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Indigene Völker - Klima-bündnis

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Infothek der Klima-Bündnis-Agentur Nord im Heinrich-Böll-Haus Lüneburg Indigene Völker - Hintergrundinformationen Indigene Völker – am Rande der nationalen Gesellschaften Die Vereinten Nationen haben die frühere Bezeichnung Ureinwohner mittlerweile durch den Begriff „indigene Völker“ ersetzt. Diese Definition gilt für Nachfahren der jeweils ersten Besiedler einer Region, die später von anderen Völkern unterworfen, kolonisiert, teilweise von ihren ursprünglichen Siedlungsräumen vertrieben und insgesamt an den Rand der nationalen Gesellschaft verdrängt wurden. Ihr Sozialgefüge, ihre Kultur und ihre traditionelle Wirtschaftsweise unterscheidet sie bis heute von der nationalen Gesellschaft. Die ungefähr 300 Millionen Angehörigen indigener Völker verteilen sich auf 5.000 unterschiedliche Völker. Den größten Anteil stellen die Adivasi Indiens mit ca. 70 Millionen, gefolgt von den Ureinwohnern Amerikas mit mehr als 40 Millionen. Die Tuareg in den Sahara-Staaten gehören ebenso dazu, wie Pygmäen im zentralafrikanischen Regenwald, Penan in Malaysia, Bergvölker in Bangladesh und Burma, Ainu in Japan, sibirische Völker in Rußland, Maori in Neuseeland, Aborigines in Australien, die Bewohner der pazifischen Inseln, Inuit in Alaska, Kanada, Grönland und der GUS oder Saami in Nordeuropa. Ihr besonderes Verhältnis zu ihrem Territorium Alle indigenen Völker kämpfen um die Anerkennung ihrer Landrechte und den Respekt vor ihrer kulturellen Identität. Aus ihrer Geschichte haben sie eigene Institutionen bewahrt, mit denen sie eine Klima-Bündnis-Agentur Nord selbstbestimmte Zukunft gestalten wollen: eigene Rechtssysteme, Sprachen, soziale und politische Einrichtungen zur Selbstverwaltung. Zentral für alle indigene Völker ist ihr besonderes Verhältnis zum Territorium: „Die Verfügung über unser Land ist unsere einzige Hoffnung auf Identität, erklärte ein Papua, weil es uns ein Gefühl der Würde gibt. Unser Land ist keine Ware, die wir leichten Herzens verkaufen oder freiwillig hergeben, nur um reich zu werden. Nein! Wenn wir unser Land verlieren, büßen wir unsere Identität, unseren Stolz und unsere Geschichte ein.“ Überall auf der Welt werden im Namen von Entwicklung und Fortschritt oder zur Verteidigung des Nationalstaates die Territorien indigener Völker geraubt, reduziert, militarisiert, zerstört, verseucht. Wer sich wehrt, wird diskriminiert, verfolgt, gefoltert, ermordet. Die Missachtung ihrer Land- und anderer politischer und ziviler Rechte, die Zerstörung ihres Lebensraumes (Ökozid), die Auslöschung ihrer Lebensweise (Ethnozid) und Völkermord (Genozid) bedrohen in vielen Teilen der Welt das Überleben indigener Völker: Abholzung und Kupferbergbau in Papua-Neuguinea, Besiedlung und militärische Besetzung der Chittagong Hill Tracts in Bangladesh, gigantische Staudämme in Brasilien, Indien oder Kanada, Atombombentests im Pazifik oder in Nevada/USA, Morde an indigenen Führern in Kolumbien, Guatemala, Peru oder Indien. Welche Normen schützen indigene Völker? Die Rechte indigener Völker sind national wie international völlig unzureichend geschützt. Es existieren zwar einige Abkommen - die Konvention gegen Völkermord, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die internationale Übereinkunft zur Beseitigung der Rassendiskriminierung oder die Konvention über bürgerliche und politische Rechte - die dem einzelnen Mitglied eines indigenen Volkes Rechte einräumen. Die Repräsentanten der Ureinwohner fordern jedoch nationale und internationale Standards, die ihnen kollektive Rechte auf Selbstbestimmung, auf Sprache und Kultur einräumen, und nicht zuletzt Schutz gegen Ethnozid bieten. Hingegen gibt es noch kein Rechtsinstrument für Ureinwohner. Die ILO-Konvention 169 Das bislang einzige verbindliche Instrument zur Wahrung der Rechte indigener Völker stellt die Konvention 169 der International Labour Organization (ILO) von 1989 dar. Die Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Nationalstaaten, die Landrechte, die politischen und sozialen Organisationsformen sowie die kulturellen Institutionen der indigenen Völker anzuerkennen und zu fördern. Bislang haben diese Konvention allerdings nur wenige Staaten ratifiziert (Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Mexico, Norwegen, Paraguay und Peru). In der Diskussion befindet sich eine Deklaration der 1 Vereinten Nationen zu den Rechten indigener Völker, die jedoch noch von den UN-Ausschüssen debattiert wird. Umstritten ist vor allem die Reichweite der Selbstbestimmung. Die indigenen Völker beharren auf ihrem Standpunkt, dass Selbstbestimmung sich aus ihrer Geschichte als eigenständiges Volk ableitet und kein Gnadenakt der nationalen Regierung sein kann. Quelle Dr. Theodor Rathgeber, Abt. Indigene Völker der Gesellschaft für bedrohte Völker Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. Postfach 2024 37010 Göttingen Tel.: 0551 / 49906-18 Fax: 0551 / 5828 Email: [email protected] http://www.gfbv.de 2 Klima-Bündnis-Agentur Nord