / oder den Wachtelkönig als Bruthabitat geeignet sind, ein ca. 250 m breites, geschlossenes Waldgebiet liegt, das mit Blick auf die Bekassine eine Größe aufweist, die im Allgemeinen nicht oder kaum im Rahmen von Balzflügen überflogen wird, und in Bezug auf den Wachtelkönig eine ausreichende akustische Abschirmung gewährleistet, so dass es hier nicht zu einer Beeinträchtigung der Funktion des NATURA 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen als Brutgebiet für die beiden Arten kommt.
Weißstorch Der Weißstorch kommt seit 2003 als Brutvogel im VSG „Rieselfelder Münster“ vor, anfangs nur als Gefangenschaftsflüchtling, seit 2009 auch als Wildvogel. Die Horstplätze der zwischenzeitlich auf 4-5 Brutpaare angewachsenen Population gründen sich auf künstliche Nisthilfen und befinden sich außerhalb des 1000 m betragenden Wirkraums gegenüber WEA (vergleiche MKULNV 2013) im Bereich von Haus Coerde und nördlich davon am Westrand des VSG in einem Mindestabstand von ca. 1600 und 2000 m zu den nächst liegenden WPF 12 im Westen bzw. 14 im Süden. Extensive Grünlandflächen, insbesondere in feuchter Ausprägung, wie sie teilweise im Süden des VSG „Rieselfelder Münster“ oder in der Aue der Münsterschen Aa unmittelbar im Westen und Südwesten des Gebietes existieren, bilden im Allgemeinen den bevorzugten Nahrungslebensraum des Weißstorchs. Daneben kann man die Tiere auch auf Ackerflächen bei der Nahrungssuche beobachten. Geeignete Nahrungsgebiete können auch in mehreren Kilometern Entfernung aufgesucht werden. Jedoch existieren nach den Ergebnissen der aktuellen Bestandserfassungen der Avifauna in den WPF und in deren 1000 m-Umkreis im Norden von Münster (Denz Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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2013 und in Vorbereitung) hier offenbar keine regelmäßig genutzten, essentiellen Nahrungshabitate des Weißstorchs. Ebenso gibt es in diesem Raum keine Hinweise auf ausgeprägte Flugkorridore der Art. Generell wurde der Weißstorch nur sehr selten als Nahrungsgast in Teilräumen westlich des VSG „Rieselfelder Münster“ beobachtet, wobei ungeklärt bleibt, ob es sich hierbei überhaupt um Tiere gehandelt hat, die im VSG brüten. Insofern ist davon auszugehen, dass vorhabensbedingt keine Beeinträchtigungen der Funktion des NATURA 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen als Brutgebiet für den Weißstorch auftreten.
Kornweihe Bei den übrigen Vogelarten, die in den NATURA 2000-Gebieten gemäß SDB als wertbestimmend aufgeführt sind, handelt es sich um Greifvögel. Darunter nimmt die Kornweihe eine Sonderstellung ein, da sie als einzige Art den Status als Wintergast besitzt. Sie wird nur für das VSG „Rieselfelder Münster“ angegeben, und kommt dort zeitweise in den Wintermonaten mit 1-5 Tieren vor, wobei nach den Jahresberichten der Biologischen Station „Rieselfelder Münster“ (2000-2013) im langjährigen Jahresmittel regelmäßig zwei Tiere auftreten. Die Art streift allgemein im Münsterland in den Wintermonaten bei der Nahrungssuche über abgeernteten Feldern bevorzugt in niedrigem Suchflug und damit außerhalb kollisionskritischer Höhen weit umher. Dementsprechend wurde sie z.B. von O. Denz, Wachtberg, 2014 bei Untersuchungen im Raum Münster-Wilbrenning beobachtet (unveröffentlichte Mitteilung). Inwiefern eine besondere Bindung an das VSG existiert, ist nicht bekannt. Möglicherweise dienen die ausgedehnten Schilfröhrichte des Gebietes zumindest zeitweise als Schlafplatz. Ausgeprägte, traditionelle Gemeinschaftsschlafplätze mit einer Ansammlung zahlreicher Tiere (+/- 10) existieren offenbar nicht im Gebiet, so dass keine überdurchschnittlichen Flugaktivitäten der Kornweihe während der Wintermonate in der nahen Umgebung des VSG registriert werden können, die zu einem signifikant erhöhten Kollisionspotenzial führen, zumal die Flugbewegungen der Kornweihe vorwiegend bodennah ausgeführt werden (s.o.). Daher ist mit großer Sicherheit anzunehmen, dass von dem Vorhaben der Errichtung und des Betriebs von WEA in den WPF im Norden von Münster keine Beeinträchtigungen des VSG „Rieselfelder Münster“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen in Bezug auf die Wintervogelpopulation der Kornweihe ausgehen.
