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Ims Health Newsletter Flashlight Ausgabe 51

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IMS Health Flashlight 52. Ausgabe – April 2016 IMS Health Flashlight 52. Ausgabe - April 2016 Liebe Leserinnen und Leser, wie immer erwarten Sie auch in dieser Ausgabe unseres Newsletters „IMS Health Flashlight“ Einblicke zu unterschiedlichen Themen. Ein Schwerpunkt liegt dieses Mal auf der Rubrik „Technology & Applications“ mit insgesamt drei Beiträgen. Holger Hellwig von IMS Health begleitet mit seinem Team Pharmaunternehmen bei der Umsetzung des Transparenzkodex in die Praxis und gibt im Interview Auskunft über notwendige Anforderungen und bisherige Erfahrungen auf dem Weg dorthin. Ein anderer Beitrag beschäftigt sich mit der Reformation der Gesundheitsbranche durch Digitalisierung und neue Technologien und lässt drei Experten zu Wort kommen, welche zukünftigen Entwicklungen zu erwarten sind und welche Konsequenzen sich daraus für verschiedene Akteure im Gesundheitsmarkt ergeben. Schließlich finden Sie die Zusammenfassung eines neuen Reports des IMS Institute for Healthcare Informatics, der sich mit neuen strategischen Rollen für IT und Technik in Life Sciences Unternehmen befasst. All diese Themen und Referenten stehen auch auf der Agenda des IMS TechDay am 28. April 2016. Ein sehr interessanter und aktueller Beitrag bestückt dieses Mal auch wieder die Rubrik Gesundheitspolitik. Vor dem Hintergrund der in 2011 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten nationalen Bewertung des Zusatznutzens für neue Arzneimittel und darauf basierenden Preisverhandlungen zeigen unsere Autoren, dass es unerlässlich ist, auch die Vielzahl von untergesetzlichen Regelungen in Augenschein zu nehmen, welche das Verordnungsverhalten zusätzlich beeinflussen. Für den Markterfolg eines Präparats erscheint demnach eine Analyse der regionalen Verordnungseinschränkungen mittlerweile notwendig. In der Sparte „Pharmamarkt“ greifen wir auf, wie sich die Marktentwicklung rezeptfreier Abnehmprodukte darstellt. Gute Vorsätze werden bekanntermaßen vielfach zu Jahresbeginn gefasst, wie auch die Marktdaten nahe legen, denn vor allem in dieser Zeit herrscht Hochkonjunktur für Schlankheitsmittel wie eine Mehrjahresanalyse zeigt. In der Rubrik „Healthcare Welt“ stellen wir eine Analyse zum Versorgungsalltag von Demenzpatienten vor, die u.a. belegt, dass in Heimen lebende Patienten einer höheren Gefahr für Sturzrisiken und in der Folge für Hüftknochenfrakturen ausgesetzt sind als Menschen im privaten häuslichen Umfeld. Weitere Einflussfaktoren für Brüche, u.a. Zusammenhänge mit Medikationen, wurden ebenfalls untersucht. Diese Ergebnisse sind nicht nur im Blick auf die Konsequenzen bedeutsam, welche die IMS Health Forscher daraus ziehen, sondern in Anbetracht des demografischen Faktors relevant, da davon auszugehen ist, dass sich die Anzahl dementieller Patienten weiterhin erhöhen wird. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre, Ihr Dr. Frank Wartenberg, President Central Europe © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 2 52. Ausgabe - April 2016 Inhalt 4 Gesundheitspolitik Marktzugangshürden auf regionaler Ebene in Ergänzung der frühen Nutzenbewertung 8 Pharmamarkt Gute Vorsätze zu Jahresbeginn – Hochkonjunktur für Abnehmprodukte 10 Healthcare-Welt Versorgungsalltag von Demenzpatienten in Deutschland: erhöhtes Risiko für Hüftknochenfrakturen 12 Technology & Applications Pharma-Zuwendungen transparent gemacht – erste Veröffentlichung im Juni 2016 Interview mit Holger Hellwig 15 Technology & Applications Reformation der Gesundheitsbranche und Vorteile für Patienten 17 Technology & Applications Neue strategische Rollen für IT und Technik in Life SciencesUnternehmen Die Auswirkungen der digitalen Transformation auf den CIO 21 IMS Health Termin Next Generation Healthcare Technology am 28. April 2016 in Darmstadt © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 3 Gesundheitspolitik Marktzugangshürden auf regionaler Ebene in Ergänzung der frühen Nutzenbewertung Um die Versichertengemeinschaft auch im Bereich der innovativen Arzneimittel zu entlasten, wurde 2011 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eine nationale Bewertung des Zusatznutzens für neue Arzneimittel und eine darauf basierende Preisverhandlung eingeführt. Die Idee des Gesetzgebers wird jedoch durch eine Vielzahl von untergesetzlichen Regelungen zusätzlich beeinflusst. Dies ist historisch gewachsen. Für den Markterfolg ist eine Analyse der regionalen Verordnungseinschränkungen mittlerweile unbedingt notwendig. Beschreibung Regelkreise am Beispiel Diabetes Arzneimittel Am Beispiel der zur Behandlung von Diabetes zugelassenen Medikamente und ihrer Verschreibungseinschränkungen lassen sich nationale und regionale Marktzugangsbeschränkungen in Deutschland beispielhaft erläutern. Individuelle Rabattvereinbarungen (§130a Abs.8 SGB V) werden im nachfolgenden nicht betrachtet. Nationale Regulierungen Auf nationaler Ebene existieren drei wesentliche Regelkreise zur Regulierung des Marktzugangs von Arzneimitteln. Erstens, die frühe Nutzenbewertung für neue Wirkstoffe nach §35a SGB V. Als Ergebnis wird hier der Erstattungspreis verhandelt und ggf. Praxisbesonderheiten definiert. Zweitens, die Arzneimittelrichtlinie und Anlagen, in denen Therapiehinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise, Erstattungseinschränkungen, Verordnungsausschlüsse sowie Festbetragsregeln durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Und drittens die auf nationaler Ebene durch den GKVSpitzenverband und den Kassenärztlichen Bundesverband definierten Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 7 SGB V (z. B. nationale Verordnungsquoten). Regionale Regulierungen Auf regionaler Ebene werden von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) weitere Vereinbarungen getroffen, die das Arznei- und Verbandsvolumen regeln. Zu den regionalen Regelkreisen rechnen wir (1) die Generikaquote, (2) die Verordnungshöchstquote, (3) die Verordnungsmindestquote sowie regional definierte Praxisbesonderheiten, die über die nationale Regelung für Praxisbesonderheiten hinausgehen. Eine Übersicht der nationalen und regionalen Regulierungen im Diabetesmarkt zeigt Tabelle 1. Frühen Nutzenbewertung: am Beispiel des deutscher Diabetes-Pharmamarktes Bis zum April 2016 durchliefen 13 neue Wirkstoffe oder -kombinationen die frühe Nutzenbewertung (Tab. 2). Davon wurden sechs Wirkstoffe oder -kombinationen aufgrund des verhandelten/erwarteten Erstattungspreises vom Hersteller