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Gräubernstrasse 12 4410 Liestal T: 061 552 20 00 F: 061 552 20 01 [email protected] www.bl.ch/veterinaerwesen ALV, Gräubernstrasse 12, 4410 Liestal APost An die Geflügelhalterinnen und -halter im Kanton Basel-Landschaft Liestal, 17.11.2016/TB Vogelgrippe H5N8 Schutzmassnahmen beim Hausgeflügel Sehr geehrte Damen und Herren Wie Sie sicher aus den Medien entnommen haben, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aufgrund des Auftretens der Vogelgrippe bei Wildvögeln an verschiedenen grossen Schweizer Seen am 15. November 2016 Schutzmassnahmen für das Hausgeflügel angeordnet. Fachexperten gehen davon aus, dass sich die Seuche in der Wildvogelpopulation weiter ausbreitet. Beim Kontakt von Hausgeflügel mit einem infizierten Wildvogel besteht die Gefahr der Übertragung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel. Ziel der Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe ist die Verhinderung des Eintrags des Krankheitserregers (Virus) in die Hausgeflügelpopulation und damit die Vermeidung eines Seuchenausbruchs. Die Erkrankung an Vogelgrippe ist beim Geflügel schwerwiegend. Die Infektion führt zum Tod vieler Tiere. Andere Tiere erkranken schwer. Es gibt aber auch symptomlose Ausscheider von Grippeviren. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen müssen deshalb alle Tiere infizierter Geflügelbestände getötet werden. Das aktuell zirkulierende Vogelgrippevirus H5N8 ist gemäss bisheriger Erkenntnis nicht auf Säugetiere und den Menschen übertragbar. Für diese besteht keine Gefährdung. Aufgrund zahlreicher Anfragen verunsicherter Geflügelhalterinnen und -halter senden wir Ihnen in Beilage ausführliche Angaben zu den aktuell nötigen Schutzmassnahmen, sowie weitere nützliche Informationen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe. Gemäss Tierseuchengesetz hat jeder Kanton ein Inventar über alle Geflügelhaltungen zu führen. Damit wir eine aktuelle und vollständige Übersicht sicherstellen können, bitten wir Sie, den beiliegenden Fragebogen auszufüllen. Falls Sie den Fragebogen bereits früher einmal ausgefüllt haben oder bereits im Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE) gemeldet sind, bitten wir Sie, diesen trotzdem nochmals auszufüllen. Aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens im Zusammenhang mit der Vogelgrippe bitten wir Sie um Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens bis 24. November 2016 im beiliegenden Antwortcouvert. Seite 1/2 Damit wir Sie laufend über Aktualitäten zur Vogelgrippe auf dem Laufenden halten können, sind wir für eine E-Mail Anschrift ebenfalls sehr dankbar. Sie finden den Fragebogen auch auf unserer Website (www.bl.ch/veterinaerwesen) zum online Ausfüllen und zur Rücksendung per E-Mail. Achtung Falls Sie keine Geflügelhaltung (mehr) haben, sind wir ebenfalls um Mitteilung dankbar. Damit können wir Sie aus der Liste der gemeldeten Geflügelhalterinnen und -halter löschen. Besten Dank für Ihre Unterstützung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 061 552 20 00) Freundliche Grüsse Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Dr. Tobias Frink Kantonstierarzt StV Dr. Thomas Bürge Kantonstierarzt Beilagen - Vogelgrippe-Schutzmassnahmen: Merkblatt für Hobbyhalter von Hausgeflügel (mit Beilagen) - Vogelgrippe-Schutzmassnahmen: Merkblatt für gewerbsmässige Geflügelhalter (mit Beilagen) - Meldung einer Geflügelhaltung / Fragebogen - Frankiertes Antwortcouvert Seite 2/2