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Baumfalke, Schwarzmilan und Rohrweihe Baumfalke, Schwarzmilan und Rohrweihe werden gemäß SDB ebenfalls ausschließlich als wertbestimmende Brutvogelarten für das VSG „Rieselfelder Münster“ aufgelistet. Die Populationsgrößen werden bei den beiden erstgenannten gemäß SDB mit jeweils einem Brutpaar angegeben, bei der letztgenannten mit 2-3 Paaren. Während Baumfalke und Schwarzmilan in Gehölzbeständen brüten, befinden sich die aktuellen Nistplätze der Rohrweihe im VSG in den Verlandungszonen und Röhrichtbeständen. Diese können als repräsentativ für die allgemein von der letztgenannten Art bevorzugten Bruthabitate gelten. Derartige Lebensräume befinden sich generell nicht innerhalb eines 1000 m-Umkreises zu den nächsten, geplanten WPF 14 und 15 (vergleiche Abbildung 1), so dass sowohl die aktuellen Brutstätten der Rohrweihe als auch potenziell in besonderer Weise geeignete außerhalb des möglichen Wirkraumes dieser Art gegenüber WEA liegen, der gemäß MKULNV (2013) in eben dieser Größenordnung angegeben wird. Daneben können in der intensiv genutzten Ackerlandschaft – wie dies zunehmend auch in Teilen des Münsterlandes zu beobachten ist – Getreideflächen und Brachen zur Nestanlage genutzt werden. Der Baumfalke, der in den vergangenen Jahren regelmäßig in randlichen Gehölzstreifen im Norden des VSG gebrütet hat, besitzt im Allgemeinen eine große Besiedlungsdynamik. Die hohe Fluktuation bezüglich der Nistplatzwahl hängt wohl wesentlich auch damit zusammen, dass als Horste meist verlassene Nester von Ringeltauben und Krähen dienen, deren Haltbarkeit infolge der Nachfolgenutzung und von Witterungseinflüssen (z.B. Sturm, Niederschläge) häufig auf eine bis wenige Brutperiode/n begrenzt ist. Der Schwarzmilan ist nach Aussage von Dr. Harengerd als absolute Ausnahmeerscheinung im VSG „Rieselfelder Münster“ zu bewerten, der in den vergangenen Jahrzehnten überhaupt nur ein einziges Mal als Brutvogel nachgewiesen wurde. Alle drei genannten Greifvogelarten können ausgedehnte Nahrungsreviere besitzen. Dementsprechend werden die Wirkräume vom MKULNV (2013) bei Baumfalke und Schwarzmilan mit 4000 m und bei der Rohrweihe mit 6000 m angegeben, sofern relevante Hinweise auf regelmäßig genutzte, essentielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore existieren. Letzteres ist aufgrund der Ergebnisse der aktuellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen in den WPF nördlich von Münster (Denz 2013 und in Vorbereitung; vergleiche Anlagen 2 und 4) nicht der Fall. Hier wurde lediglich die Rohrweihe in Teilflächen sehr sporadisch als Nahrungsgast festgestellt. Inwiefern es sich dabei um Tiere handelt, die Mitglieder der Brutvogelpopulation im VSG „Rieselfelder Münster“ sind, bleibt unklar. Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür besteht jedenfalls nicht, da die Rohrweihe in diesen Räumen keine bevorzugten NahrungshaDr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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bitate besitzt. Daher besteht auch keine Veranlassung zu der Annahme, dass Tiere aus dem VSG „Rieselfelder Münster“ diese vergleichsweise weit entfernten Räume regelmäßig zur Jagd aufsuchen könnten, zumal sich die von der Art allgemein präferierten Nahrungshabitate in der unmittelbarer Umgebung ihrer bevorzugten Brutplätze ebenfalls im VSG „Rieselfelder Münster“ befinden. Die vorstehend genannten, aktuellen Untersuchungsergebnisse lassen sich unter Berücksichtigung des generellen Jagdverhaltens der drei Greifvogelarten auch verallgemeinern. So befindet sich das präferierte Nahrungshabitat des Baumfalken im hohen Luftraum über Feuchtwiesen und Gewässern, der Schwarzmilan hält hauptsächlich über „größeren“ Gewässern nach Beute Ausschau, und die Rohrweihe jagt vor allem über Röhrichten, Verlandungszonen und Wasserflächen; daneben auch im Offenland in ausgeprägt bodengebundenem Suchflug in niedrigen, kollisionsunkritischen Höhen über extensiven Grünlandflächen, welche deutlich gegenüber Ackerflächen bevorzugt werden. Im Vergleich zur Lebensraumausstattung des VSG „Rieselfelder Münster“ besitzt diejenige der WPF für die betroffenen Greifvogelarten keinen besonderen Attraktionswert. Letztere bestehen weitaus überwiegend aus Ackerflächen. „Größere“ Gewässer und mehr oder minder ausgedehnte, extensive (Feucht-) Grünlandflächen sind hier nicht vorhanden (vergleiche Enveco 2015). Dies gilt auch für die Umgebung, so dass auch nicht davon auszugehen ist, dass in den WPF ausgeprägte Flugkorridore bestehen, die beim Transferflug zum Erreichen potenzieller Nahrungslebensräume außerhalb der WPF genutzt werden. So können beispielsweise Gewässer mit vergleichsweise großer, offener Oberfläche, die für Baumfalke und Schwarzmilan mögliche, bevorzugte Jagdgebiete darstellen und sich in der Umgebung des VSG befinden, von dort aus in direkter Linie angeflogen werden, ohne dass durch geplante WEA in den WPF eine potenzielle Barrierewirkung entsteht, da diese nicht zuvor durchquert werden müssen. Dies gilt z.B. für den Dortmund-Ems-Kanal (DEK), weite Teile der Ems, verschiedene Abgrabungsgewässer nordöstlich und nördlich des VSG sowie südlich von Münster-Sprakel und selbst für den weit entfernten Westeroder See südwestlich von Greven. Somit kann bei den drei Greifvogelarten ein vorhabensbedingtes, signifikant erhöhtes Gefährdungspotenzial von vornherein ausgeschlossen werden, so dass davon auszugehen ist, dass vorhabensbedingt keinerlei Beeinträchtigungen des VSG „Rieselfelder Münster“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen in Bezug auf Baumfalke, Rohrweihe und Schwarzmilan bestehen.