vom deutschen Arzneimittelmarkt genommen. © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 4 Gesundheitspolitik Tabelle 1: Übersicht auf die unterschiedlichen Ebenen und Instrumente der Erstattungseinschränkungen für Antidiabetika in Deutschland Ebene EntscheidungsInstrument träger Frühe Nutzenbewertung nach §35a SGB V ArzneimittelRichtlinie/ Anlage IV ArzneimittelRichtlinie/ Anlage III National G-BA ArzneimittelRichtlinie/ Anlage IX (Festbetragsregelung) KV Bundesvereinigung und GKVSpitzenverband Regional Regionale KV* und regionale Krankenkassen Einstellung des Verfahrens zur Bewertung der Zweckmäßigkeit von Gliniden nach §92 Abs, 2a SGb V Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - Vereinbarung über das Arznei- und Verbandsvolumen Regulierung Erstattungspreise Praxisbesonderheit Therapiehinweis/ Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise Erstattungseinschränkung Beispiel für Wirkstoff-/Produktklassen DPP IV-Inhibitoren, SGLT 2-Hemmer, GLP-1 Agonisten, langwirkende Insulinanaloga Bisher kein Beispiel für Antidiabetika Inkretinmimetika (Exenatide) Inhalierbares, kurzwirksames Insulin (nicht mehr im Markt verfügbar) Glinide (Repaglinid) Gliptine Orale Antidiabetika Lang wirksame Insulinanaloga bei Typ II Diabetes Kurz wirksame Insulinanaloga bei Typ II Diabetes Harn- und Blutzuckerteststreifen Verordnungsausschluss Glitazone Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen (Stufe 1) Metformin, Liponsäure, Glibenclamid, Humaninsuline (Gruppen 1-3) Arzneimittel mit pharmakologischtherapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen (Stufe 2) Antidiabetika vom Sulfonylharnstofftyp Bevorstehende Verordnungseinschränkung für Glinide Glinide (Repaglinide, Nateglinide) Verordnungsquoten Antidiabetika exklusive Insuline: Anteil der GLP-1-Analoga an der Gesamtgruppe der Antidiabetika exklusive Insuline Generikaquote Verordnungsmindestquote Verordnungshöchstquote (nicht in die Vereinbarung der KV Nordrhein aufgenommen) Praxisbesonderheit Insgesamt pro Arztgruppe Anteil Metformin in Hausarzt und Facharztgruppe Zielwert Anteil GLP-1 Analog an Antidiabetika exklusive Insuline Insulin-Therapie bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus einschließlich der dafür verordneten Teststreifen unter Beachtung des Orientierungsrahmens zur Verordnung von Teststreifen Quelle: IMS Health eigene Darstellung © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 5 Gesundheitspolitik Tabelle 2: 13 neue Wirkstoffe oder -kombinationen druchliefen bis zum April 2016 die frühe Nutzenbewertung Marke Wirkstoff G-BA Entscheidung Im Markt verfügbar oder Opt-out/Außer Vertrieb Forxiga® Xigduo® Jardiance® Invokana® Vokanamet® Dapagliflozin Dapagliflozin/Metformin Empagliflozin Canaglifozin Canagliflozin/Metformin Kein ZN Kein ZN Kein ZN Kein ZN Kein ZN Ja Ja Ja Opt-out Opt-out Lyxumia® Lixisenatide Kein ZN Nach Schiedsstelle: außer Vertrieb Vildagliptin Kein ZN Opt-out Vildagliptin/Metformin Kein ZN Opt-out Januvia® Sitagliptin 2 von 5 Indikationen:geringer ZN, Rest kein ZN Ja Janumet®, Velmetia® Onglyza® Komboglyze® Trajenta® Sitagliptin/Metformin Saxagliptin Saxagliptin/Metformin Linagliptin Kein ZN Kein ZN Kein ZN Kein ZN Ja Ja Ja Opt-out Galvus® Eucreas®, Zomarist® Icandra®, Wirkstoffklasse SGLT2-Hemmer GLP-1 Agonist DPP-IV Inhibitor Erstattungspreisverhandlung Seit der ersten frühen Nutzenbewertung von Linagliptin Anfang 2012 hat es keine Veränderung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) in der Indikation Diabetes mellitus Typ 2 auf Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses gegeben. So stellt die Wahl von Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) als generische ZVT in der Monotherapie seit diesem Zeitpunkt für die pharmazeutischen Hersteller eine nahezu unüberwindliche Hürde bei der Darstellung des Zusatznutzens als Preisanker in den Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dar. Bei einigen Indikationen nutzen Hersteller die Möglichkeit, bereits kurz nach Markteintritt und im Vorfeld der Rabattverhandlungen individuelle Rabattverträge mit einzelnen Krankenkassen zu vereinbaren. Dies hat im Einzelfall einen Einfluss auf das Ergebnis der Erstattungspreisverhandlung, da die bereits festgelegten vertraulichen Rabatte im Rahmen der Preisverhandlung Berücksichtigung finden. Dies ist in den bisherigen Erstattungspreisverhandlungen in der Indikation Diabetes mellitus Typ 2 nicht zur Anwendung gekommen. Aufgrund der Wahl der sehr günstigen ZVT scheint sich dieser Ansatz der Verhandlungsstrategie nicht anzubieten. Einfluss der regionalen Rahmenvereinbarungen1 Generikaquote In der Arzneimittelvereinbarung wird ein Zielwert der generikafähigen Verordnungen am Gesamtfertigarzneimittelmarkt pro Arztgruppe festgelegt. Für Allgemeinmediziner liegt die Quote bei 91 Prozent, für fachärztliche Internisten beispielsweise bei 72 Prozent. Die Generikaquote bezieht sich auf alle in der Arztpraxis verordneten Packungen unabhängig vom Anwendungsgebiet, es werden also nicht nur Antidiabetika erfasst. © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 6 Gesundheitspolitik Verordnungsmindestquote Die „defined daily doses“ (DDD) sind definiert als die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Arzneimittels bei Erwachsenen. So wird in den Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr 2016 vom 30. September 2015 die DDD-Zielquote für Metformin ohne Insulin für Allgemeinmediziner/Hausärztliche Internisten auf mindestens 49,5% und für fachärztliche Internisten auf mindestens 45% festgelegt. Eine starre Quote bildet das leitlinienkonforme Verschreibungsverhalten nur eingeschränkt ab. Durch die hohen Metforminquoten ist der Einsatz der neuen Wirkstoffe nur im Einzelfall für den Arzt wirtschaftlich vertretbar. Höchstquote für GLP-1-Analoga In den Rahmenvorgaben wird festgelegt, dass der Anteil der GLP-1-Analoga an der Gesamtgruppe der Antidiabetika exklusive Insuline den Zielwert von 2,5 Prozent nicht überschreiten sollte. Durch die Quote wird der Arzt bei dieser Risikogruppe allein durch eine ökonomisch motivierte Quote beeinflusst. In der Nutzenbewertung eines langwirksamen Insulins geht der G-BA von rund 700.000 Patienten als GKV Zielpopulation für das Insulin in Kombination mit einem GLP-1-Rezeptor-Agonisten aus. Ausgehend von einer Prävalenz von rund 4 Mio. Patienten in Deutschland mit Diabetes mellitus Typ 2 ergibt sich hieraus ein theoretischer Anteil von mehr als 16 Prozent Patienten, die für eine Behandlung mit einem GLP-1-Agonisten in Kombination mit Insulin in Frage kommen. Hinzu kommen noch