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Freitaler Anzeiger Amtsblatt Der Großen Kreisstadt Freital

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Freitaler Anzeiger Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Jahrgang 16 22. Juli 2016 Nummer 13 Heute hier: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 S. 2: Leserservice S. 4 - 11: Öffentliche Bekanntmachungen S. 18: Einladung zum Bürgerdialog S. 19 - 20: Baustellenkalender S. 20: Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften S. 22: 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr in FreitalCoßmannsdorf S. 25: Spendenlauf am BSZ „Otto Lilienthal“ S. 30: Erster Pesterwitzer Spendenlauf „Lasst uns für Kinder laufen, die nicht mehr laufen können“ S. 31 - 32: Veranstaltungskalender S. 34 Stellenausschreibung - Amtsleitung im Stadtplanungsamt Stadtverwaltung Freital Dresdner Straße 56 01705 Freital Internet: http://www.freital.de inklusive Amtsblatt Lesen Sie bitte weiter auf Seite 21. E-Mail: [email protected] 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 Nr. 13/2016 Ö ffnungszeiten • Stadtverwaltung Freital Rathaus Potschappel Dresdner Str. 56 Tel.: 6476-122 Rathaus Deuben Dresdner Str. 212 Tel.: 6476-536 Öffnungszeiten der o. g. Dienststellen: Mo. 8.00 - 12.00 Uhr Di. 8.00 - 12.00, 14.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 8.00 - 12.00, 14.00 - 18.00 Uhr Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Bauhof Tharandter Str. 5 Tel.: 6491716 Mo. - Fr. 7.00 - 15.30 Uhr Sprechstunde Bürgerpolizist Nächste Sprechzeit PHK Scholz: Donnerstag, 18.08.16 , 16.30 - 17.30 Uhr Dresdner Straße 58, Zi. 113 Schiedsstelle Dresdner Str. 54, 2. OG Nächste Sprechzeit: Dienstag, 19.07./16.08.16, 17.00 - 18.00 Uhr Stadtarchiv Dresdner Str. 56, Hintergebäude Tel.: 6476-140 Öffnungszeiten wie Rathaus Potschappel (um telefon. Voranmeldung wird gebeten) Städtische Sammlungen auf Schloss Burgk Öffnungszeiten siehe Veranstaltungskalender Seite 31 Stadtbibliothek Freital Hauptbibliothek Tel.: 6491747 Panschau-Galerie, Dresdner Straße 191 Mo. 12.00 - 18.30 Uhr Di., Do., Fr. 9.00 - 18.30 Uhr Kinderbibliothek Dresdner Str. 283 Tel.: 6491955 Di., Do. 12.00 - 18.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Zweigstelle Geschwister-Scholl-Grundschule Richard-Wolf-Straße 1 Di. 11.00 - 14.00 Uhr (in den Ferien geschlossen) Zweigstelle Zauckerode Wilsdruffer Str. 67d Tel.: 6502569 Mo. 13.00 - 17.00 Uhr Mi. 9.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr • Kommunale Gesellschaften FREITALER STROM+GAS GMBH (FSG) Potschappler Str. 2 Tel.: 647750 Mo. 8.00 - 16.00 Uhr Di. 8.00 - 16.00 Uhr Do. 8.00 - 18.00 Uhr Fr. 8.00 - 13.00 Uhr Technologie- und Gründerzentrum Freital GmbH Dresdner Str. 172 Tel.: 79995300 Wirtschaftsbetriebe Freital GmbH (WBF) Hainsberger Str. 1 Tel.: 6479710 Mo. - Mi. 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 8.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 8.00 - 13.00 Uhr Freitaler Projektentwicklungsgesellschaft mbH (FPE) Hainsberger Str. 1 Tel.: 6479710 Mo. - Mi. 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 8.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 8.00 - 13.00 Uhr Technische Werke Freital GmbH (TWF) Hainsberger Str. 1 Tel.: 6479800 Mo. - Mi. 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 8.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 8.00 - 13.00 Uhr Wohnungsgesellschaft Freital mbH (WGF) Lutherstraße 22 Tel.: 6526190 Mo., Mi. 8.00 - 16.00 Uhr Di., Do. 8.00 - 18.00 Uhr Fr. 8.00 - 14.00 Uhr sowie nach Vereinbarung • Stadtrat/Fraktionen CDU Tel./Fax: 6476238 SPD/Die Grünen Tel./Fax: 6476196 Bürger für Freital Tel./Fax: 6476198 Freie Wähler Freital Tel.: 647160 DIE LINKE. Tel./Fax: 6476199 AfD Tel./Fax: 6502300 Post an die Fraktionen ist an die Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56 in 01705 Freital zu adressieren und wird entsprechend weitergeleitet. • Ortschaftsräte Kleinnaundorf Ortsvorsteher Thomas Käfer Tel.: 0160 90100818 Sprechtag: nach Terminvereinbarung Pesterwitz Ortsvorsteher Wolfgang Schneider Tel.: 0176 51979204 Sprechtag: nach Terminvereinbarung Wurgwitz Ortsvorsteherin Jutta Ebert Tel.: 0152 53412165 Sprechtag: nach Terminvereinbarung Weißig Ortsvorsteher Matthias Koch Tel.: 0173 9727278 Sprechtag: nach Terminvereinbarung • Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Zentrale Rufnummer Tel.: 116117 oder 0351 19292 Ärztliche Bereitschaftspraxis Dresden Fiedlerstr. 25 Allgemein- und kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Mo. - Fr. 19.00 - 22.00 Uhr Sa., So., feiertags 8.00 - 22.00 Uhr Chirurgische Bereitschaftspraxis Sa., So., feiertags 8.00 - 22.00 Uhr Augenärztliche Bereitschaftspraxis Klinikum Dresden-Friedrichstadt, Augenklinik Bräuergasse/Seminarstraße Mo. - Do. 19.00 - 7.00 Uhr Fr. 16.00 - 7.00 Uhr Sa., So., feiertags 7.00 - 7.00 Uhr HNO-ärztliche Bereitschaftspraxis Klinikum Dresden-Friedrichstadt, HNO-Klinik Bräuergasse/Seminarstraße Mo. - Fr. 19.00 - 7.00 Uhr Sa., So., feiertags 7.00 - 7.00 Uhr Hausbesuchsvermittlung Mo. - Fr. 19.00 - 7.00 Uhr Sa., So., feiertags 7.00 - 7.00 Uhr Auskunft über diensthabende Praxen Mi. und Fr. 14.00 - 7.00 Uhr Notfallambulanz des Krankenhauses Freital Bürgerstr. 7 Tel.: 64660 · Allgemeinärztlicher Notfalldienst · Kinderärztlicher Notfalldienst · Chirurgischer Notfalldienst · Notfalldienst Gynäkologie/Geburtshilfe • Zahnärztlicher Notfalldienst 23./24.07.16, 9 bis 12 Uhr Dipl.-Stom. Karla Büttner, Rabenau, Tel.: 0351 6470047 30./31.07.16, 9 bis 12 Uhr Dipl.-Stom. Kathrin Kretzschmar, Freital, Tel.: 0351 6413660 06./07.08.16, 9 bis 12 Uhr Dr. med. Steffen Rüger, Freital, Tel.: 0351 643333 13./14.08.16, 9 bis 12 Uhr Dr. med. dent. Sabine Wittig, Kreischa, Tel.: 035206 21239 Der Zahnarzt-Bereitschaftsdienst ist auch aktuell im Internet unter der Adresse http://www. zahnaerzte-in-sachsen.de abrufbar. • Tierärztlicher Notfalldienst (Bitte um telefonische Anmeldung) 22.07.16, 12 Uhr bis 29.07.16, 7 Uhr TA Th. Kießling, Possendorf, Tel.: 035206 21381 29.07.16, 12 Uhr bis 05.08.16, 7 Uhr Dr. T. Gieseler, Dorfhain, Tel.: 035055 64558 05.08.16, 12 Uhr bis 12.08.16, 7 Uhr DVM E. Schmöckel, Freital, Tel.: 0351 4600824 12.08.16, 12 Uhr bis 19.08.16, 7 Uhr TA J. Richter, Freital, Tel.: 0351 6491285 • Ärztlicher Bereitschaftsdienst zentrale Rufnummer Tel.: 116117 • Apotheken-Bereitschaftsdienst Dienstbeginn: 8 Uhr Dienstende: 8 Uhr am folgenden Tag 22.07.16 Fr. Grund-Apotheke Freital 23.07.16 Sa. Bären-Apotheke Freital 24.07.16 So. Stadt-Apotheke Freital 25.07.16 Mo. Windberg-Apotheke Freital 26.07.16 Di. Apotheke im Gutshof 27.07.16 Mi. Central-Apotheke Freital 28.07.16 Do. Glückauf-Apotheke Freital 29.07.16 Fr. Stern-Apotheke Freital 30.07.16 Sa. Markt-Apotheke Freital 31.07.16 So. Apotheke Kesselsdorf 01.08.16 Mo. Sidonien-Apotheke Tharandt 02.08.16 Di. Löwen-Apotheke Wilsdruff 03.08.16 Mi. Löwen-Apotheke Wilsdruff 04.08.16 Do. Raben-Apotheke Rabenau 05.08.16 Fr. St. Michaelis Apotheke Mohorn 06.08.16 Sa. Grund-Apotheke Freital 07.08.16 So. Bären-Apotheke Freital 08.08.16 Mo. Stadt-Apotheke Freital 09.08.16 Di. Windberg-Apotheke Freital 10.08.16 Mi. Apotheke im Gutshof 11.08.16 Do. Central-Apotheke Freital 12.08.16 Fr. Glückauf-Apotheke Freital 13.08.16 Sa. Stern-Apotheke Freital 14.08.16 So. Markt-Apotheke Freital • Notrufe Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Rettungsleitstelle des Weißeritzkreises 03504 19222 Gift-Informationszentrum 0361 730730 Polizei 110 Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit: zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Freital: Ordnungsamt 6476-222 sonst: Polizeirevier Freital 647260 Bürgerpolizisten 6472670 • Bereitschaft FREITALER STROM+GAS GMBH: Strom, Öffentliche Beleuchtung 6477666 Gas 6477888 ENSO Energie Sachsen Ost AG: Strom 0351 50178881 Gas 0351 50178880 Technische Werke Freital GmbH (TWF): Heizung 6502927 Abwasser 6502927 Trinkwasserzweckverband Weißeritzgruppe (TWZ): Wasserversorgung bis 15.15 Uhr 6504040 danach 035202 510421 Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Service-Telefon 4040450 Tierkadaverbeseitigung zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung 6476236 an Feiertagen und Wochenenden 7.00 bis 19.00 Uhr 01522 2916283 N otdienste vom 22.07.2016 bis 14.08.2016 (Angaben ohne Gewähr) Nr. 13/2016 3 vom 22. Juli 2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital - Anzeigen www.wittich.de AMTSBLÄTTER BEILAGEN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN PROSPEKTE ZEITUNGEN Trauer und Tod Wir sagen DankE. 60 sind keine Tabus. Taxigenossenschaft Freital eG nachtfahrten gern auf Vorbestellung! (0351) A S zum Leben. [email protected] 6 4132 00 n r u f - a m m e l - erre Ta T Ihr Medienberater 24h ic h b Gisbert Lemke berät Sie gern. ar gu nd Nacht Poisentalstr. 3 · 01705 Freital a x i 0351 - 649 24 56 Weitere Infos: REGIONALVERKEHR DRESDEN 20e Jahr ✆ (0351) Fragen zur Werbung? Sie gehören ✆ (0351) 649 49 49 ✆ 6 491010 Dresdner Str. 196 • 01705 Freital Tel./Fax: (03 51) 64 20 01 • [email protected] kalte Platten und Büfetts ➪ bequem nach Hause Hier könnte Ihre Werbung stehen. Verlag + Druck LINUS WITTICH KG www.wittich.de Wichtiges im Steuerrecht! Falls Sie größeres Geldvermögen oder andere Wertgegenstände wie Immobilien besitzen, sollten Sie sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie Sie dieses Vermögen in der Familie auf Ihre zukünftigen Erben übertragen. Neben der Frage, wem und wann Sie möglicherweise bereits zu Lebzeiten familienintern etwas zukommen lassen wollen, spielen auch steuerliche Fragen eine Rolle. Alle 10 Jahre gibt es persönliche Freibeträge für eigene Kinder (400.000 €) und Enkel (200.000 €). Haben Sie keine Nachkommen und erbt Ihr Bruder oder Ihre Schwester beträgt der Freibetrag nur 20.000 €. Darüber fallen mindestens 15 % Erbschaftsteuer an. Steuererklärung Jahresabschlüsse FIBU und Lohn Flug ab/bis Dresden IFA Villas Bavaro Resort**** DZ/all inclusive 1.376,- EUR FRÜHBUCHERPREIS ! [email protected] Baumfällung mit Seiltechnik, Rückschnitt, Baumpflege und Stubbenfräsen inkl. 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Kummer, Ines Wolframm, Klaus 5. Dr. Müller, Hans Heinzmann, Peter 6. Mayer, Norbert Heger, Torsten Beschluss-Nr.: 076/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital bestätigt das mit Beschluss 084/2015 vom 8. Oktober 2015 abgegrenzte Fördergebiet und beschließt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Soziale Stadt (SSP) Freital-Potschappel (Anlage 1) einschließlich der Austauschblätter S. 49 - 51 mit Stand vom 6. Juni 2016. Über die Realisierung der Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss im Stadtrat zu fassen. Beschluss-Nr.: 077/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum (SOP) FreitalPesterwitz (Anlage 1) einschließlich dem Austauschblatt mit Stand vom 19. Mai 2016 und bestätigt die Gebietsabgrenzung gemäß dem beigefügten Lageplan vom 2. Juni 2016 (Anlage 3) mit einer Gesamtfläche von 29 ha. Über die Realisierung der Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss im Stadtrat zu fassen. Beschluss-Nr.: 078/2016 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt die in der Anlage zur Vorlage B 2016/43 enthaltenen Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Freital und zum Entwurf des Bebauungsplanes „Dölzschener Straße Ost „ in Freital-Pesterwitz. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen in die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Beschluss-Nr.: 079/2016 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Freital. 2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt den Bebauungsplan „Dölzschener Straße Ost“ in FreitalPesterwitz als Satzung. 3. Die Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzbeitrag wird gebilligt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsunterlagen zur Genehmigung beim Landratsamt Sächsische Schweiz/Osterzgebirge einzureichen. Beschluss-Nr.: 080/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt die im Haushaltsplan 2016 vollständig gesperrte Haushaltsermächtigung für das Vorhaben Sanierung Bahnhof Freital-Potschappel teilweise in Höhe von 282.000,00 Euro für die Durchführung der vorgezogenen Vorbereitungsund Sicherungsmaßnahmen (unter Vorbehalt der Zustimmung der Sächsischen Aufbaubank), für die Erstellung des Fördermittelantrags, für die Durchführung des VOF-Verfahrens und für die Vergabe der Genehmigungsplanung (Lph 4) freizugeben. Beschluss-Nr.: 081/2016 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital stimmt dem in Anlage 1 beigefügten Umsetzungsvorschlag mit Stand 23. Juni 2016 bzgl. eines dezentralen Lösungsansatzes für ein Soziokulturelles Zentrum zu und beauftragt den Oberbürgermeister unter Freigabe der im Produktkonto 281001.431800 geplanten Mittel in Höhe von 53.500 Euro, die für eine entsprechende Realisierung des wei- ter zu überarbeitenden Konzeptes notwendigen Schritte einzuleiten. Dies erfolgt mit der Maßgabe, die Trägerschaft des Soziokulturellen Zentrums zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf einen zu gründenden Trägerverein (Arbeitstitel Verein Soziokultur Freital e.V.) zu übertragen. Im Septemberstadtrat ist über die Ergebnisse der Überarbeitung zu berichten. 2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital stimmt der Mitgliedschaft der Großen Kreisstadt Freital im vorgenannten eingetragenen Verein als Träger des Soziokulturellen Zentrums Freital zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, alle hierfür notwendigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. Beschluss-Nr.: 082/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Freital entsprechend dem in der Anlage 1 beigefügten Entwurf vom 8. Juni 2016. Beschluss-Nr.: 083/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beauftragt den Oberbürgermeister, die Ausschreibung zum Verkauf des Grundstücksareals „Sächsischer Wolf“ auf der Grundlage des Exposé vom 2. Februar 2016 zu veranlassen. Beschluss-Nr.: 084/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt zur Erarbeitung von Grundlagen für die Entscheidung zum Objekt „ehemalige Lederfabrik“ die Aufhebung des Sperrvermerkes im Produktkonto 511103 096100/785110. Bekanntmachung der Neufassung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital Aufgrund Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital vom 15. April 2016 (Freitaler Anzeiger vom 29. April 2016) wird nachstehend der Wortlaut der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital in der seit 30. April 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital 1. die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital vom 13. März 2008, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital „Freitaler Anzeiger“ am 2. Mai 2008. 2. die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital beschlossen durch Satzung zur Aufhebung des Abwasserbetriebsausschusses vom 8. November 2010, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital „Freitaler Anzeiger“ am 26. November 2010. 3. die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital vom 15. Januar 2013, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital „Freitaler Anzeiger“ am 25. Januar 2013. 4. die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital vom 15. April 2016, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital „Freitaler Anzeiger“ am 29. April 2016. Freital, 11. Juli 2016 gez. i. V. Kretschmer-Schöppan Rumberg Oberbürgermeister Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital (Präambel) Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer. §1 Rechtsstellung Die Stadt Freital ist eine rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 SächsGemO). Mit Erklärung zur Großen Kreisstadt durch die Staatsregierung nach § 3 Abs. 3 SächsGemO führt die Stadt Freital die Bezeichnung „Große Kreisstadt Freital“, der Bürgermeister die Amtsbezeichnung „Ober „Oberbürgermeister“ und die Beigeordneten die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. §2 Gebiet, Wappen, Siegel und Flagge (1) Die Stadt Freital besteht aus den Stadtteilen Birkigt, Burgk, Deuben, Döhlen, Hainsberg, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz, Potschappel, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf, Weißig, Wurgwitz und Zauckerode. vom 22. Juli 2016 (2)Wappen und Siegel der Stadt Freital zeigen ein Schild, geviert von 1 zu 4 rot und von 2 zu 3 gold, vorn oben ein goldenes Zahnrad, hinten oben eine schwarze Fichte, vorn unten eine schwarze Ähre, hinten unten goldener Schlägel und Eisen schragenweise. Die Flagge der Stadt Freital ist geviert von Gold und Rot mit in der Mitte aufgelegtem Stadtwappen. (3) Die Führung des Dienstsiegels ist dem Oberbürgermeister vorbehalten. Der Oberbürgermeister kann Bedienstete der Stadtverwaltung mit der Führung des Dienstsiegels beauftragen. Näheres ist in einer Siegelordnung zu regeln. 3. 4. 5. 6. 7. §3 Organe (1) Organe der Stadt Freital sind der Stadtrat und der Oberbürgermeister (§ 1 Abs. 4 SächsGemO). (2) Der Stadtrat besteht aus den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträten) und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden (§ 29 Abs. 1 SächsGemO). (3) Nach dem Stand vom 31. Dezember 2014 beträgt die Einwohnerzahl der Stadt Freital 39.547 Einwohner. Die Zahl der Stadträte beträgt 34, § 29 Abs. 2 und 3 SächsGemO. 8. 9. 10. 11. §4 Zuständigkeit des Stadtrates (1) Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit sie nicht nach § 41 Abs. 1 SächsGemO auf einen beschließenden Ausschuss oder nach § 28 Abs. 1 SächsGemO dem Oberbürgermeister übertragen sind oder soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. (2) Der Stadtrat ist insbesondere zuständig für: 1. Personalangelegenheiten, wenn über die Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamten ab Besoldungsgruppe A 12 und von Beschäftigten ab Entgeltgruppe 12 TVöD sowie über die Festsetzung von Vergütungen für vorgenannte Personengruppen, auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister zu entscheiden ist (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 und 8, Abs. 4 SächsGemO), 2. die Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse und des Ältestenrates (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 SächsGemO), 12. 13. 14. 15. 