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Gebührenordnung: 25. Balver Stadtfest Am 10.09.2016

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Gebührenordnung: 25. Balver Stadtfest am 10.09.2016 Pos. Nr. Art der Stellfläche/ Gebührengruppe S-Gebühr gewerblicher Verkauf Balver Vereine/soz. Einr./Organe mit Jugendarbeit Gebühr € Gebühr € Stellflächen 1 Getränkeschankanlagen 130,-- Sonst Vereine/soz. Einr./Organe Reinigung d. Stellflächen Gebühr € 0,-- 100,-- 30,-- 2 3 Restauration /Cafe Sonderstellflächen 130,-130,-- 100,-- 100,-- 100,-- 100,-- 30,-- - - 30,-- Stellplätze – 4 m Frontlänge Pos. Nr. Art der Stellfläche/ Gebührengruppe Stellflächen gewerblicher Verkauf Gebühr € gewerblicher Verkauf Gebühr €. 4 Handelswaren 55,-- 40,-- 5 55,-- 40,-- 6 Werbung, Info, Demo, ohne Verkauf Unterhaltung/Spaß 7 Trödel, Bastelwaren - Verein/soz. Einr./Organe Balver FH Verein/soz. Einr./Organe mit Jugendarbeit Nicht-gewerbl. Verkauf Verein/soz. Einr./Organe S-Gebühr ohne Verkauf nur Werbung Reinigung d. Stellflächen Gebühr €. Gebühr €. 40,-- 35,-- 25,-- - 10,-- 55,-- 40,-- - - - 35,-- Gebühr € 25,-- 20,-- 20,-- 5,-- 40,-- 30,-- 20,-- 5,-- 25,-- 20,-- - 5,-- Für die Reinigung je Stellplatz wird eine Sondergebühr erhoben. Die Reinigung der Verkehrsflächen ist nicht in die Gebühr eingerechnet. Die Rabattstaffel gilt für die Träger des Stadtfestes bzw. für ihre Mitglieder. Die Einordnung in eine Gebührengruppe bestimmt das überwiegende Angebot. Wird mehr als die zugeteilte Stellfläche genutzt, erfolgt eine Nachberechnung. Bei Anmietung von 2 Stellflächen kann eine Ermäßigung von 10% auf die Gebühren erfolgen.