Patienten, für die eine Kombination mit oralen blutzuckersenkenden Arzneimitteln in Frage kommt. Zusammenfassung Die frühe Nutzenbewertung als nationales Regulierungsinstrument dient primär der Kosteneinsparung durch die generelle Senkung des Produktpreises. Die Darstellung des Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie hat keine regulative Konsequenz auf das Verschreibungsverhalten des Arztes. Die Vielzahl der regionalen Regelungen haben jedoch als Ziel, das Verordnungsverhalten des Arztes über ökonomisch motivierte Regelungen zu beeinflussen. Für den Erfolg eines neuen Diabeteswirkstoffes ist es somit unbedingt zu empfehlen, schon frühzeitig mögliche regionale Verordnungshürden zu analysieren und geeinigte Konzepte zu entwickeln. Jakob Bercher, Dr. Roger Greiner, Dr. Malte Kremer, Dr. Stefan Plantör 1 Am Beispiel der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein über das Arznei- und Verbandmittelausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2016 (Quelle: Rheinisches Ärzteblatt 1/2016) © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 7 Pharmamarkt Gute Vorsätze zu Jahresbeginn – Hochkonjunktur für Abnehmprodukte Alle Jahre wieder werden zum Jahreswechsel gute Vorsätze gefasst. Zu den sicherlich prominentesten Beispielen gehören mit dem Rauchen aufzuhören oder abzunehmen. Diverse Zeitschriften beschäftigen sich in den ersten Monaten des Jahres damit, wie die Leser mittels Diäten, Sport und Ernährungsumstellung an Gewicht verlieren können. Dem Konsumenten stehen dazu auch eine Reihe von rezeptfreien Präparaten aus der Apotheke sowie Drogerie- und Verbrauchermärkten (Mass Market) zur Verfügung, um die Bemühungen zur Gewichtsreduktion zu unterstützen. Wie sich dies auf den Kauf entsprechender Schlankheitsmittel auswirkt und welche saisonalen Unterschiede es im Kaufverhalten gibt, wird nachfolgend gezeigt. Anstieg der Käufe im Mass Market Im Einjahreszeitraum Oktober 2014 bis September 2015 ging der Umsatz und Absatz mit Produkten für die Gewichtsreduktion aus Apotheken, Versandhandel und dem Mass Market insgesamt um 3 % auf rund 176 Mio. Euro bzw. 4 % auf 18 Mio. Packungen zurück. Dabei verloren Offizin und Versandhandel im unteren zweistelligen Bereich, während der Mass Market einen zweistelligen Wertzuwachs bei einem einstelligen Mengenanstieg verbuchen konnte. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung liegt darin, dass vormals apothekenexklusive Produkte nun teilweise auch über den Mass Market vertrieben werden. Wie eine beispielhafte Untersuchung der Preisentwicklung zweier Produkte in drei Vertriebskanälen zeigt, sind die Preise in Drogeriemärkten denen des Versandhandels vergleichbar, in der Offizin liegen sie etwas darüber (Abb. 1). Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Verbraucher mit der Einkaufsstätte Drogeriemarkt in der Regel günstigere Preise verbindet als in der Apotheke und entsprechende Schlankheitsmittel daher dort kauft. Das erklärt die Zunahme im Mass Market. Convenience-Aspekte wie der ohnehin stattfindende Einkauf im Drogeriemarkt mögen den Kauf ebenfalls begünstigen. Abbildung 1: Beispielhafte Untersuchung der Preisentwicklung zweier Produkte zur Gewichtsreduktion in drei Vertriebskanälen Produkt Y Produkt X Ø-VK-Preis € in Offizin vs. Versandhandel vs. Massmarket, Sept. 2013 – Sept. 2015 17,49 20 15 15,30 10 5 0 30 25 20 15 10 5 0 SEP 13 29,18 25,07 OKT 13 NOV DEZ 13 13 JAN 14 FEB 14 MRZ 14 APR 14 MAI 14 JUN 14 JUL 14 AUG 14 SEP 14 OKT 14 NOV 14 DEZ 14 VH-Apotheken Quelle: IMS OTC® Report / IMS® JAN 15 FEB 15 MRZ 15 APR 15 MAI 15 Offizin-Apotheken JUN 15 JUL 15 AUG 15 SEP 15 Drogeriemarkt GesundheitsMittelStudie (GMS) © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 8 Pharmamarkt Januar regelmäßig stärkster Verkaufsmonat Während der Apothekenmarkt (Offizin + Versandhandel) der Produkte zur Gewichtsreduktion im Jahr 2014 in nahezu allen Monaten über Vorjahresniveau liegt, verläuft das Jahr 2015 ab April deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Dies hängt u.a. mit der oben skizzierten teilweisen Verlagerung der Käufe in den Mass Market zusammen. Der Jahresbeginn ist die bedeutendste Jahreszeit für dieses Segment wie eine Analyse zur saisonalen Entwicklung zeigt (Abb. 2). Offensichtlich werden die guten Vorsätze tatsächlich zu Jahresbeginn umzusetzen versucht, möglicherweise auch dadurch verstärkt, dass das Thema Abnehmen medial in den ersten Monaten des Jahres besonders präsent ist. Abbildung 2: Zu Jahresbeginn werden Präparate für die Gewichtsreduktion am meisten gekauft Absatz Tausend Packungen; Monate im Jahr 2012-2015 900 2012* 800 2013 2014 2015* 700 600 500 400 300 200 100 0 JAN FEB MRZ APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ Quelle: IMS PharmaTrend® monatlich Schwerpunkt bei Nährmitteln – Selbstkäufersegment Sowohl nach Menge als auch nach Wert dominieren unter den Produkten zur Gewichtsreduktion sog. Nährmittel (60 % bzw. 74 %), also Produkte, die bei relativ geringer Kalorienzahl trotzdem die für den menschlichen Körper notwendigen Nährstoffe enthalten. Dazu gehören z.B. Almased, Apoday Slim, Yokebe, Slim Fast oder auch Xlim als führende Präparate. Kapseln und Tabletten folgen an zweiter Stelle (35 % bzw. 21 %). Führende Präparate sind hier Formoline, Yokebe, XLS-Medical und verschiedene Orlistat-Generika. Das Segment der Schlankheitsmittel fußt fast ausschließlich auf Selbstkäufen der Verbraucher. Der Anteil der Apothekenabgaben auf Basis von Verordnungen liegt seit Jahren unter einem Prozent. Dr. Gisela Maag, Maike Schöning © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 9 Healthcare-Welt Versorgungsalltag von Demenzpatienten in Deutschland: erhöhtes Risiko für Hüftknochenfrakturen Quelle: Fotolia Im Zuge einer alternden Bevölkerung wird verschiedentlich1 davon ausgegangen, dass die Betroffenheit älterer Menschen durch Demenz in den nächsten Jahren steigt. Damit einher geht auch eine höhere Gefährdung für Sturzrisiken wie verschiedene internationale Studien belegen.2 Für Deutschland gibt es keine neuere Untersuchung zu dieser Problemstellung. Forscher von IMS Health gingen der Frage nach, wie es speziell um das Risiko von Hüftknochenfrakturen bei Patienten mit Demenz in Abhängigkeit ihres Lebensortes und möglicher weiterer Einflussfaktoren steht. Dazu wurden Diagnoseinformationen aus hausärztlichen Praxen analysiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass das Risiko für entsprechende Brüche bei dementiellen Patienten, die in Heimen leben, höher ist als bei Menschen im privaten häuslichen Umfeld. In Deutschland sind