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Wespenbussard Schließlich wird als weitere Windenergie-sensible Greifvogelart der Wespenbussard betrachtet (nicht notwendigerweise nach den per Erlass geregelten Bestimmungen des MKULNV 2013, aber abweichend von der Regelfallvermutung; s.o.; gemäß LAG VSG 2015 wird ein Wirkraum von 1000 m angenommen). Die Art kommt in diesem Zusammenhang gemäß SDB mit einer Populationsgröße von 2-7 Brutpaaren ausschließlich im FFH- und Vogelschutzgebiet „Davert“ vor. Der Wespenbussard nistet auf Bäumen. Das meist ausgedehnte Nahrungsrevier umfasst im Wesentlichen Gehölzbestände (Wälder, Feldgehölze) sowie deren Ränder (Gamauf 1999). Die genaue Lage der aktuellen Brutplätze des Wespenbussards ist nicht bekannt. Die Untersuchungen in 2015 südlich der WPF 34 im 1000 m-Umkreis lieferten keine Hinweise auf bestehende Brutvorkommen im nordöstlichen Bereich der Davert, z.B. Flugbeobachtungen oder besetzte Horste (vergleiche Anlage 6). 2002 existierte ein Horststandort am mittleren Nordrand der Davert im Inkmannnsholz (C. Kuttenkeuler, Untere Landschaftsbehörde Stadt Münster, mündl.). Bei einer im Auftrag des LANUV durchgeführten flächendeckenden Kartierung der Davert wurden 2013 sieben Brutzeitreviere festgestellt (Lederer 2013). Die dabei allein aufgrund von Flugbeobachtungen nahrungssuchender oder balzender Tiere (Schmetterlingsflug) identifizierten Reviermittelpunkte des Wespenbussards, die am nächsten zu den WPF 34 und 37 am Nordrand der Davert liegen, besitzen in jedem Fall – insgesamt handelt es sich um drei Revierzentren, eines südöstlich von Münster-Amelsbüren östlich von Haus Sudhoff und zwei südwestlich zwischen der Bahnlinie Münster-Lünen und dem Emmerbach bzw. südwestlich des Zusammenflusses von Bönnewegbach und Schwarze Riet – einen Mindestabstand von über 1000 m, und befinden sich damit außerhalb des o.g. Wirkraums (vergleiche Anlage 6 und 7). Aus 2009 liegen außerdem (noch) die sehr aufschlussreichen Ergebnisse einer von der NABU-Naturschutzstation Münsterland durchgeführten Synchronkartierung vor, bei welcher die Art ebenfalls mit mehreren Revieren fast flächendeckend in der Davert nachgewiesen wurde (Rogge 2011). Im Unterschied zu den o.g. Untersuchungen aus 2013 wurde dabei die beobachtete Ausdehnung der Reviere grafisch dargestellt. Zur Veranschaulichung einer möglichen Beeinträchtigung dieser Reviere durch die nördlich der Davert liegenden WPF 34 und 37 südöstlich bzw. -westlich von Münster-Amelsbüren wurden hier relevante Teilergebnisse aus dieser Synchronkartierung in Form der beiden am weitesten nach Norden reichenden Brutzeitreviere in entsprechende Karten mit der verzeichneten Lage der genannten WPF übertragen (vergleiche Anlagen 6 und 7). Daraus wird ersichtlich, dass die Außengrenzen der festgestellten Reviere in einem Mindestabstand von 200 bis 300 m zu denen der jeweiligen WPF liegen, so dass hier von vornherein nicht mit einer potenziellen Gefährdung des Wespenbussards zu rechnen ist. Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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Allerdings können sich die Grenzen der Brutzeitreviere auch verschieben, insbesondere in der Folge eines Nistplatzwechsels (der Wespenbussard ist durchaus bekannt für die Anlage von Wechselhorsten), und dann ggf. auch näher an die Außengrenzen der WPF heranrücken. Letzteres scheint zumindest in Bezug auf den 1000 m-Umkreis der WPF 34 aktuell nicht der Fall zu sein, da im Rahmen der 2015 dort dazu durchgeführten Brutvogelkartierungen kein Vorkommen des Wespenbussards festgestellt wurde (Denz in Vorbereitung; vergleiche Anlage 6). Auch wenn die WPF 34 und 37 selber aufgrund ihrer Lebensraumausstattung, bei der Ackerflächen weitaus dominieren, keine oder kaum eine Bedeutung als Nahrungshabitat für den Wespenbussard besitzen, so werden vorsorglich Vermeidungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung von geplanten WEA-Standorten empfohlen. So sollte im Umkreis von 150 m um den Mastfuß die Bestellung der angrenzenden Felder bzw. die Ackerfurche bis unmittelbar an die Schotterfläche heranreichen. Auf diese Weise erlangen die Flächen im potenziellen Kollisionsbereich der WEA keinen besonderen Attraktionswert für den Wespenbussard. Denn es wird die Entwicklung von Brachen verhindert, die zur verstärkten Ansiedlung von Mäusen führt, deren verlassene Bauten von Wespen als Niststätte genutzt werden können, die dem Wespenbussard als Nahrungsquelle dienen. Unter diesen Bedingungen kann davon ausgegangen werden, dass durch das geplante Vorhaben der Errichtung und des Betriebs von WEA in den WPF keinerlei Beeinträchtigungen des FFH- und Vogelschutzgebietes „Davert“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen in Bezug auf den Wespenbussard ausgelöst werden.
Blässgans Die letzte, bislang hier noch nicht näher betrachtete Vogelart aus den Auflistungen der SDB ist die Blässgans. Die Art rastet alljährlich mit 700-1600 Individuen im VSG „Rieselfelder Münster“. Die Hauptschlafgewässer befinden sich nach Angaben lokaler Ornithologen offensichtlich in ehemaligen Rieselbecken (hauptsächlich Nr. 33, z.T. Nr. 34; vergleiche Abbildung 1) im Norden des Gebietes (Auskunft: H. Lauruschkus, Münster). Als Nahrungslebensraum werden teilweise die Grünlandflächen im Süden des Gebietes südöstlich des Wegeverbindung „Coermühle“ (Rieselfeldhof – Biologische Station) genutzt. Diese befinden sich im Fall der nächsten, benachbarten WPF 14 deutlich außerhalb eines von Hötker et al. (2004) ermittelten, allgemeinen, 500 m großen Meideabstands rastender Gänse bei der Nahrungssuche im offenen Gelände gegenüber WEA.