5 die Wahl, Bestellung und Abwahl der Bürgermeister und die Erteilung des Einvernehmens zur Abgrenzung der Geschäftskreise der Bürgermeister (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 und 10, § 55 Abs. 3 SächsGemO), die Übernahme freiwilliger Aufgaben (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 SächsGemO), den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen, anderem Ortsrecht und Flächennutzungsplänen (§ 28 Abs. 2 Nr. 4 SächsGemO), die Änderung des Gemeindegebietes (§ 28 Abs. 2 Nr. 5 SächsGemO), die Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (§ 28 Abs. 2 Nr. 6 SächsGemO), die Übertragung von Aufgaben auf den Oberbürgermeister (§ 28 Abs. 2 Nr. 9 SächsGemO), die Übertragung von Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt (§ 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO), den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Wert über 50.000,00 EUR im Einzelfall (§ 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO), die Verfügung über das bewegliche Gemeindevermögen, sofern der Wert im Einzelfall 50.000,00 EUR übersteigt (§ 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO), die Errichtung, Übernahme, wesentliche Veränderung, vollständige oder teilweise Veräußerung und die Auflösung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an solchen (§ 28 Abs. 2 Nr. 15 SächsGemO), ein Haushaltsstrukturkonzept (§ 28 Abs. 2 Nr. 16 SächsGemO), die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, sofern der Wert im Einzelfall 50.000,00 EUR übersteigt (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 SächsGemO), Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse, Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen und Treuhandvermögen (§ 28 Abs. 2 Nr. 18 SächsGemO), den Erlass der Haushaltssatzung (§ 76 SächsGemO), den Erlass der Nachtragssatzung (§ 77 SächsGemO), 6 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital die allgemeine Festsetzung von Abgaben (§ 28 Abs. 2 Nr. 19 SächsGemO), Freiwilligkeitsleistungen, den Verzicht auf Ansprüche sowie die unbefristete oder erstmalige befristete Niederschlagung solcher Ansprüche sofern der Wert im Einzelfall 25.000,00 EUR übersteigt, im jeweiligen Verfahren ein Ermessensspielraum gegeben ist und es sich nicht um Insolvenzver Insolvenzverfahren handelt (§ 28 Abs. 2 Nr. 20 SächsGemO), die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Anspruch, der Streitwert oder der Wert des Zugeständnisses der Stadt 50.000,00 EUR übersteigt (§ 28 Abs. 2 Nr. 20 SächsGemO), den Beitritt zu Zweckverbänden und den Austritt aus diesen (§ 28 Abs. 2 Nr. 21 SächsGemO), die Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes (§§ 26, 28 Abs. 2 Nr. 7 SächsGemO), die Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Stadtrat und von Gründen für das Ausscheiden von Mitgliedern (§§ 32, 34 SächsGemO), den Erlass der Geschäftsordnung des Stadtrates (§ 38 Abs. 2 SächsGemO), die Benennung von Stadtteilen, Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, die Benennung von städtischen Einrichtungen, die Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB im Wert über 50.000,00 EUR, die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen (§ 79 SächsGemO) sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 81 Abs. 5 SächsGemO) bei Überschreitungen eines Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets mit einem Wert von über 100.000,00 EUR je Einzelfall. Dies gilt nicht bei der Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu sachlich richtigen Produktsachkonten. gesellschaftsvertragliche Angelegenheiten, soweit nach § 15 dieser Hauptsatzung die Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten ist, der Entzug der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes nach § 103 Abs. 4 SächsGemO (§ 28 Abs. 2 Nr. 12 SächsGemO), 29. 30. vom 22. Juli 2016 die Entscheidung der Auswahl des örtlichen Prüfers nach § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2 SächsGemO (§ 28 Abs. 2 Nr. 13 SächsGemO), die Erteilung von Weisungen an seine Vertreter in der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe (TWZ); Beschlussvorlagen des TWZ zur Bürgschaftsübernahme und zum Haushalt sind grundsätzlich dem Stadtrat zur Weisungserteilung vorzulegen. §5 Bildung und Zusammensetzung von beschließenden Ausschüssen (1) Aus der Mitte des Stadtrates werden aufgrund § 41 Abs. 1 SächsGemO folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. der Finanz- und Verwaltungsausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 12 Stadträten, 2. der Technische und Umweltausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 12 Stadträten. Für die Mitglieder der Ausschüsse sind in gleicher Anzahl persönliche Stellvertreter aus den Reihen des Stadtrates zu bestellen. (2) Der Stadtrat kann in den Technischen und Umweltausschuss sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen. Ihre Zahl darf 1 pro Fraktion nicht überschreiten. Für jeden sachkundigen Einwohner kann ein Stellvertreter berufen werden. §6 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und den beschließenden Ausschüssen, Allgemeines (1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Stadtrat mit den Stimmen eines Fünftels aller Mitglieder zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss. Angelegenheiten, die die Aufgabengebiete verschiedener Bereiche berühren, kann der Stadtrat selbst erledigen oder die Kompetenz bestimmen. (2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden die Ausschüsse an Stelle des Stadtrates, der ihnen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen kann (§ 41 Abs. 3 SächsGemO). Nr. 13/2016 (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des Stadtrates sind sie dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen (§ 41 Abs. 4 SächsGemO). (4) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der Oberbürgermeister den Vollzug der Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen. (5) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse in §§ 7 und 8 nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs, in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit, ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. §7 Zuständigkeit des Finanz- und Verwaltungsausschusses (1) Die Zuständigkeit des Finanz- und Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, 2. Abgabenwesen, Finanz- und Haushaltswirtschaft der Großen Kreisstadt Freital einschließlich des Abwasserbetriebes der Stadt Freital, 3. Schul- und Sportwesen, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz, 4. Soziale und kulturelle Angelegenheiten, 5. Rechtsangelegenheiten, 6. Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten, 7. Förderung des Wohnungsbaus und der Bildung privaten Wohneigentums, Wirtschaftsförderung, Marktwesen, 8. Liegenschaftsangelegenheiten, einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide, 9. Beteiligungen an Gesellschaften. (2) In seinen Aufgabengebieten entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über: 1. Personalangelegenheiten, wenn über die Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamten ab Besoldungsgruppe A 10 und von Beschäftigten ab Entgeltgruppe 10 TVöD sowie über die Festsetzung von Vergütungen für vorgenannte Nr. 13/2016 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Personengruppen, auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister zu entscheiden ist, den Vollzug des Haushaltsplanes/ Wirtschaftsplanes einschließlich der Vergabe von Aufträgen außerhalb der von § 8 Abs. 2 Nr. 3 erfassten Bereiche soweit im Einzelfall der Betrag von 250.000,00 EUR überschritten wird, die Bestellung von Sicherheiten und die Übernahme von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 50.000,00 EUR im Einzelfall sowie die Übernahme von Bürgschaften über einem Betrag von 25.000,00 EUR bis zu einer Höhe von 50.000,00 EUR im Einzelfall, die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen (§ 79 SächsGemO) sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 81 Abs. 5 SächsGemO) bei Überschreitungen eines Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets mit einem Wert von über 25.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR je Einzelfall. Dies gilt nicht bei der Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu sachlich richtigen Produktsachkonten. Verfügungen über das bewegliche Gemeindevermögen mit einem Wert über 7.500,00 EUR bis 50.000,00 EUR im Einzelfall, den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Wert über 10.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR im Einzelfall, die Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB im Wert bis 50.000,00 EUR, die Stundung von Beträgen im laufenden Haushaltsjahr über 50.000,00 EUR und über das Haushaltsjahr hinaus über 10.000,00 EUR, den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen ab einer jährlichen Miet- und Pachtsumme von mehr als 50.000,00 EUR, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Anspruch, der Streitwert oder der Wert des Zugeständnisses der Stadt über 15.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. vom 22. Juli 2016 beträgt, gesellschaftsvertragliche Angelegenheiten, soweit die Entscheidung nach § 15 dieser Hauptsatzung dem Finanz- und Verwaltungsausschuss zugewiesen ist, Freiwilligkeitsleistungen, den Verzicht auf Ansprüche sowie die unbefristete oder erstmalige befristete Niederschlagung solcher Ansprüche sofern der Wert im Einzelfall mehr als 10.000,00 EUR und bis zu 25.000,00 EUR beträgt, im jeweiligen Verfahren ein Ermessensspielraum gegeben ist und es sich nicht um Insolvenzverfahren handelt, die Entscheidung über Entleihungen aus den Städtischen Sammlungen und Leihersuchen für die Städtischen Sammlungen für einen oder mehrere Kunstgegenstände ab einem Gesamtversicherungswert von 100.000,00 EUR, die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen im Erfolgsplan des Abwasserbetriebes, die Zustimmung zu Mehrausgaben im Liquiditätsplan des Abwasserbetriebes im Rahmen des Gesamtvolumens, die für das einzelne Vorhaben über dem Betrag von 50.000,00 EUR liegen und den Betrag von 250.000,00 EUR nicht übersteigen, die Stundung von Ansprüchen des Abwasserbetriebes, deren Höhe den Betrag von 50.000,00 EUR übersteigt, die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen. §8 Zuständigkeit des Technischen und Umweltausschusses (1) Die Zuständigkeit des Technischen und Umweltausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), 2. Versorgung und Entsorgung insbesondere Abwasserentsorgung, 3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, 4. Verkehrswesen, 5. städtebauliche Entwicklung und Gestaltung, 6. Umweltschutz, 7. Umweltverträglichkeit von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, 7 8. Beratung kommunaler Umweltprobleme, 9. Denkmalschutz, 10. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten, insbesondere Feuerlöschwesen und Katastrophen- und Zivilschutz, 11. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, 12. Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen. (2) In seinen Aufgabengebieten entscheidet der Technische und Umweltausschuss über: 1. die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB), 2. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), 3. die Vergaben bei Vorhaben in den Geltungsbereichen von VOB und VOL bei voraussichtlichen oder tatsächlichen Gesamtkosten von über 250.000,00 EUR im Einzelfall entsprechend des Haushaltsplanes/ Wirtschaftsplanes, 4. die Überschreitung von Bausummen und Erweiterung von Bauaufträgen, sofern nicht der Oberbürgermeister nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 zuständig ist, 5. entfällt. §9 Beratende Ausschüsse (1) Aus der Mitte des Stadtrates wird auf Grund von § 43 Abs. 1 SächsGemO der Sozial- und Kulturausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 8 Stadträten, als beratender Ausschuss gebildet. Der Stadtrat kann in den beratenden Ausschuss sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen. Ihre Zahl darf die der Stadträte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen (§ 44 Abs. 2 SächsGemO). Für Stadträte als Mitglieder der Ausschüsse sind in gleicher Anzahl persönliche Stellvertreter aus den Reihen des Stadtrates zu bestellen. Für jeden sachkundigen Einwohner kann ein Stellvertreter berufen werden. (2) Die Zuständigkeit des Sozial- und Kulturausschusses umfasst die sozialen und kulturellen Angelegenheiten. (3) Der Stadtrat kann für die Vorberatung einzelner Angelegenheiten zeitlich begrenzt und mit konkreter Aufgabenstellung weitere beratende Ausschüsse bilden. (4) Ein Fünftel der Stadträte kann in allen Angelegenheiten der Stadt verlangen, dass der Oberbürgermeister den Stadtrat infor- 8 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital miert und diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein (§ 28 Abs. 5 SächsGemO). In einen Ausschuss nach § 28 Abs. 5 SächsGemO können keine sachkundigen Einwohner berufen werden. (5) Für den Geschäftsgang in den beratenden Ausschüssen gelten die Vorschriften der §§ 36, 37 Abs. 2 1. HS, §§ 38 bis 40 und 42 SächsGemO entsprechend. 1. 2. § 10 Ältestenrat (1) Der Stadtrat bildet einen Ältestenrat. Der Vorsitzende wird aus der Mitte des Ältestenrats gewählt (§ 45 SächsGemO). Das nähere regelt die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Freital. (2) Der Ältestenrat ist insbesondere zuständig für: 1. die Beratung des Oberbürgermeisters in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen, 2. die Bewertung der Überprüfungsergebnisse der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bezüglich der Stadträte und Stadtbediensteten. 3. 4. § 11 Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (1) Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt (§ 51 Abs. 1 SächsGemO). (2) Der Oberbürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Er wird von den Bürgern für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt (§§ 48, 51 Abs. 3 SächsGemO). 5. 6. § 12 Zuständigkeit des Oberbürgermeisters (1) Der Oberbürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben und Weisungsaufgaben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 53 SächsGemO). Gesetzliche und vertragliche Aufwendungen und Auszahlungen für den laufenden Bedarf (z. B. Bewirtschaftungskosten, Energie, Heizung) sind ohne Betragsbegrenzung, aber im Rahmen der Haushaltsansätze als Geschäfte der laufenden Verwaltung anzusehen. (2) Geschäfte der laufenden Verwaltung sind weiterhin insbesondere: 7. 8. 9. 10. vom 22. Juli 2016 der Vollzug des Haushaltsplanes einschließlich der Vergabe von Aufträgen bis zu einer Vergabesumme von 250.000,00 EUR im Einzelfall; die Wertgrenze bezieht sich auf einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang; sie gilt nicht für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand; die Genehmigung zur Überschreitung von Bausummen und Erweiterung von Bauaufträgen bis zu einem Betrag von 25.000,00 EUR sowie wenn die Überschreitung oder Erweiterung im Einzelfall nicht mehr als 20 vom Hundert der ursprünglichen Auftragssumme beträgt, max. jedoch bis zu einem Betrag von 100.000,00 EUR und die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen, die Anerkennung der Schlussrechnung ohne Wertgrenze, die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen (§ 79 SächsGemO) sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 81 Abs. 5 SächsGemO) bei Überschreitung eines Teilhaushalts- oder Querschnittbudgets mit einem Wert bis einschließlich 25.000,00 EUR je Einzelfall sowie in unbegrenzter Höhe bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen innerhalb von Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets und im Rahmen der Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu sachlich richtigen Produktsachkonten, die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Höchstbetrages der Haushaltssatzung sowie die Geldanlagen, öffentlich-rechtliche und sonstige privatrechtliche Verträge im Vollzug gesetzlicher Aufgaben, die Verfügung über das bewegliche Gemeindevermögen bis zu einem Wert von 7.500,00 EUR im Einzelfall, der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen bis zu einer jährlichen Miet- und Pachtsumme bis zu 50.000,00 EUR, die Stundung von Beträgen im laufenden Haushaltsjahr bis zu 50.000,00 EUR und über das Haushaltsjahr hinaus bis zu 10.000,00 EUR, Freiwilligkeitsleistungen, den Verzicht auf Ansprüche und die Niederschlagung solcher Ansprüche sofern der Wert im Einzelfall den Wert von 10.000,00 EUR nicht übersteigt und im jeweiligen Ver- Nr. 13/2016 fahren ein Ermessensspielraum gegeben ist sowie in unbegrenzter Höhe bei allen gebundenen Entscheidungen, bei Verlängerungen von befristeten Niederschlagungen und bei Insolvenzverfahren, 11. die Führung von Rechtsstreitigkeiten und der Abschluss von Vergleichen, soweit der Anspruch oder der Streitwert oder der Wert des Zugeständnisses 15.000,00 EUR nicht übersteigt, 12. die Übernahme von Bürgschaften bis zu einem Betrag von 25.000,00 EUR, soweit Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen, 13. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Wert bis zu 10.000,00 EUR im Einzelfall, 14. die Entscheidung über Entleihungen aus den Städtischen Sammlungen und Leihersuchen für die Städtischen Sammlungen für einen oder mehrere Kunstgegenstände mit einem Gesamtversicherungswert von weniger als 100.000,00 EUR. (3) Dem Oberbürgermeister sind folgende Befugnisse übertragen: 1. die Entscheidung in Personalangelegenheiten, wenn über die Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamten bis Besoldungsgruppe A 9 und von Beschäftigten unter Entgeltgruppe 10 TVöD, von Aushilfsangestellten und von allen in Ausbildung befindlichen Personen zu entscheiden ist sowie über die Festsetzung von Vergütungen für vorgenannte Personengruppen, auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht, 2. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen vom Stadtrat er erlassener Richtlinien, 3. die Verfügung über Mittel der Wirtschaftsförderung im Rahmen des Haushaltsansatzes, 4. die Entscheidung nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen über a) die Widmung von Ortsstraßen und sonstigen öffentlichen Straßen (§ 6 SächsStrG), b) die Einziehung von Ortsstraßen und sonstigen öffentlichen Straßen (§ 8 SächsStrG), 5. der Abschluss von Darlehensverträgen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (§ 82 SächsGemO) im Rahmen der in der Haushaltssatzung bestimmten Krediter- Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital mächtigung sowie zur Umschuldung. Über geschlossene Darlehensverträge ist der Stadtrat zu informieren. (4) Der Stadtrat ist quartalsweise über folgende Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu informieren: 1. Überschreitung von Auftragssummen und Erweiterung von Aufträgen um mehr als 5.000,00 EUR (Abs. 2 Nr. 2), 2. Anerkennung von Schlussrechnungen mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR (Abs. 2 Nr. 3), 3. Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen bei Überschreitung eines Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR je Einzelfall sowie innerhalb von Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets mit einem Wert von mehr als 25.000,00 EUR je Einzelfall (Abs. 2 Nr. 4), 4. Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Verlängerung von befristeten Niederschlagungen mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR (Abs. 2 Nr. 10). § 13 Beauftragte (1) Der Oberbürgermeister bestellt im Einvernehmen mit dem Stadtrat eine Stadtbedienstete als Gleichstellungsbeauftragte, die insbesondere auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Stadtrats- und Verwaltungsentscheidungen hinwirken soll (§ 64 SächsGemO). (2) Der Oberbürgermeister bestellt im Einvernehmen mit dem Stadtrat einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (§ 64 SächsGemO). § 14 Zahl und Aufgaben (1) Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters werden vom Stadtrat zwei Bürgermeister gewählt. Die Bürgermeister werden für eine Amtszeit von sieben Jahren als hauptamtliche Beamte auf Zeit bestellt (§§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 1 SächsGemO). (2) Die Bürgermeister vertreten den Oberbürgermeister ständig in ihrem Geschäftskreis. Der Erste Bürgermeister ist ständiger allgemeiner Stellvertreter des Oberbürgermeisters (§ 55 Abs. 4 SächsGemO). (3) Die Geschäftskreise der Bürgermeister werden vom Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat festgelegt (§ 55 Abs. 3 SächsGemO). Die Ämter der Stadt- vom 22. Juli 2016 verwaltung werden den Geschäftskreisen zugeordnet. Vor Ausschreibung und Wahl der Bürgermeister soll Einvernehmen über die Geschäftskreise bestehen. § 15 Gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse (1) Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, bevor er als gesetzlicher Vertreter der Stadt Freital gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse wahrnimmt, in den nachgenannten Fällen den Vorgang zuerst dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung zu unterbreiten: 1. die Änderung des Gesellschaftsvertrages, 2. die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, 3. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, 4. die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates oder der Geschäftsführung, 5. die Einwilligung zu Verfügungen über Geschäftsanteile, 6. die Auflösung der Gesellschaft, 7. die Ernennung und Abberufung von Liquidatoren. (2) In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, insbesondere soweit sie der Gesellschafterversammlung von der Geschäftsführung oder vom Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt werden, ist der Oberbürgermeister verpflichtet, den Vorgang dem Finanz- und Verwaltungsausschuss zur Beratung und Entscheidung zu unterbreiten. Insbesondere ist der Jahresabschluss vorzulegen. (3) An Beschlüsse des Stadtrates oder des beschließenden Ausschusses ist der Oberbürgermeister mit der Folge gebunden, dass er gesellschaftsrechtlich die vom Stadtrat getroffene Entscheidung als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung zu vollziehen hat. § 16 Ortschaftsverfassung (1) Für die Stadtteile Kleinnaundorf, Pesterwitz, Weißig und Wurgwitz wird die Ortschaftsverfassung eingeführt und jeweils ein Ortschaftsrat gebildet. Den Ortschaftsräten Kleinnaundorf, Weißig und Wurgwitz gehören jeweils acht, dem Ortschaftsrat Pesterwitz zehn in der jeweiligen Ortschaft wohnende Bürger der Stadt Freital an. (2) Die in Absatz 1 genannten Ortschaften umfassen folgende Gemarkungen: - Ortschaft Kleinnaundorf, die Gemarkung Kleinnaundorf, 9 - Ortschaft Pesterwitz, die Gemarkung Oberpesterwitz, - Ortschaft Weißig, die Gemarkungen Weißig und Unterweißig, - Ortschaft Wurgwitz, die Gemarkungen Wurgwitz, Niederhermsdorf und Kohlsdorf. (3) Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. (4) Soweit nicht nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen oder dieser Hauptsatzung der Stadtrat zuständig ist, ist vor jedem Verkauf, jeder Vermietung/Verpachtung und sonstigen Nutzung der in den jeweiligen Ortschaften liegenden und durch die Stadt oder eine von ihr beauftragte Gesellschaft bewirtschafteten öffentlichen städtischen Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, nicht jedoch bei Sondernutzungen nach dem Straßengesetz, der Ortschaftsrat über die beabsichtigte Vermietung/Verpachtung/ Nutzung bzw. den Verkauf zu informieren. Der Ortschaftsrat erhält Gelegenheit sich hierzu innerhalb einer angemessenen Frist zu äußern. Die Entscheidungsbefugnisse entsprechend der Hauptsatzung bleiben unberührt. (5) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die die Ortschaft betreffen, rechtzeitig zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, insbesondere für die Benennung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Ortschaft. (6) Dem Ortschaftsrat werden Mittel zur Verfügung gestellt. Das Nähere regelt die Richtlinie über die Verwendung von Budgets der Ortschaftsräte. Über die Höhe der Mittel ist mit der Haushaltssatzung zu entscheiden. § 17 Einwohnerversammlung (1) Einwohnerversammlungen sollen einmal im Jahr zur Erörterung allgemein bedeutsamer Stadtangelegenheiten anberaumt werden. Sie können auf Stadtteile beschränkt werden (§ 22 Abs. 1 SächsGemO). (2) Eine Einwohnerversammlung ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheit schriftlich eingereicht werden; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der Antrag muss von mindestens 5 vom Hundert der Einwohner, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein (§ 22 Abs. 2 SächsGemO). In dem Antrag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt 10 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital werden, die jede für sich zur Entgegennahme von Mitteilungen und Entscheidungen der Stadt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt ist. § 18 Einwohnerantrag (1) Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln, wenn dies von den Nr. 13/2016 vom 22. Juli 2016 Einwohnern beantragt wird (Einwohnerantrag). (2) Ein Einwohnerantrag gemäß § 23 SächsGemO muss von mindestens 5 vom Hundert der Einwohner, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. § 19 Bürgerbegehren Die Durchführung eines Bürgerentscheides kann schriftlich von Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren); die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Bürgerbegehren muss mindestens von 5 vom Hundert der Bürger der Stadt unterzeichnet sein (§ 25 Abs. 1 SächsGemO). Dies gilt für Stadtteile mit Ortschaftsverfassung entsprechend. § 20 (In-Kraft-Treten) Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Großen Kreisstadt Freital für das Jahr 2015 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Krippe 9 h in € Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € erforderliche Personalkosten 709,66 327,54 erforderliche Sachkosten 163,86 75,63 44,24 erforderliche Personalund Sachkosten 873,52 403,17 235,85 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € Gesamtaufwendungen je Platz und Monat 263,96 121,83 191,61 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h). 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Kindertagespflege 9 h in € Erstattung angemessener Kosten für den 500,00 Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 1,77 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) 16,03 18,12 Krippe 9 h in € Kindergarten 9 h in € Hort 6 h in € Landeszuschuss 163,33 163,33 108,89 Elternbeitrag (ungekürzt) 180,46 108,63 63,55 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) 529,73 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 131,20 63,41 = laufende Geldleistung 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € Abschreibungen 1.572,04 Miete 2.645,00 28.667,14 535,92 freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung) 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Kindertagespflege 9 h in € 24.450,09 Zinsen Gesamt 71,27 Landeszuschuss 163,33 Elternbeitrag (ungekürzt) Gemeinde 180,46 192,13 Nr. 13/2016 11 vom 22. Juli 2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Elternbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Freital gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 EBeitragS, gültig ab 01.09.2016 Für allein Erziehende sowie für Familien mit zwei oder mehr Kindern werden die ungekürzten Beitragssätze nach Spalte 2 auf die in den Spalten 4 bis 9 dargestellten Werte ermäßigt. Die Ermäßigungen ab dem 2. Kind gelten für Kinder von Familien und allein Erziehenden, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen. Art der Einrichtung 1 1. Kinderkrippe 2. Kindergarten 3. Schulhort Betreuungszeit 2 max. 11 Stunden/Tag max. 10 Stunden/Tag max. 9 Stunden/Tag max. 7,5 Stunden/Tag 4,5 bis 6 Stunden/Tag bis 4,5 Stunden/Tag max. 11 Stunden/Tag max. 10 Stunden/Tag max. 9 Stunden/Tag max. 7,5 Stunden/Tag 4,5 bis 6 Stunden/Tag bis 4,5 Stunden/Tag Ganztagstarif (30 h/Woche) Nachmittagstarif (25 h/Woche) Frühtarif (12,5 h/Woche) Ferientarif (45 h/Woche) Elternbeitrag je Monat für das 1. Kind für das 2. Kind nicht allein allein Ernicht allein allein ErErziehende ziehende Erziehende ziehende 3 4 5 6 297,97 € 268,17 € 193,68 € 178,78 € für das 3. Kind ab dem 4. Kind nicht allein allein Er- alle Erziehende ziehende 7 8 9 59,59 € 44,70 € 0,00 € 249,44 € 224,49 € 162,14 € 149,66 € 49,89 € 37,42 € 0,00 € 200,91 € 180,82 € 130,59 € 120,55 € 40,18 € 30,14 € 0,00 € 167,42 € 150,68 € 108,83 € 100,45 € 33,48 € 25,11 € 0,00 € 133,94 € 120,55 € 87,06 € 80,36 € 26,79 € 20,09 € 0,00 € 100,45 € 90,41 € 65,30 € 60,27 € 20,09 € 15,07 € 0,00 € 165,75 € 149,17 € 116,02 € 107,74 € 33,15 € 24,86 € 0,00 € 143,35 € 129,01 € 100,34 € 93,18 € 28,67 € 21,50 € 0,00 € 120,95 € 108,86 € 84,67 € 78,62 € 24,19 € 18,14 € 0,00 € 100,79 € 90,71 € 70,55 € 65,52 € 20,16 € 15,12 € 0,00 € 80,63 € 72,57 € 56,44 € 52,41 € 16,13 € 12,10 € 0,00 € 60,48 € 54,43 € 42,33 € 39,31 € 12,10 € 9,07 € 0,00 € 70,76 € 63,68 € 53,07 € 49,53 € 14,15 € 10,61 € 0,00 € 58,96 € 53,07 € 44,22 € 41,27 € 11,79 € 8,84 € 0,00 € 29,48 € 26,53 € 22,11 € 20,64 € 5,90 € 4,42 € 0,00 € 106,13 € 95,52 € 79,60 € 74,29 € 21,23 € 15,92 € 0,00 € Abschnitt 2 - Abgaben zur Inanspruchnahme von Mehrbetreuungszeiten in städtischen Kindereinrichtungen gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 EBeitragS Art der Einrichtung Betreuungszeit 1. Kinderkrippe 2. Kindergarten 3. Schulhort je Stunde je Stunde je Stunde Abgaben je Stunde innerhalb außerhalb der Öffnungszeiten 4,85 € 25,00 € 2,24 € 25,00 € 1,31 € 25,00 € Abschnitt 3 - Abgaben für Gastkindplätze in städtischen Kindereinrichtungen nach § 3 Abs. 7 EBeitragS Art der Einrichtung 1. Kinderkrippe 2. Kindergarten 3. Schulhort Betreuungszeit je Betreuungstag je Betreuungstag je Betreuungstag Abgaben je Tag 43,68 € 20,16 € 11,79 € 12 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital IMPRESSUM Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Herausgeber: Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 01705 Freital Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen: Die Große Kreisstadt Freital, vertreten durch den Oberbürgermeister Uwe Rumberg Verantwortlich für sonstige Bekanntmachungen: Die Große Kreisstadt Freital, vertreten durch die persönliche Referentin des Oberbürgermeisters Inge Nestler Redaktion: Jona HildebrandtFischer, Tel.: 0351 6476136; Inge Nestler, Tel.: 0351 6476156 Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535/489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 12. August 2016 Redaktionsschluss ist Freitag, der 29. Juli 2016 Nr. 13/2016 vom 22. Juli 2016 Nachfolgend wird der öffentliche Teil der Niederschrift des Stadtrates vom 3. Mai 2016 veröffentlicht. Die dazugehörigen Beschlüsse wurden im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 27. Mai 2016 bekannt gegeben. NIEDERSCHRIFT Körperschaft: Gremium: Sitzung am: Sitzungsort: Sitzungsbeginn: Große Kreisstadt Freital Stadtrat 3. Mai 2016 Rathaus Potschappel 18:15 Uhr Sitzungsende: 19:55 Uhr Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Nieder Niederschrift sind. TEILNEHMERVERZEICHNIS Körperschaft: Gremium: Sitzung am: Große Kreisstadt Freital Stadtrat 3. Mai 2016 Sitzungsteilnehmer Vorsitzender Uwe Rumberg Stadträtinnen/Stadträte Lothar Brandau Dr. med. Franziska Darmstadt Heike Druhm Jutta Ebert Alexander Frenzel Norbert Frost Frank Gliemann Torsten Heger Peter Heinzmann Uwe Jonas Ines Kummer Candido Mahoche Norbert Mayer Chris Meyer Claudia Irén Mihály-Anastasio Karin Müller Reinhard Nagel Peter Pfitzenreiter Harry Retz Michael Richter Martin Rülke Wolfgang Schneider Katrin Schulze Günter Specht Dr. Ralf Thomas Lars Tschirner Dr. Olaf Wasner Heidrun Weigel Klaus Wolframm SPD/Die Grünen Ortsvorsteher Matthias Koch Beauftragte Carola Stejskal Funktion Bemerkungen Oberbürgermeister bis TOP 14, bis 19.45 Uhr Ortsvorsteherin Wurgwitz ab TOP 5, ab 18.40 Uhr ab TOP 4, ab 18.30 Uhr Vorsitzender Fraktion Freie Wähler Freital Vorsitzender AfD-Fraktion Vorsitzender Fraktion Bürger für Freital Vorsitzender CDU-Fraktion Vorsitzender Fraktion DIE LINKE. Ortsvorsteher Pesterwitz Vorsitzender Fraktion ab TOP 4, ab 18.20 Uhr Weißig Behindertenbeauftragte Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 Bürgermeister Mirko Kretschmer-Schöppan Jörg-Peter Schautz Erster Bürgermeister Zweiter Bürgermeister, Geschäftsführer Technologieund Gründerzentrum Freital GmbH Amtsleiter/innen und Mitarbeiter/innen Andreas Funk Amtsleiter Finanzverwaltung Gerd Glöß Amtsleiter Ordnungsamt Daniel Hartig Betriebsleiter Abwasserbetrieb Ilona Helbig Amtsleiterin Amt für Soziales, Schulen und Jugend Gabriele Kerger Amtsleiterin Rechnungsprüfungsamt Holger Leuschner Amtsleiter Hauptamt Katrin Reis Leiterin Büro Oberbürgermeister Gerhard Schiller Amtsleiter Stadtbauamt Heike Tiltmann Schriftführerin Helmut Weichlein Juristischer Referent Geschäftsführer Henryk Eismann Prokurist Wohnungsgesellschaft Freital mbH Michael Heinzig Wohnungsgesellschaft Freital mbH Alexander Karrei Freitaler Projektentwicklungsgesellschaft mbH Matthias Leuschner Wirtschaftsbetriebe Freital GmbH und FREITALER STROM+GAS GMBH Ulrich Rudolph FREITALER STROM+GAS GMBH Abwesenheit: Stadträtinnen/Stadträte Dirk Abraham entschuldigt, dienstlich Ute-Maria Frost entschuldigt, dienstlich Thomas Käsemodel entschuldigt, Urlaub Jörg Müller entschuldigt, dienstlich Rosa Spet entschuldigt, krank Ortsvorsteher Thomas Käfer Kleinnaundorf entschuldigt, krank Zuhörer: 12 Herr Rumberg begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Zur vorliegenden Tagesordnung gibt es keine Änderungen. Damit ist sie angenommen. VERZEICHNIS DER TAGESORDNUNGSPUNKTE Körperschaft: Große Kreisstadt Freital Gremium: Stadtrat Sitzung am: 3. Mai 2016 Öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift vom 3. März 2016 3. Information zum aktuellen Stand der Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber 4. Informationen und Anfragen 5. (A 2016/006) Antrag der Fraktion Freie Wähler Freital zur Abberufung eines sachkundigen Einwohners 6. (Vorlagen-Nr.: I 2016/006) Informationen nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 und 4 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital - 1. Quartal 2016 7. 8. 9. 10. 11. 12. (Vorlagen-Nr.: B 2016/026) Neuerlass der Entgeltordnung für die Freibäder der Stadt Freital (Vorlagen-Nr.: B 2016/029) Annahme der Schenkung eines Aquarells von Gottfried Bammes durch die Stadt Geisingen (Vorlagen-Nr.: B 2016/030) Maßnahmenübersicht der Großen Kreisstadt Freital zur Umsetzung des Investitionskraftstärkungsgesetzes (Vorlagen-Nr.: B 2016/031) Beschluss zur Umsetzung des Bauvorhabens „Vorplatz Neumarkt“ (Vorlagen-Nr.: B 2016/032) Umbesetzung der Arbeitsgruppe „Gedenken“ (Vorlagen-Nr.: B 2016/035) Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage 2016 Tagesordnungspunkt 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung sowie der Beschlussfähigkeit Herr Rumberg stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 13 Tagesordnungspunkt 2 Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift vom 3. März 2016 Gegen die genannte Niederschrift liegen keine Einwendungen vor. Tagesordnungspunkt 3 Information zum aktuellen Stand der Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber Herr Kretschmer-Schöppan informiert, dass gegenwärtig 591 Asylbewerber in Freital untergebracht sind. Davon 317 zentral in der Asylunterkunft Am Langen Rain (300 Männer, 10 Frauen, 7 Kinder) und dezentral 274 (215 Männer, 23 Frauen, 36 Kinder). Es gibt einen leichten Rückgang der in Freital lebenden Asylbewerber. Es gibt keinen Diskussionsbedarf. Tagesordnungspunkt 4 Informationen und Anfragen Herr Rumberg informiert, dass - am 8. Mai 2016, 9.00 Uhr der „Lauf in den Frühling“ eröffnet wird. - am 8. Mai 2016, 10.00 Uhr mit dem Verein Das „Zusammenleben“ e.V. eine Kranzniederlegung zum Tag der Befreiung stattfindet. Dazu sind alle Stadträte und Freitaler eingeladen. - am 12. Mai 2016, 15.00 Uhr das Richtfest an der Turnhalle Zauckerode, Ringstraße, stattfindet. - folgende Anfragen schriftlich beantwortet wurden: - von Herrn Jonas zur Verkehrsberuhigung der Straße Gemeindeweg, - der CDU-Fraktion zu den Nationalitäten der in Freital lebenden Asylbewerber. Herr Wolframm kommt. Somit sind 28 Stimmberechtigte anwesend. Herr Richter bedankt sich bei allen Mitwirkenden der gestrigen Veranstaltung „Laut gegen Nazis“ sowie für die kooperative Zusammenarbeit mit den Zuständigen und bei den Bürgermeistern der Stadt die vor Ort waren. Es war ein Zeichen, dass Freital auch anders sein kann als Rechts. Herr Gliemann äußert, dass mit Blick auf die 100-Jahrfeier von Freital und Neuausrichtung des Windbergfestes über feste Gebäude sowie entsprechende Anschlüsse und öffentliche Toiletten nachgedacht werden sollte. Dazu wird die Fraktion Freie Wähler einen entsprechenden Antrag vorbereiten und Herr Gliemann begrüßt, wenn dieser fraktionsübergreifend erstellt und unterstützt wird. Freitaler Bürger sind mit folgenden Fragen an die Fraktion Freie Wähler Freital herangetreten: 14 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital 1. Aus welchem Grund wird von der Verwaltung auf Einladungen der „Freitaler Tafel“ nicht reagiert? Es erfolgen weder Zu- noch Absagen. 2. Besteht die Möglichkeit der Unterstützung der „Freitaler Tafel“ durch die FREITALER STROM+GAS GmbH bei den Strompreisen und an wen muss man sich wenden? 3. Weshalb gehen die Ampeln 5.30 Uhr in Betrieb? Eine Schaltung ab 6.00 Uhr spart Energie und der Verkehrsfluss ist noch nicht so hoch, dass die Ampeln so zeitig angeschaltet werden müssen. 