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Förderprogramm Kraft-wärme-kopplung

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FÖRDERPROGRAMM KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG LANDESHAUPTSTADT HANNOVER FÖRDERPROGRAMM DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER ZUM AUSBAU VON KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme ist besonders effizient. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) nutzen den Brennstoff doppelt – das spart Ressourcen und reduziert den Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Beste Beispiele sind die hocheffizienten Heizkraftwerke von enercity, die ihre Wärme in das hannoversche Fernwärmenetz einspeisen. Blockheizkraftwerke (BHKW) sind erheblich kleinere dezentrale KWK-Anlagen. Sie sind auf den Wärmebedarf eines Gebäudes oder Quartiers ausgerichtet. Gleichzeitig speisen sie Strom in das öffentliche Netz ein oder decken den Stromeigenbedarf vor Ort. Die Landeshauptstadt Hannover will den Fernwärmeanteil in Hannover von aktuell 22 % auf 30 % ausbauen und den Anteil an dezentraler KWK erhöhen. Das Vorhaben ist ein wichtiger Baustein zur Verwirklichung des Klimaschutzziels der Landeshauptstadt Hannover, bis 2020 eine CO2-Einsparung von 40 % gegenüber 1990 zu erreichen. Um den Schritt zur KWK-Nutzung zu erleichtern, bietet die Landeshauptstadt Hannover attraktive Förderzuschüsse. FÖRDERZUSCHÜSSE IM ÜBERBLICK Anschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz Zuschüsse werden gewährt für den erstmaligen Nah- und Fernwärmeanschluss von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wohngebäude Nichtwohngebäude 300 € je Wohnung, maximal 30 Wohnungen je Übergabestation bis zu 100 % der Mehrkosten, je Anschluss maximal 50.000 € Liegt der Endpunkt der nächsten Nah- und Fernwärmeleitung nicht in unmittelbarer Nähe des anzuschließenden Gebäudes, steigen die Investitionskosten für den Leitungsbau. In diesem Fall können Sie alternativ einen anteiligen Zuschuss erhalten, wenn im Umfeld weiteres Anschlusspotential vorhanden ist. Der Zuschuss kann auch für Neubauten in Anspruch genommen werden. Wir beraten Sie gerne zu den Anschlussmöglichkeiten an ein bestehendes Wärmenetz. Nah- und Fernwärmeanschluss mit Leitungsförderung bis zu 75 % der Investitionskostenbeteiligung, maximal 50.000 € Einbau eines Blockheizkraftwerks Ist kein Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz möglich, können Zuschüsse für den erstmaligen Einbau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in bestehende Gebäude bewilligt werden. Blockheizkraftwerk in Abhängigkeit der Leistungsstufen (kWel= Kilowatt elektrisch) 20 kWel ≤ 30 : 3.000 € + 300 €/kWel 30 kWel ≤ 40 : 6.000 € + 250 €/kWel 40 kWel ≤ 50 : 8.500 € + 200 €/kWel Beispielrechnung für die Förderung eines 22 kWel-BHKW: 3.000 €+ 2 kWel * 300 €/kWel = 3.600 € Beispielrechnung für die Förderung eines 36 kWel-BHKW: 6.000 € + 6 KWel *250 €/kWel = 7.200 € Umrüstung auf ein zentrales Heizungssystem Zuschüsse werden auch für eine Umstellung von z. B. Etagenheizungen, Warmwasserthermen oder elektrischen Durchlauferhitzern auf eine zentrale KWK-Anlage in bestehenden Gebäuden gewährt. Zentralisierung der Heizungsanlage Zentralisierung der Warmwasserbereitung 500 € je Wohnung/Gewerbeeinheit, maximal 30 Einheiten 250 € je Wohnung/Gewerbeeinheit, maximal 30 Einheiten Fördermittel für Wohnungsunternehmen und private MehrfamilienhausbesitzerInnen, Wärmeversorgungs- und Wärmecontracting-Unternehmen: KWK-Ausbau im Quartier bis zu 100 % der Mehrkosten, je Quartier maximal 100.000 € Bild: Klimaschutzagentur Region Hannover