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Fyndiq - Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Händler

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Fyndiq - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 2. 2.1. Fyndiq GmbH (“FYNDIQ”), Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 164915 B Geltungsbereich und Vertragsgegenstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich ihrer Anhänge („AGB“), gelten für alle Dienstleistungen und Produkte („Waren“, „Artikel“, „Produkte“), die unter der Domain www.fyndiq.de („Website“) angeboten werden. Die Website stellt eine Plattform dar, die als alternativer Absatzkanal für neue Produkte sowie für Produkte aus Restbeständen und Produktionsüberschüssen dient („Plattform“ oder „Marktplatz“). Die Website stellt zudem einen OnlineShop dar, in dem Verbraucher günstige Produkte („Schnäppchenangebote“) erwerben können („Online-Shop“). Diese AGB gelten nicht für Verbraucher. Die derzeit gültigen AGB für Verbraucher finden Sie unter den „Online-Shop-AGB“. Der Händler ist ein Unternehmer (§ 14 BGB) („HÄNDLER“), der Waren aus seinem Sortiment in das Warenangebot des Marktplatzes integriert. FYNDIQ und der HÄNDLER haben über ein HÄNDLER-Konto einen Vertrag über die Nutzung der Plattform durch den HÄNDLER („Vertrag“) geschlossen (s.u. Punkt 2). Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil des Vertrags. FYNDIQ behält sich das Recht vor, gelegentlich geringfügige Änderungen an diesen AGB vorzunehmen, vorausgesetzt, dass die Änderungen den HÄNDLER nicht wesentlich benachteiligen. Die Anhänge können jederzeit an geltende Gesetze und Bestimmungen angepasst werden. FYNDIQ wird den HÄNDLER informieren, wenn die geänderten AGB auf der Website veröffentlicht werden. Die geänderten AGB werden wirksam, sofern der HÄNDLER den Änderungen nicht ausdrücklich innerhalb von zwei Wochen, nachdem die geänderten AGB auf der Website veröffentlicht und der HÄNDLER entsprechend informiert worden ist, widerspricht. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des HÄNDLERS werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FYNDIQ ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. FYNDIQ wird seinen Kunden („FYNDIQ-Kunden“) Artikel aus dem Warensortiment des HÄNDLERS über den Online-Shop anbieten. Solche Artikel werden nachstehend auch „HÄNDLER-Artikel“ genannt. Der Verkauf der HÄNDLERArtikel an FYNDIQ-Kunden erfolgt jedoch ausschließlich als Eigengeschäft von FYNDIQ. Die Artikel, die für die Erfüllung ihrer Lieferverpflichtung gegenüber den FYNDIQ-Kunden erforderlich sind, erwirbt FYNDIQ im Wege von Einkäufen bei dem HÄNDLER. Der Versand der HÄNDLER-Artikel an die FYNDIQKunden erfolgt unmittelbar durch den HÄNDLER. Dasselbe gilt umgekehrt für etwaige Retouren. Für einen möglichen Vertriebserfolg im Hinblick auf HÄNDLER-Artikel übernimmt FYNDIQ keinerlei Gewährleistung oder Garantie. FYNDIQ weist den HÄNDLER darauf hin, dass in Bezug auf die Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der Websites des Online-Shops Störungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. HÄNDLER-Konto und Produktregistrierung HÄNDLER-Konto Durch den Abschluss des Vertrages beantragt der HÄNDLER die Registrierung eines HÄNDLER-Kontos auf der Website und eine zugehörige HÄNDLER-ID. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 3. 3.1. 3.2. Der HÄNDLER verpflichtet sich dabei, die relevanten Richtlinien für das HÄNDLER-Konto zu befolgen, insbesondere die in den Anhängen zu diesen AGB enthaltenen Richtlinien. Bei der Registrierung eines HÄNDLER-Kontos wählt der HÄNDLER zwischen den in Nr. 5.2 angegebenen Zahlungsbedingungen. FYNDIQ behält sich das Recht vor, jederzeit die Registrierung von HÄNDLER-Konten auf der Website zu verweigern oder HÄNDLERN zu kündigen, die keine USt.-Identifikationsnummer der zuständigen Behörde besitzen oder die Geschäfte als Privatperson führen. Produktregistrierung Mit einem HÄNDLER-Konto kann der HÄNDLER sein Warensortiment auf dem Marktplatz registrieren. Der HÄNDLER wird nur solche Waren registrieren, die den in den Punkten 3.6 bis 3.9 genannten Anforderungen entsprechen und nicht den in Anhang 1 genannten Produkteinschränkungen unterfallen. Bei der Registrierung kann der HÄNDLER die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers des Produktes und/oder den durchschnittlichen Preis angeben, den Wettbewerber des HÄNDLERS für das Produkt erheben. In jedem Fall wird der HÄNDLER eine unverbindliche Preisempfehlung für den Verkauf des Produkts durch FYNDIQ angeben (mit korrektem MwSt.-Satz), um FYNDIQ eine unverbindliche Grundlage für die Preisgestaltung zu geben („Empfohlener Verkaufspreis“). Der Empfohlene Verkaufspreis dient als Grundlage für die Berechnung des Kaufpreises, den FYNDIQ dem HÄNDLER nach Maßgabe von Punkt 5.1 schuldet. FYNDIQ ist berechtigt, zu beurteilen und zu entscheiden, ob ein registriertes Produkt als HÄNDLER-Artikel im Online-Shop beworben werden darf. Produktwerbung, verbotene Maßnahmen, Produktanforderungen und Rechtsbehelfe Produktwerbung Der HÄNDLER ist verantwortlich für die Präsentation (die Bewerbung) der HÄNDLER-Artikel im Online-Shop und die Verfügbarkeit der HÄNDLER-Artikel in Übereinstimmung mit den Werbeangaben. Der HÄNDLER verpflichtet sich, bei der Bewerbung von Produkten auf der Website die geltenden Gesetze (insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz sowie andere Gesetze in Bezug auf geistige Eigentumsrechte) sowie die von FYNDIQ festgesetzten Anforderungen an die Werbung, insbesondere der Verhaltensrichtlinie in Anhang 2, zu befolgen. Der HÄNDLER verpflichtet sich zudem: a) jederzeit sicherzustellen, dass die HÄNDLER-Artikel und die Produktinformationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Produktbeschreibung und grafisches Material, keine geistigen Eigentumsreche oder den Goodwill Dritter verletzen; b) FYNDIQ auf Anfrage alle erforderlichen Produktinformationen auf Deutsch kostenfrei zur Verfügung zu stellen; c) nur solche Bilder und grafische Materialien zu verwenden, die sich auf das Produkt beziehen und für dieses relevant sind, und dieses Material nicht mit Wasserzeichen oder Firmennamen, Logos, URL oder sonstigen Informati- 3.3. 3.4. 