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Hinweis - Rutesheim

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Hinweis: Bodenrichtwerte /Grundstücksmarktbericht Die Daten werden EDV-gestützt im Hinblick auf vorliegende geeignete bzw. auswertbare Kaufverträge aus der Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses alle 2 Jahre (mit Beteiligung der Finanzbehörde) ermittelt. Zuletzt für die Jahre 2013/ 2014 (Berichtsjahr 2014). Veröffentlicht auf der Homepage (Internet) der Stadt Rutesheim: rutesheim.de / Rathaus und Gemeinderat/ Bauen und Wohnen / Gutachterausschuss Die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarkbericht sind für den Grundstücksmarkt unverbindlich, denn dort bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis, können aber evtl. als Orientierungswerte herangezogen werden. Da die Bodenrichtwerte und die sonstigen Daten (Grundstücksmarktbericht) sich auf zurückliegende Jahre beziehen, können die aktuell erzielbaren maximalen Verkehrswerte bzw. Markpreise auf dem freien Grundstücksmarkt abweichen. Geschäftsstelle Gutachterausschuss Stadt Rutesheim Kohm