TECHNISCHE FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Anschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz Gefördert wird grundsätzlich der erstmalige Neuanschluss an Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und zwar 1. von bestehenden Wohngebäuden bis maximal 30 Wohnungen je Übergabestation und 2. von bestehenden Nichtwohngebäuden bis maximal 50.000 € je Anschluss. Die unwirtschaftlichen Mehrkosten bei Nichtwohngebäuden sind nach einer Gesamtkostenberechnung in Anlehnung an die Richtlinie VDI 2067 nachzuweisen. Eine Berechnungshilfe mit den Rahmenbedingungen für die Berechnung ist bei enercity – Abteilung proKlima erhältlich. Hierbei darf die Fördereffizienz den Höchstwert von 8 € Förderung pro eingesparte Tonne CO2- Emissionen nicht übersteigen. Die Förderung ist nur in Verbindung mit einer Heizkreislaufpumpe mit einem Energieeffizienzindex (EEI) von maximal 0,2 möglich. Fördervoraussetzung sind die Qualitätssicherung und die Optimierung der Heizungsanlage. Nah-, Fernwärmeanschluss mit Leitungsförderung Ob ein Endpunkt der nächsten Nah- und Fernwärmeleitung in direkter Nähe zum Gebäude liegt, wird im Einzelfall geprüft und die Investitionskostenbeteiligung für die Wärmeleitung anteilig bezuschusst. Die Förderung kann auch für neu zu errichtende Gebäude in Anspruch genommen werden. Fördervoraussetzung ist, dass das Anschlusspotenzial für eine zentrale Versorgungsstruktur in ihrem Umfeld ausreichend ist. Die maximalen Verteilnetzverluste aller anschließbaren Gebäude dürfen jährlich 15 kWh je Quadratmeter beheizter Nutzfläche nicht übersteigen. Die erforderlichen Berechnungen übernimmt im Einzugsgebiet des Fernwärmenetzes enercity. Bitte kontaktieren Sie enercity telefonisch unter 0511-430-2332 oder per Mail über [email protected]. Für andere Wärmenetze sind Berechnungshilfen mit den Rahmenbedingungen der Berechnung bei enercity – Abteilung proKlima erhältlich. Einbau eines Blockheizkraftwerks Gefördert wird der erstmalige Einbau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in bestehenden Gebäuden. Förderfähig sind wärmegeführte Anlagen mit einer Nennleistung größer 20 und bis zu 50 kWel, die mit Erdgas, Biogas oder Pellets betrieben werden und mindestens 4.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr erreichen. Mit Vollbenutzungsstunden wird die Summe der Stunden bezeichnet, die ein Wärmeerzeuger mit maximaler Leistung in einem Jahr arbeitet. Die Förderung ist nur in Verbindung mit einer Heizkreislaufpumpe mit einem Energieeffizienzindex (EEI) von maximal 0,2 und mit Qualitätssicherung und Optimierung der Heizungsanlage möglich. Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich kein Anschluss an ein vorhandenes Nah- oder Fernwärmenetz wirtschaftlich unter Berücksichtigung von Fördergeldern herstellen lässt. Umrüstung auf ein zentrales Heizungsnetz Es sind mindestens zwei Wärmeerzeuger für die Raumheizung bzw. Warmwasserbereiter durch eine zentrale KWK-Anlage zu ersetzen. Bei der Zentralisierung der Raumheizung ist die Optimierung der Heizungsanlage Fördervoraussetzung. Auch eine Versorgung über „Thermenersatzgeräte“ stellt eine zentrale Versorgung dar. Die Förderung einer Zentralisierung mit Blockheizkraftwerk ist nur dort möglich, wo sich kein Anschluss an ein vorhandenes Nah- oder Fernwärmenetz wirtschaftlich unter Berücksichtigung von Fördergeldern herstellen lässt. Fördermittel für die Wohnungswirtschaft (Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften u.a.), Wärmeversorgungs- und Wärmecontracting-Unternehmen: KWK-Ausbau im Quartier Ein Quartier umfasst mindestens 20 flächenmäßig