4. Kann die Taktung der Linie A geändert werden, da diese bereits schon an den Endpunkten voll ist? Des Weiteren sollte es Überlegungen geben, die Preise für die Fahrradmitnahme im Bus zu erhöhen, damit weniger mit ihrem Fahrrad einsteigen und somit genügend Platz für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer ist. 5. Weshalb ist die Fußgängerampel in Höhe des Bahnhofes Hainsberg samstags ausgeschaltet? Diese sollte samstags an sein, um ein gefahrloses Überqueren der Dresdner Straße zu er ermöglichen. Frau Müller begrüßt den Artikel „Sprache ist das Tor der Welt“ im Amtsblatt der Stadt Freital vom 29. April 2016 zur Kindertagesstätte Storchenbrunnen, da die Sprachkompetenz in den letzten Jahren stark abgenommen hat. Eine altersgerechte Sprachentwicklung bis zum Schuleintritt ist nur in gemeinsamer Verantwortung Elternhaus, pädagogischer Fachkräfte und Logopäden zu lösen. Herr Mayer bemerkt, dass Eltern vermehrt feststellen, dass die 30 km/h vor der Lessingschule nicht eingehalten werden. Er bittet, dass das mobile Geschwindigkeitsmessgerät über einen längeren Zeitraum in Richtung Dresdner Straße aufgestellt wird. Die Auswertung der Daten ist den Stadträten vorzulegen. Des Weiteren sind die Verkehrsschilder „Zone 30“ von der Dresdner Straße in die Straße Am Bahnhof sowie von der Dresdner Straße in die Kantstraße so angebracht, dass diese beim Einfahren in die Straßen schwer wahrzunehmen sind. Dies sollte geprüft werden. Da sich die „Zone 30“ über ein großes Gebiet er erstreckt, bittet Herr Mayer weiterhin zu prüfen und um eine Kostenschätzung, vor und hinter der Grund- und Oberschule Lessing eine Aufpflasterung vorzunehmen. Herr Frost kommt. Somit sind 29 Stimmberechtigte anwesend. Herr Rumberg sichert die Aufstellung des mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes zu. Herr Nagel nimmt Bezug auf die jetzigen vom 22. Juli 2016 Maßnahmen entlang der Dresdner Straße in Hainsberg, wo die Dresdner Straße auf zwei Spuren zusammengeführt wird. Die Fahrzeuge, vor allem LKWs fahren scharf und knapp an den Straßenkanten vorbei. Er bittet zu prüfen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h herunterzusetzen. Herr Rumberg wird es prüfen lassen. Herr Mayer bittet, dass die im letzten Technischen und Umweltausschuss vorgestellte Präsentation zum Bahnhof Potschappel den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Herr Schautz führt, wie schon im Technischen und Umweltausschuss aus, dass die Präsentation nicht zur Verfügung gestellt wird, weil demnächst ein VOF-Verfahren und somit ein Wettbewerb ansteht. Herr Mayer fügt hinzu, dass der Stadtrat das Recht auf Informationen hat und dieses mit der Anforderung der Präsentation zum Bahnhof Potschappel eingefordert wird. Herr Specht nimmt Bezug auf einen Artikel in der Presse, dass der Geschäftsführer der Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH gegen ein verlorenes Gerichtsverfahren Klage vor dem Verfassungsgericht erhoben hat. Hat die Gesellschafterversammlung ihn bevollmächtigt, die Klage einzureichen? Herr Rumberg antwortet, dass es eine entsprechende Abstimmung gegeben hat. Herr Frost fragt nach dem Stand des Ausbaus des Internets in Pesterwitz und wann mit der Freischaltung zu rechnen ist. Herr Rumberg wird es prüfen. Weitere Informationen und Anfragen gibt es nicht. Tagesordnungspunkt 5; A 2016/006 Antrag der Fraktion Freie Wähler Freital zur Abberufung eines sachkundigen Einwohners Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016 Herr Gliemann erläutert die Sach- und Rechtslage des Antrages. Von Herrn Richter wird die Thematik trotz gemeinsamer Gespräche in der Presse falsch dargestellt. Gegen die Unterstellung, dass der Antrag sich gegen die Partei DIE LINKE. und gegen Herrn Brachtel wegen seiner Mitarbeit im Willkommensbündnis richtet, verwahrt sich Herr Gliemann in Namen der Fraktion Freie Wähler Freital. Es geht allein um den notwendigen Sachverstand, den ein sachkundiger Einwohner haben sollte und der bei einem 16jährigen nicht gesehen wird. Herr Gliemann zitiert aus einem Schreiben von Herrn Leichsenring, Referent im Sächsischen Ministerium des Innern, dass sachkundige Einwohner aufgrund ihrer Berufsausbildung oder Erfahrungen besonde- Nr. 13/2016 re Kenntnisse besitzen sollten. Die Fraktion Freie Wähler Freital sieht die Nominierung von Herrn Brachtel als bewusste Täuschung gegenüber dem Stadtrat. Als richtigen Weg wird gesehen, wenn die Fraktion DIE LINKE. selbst Herrn Brachtel als sachkundigen Einwohner zurückzieht. Herr Richter verweist auf den § 44 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Sächsische Gemeindeordnung, dass jede Person, die in einer Gemeinde lebt, ein Einwohner ist und somit auch ein 16jähriger. Der Antrag zur Abberufung von Herrn Brachtel wird als rein politisch motivierter Antrag gesehen, da bereits im vergangenen Jahr Herr Richter von Herrn Gliemann aufgefordert wurde, seine Ämter und Mandate niederzulegen. Herr Brachtel war unter anderem Frau Mihály-Anastasio vor der Nominierung persönlich bekannt und ihr somit das Alter auch. Damit hätte sie schon bei der Berufung von Herrn Brachtel widersprechen können. Auch Mitglieder der CDUFraktion war Herr Brachtel im Vorfeld der Berufung bekannt. Die Fraktion DIE LINKE. wird dem Antrag A 2016/006 nicht zustimmen. Frau Mihály-Anastasio stellt richtig, dass sie sowohl Frau Kummer als auch die Mutter von Herrn Brachtel nach dessen Alter gefragt hat. Von beiden wurde die Volljährigkeit bestätigt. Herr Gliemann bittet Herrn Richter bei der Wahrheit zu bleiben, denn bei dem gemeinsamen Gespräch wurde klar unterstrichen, dass der Antrag nicht politisch motiviert ist. Zur Aufforderung, dass Herr Richter seine Ämter und sein Mandat niederlegen soll, stellt Herr Gliemann richtig, dass er Herrn Richter aufgefordert hat, seinen Auftrag als gewählter Stadtrat zu erfüllen und sollte er nicht in der Lage dazu sein, zurückzutreten, was ein wesentlicher Unterschied ist. Herr Brandau fordert, zum Antrag A 2016/006 zurückzukommen. Er begrüßt die Mitarbeit jeden Bürgers, auch wenn er erst 16 Jahre alt ist. Herr Retz ist der Meinung, wenn die Fraktion DIE LINKE. ihn nominiert und der Stadtrat damals zugestimmt hat, es genug Zeit gewesen wäre zu widersprechen. Er lehnt den Antrag A 2016/006 ab. Herr Pfitzenreiter weist darauf hin, wenn auch sachkundige Einwohner im Technischen und Umweltausschuss kein Stimmrecht haben, sie dennoch ihre Sachkunde gewinnbringend einfließen lassen sollten. Ob die entsprechende Sachkunde bei Herrn Brachtel vorliegt, wird die Zeit zeigen. Innerhalb der CDU-Fraktion gibt es verschiedene Meinungen, so dass nicht geschlossen abgestimmt wird. Herr Pfit- Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital zenreiter schlägt eine Konkretisierung der Sachkunde in der Geschäftsordnung des Stadtrates und der Hauptsatzung vor, um solche Diskussionen in Zukunft zu vermeiden. Frau Ebert kommt. Somit sind 30 Stimmberechtigte anwesend. Herr Dr. Thomas sieht junge Leute als sachkundige Einwohner als Gelegenheit zum Heranführen an die Politik, jedoch ohne Stimmrecht. Herr Mayer äußert, dass die AfD-Fraktion sich grundsätzlich dafür ausspricht, dass die Fraktionen die Möglichkeit haben, ihre Kandidaten in die Ausschüsse zu entsenden, dabei muss man sich aber an Vorschriften und Gesetze halten. In dem von Herrn Richter erwähnten § 10 Sächsischer Gemeindeordnung gibt es keine Altersbegrenzung, so dass man, würde man es übertreiben, auch 12jährige nominieren könnte. Damit dies nicht passiert, sollte man auf die allgemeinen Grundsätze der Wählbarkeit zurückgreifen und dabei den § 15 Sächsischer Gemeindeordnung heranziehen. Dieser sagt aus, Bürger der Gemeinde sind im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz die, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Deutlich wird das auch daran, dass Herr Brachtel die Einwillung seiner Eltern gebraucht hat, um als sachkundiger Einwohner mitwirken zu können. Die AfD-Fraktion stimmt dem Antrag A 2016/006 zu. Herr Tschirner vertritt den Standpunkt, dass jede Fraktion für die Qualität ihres sachkundigen Einwohners selbst verantwortlich ist. Herr Meyer stimmt den Wortmeldungen von Herrn Tschirner und Herrn Dr. Thomas zu. Die Fraktion Bürger für Freital lehnt den Antrag A 2016/006 ab. Wie von Herrn Pfitzenreiter vorgeschlagen, sollten klare Regelungen zu sachkundigen Einwohnern getroffen werden. Herrn Wolframm war nicht bekannt, dass Herr Brachtel keine 18 Jahre alt ist, was ihn so auch nicht gestört hat, da er nicht unangenehm aufgefallen ist. Sicher kann Herr Brachtel noch nicht die Lebenserfahrungen einbringen wie ältere Stadträte oder sachkundige Einwohner, es ist aber ein Weg, Jugendliche an die Arbeit der Politik heranzuführen. Herr Nagel stellt die Frage in den Raum, wer sich anmaßt über Sachkunde zu urteilen. Frau Dr. Darmstadt bittet Herrn Richter um eine Begründung, weshalb Herr Brachtel für die Fraktion DIE LINKE. der entsprechende sachkundige Einwohner für den Technischen und Umweltausschuss ist. vom 22. Juli 2016 Herr Richter antwortet, dass er im Vorfeld der Nominierung mit Herrn Brachtel und seiner Mutter ausführlich gesprochen und die Aufgaben des Technischen und Umweltausschusses dargelegt hat. Von Herrn Brachtel wurde versichert den Aufgaben gewachsen zu sein und entsprechend beraten zu können. Für die Fraktion DIE LINKE. war der Blickwinkel einer anderen Altersklasse auf die Themen ausschlaggebend. Herr Richter ist überzeugt, dass Herr Brachtel den Technischen und Umweltausschuss gewinnbringend unterstützen kann. Herr Dr. Wasner stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Diskussion. Da es zu dem Geschäftsordnungsantrag keine Wortmeldungen gibt, bringt Herr Rumberg diesen zur Abstimmung. Die Mehrheit spricht sich für den Geschäftsordnungsantrag aus. Damit ist die Diskussion zum Antrag A 2016/006 beendet. Herr Weichlein führt zum Prozedere aus, dass man als sachkundiger Einwohner durch Wahl in den jeweiligen Ausschuss berufen wird. Eine Abberufung ist möglich, sie ist aber keine Abwahl und somit ist kein Wahlvorgang notwendig. Es ist eine normale offene Mehrheitsabstimmung. Herr Mayer fragt, ob sich dies mit der Berufung bzw. Ablehnung von sachkundigen Einwohnern im Februar 2014 deckt, als die Berufung als Wahl deklariert wurde. Herr Weichlein wiederholt, dass die Berufung selbst eine Wahl ist, die Abberufung hingegen nicht. Sie ist eine Abstimmung. Herr Rülke beantragt die geheime Abstimmung des Antrages A 2016/006. Herr Weichlein legt dar, dass Abstimmungen grundsätzlich offen erfolgen und für eine geheime Abstimmung sachliche, schwerwiegende Gründe vorliegen müssen. Herr Rülke begründet, dass man sich bei der Berufung der sachkundigen Einwohner in der Regel auf Listen geeinigt hat, so dass da keiner einzelnen Person eine Stimme gegeben wird. Hier geht es darum, einer einzelnen Person das Vertrauen auszusprechen oder zu entziehen. Herr Richter, Herr Wolframm, Herr Meyer und Herr Gliemann sprechen sich jeweils im Namen ihrer Fraktionen gegen den Antrag auf geheime Abstimmung aus. Da es keine weiteren Wortmeldungen zum Antrag auf geheime Abstimmung gibt, bringt Herr Rumberg diesen zur Abstimmung. Nach der JA-Abstimmung, wo 10 Stimmberechtigte zugestimmt haben, unterbricht Herr Gliemann die weitere Abstimmung und zieht den Antrag A 2016/006 zurück. Herr Gliemann begründet dies mit dem Hin und Her und, egal wie die Entscheidung ausgeht, wird die Fraktion DIE 15 LINKE. Herrn Brachtel bei einer erneuten Besetzung sachkundiger Einwohner wieder auf die Liste setzen. Weitere Wortmeldungen bzw. Einwände von Stadträten gibt es nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Tagesordnungspunkt 6; I 2016/006 Informationen nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 und 4 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital - 1. Quartal 2016 Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016 Es besteht kein Diskussionsbedarf. Tagesordnungspunkt 7; B 2016/026 Neuerlass der Entgeltordnung für die Freibäder der Stadt Freital Vorberatung im Sozial- und Kulturausschuss (SKA) am 19. April 2016 Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016 Herr Funk erläutert die Sach- und Rechtslage der Vorlage. Aus der Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss heraus ist den Stadträten eine neue Anlage 1 mit Stand 26. April 2016 zugegangen. In dieser Anlage sind im § 2 Abs. 1 bei a) das Wort „(Vollzahler)“ und bei b) das Wort „(ermäßigt)“ zu streichen. Somit steht die Anlage 1 Stand 26. April 2016 einschließlich der Streichung der zwei Worte zur Beschlussfassung und der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert. Herr Mayer stellt im Namen der AfD-Fraktion den Antrag, im § 2 Abs. 1 die Entgelte der Tarifgruppe II nicht zu erhöhen. Die Tageskarte soll bei 2,00 Euro und die Jahreskarte bei 40,00 Euro bleiben. Den Bürgern mit weniger Einkommen sollte die Möglichkeit eines Freibadbesuches eingeräumt werden. Im Vergleich zu den Freibädern im Umland liegen alle bis auf Dorfhain und Hetzdorf unter bzw. bei 2,00 Euro. Die Beibehaltung der bisherigen Preise in der Tarifgruppe II verursacht zwar eine Mindereinnahme von 12.000 Euro, die sich die Stadt aber leisten sollte. Herr Pfitzenreiter erinnert an die Diskussion zum Haushalt 2015, wo eine Anpassung der Gebühren und Entgelte gefordert wurde, wozu es auch einen Stadtratsbeschluss gibt. Mit dem neu einzuführenden Familienpass gibt es die Möglichkeit, die Freibäder zu berücksichtigen und so Freitaler Familien zu unterstützen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Tarifgruppe I fällt zu der vorgeschlagenen Erhöhung der Tarifgruppe II prozentual höher aus. Diese Erhöhung kann nach zehn Jahren und steigender Kostenentwicklung vorgenommen 16 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital werden. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage mehrheitlich zustimmen. Herr Nagel kritisiert, dass nach zwei Vorberatungen heute ein Antrag zur Änderung der Entgelte eingereicht wird, was in den Fraktionen nicht diskutiert werden kann. Er spricht sich dafür aus, die Vorlage in die Ausschüsse zurückzuweisen. Herr Rumberg spricht sich gegen eine Ver Vertagung aus. Herr Dr. Wasner bemerkt, dass die Kostendeckung bei 40 % liegt und demzufolge 60 % von der Stadt getragen werden. Dieses Verhältnis zeigt, was die Stadt Freital für ihre Bürger ausgibt und er stimmt den Ausführungen von Herrn Pfitzenreiter zu. Herr Gliemann äußert, dass die Fraktion Freie Wähler Freital der Vorlage zustimmen wird. Er regt jedoch für die nächste Änderung der Entgeltordnung an, über einen Familientarif nachzudenken. Herr Richter sieht die starke Erhöhung als kritisch. Zumal damit die Stadt Freital im Vergleich zu anderen Kommunen mit eine der Teuersten bei den Eintrittspreisen ist. Die Stadt Freital sollte sich den „Luxus“ von zwei Freibädern leisten und sozial bleiben. Herr Rülke unterstützt die Ausführungen von Herrn Dr. Wasner, was die städtische Unterstützung von 60 % angeht. Sicher ist der Eintritt im Vergleich zu umliegenden Bädern wie Dresden oder Mohorn höher, aber diese Bäder haben auch nicht das zu bieten was Freital mit seinen zwei Erlebnisbädern bietet. Herr Mayer äußert, dass er im Finanz- und Verwaltungsausschuss der Vorlage zugestimmt hat, in der danach stattgefundenen Fraktionssitzung hat man sich auf den heute eingereichten Änderungsantrag für die Tarifgruppe II verständigt. Zwar reduziert sich der errechnete Mehrerlös von 33.000 Euro auf 21.000 Euro, aber dennoch erfolgt damit eine Erhöhung der Kostendeckung. Frau Dr. Darmstadt ist ebenfalls der Meinung, dass ein Vergleich der Preise mit anderen Bädern nicht möglich ist, weil sie weniger bieten als Freital. Die Stadt Freital leistet sich mit zwei Freibädern und einer Schwimmhalle viel im Vergleich zu anderen Städten dieser Größe. Sie bittet den Stadtrat, der Vorlage zuzustimmen. Herr Wolframm stimmt den Ausführungen von Herrn Rülke und Herrn Pfitzenreiter zu. Das Wasser, die Rutschen sowie das Personal verursachen Kosten, was jedem klar sein muss. Eine gewisse Unterstützung kann im Familienpass mit geregelt werden. Herr Wolframm spricht sich für die vorliegende Vorlage aus. Frau Ebert bittet für die Zukunft zu prüfen, ob es möglich wäre, einen Kurzzeit- vom 22. Juli 2016 tarif (z. B. 2 Stunden) in den Freibädern anzubieten. Da es zum Änderungsantrag der AfDFraktion, im § 2 Abs. 1 keine Änderung der Entgeltsätze bei der Tarifgruppe II vorzunehmen, keine weiteren Wortmeldungen gibt, bringt Herr Rumberg diesen zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 35 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 30 Davon stimmberechtigt: 30 Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 22 Stimmenthaltungen: 6 Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Es folgt die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag. Beschluss-Nr.: 056/2016 Tagesordnungspunkt 8; B 2016/029 Annahme der Schenkung eines Aquarells von Gottfried Bammes durch die Stadt Geisingen Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016 Da kein Diskussionsbedarf besteht, folgt die Abstimmung. Beschluss-Nr.: 057/2016 Tagesordnungspunkt 9; B 2016/030 Maßnahmenübersicht der Großen Kreisstadt Freital zur Umsetzung des Investitionskraftstärkungsgesetzes Vorberatung im Sozial- und Kulturausschuss (SKA) am 19. April 2016 Vorberatung im Technischen und Umweltausschuss (TUA) am 21. April 2016 Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016 Herr Funk erläutert die Sach- und Rechtslage der Vorlage. Herr Richter äußert im Namen der Fraktion DIE LINKE., dass sie der Vorlage zustimmt. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Es folgt die Abstimmung. Beschluss-Nr.: 058/2016 Tagesordnungspunkt 10; B 2016/031 Beschluss zur Umsetzung des Bauvorhabens „Vorplatz Neumarkt“ Vorberatung im Technischen und Umweltausschuss (TUA) am 21. April 2016 Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016 Herr Schautz erläutert die Sach- und Rechtslage der Vorlage. Nr. 13/2016 Herr Gliemann führt aus, dass die Fraktion Freie Wähler Freital der Vorlage zustimmt. Hinsichtlich der jetzigen Gestaltung führt er aus, dass der neu geschaffene Hang in Richtung Wasserverlauf nicht gesichert ist. Es sollte geprüft werden, ob mit Pollern oder Stangen eine Abgrenzung möglich ist, damit nicht erst ein Auto dort herunterfährt. Herr Pechmann, Erbauer des Brunnen am Neumarkt begrüßt die Erhaltung des Brunnens und er bietet an, seine Fachkenntnisse entsprechend einzubringen. Herr Meyer bringt den Hinweis bzw. die Bitte zur Errichtung einer öffentlichen Toilette an, um auch die geschaffenen Anlagen an der Weißeritz richtig nutzen zu können. Herr Rülke möchte wissen, ob der Brunnen tatsächlich seine Form verändert und eckig wird. Wenn ja, weshalb? Weiterhin fragt er, ob in den 190.000 Euro Planungskosten auch schon Planungen für nachfolgende Vorhaben enthalten sind. Herr Schautz antwortet, dass in den 190.000 Euro nur Planungskosten für den jetzigen Abschnitt enthalten sind. Der Brunnen erhält eine andere Form, um ihn erlebbarer zu machen. Mit Herrn Pechmann haben Gespräche standgefunden und in Abstimmung mit ihm, wird die Maßnahme umgesetzt. Herr Mayer legt dar, dass die AfD-Fraktion der Vorlage zustimmt. Zur öffentlichen Toilette bemerkt er, dass es sicher eine Toilette im Erdgeschoss des Technologie- und Gründerzentrums gibt, die öffentlich genutzt werden kann, zumindest an Arbeitstagen und während der Arbeitszeit. Wenn ja, sollte auf diese aufmerksam gemacht werden. Frau Schulze möchte wissen, ob für Blinde die Führungsrillen mit eingebaut werden können. Herr Schautz antwortet, dass der Bordstein bereits erneuert wurde und dort die Führungsrillen für Blinde mit eingebaut sind. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Es folgt die Abstimmung. Beschluss-Nr.: 059/2016 Tagesordnungspunkt 11; B 2016/032 Umbesetzung der Arbeitsgruppe „Gedenken“ Herr Weichlein erläutert die Sach- und Rechtslage der Vorlage. Herr Richter kritisiert, dass mit der neuen Wahlperiode im Jahr 2014 keine Neubesetzung der AG Gedenken vorgenommen wurde. Jetzt gibt es die vorliegende Vorlage mit der Besetzung der AG ohne im Vorfeld die Fraktionen zu fragen, ob sie Vertreter in die AG senden möchten. Nr. 13/2016 Herr Dr. Wasner erwidert zu den Ausführungen von Herrn Richter, dass die Fraktion DIE LINKE. seit 1990, wenn auch unter anderem Namen, im Stadtrat sitzt und so auch die Entstehung der AG mit begleitet hat. Demzufolge ist der Fraktion DIE LINKE. wohl bekannt, dass es die AG Gedenken gibt. Hinzukommt, dass Herr Dr. Thomas als Vorsitzender der AG sich über tatkräftige Mitarbeit freut und jederzeit Namen gemeldet werden können. Herr Dr. Wasner bedankt sich auf diesem Weg für die kontinuierliche Arbeit der AG Gedenken. Herr Rumberg ist der Meinung, dass die AG personenmäßig festgesetzt ist und für den Moment für keine weiteren Vorschläge geöffnet werden sollte. Herr Pfitzenreiter schließt sich den Worten von Herrn Dr. Wasner an und dankt der AG Gedenken ebenfalls für die bisherige Arbeit. Herr Dr. Thomas ist zwar Mitglied der CDU-Fraktion und Vorsitzender der AG Gedenken, aber er ist nicht als CDU in der AG sondern weil er die entsprechende Sachkunde mitbringt. Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Frau Dr. Darmstadt informiert, dass es sich bei Herrn Kretzschmar, der neu in die AG Gedenken kommt, sich um den ehemaligen Ortsvorsteher von Wurgwitz handelt, welcher sich seit vielen Jahren für die Stadtgeschichte einsetzt. Herr Mayer stimmt formal Herrn Richter zu, dass es sich um ein Gremium des Stadtrates handelt und dieses mit der neu- 17 vom 22. Juli 2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital en Wahlperiode 2014 neu besetzt hätte werden müssen. Dies wird mit dem heutigen Beschluss nun getan. Die AfD-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Herr Dr. Thomas stellt richtig, dass die AG Gedenken nicht als Ausschuss des Stadtrates gegründet wurde. Es war seinerseits eine Gruppe wo jede Fraktion ein Mitglied aus dem Stadtrat oder anderweitig entsandt hat. Im Laufe der zwei Jahrzehnte sind die Mitglieder älter geworden und es ist noch das Ziel, das historische Straßennamensverzeichnis von Freital fertig zu stellen. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Es folgt die Abstimmung. Beschluss-Nr.: 060/2016 Tagesordnungspunkt 12; B 2016/035 Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage 2016 Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016 Herr Rülke führt aus, dass die CDU-Fraktion nicht einheitlich abstimmen wird. Es gibt zum einen Argumente für aber andererseits auch gegen die verkaufsoffenen Sonntage. Dafür spricht zum Beispiel, die Kunden die Möglichkeit zu geben, sonntags einkaufen zu gehen. Dagegen spricht, dass es immer zu Lasten der Mitarbeiter geht und damit gegen die Familien. Herr Gliemann stellt den Antrag, nur einen verkaufsoffenen Sonntag in den Dezember zu legen und einen auf den, wo das Wind- bergfest stattfindet. Die Händler entlang der Dresdner Straße haben von den verkaufsoffenen Sonntagen im Dezember fast nichts. Daher der Vorschlag, es auf den Sonntag vom Windbergfest zu legen, wo mehr Leute die Dresdner Straße entlang gehen. Sollte der Antrag heute aufgrund der Kurzfristigkeit nicht angenommen werden, bittet Herr Gliemann, es für das kommende Jahr zu prüfen. Herr Wolframm spricht sich grundsätzlich gegen verkaufsoffene Sonntage aus, denn Sonntag ist Ruhetag. Herr Mayer stimmt der Vorlage zu. Die Stadt Freital ist bisher immer maßvoll mit den Sonntagsöffnungen umgegangen. Herr Meyer führt aus, dass die Fraktion Bürger für Freital der Vorlage zustimmt. Zum Antrag von Herrn Gliemann bemerkt er, dass dies zu überlegen wäre, wenn das Windbergfest so umstrukturiert wird, dass es in die Innenstadt verlegt wird. Vorher hat dies für die Händler keinen Sinn. Herr Rumberg fragt Herrn Gliemann, ob er seinen Antrag aufrecht erhält oder im Rahmen der verkaufsoffenen Sonntage 2017 mit betrachtet werden kann, zum Windbergfest zu öffnen. Herr Gliemann zieht seinen Antrag zurück und wünscht, dass es im kommenden Jahr mit geprüft und den Händlern besprochen wird. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Es folgt die Abstimmung. Beschluss-Nr.: 061/2016 Herr Rumberg beendet den öffentlichen Teil und stellt die Nichtöffentlichkeit her. Anzeigen Empfehlungen des Monats von Reisedienst Hammer GmbH Osttirol zw. Großglockner und Dolomiten 8 Tage 22.08. - 29.08.16 6 Tage Alpenromantik pur, von den schönsten Tälern Osttirols bis zum traumhaften Weissensee, die Drei-Zinnen-Rundfahrt und das Zedlacher Paradies – bei dieser Reise ist für jeden Alpenliebhaber etwas dabei! - 7 ÜN/HP im Hotel Goldried in Matrei - u. a. Besuch Naturschnapsbrennerei u. Käserei inkl. Haustür-Transfer Rund um die Kaschubische Schweiz [email protected] Grimma mit dem Muldeschiff 15.09. - 20.09.16 Tagesfahrt Die Wanderdünen im Nationalpark Slowinski, Danzig, Frauenburg und Marienburg. Lernen Sie die Besonderheiten rund um den Landstrich zwischen der polnischen Ostsee und dem Oberlandkanal kennen. - 5 ÜN/HP in den Kaschuben und Posen - Rundfahrt Kaschubische Schweiz, Stadtführungen Danzig, Thorn und Posen u. v. m. ab 670,- € inkl. Haustür-Transfer Tel. 03 51 / 64 93 400 am 04.08.16 In Grimma erfahren Sie bei einem informativen Stadtspaziergang viel Wissenswertes über die Große Kreisstadt. Im Anschluss fahren Sie mit dem Muldeschiff zur „Schiffsmühle“ in Grimma-Höfgen, wo Sie Ihr Mittagessen einnehmen und Zeit haben, das Schiffsmuseum zu besuchen. Danach geht es weiter zur Talsperre Kriebstein, wo die Möglichkeit zum Kaffeetrinken besteht. ab 519,- € für 42,- € weitere Angebote unter www.sachsen-express.de | Reisebüro: Schachtstraße 23g · 01705 Freital · Öffnungszeiten: Mo - Fr 9 - 18 Uhr ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: https://anzeigen.wittich.de 18 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Nr. 13/2016 vom 22. Juli 2016 Einladung zum Bürgerdialog Der Wein und die Wahrheit sind sich sehr ähnlich, weil man mit beiden anstößt. Sehr geehrte Freitalerinnen, sehr geehrte Freitaler, seit dem letzten Jahr hat sich unser Stadtbild gewandelt. Viele neue Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen Ländern und Kulturkreisen sind zu uns gekommen und begegnen uns im alltäglichen Leben. Das hat auch in unserer Stadt in der Vergangenheit zu Spannungen und Konflikten geführt. Ich lade Sie daher - auch im Namen des Freitaler Stadtrates - recht herzlich zum nächsten Bürgerdialog am Montag, dem 12. September 2016 um 19.00 Uhr (Einlass ab 18.15 Uhr) in den Großen Saal des Freitaler Stadtkulturhauses, Lutherstr. 1 zum Thema Umgang mit Asyl - wie wollen wir gemeinsam in Freital leben? ein. Gemeinsam mit Experten und Fachleuten aus Behörden, Verbänden und Vereinen wollen wir uns zu diesem Thema in einer offenen Bürgerdiskussion austauschen, transparent informieren und anstehende Fragen beantworten. Sie sind herzlich eingeladen, uns Ihre Fragen oder auch Anregungen zum Thema vorab zu übermitteln. Diese senden Sie gern bis 19. August 2016 - Stichwort: Bürgerdialog - per E-Mail an [email protected] oder postalisch an Stadtverwaltung Freital Büro des Oberbürgermeisters Dresdner Straße 56 01705 Freital Die Veranstaltung wird moderiert von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Der Bürgerdialog findet ausschließlich für die Einwohnerinnen und Einwohner der Großen Kreisstadt Freital statt. Im Eingangsbereich des Stadtkulturhauses gibt es deshalb eine Sicherheitskontrolle. Aus diesem Grund bringen Sie bitte Personalausweis oder Reisepass mit. Ich freue mich auf konstruktive und sachliche Gespräche. Moritz Gottlieb Saphir (1795 - 1858) österreichischer Schriftsteller, Journalist und Satiriker Blutspende in Freital Der DRK-Blutspendedienst Sachsen gibt folgenden Blutspendetermin bekannt: Montag Mit freundlichen Grüßen Uwe Rumberg Oberbürgermeister 28. Juli 2016, 15 - 19 Uhr Weißeritzgymnasium Freital, Krönertstr. 25 Der Oberbürgermeister der Stadt Freital gratuliert zum 90. Geburtstag am 22.07.16 Frau Ursula Glomm am 26.07.16 Frau Erika Schultz am 04.08.16 Frau Margot Hempelt am 08.08.16 Frau Elfriede Reißig am 11.08.16 Herrn Werner Buhr zum 85. Geburtstag am 24.07.16 Herrn Werner Eichhorn am 25.07.16 Frau Elfride Kotzsch am 25.07.16 Frau Käthe Reiche am 27.07.16 Frau Inge Fleischer am 31.07.16 Herrn Günter Thiel am 02.08.16 Frau Gabriele Klein am 02.08.16 Frau Ingeborg Steyer am 05.08.16 Frau Eva Huhle am 05.08.16 Frau Brigitte Dathe am 08.08.16 Frau Elisabeth Grafe am 10.08.16 Herrn Dr. Joachim Matthäi zum 80. Geburtstag am 22.07.16 Frau Gudrun Lohse am 23.07.16 Herrn Erhard Ebert am 24.07.16 Frau Ruth Dittrich am 26.07.16 Herrn Günter Heinze am 28.07.16 am 28.07.16 am 29.07.16 am 30.07.16 am 31.07.16 am 01.08.16 am 01.08.16 am 03.08.16 am 04.08.16 am 05.08.16 am 05.08.16 am 07.08.16 am 07.08.16 am 08.08.16 am 08.08.16 am 08.08.16 am 09.08.16 am 09.08.16 am 10.08.16 am 10.08.16 am 11.08.16 am 11.08.16 Frau Helga Gäbler Herrn Dr. Gebhard Rühle Herrn Ulrich Brückner Frau Dagmar Müller Frau Irene Schlicke Herrn Wolfgang Siegert Frau Gisela Wallußek Frau Gerda Clauß Frau Eva Berthold Frau Helga Großmann Herrn Leonhard Kunze Frau Gerda Baumgart Frau Waltraud Kastner Frau Erika Rost Frau Gisela Scheltzke Frau Christa Dietze Frau Ingeborg Herzog Frau Larissa Giebler Herrn Helmut Block Frau Käte Klotke Frau Christa Kaefer Frau Ursula Mulansky zur „Diamantenen Hochzeit“ am 23.07.16 Ehepaar Hannelore und Hans-Joachim Roßner am 28.07.16 am 28.07.16 am 04.08.16 Ehepaar Ingrid und Walter Hoffmann Ehepaar Annelies und Wolfgang Ahlswede Ehepaar Erika und Helmut Zimmer zur „Goldenen Hochzeit“ am 23.07.16 Ehepaar Barbara und Jürgen Glöckner am 23.07.16 Ehepaar Carla und Günter Mäge am 27.07.16 Ehepaar Marianne und Dr. Helmut Martin am 28.07.16 Ehepaar Ferdinand und Gisela Zitschke am 30.07.16 Ehepaar Christel und Roland Arnold am 06.08.16 Ehepaar Karin und Horst Hornig am 06.08.16 Ehepaar Brigitte und Erich Meyer am 08.08.16 Ehepaar Christine und Jürgen Niendorf am 11.08.16 Ehepaar Rosemarie und Werner Steudten Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital 19 vom 22. Juli 2016 Baustellenkalender der Stadt Freital - Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum - Laufende Maßnahmen Stand: 14.07.2016 Bauherr/ Ansprechpartner Baumaßnahme Art und Umfang der Sperrung/ vorgesehene Umleitungen Voraussichtliche Sperrzeit Stadtverwaltung Freital Herr Knopsmeier Tel.: 6476211 Grundhafter Ausbau Schachtstraße zwischen Hüttenstraße und einschließlich Kita Schachtstraße Verlegung Trinkwasserleitung Gitterseer Straße, LudwigRichter-Straße, Bannewitzer Straße Vollsperrung Fahrbahn – Umleitung über Weißiger Straße / Lutherstraße in beiden Richtungen 14.03.2016 bis 04.11.2016 Vollsperrung Fahrbahn jeweils entsprechend des Baufortschritts und halbseitige Sperrung Fahrbahn, teilweise mit Ampelregelung Vollsperrung Fahrbahn 18.04.2016 bis 08.10.2016 Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH Herr Wohl Tel.: 6480447 FREITALER STROM + GAS GMBH Tel.: 647750 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Herr Jäger Tel.: 03501 5153620 Fernmeldekabel- und Gasleitungsverlegung Zur Quäne ab der Schule FREITALER STROM + GAS GMBH Tel.: 647750 Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH Frau Kühn Tel.: 6480446 Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH Frau Kühn Tel.: 6480446 FREITALER STROM + GAS GMBH Tel.: 647750 Stadtverwaltung Freital Frau Richter Tel.: 6476204 Gas- und Einengung teilweise Sperrung Trinkwasserleitungserneuerung Gehwege u. halbseitige Sperrung Dresdner Straße von Rabenauer Fahrbahn / Spureinengungen Straße bis Zufahrt Bahnhof Hainsberg in Bauabschnitten 25.04.2016 bis 02.12.2016 Verlegung Trinkwasserleitung Halbseitige Sperrung Fahrbahn Hauptstraße, teilweise mit Ampelregelung, Baumschulenstraße, Hoher Weg teilweise Sperrung Gehbahn 23.05.2016 bis 02.09.2016 Gas/FM Verlegung RudolfBreitscheid-Straße 06.06.2016 bis 29.07.2016 Grundhafter Ausbau Poisentalstraße, 3. BA Vollsperrung der Fahrbahn Halbseitige Sperrung Fahrbahn, Vollsperrung Gehbahn Vollsperrung Fahrbahn FREITALER STROM + GAS GMBH Tel.: 647750 FREITALER STROM + GAS GMBH Tel.: 647750 Verlegung Gas- und Stromleitung Erich-HanischStraße von Zum Weinberg bis Obere Straße Kabelverlegung Zöllmener Straße von Am Sonnenhang bis Pesterwitzer Straße Vollsperrung Fahrbahn und Gehbahn Vollsperrung Gehbahn, halbseitige Sperrung Fahrbahn mit Ampelregelung im Kreuzungsbereich Stadtverwaltung Freital Gehwegerneuerung Hohe Lehne Vollsperrung Randstreifen, Herr Knopsmeier zwischen Weststraße und halbseitige Fahrbahn mit Tel.: 6476211 Bergstraße Einbahnstraßenregelung FREITALER STROM + Kabelverlegung Kleinnaundorfer Vollsperrung Gehweg in GAS GMBH Straße von Cunnersdorfer Abschnitten, halbseitige Sperrung Tel.: 647750 Straße bis Am Seilerschuppen Fahrbahn Abwasserbetrieb der Stadt Abwasserhausanschlüsse Am Vollsperrung Fahrbahn jeweils Freital Burgwartsberg zwischen punktuell Frau Braune Uhlandstraße und Hausnummer 16 Tel.: 6479840 FREITALER STROM + Kabelverlegung Oppelstraße von Sperrung Gehweg und teilweise GAS GMBH Nr. 14a bis Kita „Sonnenblume“ Einengung der Fahrbahn Tel.: 647750 18.04.2016 bis 02.09.2016 (Ende Gesamtbaumaßnahme) Gesamtmaßnahme 13.06.2016 bis 31.08.2017 Vollsperrung vom 26.06.2017 bis 06.08.2017 27.06.2016 bis 05.08.2016 04.07.2016 bis 12.08.2016 11.07.2016 bis 12.08.2016 11.07.2016 bis 06.08.2016 18.07.2016 bis 30.07.2016 18.07.2016 bis 26.08.2016 20 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Beginnende Maßnahmen Nr. 13/2016 vom 22. Juli 2016 Bauherr/ Ansprechpartner Baumaßnahme Art und Umfang der Sperrung/ vorgesehene Umleitungen Voraussichtliche Sperrzeit Stadtverwaltung Freital Herr Fischer Tel.: 6476234 Stadtverwaltung Freital Herr Fischer Tel.: 6476234 Instandsetzung Weißeritzbrücke Fichtestraße Vollsperrung Brücke 08.08.2016 bis 07.10.2016 Deckenerneuerung Wilsdruffer Straße zwischen Zufahrt Regenrückhaltebecken Zum Freibad und Fußgängerquerungshilfe Fußweginstandsetzung, Bordund Gerinneinstandsetzung Dresdner Straße zwischen Wehrstraße und Lange Straße Neubau Fußweg Friedensstraße Halbseitige Sperrung der Fahrbahn 15.08.2016 bis mit Ampelregelung 09.09.2016 Decklagenerneuerung An der Winzerei zwischen Kohlsdorfer Straße und Zur Jakobuskirche Stadtverwaltung Freital Herr Fischer Tel.: 6476234 Stadtverwaltung Freital Herr Fischer Tel.: 6476234 Stadtverwaltung Freital Frau Richter Tel.: 6476204 Sperrung Gehweg und Sperrung einer Fahrspur Dresdner Straße in Fahrtrichtung Dresden 15.08.2016 bis 07.10.2016 Vollsperrung Friedensstraße von Grundstück Nr. 2 bis 10 29.08.2016 bis 07.10.2016 Halbseitige Sperrung Fahrbahn mit Ampelregelung Gesamtbauzeit 27.08.2016 bis 12.10.2016 27.08.16/ 03.09.16; 10.09.-11.09.16/ 24.09.16-25.09.16/ 01.10.16-02.10.16/ 08.10.16-09.10.16 Vollsperrung Fahrbahn an 6 Wochenenden – Umleitung jeweils über Pesterwitzer Straße / Zum Weinberg Änderungen vorbehalten. Auskunft zu Terminen und zur Baudurchführung erteilt der jeweilige Bauherr. Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Die Meldebehörde darf einer öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft gemäß § 42 Bundesmeldegesetz Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, rechtliche Zugehörigkeit zu der öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften, Ein- und Auszugsdatum, Familienstand, Zahl der minderjährigen Kinder, Auskunftssperren, Sterbedatum und Sterbeort ihrer Mitglieder übermitteln. Zudem dürfen zum gesetzlichen Vertreter eines Mitgliedes Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Sterbedatum sowie Auskunftssperren übermittelt werden. Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, dürfen von diesen Familienangehörigen Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift, Auskunftssperren sowie Sterbedatum übermittelt werden. Familienangehörige im Sinne des § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz sind Ehegatten oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern. Die betroffenen Personen haben gemäß § 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetzes das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Deshalb wird hiermit auf das diesbezügliche Widerspruchsrecht hingewiesen. Der Widerspruch ist formlos schriftlich mit persönlicher Unterschrift oder durch persönliche Erklärung bei der Stadtverwaltung Freital, Ordnungsamt, Sachgebiet Pass- und Meldewesen, Dresdner Straße 56 in 01705 Freital einzulegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch bleibt so lange wirksam, wie derjenige, der Widerspruch eingelegt hat, in Freital mit Wohnung gemeldet ist oder bis der Widerspruch zurückgenommen wird. Die Inanspruchnahme des Widerspruchsrechts ist gebührenfrei. Nächste Termine des Amtsblattes der Großen Kreisstadt Freital Ausgabe 14/2016 Ausgabe 15/2016 Ausgabe 16/2016 12.08.16 (Redaktionsschluss 29.07.2016) 26.08.16 (Redaktionsschluss 12.08.2016) 09.09.16 (Redaktionsschluss 26.08.2016) Die Amtsblätter liegen auch in den Freitaler Rathäusern zum Mitnehmen aus. Möbel Innenausbau Holzwaren Fenster + Türen Hüttenstr. 1, 01705 Freital Telefon (03 51) 649 52 90 www.tischlerei-pochert.de Familienanzeigen online buchen www.wittich.de Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 21 Fortsetzung der Titelseite Rückblick auf die vierten Freitaler Kultur(All)tage Vom 17. bis 26. Juni 2016 präsentierte die Stadtverwaltung Freital die vierten Freitaler Kultur(All) tage. Oberbürgermeister Uwe Rumberg und der Erste Bürgermeister Mirko Kretschmer-Schöppan luden alle Freitaler und Gäste zu zahlreichen Events im Stadtgebiet ein. Diese standen unter dem Slogan: von Freitalern und Freunden für Freitaler und Gäste der Stadt. Zu erleben waren Veranstaltungen verschiedener Genre: Theater, Bildende Kunst, Musik, Tanz, Literatur, Stadtteilfeste und Workshops. Holger Blum, bekannt aus dem Radeberger Biertheater als „Bierhahn Blumi“ übernahm als Freitaler die Schirmherrschaft über die rund 50 Veranstaltungen. Vereine, Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler stellten verschiedene Kunst- und Unterhaltungskategorien an rund 30 Veranstaltungsorten im Stadtgebiet, zwischen Einnehmerhaus und den Ballsälen Coßmannsdorf inklusive Schloss Burgk vor. Kunst im Hof Feierlich gestartet wurde am 18. Juni durch den Ersten Bürgermeister Mirko Kretschmer-Schöppan und „Blumi“ mit „Kunst im Hof“, einer für Familien angelegten Ganztagsveranstaltung. Rund um die Christuskirche und die Lange Straße im Ortsteil Deuben öffneten Anwohner ihre Höfe. Eine tolle Atmosphäre herrschte über die gesamte Festdauer bis 21.00 Uhr trotz der anfänglichen Regenschauer. Für Stimmung sorgte das vielfältige Programm auf der Bühne mit Tänzen von der Kultur- und Tanzwerkstatt und den Free Valley Liners, mit Theatersport von der Spielbühne Freital und Musik von den Spechten vom Arzgebirg, Bruno Vogl, Frei auf Bewährung und Timeless. In der Kirche wurde die Ausstellung von Christian Burkhardt eröffnet. Chormusik erklang vom Gospelchor Freital und dem Musikverein Freital. Stefan Döhnert brachte seine Lesung „im windschatten der schattenwinde“ zu Gehör. Kunst gab es diesmal im Gemeindezentrum von Milota Petrenzova zu betrachten. Ebenso zeigte dort Ekkehard Pöschel wieder seine 3D-Bilder. Unter freiem Himmel konnten Kinder die vielfältigen Aktionen des mobilen Kinderfestes von Kuta-Werk ausprobieren, große Seifenblasen beim Stand vom Umweltzentrum herstellen oder sich schminken lassen, während sich Eltern entspannt in Gartenmöbeln beim „Regenbogen“ Familienzentrum e. V. niederließen oder an der Geschichte über Freital schreiben konnten. Der Turmaufstieg bot wieder einen herrlichen Rundblick. Und kulinarisch gab es einiges für den Gaumen. Im Süßen Hof der Zahnarztpraxis Flegel/Blochwitz gab es Kaffee und Kuchen bei Flötenmusik. Der Internationale Hof bot Schaschlyk, der Bunte Hof der Firma Rehn wartete mit gutem Wein, Crepés, Kaffee und mediterranen Fladenbroten auf. Ebenso gab es deftiges wie Bratwurst von den Schülern des Weißeritzgymnasiums und Kesselgulasch von der Physiotherapie Fiedler. Gutes Essen macht durstig. Stillen konnte man diesen beim Getränkehandel Mierisch. Die Akteursrunde Deuben, unterstützt vom Koordinationsbüro für Soziale Arbeit dankt allen Akteuren herzlich für das Gelingen. Soloshow „Bierhahn Blumi“ trat in den Ballsälen Coßmannsdorf mit einem Soloprogramm vor rund 300 Zuschauerinnen und Zuschauern auf. Er spendete den Eintrittspreis in Höhe von rund 2.000 Euro dem Förderverein zum Erhalt des BC. Sommerfest „Buntes Freital“ Am 23. Juni 2016 fand das Sommerfest „Buntes Freital“ statt. Zu der vom Förderkreis Biotec e. V. mit der Stadtverwaltung organisierten Veranstaltung waren alle Freitaler Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationshintergrund herzlich eingeladen, um ein nachhaltiges Zeichen für die Lebendigkeit, die Toleranz und die Weltoffenheit Freitals zu setzen. Vorstandsvorsitzender Dr. Enrico Schwarz und Oberbürgermeister Uwe Rumberg eröffneten das Fest mit kurzen Reden. Anschließend übergab Pfarrer Christoph Singer eine Spende der Emmausstiftung von 300 Euro. Nachdem Oberbürgermeister Uwe Rumberg in Anwesenheit von Maskottchen Potti symbolisch eine Schürze und Ofenhandschuhe überreicht wurden, um auch in Zukunft die politischen heißen Eisen meistern zu können, folgte ein buntes, kulturell vielseitiges Bühnenprogramm, welches mit kleinen Theatervorführungen der Spülbühne Freital e. V. und der Projektfabrik Witten „JobAct to Connect“, Tänzen verschiedener Schüler und Kinder, Hip-Hop mit RoyAL Flash, einem Auftritt des Spielmannszuges Freital e. V., syrischer Volksmusik sowie einem Auftritt der internationalen Band „Banda Comunale“ gefüllt war. Neben dem Bühnenprogramm gab es ein vielfältiges Rahmenprogramm, das von einer Hüpfburg bis hin zu Kinderschminken, Wissensquiz und Sportaktivitäten wie Torwandschießen, Tischtennis und Tischfußball reichte. Für das leibliche Wohl war zum Beispiel mit Grillen, internationaler Küche, die von Flüchtlingen zubereitet wurde und Eis gesorgt. So klang der Tag gegen Abend gemütlich bei Essen, Kulturprogramm und mit fröhlichen Menschen aus. Porzellankunst Der Freitaler Verein Dresdner Porzellankunstverein e. V. führte vom 20. - 22. Juni 2016 Kinder mit Migrantionshintergrund in Zusammenarbeit mit Freitaler Schülern an die Keramik- und Porzellankunst heran. Anliegen war es, Kindern das Miteinander, egal woher sie kommen, zu erleichtern, indem alle zusammen etwas Kreatives gestalten können und diese Aktion bewusst gegen die teilweise ausländerfeindlichen Bewegungen in Sachsen zu stellen. Die Idee dieser Demonstration für Miteinander und Gemeinsam von einheimischen und zugereisten Menschen griff die Stadt Freital gerne auf und si- cherte finanzielle und personelle Unterstützung zu und stellte ein Atelier im Technologiezentrum kostenfrei zur Verfügung. Der städtische Asylund Integrationskoordinator Christian Brestrich konnte in Gesprächen mit der Schulleitung die Waldblickoberschule Freital für ein integratives Schulprojekt mit Kindern der DaZ-Klassen und einheimischen Kindern gewinnen. Firmen des TGZ wie die Firma Quendt Innovation und die ortsansässige „Wirtschaft“ des TGZ sorgten für Imbiss und Getränke. Weiterer Sponsor war das Ingenieurbüro Gunter Langer aus Bannewitz. Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 17 Jahre waren eingeladen, in 12 Kreativstunden mit Ton, aber auch mit Porzellan, einem typischen Freitaler Werkstoff der Dresdner Por Porzellanmanufaktur kleine Kunstwerke oder auch Dinge des täglichen Gebrauchs, je nach eigener Vorstellung zu schaffen. Allen Akteuren, die diese zusätzliche Leistung freiwillig und zu ihren täglichen Aufgaben erbrachten gilt ein herzliches Dankeschön. Betreut und künstlerisch angeleitet wurden die Kinder und Jugendlichen von Gudrun Sochorik, Keramiklehrerin mit pädagogischer Ausbildung sowie Angelika Grießing und Regine Kunze, Mitglieder des Porzellanvereins. Material, Farben, Brennkosten und Hilfsmittel wurden vom Verein in Kooperation mit der Stadtverwaltung Freital zur Verfügung gestellt. „Ein Sommernachtstraum auf Säggs’sch“ Das finale Highlight aller Veranstaltungen war ein von Profis gestalteter Abend im Innenhof des Schlosses Burgk. Tom Pauls und die Elbland Philharmonie Sachsen präsentierten open air ein besonderes Konzerterlebnis mit dem Programm „Ein Sommernachtstraum auf Säggs’sch“. Das Werk William Shakespeares wurde unter der musikalischen Leitung von Generalmusikdirektor Christian Voß vor rund 700 Konzertbesuchern aufgeführt. Die Veranstaltung wurde von den kommunalen Gesellschaften WGF mbH, FPE GmbH, FSG mbH und TWF mbH finanziell unterstützt. Die Stadt Freital bedankt sich als Veranstalter bei den Künstlern, Besucherinnen und Besuchern, Gewerbetreibenden und Sponsoren für ihr Engagement und ihre Unterstützung. Alle Beteiligten hoffen, dass es 2017 eine Fortsetzung der erfolgreichen Kulturwoche geben wird. Sollten interessierte Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Anregungen für künftige Veranstaltungen haben, kontaktieren Sie bitte die Stadtverwaltung unter: Große Kreisstadt Freital Erster Bürgermeister Dresdner Str. 212 01705 Freital Tel.: 0351 6476608 E-Mail: [email protected] 22 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 Nr. 13/2016 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr in Freital-Coßmannsdorf Im Jahr 1891 kamen interessierte Coßmannsdorfer Männer in der Restauration „Zur Eisenbahn“, heute die Ballsäle Coßmannsdorf zusammen, um über die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr zu beraten. Es war schon seit längerer Zeit der Wunsch der Einwohner von Coßmannsdorf, eine solche Einrichtung mit speziell ausgebildetem Personal zu haben, um bei Feuer und Wassergefahren besser vor dem Verlust ihres Hab und Gutes geschützt zu sein. Am 20. Juli 1891 war es dann soweit und die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr in Coßmannsdorf wurde vollzogen. Am 4. August 1891 wurden Emil Kleinjung als Hauptmann, Alwin Kleinhempel und Hermann Taubert als Stellvertreter in geheimer Wahl gewählt. Am 11. August 1891 wurde über die Satzung der Wehr beraten, welche sich an Statuten der Freiwilligen Feuerwehren Tharandt, Deuben und Potschappel orientierte. Bereits am 15. August 1891 wurde diese in einer Mitgliederversammlung der Wehr zur Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig angenommen. In den Landesverband Sächsischer Feuerwehren wurde die Wehr im Dezember 1891 aufgenommen. Aus kleinen Anfängen heraus und mit finanzieller Unterstützung einzelner Einwohner, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Coßmannsdorf vor einem Gebäude der Kammgarnspinnerei Franz Dietel Foto: Stadtverwaltung Flüchtlinge verschönern Wanderwege Anerkannte Flüchtlinge aus Freital werden ab dem 25. Juli 2016 zusammen mit Einheimischen für die Sauberkeit auf Wanderwegen im Stadtgebiet sorgen. Die integrativen Arbeitsgelegenheiten betreut der Förderkreis Biotec e. V. unter der Anleitung von Dr. Enrico Schwarz. Das Projekt wird gemeinsam mit dem Asylkoordinator und dem Stadtplanungsamt/bauamt der Stadtverwaltung Freital durchgeführt und läuft bis in den Herbst. besonders des Fabrikbesitzers Franz Dietel, der seit 1880 in Coßmannsdorf eine Kammgarnspinnerei betrieb, entstand mit der Zeit eine schlagkräftige Freiwillige Feuerwehr. Namenhafte Coßmannsdorfer Persönlichkeiten unter ihnen Franz Dietel, die Fabrikbesitzer Oskar Wolf sowie Hans und Carl Römer wurden für ihre besonderen Verdienste bei der Beschaffung von Gerätschaften zu Ehrenmitgliedern der Wehr ernannt. Nach der Eingemeindung von Coßmannsdorf zu Hainsberg im Jahre 1933 führte die Feuerwehr den Namen „Freiwillige Feuerwehr Hainsberg“. Mit der Eingemeindung von Hainsberg in die Stadt Freital im Jahr 1964 wurde die Freiwillige Feuerwehr Hainsberg als Kommandostelle II und wird seit 1993 nach erneuter Umstrukturierung als Löschzug Hainsberg der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Freital geführt. Im Gegensatz zur damaligen Zeit steht den Hainsberger Kameraden heute ein modernes Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 8/6 zur Verfügung. Die hauptsächlichen Aufgaben des Löschzuges sind der abwehrende Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung bei Unfällen und gefährlichen Naturereignissen. Vom 11. bis 13. August 2016 wird der Löschzug Hainsberg dieses Gründungsjubiläum gebührlich feiern. Am Samstag, dem 13. August 2016 wird es in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr ein Fest am Standort des Löschzuges im Weißeritzgässchen geben. Dazu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. „Neue Wege“ - Fotoausstellung von Sven Hilker im Rathaus Deuben Der Freitaler Sven Hilker stellt gegenwärtig eine Auswahl seiner Fotoarbeiten im Rathaus Deuben, Dresdner Straße 212 aus. Die Wände des Treppenhauses sind mit einer ganz eigenen Art Bilder geschmückt. Thematisch geordnete Fotos zeigen Stadtansichten Freitals, Ablichtungen von Stillleben und Naturaufnahmen. Sven Hilker ist ein verheirateter Vater von zwei Kindern, der mitten im Leben steht und sich als Hobbyfotograf versucht. Unter der Überschrift “Neue Wege“ zeigt der gelernte Handelsfachwirt eine Auswahl seiner Fotoarbeiten, in denen es darum geht, nach Rückschlä- gen nach vorn zu schauen, Mut zu fassen, sich neue Ziele zu setzen und andere Wege zu gehen. Seine Werke sind auch im Internet unter http://www.s-hilker.de zu sehen. Die Besichtigung der Fotografien ist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung wie folgt möglich: Montag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 Kinderzuschlag erhöht Abholung der bestellten Bienenmedikamente Alle Imker, die im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Referat Veterinärdienst bis zum 15. April 2016 Medikamente für die Behandlung der Varroa bestellt haben, können diese ab sofort beim Landratsamt zu den Öffnungszeiten abholen. Eine vorherige Ter Terminabsprache wird empfohlen. Abholadressen Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Referat: Veterinärdienst Tel.: 03501 5152424 Schlosshof 2/4, 01796 Pirna oder Tel.: 03501 5152426 Weißeritzstraße 7 01744 Dippoldiswalde Öffnungszeiten Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag/Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch Schließtag Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Gute Nachrichten für alle Elternpaare und Alleinerziehenden, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben: Ab dem 1. Juli 2016 wird der Kinderzuschlag um monatlich bis zu 20 Euro auf 160 Euro erhöht. Den Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende auf Antrag pro Kind erhalten, wenn dieses Kind unverheiratet und unter 25 Jahre alt ist, in ihrem Haushalt lebt, sie für dieses Kind Kindergeld beziehen und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Neben dem Kinderzuschlag ist vor kurzem auch das Wohngeld erhöht worden. Für Familien, die ein geringes Einkommen haben, kann dies eine Veränderung bedeuten: durch die höheren Leistungen bei Wohngeld und Kinderzuschlag kann es sein, dass sie künftig keine Leistungen vom Jobcenter mehr benötigen. Ob dies der Fall ist, kann am besten in einem Beratungsgespräch mit der Familienkasse vor Ort geklärt werden. Kontakt und Informationen Familienkasse Tel.: 0800 4555530 (kostenlos) Internet: http://www.familienkasse.de bzw. http://www.kinderzuschlag.de 23 Impfsprechstunde im Gesundheitsamt Die nächste Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes in Freital findet am Donnerstag, dem 4. August 2016 in der Zeit von 15.30 bis 17.30 Uhr in der Hüttenstraße 14, Eingang C, 1. Etage, Impfzimmer 109 statt. Angebote für Erwachsene: Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre gegen: • Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten (neu) • Pneumokokken ab 60. Lebensjahr Angebote für Kinder ab 6. Lebensjahr: • Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, • Hepatitis A+B bis 18. Lebensjahr (bitte mit Einwilligung der Sorgeberechtigten) Alle Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen. Gesetzlich Versicherte erhalten die Impfungen kostenfrei. Privatversicherte können die Kosten bei ihrer Krankenkasse einreichen. Ein weiterer Service ist die Prüfung des aktuellen Impfstandes mit entsprechender Impf Impfberatung und Impfung sowie die Übertragung von Impfungen in den internationalen Impf Impfausweis (gegen Gebühr). Bitte bringen Sie den Impfausweis und die Chipkarte mit. Weitere Informationen unter Tel.: 03501 5152301. 24 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 Nr. 13/2016 Berufseinstieg nach einer Familienphase gut vorbereiten Am 16. August 2016, 9.00 Uhr informiert die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Pirna Yvonne Flemming im Gruppenraum des Berufsinformationszentrum (BIZ), Seminarstraße 9 in 01796 Pirna zum beruflichen Wiedereinstieg nach einer Familienphase. Frauen und Männer, die nach der Elternzeit oder der Pflege von Angehörigen in das Berufsleben wieder einsteigen möchten, erhalten in dieser Veranstaltung Informationen zum Arbeitsmarkt, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit, zur Stellensuche und den Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung. Interessierte, die sich noch in der Eltern- oder Pflegezeit befinden, sind ebenso herzlich eingeladen. Wurgwitzer Dorffest Vom 17. bis 19. Juni 2016 luden die SG Wurgwitz sowie der Karnevalsclub Wurgwitz e. V. zum Wurgwitzer Dorffest ein. Stellvertretend für Oberbürgermeister Uwe Rumberg eröffnete der Erste Bürgermeister Mirko Kretschmer-Schöppan die Veranstaltung mit einleitenden Grußworten und dem traditionellen Bieranstich. Dabei wünschte er allen ein schönes, erfolgreiches Festwochenende. Neben Fußballturnieren, Beach-Volleyball-Match und anderen sportlichen Aktivitäten gab es auch musikalische Untermalung mit dem „Wurgwitzer Musikexpress“ sowie eine Fotoausstellung des Heimatvereins anlässlich der „Wurgwitzer Heimatfeste.“ Mirko Kretschmer-Schöppan, Erster Bürgermeister beim traditionellen Bierfassanstich Foto: Stadtverwaltung In der Schule wird getanzt - Eine besondere Art das Schuljahr zu beenden Vom 17. bis 23. Juni 2016 fand an der Oberschule „Geschwister Scholl“ in Freital-Hainsberg das Projekt „Alles tanzt“ statt. Im Vorfeld der Projektwoche wurden die Schülerinnen und Schüler einer von 12 Gruppen zugeordnet, um sich mit dem jeweiligen Thema intensiv zu beschäftigen. Zur Auswahl standen elf Tänze und eine Technik-Gruppe. Gemeinsam mit vier Lehrern der Tanzschule Richter studierten die Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Gruppen ihre Tänze ein, zum Beispiel „Dirty Dancing“, „Rock `n` Roll“, „Line Dance“ und „Square Dance“. Die Technik-Gruppe war verantwortlich für die Dokumentation des Geschehens mit Fotound Videoausrüstung. Außerdem gestalteten, druckten und verteilten die Mitglieder Die Schülerinnen der Tanzgruppe „Line Dance“ Foto: Stadtverwaltung dieser Gruppe die Eintrittskarten für die Abschlussveranstaltung. Auch die Vorbereitung eines reibungslosen Ablaufes der Abschlussgala, welche am Abend des letzten Projekttages in der Turnhalle stattfand, zu der weit über 400 Gästen kamen, gehörte zu ihrem Aufgabenbereich. Jeder Projekttag begann für alle Beteiligten gemeinsam in der Turnhalle mit der Erwärmung unter Anleitung einer Tanzlehrerin. Die mitreißenden Rhythmen sorgten dafür, dass alle Teilnehmer auf das Projekt eingestimmt wurden. Anschließend gingen die Gruppen in die für sie vorgesehenen Klassenräume. Dort bereiteten sie sich intensiv auf die Abschlussgala, den Höhepunkt am letzten Projekttag vor. Zwei Stunden wurden täglich genutzt, um die Tänze zu trainieren. In der übrigen Zeit fertigten die Schüler unter Anleitung ihrer Fachlehrer themenbezogene Plakate und Kostüme an oder beschäftigten sich mit der Herkunft und der Geschichte der jeweiligen Tänze. Dabei entwickelten viele Schüler kreative Ideen und stellten unter anderem ihr Können an der Nähmaschine unter Beweis. Die Mehrzahl der Projektteilnehmer sammelte völlig neue Erfahrungen, die weit über das hinausgingen, was herkömmlicher Unterricht zu vermitteln vermag. Ein Dank gilt allen Organisatoren und besonders den Tanzlehrern der Tanzschule Richter. Nr. 13/2016 vom 22. Juli 2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Sommerfest im Kinderhaus Samenkorn Das Sommerfest im Kinderhaus Samenkorn ist traditionell der Abschluss des Kinderhaus-Themenjahres. Es stand diesmal unter dem Motto: „Gott hat die Welt so schön gemacht - mit 94 Kindern um die Welt“. Der Höhepunkt des diesjährigen Sommerfestes war die Theatervorführung der Vorschulkinder. In dieser musikalisch-szenischen Show wurde erzählt, wie die Mondstation Samenkorn Astronauten aussendet, um die Kontinente zu erkunden. Die einzelnen Gruppen des Kinderhauses verkörperten diese und zeigten in Tanz, Gesang und Spiel landestypische Besonderheiten. Diese reichen von auf Eisschollen tanzenden Pinguinen bis hin zu wilden Tiere aus Afrika, einem Basar, einem Tanz der Ureinwohner Australiens und einem Fußballspiel in Bra- silien. Neben dem Auftritt der Kinder konnte diese Aufführung durch die große Unterstützung der Eltern ermöglicht werden. Anschließend war es den Gästen möglich, vorbereitete Stationen zu besuchen und ein großes Kuchenangebot mit afrikanischem Rührkuchen, süßen arabischen Teigtaschen und deutschem Kirschkuchen zu probieren. Auch zahlreiche Bastelangebote und ein Glücksrad standen den Besuchern zur Verfügung. Nachdem es zunächst regnete, zog es gegen Ende der Veranstaltung auf und die Siegerehrung der Torschützenkönige konnte auf dem Theaterplatz stattfinden. Anschließend wurde die Veranstaltung durch ein gemeinsames Singen von Kindern, Eltern und Großeltern fröhlich beendet. Voller Einsatz beim Fußballspiel Foto: Kinderhaus Samenkorn Alles aus einer Hand! VOM ENTwURf BIS ZUR HERSTELLUNG Die etwas anDere Visitenkarte kugelschreiber mit integriertem Flyer 17,5 cm 6,8 cm 119 cm2 konzentrierte infofläche für sympathische interne oder externe unternehmenskommunikation An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) Tel. (0 35 35) 4 89 - 0 · www.wittich.de Karina Lehmann Sabine Otto Tel. (0 35 35) 4 89 190 Mobil (01 71) 4 14 40 21 [email protected] Tel. (03 42 02) 6 25 98 Mobil (01 70) 2 80 32 04 [email protected] Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) · Tel. (0 35 35) 4 89 - 0) · www.wittich.de · [email protected] oder wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Medienberater/-in! 25 Spendenlauf am BSZ „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde Bereits zum sechsten Mal fällt am 13. September 2016 um 13.30 Uhr im Freitaler Stadion des Friedens der Startschuss zum einstündigen Spendenlauf des Beruflichen Schulzentrums „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde (BSZ). Unter dem Motto „Laufen für eine gute Sache - eine Stunde gelebte soziale Verantwortung“ erliefen Schüler, Auszubildende, Lehrer und Gastläufer in den zurückliegenden fünf Jahren die beachtliche Gesamtspendensumme von über 23.500,00 Euro. Das Konzept der Organisatoren zielt auf die Unterstützung von konkreten, zeitnah abrechenbaren und sozial notwendigen Projekten in der Freitaler Region. So profitierten bisher das Freitaler AWOKinderheim „Burgwartsblick“ 2011 für die Spielplatzneugestaltung, der Verein Mundwerk e. V. 2012 für die sächliche Ausstattung der Freizeitangebote, das DRK-Kinderheim Dorfhain 2013 für Outdoorsport- und -spielgeräte, die Freitaler KiTa „Storchenbrunnen“ 2014 für Sprachförderprojekt, die MediClowns Dresden 2014 für die Anschaffung von sogenannten „Kummerkumpels“ für die Ar Arbeit auf der Kinderkrebsstation und die Freitaler Tafel 2015 für die sächliche Ausstattung des Schülerfrühstücks. Der Erlös der diesjährigen Benefizveranstaltung wird dem DRKKreisverband Freital e. V. für den Bau und die Gestaltung eines Spielplatzes im Zuge einer Kapazitätserweiterung für die intensivpädagogische Kleingruppenbetreuung im Objekt Burgwartstraße zur Verfügung gestellt. Wie funktioniert das Erfolgsmodell Spendenlauf? Die Läufer versuchen in einer festgelegten Zeit, hier 60 Minuten eine maximale Strecke zurückzulegen. Für eine bestimmte Streckenlänge, hier eine Stadionrunde mit 400 Metern ist mit einem oder mehreren Unterstützern, den Spendern ein entsprechender Geldbetrag vertraglich vereinbart. Die Läufer suchen sich in der Regel ihre Spender selbst. Damit ist auch die Gruppe der „Geber“ sozial vielschichtig durchsetzt. Angefangen bei Eltern und Großeltern über Freunde sowie ehemalige und derzeitige Lehrer bis hin zum Ausbildungsbetrieb oder anderen Unternehmen sind alle vertreten. Das Team „Geber & Läufer“ spendet dann durch Einzahlung auf ein Spendenkonto den „erlaufenen“ Geldbetrag für den gemeinnützigen Zweck. Dank besonders verlässlicher Partner wie der BARMER GEK, Bereitstellung von Urkunden und Sachpreisen, der OPPACHERMineralquellen als Getränkesponsor und der Gärtnerei Nietzold, Sponsoring von Blumen hoffen die Organisatoren auch in diesem Jahr erneut auf eine erfolgreiche Spendenlaufveranstaltung. 