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Darüber hinaus stellt das Dauergrünland im Naturschutzgebiet (NSG) Brüskenheide, das sich in ca. 7 km Entfernung nordöstlich des VSG befindet, ein weiteres wichtiges Nahrungshabitat für die Blässgans dar, die hier rastet. Zahlreiche Beobachtungen (u.a. O. Denz, Wachtberg, 2014/15, unveröffentlichte Mitteilung) belegen ausgeprägte Pendelbewegungen der Art zwischen den beiden Schutzgebieten, wobei die tagsüber auf den Grünlandflächen im NSG nahrungssuchenden Tiere das Gebiet mit Einbruch der Dunkelheit am Abend verlassen, um nächtliche Schlafplätze im VSG aufzusuchen (vergleiche Röhlen o.J.). Eine schematische Darstellung von Flugkorridoren der Blässgans zeigt deutlich, dass geplante WEA in den WPF in diesem Zusammenhang aufgrund ihrer Lage keine Barrierewirkung entfalten können. Dies gilt insbesondere für die WPF 14 und 16, die als einzige in der Nähe eines diesbezüglich möglichen Flugkorridors liegen. Dabei sind sowohl die aktuelle Ausdehnung als auch die potenzielle und eine so genannte hypothetische berücksichtigt (vergleiche Abbildung 2).
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Abb. 2: Schematische Darstellung von Flugkorridoren der Blässgans bei Pendelbewegungen zwischen dem VSG „Rieselfelder Münster“ im Südwesten und dem NSG „Brüskenheide“ im Nordosten. Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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Weitere mehr oder minder regelmäßig genutzte Nahrungslebensräume der im VSG „Rieselfelder Münster“ rastenden Blässgänse außerhalb des Gebietes befinden sich im Westen und Nordwesten vor allem im Dauergrünland in der Aue der Münsterschen Aa grob zwischen der Hofstelle „Schlüppmann im Süden und der Autobahn A 1 im Norden. Auch für diesen Bereich ist keine potenzielle Beeinträchtigung durch WPF erkennbar, insbesondere nicht durch eine Barrierewirkung. Offenbar geht hierfür auch von den bereits in Betrieb befindlichen WEA in der nächst benachbarten WPF 2 im Nordwesten in einer Mindestentfernung von ca. 750 m keine Scheuchwirkung auf nahrungssuchende Blässgänse aus. WPF ohne aktuelle Vorbelastung besitzen einen Mindestabstand von ca. 2000 m, so dass auch diese – betroffen sich die WPF 9 und 12 – keine diesbezügliche Beeinträchtigung entfalten. Darüber hinaus sind in der Umgebung des VSG „Rieselfelder Münster“ keine flächenmäßig bedeutsamen Dauergrünlandflächen bekannt, die von den dort rastenden Blässgänsen im Allgemeinen bevorzugt zur Nahrungssuche aufgesucht werden, weder innerhalb der WPF im Norden von Münster, noch in deren nahen Umfeld. Dies wird auch durch die Ergebnisse zu den hier durchgeführten Rastvogeluntersuchungen belegt, bei denen die Blässgans nicht festgestellt wurde (Denz 2013 und in Vorbereitung; vergleiche Anlagen 3 und 5: Die Darstellung umfasst die Ergebnisse der Rastvogeluntersuchungen im Frühjahr sowie diejenigen im Herbst 2015 bis Mitte Oktober). Für die Emsaue im Osten des VSG „Rieselfelder Münster“ bestehen ebenfalls keine Hinweise auf traditionelle Nahrungslebensräume der Blässgans. Dementsprechend ist die Art auch nicht im entsprechenden SDB für das FFH-Gebiet „Emsaue“ als wertgebend aufgelistet (vergleiche Tabelle 2). Generell ist nicht auszuschließen, dass sporadisch auch abgeerntete Ackerflächen oder Ackergrasfelder in der Umgebung des VSG „Rieselfelder Münster“ von der Blässgans zur Nahrungssuche aufgesucht werden. Dabei handelt es allerdings nicht um traditionelle Nahrungshabitate, da die (vorübergehende) Eignung dieser Flächen von deren ständig wechselnden Bestellung abhängig ist. Die Hauptschlafplätze der Blässgänse im VSG „Rieselfelder Münster“ befinden sich in folgenden Mindestabständen zu den nächst benachbarten WPF: Ca. 2600 m jeweils zu den WPF 2 und 9, ca. 3200 m zur WPF 12 sowie ca. 4000 m jeweils zu den WPF 14 (einschließlich 15) und 16. Gemäß „Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2013) wird von einem Wirkraum von 3000 m gegenüber WEA ausgegangen. Die Angaben wurden übernommen von der LAG VSW (2007). Der einschränkende Hinweis auf das internationale 1%-Kriterium für wandernde Wasservogelarten in Deutschland hinsichtlich der Mindestanzahl der regelmäßig betroffenen Tiere der biogeografischen Population als Bezugsbasis wurde Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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dabei allerdings nicht mit übertragen. Im Zuge der fachlich dringend gebotenen Überarbeitung der „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ (LAG VSW 2015) wurde der Wirkraum für regelmäßig genutzte Schlafplätze nordischer Gänse deutlich nach unten korrigiert auf 1000 m, so dass gemäß dem aktuellen Kenntnisstand in Bezug auf potenzielle Beeinträchtigungen dieser Artengruppe, zu der auch die Blässgans zählt, allgemein – so auch hier – von einem deutlich geringeren Meideabstand gegenüber WEA an Schlafgewässern ausgegangen werden kann. Die Bezugsbasis des internationalen 1%-Kriteriums wurde bei der Überarbeitung beibehalten. Nach Wahl & Heinicke (2013) beträgt der 1%-Wert für die Blässgans aktuell mindestens 10000 Individuen (zu den Bestandsangaben der biogeografischen Region vergleiche z.B. Delany & Scott 2002). Das bedeutet, dass die genannten Vogelarten regelmäßig zur Zug- und Rastzeit mit entsprechenden Bestandszahlen an einem Schlafplatz vertreten sein müssen, andernfalls ist davon auszugehen, dass generell keine signifikant erhöhten Beeinträchtigungen in dem angegeben