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Info An Lizenznehmer (ukraine - Gefälschte Paletten)

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1 Import von gefälschten EPAL-Europaletten aus der Ukraine Information für die Lizenznehmer der EPAL Seit Anfang 2015 werden in zunehmender Zahl EPAL-Europaletten aus der Ukraine zu Preisen angeboten, die deutlich unter den Marktpreisen liegen. Diese Paletten sind nicht von den Lizenznehmern der EPAL in der Ukraine produziert. Es handelt sich um Markenfälschungen, die nicht bestellt, importiert, gelagert oder verkauft werden dürfen! Im Auftrag der EPAL werden von den Zollbehörden an den Außengrenzen von Deutschland, Polen, Tschechien, der Slowakei und anderen Ländern Lkw mit Paletten-Ladungen kontrolliert. Weitere Kontrollen finden im Inland durch die mobilen Kontrollgruppen des Zolls und durch die örtlichen Zollbehörden statt. Die Prüfgesellschaft der EPAL, Bureau Veritas, ist ebenfalls in die Fahndung nach Palettenfälschungen eingebunden. Die intensiven Fahndungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verwender vor qualitativ minderwertigen Fälschungen und insbesondere auch dem Schutz der EPAL-Lizenznehmer vor unlauterem Wettbewerb und Preis-Dumping durch Fälscher und Händler. Leider hat EPAL wiederholt feststellen müssen, dass auch Lizenznehmer der EPAL gefälschte EPAL-Europaletten bestellt haben oder solche gefälschte EPAL-Europaletten auf ihrem Betriebsgelände lagern. Hiermit sind für die betroffenen Lizenznehmer der EPAL erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile verbunden. Daher möchte EPAL alle Lizenznehmer auf Folgendes hinweisen: EPAL-Europaletten mit Lieferung aus der Ukraine sollten ausschließlich direkt bei den von EPAL lizenzierten ukrainischen Unternehmen bestellt werden. Die Namen der ukrainischen Lizenznehmer der EPAL sind auf der Website der EPAL http://www.epal-pallets.org/de/firmen/firmen_erg.php?land=Europa&lc=UA-&ln=Ukraine hinterlegt. European Pallet Association e.V. Präsident: Robert Holliger ▪ CEO: Martin Leibrandt Wahlerstraße 28 ▪ 40472 Düsseldorf ▪ [email protected] ▪ www.epal-pallets.eu Amtsgericht Münster VR 4439 ▪ Steuer-Nr.: 337/5934/1578 2 Im Falle der Bestellung von EPAL-Europaletten bei anderen Unternehmen aus der Ukraine oder mit Lieferung der Paletten aus der Ukraine sollte auf die Vorlage eines Bezugsnachweises bestanden werden, welcher die Herkunft der Paletten von einem Lizenznehmer der EPAL bestätigt. Im Rahmen der Anlieferung von Paletten aus der Ukraine durch andere Unternehmen als EPAL-Lizenznehmer muss stets eine sofortige Kontrolle der Paletten stattfinden, vergleichbar der ständigen Kontrolle im Rahmen von Produktion oder Reparatur von EPALEuropaletten. Fälschungen sind in der Regel ohne weiteres zu erkennen (z.B. Fehlen der Prüfklammer, falsche bzw. widersprüchliche EPAL- und IPPC-Einbrände, offensichtliche Qualitätsmängel). Wird von einem Lizenznehmer der EPAL festgestellt, dass von ihm gekaufte oder auf sonstigem Wege (z.B. Tausch, Reparatur oder Sortierung von Paletten) erworbene EPALEuropaletten gefälscht sind, muss dies unverzüglich gegenüber EPAL angezeigt werden. Gefälschte EPAL-Europaletten dürfen nicht ohne vorherige Anzeige an die EPAL eingelagert werden! Zu den Lizenzbedingungen der EPAL zählt auch die Verpflichtung der Lizenznehmer, EPAL über Verletzungen der Marke „EPAL im Oval“ zu informieren und bei der rechtlichen Verfolgung der Markenverletzung zu unterstützen. Die Annahme und Lagerung von gefälschten EPALEuropaletten ohne sofortige Anzeige an EPAL wird daher von EPAL als Verletzung der Lizenzbedingungen bewertet und geahndet. Die Auslieferung, der Weiterverkauf oder der Einsatz von gefälschten EPAL-Europaletten zum Tausch (Ausgleich von Tauschkonten) stellt eine Verletzung der Marke „EPAL im Oval“ dar und wird von EPAL rechtlich verfolgt. Gefälschte EPAL-Europaletten werden im Auftrag der Zollbehörden oder im Auftrag der EPAL gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vernichtet. Es besteht daher auch für Lizenznehmer der EPAL keine Möglichkeit, die gefälschten Paletten nach Schwärzung der Einbrände als Einweg-Paletten weiter zu verwenden. Daher ist bei der Bestellung von EPAL-Europaletten aus unbekannter oder verdächtiger Quelle (Anhaltspunkte: fehlende Lizenzierung, geringer Preis, keine Angabe von Bezugsquelle etc.) European Pallet Association e.V. Präsident: Robert Holliger ▪ CEO: Martin Leibrandt Wahlerstraße 28 ▪ 40472 Düsseldorf ▪ [email protected] ▪ www.epal-pallets.eu Amtsgericht Münster VR 4439 ▪ Steuer-Nr.: 337/5934/1578 3 dringend davon abzuraten, Vorkasse zu leisten. Es droht in diesem Fall der Totalverlust der geleisteten Zahlung, da Rückerstattungsansprüche im Ausland, insbesondere in der Ukraine, nicht oder nur mit großem Kosteneinsatz durchzusetzen sind. Außer dem Verlust einer Vorauszahlung und der Verhängung einer Vertragsstrafe durch EPAL drohen im Falle der Bestellung, der Lagerung oder des Inverkehrbringens von gefälschten EPAL-Europaletten weitere ganz erhebliche finanzielle Nachteile: Zusätzlich zu den Kosten für Lagerung, Transport und Vernichtung der gefälschten Paletten entstehen Rechtsanwaltskosten, Kosten der Zollbehörden und Kosten der Prüfgesellschaft. Werden die gefälschten Paletten weiterverkauft und durch den Verwender oder dessen Abnehmer an EPAL gemeldet, entstehen zusätzliche Kosten für die Umladung von Waren und ggf. auch Konventionalstrafen. Alle diese Kosten sind von dem Besteller oder Besitzer von gefälschten EPAL-Europaletten an EPAL zu erstatten. EPAL empfiehlt daher dringend, bei EPAL-Europaletten, die aus der Ukraine geliefert werden, ausschließlich von EPAL-Lizenznehmern zu kaufen. European Pallet Association e.V. Düsseldorf, August 2015 European Pallet Association e.V. Präsident: Robert Holliger ▪ CEO: Martin Leibrandt Wahlerstraße 28 ▪ 40472 Düsseldorf ▪ [email protected] ▪ www.epal-pallets.eu Amtsgericht Münster VR 4439 ▪ Steuer-Nr.: 337/5934/1578