3.5. onen werbenden Charakters zu versehen; d) FYNDIQ kostenfrei und zeitlich unbegrenzt ein unwiderrufliches Recht zur Nutzung Anzeigentexten, Bildern oder sonstigem grafischem Material einzuräumen, das durch den HÄNDLER an FYNDIQ übermittelt worden ist. Davon umfasst ist das Recht von FYNDIQ zur Unterlizenzierung dieses Nutzungsrechts; e) alle Informationen über seine Produkte sorgsam zu prüfen und deren Qualität zu sichern sowie sicherzustellen, dass fehlerhafte oder mangelhafte Informationen umgehend in der erforderlichen Form korrigiert werden. Diese Verpflichtung gilt entsprechend, wenn FYNDIQ Mängel in den Produktinformationen beanstandet und Korrekturen verlangt; und f) in Anzeigen für sperrige Produkte deutlich anzugeben, dass für das Produkt besondere Lieferbedingungen gelten (s.u. Punkt 4.5.b). Sperrige Produkte sind Produkte, die aufgrund ihrer physischen Eigenschaften (Größe und/oder Gewicht) nicht als normale Postsendung verschickt werden können, sondern die persönliche Entgegennahme durch den FYNDIQ-Kunden erfordern („Sperrige Produkte“). FYNDIQ behält sich das Recht auf Anpassung von Produktinformationen im Hinblick auf Layout bzw. grafische Gestaltung vor. Fakten bzw. produktspezifische Informationen (insbesondere Maße, Inhaltsstoffe), wird FYNDIQ nicht ändern. FYNDIQ behält sich das Recht vor, zusätzlich die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers anzugeben, die keinen wesentlichen Bestandteil der Produktwerbung auf der Website darstellt. Verbotene Maßnahmen Der HÄNDLER verpflichtet sich zur Unterlassung folgender Maßnahmen: a) Einarbeiten von Hyperlinks in den Text der Produktanzeige; b) Bewerben desselben Artikels durch mehr als eine Anzeige, außer wenn zwei oder mehr Artikel ein neues Produkt bilden, wobei ein solches als separater Artikel gilt, unabhängig davon, dass die jeweiligen Einzelprodukte auch separat angeboten werden; c) Bewerben von Produkten, die rechtlich unzulässig oder verboten sind, Beschränkungen oder sonstigen amtlichen Auflagen unterliegen oder gemäß FYNDIQS jeweils geltender Liste (s. Anhang 1) über verbotene und eingeschränkte Produkte/Produktkategorien unzulässig sind (neben den gesetzlich verbotenen Produkten); d) Versenden oder Bewerben von Raubkopien, fehlerhaft gekennzeichneten Produkten oder Produkten, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder den geltenden Sicherheits-, Gesundheits- oder Umweltanforderungen gemäß Gesetzen oder Vorschriften nicht entsprechen oder den Geschäfts- oder Firmenwert Dritter schädigen; e) Veröffentlichen von Informationen in Anzeigen und Produktinformationen, die als diskriminierend oder anderweitig gegen eine Gruppe oder Individuen gerichtet aufgefasst werden können; f) Ergänzen, Austauschen oder sonstiges Verändern des Inhalts einer Anzeige in größerem Umfang als gemäß den jeweils geltenden Anweisungen und Richtlinien von FYNDIQ zur Vermarktung und Werbung auf der Website zulässig; g) h) i) j) k) l) 3.6. 3.7. Bewerben von Produkten aus Insolvenzbeständen oder von Produkten, die der HÄNDLER anderweitig vom gesetzlichen Widerrufsrecht oder der gesetzlichen Mängelgewährleistung ausnehmen oder für die er nur eine eingeschränkte Schadensersatzpflicht übernehmen will ohne vorherige schriftliche Zustimmung (Einwilligung) von FYNDIQ. Dies gilt auch für defekte Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf durch Rauch beschädigte Produkte oder Vorführexemplare mit geringeren Schäden. Wenn hierzu eine Zustimmung vorliegt, ist in der Produktanzeige deutlich anzugeben, dass das Produkt „wie gesehen“ verkauft wird, nebst näherer Beschreibung dieses Zustandes; Nutzen von Informationen über FYNDIQ-Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung (Einwilligung) von FYNDIQ für die Vermarktung und das Bewerben des eigenen Unternehmens des HÄNDLERS oder Belieferung von FYNDIQ-Kunden mit Dokumenten oder sonstigem Material in Form von Werbung, Flyern, Anzeigen und dergleichen; Verwenden von Informationen über FYNDIQ-Kunden für das eigene Unternehmen des HÄNDLERS in einer Weise, die FYNDIQ oder dem Vertrauen der Verbraucher in FYNDIQ schaden kann; Nichteinhalten der jeweils geltenden Richtlinien von FYNDIQ zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzerklärung) im Zusammenhang mit der Auslieferung bestellter HÄNDLER-Artikel oder einem vergleichbaren Kontakt mit FYNDIQ-Kunden. Der HÄNDLER ist nicht berechtigt, Dritten personenbezogene Daten zu überlassen, die er von FYNDIQ erhalten hat, sofern nicht FYNDIQ einer solchen Überlassung zuvor schriftlich zugestimmt hat; direkte Kontaktaufnahme mit FYNDIQ-Kunden, die über FYNDIQ einkaufen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung (Einwilligung) von FYNDIQ (mit Ausnahme der Lieferung) oder anderweitiges Verwenden von personenbezogenen Daten in gesetzeswidriger Weise oder im Widerspruch zu diesen AGB; und Nutzen der geistigen Eigentumsrechte von FYNDIQ (z. B. Markenrechte und Copyright) ohne vorherige schriftliche Zustimmung (Einwilligung) von FYNDIQ. Produktanforderungen, Lagerhaltung und Informationen Der HÄNDLER gewährleistet die Verkehrsfähigkeit der in den Online-Shop eingestellten HÄNDLER-Artikel. Vor allem stellt der HÄNDLER sicher und haftet dafür, dass die HÄNDLERArtikel und die ggf. mitzuliefernden Verpackungen sämtlichen Vorschriften betreffend das Inverkehrbringen der HÄNDLERArtikel im europäischen Wirtschaftsraum, sämtlichen anerkannten Regeln der Technik und den jeweiligen Branchenstandards sowie dem deutschen Recht entsprechen. Dies schließt insbesondere sämtliche für den europäischen Wirtschaftsraum geltenden sicherheits-, stoff- und kennzeichenrechtlichen Vorschriften (z.B. CE-Kennzeichnung, Textilkennzeichnung und Chemikalienverordnungen) und Grenzwerte sowie hiervon abweichende, für den Online-Shop geltende Vorschriften und Grenzwerte ein. Der HÄNDLER darf nur vollständige, funktionsfähige und fehlerfreie Produkte bewerben. Gebrauchte Produkte dürfen nicht beworben werden. Die Originalverpackung muss sich in gutem Zustand befinden. Unter Originalverpackung wird die Verpackung für ein Produkt verstanden, die der Produkther- 3.8. 3.9. 3.10. 3.11. 