derzeit ungefähr 1,2 Millionen Menschen von Demenz betroffen und jährlich werden etwa 200.000 Personen neu diagnostiziert.3 Aufgrund des demografischen Faktors wird davon ausgegangen, dass sich die Anzahl dementieller Patienten weiterhin erhöhen wird. Da verschiedene internationale Studien eine erhöhte Koinzidenz von Demenz und Frakturen belegen, ist davon auszugehen, dass auch mit einem Anstieg der Brüche zu rechnen ist. Diese sind im höheren Alter oftmals kompliziert und die Betroffenen erholen sich nur schwerlich oder gar nicht mehr davon. Neuere Studien für Deutschland gab es zu dieser Thematik bislang nicht. Forscher von IMS Health gingen nun speziell der Frage nach, ob sich eine Demenz bei Patienten auf das Sturzrisiko für Hüftknochenfrakturen auswirkt, welche Rolle die Medikation dabei spielt, und ob es einen Unterschied danach gibt, ob die Betroffenen im privaten häuslichen Umfeld oder aber in einem Heim leben. Dazu analysierten die Forscher Diagnoseinformationen auf Basis der Datenbank IMS® Disease Analyzer4. In die Auswertungen flossen die Therapieverläufe von über 53.000 Patienten zwischen 65 und 90 Jahren aus 1.072 hausärztlichen Praxen ein, die erstmals eine Demenzdiagnose in einem definierten Dreijahreszeitraum erhalten hatten und deren Behandlung seit Diagnosestellung bis zu drei Jahre nach- 1 World Health Organization: 10 facts on dementia. http://www.who.int/features/factfiles/dementia/dementia_facts/en , abgerufen am 16.03.2016 2 Wang H-K, Hung C-M, Lin S-H, Tai Y-C, Lu K, Liliang P-C, Lin C-W, Lee Y-C, Fang P-H, Chang L-C, et al.: Increased risk of hip fractures in patients with dementia: a nationwide population-based study. BMC Neurology 2014, 14: 175. 3 Tunstall: Germany dementia statistics. http://www.alzheimers-support.com/en-GB/alzheimer-stats-germany.html , abgerufen am 16.03.2016 4 IMS® Disease Analyzer ist eine Datenbank von IMS Health, die anonymisierte Therapie- und Behandlungsverläufe zeigt. Dadurch lassen sich Krankheits und Therapieverläufe über viele Jahre darstellen. IMS® Disease Analyzer beruht auf einer repräsentativen Stichprobe von mehr als 2.500 niedergelassenen Ärzten in der Bundesrepublik Deutschland, die mit EDV-Systemen ausgestattet sind. © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 10 Healthcare-Welt verfolgt werden konnte. Die Untersuchung wurde im Vergleich mit einer nach relevanten Merkmalen selektierten und gleich großen Kontrollgruppe durchgeführt. Im Mittel waren die einbezogenen Patienten 81 Jahre alt und überwiegend (61 %) weiblich. Der Anteil der Patienten mit und ohne Demenz, die in einem Heim lebten, unterschied sich zwischen Studien- und Kontrollgruppe signifikant (18 % ggü. 3 %). Mehr Brüche in Studien- als in Kontrollgruppe In der dreijährigen Beobachtungsphase nach der Erstdiagnosestellung traten bei der Studiengruppe der Demenzpatienten signifikant mehr Knochenbrüche auf als in der Kontrollgruppe (über 5 % ggü. knapp 1 %). Bewohner von Heimen waren mehr als doppelt so häufig betroffen (9,2 %) wie Menschen im privaten häuslichen Umfeld. Dieser Effekt verstärkt sich noch bei einer bestehenden Osteoporose. Bei Untersuchung verschiedener Einflussfaktoren erwies sich eine Demenz als größter Risikofaktor für Hüftknochenbrüche. Antidementive Arzneien hatten keinen signifikanten Einfluss auf das Risiko einer Hüftknochenfraktur5, ebenfalls nicht Antidepressiva6. Antipsychotika erhöhten das Sturzrisiko kurzfristig7 und minderten es über eine längere Einnahmezeit8. „Die Ergebnisse bestätigen für den deutschen Versorgungsalltag Erkenntnisse aus internationalen Studien zum Zusammenhang zwischen Stürzen und Hüftknochenbrüchen bei älteren Patienten mit einer Demenz. Vor allem bei der Alzheimer-Krankheit als der am stärksten verbreiteten Hauptform erhöht sich das Sturzrisiko um ein Mehrfaches im Vergleich zu nicht-dementiellen Patienten. Das in unserer Studie festgestellte höhere Sturzrisiko bei in Heimen lebenden Demenzpatienten könnte damit zu erklären sein, dass diese Patienten sich in einem schwereren Krankheitsstadium befinden als solche, die im privaten häuslichen Umfeld leben. Die schwerere Krankheitsausprägung geht auch mit einer stärkeren motorischen Dysfunktion einher. Um die Alltagsversorgung von Demenzpatienten zu verbessern, bedarf es einer individuell ausgerichteten Behandlung und Therapie, wobei eine interdisziplinäre fachärztliche Zusammenarbeit wichtig ist, um die mit Knochenbrüchen assoziierte Komorbidität zu reduzieren“ resümiert Prof. Dr. Karel Kostev, Forschungsleiter bei IMS Health. Dr. Gisela Maag 5 In einem Verschreibungszeitraum von unter zehn Monaten 6 Bei einer Einnahme von weniger als einem halben Jahr 7 Anwendung innerhalb eines Monats 8 Mehr als zehn Monate © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 11 Technology & Applications Pharma-Zuwendungen transparent gemacht – erste Veröffentlichung im Juni 2016 Interview mit Holger Hellwig, IMS Health, über die Umsetzung des Transparenzkodex in die Praxis Der Transparenzkodex, dem sich die Mitgliedsunternehmen des FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.) und der EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) verpflichtet haben, sieht die Veröffentlichung von Zahlungen und nicht-finanziellen Zuwendungen an Vertreter aus Fachkreisen sowie Organisationen des Gesundheitssystems zum 30. Juni diesen Jahres vor. Die Umsetzung des Kodex in die Praxis erfordert die Berücksichtigung unterschiedlicher Anforderungen, von rechtlichen Aspekten über das Datenmanagement bis hin zur Kommunikation mit den Zielgruppen. Holger Hellwig von IMS Health begleitet mit seinem Team Pharmaunternehmen bei der Umsetzung und gibt im Interview Auskunft über bisherige Erfahrungen auf dem Weg dorthin. Herr Hellwig, die Umsetzung des Transparenzkodex ist ja freiwillig und nicht sanktionsbelegt. Wie hoch ist das Interesse bei Unternehmen, sich entsprechend zu engagieren? Bei den FSA- bzw. EFPIA-Unternehmen ist das Interesse hoch, selbst wenn die Schritte auf dem Weg zur Realisierung des Kodex umfangreich und nur mit erheblichem zusätzlichen Ressourcenaufwand zu bewältigen sind. Das nehmen die Firmen in Kauf. Was bedeutet konkret die Umsetzung des Transparenzkodex für Unternehmen, welche Aspekte kommen hier zum Tragen? Welche Informationen zusammenzustellen sind, ist im EFPIA-Kodex bzw. der FSA-Anpassung geregelt. Dazu gehören bspw. Referentenhonorare oder das Sponsoring für Veranstaltungen. Diese Informationen müssen für das Jahr 2015 gesammelt werden. Im Detail bedeutet das, Adresslisten mit allen Empfängern sowie Auflistungen über deren