Wirkraum von WEA benannt werden können. Da die aktuellen Bestandszahlen für die Blässgans sehr deutlich unter denen des 1%-Kriteriums liegen, besteht grundsätzlich kein Anlass zu der Annahme, dass von dem Vorhaben eine potenzielle Beeinträchtigung für die Art an den Schlafgewässern im VSG „Rieselfelder Münster“ ausgehen könnte, zumal diese nach MKULNV (2013) kein Schwerpunktvorkommen nordischer Gänsearten von landesweiter Bedeutung darstellen. Unabhängig davon sollten aufgrund der o.g. Mindestentfernungen zwischen den WPF und den Schlafgewässern der Blässgans im VSG „Rieselfelder Münster“ ausschließlich bei denjenigen WPF potenzielle Beeinträchtigungen auftreten können, die den Mindestabstand von 3000 m unterschreiten. Dies betrifft nur die WPF 2 und 9 mit einem Abstand von jeweils ca. 2600 m. Zu der genauen Art und Weise potenzieller Beeinträchtigungen an Schlafgewässern von nordischen Gänsen durch WEA gibt es in der Literatur keine verwertbaren Hinweise, weder im „Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2013) noch bei den „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ (LAG VSW 2015), so dass man bei der Beurteilung auf Analogieschlüsse angewiesen ist. Es ist davon auszugehen, dass allgemein optische und akustische Wirkungen zusammen zu einer möglichen Gefährdung der Tiere führen, wobei sich über die jeweiligen Anteile nur spekulieren lässt. Nach Hötker et al. (2004) entfalten WEA allgemein eine Störwirkung auf rastende Gänse, so dass sich die Tiere bei der Nahrungssuche im offenen Gelände nur bis zu einer Entfernung von ca. 500 m an die Standorte annähern (s.o.). Aufgrund eines im Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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vorliegenden Fall bestehenden Abstands, der mindestens das Sechsfache des o.g. Meideabstands beträgt, sollte davon ausgegangen werden können, dass die geplanten WEA optisch keine (nennenswerte) Scheuchwirkung auf die nordischen Gänse an den Schlafgewässern im VSG „Rieselfelder Münster entfalten, zumal für die Tiere durch zahlreiche in Blickrichtung vorgelagerte, erhöhte Strukturen, z.B. Gehölzbestände, zumindest partiell ein durchaus wirksamer Sichtschutz bestehen kann. Auch eine akustische Beeinträchtigung der nordischen Gänse an den Schlafgewässern sollte als Beeinträchtigungsfaktor keine nennenswerte Rolle spielen, da hier die Geräuschemissionen der geplanten WEA aufgrund des großen Abstands soweit reduziert sind, dass sie akustisch laut Umweltbundesamt (2015) kaum mehr (nur) als „leichter Wind“ wahrnehmbar sein werden (vergleiche Abbildung 3). Hinzu kommt eine Überlagerung mit massiven Geräuschemissionen zahlreicher weiterer Emittenten, z.B. Verkehrslärm durch die Autobahn A 1 oder Nachbarschaftslärm in MünsterSprakel, so dass sich die Geräuschemissionen der geplanten WEA in der normalen Geräuschkulisse der Umgebung weitgehend „auflösen“ dürften, und nicht mehr gesondert wahrgenommen werden können. Zudem existiert in der WPF 2 bereits eine Vorbelastung durch mehrere in Betrieb befindliche WEA, die offensichtlich bislang auch nicht zu einer Störung der Blässgänse an den Schlafgewässern im VSG geführt hat. Ebenfalls sollte eine potenzielle Beeinträchtigung der Blässgänse an den Schlafgewässern im VSG durch kumulative Wirkung von Schallemissionen geplanter WEA auch in Verbindung mit anderen Schallquellen (s.o.) aufgrund der bereits bestehenden starken Geräuschkulisse definitiv ausgeschlossen werden können. Damit kann davon ausgegangen werden, dass es durch das geplante Vorhaben der Errichtung und des Betriebs von WEA in den WPF nicht zu Beeinträchtigungen des VSG „Rieselfelder Münster“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen in Bezug auf rastende Blässgänse kommt.
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Abb. 3: Schallausbreitungskarte für geplante WEA in der WPF 14 am Beispiel einer Nordex N114 mit einer Gesamthöhe von ca. 150 m. In einem Abstand von ca. 1000 m zum Anlagenstandort liegt der Schalldruckpegel knapp über 30 Dezibel. Dies ist mit einem Flüstern vergleichbar. Ein Schalldruckpegel von 20 Dezibel, was einem leichten Wind entspricht, wird in ca. 2400 m Entfernung erreicht.
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Neben den Vogelarten, die in den NATURA 2000-Gebieten gemäß SDB als wertbestimmend aufgeführt sind, gibt es Vorkommen von weiteren Vogelarten im VSG „Rieselfelder Münster“, die gemäß MKULNV (2013) als Windenergie-sensibel eingestuft werden (s.o.). Dabei handelt es sich um Lachmöwe, Uhu und Zwergdommel unter den Brutvogelarten sowie um den Kranich und die nordischen Gänsearten Saat-, und Weißwangengans als Rastvogelarten (vergleiche Tabelle 2).
Lachmöwe Die aktuellen Brutkolonien der Lachmöwe konzentrieren sich auf den mittleren Abschnitt des VSG „Rieselfelder Münster“. Sie befinden sich in den Verlandungsbereichen oder auf kleinen Inseln der Wasserbecken. Da sowohl die aktuellen Brutkolonien als auch potenzielle in bislang unbesiedelten Wasserbecken mit über 1000 m Abstand außerhalb des vom MKULNV (2013) angenommenen Wirkraums gegenüber WEA liegen, können potenzielle Beeinträchtigungen durch die WPF von vornherein ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch für die nächst benachbarte WPF 14 im Süden des VSG. Hier bilden zudem die im Süden das VSG begrenzenden Waldflächen einen wirksamen Puffer vor allem auch zu den teilweise bevorzugten Nahrungsgebieten in den angrenzenden Grünlandflächen im Süden des VSG.