3.12. steller für den Verkauf des Produkts an Verbraucher in Geschäften gestaltet hat. Eine Originalverpackung dient in der Regel dem Schutz des Produkts sowie seiner Präsentation und Vermarktung. Ferner müssen beworbene Produkte den in Anhang 2 enthaltenen internen Richtlinien von FYNDIQ entsprechen. Die im Online-Shop beworbenen Produkte sind vom HÄNDLER oder von seinem Zulieferer, für den der HÄNDLER haftet, in Deutschland zu lagern. Der HÄNDLER wird die beworbenen Produkte derart für FYNDIQ reservieren und bereitstellen, dass die zutreffende Anzahl von Produkten in Übereinstimmung mit der im OnlineShop angegebenen Anzahl auf Lager ist; das gilt insbesondere für Produkte im Rahmen von Aktionen bzw. Angebotskampagnen. Der HÄNDLER hat FYNDIQ umgehend schriftlich über folgende Sachverhalte zu unterrichten: a) wesentliche Veränderungen der organisatorischen Struktur oder der Eigentumsverhältnisse beim HÄNDLER; b) Insolvenz des HÄNDLERS, Einleitung eines Insolvenzverfahrens, Einstellung der Zahlungen oder anderweitig bedingte Zahlungsunfähigkeit; c) Kenntniserlangung des HÄNDLERS von Insolvenz, Insolvenzverfahren, Einstellung von Zahlungen oder anderweitig bedingter Zahlungsunfähigkeit bei einem anderen Glied der Lieferkette (Großhändler, Wiederverkäufer, Vertriebshändler, Hersteller usw.) oder davon, dass Garantien nicht eingelöst werden können oder die ggf. für durch ein Produkt verursachte Sach- oder Personenschäden haftbare Partei nicht zahlungsfähig ist; d) Verletzung oder Verdacht der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter oder Verstöße/vorhersehbare Verstöße gegen Anforderungen bezüglich Produktsicherheit, Gesundheit oder Umweltfragen; e) Absicht des HÄNDLERS, Produkte zu bewerben, die aus Insolvenzbeständen stammen oder für die der PARTNER seine Haftung zu beschränken plant; und f) Umstände, die die Entscheidung von FYNDIQ zur Aufnahme des Produkts als HÄNDLER-Artikel in den OnlineShop beeinflussen können. Rechtsbehelfe FYNDIQ ist berechtigt, einen HÄNDLER-Artikel automatisch aus der Präsentation im Online-Shop zu entfernen, wenn das betreffende Produkt nicht innerhalb von zwei (2) Monaten nach (Erst-)Veröffentlichung auf der Website verkauft wurde. Ohne Einschränkungen des Rechts zur Ergreifung weiterer Maßnahmen behält sich FYNDIQ das Recht vor, Produkte, Dienstleistungen oder HÄNDLER-Konten des HÄNDLERS mit Warnungen zu belegen, zu beschränken, zu sperren oder zu kündigen, die Verfügbarkeit und Aktivitäten auf der Website zu beschränken oder zu verhindern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entfernung von Anzeigen und gelisteten Produkten), Inhalte auf der Website zu verzögern oder zu entfernen sowie technische und juristische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang des HÄNDLERS zu Dienstleistungen und Produkten von FYNDIQ zu beschränken, wenn: a) FYNDIQ der Auffassung ist, dass die Produktanzeigen, Materialien des HÄNDLERS, Produkte oder das Verhalten des HÄNDLERS nicht mit den Vorschriften und Zielsetzungen des Vertrages und der AGB oder der jeweils geltenden Verhaltensrichtlinie oder den Anweisungen von FYNDIQ oder mit geltendem Recht oder der guten 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. Geschäfts- oder Vermarktungspraxis im Einklang stehen; b) FYNDIQ trotz angemessener Versuche die Informationen des HÄNDLERS oder dessen HÄNDLER-Kontos nicht bestätigen oder verifizieren kann; c) das HÄNDLER-Konto längere Zeit inaktiv war; d) der HÄNDLER insolvent wird, ein Insolvenzverfahren einleitet, seine Zahlungen einstellt oder anderweitig zahlungsunfähig wird; e) der HÄNDLER FYNDIQ erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Schikane anderer Händler oder des Personals von FYNDIQ) oder FYNDIQ oder anderen Händlers wirtschaftliche Schäden verursacht oder FYNDIQ rechtlichen Verpflichtungen aussetzt, die über die Verpflichtungen aus dem Vertrag nach diesen AGB hinausgehen; f) der HÄNDLER direkt oder indirekt konkurrierende Dienste unterstützt oder Informationen an sie weiterleitet oder sich gegenüber FYNDIQ illoyal verhält; g) der HÄNDLER geltende Richtlinien von Partnern von FYNDIQ (z. B. von Zahlungsdienstleistern vorgegebene Anti-Betrugsrichtlinien oder ethische Richtlinien) bei der Ausführung seiner Pflichten nach dem Vertrag und nach diesen AGB verletzt. Der HÄNDLER haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass FYNDIQ Maßnahmen gemäß diesem Punkt ergreift. Abschluss der Kaufverträge und Versand (Lieferung) an den Kunden Abschluss der Kaufverträge Der FYNDIQ-Kunde tätigt eine Bestellung in Übereinstimmung mit den Online-Shop-AGB und schließt einen Kaufvertrag mit FYNDIQ. Um ihre Verpflichtungen gegenüber dem FYNDIQ-Kunden zu erfüllen, kauft FYNDIQ den entsprechenden HÄNDLER-Artikel von dem HÄNDLER. Der HÄNDLER bietet hiermit FYNDIQ sämtliche HÄNDLER-Artikel, die im Online-Shop beworben werden, für die Dauer der Anzeige zum Kauf an (Angebot des HÄNDLERS). Der Kaufvertrag ist geschlossen, wenn FYNDIQ den HÄNDLER über eine EDV-Schnittstelle, das HÄNDLERKonto und/oder per E-Mail über die von dem bestimmten FYNDIQ-Kunden getätigte Bestellung informiert (Annahme von FYNDIQ). Nachdem FYNDIQ den HÄNDLER über die Bestellung des HÄNDLER-Artikels durch einen bestimmten FYNDIQ-Kunden informiert hat, versendet der HÄNDLER den HÄNDLER-Artikel unverzüglich an den FYNDIQ-Kunden. Alle hierfür notwendigen Daten werden dem HÄNDLER von FYNDIQ über eine EDVSchnittstelle, das HÄNDLER-Konto und/oder per E-Mail übermittelt. Versand (Lieferung) Der Versand erfolgt an die von FYNDIQ übermittelte Adresse des FYNDIQ-Kunden (s.o. Punkt 4.3). Der HÄNDLER stellt dabei insbesondere sicher, dass der HÄNDLER-Artikel dem FYNDIQ-Kunden innerhalb der in den Online-Shop-AGB angegebenen Lieferfristen zugeht, es sei denn in der Anzeige für den HÄNDLER-Artikel ist etwas anderes angegeben. Der HÄNDLER verpflichtet sich ferner zur Einhaltung folgender Bedingungen für den Versand bzw. die Lieferung: a) sofern sich aus b) nichts anderes ergibt, bestellte HÄNDLER-Artikel innerhalb eines Werktages (Montag 4.6. 4.7. 4.8. bis Freitag), nachdem FYNDIQ den HÄNDLER über die Bestellung informiert hat, und in Übereinstimmung mit den Lieferrichtlinien gemäß Anhang 2 an den FYNDIQKunden zu versenden; und b) beim Versand Sperriger Produkte (s.o. Punkt 3.2.f) innerhalb von fünf (5) Werktagen (Montag bis Freitag), nachdem FYNDIQ den HÄNDLER über die Bestellung informiert hat, Kontakt mit dem FYNDIQ-Kunden aufzunehmen, um einen Termin für die Lieferung des Sperrigen Produkts an den FYNDIQ-Kunden zu vereinbaren. Der HÄNDLER ist verpflichtet, dem FYNDIQ-Kunden mindestens einen Liefertermin zwischen 8:00 und 18:00 Uhr innerhalb von vier (4) Werktagen (Montag bis Freitag) anzubieten, gerechnet vom Tag der Kontaktaufnahme. Der HÄNDLER kann die Benachrichtigung des FYNDIQ-Kunden gemäß diesem Punkt b) seinem Spediteur übertragen. Die Benachrichtigung des FYNDIQ-Kunden, dass das Produkt abgeliefert wurde oder an der Auslieferungsstelle abgeholt werden kann, befreit den HÄNDLER nicht von Risiko und Haftung für das Produkt, bevor dieses nicht tatsächlich vom FYNDIQ-Kunden entgegengenommen oder abgeholt wurde. Dies gilt auch für trotz Benachrichtigung nicht vom FYNDIQKunden abgeholte und an den HÄNDLER zurückgesandte Pakete. Verzug Unterrichtet ein FYNDIQ-Kunde FYNDIQ vom Ausbleiben einer Lieferung, hat der HÄNDLER nach entsprechender Information durch FYNDIQ für Abhilfe zu sorgen, z. B. durch Kontakt mit dem Spediteur, falls erforderlich. Kommt der HÄNDLER mit der Lieferung eines Produkts in Verzug und tritt der FYNDIQ-Kunde deswegen vom Kauf zurück, ist FYNDIQ berechtigt, dem FYNDIQ-Kunden den Kaufpreis ungemindert zurückzuzahlen und die Bestellung zu stornieren. 