26 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Nr. 13/2016 vom 22. Juli 2016 Projektausschreibung „Die Kleinen stark machen“ In Anlehnung an das erfolgreiche Projekt der letzten Jahre „Kita in Form“ startet der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. in diesem Jahr in Kooperation mit der Krankenkasse IKK classic erstmalig das Projekt „Die Kleinen stark machen“. Kindertagesstätten bekommen dabei die Gelegenheit, ihre Bewegungsstunden durch einen qualifizierten Bewegungstrainer begutachten zu lassen sowie sich neue Ideen und Anregungen für die tägliche Arbeit zu holen. Ziel ist es, schon die Kleinsten spielerisch für Bewegung zu begeistern. Der Projektzeitraum ist von September 2016 bis Mai 2017 geplant. Die genaue Ausschreibung sowie ein Fragebogen wurden bereits an alle Einrichtungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versandt. Alle Einrichtungen haben die Möglichkeit ihre Bewerbung beim Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. einzureichen. Aus allen Einsendungen werden drei Einrichtungen ausgewählt, in denen das Projekt „Die Kleinen stark machen“ durchgeführt wird. Kontakt und Informationen Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Regionalkoordinatorin Cindy Philipp Tel.: 03501 4919027 E-Mail: [email protected] 5. Internationales Meeting für Behinderte in der Leichtathletik in Freital Am Sonnabend, dem 9. Juli 2016 fand im Station des Friedens das 5. Internationale Meeting für Behinderte in der Leichtathletik statt. Organisiert und eingeladen hatte die Freitaler Paralympic-Goldmedaillengewinnerin Siena Christen. 38 Sportler, darunter aktuelle und ehemalige Weltklasseathleten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Südafrika, Brasilien, Tschechien und Deutschland waren angereist. Folgende Plätze wurden erzielt: 1. Platz: André Rocha, Brasilien 2. Platz: Marianne Buggenhagen (PSC Berlin) 3. Platz: Martina Willing (BPRSV Cottbus) 4. Platz: Abdulla Hassan HAYAYAY (Dubai) Viele Sportler nehmen an den offenen deutschen Meisterschaften teil. Oberbürgermeister Uwe Rumberg und Siena Christen bedanken sich bei den vielen freiwilligen Helfern. Durch ihr Engagement wurde die Durchführung der Wettkämpfe ermöglicht. Weiterhin geht ein großer Dank an die Helfer für das leibliche Wohl, an die TWF GmbH für den unkomplizierten Aufbau der technischen Anlagen sowie den Kreissportbund Sächsische Schweiz Osterzgebirge, insbesondere an Daniela Hofmann. Sportler aus Dubai mit Siena Christen (3. von r.) Foto: privat Die TWF Technische Werke Freital GmbH informiert Mitteilung für Preisanpassung Preise für Wärmeversorgung Entsprechend §24 AVBFernwärmeV und der gültigen Preisblätter 15.3 F und 15.3 S gültig ab Arbeitspreis Mengenpreis Grundpreis (ohne Service) Grundpreis (mit Service ab Sekundärnetz) Grundpreis (mit Service frei Vorlauf Station) Grundpreis (mit Service frei Vorlauf Mieter) Grundpreis (mit Service frei Wohnung) 01.07.2016 netto 0,06228 0,08808 3,324 3,537 4,377 4,770 5,013 brutto* 0,07411 0,10482 3,956 4,209 5,209 5,676 5,965 EUR/kWh EUR/kWh EUR/kW Monat EUR/kW Monat EUR/kW Monat EUR/kW Monat EUR/kW Monat *) Beinhaltet die jeweils gültige Umsatzsteuer (z. Z. 19 %) Basis für die Preisanpassung sind folgende aktuelle Kosten: Basisgrößen nach Preisblatt HELo 30,000 Cent/Liter HELoMP 18,381 FWIno 79,570 Elo 18,240 Cent/kWh Lo 2726,05 EUR/Mon IGo 100 Aktuelle Bezugsgrößen HEL 36,510 FWIn EL L IG 111,730 22,565 2726,05 102,2 Cent/Liter Cent/kWh EUR/Mon Die detaillierten Daten, die zur Preisanpassung geführt haben, können bei den Technischen Werken Freital GmbH, Hainsberger Str. 1, 01705 Freital, eingesehen werden. Nr. 13/2016 vom 22. Juli 2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital 27 Jannis Kirsch wurde Vize-Meister bei den Mitteldeutschen Meisterschaften im Ringen Am 18. Juni 2016 wurde im sachsen-anhaltinischen Städtchen Braunsbedra die offene Mitteldeutsche Meisterschaft im freien Ringkampf der Jugend D und C ausgetragen. Angereist waren 215 Ringer aus acht Bundesländern. Von der WSG Zauckerode nahmen nur zwei Kämpfer an der Meisterschaft teil. Im Training waren beide noch einmal ganz speziell auf den Jahreshöhepunkt vorbereitet worden. Haben sich Schweiß und Muskelkater gelohnt? Julius Zschoge startete in der mit 18 Teilnehmern stark besetzten Jugend D bis 29 Kilogramm. Er konnte sich während seiner ersten beiden Kämpfe leider nicht durchsetzen und verlor sie. Damit war Julius Zschoge aus dem Turnier ausgeschieden. Jannis Kirsch startete in der Jugend C bis 50 Kilogramm. Er gewann seine ersten zwei Poolkämpfe auf Schultern und den dritten mit technischer Überlegenheit. Damit stand er im Finale. Dort musste er sich einem starken Gegner aus Weißwasser geschlagen geben. Am Ende freute sich Jannis, die Silbermedaille und damit den Vize-Meister nach Freital geholt zu haben. gerecht zu werden und um die Wichtigkeit dieses Engagements zu unterstreichen, hat die Sächsische Jugendstiftung diese zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung für Jugendinitiativen geschaffen. Beitrag zur Veränderung ihres Umfeldes leisten. Die Jugendprojekte tragen damit zu einer stärkeren Identifikation mit dem eigenen Lebensumfeld der Jugendlichen bei und machen die jeweiligen Wohnorte für Jugendliche attraktiv. Förderfonds statt Träumereien „Träume sind Schäume?“ - Stimmt nicht! Mit den Fördergeldern von NOVUM und SALVETE haben sächsische Jugendliche die Chance ihrem Traum vom idealen Umfeld ein Stück näher zu kommen. Wie das geht? Indem sie mit ihrem eigenen Projekt ihr Umfeld gestalten. Die Sächsische Jugendstiftung bietet dafür zwei Fonds an, bei denen Jugendliche aus Sachsen unkompliziert ihre Ideen einreichen und eine Förderung für die Umsetzung bekommen können. Wichtig hierbei: Die Projekte sollten für und von Jugendlichen im Alter von 12 bis 22 Jahren, nicht kommerziell und nicht eigennützig sein. Dem schon seit einigen Jahren existierenden Fonds NOVUM, welcher ohne spezielle thematische Ausrichtung Projekte von und für Jugendliche fördert, wurde in diesem Jahr zusätzlich ein zweiter Fonds namens SALVETE zur Seite gestellt. SALVETE fördert ähnlich wie NOVUM Projekte von Jugendlichen in Sachsen, allerdings mit einem thematischen Schwerpunkt: Projekte, die mit SALVETE unterstützt werden, müssen gezielt ein tolerantes Miteinander fördern und den interkulturellen Dialog mit geflüchteten Menschen in den jeweiligen Regionen vorantreiben. Viele junge Menschen wollen sich verstärkt in ihren Regionen gegen Ängste und Vorurteile zur Wehr setzen und vor allem geflüchteten Menschen nach dem Verlust ihrer Heimat das Ankommen in Sachsen erleichtern. Dabei setzen sie sich mit verschiedensten Projektideen für ein gemeinsames und tolerantes Miteinander ein. Um diesem Bedarf Der Weg zur Förderung ist kurz: unter www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung findet sich ein einfaches Antragsformular, mit dem die Projektidee bei uns als Stiftung eingereicht werden kann. Ist die Idee einmal da, entscheidet zeitnah eine Fachjury über die jeweilige Förderung. Warum das Ganze? Ziel beider Förderfonds ist es, Jugendinitiativen eine Unterstützung bei der Umsetzung der von ihnen erdachten Projekte zur Verfügung zu stellen. Jugendliche sind Fachleute in eigener Sache, die an der Entwicklung ihres unmittelbaren Lebensraumes beteiligt werden wollen. Schafft man ihnen mit Rahmenbedingungen wie NOVUM und SALVETE Möglichkeiten, tragen sie mit ihrem eigenen Verständnis und ihren eigenen Ideen zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft bei. Beide Fonds ermöglichen den Jugendlichen, sich wirkungsvoll in die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes einzubringen. Jugendinitiativen nutzen erfahrungsgemäß gern eigene Projekte, um sich im Rahmen dieser mit den sie umgebenden Herausforderungen auseinanderzusetzen. Die Jugendlichen können mit Hilfe der Förderfonds, ausgehend von ihren Bedürfnissen und Interessen, einen erheblichen Die Auseinandersetzung mit ihrem Umfeld im Rahmen der Planung des eigenen Jugendprojektes, die Erprobung der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Durchführung des Projektes und der Erfolg bei der Umsetzung dieser Ideen zeigen große Erfolgsaussichten für eine intensivere und weitergehende Auseinandersetzung und Bedeutungszunahme der eigenen Lebensweltgestaltung der Jugendlichen. Gleichzeitig beinhaltet der Prozess der Entwicklung, Planung und Umsetzung eines eigenen Jugendprojektes verschiedenartige Bildungspotenziale, die zum einen effektiv auf das weitere Leben anwendbar und zum anderen breiter gefächert sind, als es bei einem fertigen Projekt, bei dem Jugendliche nur teilnehmen können, je der Fall sein wird. Kontakt und Informationen Sächsische Jugendstiftung Andrea Büttner Weißeritzstraße 3, 01067 Dresden Funk 0173 5768026 Tel. 0351 323719010 Fax 0351 32371909 www.saechsische-jugendstiftung.de/ foerderung E-Mail: [email protected] Reifen- und Autoservice Roespel: Ihr Partner! • Inspektion • Achsvermessung • Bremsen-Service • Öl-Service • HU/AU* • Rädereinlagerung * Nach §29 StVZO, Prüfung durch externe Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen. • und vieles mehr! Reifen Roespel GmbH • Coschützer 73 · 01705 Freital · Telefon:030351-64 51-6449499090 • • Wilsdruffer WilsdrufferStraße Straße11 11· ·01723 01723 Kesselsdorf · Telefon: 03 520304-39 33-0 33-0 Reifen Roespel GmbH • Wilsdruffer StraßeStraße 7 · 01705 Freital · Telefon: Kesselsdorf · Telefon: 52 04-39 28 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 Nr. 13/2016 Pflanzaktion mit „Goldmarie“ Wie in den letzten Jahren rufen Goldmarie und der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. wieder zur Pflanzaktion „Drei Äpfel für Goldmarie“ im Landkreis auf. Alle Besitzer und Bewirtschafter einer Streuobstwiese mit einer Fläche von mindestens 1000 Quadratmetern oder zehn hochstämmigen Obstbäumen sind aufgefordert, sich mit einem kleinen Beitrag zum Beispiel in Form einer Kurzgeschichte, einem Gedicht, Fotos, Zeichnungen oder einer Collage über ihren ganz persönlichen „Obst-Wiesen-Schatz“ beim Landschaftspflegeverband zu bewerben. Bestimmt helfen Kinder oder Enkelkinder dabei. Nach einer Auswertung aller Einsendungen setzen sich die Mitarbeiter mit den Einsendern in Verbindung. Für den kleinen Beitrag erhalten diese drei hochstämmige Obstbäume gratis, damit die Streuobstwiese ergänzt werden kann. Gemeinsam wird unter Beachtung der regionalen Bedingungen das passende Obstgehölz ausgesucht. Ende Oktober ist es soweit. Die „Goldmarie-Bäume“ alter Sorten werden kostenfrei überreicht. Bei der Gelegenheit wird rund um das fachgerechte Pflanzen informiert. Durch Ihren fleißigen Einsatz leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verjüngung Ihrer Streuobstwiese und helfen somit den Lebensraum vieler inzwischen stark gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, wie den streng geschützten Käfer Eremit sowie andere Baumhöhlen bewohnende Tiere und Insekten für die Zukunft zu sichern. Ebenso bewahren Sie alte sowie regionale Obstsorten und deren genetische Vielfalt für zukünftige Generationen. Als Dank und Anerkennung für die Nachpflanzung erhalten alle Teilnehmer überdies eine „Goldmarie“-Plakette. Die Mitarbeiter freuen sich auf zahlreiche Beiträge. Unterstützen Sie die Goldmarie und lassen Sie Ihren Pflanzaktionstag zu einem besonderen Erlebnis werden. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 21. August 2016 unter dem Stichwort: „Drei Äpfel für Goldmarie“ ein. Bitte geben Sie die Anzahl der vorhandenen Obstbäume und die Größe der Streuobstwiese sowie Ihre Kontaktdaten an. Baumhöhlen und ihre heimlichen Bewohner Baumhöhlen sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche geschützte Tierarten. Sie entstehen, wenn Bäume altern und ihre Lebenszeit begrenzt ist. Aber gerade dann bieten diese Baumveteranen besonders paradiesische Lebensbedingungen für Höhlenbewohner. Diese leben in den teilweise absterbenden alten Bäumen meist sehr zurückgezogen und im Verborgenen. Erst bei genauerem Beobachten kann man Vögel, Fledermäuse und viele Insekten finden. Durch das vorschnelle Entfernen alter, morscher Gehölze sind einige Tierarten bereits ausgestorben oder stehen auf der „Roten Liste“ für gefährdete Arten. Eine gezielte Pflege von Altbäumen mit Höhlen, egal ob Obstbäume, Weiden oder Alleebäume trägt dazu bei, dass diese wichtigen Lebensräume erhalten bleiben. So ist zum Beispiel der Eremit, ein seltener Käfer aus der Familie der Blatthornkäfer ein typischer Bewohner solcher Höhlenbäume. Da er sehr versteckt lebt, wird er kaum wahrgenommen. Bekanntere Höhlenbe- wohner sind dagegen Spechte, Meisen, Fledermäuse oder Hornissen. Wer mehr über das Leben in Höhlenbäumen erfahren beziehungsweise Informationen zur Pflege solcher Altbäume erhalten möchte, kann dies am 17. August 2016 ab 9.30 Uhr im Seminar des Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. im Alfred-Damm-Heim, Pesterwitzer Straße 6 tun. Nach einem theoretischen Teil führt eine Exkursion zu Höhlenbäumen der Umgebung um auf Suche nach Bewohnern von Baumhöhlen zu gehen. Eine Anmeldung für die kostenfreien Seminare ist unbedingt erforderlich. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular auf der Internetseite unter der Rubrik „Seminare“. Kontakt und Informationen Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Alte Straße 13 01744 Dippoldiswalde OT Ulberndorf Projektkoordinatorin: Katrin Müller Tel.: 03504 629661 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.obst-wiesen-schaetze.de Die SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH informiert Zuckertütenexpress für Erstklässler So schnell vergeht die Zeit. Gerade noch waren unsere lieben Kleinen im Kindergarten und schon müssen sie ihr kleines Ränzchen für die Schule schnüren. Natürlich möchten wir den Kindern den Start in den neuen Lebensabschnitt etwas versüßen. Im Erzgebirge und auch im Elbland wachsen schon seit vielen Jahren immer zur Schulanfängerzeit „Zuckertütensignale“. Auch in diesem Jahr können sich die Kinder eine Zuckertüte aussuchen. Wer von euch traut sich, das Signal am Zuckertütenbaum auf Fahrt zu stellen? Am Samstag, dem 6. August 2016 finden die Zuckertütenfahrten der Weißeritztalbahn statt. Oma-Opa-Tag bei der Weißeritztalbahn Fit mit den Enkeln könnte das Motto dieses Tages sein. Die SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH lädt ein zu einem sportlichen Tag mit der Weißeritztalbahn und dem Freizeitzentrum Hains. Freuen Sie sich auf Spiel, Spaß und Sport. Anmeldung erfolgt im Freizeitzentrum HAINS. Termin ist Mittwoch, der 31. August 2016. Kontakt und Informationen SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH Weißeritztalbahn Am Bahnhof 1 01468 Moritzburg Tel.: 035207 89290 Fax: 035207 89291 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.weisseritztalbahn. com Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 Piraten auf der Schatzsuche Am 24. Juni 2016 fand in den Räumen des Vereins „Das Zusammenleben“ e. V. das halbjährliche Konzert der Klavierschülerinnen und Klavierschüler unter dem Motto „Piraten auf der Schatzsuche“ statt. Es zeigte allen Beteiligten und Besuchern eindrucksvoll, wie freudvoll Musik im Leben der Kinder ist. Beim Erlernen des Klavierspielens für die Kinder wird dabei besonderes Augenmerk auf eine spielerische Lehrweise gelegt. Dies kam auch bei den Beiträgen der kleinen Klavierkünstler im Konzert zum Ausdruck. Die unterschiedlichen Stücke wurden durch ein Piratenspiel für die Kinder verbunden. Das Programm jedes einzelnen Musikers musste vorher im Raum auf Schatzsuchkarten entdeckt werden, wurde dann vom Künstler vorgestellt und dargeboten. Ob es sich dabei um das englische Piratenlied „Wir Segeln übers weite Meer“, das deutsche Märchenlied „Hänsel und Gretel“ oder Musikstücke wie das südamerikanische „Lambada“ oder den „Chinesen Tanz“, russische Volkslieder und vieles mehr handelte. Die Kinder haben es mit gleicher Begeisterung und Spaß den Eltern, Geschwistern und weiteren Besuchern präsentiert und vorgesungen. Die Musiklehrerin Tatjana Surko war mit ihren Schützlingen sehr zufrieden. Besonders attraktiv empfanden die Zuschauer das vierhändige Klavierspiel der kleinen Künstler sowie das Spiel ohne Notenblatt. Ein besonderer Höhepunkt zum Spiel der Kinder bei einem russischen Volkslied war der spontane Gesangsbeitrag einer Zuschauerin, welche Opernsängerin ist. Am Ende führte die Suche bis zur Schatztruhe, wo kleine Dankesgeschenke für die Kinder warteten. Die pädagogisch wertvolle Arbeit der Klavierlehrerin über das gesamte Schuljahr wussten die Eltern und Besucher sehr zu schätzen. Klavierlehrerin Tatjana Surko mit ihren Schülerinnen und Schülern bei der Programmdarbietung Foto: „Das Zusammenleben“ e. V. Trödelmarkt in Freital-Zauckerode Der nächste Trödelmarkt in Freital-Zauckerode findet am 6. August 2016 von 10.00 bis 18.00 Uhr auf dem Festplatz statt. Für Teilnehmer ist der Aufbau der Stände ab 9.00 Uhr möglich. Die Mindeststandzeit dauert bis 16.00 Uhr. Die Stände sollten die Größe eines Tapeziertisches nicht überschreiten. Standgebühren werden nicht erhoben. Die Veranstaltung ist wetterabhängig. Der Trödelmarkt findet von April bis September jeden ersten Samstag im Monat statt. Kontakt und Informationen TMZ Trödelmarkt Zacke Info Wolfgang Schmidt Tel.: 0351 6560961 Fax: 0351 6560960 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.freital-sachsen.de/ tmz 29 Die Volkshochschule Freital informiert 10-Finger-Schreiben am Computer - Ferienkurs 01.08. - 04.08.16, montags bis donnerstags, 8.30 - 12.30 Uhr, 4-mal (110,00 Euro) Spanisch - Intensiv-Grundkurs A1/1 (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse) 08.08. - 12.08.16, montags bis freitags, 8.00 - 13.00 Uhr, 5-mal (120,00 Euro) Ein Kurs für Interessenten, die die Sprache schnell und kompakt für Urlaub, Freizeit oder Beruf lernen möchten. Französisch - Intensiv-Einstiegskurs (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse) 08.08. - 12.08.16, montags bis freitags, 8.30 - 12.30 Uhr, 5-mal (100,00 Euro) Tschechisch - Intensiv-Grundkurs A1/1 (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse) 08.08. - 12.08.16, montags bis freitags, 9.00 - 13.15 Uhr, 5-mal (100,00 Euro) Englisch - Auffrischung der Grundkenntnisse A1 - Intensiv (Teilnehmer mit Vorkenntnissen) 08.08. - 19.08.16, montags bis freitags, 17.15 - 20.30 Uhr, 10-mal (160,00 Euro) Spanisch - Intensiv-Grundkurs A1/2 (Teilnehmer mit sehr geringen Vorkenntnissen) 15.08. - 19.08.16, montags bis freitags, 8.00 - 13.00 Uhr, 5-mal (120,00 Euro) Ein Kurs für Interessenten, die die Sprache schnell und kompakt für Urlaub, Freizeit oder Beruf lernen möchten. Tschechisch - Intensiv-Grundkurs A1/2 (Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen) 15.08. - 19.08.16, montags bis freitags, 9.00 - 13.15 Uhr, 5-mal (100,00 Euro) Fortsetzung sowie Neueinstieg für Teilnehmer mit sehr geringen Vorkenntnissen. Das Kursbuch kann über die VHS 1 Woche vor dem Kursbeginn bestellt werden. VHS-Foto-Club: Sonne lacht, nimm Blende... 