Zuwendungen zu erstellen, die Kommunikation an die Begünstigten zwecks Zustimmung und Prüfung der Zuwendungen aufzusetzen, rechtliche Fragen abzuklären und das Datenmanagement zu bewerkstelligen. Wo setzt die Unterstützung von IMS Health an? Im ersten Schritt beim Datenmanagement, denn es gilt zu prüfen, wie Informationen zusammenpassen. Ein Beispiel: ein Unternehmen kann mit ein- und demselben Arzt zwei Verträge haben, und diese Information muss abgeglichen werden, um festzustellen, ob es sich auch um dieselbe Person handelt. Das klingt vielleicht trivial, ist es aber nicht, weil in den Accountingsystemen nicht unbedingt die gleichen Adressinformationen © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 12 Technology & Applications hinterlegt sind. Das kann einmal die Privat- und das andere Mal die Praxisadresse sein. Wir führen diese Informationen mit den erfolgten Zuwendungen über unser Tool AGS360™ zusammen (AGS360™). Neben der Datenzusammenfassung werden auch die Summen berechnet, denn es werden ja keine Einzelinformationen veröffentlicht, sondern Beträge nach Kategorien, das leistet ebenfalls das AGS360™-Tool. Am Schluss werden diese Ergebnisse dann in länderspezifischen Templates bereitgestellt. In einem weiteren Schritt gibt es für den Zustimmungsprozess in unserem Tool medinota® hinterlegte Einwilligungsformulare. Denn datenschutzrechtlich ist eine personenbezogene Veröffentlichung von Zuwendungen ohne Einwilligung der Person nicht erlaubt. D.h. wir schreiben die Ärzte oder auch andere Zielgruppen, die uns die Unternehmen nennen, an, holen die Zustimmung ein und spielen diese oder auch eine Ablehnung als Ergebnis in das jeweilige Reportingsystem ein. Wir übernehmen dafür die komplette Kommunikation. Über die Referenzdatenbank OneKey™ können wir Daten aus verschiedenen Datenbanken zusammenführen und auf Kontakte referenzieren (OneKey™). Das bietet für Unternehmen vor allem welche Vorteile? Zum einen geben wir Sicherheit beim Opt-in-Management, also dem Kommunikationsprozess der Zustimmung und letztlich Veröffentlichung, zum anderen hat IMS Health durch seine internationale Präsenz sowohl lokale als auch globale Marktexpertise, und das ist es ja, was Unternehmen häufig brauchen, wenn sie in verschiedenen Ländern vertreten sind. Wie verhält es sich mit den Zustimmungen der Ärzte in Ländern, in denen der Kodex schon länger eingeführt ist? Es ist ja nur da länger eingeführt, wo eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und da mussten die Ärzte nicht gefragt werden. Eigentlich sammelt Europa zum ersten Mal Erfahrung an der Stelle. Wir haben im letzten Jahr allerdings schon für manche Unternehmen Ärzte präventiv befragt, ob sie damit einverstanden sind, dass in 2016 alle Zuwendungen, die sie in 2015 erhalten haben, veröffentlicht werden. Da lag die Zustimmung bei den aktuellen „Geschäftspartnern“ der Pharmaunternehmen geschätzt bei bis zu 40 Prozent. Wenn die Zielgruppe erweitert wird zu potenziellen Partnern, dann wird es natürlich deutlich weniger. Hängt die Zustimmung auch vom Detaillierungsgrad der aufgeschlüsselten Zuwendung ab? Davon ist wohl auszugehen. Die Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, versuchen nach Möglichkeit, die detaillierte Liste beizulegen und sich in dem Sinne auch abzusichern, sowohl rechtlich als auch keine sonstigen Fehler zu machen. Sie haben das Gesetzliche schon angesprochen. Gibt es denn außerdem länderspezifische Bedingungsfaktoren, die das Procedere erleichtern oder aber erschweren? In manchen Ländern müssen auch Organisationen angeschrieben werden. Wenn z. B. in Österreich ein eingetragener Verein von einem Pharmaunternehmen eine Zuwendung bekommt, dann muss auch dort die Zustimmung zur Veröffentlichung erfragt werden. Das macht es natürlich komplexer, weil dann zusätzlich zur Person auch die Organisation ins Boot zu holen ist. Bevor man loslegen kann, ist erst einmal zu klären, wer die richtigen Ansprechpartner sind. Ein anderer Aspekt ist die digitale Zustimmung. Die betrifft einmal © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 13 Technology & Applications die gesetzlichen Regeln zur elektronischen Kommunikation, aber auch wenn diese klar sind, tauchen in der Praxis oft noch Hürden auf, etwa dergestalt, dass E-Mail-Adressen nicht immer eindeutig zuzuordnen sind. Bei einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Ärzten haben Sie vielleicht eine Info-E-Mail-Adresse für die Praxis, und wenn dort die User-ID und das Passwort hingeschickt werden, um die Zustimmung zu geben und die Zuwendung zu sehen, dann sieht Kollege A unter Umständen, welche Zuwendungen Kollege B vom Unternehmen X erhalten hat. Eine Lösung könnte in einer summarischen Veröffentlichung ohne Ausweisung von Einzelzuwendungen liegen. Es ist ja das erste Mal, dass das jetzt gemacht wird, und zurzeit befinden sich die meisten Unternehmen noch in der Lernkurve. Gibt es schon Learnings bis heute? Dafür ist es noch etwas zu früh, der Zeitplan sieht ja die Veröffentlichung zum 30. Juni vor, d.h. Einholung der Zustimmung bis spätestens Ende Mai, dann bleibt noch etwas Zeit zu produzieren und zu überprüfen, und dann folgt die Veröffentlichung. Wir stellen vor allem eine große Unsicherheit bei den Unternehmen fest, bspw. darüber, was man beilegen muss, wie das Anschreiben aussehen sollte. Da unterstützen wir, indem wir z. B. Templates erstellen. Wir stellen auch große rechtliche Unsicherheiten fest. Es gibt noch keinen Standard für die Vorgehensweise. Was und wo wird veröffentlicht? Die Zuwendungen zu Ärzten oder auch anderen Fachkreisangehörigen und zu Organisationen. In Deutschland erfolgt die Veröffentlichung auf den Webseiten der Unternehmen. Es gibt keine zentrale Stelle der Publikation. Herr Hellwig, vielen Dank für diese ersten Einblicke. Das Interview führte IMS Health-Pressesprecherin Dr. Gisela Maag. Lesen Sie dazu auch: © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 14 Technology & Applications Reformation der Gesundheitsbranche und Vorteile für Patienten Dr. med. Tobias D. Gantner Die Digitalisierung durchdringt die Gesundheitsbranche, Technologien verändern die Art und Weise wie z. B. Pharma-Unternehmen oder Ärzte arbeiten – doch welche Auswirkungen hat dieser Wandel auf Patienten? „Die Folgen der Digitalisierung bedingen eine Reformation des Gesundheitswesens – einhergehend mit einer Demokratisierung. Die Wissenshoheit oder besser Wissensmacht geht von einigen auf viele über. Patienten holen sich beispielsweise millionenfach medizinischen Rat bei Dr. Google – und das täglich“, konstatiert Dr. med. Tobias D. Gantner, Geschäftsführer HealthCare Futurists GmbH. „Das Gefüge ändert sich dadurch. Patienten werden Ärzte immer mehr als Dienstleister sehen“, schlussfolgert er. Die Konsequenzen: Die Ansprüche von Patienten an Ärzte steigen. Ärzte müssten sich Homepages zulegen und anschlussfähige Online-Terminierungssysteme. Sie müssten Patienten auf mehreren Kanälen zu Fachthemen Mehrwert bieten, ihre Dienstleistungen marktgängig und ihre Qualität transparent darstellen. Doch vor allem: „Ärzte werden sich damit anfreunden müssen, einen vorinformierten Patienten aufzuklären. Sie werden sich einfinden müssen in ein Dienstleistungsmodell, in dem eine Anzahl aufgeklärter Patienten ein Gespräch auf Augenhöhe sucht. Nur wenn der Patient sich gut aufgehoben, verstanden und informiert fühlt, wird der dem Therapievorschlag folgen.