5.2. 5.3. 5.4. 4.9. 4.10. 4.11. 5. 5.1. Nicht abgeholte Pakete und Betrug Holt der FYNDIQ-Kunde die Sendung nicht ab und wird diese daher an den HÄNDLER zurückgesendet, wird FYNDIQ dem HÄNDLER etwaige tatsächliche Frachtkosten für die Sendung, die von dem Frachtunternehmen erhoben werden, erstatten, maximal jedoch EUR 10,00 inkl. MwSt. Wird eine Sendung aufgrund von Betrug nicht abgeholt, ist der HÄNDLER damit einverstanden, dass keine Erstattung erfolgt. Der HÄNDLER verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Anti-Betrugsrichtlinie von FYNDIQ (in der derzeit geltenden Form beigefügt in Anhang 3). Wurde ein Produkt nicht abgeholt und infolgedessen dem HÄNDLER zurückgesandt, ist der HÄNDLER berechtigt, das Produkt zehn (10) Tage nach Eingang der Rücksendung beim HÄNDLER weiterzuverkaufen, sofern FYNDIQ nichts anderes mitteilt. Zahlungen und Kaufpreis Der von FYNDIQ an den HÄNDLER zu zahlende (Brutto-)Kaufpreis für von FYNDIQ gekaufte Produkte (s.o Punkt 1.7 und 4.2) beträgt 95% des entsprechenden Empfohlenen Verkaufspreises (s.o Punkt 2.6). Beträgt der Empfohlene Verkaufspreis z. B. EUR 100,00, beträgt der von FYNDIQ an den HÄNDLER zu zahlende (Brutto-)Kaufpreis EUR 95,00. Sollte der tatsächliche von FYNDIQ festgelegte Verkaufspreis von dem Empfohlenen Verkaufspreis abweichen, wird FYNDIQ die 6. 6.1. 6.2. 6.3. aus der Reduzierung bzw. Steigerung resultierenden Verluste bzw. Gewinne verzeichnen. Sofern nicht anders vereinbart, kann der HÄNDLER bei der Registrierung des HÄNDLER-Kontos (s.o. Punkt 2) zwischen den folgenden Zahlungsbedingungen wählen: a) Zahlung dreißig (30) Tage nach dem Tag, an dem die Bestellung von einem FYNDIQ-Kunden getätigt worden ist; b) am ersten Bankarbeitstag eines jeden Monats für die während des vorletzten Monats angelaufenen Bestellungen. Die Zahlung setzt voraus, dass die Wahl der Zahlungsbedingungen des HÄNDLERS (s.o. Punkt 5.2) in den Kontoeinstellungen des HÄNDLERS hinterlegt ist (s.o. Punkt 2) und dass der HÄNDLER in seinen Kontoeinstellungen eine korrekte Bankverbindung angegeben hat. Falls der Auszahlungstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, führt FYNDIQ die Auszahlung am nächsten darauf folgenden Werktag durch. Ungeachtet des Vorstehenden ist FYNDIQ berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, wenn: a) der HÄNDLER seinen Verpflichtungen in Bezug auf Bestellungen von HÄNDLER-Artikeln durch FYNDIQ-Kunden nicht nachgekommen ist; b) FYNDIQ Maßnahmen nach Punkt 3.12 ergreift; c) der FYNDIQ-Kunde von seinem Widerrufsrecht nach Punkt 7.3 Gebrauch macht; d) der FYNDIQ-Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Warenempfang von einem Gewährleistungsrecht Gebrauch macht; oder e) der HÄNDLER seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt hat oder mutmaßlich nicht erfüllen wird (Zurückbehaltungsrecht). Das Zurückbehaltungsrecht von FYNDIQ besteht auch dann, wenn das Vorliegen der vorgenannten Gründe vom HÄNDLER bestritten wird und die Streitigkeit noch nicht einvernehmlich beigelegt oder rechtskräftig entschieden worden ist. Support und Kundenservice Alle Kundenserviceangelegenheiten und Reklamationen von FYNDIQ-Kunden werden von FYNDIQ abgewickelt. FYNDIQ kontaktiert und informiert den HÄNDLER bei Bedarf, um Informationen einzuholen oder den HÄNDLER zur Mitarbeit bei der Bearbeitung eines Vorgangs aufzufordern, der den HÄNDLER und/oder das HÄNDLER-Produkt betrifft. Der HÄNDLER darf nur mit vorheriger Zustimmung (Einwilligung) von FYNDIQ die Bearbeitung von Reklamationen von FYNDIQ-Kunden übernehmen. Der HÄNDLER muss: a) innerhalb von 24 Stunden an Werktagen oder, wenn das Ende dieser Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, am nächsten Werktag, alle Mitteilungen von FYNDIQ bezüglich des HÄNDLERS und/oder des HÄNDLER-Produktes beantworten. Geht die Antwort nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ein, ist FYNDIQ berechtigt, Entscheidungen in den jeweiligen Fällen zu treffen. FYNDIQ ist im Hinblick auf Ersatz für Schäden, die hierbei eventuell auftreten, schadlos zu halten, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch FYNDIQ verursacht wurden; und b) innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung über die Rücksendung des Produkts durch den FYNDIQKunden FYNDIQ hierüber unterrichten, ungeachtet des Grundes der Rücksendung an den HÄNDLER; und im Allgemeinen in bestmöglicher Weise und dienstleistungsorientiert bei der Beseitigung von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die HÄNDLER-Artikel mitzuwirken. Der HÄNDLER ist im Rahmen von Reklamationen und Garantiefällen nur dann zur Berechnung einer Gebühr gegenüber FYNDIQ für die Fehlersuche berechtigt („FehlersucheGebühr“), wenn a) das reklamierte Produkt keinen Fehler aufweist, für den der HÄNDLER haftet; b) der HÄNDLER die Untersuchung nicht selbst durchführen kann, sondern einen Dritten damit beauftragen muss; und c) der HÄNDLER nach Eingang der Reklamation via FYNDIQ umgehend FYNDIQ mitteilt (damit FYNDIQ dies umgehend dem FYNDIQ-Kunden mitteilen kann), dass eine angemessene Gebühr für die Fehlersuche anfallen kann (dabei ist auch die Höhe der Gebühr zu nennen). c) 6.4. 7. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. 7.5. 