26.08.16 - 27.01.17, freitags, 18.00 21.00 Uhr, 6-mal (108,00 Euro) Inline-Skating für jedermann Sa., 27.08.16, 13.30 - 16.30 Uhr (16,00 Euro) Um sich sicher auf den Rollen bewegen zu können und um Gefahren zu vermeiden, lernen und üben Sie u. a. Einbahnfahren, Bremsen, Heel Stop, T-Bremse, Fallen, Abrollen und Umsteigen. Volkshochschule Freital Kirchstraße 8 01705 Freital Tel.: 0351 6413748 E-Mail: [email protected] 30 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 Nr. 13/2016 Erster Pesterwitzer Spendenlauf „Lasst uns für Kinder laufen, die nicht mehr laufen können“ Der Sportverein Pesterwitz e. V. ist erst vor wenigen Wochen vom Deutschen Fußball Bund (DFB) für sein beeindruckendes soziales Engagement für die schwer erkrankten Zwillinge Kenny und Ricky ausgezeichnet worden. Jetzt arbeitet der Verein mit ganzer Kraft weiter und organisiert am 13. August 2016 ab 10.00 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Verein ELA e. V. erstmals einen großen Spendenlauf, um Kindern, die nicht mehr laufen können zu helfen. Start und Ziel ist der Sportplatz Freital-Pesterwitz, OttoHarzer-Straße. Erwachsene zahlen sechs Euro Startgebühr, Kinder und Jugendliche drei Euro. Es darf gerne ein höherer Betrag gespendet werden. Für den Kinderlauf können die Sponsoren der Kinder, wie Eltern, Großeltern und andere einen selbst festgelegten Betrag pro gelaufene Runde spenden. Die Anmeldung zum Lauf ist online möglich. Die Wissenschaft ist noch nicht soweit, um Kindern weltweit mit Leukodystrophie Krankheiten ganzheitlich helfen zu können. Sie kämpfen jeden Tag gegen einen unsichtbaren Feind in ihrem Körper. „Wir sehen seit einem Jahr genau, wie sich ein Kind tagtäglich verändert, das an dieser Krankheit leidet. Diese Kinder ringen um ihre Beweglichkeit, ihr Gehör, ihr Augenlicht, ihre Fähigkeit selbstständig essen oder atmen zu können. Für Kenny wurde ein Spender gefunden, das gleicht einem Wunder und wir freuen uns jeden Tag darüber, aber Ricky ist leider schon zu stark erkrankt. Damit auch Kindern wie ihm in Zukunft geholfen werden kann, muss dringend in die Wissenschaft an der richtigen Stelle investiert werden. Aus diesem Grund organisieren wir in Zusammenarbeit mit dem ELA e. V., der sich seit vielen Jahren für dieses Ziel engagiert, einen großen Spendenlauf“, berichtet Thomas Hesse, Sprecher des SV Pesterwitz und Teil des Organisationsteams. ELA steht für die „European Leukodystrophy Association“. Das große Ziel des Vereins ist es, in Zukunft Kindern eine Chance auf Heilung zu geben. „Wir möchten gemeinsam mit ELA in erster Linie Kindern helfen, die durch ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr laufen können. Daher haben wir uns für unseren ersten Spendenlauf eine Menge einfallen lassen und freuen uns auf Groß und Klein“, erläutert Hesse. Die Teilnehmer laufen bei der Veranstaltung mit einem herrlichen Blick über Dresden durch zwei Städte: den Freitaler Ortsteil Pesterwitz und Dresden. „Es geht fast nur durchs Grüne, da wir die Natur und die herrliche Atmosphäre beim SV Pesterwitz unbedingt mit einbinden wollen. Für unsere kleinen Teilnehmer gibt es eine Kinderstrecke vor Ort. Für die Großen gibt es zusätzlich zur Laufstrecke mit wahlweise fünf oder zehn Kilometern auch eine drei Kilometer lange WalkingStrecke. In Summe möchten wir die große Laufszene, alle Sportvereine und natürlich auch alle Interessenten, die für einen guten Zweck laufen möchten, ansprechen“, so Hesse. Am Lauf wird unter anderem auch Peter Riebisch, Präsident des Kreisverbandes Fußball Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. teilnehmen. „Die Gesundheit ist das wichtigste Gut des Menschen. Leider ist nicht jeder von uns gesund. Besonders schlimm ist es, wenn es Kinder betrifft. Es ist unsere Aufgabe zu helfen. Sport verbindet, Sport schlägt Brücken - für die Leukodystrophie-Krankheiten gibt es zurzeit weltweit fast keine Heilungschancen, so auch bei Ricky. Der SV Pesterwitz hat zusammen mit dem ELA e.V. einen Spendenlauf organisiert, zu dem ich hiermit alle Vereine aller Sportarten und Interessenten sehr gern aufrufe teilzunehmen. Ich bin an dem Tag vor Ort, bin bereits angemeldet und laufe mit“. Namhafte Sportler wie Biathlon Olympiasieger und Weltmeister Frank-Peter Roetsch unterstützen den Lauf. Vereine, Firmen, Familien können als Team laufen. Weitere Informationen Internet: http://www.kenny-und-ricky.de oder http://www.facebook.com/kennyundricky Drachenfest im Ortsteil Pesterwitz Zum Herbst- und Weinfest im Ortsteil Pesterwitz findet am Samstag, dem 17. September 2016 ab 14.00 Uhr das neunte Drachenfest auf der Wiese am Pavillon mit Zugang über die Freitaler Straße 6e statt. Im vergangenen Jahr waren mehr als 160 Drachenfans und Schaulustige auf der Festwiese zu Gast. Gesucht werden Kinder, Erwachsene und Teams, die Lust haben sich mit einem selbstgebastelten oder gekauften Drachen oder Flugobjekt zu beteiligen. Zugelassen sind alle Drachen und Flugobjekte, die nicht motorbetrieben oder ferngesteuert sind. Kontakt und Informationen Organisationsteam Drachenfest E-Mail: [email protected] Internet: http://www.facebook.com/pesterwitzer.drachenfest Anzeigen www.hotel-breitenbacher-hof.de ...der günstige Brautausstatter Spitzen Brautkleider von: Fachhändler mit ausgezeichnetem Preis-Leistungsverhältnis. Mail: [email protected] Tel.: 0351/8212360 Mobil: 0152/37139499 am Goldenen Reiter · Neustädter Markt 7 · 01097 Dresden Braut- und Festmoden Unterstützen sie die (links von Watzke) www.koeniginvonniendorf.de Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital vom 22. Juli 2016 31 Veranstaltungskalender vom 22. Juli bis 14. August Ausstellungen ■ Sonntag, 08.05. bis 31.07.2016 C.F.A. Dathe von Burgk Vorreiter der sächsischen Industrialisierung, Sonderausstellung Di. - Fr., 13 - 16 Uhr, Sa. und So., 10 - 17 Uhr Städtische Sammlungen Freital auf Schloss Burgk, Altburgk 61, http://www.schloss-burgk-freital.de ■ Montag, 30.05. bis 05.08.2016 Neue Wege Fotoausstellung Sven Hilker Mo. - Fr., 8 - 12 Uhr/Di. und Do., 14 - 18 Uhr Rathaus Deuben, Dresdner Str. 212 ■ Sonntag, 17.06. bis 18.08.2016 Skulpturen aus Holz Ausstellung des Holzbildhauers Olaf Klepzig, Pochert Augenopik, Dresdner Str. 61 Mo. - Fr., 9 - 18.30 Uhr/Sa., 9 - 11 Uhr ■ Donnerstag, 23.06. bis 26.07.2016 Ausstellung im Projekt „deubener schau fenster“ der Akteursrunde Deuben Unter dem Titel „Traumbuche“ stellt die Freitaler Künstlerin Antje Menzel zu Märchen und Sagen aus. Gezeigt werden Arbeiten auf Papier in Mischtechnik und Grafik (Punzenstiche). Schlendern Sie doch mal durchs Mühlenviertel, träumen Sie am Wasserlauf und lassen Sie sich inspirieren. Schaufenster im Mühlenviertel Kontakt: Koordinationsbüro für soziale Arbeit Freital, Dresdner Str. 90, Tel.: 0351 6469734, http://www.sozialkoordination.de Ständige Ausstellungen/Führungen ■ Städtische Sammlungen Freital auf Schloss Burgk Öffnungszeiten Museum: Di. - Fr., 13 - 16 Uhr, Sa./So./Feiertag, 10 - 17 Uhr, städtische Kunstsammlungen, Ausstellungen zur Bergbau-, Industrie- und Regionalgeschichte, z. T. rollstuhlbefahrbar, Gruppen werden um Vorbestellung gebeten Öffnungszeiten Tagesstrecke Oberes Revier Burgk: Di./Do., 13 - 16 Uhr, 1. Sonntag im Monat 10 - 17 Uhr, November bis März geschlossen Schloss Burgk, Altburgk 61, Tel.: 0351 6491562, Fax: 0351 6418310, [email protected], www.freital.de/museum ■ Informationen zur Weißeritztalbahn siehe Seite 28 Mo. - Fr., 9 - 17 Uhr, Sa./So. und Feiertag, 9 - 15 Uhr Vereinsbüro der IG Weißeritztalbahn e. V. mit Fahrkartenverkauf und Souvenirshop, Bahnhof Hainsberg, Dresdner Straße 280, Tel.: 0351 6412701 oder 0351 4614968, Fax: 0351 6411495, E-Mail: [email protected], www.weisseritztalbahn.de, weitere Informationen: SDG-Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH, www.weisseritztalbahn.com ■ Kirchturm der St. Jakobuskirche Pesterwitz Für einen Blick hoch hinaus kann nach Ver Vereinbarung der mehr als 40 m hohe Kirchturm bestiegen werden. Termine beim Ortschronisten Eberhard Kammer, Tel.: 0351 6506575 Ev.-luth. St. Jakobuskirche Pesterwitz, Zur Jakobuskirche 3, www.kirche-pesterwitz.de ■ Marienschacht Bannewitz Sa., 14 - 18 Uhr Museum, Gruppenführungen nur nach vorheriger Anmeldung Bergbau- und Regionalmuseum Bannewitz, Schachtstraße 12, Ansprechpartnerin: Ullrike Runge, Tel.: 0174 3201322 oder 0351 4708851 ■ Windbergbahn Führungen im Bahnhof Dresden-Gittersee sowie entlang der ehemaligen Bahntrasse nach Possendorf, nach vorheriger Anmeldung Windbergbahn e. V., Hermann-MichelStraße 5, Dresden, Tel: 0351 4013463 (AB), E-Mail: [email protected], www.windbergbahn.de ■ Besucherbergwerk „Aurora Erbstolln“ Dorfhain Bis Ende Oktober 2016 jeden Sonnabend, 10.00 bis 14.30 Uhr geöffnet, Sonderführungen auf Anfrage, Eintritt: Erw. 3,00 Euro, Kinder 2,00 Euro, Familienkarte 8,00 Euro, Anfahrt zum Parkplatz von Klingenberg nach Dorfhain in das Tal hinunter, danach zu Fuß auf dem Wanderweg 10 Minuten bis zum Stolln, Bergbautraditionsverein Gewerkschaft „Aurora Erbstolln“ e. V., Tel.: 0351 6502700, http://www.AuroraErbstolln.de Wochenmarkt ■ mittwochs 8 - 16 Uhr Markttreiben in Pesterwitz ■ Samstag, 06.08.2016, 10 - 18 Uhr siehe Seite 29 Trödelmarkt Zauckerode Wolfgang Schmidt TMZ - Trödelmarkt Zacke-Info, Tel.: 0351 656 09 61 Veranstaltungen ■ Dienstag, 02.08.2016, 9 - 12 Uhr Auf den Spuren der Naturheilkunde max. 12 -15 Plätze, 5 Euro, Anmeldung erforderlich Umweltzentrum Freital e. V., Reformhaus „ Am Markt“, Tel.:0351645007, http://www.umweltzentrum-freital.de, [email protected] ■ Sonntag, 21.08.2016, 17.00 Uhr Frische Glaubensklänge Bossa Nova, Folk, Walzer, Swing mit Steffen Mürau, Stimme/Gitarre Ev.-luth. Kirchgemeinde Freital, Christuskirche Freital-Deuben, Lange Straße, Tel.: 0351 6491384, http://www.kirche-freital.de Bildung, Information & Treff ■ Mittwoch, 27.07.2016, 10 - 13 Uhr Sommerblumen trockenfilzen für Kinder und Erwachsene Kosten 4 Euro Umweltzentrum Freital e. V., August-Bebel Straße 3, Tel.: 0351 645007, http://www.umweltzentrum-freital.de ■ Samstag, 13.08.2016, 9.30 Uhr Zum Wiesenweg im Triebischtal Treffpunkt: Kurplatz Hartha, Dauer: ca. 2,5 Std. Wanderzeit, Teilnehmergebühr: 1 Euro Auf dem Harthaer Flügel wandern wir zur Ernemannhütte. Hier ist der Wiesenweg erreicht. Dieser führt durch das reizvolle Triebischtal. Mit dem grünen Punkt laufen wir nun nach Spechtshausen. Über den Hartheberg geht es zurück nach Hartha. Umweltzentrum Freital e. V., Tel.: 0351 645007, http://www.umweltzentrum-freital.de ■ Mittwoch, 17.08.2016, 10.00 Uhr Heidenschanze und Hoher Stein Treffpunkt: HP Dresden- Plauen, Rückfahrt: mit Bahn bzw. Bus, Dauer: ca. 2,5 Std. Teilnehmergebühr: 1 Euro Entlang der Weißeritz bis zum Felsenkeller und dann hinauf zur Heidenschanze, so startet diese Tour. Nun wandern wir zum Hohen Stein und weiter zum Bienertpark. Anschließend besuchen wir den Fichtepark mit Turm. Die Tour endet in Dresden-Plauen, Nöthnitzer Straße. Umweltzentrum Freital e. V., Tel.: 0351 645007, http://www.umweltzentrum-freital.de 32 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Senioren ■ Mittwoch, 27.07.2016, 14.00 Uhr Chantro der Gauckler und die Zigeunerein Sylvia präsentiert mittelalterliche Zauberei und Gauklerei. advita-Seniorentreff Freital, Dresdner Straße 189, Tel.: 0351 6489670, ■ Mittwoch, 27.07.2016, 15.00 Uhr Singen und Musizieren ... mit Herrn Lahmann DRK - Soziale Dienste gGmbH, Sitz Freital, DRK-Seniorenclub, Dresdner Straße 207, großer Saal, Tel.: 0351 6496480 ■ Mittwoch, 03.08.2016, 15.00 Uhr Hänsel und Gretel Führung durch die Oper von Humperdinck mit Frau Lahmann DRK - Soziale Dienste gGmbH, Sitz Freital, DRK-Seniorenclub, Dresdner Straße 207, großer Saal, Tel.: 0351 6496480 ■ Mittwoch, 10.08.2016, 15.00 Uhr Singen und Musizieren ... mit Herrn Lahmann DRK - Soziale Dienste gGmbH, Sitz Freital, DRK-Seniorenclub, Dresdner Straße 207, Großer Saal, Tel.: 0351 6496480 ■ Mittwoch, 17.08.2016, 15.00 Uhr Heiteres Gedächtnistraining ... mit Frau Schurig DRK - Soziale Dienste gGmbH, Sitz Freital, DRK-Seniorenclub, Dresdner Straße 207, Großer Saal, Tel.: 0351 6496480 Schulferien ■ Dienstag, 14.06. bis 07.08.2016 Buchsommer Sachsen Unter dem Motto: Beim Lesen tauch ich ab! sind Jungs und Mädchen zwischen 11 und vom 22. Juli 2016 16 Jahren eingeladen, die neusten Bücher der Bibliotheken zu testen. Dafür gibt‘s ein Zertifikat, eine Party und jede Menge Lesevergnügen. Stadtbibliothek Freital, in allen Freitaler Filialen, http://www.freital.de/bibliothek Regenbogen Familienzentrum e. V., Tel.: 0351 6441539, http://www.regenbogen-freital.de ■ Montag, 25.07.2016, 10.00 Uhr Freibad Zauckerode Treff im Freibad Zauckerode Kosten 3 Euro ■ Dienstag, 26.07.2016, 8.15 Uhr Besucherbergwerk Zinnwald Besuch des Besucherbergwerks in Zinnwald mit anschließendem Baden in den Galgenteichen. Treff am Busbahnhof Deuben Kosten 5 Euro ■ Mittwoch, 27.07.2016, 8.00 Uhr Besuch des Felsenlabyrinths in der Sächsischen Schweiz Treff am Busbahnhof Deuben Kosten 5 Euro ■ Donnerstag, 28.07.2016, 9.00 Uhr Bilzbad Radebeul/Wellenbad Kosten 5 Euro ■ Freitag, 29.07.2016, 10.00 Uhr Baden im Windi und Zacke Kosten 3 Euro ■ Samstag, 30.07.2016, 9.00 Uhr Familienwanderung in die Sächsische Schweiz Weitere Informationen unter Tel.: 0351 6411619 oder http://www.kjv-freital.de Treffpunkt Oppelschacht, Wilsdruffer Str. 67d, Tel.: 0351 6411619, [email protected] ■ Montag, 01.08.2016 - 04.08.2016 10-Finger-Schreiben am Computer Vom 01. bis 04.08.16 täglich für Kinder ab Nr. 13/2016 10 Jahre. Kosten 110 Euro, Anmeldung bis 25.07.16 Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V., Kirchstraße 8, Tel.: 0351 6413748, http://www.vhs-ssoe.de, [email protected] ■ Mittwoch, 03.08.2016, 10.00 Uhr Das Näh Cafäh für Kinder und Erwachsene, 4 Euro, Anmeldung erforderlich Umweltzentrum Freital e. V., August-Bebel Straße 3, Tel.: 0351 645007, http://www.umweltzentrum-freital.de, [email protected] ■ Donnerstag, 04.08.2016, 14.00 Uhr Ferienabschlussfete Treffpunkt Oppelschacht, Wilsdruffer Str. 67d, Tel.: 0351 6411619, http://www.kjvfreital.de, [email protected] Veranstaltungskalender Information & Kontakt: Telefon: 0351 6476-122 Fax: 0351 6476-4850 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.freital.de/veranstaltungskalender Die Stadt Freital übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Daten, für den Inhalt, Ablauf, Vorverkauf, Organisation und/oder Änderung einer Veranstaltung. Die Verantwortung liegt allein bei den Veranstaltern. Berichtigungen und Ergänzungen können nur bei rechtzeitiger Nachmeldung des Veranstalters vorgenommen werden. Anzeigen Nichts ist gewisser als der Tod nichts ist ungewisser als seine Stunde. (Anselm von Canterbury) Ihre Helfer im Trauerfall Tag und Nacht kompetent & persönlich Vertrauensvolle Beratung und Hilfe im Trauerfall Erd-, Feuer-, See- und Naturbestattungen Bestattungshaus Ute Müller Winckelmannstraße 7 Kreischa | Lungkwitzer Straße 4 | 24 h Tel. 03 52 06/27 96 72 Freital | Dresdner Straße 129 | 24 h Tel. 03 51/267 12 363 Bannewitz Tel. 03 51 / 4 01 13 63 Laubegast Tel. 03 51 / 2 13 99 19 www.bestattungsservice-constantin-schoene.de Mobil 01 73 / 2 98 27 76 Ines Constantin & Thomas Schöne Bestattungseigener Trauerredner Thomas Schöne Nr. 13/2016 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital 33 vom 22. Juli 2016 Gottesdienste Samstag, 23. Juli 2016 Katholische Pfarrei St. Joachim Erste Sonntagsmesse 17.30 Uhr Sonntag, 24. Juli 2016 Deuben Christuskirche Gottesdienst mit Kindergottesdienst Hainsberg Hoffnungskirche Abendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst Pesterwitz Jakobuskirche Gottesdienst Freie evangelische Gemeinde (FeG) Gottesdienst Katholische Pfarrei St. Joachim Heilige Messe 9.00 Uhr 10.30 Uhr 9.30 Uhr 10.00 Uhr 8.30 Uhr Sonntag, 31. Juli 2016 Döhlen Lutherkirche Gottesdienst mit Taufe Potschappel Emmauskirche Lektorengottesdienst Kleinnaundorf Kapelle Abendmahlsgottesdienst Pesterwitz Jakobuskirche Abendmahlsgottesdienst Katholische Pfarrei St. Joachim Heilige Messe 9.00 Uhr 10.30 Uhr 9.00 Uhr 9.30 Uhr 10.30 Uhr Samstag, 6. August 2016 Zauckerode „Treff am Brunnen“ Abendmahlsgottesdienst Katholische Pfarrei St. Joachim Erste Sonntagsmesse 16.30 Uhr 17.30 Uhr Sonntag, 7. August 2016 Deuben Christuskirche Abendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst Somsdorf Georgenkirche Gottesdienst Pesterwitz Jakobuskirche Gottesdienst Kleinnaundorf Kapelle Gottesdienst mit Taufe Freie evangelische Gemeinde (FeG) Gottesdienst Katholische Pfarrei St. Joachim Heilige Messe 10.30 Uhr 9.00 Uhr 9.30 Uhr 9.00 Uhr 10.00 Uhr 8.30 Uhr Besondere Veranstaltungen 29. Juli 2016, 19.00 Uhr, Sommerkonzert mit „ensemble ponticello‘“ in der Christuskirche Deuben, Eintritt frei , Spenden erbeten 10. August 2016, 18.00 Uhr, Gebet für die Stadt in den Räumen der Freien evangelischen Gemeinde (FeG), Dresdner Str. 72 Anzeigen Städtisches Bestattungswesen Meißen GmbH Meißen Krematorium Nossener Straße 38 Krematorium Durchwahl Nossen Bahnhofstraße 15 Weinböhla Hauptstraße 15 Großenhain Neumarkt 15 Riesa Stendaler Straße 20 Radebeul Meißner Straße 134 03521/452077 453139 035242/71006 035243/32963 03522/509101 03525/737330 0351/8951917 ...die Bestattungsgemeinschaft Auch in der Zeit der Trauer xxknightwolf - Fotolia sind wir für Sie da. Trauer- und Todesanzeigen. wittich.de/trauer 34 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Stellenausschreibung In der Großen Kreisstadt Freital mit knapp 40.000 Einwohnern, unmittelbar an die sächsische Landeshauptstadt Dresden grenzend, ist zum 1. November 2016 die Stelle der Amtsleitung im Stadtplanungsamt zu besetzen. Der Stelleninhaber ist verantwortlich für die Leitung und Koordinierung der Aufgaben in den ihm zugeordneten Sachgebieten: Bauleitplanung/Stadtentwicklung, Stadtsanierung/ Wohnungsbauförderung und Untere Bauaufsichtsbehörde. Dazu gehören insbesondere: - Planung der gesamtstädtischen Entwicklung - Beteiligung an überörtlichen Planfeststellungsverfahren (Verkehrsplanung, Industrieanlagen, Rahmenbetriebspläne und Standortverfahren nach Bergrecht) - Entwicklung und Anpassung des Flächennutzungsplanes - Aufstellung der Bebauungspläne anhand städtischer Entwicklungsziele - Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren - Abschließende Beurteilung von Vorkaufsrechten - Auswahl von Planungsbüros - Sanierungsmaßnahmen nach BauGB - Wohnungsbauförderung - Öffentlichkeitsarbeit / Erarbeitung von Beschlussvorlagen und Erläuterungen vor dem Stadtrat - Koordinierung bzw. Beurteilung von Planungen anderer Fachämter Die Stelle ist als Vollzeitstelle ausgewiesen und die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 14 TVöD. Neben einer tarifgerechten Eingruppierung und flexibler Arbeitszeitgestaltung bietet die Stadt Freital für Familien viele Möglichkeiten einer aktiven Freizeitgestaltung sowie attraktive Wohnlagen. Bewerben sollten Sie sich, wenn Sie an neuen Herausforderungen der städtebaulichen Gestaltung und Entwicklung interessiert sind und über einen Hochschulabschluss im Bauwesen/Stadtplanung, vorzugsweise Architektur verfügen oder die Qualifikation für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst nachweisen können. Neben fundierten Rechtskenntnissen im Bau- und Bauplanungsrecht ist ein rechtssicherer Umgang mit Verordnungen, Satzungen und dem BGB unverzichtbar. Wir wünschen uns eine Führungspersönlichkeit, die verantwortungsbewusst, entscheidungssicher und zukunftsweisend an der Entwicklung in der Stadt Freital mitwirkt, daneben eine konstruktive Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Beteiligten und Bürgern fördert, um so bestmögliche Ergebnisse zu erreichen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse) senden Sie bitte unter Angabe der Kenn-Nummer 207/2016 bis zum 5. August 2016 an die Große Kreisstadt Freital, Postfach 1570, 01691 Freital oder per E-Mail an [email protected]. Bewerbungen, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Nr. 13/2016 Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt, eine Kopie des Nachweises legen Sie bitte den Unterlagen bei. Wir bitten um Verständnis, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden können. Wünschen Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Gern können Sie aus ökologischen Gründen auf Kunststoffmappen verzichten. Anzeigen Foto: ©Fotolia, Bergringfoto Nach Redaktionsschluss eingegangen vom 22. Juli 2016 Ferienhäuser unD Ferienwohnungen an der mecklenburgischen seenplatte » www.ferienkontor-mv.de Telefon: 01 78 / 5 31 95 13 I 03 99 31 / 54 36 79 I [email protected] - Anzeige - Südafrika & Dubai: 12-tägige Traumreise inkl. 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