Zwergdommel Die Zwergdommel bewohnt Schilfröhrichte, und ist erst seit einigen Jahren im VSG „Rieselfelder Münster“ mit (unregelmäßigem) Brutverdacht nachgewiesen. Die angenommenen Nistplätze befinden sich nördlich der Wegeverbindung „Coermühle“ (Rieselfeldhof – Biologische Station), und liegen damit für alle WPF deutlich außerhalb des vom MKULNV (2013) angenommenen Wirkraums von 1000 m gegenüber WEA, der sich allgemein auf eine mögliche, akustische Beeinträchtigung der Art durch Betriebsgeräusche von WEA gründet. Dies trifft insbesondere auch in Bezug auf die nächst benachbarte WPF 14 im Süden des VSG zu, in deren 1000 m-Umkreis sich aktuell auch keine potenziell geeigneten Bruthabitate für die Zwergdommel befinden. Außerdem besteht hier eine wirksame, akustische Abschirmung durch die am südlichen Ende des VSG vorhandenen Waldbestände (vergleiche Abbildung 1 und Anlage 2). Insofern können für die Zwergdommel potenzielle Beeinträchtigungen durch die WPF von vornherein ausgeschlossen werden.
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Uhu Der Uhu kommt als Brutvogel am Rand des VSG „Rieselfelder Münster“ mit wechselndem Horststandort auf der Zentraldeponie und in einem Waldstück westlich davon vor. Rufbeobachtungen existieren auch aus den benachbarten Waldgebieten innerhalb des VSG (vergleiche Anlage 2). Das MKULNV (2013) gibt für den Uhu eine Wirkraumgröße von 1000 m gegenüber WEA an. Da die Art bislang nicht als Brutvogel im VSG „Rieselfelder Münster“ nachgewiesen wurde, und dementsprechend auch nicht als wertgebend im SDB aufgeführt wird (vergleiche Tabelle 2), ist in diesem Zusammenhang (jedoch nicht im Rahmen einer Bewertung für die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung nach dem BImSchG!) von vornherein grundsätzlich nicht von einer potenziellen Beeinträchtigung der Art durch die WPF auszugehen, insbesondere nicht durch die nächst benachbarte WPF 14. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Uhu zwar generell ein mehrere Kilometer ausgedehntes Jagdgebiet besitzen kann, jedoch durch die angrenzenden Dauergrünland- und Verrieselungsflächen im VSG sowie die Offenlandflächen im Bereich der Zentraldeponie sehr attraktive Nahrungslebensräume in unmittelbarer Umgebung zur Verfügung stehen, so dass ausgedehnte Beuteflüge, die auch in das Umfeld der WPF führen, wohl eher die Ausnahme sein dürften. Darüber hinaus belegen aktuelle Untersuchungsergebnisse zum Flugverhalten des Uhus, dass die Art überwiegend in kollisionsunkritischen Höhen unterhalb der unteren Durchgangshöhe der sich drehenden Rotoren von WEA fliegt (Miosga et al. 2015), so dass die generelle Gefährdung des Uhus durch WEA vermutlich deutlich geringer sein dürfte als bislang angenommen. Dafür spricht auch die vergleichsweise geringe Totfundrate von 16 Individuen unter WEA in Deutschland seit 2001 (vergleiche Dürr 2015).
Kranich Der Kranich, der sporadisch als Rastvogel auf den Grünlandflächen im Süden des VSG „Rieselfelder Münster“ auftritt, besitzt keine traditionellen Schlafplätze im Gebiet, da die Kleinräumigkeit der einzelnen Parzellen und der meist hohe Uferbewuchs offensichtlich nicht die Ansprüche der Art an deren optimale Ausbildung erfüllen. Insofern besteht für den Kranich keine potenzielle Beeinträchtigung durch die WPF.
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Saatgans und Weißwangengans Für die beiden weiteren nordischen Gänsearten Saatgans und Weißwangengans, die als Rastvögel im Allgemeinen mit Maximalbeständen von unter 100 bzw. 50 Tieren im VSG „Rieselfelder Münster“ auftreten (vergleiche Jahresberichte der Biologischen Station „Rieselfelder Münster“), gilt sinngemäß das gleiche wie für die Blässgans, da die Tiere aller Gänsearten meist miteinander vergesellschaftet sind (s.o.). Insofern besteht auch für die Saatgans und die Weißwangengans keine potenzielle Beeinträchtigung durch die WPF.
Weitere Zugvogelarten Schließlich soll der Vollständigkeit halber auch noch einmal explizit auf die übrigen, im SDB für das VSG „Rieselfelder Münster“ genannten Rastvogelarten eingegangen werden, die gemäß „Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV 2013) aufgrund eines unzutreffenden Status als Brutvogel zwar grundsätzlich nicht als Windenergie-sensibel gelten, jedoch in diesem Zusammenhang eine potenzielle Beeinträchtigung ausschließlich während des Zuggeschehens aufgrund einer potenziellen Barrierewirkung durch die Errichtung und den Betrieb von geplanten WEA in den WPF erfahren können (s.o.). Zu diesen Zugvogelarten zählen die Watvogelarten Alpenstrandläufer, Bekassine, Bruchwasserläufer, Dunkler Wasserläufer, Grünschenkel, Kampfläufer, Kiebitz, Uferschnepfe, Waldwasserläufer und Zwergschnepfe sowie die Wasservogelarten Knäkente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Schnatterente, Spießente und Tafelente. Neben den genannten Vertretern dieser beiden Artengruppen, die den Großteil der Zugvogelarten im VSG „Rieselfelder Münster“ stellen, gehören auch die Große Rohrdommel und Trauerseeschwalbe hierzu. Wie bereits weiter oben erläutert, besteht für die Mitglieder dieser beiden Artengruppen sowie für die Große Rohrdommel und Trauerseeschwalbe keine Gefährdung durch eine mögliche Barrierewirkung der innerhalb der WPF geplanten WEA, da diese aufgrund der zerstreuten, räumlichen Lage mit weiten Abständen zueinander keinen geschlossenen Riegel bilden können, durch den es zu einer Beeinträchtigung des im Herbst im Wesentlichen Nordost-Südwest- bzw. im Frühjahr umgekehrt gerichteten Zuggeschehen sowie möglicherweise teilweise richtungsmäßig auch davon abweichender Zugrichtungen kommen wird (vergleiche Anlage 1). Insofern kann davon ausgegangen werden, dass durch das geplante Vorhaben der Errichtung und des Betriebs von WEA in den WPF keinerlei Beeinträchtigungen des VSG „Rieselfelder Münster“ in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen in Bezug auf die Funktion als Rastvogelgebiet ausgelöst werden.