7.6. Folgen von Verbraucherschutzrechten (Widerrufsrecht, Mängelgewährleistung) Allgemeines Die im Online-Shop angebotenen HÄNDLER-Artikel werden an Verbraucher (§ 13 BGB) veräußert. Regelungen zum Verbraucherschutz (insbesondere §§ 312 ff. BGB, §§ 355 ff. BGB und §§ 474 ff. BGB) finden auf sämtliche Verkäufe über den Online-Shop Anwendung. FYNDIQ entscheidet, welche Maßnahmen gemäß geltendem Verbraucherschutzrecht für den jeweiligen Kundenvorgang zu ergreifen sind. Der HÄNDLER ist verpflichtet, in Kundenserviceangelegenheiten im Sinne einer verbraucherfreundlichen Lösung mit FYNDIQ zu kooperieren. Der HÄNDLER ist verpflichtet, im HÄNDLER-Konto eine aktuelle Adresse für die Bearbeitung von Retouren der von FYNDIQKunden gekauften HÄNDLER-Artikeln anzugeben. Bei Fehlen einer solchen Information wird die registrierte Anschrift des HÄNDLERS verwendet. Widerrufsrecht und Retouren Das Widerrufsrecht des FYNDIQ-Kunden wegen Fernabsatzverträgen gilt in Übereinstimmung mit §§ 312c, 312g, 355, 356 und 357 BGB und den Online-Shop-AGB (s. Regelung zu versiegelten Produkten). Macht der FYNDIQ-Kunde von seinem Widerrufsrecht gegenüber FYNDIQ Gebrauch, hat der HÄNDLER die Retoure beim FYNDIQ-Kunden abzuholen oder sie anderweitig zu ermöglichen, wie z. B. durch die Zurverfügungstellung von Retourenunterlagen. FYNDIQ haftet weder für Produkte, die aufgrund einer vom FYNDIQ-Kunden veranlassten Retoure in den Besitz von FYNDIQ gelangt sind, noch für hierdurch entstandene Kosten. Die Rücksendekosten setzen sich zusammen wie folgt: a) Widerruf: Der FYNDIQ-Kunde zahlt gewöhnlich die Rücksendekosten bis zu einem errechneten Betrag von 15 EUR für Standart-Produkte und bis zu 120 EUR für Sperrgut (inkl. Mehrwertsteuer, für jedes Paket das der Händler verschickt). Sollten die Rücksendekosten die genannten Beträge überschreiten, zahlt der HÄNDLER den darüber hinaus gehenden Betrag bei Standartprodukten, bei Sperrgut übernimmt FYNDIQ den Überschuss b) Reklamationen: Der HÄNDLER zahlt sämtliche Rücksendekosten die durch eine Reklamation entstehen. FYNDIQ kann den HÄNDLER entschädigen, wenn er nicht ver- 7.7. 7.8. 7.9. 7.10. 7.11. 7.12. 7.13. 7.14. antwortlich für die Reklamation ist. Falls der FYNDIQ-Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist FYNDIQ berechtigt, dem FYNDIQ-Kunden den vollen Betrag für den HÄNDLER-Artikel sowie die entsprechenden Rücksendekosten zu erstatten und diesen Betrag mit den Forderungen des HÄNDLERS zu verrechnen. Falls der HÄNDLER-Artikel umfangreicher als zur Feststellung des Wesens, der Eigenschaften und der Funktionstüchtigkeit des Artikels erforderlich von dem FYNDIQ-Kunden getestet wurde und er dadurch modifiziert oder verschlechtert wurde, entscheidet FYNDIQ zusammen mit dem HÄNDLER über einen angemessenen Preisabzug. Das Votum von FYNDIQ entscheidet, sofern keine Übereinstimmung zu erzielen ist. Warenfehler/Lieferantenregress Wenn das Retourenrecht des FYNDIQ-Kunden auf einem Mangel des HÄNDLER-Artikels beruht („Reklamation“), gelten für die Reklamation die folgenden Absätze. Die Regelungen über die Haftung des HÄNDLERS in Punkt 8 dieser AGB bleiben unberührt. Bei Sach- und Rechtsmängeln des HÄNDLER-Artikels sowie bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den HÄNDLER gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der HÄNDLER haftet dafür, dass die HÄNDLER-Artikel bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten insbesondere alle vom HÄNDLER zur Verfügung gestellten Informationen wie die Angaben in der Produktanzeige und die Produktinformationen, die der HÄNDLER eingestellt oder FYNDIQ sonst zur Verfügung gestellt hat. Neben den Mängelansprüchen stehen FYNDIQ uneingeschränkt die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette zu (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB). FYNDIQ ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) von dem HÄNDLER zu verlangen, die FYNDIQ dem jeweiligen FYNDIQ-Kunden im Einzelfall schuldet. FYNDIQS gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt. FYNDIQ bearbeitet die Reklamation und wendet sich an den HÄNDLER, der wiederum ggf. dem FYNDIQ-Kunden die Retourenunterlagen zustellt. Der HÄNDLER trägt die im Rahmen der Reklamation entstehenden Kosten (z. B. Frachtkosten) sowie das Risiko für das HÄNDLER-Produkt während des Rücktransports. Der HÄNDLER ist berechtigt, eine der in den Richtlinien in Anhang 2 gelistete Spedition zu beauftragen und angemessene Kosten für eine sichere Rücksendung hinsichtlich der Reklamation zu verauslagen. Der HÄNDLER ist nicht berechtigt, gegenüber dem FYNDIQ-Kunden Transport- und Logistikbedingungen anzuwenden, die die Möglichkeiten zur Rückgabe des reklamierten Produkts unangemessen erschweren. Der HÄNDLER ist verpflichtet, eine Neulieferung durchzuführen, sofern dies möglich ist. Falls kein Ersatzprodukt versandt werden kann, hat der HÄNDLER nach Rücksprache mit dem FYNDIQ-Kunden durch FYNDIQ ein vergleichbares Produkt zu versenden. Ist dies nicht möglich, wird FYNDIQ den Kaufpreis an den FYNDIQ-Kunden erstatten. FYNDIQ ist berechtigt, dem HÄNDLER Rückzahlungen an FYNDIQ-Kunden in Rechnung zu stellen. Verfügt der HÄNDLER nicht über eigene Retourenaufkleber, ist FYNDIQ berechtigt, dem FYNDIQ-Kunden bei einer Reklamation eigene Aufkleber zuzusenden, die auf die Transport- 7.15. 7.16. 8. 8.1. 8.2. 8.3. 8.4. und Logistikpartner von FYNDIQ ausgestellt werden. FYNDIQ ist in solchen Fällen berechtigt, dem HÄNDLER die Retourenkosten in Rechnung zu stellen. Kommt der FYNDIQ-Kunde selbst für die Retourenkosten auf, ohne einen Retourenaufkleber zu verwenden, erstattet FYNDIQ dem FYNDIQ-Kunden die entsprechenden Kosten, die der HÄNDLER FYNDIQ zu ersetzen hat. FYNDIQ-Kunden können von FYNDIQ in den Online-Shop-AGB gebeten (nicht verpflichtet) werden, FYNDIQ und dem betreffenden Spediteur Transportschäden schnellstmöglich mitzuteilen. FYNDIQ leitet Informationen zu Transportschäden an den HÄNDLER weiter, der ein neues Produkt versendet und die Versandkosten für das Ersatzprodukt zahlt. Der HÄNDLER ist ferner verpflichtet, die Reklamation des Transportes mit dem Spediteur zu regeln. Der HÄNDLER ist sich bewusst und erkennt hiermit an, dass der FYNDIQ-Kunde in der Regel berechtigt ist, ein Produkt ungeachtet der Bedingungen zu reklamieren, die zwischen dem Spediteur und dem HÄNDLER gelten. Haftung Der HÄNDLER haftet für alle unter seiner HÄNDLER-ID (s. Punkt 2.1) stattfindenden Aktivitäten und verpflichtet sich, FYNDIQ stets korrekte und aktuelle Informationen zu übermitteln. Der HÄNDLER erklärt und akzeptiert seine Letztverantwortung für das Produkt und die von ihm gemachten Angaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktinformationen und Werbe- oder anderes Vermarktungsmaterial. Der HÄNDLER haftet für Schäden aufgrund oder im Zusammenhang mit verkauften HÄNDLER-Artikeln und den vom HÄNDLER bereitgestellten Informationen sowie ggf. personenbezogener Daten, die er gesetzeswidrig oder entgegen diesen AGB nutzt. Der HÄNDLER haftet auch für Schäden, die FYNDIQ entstehen, weil der HÄNDLER irrtümlich einen falschen Empfohlenen Verkaufspreis nach Punkt 2.6 angibt (insbesondere wegen einer Preisberechnung auf Grundlage einer falschen Währung), FYNDIQ das Produkt deshalb zu einem falsch kalkulierten Preis an den