Preview only show first 10 pages with watermark. For full document please download

Geflügelpest Erreicht Den Ammersee

   EMBED


Share

Transcript

PRESSEMITTEILUNG 15. November 2016 Nr. 134/2016 Geflügelpest erreicht den Ammersee Bei einer toten Seeschwalbe, die am vergangenen Freitag im Landkreis Starnberg am Ammersee aufgefunden wurde, konnte die hochansteckende Form der Vogelgrippe H5N8 festgestellt werden. Aus Gründen der Seuchenprophylaxe richtet der Landkreis Weilheim Schongau im Uferbereich bis 3km um den Ammersee eine Beobachtungszone ein und ordnet eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter an. Betroffen sind Teile von Pähl und Raisting. In dieser Zone befinden sich 9 Betriebe, die bereits über die Stallpflicht informiert sind. Die Stallhaltung wird jedoch aus Vorsorgegründen für den gesamten Landkreis empfohlen. Ob es zu einer Ausdehnung der Stallpflicht kommt, kann im Moment nicht gesagt werden, da die Seuchenlage anhand der Fallzahlen immer wieder neu bewertet werden muss. Das Landratsamt rät vorsorglich, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen. Ein Merkblatt zur Geflügelpest finden sie unter: http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_mer kblatt_gefluegelhalter.htm Weitere Informationen erhalten sie in ihrem zuständigen Veterinäramt. Martina Huber Pressestelle