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Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 Angebot für Juweliere / Uhrenfachgeschäfte J U W E L I E R E
THEMEN IN DIESER AUSGABE:
Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016
MicroPOS Android
Signatur ab 1.1.2017
MicroPOS Handelskassa mit Satellit
IN DIESER AUSGABE: Registrierkassen Pflicht ab 1.1.2016
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Ausnahmeregelung mobile Berufe
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MicroPOS Android die Lösung für
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Juweliere Uhrenfachgeschäfte
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Signatur ab 1.1.2017 Finanzierungsanbot
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MicroPOS Handel Netzwerklösung
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Antwort mittels Fax, Mail, MMS
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A U S G A B E - 1
N O V E M B E R
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Belegerteilungspflicht ab 1.1.2016 Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Mit dem am 7.7.2015 vom Nationalrat beschlossenen Steuerreformgesetz sind einige Punkte geklärt. Vieles ist aber noch offen und durch Verordnung zu regeln Gemäß dem Beschluss des Nationalrates müssen ab 1.1.2016 Betriebe alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung einzeln erfassen. Der Begriff „Barumsätze“ umfasst auch Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte, die Hingabe von Barschecks oder ausgegebene Gutscheine, Bons, etc. Ein Kassasturz, wie ihn derzeit Unternehmen bis € 150.000,-- Jahresumsatz machen dürfen, ist ab dem 1.1.2016 grundsätzlich nicht mehr zulässig
Ab dem erstmaligen Überschreiten der oben genannten Grenzen muss der Unternehmer mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem haben.
Registrierkassenpflicht Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,-- und die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten.
Belegerteilungsverpflichtung Für jeden Betrieb, besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen (Rechnung mit Nummer und ausgewiesener MWSt.) und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.
Pflicht für elektronisches Journal mit Export in Datei Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen: - Bezeichnung des leistenden/ Liefernden Unternehmens - fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden - Tag der Belegausstellung - Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienst leistung - Betrag der Barzahlung - bei Verwendung von elektroni schen Kassen: Kassenidentifika tionsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt, - maschinenlesbarer Code (QR-Code) Dieser letzte Punkt ist in der gera-
de in Begutachtung befindlichen Registrierkassensicherheitsverordnung beschrieben und noch nicht endgültig beschlossen! Vom Beleg muss der Unternehmer eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und wie alle Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre aufbewahren. Ausnahmen/Erleichterungen Der Bundesminister für Finanzen kann für gewisse Unternehmensgruppen bzw. Umsatzarten Ausnahmen/Erleichterungen bei der Einzelaufzeichnungspflicht, der Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems und die Belegerteilungsverpflichtung zulassen. In folgenden Fällen sind
Erleichterungen möglich: Erleichterungen sind hinsichtlich der zeitlichen Erfassung der Bareinnahmen in die Registrierkasse vorgesehen. Die Ausnahme soll die „mobilen Gruppen“ wie mobile Friseure, Masseure, etc. betreffen. Diese sollen ihre Umsätze mittels Paragon aufzeichnen dürfen, einen Beleg erteilen und erst im Nachhinein den Geschäftsfall in der elektronischen Kasse am Betriebsort erfassen dürfen. Wie die Erleichterungen im Detail aussehen werden, ist noch ungewiss, da die Verordnung derzeit noch nicht veröffentlicht wurde. (Quelle WKO)
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JUWELIERE
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Üblich ist, dass die Geräte mit einem Restwert von 1 - 1,5 Monatsmieten nach der Leasingdauer vom Kunden angekauft werden.
fixen Preis oder mit manueller Preiseingabe.
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MicroPOS für Handel/Gewerbe/Gastronomie/freie Berufe Mit MicroPOS-Handel/Gewerbe/Gastro erledigt alle Arbeitsschritte bis zur Rechnungslegung auf einem Bildschirm. Auch unterstützt durch Kundenanzeige, Kassenlade sowie Scanner ist das System bestens für den Einzelhandel und für Juweliere / Uhrengeschäfte usw. geeignet.
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zelhandel/Gewerbe ist die Warenwirtschaft. MicroPOS hat großen Wert darauf gelegt, dass diese einfachst und schnell zu handhaben ist und ist als Option bei MicroPOS Handel/Gewerbe/ Gastro verfügbar. Mit einem Barcodegerät—Scanner ist eine schnelle Erfassung gegeben. PostgeSQL Datenbank (absolute Stabil und Leistungsfähig) Freie Wahl des Kassen Betriebssystems: Linux/Win/Apple Mac
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Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016