FYNDIQ-Kunden verkauft und FYNDIQ hierdurch Verluste erleidet. Der HÄNDLER wird FYNDIQ gegen jedwede Ansprüche Dritter auf erstes Anfordern freistellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forderungen von FYNDIQ-Kunden, juristischen Personen und anderen privaten Organisationen und öffentlichen Organen, es sei denn, FYNDIQ hat den Anlass der Inanspruchnahme verursacht. Nach diesem Punkt 8.3 wird der HÄNDLER FYNDIQ im Fall einer Produkthaftung für Sach- oder Personenschäden schadlos halten, bei Haftung gegenüber Dritten, wenn das HÄNDLER-Produkt nicht den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen genügt. Entsprechendes gilt auch bei einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter (z. B. Marken- und Urheberrechte) oder bei einer Verletzung von anderen Gesetzen (z. B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Diese Verpflichtung gilt auch für Waren aus Insolvenzbeständen und dergleichen (z. B. Produkte, die „wie gesehen“ verkauft werden), wenn FYNDIQ haftbar gemacht wird. Falls FYNDIQ in Streitigkeiten in Bezug auf Produkte oder Werbeinformationen/-materialien des HÄNDLERS oder diesbezügliche geistige Eigentumsrechte Dritter gerät, hat der HÄNDLER FYNDIQ unverzüglich die während der Bearbeitung der Sache entstandenen Verfahrenskosten zu erstatten 8.5. 8.6. 8.7. 9. 9.1. 9.2. 9.3. 9.4. 10. 10.1. 10.2. 10.3. 10.4. (wenn Rechtsanwälte eingebunden sind, werden die Kosten auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet) und FYNDIQ während des Verfahrens zu unterstützen. Im Fall, dass eine Behörde, ein Rechteinhaber oder eine Organisation, welche einen Autor oder Rechteinhaber repräsentiert, es verlangt, dass die Herstellung, der Import oder der Verkauf eines gewissen Produktes gemeldet oder in irgendeiner Form ausgewiesen wird, trägt der Händler die Verantwortung, dass dies entsprechend der aktuellen Gesetzgebung und weiteren zutreffenden Regeln oder Vorschriften gemacht wird. Der Händler ist auch für die Bezahlung sämtlicher Kosten/Gebühren verantwortlich, welche sich auf solche Meldungen oder Zulassungen beziehen, sowie für mögliche Entschädigungen/Gebühren, welche anfallen könnten. Der Händler ist zudem dafür verantwortlich, in Übereinstimmung mit den Regeln und Vorschriften für Recycling und Abfallentsorgung von Produkten, Teilen von Produkten (z.B. Batterien) oder Verpackungsmaterial zu handeln. Die Haftung des HÄNDLERS für Schäden im Sinne von Punkt 8.2 umfasst auch eine direkte Haftung gegenüber dem FYNDIQ-Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Laufzeit und Kündigung Dieser Vertrag, und damit diese AGB, treten an dem Tag in Kraft, an dem das HÄNDLER-Konto eröffnet wird und der HÄNDLER zugleich eine entsprechende HÄNDLER-ID erhalten hat (s.o. Punkt 2.1). Der Vertrag ist für eine unbestimmte Zeit eingegangen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende durch schriftliche Anzeige gegenüber der anderen Partei gekündigt werden. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn: a) die andere Partei insolvent wird, ihre Zahlungen einstellt oder anderweitig zahlungsunfähig wird; oder b) die andere Partei grob gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt oder wiederholt anderweitig gegen ihre Verpflichtungen aus diesen AGB verstößt und nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung durch die andere Partei Abhilfe schafft. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bestimmte Bestimmungen dieser AGB bzw. des Vertrags zwischen den Parteien bleiben ihrer Natur nach auch nach Vertragsende anwendbar, wie insbesondere die Verpflichtung des HÄNDLERS zur Mitwirkung bei Reklamationsfällen (Punkte 6.1 und 7.1) sowie Haftungsbestimmungen (insbesondere Punkt 8). Sonstiges Die Überschriften in diesen AGB dienen nur der Orientierung und sind nicht Teil des Vertragsinhalts. Sofern FYNDIQ nicht auf Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag besteht, ist dies nicht als Verzicht auf eine solche Forderung auszulegen. Die Parteien beabsichtigen nicht die Bildung einer Personengesellschaft, und ihr Verhältnis ist nicht als Vertretung (Handelsvertretung) oder Kommissionsagentur zu verstehen. Sollte eine Vertragsbestimmung oder ein Teil hiervon unwirksam sein, wird hierdurch nicht der Vertrag insgesamt unwirksam, sondern es erfolgt, soweit die Unwirksamkeit den Austausch oder die Leistungen der Parteien nach diesen AGB beeinträchtigt, eine angemessene Anpassung des Vertrags, ausgehend von den Intentionen der Parteien bei Vertragsab- 10.5. 11. 11.1. schluss. Mitteilungen von FYNDIQ an den HÄNDLER, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestellinformationen, Zahlungen, Supportfragen und jede sonstige Kommunikation, finden sich im „Adminpanel“ des HÄNDLER-Kontos, alternativ werden sie per E-Mail an die vom HÄNDLER in den Kontoinformationen angegebene Adresse versandt. Streitfälle und anwendbares Recht Für den Vertrag, die AGB und die Anhänge gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB bzw. diesem Vertrag und seiner Durchführung ergeben, ist Berlin, es sei denn, der HÄNDLER ist bei Vertragsschluss nicht Kaufmann (im Sinne von § 38 ZPO); in diesem Fall gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Stand: April 2016 * * * * * * Anhang 1 - Produkteinschränkungen Dieser Anhang wird ggf. ohne Vorankündigung oder Benachrichtigung der Händler aktualisiert und tritt dann sofort nach Veröffentlichung im Online-Shop in Kraft. Der Händler darf keine Produkte vermarkten oder verkaufen die nach dem Gesetz oder behördlicher Verordnungen (i) gesetzeswidrig sind oder illegale Handlungen ermöglichen oder zu solchen anstiften, (ii) nicht die Kennzeichnungs-, Sicherheits-, Gesundheits-, oder Umweltvorschriften beachten oder (iii) Beschränkungen unterliegen oder vor dem Verkauf, Besitz und der Verwendung eine behördliche Zustimmung benötigen. Produkte, deren Verkauf im Online-Shop verboten ist: • Alkohol • Apparate, Komponenten oder Geräte, die für illegale Aktivitäten verwendet werden können, einschließlich jedoch nicht begrenzt auf unerlaubte Dekodierung, Überlistung technologischer Sicherheit oder die rechtswidrige Behinderung von Datenfluss • Apparate, Substanzen oder Geräte die für die Produktion von illegalen Produkten oder Stoffen verwendet werden können • Arzneimittel, tiermedizinische Produkte, medizintechnische Produkte oder sonstige registrierungs- oder zulassungspflichtige Medizinprodukte die vor dem Verkauf, Besitz oder Verwendung registriert werden müssen • Auf Drogen bezogene Produkte