zusammenhängende Gebäude. Im Rahmen einer Analyse nach Wolff/Jagnow „Untersuchung von Nah- und Fernwärmenetzen“ ist zu belegen, dass das Anschlusspotenzial für eine KWK-Nutzung im Quartier ausreichend ist. Die maximalen Verteilnetzverluste aller anschließbaren Gebäude dürfen jährlich 15 kWh je Quadratmeter beheizter Nutzfläche nicht übersteigen. Die Analyse umfasst eine Ressourcen-, Energie- und Emissionsbilanz und erfolgt in enger Abstimmung mit enercity – Abteilung proKlima. Rahmenbedingung der Gesamtkostenrechnung zum Nachweis der Unwirtschaftlichkeit: Kalkulationszins von 4 % und Betrachtungszeitraum von 20 Jahren. ALLGEMEINE FÖRDERBESTIMMUNGEN Was wird gefördert? Die Landeshauptstadt Hannover fördert die im KWK-Förderprogramm beschriebenen Maßnahmen zum Ausbau der KWK-Nutzung. Die Landeshauptstadt Hannover fördert keine Ersatzmaßnahmen. Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Förderfähige Kosten sind per Rechnung zu belegen. Sie dürfen auch andere Förderprogramme in Anspruch nehmen, soweit das nach deren Bestimmungen zulässig ist. Allerdings darf die Summe aller Förderungen die förderfähigen und nachgewiesenen Kosten nicht überschreiten. Vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern wird die Förderung auf Basis der Nettokosten bewilligt. Wo gilt die Förderung? Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Gebiet der Stadt Hannover durchgeführt werden. Welche Fristen sind zu beachten? Es werden nur Maßnahmen gefördert, die Sie noch nicht beauftragt haben. Der Förderungsantrag wird mit den vollständigen Unterlagen bei der Antragsstelle enercity - Abteilung proKlima eingereicht. Für das laufende Kalenderjahr können bis zum 31. Oktober Anträge gestellt werden. Spätestens zwei Jahre nach der Bewilligung sollte die Umsetzung der Maßnahmen per Rechnung nachgewiesen sein. Welche sonstigen Bestimmungen gelten? Die enercity - Abteilung proKlima prüft die Anträge im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover vor der Bewilligung. Werden die Voraussetzungen nach dem Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover „Kraft-Wärme-Kopplung“ erfüllt, bewilligt die Antragstelle die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Eine Haftung der Landeshauptstadt Hannover und Antragstelle im Zusammenhang mit der Förderung wird ausgeschlossen. Aufgrund falscher Angaben erlangte Fördermittel werden zurückgefordert. Erklärung zum Datenschutz Die aus den Antrags- und Nachweisunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten werden von enercity im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover nach den Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zur Überprüfung der jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen und Abwicklung der beantragten Fördermaßnahme verarbeitet. Das schließt auch eine Datenweitergabe an die Landeshauptstadt Hannover für Zwecke der Rechnungsprüfung ein. Objektbezogene Daten der Maßnahmenumsetzung sowie Energieverbrauchsdaten werden in anonymisierter Form von enercity für wissenschaftliche und statistische Auswertungen genutzt. Wie lange läuft das Förderprogramm? Das Kraft-Wärme-Kopplung Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres. BEANTRAGUNG DER FÖRDERUNG Antragstelle: enercity - Abteilung proKlima , Glockseestr. 33, 30169 Hannover Telefon: (0511) 430-19 70, Fax: (0511) 430-21 70 [email protected], www.proklima-hannover.de Alle Informationen sind unter www.klimaallianz-hannover.de verfügbar. Landeshauptstadt Hannover Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Klimaschutzleitstelle Arndtstraße 1 30167 Hannoverr Stand November 2015