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Gebührenordnung: 25. Balver Stadtfest am 10.09.2016 Pos. Nr.
Art der Stellfläche/ Gebührengruppe
S-Gebühr gewerblicher Verkauf
Balver Vereine/soz. Einr./Organe mit Jugendarbeit Gebühr € Gebühr €
Stellflächen 1
Getränkeschankanlagen
130,--
Sonst Vereine/soz. Einr./Organe
Reinigung d. Stellflächen
Gebühr €
0,--
100,--
30,--
2 3
Restauration /Cafe Sonderstellflächen
130,-130,--
100,--
100,--
100,--
100,--
30,--
-
-
30,--
Stellplätze – 4 m Frontlänge Pos. Nr.
Art der Stellfläche/ Gebührengruppe
Stellflächen
gewerblicher Verkauf Gebühr €
gewerblicher Verkauf Gebühr €.
4
Handelswaren
55,--
40,--
5
55,--
40,--
6
Werbung, Info, Demo, ohne Verkauf Unterhaltung/Spaß
7
Trödel, Bastelwaren
-
Verein/soz. Einr./Organe
Balver FH
Verein/soz. Einr./Organe mit Jugendarbeit
Nicht-gewerbl. Verkauf
Verein/soz. Einr./Organe
S-Gebühr
ohne Verkauf nur Werbung
Reinigung d. Stellflächen
Gebühr €.
Gebühr €.
40,--
35,--
25,--
-
10,--
55,--
40,--
-
-
-
35,--
Gebühr €
25,--
20,--
20,--
5,--
40,--
30,--
20,--
5,--
25,--
20,--
-
5,--
Für die Reinigung je Stellplatz wird eine Sondergebühr erhoben. Die Reinigung der Verkehrsflächen ist nicht in die Gebühr eingerechnet. Die Rabattstaffel gilt für die Träger des Stadtfestes bzw. für ihre Mitglieder. Die Einordnung in eine Gebührengruppe bestimmt das überwiegende Angebot. Wird mehr als die zugeteilte Stellfläche genutzt, erfolgt eine Nachberechnung. Bei Anmietung von 2 Stellflächen kann eine Ermäßigung von 10% auf die Gebühren erfolgen.