und Motive/Bilder • Ausweisdokumente • Dienstleistungen • Digitale Inhalte (wie z.B. Software, Anwendungen, Spiele, Musik, Videos, Bilder), die in Form von Daten oder anderen Informationen als Codes/Zugangsdaten zum Download, Streaming oder ähnliches durch den Händler oder auf Webseiten oder Plattformen eines Dritten zur Verfügung gestellt werden. • Diskriminierendes oder gewaltverherrlichendes Material • Drogen, Psychopharmaka oder Steroide (Waren oder Substanzen mit abhänig machender oder euphorischer Wirkung, die von Behörden oder der internationalen Drogenkontrolle als solche deklariert werden. • Echte Pelze • Feuerwerkskörper, explosionsgefährliche Gegenstände • Gebrauchte Produkte einschließlich Vorführexemplare, es sei denn Fyndiq gewährt dies dem Händler durch ein vorab erteiltes , schriftliches Einverständnis • Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide und andere Stoffe oder Gemische, welche nicht verkauft werden dürfen, oder die EU/nationale Schwelle für Stoffe in Verbraucherprodukten übersteigen. • Gleitmittel • Kondome, außer FYNDIQ hat dem HÄNDLER vorab ein schriftliches Einverständnis erteilt • Laserprodukte (Pointer, Stifte, etc.) und andere technische Geräte welche ein intensiv pulsierendes Licht generieren können, bedürfen einer speziellen Zulassung für den Verkauf, Besitz oder die Verwendung • Lebens- und Futtermittel • Lotteriespiel oder Geräte für das Ermöglichen von Glücksspiel • Material, das von bestimmten Bevölkerungsgruppen als anstößig empfunden werden kann oder Hass gegen solche ausdrückt, beleidigend, verleumdend, bedrohlich ist, Gewalt rechtswidrig darstellt, und die Geheimhaltungspflicht oder den Datenschutz verletzt • Pornografisches und sexuell anstößiges Material • Produkte, hergestellt aus Arten, Tieren oder Pflanzen, die in der EU-Verordnung zum Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder im Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen, kurz CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora ) gelistet sind. • Produkte mit dem alleinigen Zweck der professionellen Benutzung • Raubkopierte Materialien und Bootlegs, die Schutz- und Urheberrechte eines Dritten verletzen • Sexspielzeug • Tabak und Flüssigkeiten für E-Zigaretten (mit oder ohne Nikotin) • Tiere, Pflanzen und sonstige Organismen • Währungen, Münzen, Banknoten, Wertpapiere • Waffen und Munition • Waren, die Im-/Exportverboten unterliegen | M-0552-2015, 12690344_6, 04.04.2016 8/13 • Werbeprodukte - Spielzeug, T-shirts, Handyhüllen, etc. mit einem Markenzeichen, Symbol/Zeichen, Namen oder Bild von Personen (Sekundärnutzung), die ohne die Erlaubnis oder Lizenz des jeweiligen Rechteinhabers produziert, vermarktet oder verkauft werden. _________ | M-0552-2015, 12690344_6, 04.04.2016 9/13 Anhang 2 - Verhaltensrichtlinie Dieser Anhang wird ggf. ohne Vorankündigung aktualisiert und tritt dann sofort nach Veröffentlichung im Online-Shop in Kraft. Hintergrund Diese Verhaltensrichtlinie hat zum Ziel, gute Geschäftspraxis und ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen. Dies wird dadurch erreicht, dass alle HÄNDLER des webbasierten FYNDIQ-Online-Shops („Online-Shop“) an der Aufrechterhaltung eines professionellen und seriösen Verhaltens untereinander, gegenüber FYNDIQ und den FYNDIQ-Kunden des Online-Shops mitwirken. Alle HÄNDLER sind für den Schutz der gewerblichen Schutzrechte, insbesondere der Marke und des guten Rufes von FYNDIQ verantwortlich, indem sie in ihren Unternehmen z.B. Routinen und Prozesse entwickeln und implementieren, die die Einhaltung der in den vorliegenden AGB enthaltenen Regelungen und Anforderungen an die Nutzung des OnlineShops zum Warenvertrieb sicherstellen. Ein sicherer und professioneller Online-Shop erhöht das Vertrauen der Verbraucher gegenüber FYNDIQ und den HÄNDLERN. Richtlinien Folgendes ist bei der Kooperation mit FYNDIQ zu beachten: Kaufmännischer Charakter Der HÄNDLER muss ein Gewerbe über eine deutsche Gesellschaft und nach kaufmännischen Grundsätzen betreiben; falls der HÄNDLER sein Gewerbe über eine schwedische Gesellschaft betreibt und in einer Geschäftsbeziehung mit Fyndiq AB steht, ist es nicht erforderlich, dass der HÄNDLER eine deutsche Gesellschaft gründet. Der HÄNDLER muss ferner Produkte gemäß den besonderen Anforderungen und Bedingungen anbieten und verkaufen, die sich aus dem Vertrag zwischen HÄNDLER und FYNDIQ ergeben. Diese Bedingungen regeln u.a., dass Produkte des HÄNDLERS in Deutschland zu lagern sind (das gilt auch für schwedische Unternehmen, die in einer Geschäftsbeziehung mit Fyndiq AB stehen), wie die Einführung neuer Produkte zu erfolgen hat, welche Spediteure der HÄNDLER für seine Lieferungen beauftragen darf, was für die Wahl von Liefermethoden gilt, dass die Auslieferung innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen hat usw. Produktqualität und Einhaltung von Regelungen Der HÄNDLER muss sich gegenüber FYNDIQ jederzeit deutlich in Bezug auf Produktspezifikationen und -qualität äußern sowie Routinen implementieren und aufrechterhalten, die sicherstellen, dass die Produktqualität dem Bedarf und den Erwartungen des FYNDIQ-Kunden entspricht. Der HÄNDLER muss jederzeit auf Anforderung FYNDIQ über Ursprung, Qualität, Eigenschaften und Gesetzeskonformität von Produkten im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt informieren. Der HÄNDLER muss sicherstellen, dass er Zugang zu den erforderlichen Unterlagen für den Nachweis der Qualität und Regelkonformität der von ihm angebotenen Produkte im Hinblick auf Ursprung, Sicherheit, Gesundheit und Umwelt hat. Kommunikation und Service Der HÄNDLER muss über eine hohe Integrität verfügen sowie mit Geschäftskontakten im Hinblick auf eine langfristige und enge Zusammenarbeit respektvollen Umgang pflegen. Der HÄNDLER muss FYNDIQ loyal in dem Bestreben unterstützen, FYNDIQ-Kunden und Kooperationspartnern das höchstmögliche Serviceniveau anzubieten. Er muss FYNDIQ ferner bei der Kommunikation mit FYNDIQ-Kunden und Dritten in Bezug auf Belange unterstützen, die ihn und seine Produkte betreffen. Der HÄNDLER muss die besonderen Anweisungen von FYNDIQ in Bezug auf Kommunikation mit FYNDIQ-Kunden und Vermarktung einhalten, z.B. indem er nicht direkt mit FYNDIQ-Kunden kommuniziert, keine Verbraucherdaten nutzt, die er im Rahmen der Vermarktung und Werbung von FYNDIQ erhalten hat und die Entscheidungen von FYNDIQ in Bezug auf Fragen zum Umgang mit FYNDIQ-Kunden befolgt. Vermarktung und Werbung Der HÄNDLER muss dafür sorgen, dass jedwedes durch FYNDIQ über