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Handlungsempfehlungen Zur Minderung Von Antibiotika

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Handlungsempfehlungen zur Minderung von Antibiotika-Resistenzen Um dem wachsenden Problem der Antibiotika-Resistenzen entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen empfohlen: I. Ausschöpfung der Möglichkeiten der Prävention von Infektionskrankheiten  Konsequente Einhaltung von Hygiene/Desinfektionsmaßnahmen in Krankenhaus und Arztpraxis sowie intensive Schulung aller Mitarbeiter. Aufklärung der Bevölkerung über die hohe Bedeutung von Hygiene im Haushalt.  Nutzung verfügbarer Impfungen, insbesondere gegen Erreger bakterieller Infektionskrankheiten wie Pneumokokken, Meningokokken, Diphtherie und Keuchhusten, aber auch gegen VirusGrippe, da letztere den Boden für bakterielle Superinfektionen bereiten kann. Die Impfungen schützen die Geimpften selbst und über die Herden-Immunität auch viele Ungeimpfte. Damit werden auch viele Fälle vermieden, in denen sonst Antibiotika eingesetzt werden müssten. Erst kürzlich konnte für die Pneumokokkenimpfung sowohl in Industrie- als auch Entwicklungsländern nachgewiesen werden, dass diese der Resistenzbildung signifikant entgegenwirkt. II. Förderung des rationalen Antibiotika-Einsatzes  Sicherstellung eines medizinisch angemessenen Einsatzes vorhandener Antibiotika: Die Sinnhaftigkeit einer Verschreibung sollte sorgfältig abgewogen und möglichst durch mikrobiologische Tests abgesichert werden. Sofern der Antibiotika-Einsatz geboten ist, sollten die Einnahmevorschriften von den Patienten über die erforderliche Therapiedauer eingehalten werden (insbesondere: volle Dosis über die gesamte Anwendungsdauer!), weil dies der Resistenzentstehung vorbeugt. Der Einsatz von Antibiotika bei nichtbakteriell bedingten Infektionen sollte vermieden werden.  Förderung der Erforschung und Entwicklung diagnostischer Schnellmethoden, um möglichst frühzeitig eine gezielte Antibiotika-Therapie einleiten zu können. Bisher dauert es oft zwei und mehr Tage, bis die Infektionserreger identifiziert sind; in dieser Zeit muss auf Basis von Erfahrungswerten unspezifisch mit Breitbandantibiotika behandelt werden. Solche Schnelltests sollten möglichst umgehend in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen und angemessen vergütet werden.  Deutschland sollte sich zudem international dafür einsetzen, dass Antibiotika überall verschreibungspflichtig werden und bei Tieren nicht mehr als Masthilfe eingesetzt werden dürfen, wie das in der EU bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. III. Stärkung der Grundlagenforschung zu Infektionen/ Antibiotika-Resistenzen  Verstärkung der infektiologischen Grundlagenforschung, da die bekannten molekularen Angriffsziele für Antibiotika weitgehend ausgeschöpft sind. Daher werden neue Ansatzpunkte (Targets) für Wirkstoffe (chemisch-synthetisch oder auf Naturstoff-Basis), aber auch für neuartige Therapieansätze dringend gebraucht. Zu diesen zählen z. B. die Ausschaltung von Resistenzgenen oder der Toxinbildung, die Störung der Kommunikation der Bakterien untereinander oder die Therapie mit monoklonalen Antikörpern oder Phagen; Entwicklung von Screeningmethoden; Aufbau von Substanzbibliotheken; Aufklärung von Mechanismen der Entwicklung und Weitergabe von Resistenzen. IV. Entwicklung neuer Möglichkeiten zur Prävention oder Behandlung von Infektionskrankheiten  Erhalt und Ausbau der Infrastruktur zur Erforschung von Therapieansätzen und Entwicklung von antibakteriellen Medikamenten.  Förderung bestehender und Einrichtung neuer Public-Private Partnerships für die antibakterielle Therapieentwicklung. Denn in ihrem Rahmen lässt sich eine Aufteilung der wirtschaftlichen Risiken zwischen öffentlichen Einrichtungen, Stiftungen und der Industrie vereinbaren, mit der Antibiotika-Entwicklungen für medizinisch problematische, aber selten auftretende Infektionsfälle wirtschaftlicher gemacht werden können. Seite 2/3 V. Überwindung ökonomischer Handicaps für die Entwicklung neuer Antibiotika  Erstellung einer Liste mit den wichtigsten Krankheitserregern, die schwere oder potenziell lebensbedrohende Infektionen verursachen und schwer behandelbar sind. Angemessene frühe Nutzenbewertungen und Vergütungen für neu entwickelte Antibiotika gegen solche Erreger. Dabei sollte die frühe Nutzenbewertung insbesondere die Eignung gegen resistente Bakterien berücksichtigen.  Für den Krankenhausbereich Schaffung eines neuen, bereits ab der Markteinführung geltenden Zusatzentgelts für Antibiotika gegen die o.g. Problemkeime. Damit soll dem Krankenhaus der Einsatz eines solchen Medikaments über die normale Fallpauschale hinaus erstattet werden.  Advance Market Commitments, d.h. eine bereits während der Entwicklung von Antibiotika gegen einen Problemkeim zugesicherte Abnahme eines bestimmten Kontingents zu einem garantierten Preis im Falle einer Zulassung. Solche Commitments könnten auf nationaler oder supranationaler Ebene vereinbart werden.  Verlängerung der Marktexklusivität z. B. mittels ergänzender Schutzzertifikate (SPC) um 5 Jahre. 3. Juni 2015 Seite 3/3