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Gewerbegebiet Westlich Der Robert-steiger

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BEKANNTMACHUNG DER STADT KRUMBACH (SCHWABEN) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70/Krumbach „Gewerbegebiet westlich der Robert-Steiger-Straße“ für den Bereich zwischen der Robert-Steiger-Straße im Osten, der Fa. UTT im Süden, der Kammel im Westen und der Hans-Lingl-Straße im Norden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB  Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht der Stadt Krumbach dieses Bauleitplanverfahren durchzuführen  Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Krumbach hat in seiner Sitzung vom 8. August 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70/Krumbach „Gewerbegebiet westlich der Robert-Steiger-Straße“ beschlossen. Mit diesem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Fa. UTT Technische Textilien GmbH & Co. KG geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Bei diesem Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich zwischen der Robert-SteigerStraße im Osten, der Fa. UTT im Süden, der Kammel im Westen und der Hans-Lingl-Straße im Norden. Er ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. In seiner Sitzung vom 28. November 2016 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Oktober 2016 samt Begründung und Anlagen gebilligt und auf dieser Basis die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen. Dieser gebilligte Entwurf, sowie die bereits vorliegende schalltechnische Beurteilung liegt in der Zeit vom Montag, 12. Dezember 2016 bis Freitag, 13. Januar 2017 im Rathaus der Stadt Krumbach, Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.Nr. 003 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist wird allen Interessenten die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen zum oben genannten Verfahren können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Krumbach, 30. November 2016 STADT KRUMBACH (SCHWABEN) g e z. B g m. Hubert Fischer 1. Bürgermeister - - - - - = Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70/Krumbach "Gewerbegebiet westlich der Robert-Steiger-Straße" Kein amtlicher Lageplan, nur für dienstliche Zwecke. Zur Maßentnahme nur bedingt geeignet! ©Daten: LDBV Stadt Krumbach Erstellt von: Ulrike Kühner Erstellt am: 05.07.2016 Maßstab 1:1500