den Online-Shop vermittelte Vermarktungs- und Werbematerial des HÄNDLERS den Regeln und Anforderungen an dieses Werbematerial entspricht. Der HÄNDLER muss dafür sorgen, dass jedwedes Vermarktungs- und Werbematerial auf dem Handelsplatz geltendem Recht und geltender Vermarktungspraxis entspricht, insbesondere den Regeln der In- | M-0552-2015, 12690344_6, 04.04.2016 10/13 ternationalen Handelskammer für Werbung und Marktkommunikation. Der HÄNDLER muss sicherstellen, dass er zur freien Nutzung von und zur Verfügung über Vermarktungsmaterialien und Informationen über Produkte berechtigt ist, die er erhalten hat oder beim Verkauf von Produkten auf dem Online-Shop verwendet. Er ist sich ferner dessen bewusst, dass Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann. Der HÄNDLER muss ferner den Anweisungen von FYNDIQ in Bezug auf Vermarktung und Werbung von im Online-Shop angebotener HÄNDLER-Artikel Folge leisten. Vor allem muss ihm an der Einhaltung verbraucher- und vermarktungsrechtlicher Regeln sowie Regelungen und Praxis im Bereich immaterieller Rechte gelegen sein. Er verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die sich nachteilig oder schädlich auf FYNDIQ und dessen guten Ruf auswirken können. Lieferung Der HÄNDLER hat (i) mit der Lieferung einen der folgenden Frachtspediteure zu beauftragen: • DPD, • GLS, • Deutsche Post, • DHL, • UPS, • Hermes oder • DB Schenker und (ii) in Koordination mit den genannten Spediteuren Liefermethoden sicherzustellen, die gewährleisten, dass der FYNDIQ-Kunde die bestellten HÄNDLER-Artikel innerhalb von zwei (2) bis vier (4) Werktagen nach der Übermittlung der Bestellinformation an den HÄNDLER empfängt. Der HÄNDLER akzeptiert, dass Sendungen, die nicht nachverfolgbar versandt werden, auf eigenes Risiko erfolgen. Dies bedeutet, dass der HÄNDLER u.a. für Kosten und Schäden ersatzpflichtig werden kann, die FYNDIQ durch Betrug entstehen. „Nachverfolgbar“ bedeutet, dass Paket- und Briefsendungen entweder mit nachverfolgbarer Sendungsnummer oder als eingeschriebener Brief versandt werden. Bei der physischen Übergabe, mit der die Lieferung abgeschlossen wird, erfolgt eine Identitätskontrolle. Zur Erfüllung der Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit ist bei elektronischen Produkten auch erforderlich, dass der HÄNDLER auf Anfrage die Seriennummer des Produkts angeben kann. _________ | M-0552-2015, 12690344_6, 04.04.2016 11/13 Anhang 3 – Anti-Betrugsrichtlinie Diese Richtlinie soll die internen Aktivitäten von FYNDIQ gegen Betrug beschreiben und zur Sicherheit in allen Belangen des Handels über den Webauftritt von FYNDIQ beitragen. FYNDIQ nimmt Betrugsversuche und Betrug über den Webauftritt von FYNDIQ sehr ernst und setzt sich aktiv für die Verbesserung interner Routinen und die Überwachung der Zahlungssicherheit ein, um Betrug zu verhindern. Die vorliegende Richtlinie ist allen Interessierten zugänglich zu machen. Wird ein FYNDIQ-Kunde Opfer eines Betruges, muss FYNDIQ untersuchen, wie das Produkt versandt wurde, d.h. nachverfolgbar oder nicht nachverfolgbar, da dies entscheidend ist, um feststellen zu können, wer für entstandene Kosten aufzukommen hat. Zu einer nachverfolgbaren Sendung gehört die Kontrolle eines Ausweispapiers bei Übergabe des Produkts. Wurde das Produkt mit Ausweiskontrolle versandt und ist der Betrug erfolgreich (d.h. das Produkt wurde übergeben), trägt der Bezahldienst, über den der Kauf abgewickelt wurde, die Kosten in dem möglichen Umfang. Der FYNDIQ-Kunde erhält in diesem Fall eine Gutschrift, und der HÄNDLER erhält seinen Kaufpreis von FYNDIQ. Wurde die Sendung nicht nachverfolgbar versandt, so dass bei Übergabe keine Ausweiskontrolle erfolgte, haftet der HÄNDLER für das Produkt, das ihm somit bei Verlust nicht von FINDIQ ersetzt wird. Der FYNDIQKunde erhält in diesem Fall eine Gutschrift und der HÄNDLER keinen Kaufpreis von FYNDIQ. Auch wenn der HÄNDLER eine Erstattung der Frachtkosten verlangt, gilt das oben Angeführte. Wurde ein nachverfolgbares Paket versandt, nimmt FYNDIQ Kontakt mit dem Bezahldienst auf, über den der Kauf abgewickelt wurde, sofern der Bezahldienst die tatsächlichen Frachtkosten trägt. Anderenfalls trägt der HÄNDLER die Frachtkosten selbst. Für nicht nachverfolgbare Pakete trägt der HÄNDLER die Kosten selbst. Wenn der FYNDIQ-Kunde das Produkt entgegengenommen hat, gilt Folgendes: Wurde die Sendung nachverfolgbar versandt und vom FYNDIQ-Kunden entgegengenommen, sendet FYNDIQ einen Retourenschein an den FYNDIQ-Kunden, und die Sendung landet beim HÄNDLER, der auch für den von FYNDIQ erstellten Retourenschein aufkommt. Wenn die Sendung nachverfolgbar versandt und nicht vom FYNDIQ-Kunden entgegengenommen wurde, gilt Folgendes: Nachverfolgbare Sendungen, die jedoch nicht von Personen abgeholt wurden, die Opfer eines Betruges geworden sind, werden automatisch an den HÄNDLER zurückgesandt. Wenn die Sendung nicht nachverfolgbar versandt und nicht vom FYNDIQ-Kunden entgegengenommen wurde, gilt Folgendes: Nicht nachverfolgbare Sendungen, die nicht von Personen abgeholt wurden, die Opfer eines Betruges geworden sind, werden automatisch an den HÄNDLER zurückgesandt, wenn sie in einer Abholstation lagern. Stornierung von Bestellungen Sofern der Bezahldienst, über den der Kauf abgewickelt wurde, von FYNDIQ die Stornierung einer Bestellung verlangt, kontaktiert FYNDIQ sämtliche von der Bestellung betroffenen Partner, um eine Stornierung des Versandes zu erreichen. Konnte die Sendung verschickt werden, erfragt FYNDIQ Nachverfolgungsnummer und Spediteur, um diese Informationen an den Bezahldienst weiterzuleiten. Da das Telefon das schnellste Kommunikationsmittel ist, wird vorzugsweise dieses zur Stornierung von Bestellungen verwendet. Nach dem Gespräch wird zu Dokumentationszwecken stets eine Bestätigungs-E-Mail über den Inhalt an den HÄNDLER versandt. Falls FYNDIQ keine Antwort erhält, wird eine Mail mit dem Betreff „PRIO Bestellung stornieren (Auftragsnummer)“ an den HÄNDLER versandt, bei dem FYNDIQ Informationen erfragt. Die Antwort soll umgehend erfolgen, spätestens jedoch um 16:30 Uhr am selben Arbeitstag. Die Mitteilung gilt mit dem Versand als empfangen. | M-0552-2015, 12690344_6, 04.04.2016 12/13 Der Kundendienst von FYNDIQ informiert bestmöglich über Aktualisierungen oder Entscheidungen zur Sache vonseiten des Bezahldienstes. FYNDIQ ist stets bestrebt, mit Behörden und Polizei in Betrugsfragen zusammenzuarbeiten. Dasselbe wird auch vom HÄNDLER erwartet. _________ | M-0552-2015, 12690344_6, 04.04.2016 13/13