Transcript
Gesundheitsamt Abteilung für Infektionsschutz Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden Tel. 0611 31 2801, Fax 31 3916
________________________________________
Merkblatt zur Hygiene im Friseurhandwerk Kundinnen und Kunden in Friseurbetrieben wünschen eine Dienstleistung, die dem hygienischen Standard entspricht und bei der eine Infektion mit Krankheitserregern ausgeschlossen ist. Friseurbetriebe unterliegen den Regelungen der Hessischen Infektionshygieneverordnung vom 18.03.2003, und der Verordnung zur Änderung der Infektionshygieneverordnung vom 22.10.2008 und sind zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet. Das Gesundheitsamt und die Selbstverwaltungsorgane der Handwerkerschaft machen die Verordnung bekannt und achten gemeinsam darauf, dass sie eingehalten wird. Hände Händewaschen vor dem Bedienen einer Kundin oder eines Kunden ist eine einfache, wirksame Methode, um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhüten. Seifenspender und Einmalhandtücher verringern Kontakte mit Krankheitserregern. Nach Kontakt mit Blut werden die Hände mit einem viruziden Mittel desinfizert. Schmuck (Ringe, Armreifen, Armbanduhren) wird vor dem Händewaschen und der Tätigkeit am Kunden abgelegt, da er die Reinigung der Hände beeinträchtigt und die Übertragung von Krankheitserregern begünstigt. Arbeitsgeräte / Textilien Auch im Friseurhandwerk können Hepatitis B- oder Hepatitis C-Viren (HBV, HCV) und Humane Immundefekt- Viren (HIV) übertragen werden. Hierfür sind bereits winzige Blutmengen ausreichend. Desinfektion ist die Beseitigung oder weitgehende Reduzierung aller krankmachenden Erreger an einem Gegenstand oder auf der Haut, so dass davon keine Infektionen ausgehen können. § 2, Absatz 8 der Hessischen Infektionshygieneverordnung „Mehrfach zu verwendende Instrumente und Geräte für Tätigkeiten bei denen es zu Verletzungen, auch unbeabsichtigten, kommen kann, sind nach jeder Verwendung zuerst zu desinfizieren, dann erforderlichenfalls zu reinigen und zu trocknen.“ Mehrfach verwendbare Rasiermesser werden nach jedem Gebrauch an einer Kundin oder einem Kunden manuell desinfiziert und gereinigt, desgleichen andere mit Blut oder Sekret verunreinigte Arbeitsgeräte. Hierzu werden sie in eine Wanne mit genügend Desinfektionsmittellösung gelegt; Konzentration der Lösung und Einwirkzeit bitte beachten. Danach werden sie unter fließendem Wasser gespült, gereinigt und getrocknet. Auskunft über geeignete Desinfektionsmittel gibt der Fachhandel. Alle anderen Arbeitsgeräte werden direkt nach Gebrauch in Seifenlösung gereinigt.
Die Kundenhandtücher werden nur einmal benutzt, in einem geschlossenen Behältnis aufbewahrt und bei mehr als 80°C mindestens 10 Minuten (oder bei 60°C mindestens 30 Minuten) gewaschen. Die eigene Kleidung der Friseuse und des Friseurs soll haarabweisend sein. Arbeitsräume, Toiletten Die Arbeits- und Ablageflächen und der Fußboden müssen glatt, fugenarm und leicht zu reinigen sein und mindestens an jeden Arbeitstag nass gewischt werden. Abgeschnittene Haare kommen in einen geschlossenen Behälter und werden über den Hausmüll entsorgt. Die Toiletten für Mitarbeiter und Kunden sind mit einem Handwaschbecken sowie mit Seifenspender, Einmalhandtüchern und einem abdeckbaren Abfallbehälter auszustatten. Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan kann helfen, diese Anforderungen bekannt zu machen und umzusetzen. Haben Sie noch Fragen? Dann wählen Sie 0611 31 2801 oder schreiben Sie an
[email protected]