“ Datengetriebene Medizin sichert Therapieerfolg Dr. med. Johannes Jacubeit Eine weitere Veränderung, die sich aus der Reformation der Gesundheitsbranche ergibt und die dem Patienten Vorteile bietet, ist die Verfügbarkeit massenhafter Daten rund um Produkte, Indikationen, Anwender. Dies bildet die Grundlage für datengetriebene Medizin. „Datengetrieben bedeutet, dass Daten die Grundlage für Entscheidungen darstellen und nicht nur die Erfahrung von Medizinern“, erklärt Dr. med. Johannes Jacubeit, CEO connected-health.eu, und verdeutlicht dies am Beispiel der nicht spürbaren Erhöhung des Blutdruckes: „Die Diagnose wurde vermutlich in einer Momentaufnahme gestellt. Effektivität und Rückkopplungsmechanismen einer Behandlung gibt es derzeit erst beim nächsten Arztbesuch. Stellen Sie sich jetzt vor, Arzt und Patient würden einen Zielkorridor festlegen, und die Dosis würde mittels einer App an die täglich vom Patienten erhobenen Blutdruckdaten angepasst. Die Folge ist eine Verbesserung der Behandlungsqualität.“ Digitale Technologie erleichtert somit nicht nur das Behandlungsmanagement, sondern nach Jacubeit können datengetriebene Medizin-Apps auch erheblich den Therapieerfolg der Patienten verbessern. © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 15 Technology & Applications Technologische Services als Kassenleistung André Sommer Die Ansicht, dass Medizin-Apps zum Wohl der Patienten beitragen, vertritt auch André Sommer, Mitbegründer von HiDoc. Daher plädiert er dafür, dass Krankenkassen effektive Apps und digitale Therapiemöglichkeiten in ihren Leistungskatalog mit aufnehmen. Seine Begründung: „Patienten mit chronisch psychosomatischen Erkrankungen beispielsweise stellen einen enormen Kostenfaktor für das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft dar. Reizdarm-Patienten etwa suchen sehr häufig verschiedene Ärzte auf und fühlen sich trotzdem schlecht betreut. Auch Therapieplätze bei Psychotherapeuten sind limitiert und mit hoher Wartezeit verbunden. Wird die Erkrankung nicht multimodal therapiert, belasten Komorbiditäten nicht nur den Patienten, sondern auch das Gesundheitssystem.“ Dazu käme ein Produktivitätsverlust bei Reizdarm-Patienten von etwa einem Arbeitstag pro Woche. Für Sommer in Summe triftige Gründe, warum auf die erste Welle der Reformierung, nämlich der Verfügbarmachung von Informationen und das Anbieten von technischen Lösungen, mithilfe derer Patienten ihr Behandlungsmanagement besser selbst in die Hand nehmen können, nun eine weitere Öffnung der Gesundheitsbranche und des Gesundheitssystem als solchem folgen sollte: Die Möglichkeiten, die Technologien und Demokratisierung bringen, sollten sich auch in den Leistungen und Angeboten für Patienten widerspiegeln. Wenn Sie mehr zu den Themen Technologie-Einsatz in der Gesundheitsbranche und Medizin-Apps wissen möchten, dann kommen Sie zu unserer Veranstaltung Next Generation Healthcare Technology! Der IMS TechDay findet am 28. April in Darmstadt statt und wartet mit vielen spannenden Themen auf Sie. Ausführliche Informationen zur Veranstaltung sowie die kompletten Interviews mit Tobias Gantner, Johannes Jacubeit und André Sommer finden Sie auf unserer Website. Susanne Ayen © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 16 Technology & Applications Neue strategische Rollen für IT und Technik in Life SciencesUnternehmen Die Auswirkungen der digitalen Transformation auf den CIO Ein neuer Bericht des IMS Institute for Healthcare Informatics befasst sich mit dem Einfluss der digitalen Transformation auf Unternehmen der Life Science Industrie und ihre CIOs (CIO: Chief Information Officer). Dieser Beitrag beinhaltet einen Überblick der im Report behandelte Aspekte. Rasanter technologischer Fortschritt erhöht Innovationsdruck Life Sciences-Unternehmen bescheren Patienten und Gesundheitssystemen einen wahren Innovationsschub. Sie beschleunigen die Markteinführung von Medikamenten und entwickeln Produkte für eine größere Zahl von Therapiebereichen als bisher. Die dafür erforderlichen Investitionen stellen allerdings eine erhebliche finanzielle Belastung für die Unternehmen dar. Während die Entwicklung neuer Technologien rapide voranschreitet und die Datenflut anwächst, sehen sich IT-Verantwortliche und ihre Mitarbeiter unter Druck, trotz begrenzter Ressourcen bessere Ergebnisse zu erzielen. Veränderungen im Markt für Arzneimittel haben auch größere Herausforderungen im Geschäftsumfeld geschaffen und verlangen neue Techniklösungen. Der wachsende Markt für Spezialmedikamente für kleinere Patientenpopulationen erfordert präzisere und genauer abgestimmte Maßnahmen zur Kundenbindung – oft mittels digitaler Kanäle - für eine kleinere Zielgruppe von Ärzten, die schwieriger anzusprechen ist. Verstärkte Bemühungen von Kostenträgern und Gesundheitssystemen, Einsparpotenziale auszuschöpfen, Behandlungsverfahren zu verbessern und Behandlungserfolge besser zu honorieren, erhöhen auch ständig den Bedarf an Big Data. Hersteller und ihre IT-Abteilungen müssen in leistungsfähige Informationssysteme investieren, um Bedeutung und Nutzen ihrer Arzneimittel unter Beweis stellen zu können. Die schnelle und ungebrochene technische Entwicklung erhöht den Innovations- und Effizienzdruck auf die IT-Abteilungen der Unternehmen. Im Wettbewerb zwischen Life Sciences-Unternehmen spielen neue digitale und Informationstechnologien, mobile Lösungen, Cloud und andere Technologien eine große Rolle. Die Anforderungen für die IT-Abteilungen nehmen dadurch zu, ebenso die Notwendigkeit von Spezialwissen und besonderen fachlichen Fähigkeiten. Unternehmen müssen in strategischer und operativer Hinsicht eine Transformation vollziehen, um von diesen technologischen Innovationen profitieren und gleichzeitig die Profitabilität des