Transcript
In nur wenigen Schritten zur Förderung! Prüfung Sie den Sanierungsbedarf Ihres Gebäudes Gerne informieren wir Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, sich von einem Fachingenieur oder einem Fachbetrieb beraten zu lassen. Ermitteln Sie mit diesem den Sanierungsbedarf Ihres Gebäudes. Die Kosten einer solchen Beratung sind im Rahmen des Fassadenprogramms förderfähig. So stellen Sie einen Antrag Die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinien finden Sie im Internet unter www.hilden.de/projektinnenstadt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis, Fotos, Flächenermittlung nach Zeichnungen, Aufmaß, Gestaltungspläne einschließlich Farb- und Materialdarstellung, Darstellung der Finanzierung der privaten Eigenmittel sowie ggf. erforderliche Genehmigungen. Wir helfen Ihnen gerne weiter, sprechen Sie uns an! Das Verfahren in der Übersicht 1. Information und Beratung 2. Planung der Maßnahme 3. Einholung von mindestens drei Kostenvoranschlägen 4. Antragsunterlagen bei der Stadt einreichen 5. Bewilligung abwarten 6. Durchführung der Maßnahme 7. Abrechnung der Kosten (Einreichung von Nachweisen und Rechnungen) 8. Auszahlung des Zuschusses Die Regelungen im einzelnen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Wir beraten Sie gerne! Fragen zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen Christina Herzberg 02103 72-412
[email protected]
P ro j e k t I n n e n s t a d t Gutes besser machen
Gestaltungsfragen beantwortet Ihnen Lutz Groll 02103 72-416
[email protected] Fragen zum Baurecht und Denkmalschutz beantwortet Ihnen Karin Herzfeld 02103 72-428
[email protected] Mehr Informationen zum Fassadenprogramm www.hilden.de/projektinnenstadt
Fassadenprogramm Stadtumbaugebiet Innenstadt Hilden
Projekt Innenstadt Frische Farbe für Ihr Haus wir fördern den Anstrich!
Bilder: Stadt Hilden, Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
Gefördert durch
P ro j e k t I n n e n s t a d t Gutes besser machen
Bau- und Umweltdezernat
Gutes besser machen mit dem Fassadenprogramm Sie besitzen eine Immobilie in der Hildener Innenstadt und möchten Ihre Fassade neu gestalten? Helle Anstriche und saubere Hausfronten beeinflussen das unmittelbaren Wohnumfeld positiv. Darum bietet Ihnen das Förderprogramm zur Gestaltung privater Fassaden, als Teil des Projektes Innenstadt, finanzielle Unterstützung bei der Renovierung Ihrer Immobilie. Besonders gute Chancen auf eine Förderung haben Gebäude, die das Stadtumbaugebier „Innenstadt Hilden“ (siehe Karte) besonders prägen. Sprechen Sie uns an: Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Maßnahmen im Einzelfall zur Aufwertung eines Gebäudes nötig sind und inwieweit diese als förderfähig anerkannt werden können. Was wird gefördert? Förderfähig sind folgende Maßnahmen: ffRenovierung und Restaurierung von Fassaden sowie die dazu erforderlichen Arbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen sowie nicht satzungsgemäßen Werbeanlagen und die Wiederherstellung ursprünglicher Fassaden mit ihren Putz- und Fenstergliederungen ffDie künstlerische Gestaltung von Grenzmauern, Wänden, Fassaden oder Fassadenteilen (wie z.B. Brandmauern) ff Nebenkosten für eine fachlich erforderliche Beratung und/oder Betreuung durch eine anerkannte Fachkraft, jedoch keine Verwaltungs- oder Finanzierungskosten Nicht gefördert werden: Wärmeschutz-/Dämm-Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten wie die Erneuerung
von Haustüren, Fenstern und Fensterbänken sowie Dachdeckerarbeiten. Was ist Ihr Nutzen? Durch Ihr privates Engagement steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und verbessern die Vermietungschancen - und ganz nebenbei tragen Sie zur Aufwertung der Innenstadt bei. Wer kann einen Förderantrag stellen? Ein Antrag kann von Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigten oder Mieter/-innen einer Immobilie, die die straßenseitigen Fassaden ihrer Gebäude freiwillig renovieren wollen, gestellt werden. Im Falle von Mieter/-innen ist das Einverständnis des Eigentümers/ des Erbbauberechtigten erforderlich. Wie hoch ist die Förderung? Zu den förderfähigen Kosten wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent gewährt. Für die Erneuerung und farbige Gestaltung Ihrer Fassade erhalten Sie im besten Fall 30 Euro je qm aufgemessener und gestalteter Fläche, bis zu einem maximalen Betrag von 10.000 Euro je Maßnahme. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Gefördert wird nur, wenn ffdas Gestaltungshandbuch Innenstadt der Stadt Hilden beachtet wird, ffdas betroffene Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist, ffdie Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind, ffdas betroffene Gebäude keine Missstände oder Mängel im Sinne des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots (§ 177 Abs. 2 und 3 BauGB) aufweist, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Fassadengestaltung beseitigt, ffdie Vorgaben der aktuell geltenden Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) eingehalten werden, ffmit der Maßnahme vor Erhalt des Bewilligungsbescheids noch nicht begonnen wurde.