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6 Fazit Im Rahmen der vertiefenden FFH-Verträglichkeitsprüfung Stufe II ergibt sich eine sehr hohe Prognosesicherheit bzw. eine große Gewissheit, dass es in keiner Weise zu signifikant erheblichen Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete VSG „Rieselfelder Münster“ (DE-3911-401) sowie der beiden FFH-Gebiete „Emsaue, Kreis Steinfurt und Stadt Münster“ (DE-3711-301) und „Davert“ (DE-4111-302), letztgenanntes zugleich VSG „Davert“ (DE-4111-401), in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen in Bezug auf die wertbestimmenden Arten der Fledermausund Vogelfauna durch die Nutzung von Windenergie in den geplanten WPF kommt, insbesondere auch nicht durch die nächst benachbarten WPF 14, 16 bzw. 34 und 37. Dies gilt auch in Bezug auf mögliche kumulative Wirkungen. Lediglich im Fall der beiden letztgenannten WPF 34 und 37 sind Vermeidungsmaßnahmen in Bezug auf den Wespenbussard in der Davert vorsorglich empfehlenswert. Diese sehen vor, dass die Ackerfurche aller bestellten Felder bis unmittelbar an die Schotterung im 150 m-Umkreis der Masten der geplanten WEA heranreicht, um eine potenzielle Anlockung von Tieren der Art zu verhindern. Somit entfalten die im Rahmen der Entwicklung eines Standortkonzeptes zur Nutzung von Windenergie auf dem Gebiet der Stadt Münster ausgewiesenen Windpotenzialflächen (WPF) weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten Wirkungen auf die bestehenden NATURA 2000-Gebiete, derart, dass dadurch erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands der Populationen Windenergie-sensibler Fledermaus- und Vogelarten eintreten könnten, die ein charakteristischer Bestandteil derjenigen Lebensräume innerhalb der FFH- und Vogelschutzgebiete sind, für die spezielle Erhaltungs- und Entwicklungsziele bestehen. Die Funktion der NATURA 2000-Gebiete wird diesbezüglich also nicht negativ beeinflusst. Aufgrund dessen können sämtliche geplanten WPF in Bezug auf die betroffenen NATURA 2000-Gebiete uneingeschränkt bei der Aufstellung bzw. Änderung des FNP der Stadt Münster Berücksichtigung finden, indem sie dort mit entsprechender Ausweisung übernommen werden.
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men Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Stand 15.04.2015. 29 S. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (2012): Planungsrelevante Arten in Nordrhein-Westfalen: Liste mit Ampelbewertung des Erhaltungszustands. Entwurf. Dr. Kaiser 13.01.2012. Interntet: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/downloads Lederer, W. (Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie) (2013): Zielartenkartierung (Brutvögel) im EU-Vogelschutzgebiet „Davert“ (DE 4111-401): Abschlussbericht. Unveröff. Gutachten i.A. des LANUV. 14 S. Geseke. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) (Hrsg.) (2013): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. Fassung: 12. November 2013. 51 S. Düsseldorf. Miosga, O., S. Gerdes, D. Krämer & R. Vohwinkel (2015): Besendertes Uhu-Höhenflugmonitoring im Tiefland: Dreidimensionale Raumnutzungskartierung von Uhus im Münsterland. Natur in NRW 3. S. 35-39. Rief, C. (o.J.): Vegetationskartierung als Bestandteil des Biotopmanagements. Jahresbericht 2013 der Biologischen Station „Rieselfelder Münster“ Bd. 16. S. 112-128. Röhlen, M. (o.J.): Jahresbericht 2009 der Biologischen Station „Rieselfelder Münster“ Bd. 12. S. 24-26. Rogge, J. (2011): Der Wespenbussard: Keine Angst vor Stichen. Davert Depesche 6. Umweltbundesamt (2015): Schalldruckpegel, energieäquivalenter Dauerschallpegel und Lärmindizes. http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/laerm/schalldruckpegel Wahl, J. & T. Heinicke (2013): Aktualisierung der Schwellenwerte zur Anwendung des internationalen 1%-Kriteriums für wandernde Wasservogelarten in Deutschland. Ber. z. Vogelschutz 49/50. S. 85-97.
Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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8 Anlage 1. Übersichtskarte mit Windpotenzialflächen und Schutzgebieten im Stadtgebiet Münster 2. Verbreitungskarte Brutvögel 2015 Münster-Coerde 3. Verbreitungskarte Rastvögel Frühjahr 2015 Münster-Coerde 4. Verbreitungskarte Brutvögel 2015, 2013 (z.T.) nördlich Münster 5. Verbreitungskarte Rastvögel Frühjahr 2015, 2013 (z.T.) nördlich Münster 6. Verbreitungskarte Brutvögel 2015 / Wespenbussard 2009 Münster-Amelsbüren Südost 7. Verbreitungskarte Wespenbussard 2009 Münster-Amelsbüren Südwest 8. Liste der im Umfeld des FFH-Gebietes „Rieselfelder Münster“ durchgeführten bzw. planerisch vorbereiteten Projekte
Dr. Olaf Denz, BfVTN, Wachtberg
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Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 61.21-0020 Herr Krause-Kämereit
16.10.2015 6111
Liste der im Umfeld des FFH-Gebiets „Rieselfelder Münster“ durchgeführten bzw. planerisch vorbereiteten Projekte seit 1999
Regionalplan Der am 16.12.2013 aufgestellte und am 27.06.2014 bekannt gemachte „Regionalplan Münsterland“ sieht im Umfeld der Rieselfelder folgende Änderungen vor: Ausdehnung des Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) „Hessenweg-Süd“ um ca. 13,6 ha (nach Süden), Rücknahme des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Bereich „HeitmannswegWest“ um ca. 6,0 ha (von Westen), Neudarstellung des Stadtteils Gelmer als ASB. Ausbau Dortmund-Ems-Kanal (DEK) im Stadtgebiet Münster Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im Abschnitt „Nördlich der Schleuse Münster bis südlich der Emsüberquerung“ (Los 13) erfolgte durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West Bezirksregierung Münster am 12. Juni 1997. Ab ca. Ende 1997 wurden die entsprechenden Bauarbeiten in den folgenden 10 Jahren durchgeführt. 2004 – 2014: Ausbau der Doppelschleuse Münster Ab 2015: Bau der temporären Umfahrung der DEK-Emsbrücke Gelmer gem. Planfeststellungbeschluss von 2000 mit Änderungen Ausdehnung der Ablagerung von Bodenaushub zum endgültigen Verbleib im Bereich nördlich der ehem. Standortschießanlage in Coerde. Hauptverkehrsstraßen Im Zeitraum 1998 bis 2004 wurde die Umgehungsstraße Sprakel im Zuge der B 219 gebaut. Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 51, 3. Bauabschnitt, und den Neubau der Bundesstraße B 481n erfolgte durch die Bezirksregierung Münster am 30. November 2011. Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 1 (A 1) im Abschnitt nördlich der Brücke Altenberger Straße in MünsterNienberge nordwärts bis südlich der Brücke Schützenstraße in Greven durch die Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der Planfeststellungsunterlagen im Amtsblatt der Stadt Münster am 06.09.2013. Offenlegungszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem 11.09. und dem 10.10.2013. Bebauungspläne Stadtteil Sprakel 10. Änderung Bebauungsplan Nr. St. Mauritz 8 „Nachverdichtung Wohnen im Bereich In der Au / Im Hagen / Heimatfrieden“, in Kraft getreten am 23.07.2004, Nutzung: Wohnen; 11. Änderung Bebauungsplan Nr. St. Mauritz 8 „Sprakel - Teilbereich 1 nördlich der Marienkirche / Teilbereich 2 südlich der Marienkirche“, in Kraft getreten am 21.12.2007, Nutzung: Wohnen; Bebauungsplan Nr. 459 „Sprakel - Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich)“, in Kraft getreten am 26.05.2006, Nutzung: Wohnen;
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 210 „Coermühle“, in Kraft getreten am 08.10.2010, Nutzung: Industrie/Gewerbe.
Stadtteil Gelmer Bebauungsplan Nr. 462 „Gelmer - Gelmerheide / Zur Eckernheide“, in Kraft getreten am 30.06.2005, Nutzung: Wohnen; 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 287 „Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems-Kanals“, in Kraft getreten am 28.12.2006, Nutzung: Industrie; Bebauungsplan Nr. 499 „Gelmer - Westlich Schifffahrter Damm / Südlich Hakenesheide“, in Kraft getreten am 23.03.2007, Nutzung: SO-Gebiet „Wohnen und Leben mit Pferden“; §-34-Satzung gem. § 34 Abs. 4 „Gewerbegebiet Östlich Schifffahrter Damm / Nördlich Haurottheide“, in Kraft getreten am 02.11.2007, Nutzung: Gewerbe. Windenergieanlagen (WEA)
Der Bebauungsplan Nr. 287, 2. Änderung, „Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems-Kanals“ lässt gem. der textlichen Festsetzung Nr. 1.4 im Geltungsbereich westlich des Hessenwegs auch die Nutzung durch Windenergieanlagen zu.
Der Regionalrat hat am 21. September 2015 den Sachlichen Teilplan „Energie“ zum Regionalplan Münsterland aufgestellt. Die Bekanntmachung durch das Land NRW und damit die Rechtswirksamkeit stehen noch aus. Der aufgestellte Regionalplan stellt im Umkreis von 6 km (auch außerhalb der Stadtgrenze) keine Windenergiebereiche dar, mit einer Ausnahme (s. u.). Im gebauten Bestand (ab 1 MW) bestehen mit einer Ausnahme keine WEA im Umkreis von 6 km außerhalb Stadtgrenze (s. u.).
Die Ausnahmen bilden in beiden Fällen Anlagen in einer im Flächennutzungsplan der Stadt Greven bestehenden Konzentrationszone nordwestlich (insofern in Bezug auf das FFH-Gebiet hinter) den städtischen Konzentrationszonen in Sprakel und Häger (Abstand zum FFH-Gebiet ca. 4 km und mehr) im Kreis Steinfurt. Darüber hinaus sind gem. einer Potenzialflächenstudie der Stadt Greven auch östlich dieser Anlagen (ebenfalls "hinter" den städtischen Zonen in Sprakel) sowie nordöstlich der Rieselfelder weitere potenzielle Konzentrationszonen in einem Abstand von ca. 3-4 km möglich; eine planungsrechtliche Absicherung auf FNP-Ebene besteht gegenwärtig nicht. Weitere Konzentrationszonen-Planungen der Gemeinden Ostbevern und Telgte sind nicht bekannt, die bestehenden Zonen sind alle über 6 km entfernt.
I. A. gez. Krause-Kämereit