Unternehmens durch Kostenreduzierung sicherstellen zu können. Diese Gegebenheiten bieten somit den IT-Verantwortlichen auch die Möglichkeit, eine größere strategische Rolle dabei zu spielen, das Unternehmen durch Transformation erfolgreicher zu machen und es auf dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung zu halten. Bewertung des Gelingens technologischer Transformation Ein „Information and Technology Transformation Scoring Framework“ (ITTS) hilft, den Fortschritt eines Unternehmens bei der technologischen Transformation zu bewerten. Das ITTS berücksichtigt strategische Elemente von Prozessen wie Innovation & Disruption und Organisationale Transformation, operative Elemente von Big Data & Analytics, Infrastruktur und Arbeitswelt der Zukunft. Bei Unternehmen, deren Umsatz mit Arzneimitteln 5 Mrd. Dollar übersteigt, belegt das ITTS einen positiven Zusammenhang © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 17 Technology & Applications zwischen Performance und Unternehmensgröße. Die Performance großer Unternehmen ist der ihrer mittelgroßen Konkurrenten in allen Teilbereichen überlegen, woran deutlich wird, wie wichtig finanzielle und andere Ressourcen für das Gelingen der Transformation sind. Sie sind aber nicht der einzige Faktor, denn bei kleineren Unternehmen korreliert die Performance nicht mit der Unternehmensgröße (Abb. 1). Abbildung 1: Unternehmensgröße versus ITTS Score 80 70 ITTS Score 60 50 40 30 20 10 0 10 20 30 40 50 Umsatz weltweit in Mrd. US $ Quelle: IMS Institute for Healthcare Informatics, ITTS Information and Technology Transformation Survey, October 2015, IMS Health, MIDAS, June 2015, Notes: Companies N=39 Die meisten Unternehmen haben inzwischen ihre IT-Funktionen im Sinne größerer Effizienz zentralisiert. Die Vereinfachung der Unternehmensstrukturen durch Technologien wie Cloud verläuft allerdings schleppend, was der Transformation hinderlich ist. Im Schnitt ist die Performance von den 85% der Unternehmen mit zentralisierten IT-Funktionen über alle Transformationsbereiche hinweg bei ITTS höher, und Unternehmen, die für mehr als 25 % ihrer Software-Anforderungen cloudbasierte Technologie einsetzen, schneiden ebenfalls besser ab. Doch bis jetzt nutzen nur 30 % der Unternehmen Cloud-Software in diesem Ausmaß und verschenken damit die vereinfachenden Effekte dieser Technologie. Mitarbeiter von Life Sciences-Unternehmen, die auf umfangreichere Erkenntnisse aus großen Datenmengen dringend angewiesen sind, stehen vor der Situation, dass ihre Systeme den bestehenden Anforderungen kaum genügen. Unternehmens-Analysesysteme, die für die Aufbereitung von Big Data unerlässlich sind, sind immer noch vorwiegend auf operative statt strategische Ziele ausgerichet. Weniger als 10 Prozent der Unternehmen verfügen über Systeme mit prognostischen und präskriptiven Fähigkeiten, um Nutzeraktionen anzuleiten (Abb. 2). © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 18 Technology & Applications Abbildung 2: Technologieanforderungen in Life Science Unternehmen – Erwartungen an die IT Wie hoch ist der Bedarf Ihres Unternehmens: 77% Größere Erkenntnisse und Nutzen aus Daten 59% Integration von Datenquellen 51% Beschleunigte Bereitstellung von Daten für den Endverbraucher Integration von Punktlösungen oder Systemen für besseren Workflow 41% Qualifizierte Teams und Infrastruktur zur Unterstützung bestehender Applikationen 40% Stärkere Verwendung unstrukturierter Daten 38% Fähigkeit zum Erwerb und zur Integration von Fremdtools Verbesserungen bei Datenschutz und Sicherheit Datenbereinigung und -pflege Mehr IT/Techniktalente 34% 30% 26% 20% Befragte, die „Hoher Bedarf“ oder „Höchster Bedarf“ selektierten (%) Quelle: IMS Health Technology Survey 2014, N=112 Neue Aufgaben und Kompetenzen von CIOs Unternehmen stellen neue CIOs ein und schaffen neue Rollen in den Aufgabenfeldern Digitalisierung und Innovation, weil Führungsqualitäten in neuen Funktionsbereichen der IT-Abteilungen als immer wichtiger für den Unternehmenserfolg gelten. Bei beinahe der Hälfte der an der Studie beteiligten Life Sciences-Unternehmen stehen die CIOs seit weniger als drei Jahren in der Verantwortung, bei 70 % seit weniger als fünf Jahren. Für kleinere Unternehmen gilt, dass 41 % aller CIOs im Zeitraum des letzten Jahres ihre Stelle antraten. Unternehmen, in denen die CIOs seit weniger als 5 Jahren verantwortlich sind, schneiden beim ITTS-Verfahren insgesamt besser ab, vor allem in den Schlüsselbereichen von Innovation & Disruption und Big Data & Analytics. Es scheint also, dass die CIOs heute höheren beruflichen Anforderungen genügen. Mehr als zwei Drittel der aktuellen CIOs kommen von außerhalb des Unternehmens. Bei den kleinen Unternehmen sind es sogar 82 %, und 52 % bei den großen Firmen, die auf einen größeren internen Bewerberpool zurückgreifen können. Der bedeutenden Rolle des CIO für die Transformation des Unternehmens steht gegenüber, dass auf Vorstandsebene davon noch nichts zu spüren ist. Weniger als ein Viertel der CIOs gehören dem Vorstand an, bei Großunternehmen sind es nur 14 %. Es mag damit zusammenhängen, dass dem IT-Bereich im Hinblick auf Innovation nur ein geringer Stellenwert beigemessen wird. Zwei Drittel der Life Sciences-Unternehmen sehen das so, und einige visieren neue, vom CIO unabhängige strategische Rollen im IT-Bereich an. Der Einfluss des CIO hält sich in vielen Unternehmen in Grenzen, weil die Zuständigkeit für Bereiche wie F+E Bioinformatik, Genomik und Real-World-Evidence stärker auf F + E und Vertrieb übergegangen ist. Inzwischen haben 82% der Unternehmen um die Position des IT-Verantwortlichen herum neue Rollen bei Digitalisierung, Datenverarbeitung und Innovation geschaffen. Damit steht die Rolle des CIO bei der IT-Innovation auf dem Prüfstand, wenn auch noch völlig unklar ist, wo die Zuständigkeit für die IT-Inno- © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 19 Technology & Applications vation angesiedelt sein soll. In Unternehmen mit einem die IT involvierenden Innovationsprogramm sind die IT-Verantwortlichen aktuell mit 53% ihrer Zeit mit dieser Aufgabe beschäftigt, in höherem Maße als die Verantwortlichen für Marketing, Technik oder Datenverarbeitung. Nur der Verantwortliche für Digitales Marketing verbringt mehr Zeit - 59% - mit dem Thema Innovation, woran deutlich wird, dass digitalen Kompetenzen große Bedeutung für eine Führungsrolle in Innovationsfragen zukommt. Der CIO ist als Verantwortlicher für die technische Innovation nach wie vor die geeignetste Person, doch die Anforderungen der Unternehmen an ihn haben sich verändert. Von ihm wird die Entwicklung digitaler Technologien erwartet, die die Werthaltigkeit des Unternehmens „around the pill“ erhöhen, Veränderung und Innovation fest in der Unternehmenskultur verankern und zu horizontalen Effizienzen führen. Die Personalabteilungen von Life Sciences-Unternehmen gehen bereits von einem veränderten Bild des CIO aus. Neue Vokabeln in den Stellenbeschreibungen wie Innovation, Trends und Transformation zeigen das Streben nach Veränderung, und die Notwendigkeit größerer unternehmerischer Effizienz drückt sich aus in Begriffen wie kosteneffizient, KPIs, Metrik, Standardisierung und Shared Services. Da „digitale“ Kompetenz heute als unabdingbar für den Unternehmenserfolg angesehen wird, beurteilen CEOs die Eignung von CIO-Kandidaten zunehmend danach, ob sie eine gute Mischung aus digitalen und Kernkompetenzen vorweisen können. Kernkompetenzen wie strategische Orientierung, Ergebnisorientierung, die Fähigkeit, ein Team zu führen und Zusammenarbeit und Einfluss bleiben wichtig. Auf der Suche nach künftigen digitalen Führungspersönlichkeiten halten die CEOs aber auch nach Kandidaten Ausschau, die Kundenorientierung, digitale Kompetenz, Versiertheit im Umgang mit Daten, Anpassungsfähigkeit und Veränderungswillen mitbringen. Diese digitalen Qualifikationen haben CIO-Kandidaten oft nicht vorzuweisen. CEOs orientieren sich daher stärker am Potenzial eines Kandidaten, die für das digitale Zeitalter benötigten Kompetenzen zu erwerben und versuchen herauszufinden, ob Bewerber Eigenschaften mitbringen, um die Lücke zu schließen. Wenn CIOs die Fähigkeiten für das neue Zeitalter der digitalen Transformation entwickeln, können sie auch verhindern, dass neue Rollen ihre Innovationsbemühungen untergraben. Die CIOs können eine wichtige strategische Rolle im Unternehmen spielen, weil Life Sciences-Unternehmen die Chancen der Digitalisierung entschlossen nutzen müssen. Den vollständigen Report (in englischer Sprache) können Sie unter folgendem Link herunterladen: © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 20 Je tz h oc tn de el m an n! Next Generation Healthcare Technology 28. April 2016 Darmstadt Programm 09:30 Uhr Start Plenum „Next Generation Healthcare Technology“ • Wie Digitalisierung und Demokratisierung Disruptoren des medizinischen Wandels werden Dr. Tobias D. Gantner, Geschäftsführer, HealthCare Futurists GmbH • Licht im Dickicht der Digital-Health-Anwendungen Karsten Knöppler, Knöppler Beratung • Das KAM Prinzip als Schlüssel für eine erfolgreiche Marktbearbeitung Günter Seiffert, Leitung Controlling & Services, DAIICHI SANKYO Deutschland GmbH • Assessing Progress in the Digital Transformation of Life Sciences Companies (Vortrag in englischer Sprache) Murray Aitken, IMS Institute for Healthcare Informatics ab 14:00 Uhr Break-out Sessions • Big Data & Deep Data in Healthcare - EFPIA-Transparenzkodex: Endlich Transparenz über alle Zuwendungen? - Compliance: Adverse-Event-Tracking im digitalen Zeitalter - Predictive Analytics: From Deep Data to Knowledge • Social Media im Einsatz in der pharmazeutischen Industrie - Social Media: Fluch oder Segen für Rx-Unternehmen? - Customer Engagement via Social Media am Beispiel eines OTC-Produkts - Making the Most of Social Media Intelligence • Sales Force Effectiveness 2016 – nicht ohne meinen Vertrieb!? - Customer Service bei Riemser Pharma: Integrierte Nutzung des Contact Center - Folder, Preislisten & Aktionen - Auftragserfassung als integraler CRM Bestandteil: MI Order Entry • Mobile Apps – der neue Weg zum Kunden/Patienten? - - - 17:45 Uhr Smart digital therapies durch Machine Learning - wie Apps als Medizinprodukt das Gesundheitswesen verändern digital health - wie mobile Technologien den Arztbesuch der Zukunft prägen Janssen-Praxisbericht: Im Smartphone des Patienten mit Care4Today Ende der Veranstaltung mit anschließendem Imbiss Details und Anmeldung Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte unserer Kundenfirmen aus den Bereichen Pharma, OTC und MedTech. Deren Teilnahme am IMS TechDay ist kostenfrei. Nicht-Kunden aus dem Bereich Healthcare können gegen eine Gebühr von € 550,- teilnehmen. Wir behalten uns vor, Anmeldungen von sog. „Dritten“ abzulehnen © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 21 Impressum Über IMS Health: IMS Health ist ein weltweit führendes Informations- und Technologie-Unternehmen und bietet seinen Kunden in der Gesundheitsbranche ganzheitliche Lösungen zur Messung und Verbesserung ihrer Geschäftsergebnisse. 15.000 Mitarbeiter in über 100 Ländern spannen ein globales Netz über die lokalen Märkte und unterstützen die Healthcare-Branche dabei, effizienter zu arbeiten. Zu den Kunden zählen u.a. Pharma-, Consumer-Health- und Medizintechnik-Unternehmen, Leistungserbringer, Kostenträger und Regierungsbehörden. Unsere 7.500 Service-Experten verbinden konfigurierbare SaaS-Anwendungen mit über 10 Petabytes an komplexen Gesundheitsdaten in der IMS One™ Cloud-Plattform. Damit liefert IMS Health einzigartige Einblicke in Krankheiten, ihre Behandlungen sowie damit zusammenhängende Kosten und Auswirkungen. Grundlage der IMS Health Dienstleistungen sind valide und anonymisierte Daten aus dem Arzneimittelmarkt und Versorgungsalltag (Real-World Data). Datenschutz, Anonymität der Datenquellen sowie Neutralität sind dabei für IMS Health oberste Gebote. Mithilfe der IMS Health Daten können ungedeckter medizinischer Bedarf von Patienten erkannt, die Wirksamkeit und der Wert von Arzneimitteln verdeutlicht sowie die Gesundheit im Allgemeinen verbessert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.imshealth.de Copyright: Redaktion: IMS Health Flashlight ist ein regelmäßig erscheinender Newsletter. Alle Angaben und Informationen in diesem Newsletter wurden sorgfältig zusammengestellt und geprüft. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen wird keine Haftung übernommen. Dr. Gisela Maag IMS Health Pressestelle Tel.: 069 6604 4888 Alle Angaben und Inhalte sind ohne Gewähr. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Herausgeber: IMS Health GmbH & Co. OHG, Registergericht Frankfurt am Main HR A 29291, Persönlich haftende Gesellschafter sind: IMS Health Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Registergericht Frankfurt am Main, HR B 46001 Geschäftsführer: Dr. Frank Wartenberg (Vorsitzender), Jens Thumann E-Mail: [email protected] Kontakt: IMS Health GmbH & Co. OHG Darmstädter Landstraße 108 60598 Frankfurt am Main Tel.: 069 6604-0 [email protected] www.imshealth.de https://twitter.com/imshealthde Insights © IMS Health, April 2016, 52. Ausgabe 22