Preview only show first 10 pages with watermark. For full document please download

Informationsschreiben Für Alle Geflügelhalter

   EMBED


Share

Transcript

Kreis Paderborn • Postfach 1940 • 33049 Paderborn Der Landrat Dienstgebäude: Aldegreverstraße 16 33102 Paderborn Ansprechpartner: Dr. Bornhorst Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Tel.: 05251 / 308 - 3900 Fax: 05251 / 308 - 3999 Mail: [email protected] Mein Zeichen: 39/2-13 Datum: 17.11.2016 Informationsschreiben für alle Geflügelhalter Sehr geehrte/r Geflügelhalter/in, aufgrund der weiteren Verbreitung des hochansteckenden gefährlichen Geflügelpesterregers vom Typ H5N8 und dem ersten Verdachtsfall in NRW (Kreis Wesel) ist davon auszugehen, dass auch im hiesigen Kreisgebiet das hochpathogene Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln verbreitet ist. Um eine Einschleppung des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände über Tränkestellen oder Exkremente von Wildvögeln zu verhindern, wurde bereits im Risikogebiet des Kreises Paderborn (Regionen mit durchziehenden, rastenden und überwinternden Wildvögeln) die Aufstallung des Hausgeflügels am 15.11.2016 angeordnet. Unabhängig von dieser Restriktionszone wird aufgrund der aktuellen Seuchenlage das Aufstallen des Geflügels im restlichen Kreisgebiet dringend angeraten. Wird Geflügel dennoch außerhalb des Risikogebietes in Freilandhaltung gehalten, dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt und nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Um die Einschleppung und Verschleppung von Krankheitserregern in bzw. aus Geflügelbeständen zu verhindern, sind vom Geflügelhalter entsprechende Betriebshygienemaßnahmen zu beachten. Diese sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen sind für Geflügelhalter mit mehr als 1000 Tieren verpflichtend. Jedoch wird die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auch für alle anderen Geflügelhalter empfohlen. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sollten unbedingt beachtet werden: • Unbefugtes Betreten der Stallungen verhindern (abschließbare Türen, Hinweisschild) • Unbefugtes Befahren des Betriebsgelände verhindern (z.B. Flatterbänder, Schranken, Hinweisschild) • Möglichkeit zur Desinfektion von Schuhwerk an den Eingängen zu Geflügelhaltungen (Desinfektionsmatten oder –wannen) Besuchszeiten: Allgemein Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr Do 14.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Straßenverkehrsamt Mo-Fr 7.30 - 12.00 Uhr Di 14.00 - 16.00 Uhr Do 14.00 - 18.00 Uhr Mit Bus und Bahn zu uns: Fußweg vom Bahnhof Paderborn zum Kreishaus ca. 3 Minuten Konten der Kreiskasse Sparkasse Paderborn-Detmold IBAN DE26 4765 0130 0001 0340 81 Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold IBAN DE89 4726 0121 8758 0000 00 Postbank Dortmund IBAN DE13 4401 0046 0009 5924 62 (BLZ 476 501 30) 1 034 081 BIC WELADE3LXXX (BLZ 472 601 21) 875 8000 000 BIC DGPBDE3MXXX (BLZ 440 100 46) 95 92 - 462 BIC PBNKDEFF • Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk beim Verlassen des Stalles • Möglichkeit zum Händewaschen und desinfizieren vor und nach Verlassen des Stalles • Betreten des Stalles nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung, ablegen der Schutzkleidung unverzüglich nach Verlassen des Stalls • Kein Zugang für Hunde und Katzen zu den Stallungen • Für zur Ein- oder Ausstallung beauftragte Personen sind vom Geflügelhalter gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung bereitzuhalten und sicherzustellen, dass diese nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird • Nach jeder Ein- und Ausstallung von Geflügel sind die hierbei genutzten Gerätschaften und der Verladeplatz zu reinigen und zu desinfizieren • Betriebseigene Fahrzeuge sind unmittelbar nach Abschluss des Geflügeltransports auf einem befestigten Platz zu reinigen und zu desinfizieren • Regelmäßige Schadnagerbekämpfung • Ein leicht zu reinigendes flüssigkeitsdichtes Behältnis zur Aufbewahrung von verendetem Geflügel außerhalb des Stallbereichs, das Behältnis sollte mindestens einmal im Monat gereinigt und desinfiziert werden. Bei nachfolgender Erkrankungsrate bzw. Erkrankungshinweisen ist sofort der Tierarzt hinzuziehen, um das Vorliegen einer Infektion mit dem Aviären Influenzavirus auszuschließen: • Hohe Verluste: innerhalb von 24 Stunden  Mindestens drei Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren  Mehr als zwei Prozent der Tiere ab einer Bestandsgröße von über 100 Tieren  Erhebliche Veränderung der Legeleistung  Erhebliche Veränderung der üblichen Gewichtszunahme • Bei ausschließlicher Wassergeflügelhaltung innerhalb eines Zeitraums von vier Tagen  Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit  Reduzierung der üblichen Gewichtszunahme  Reduzierung der Legeleistung von mehr als fünf Prozent Ich bitte Sie die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und bei jedem unklaren Krankheitsgeschehen in Ihrem Geflügelbestand unverzüglich den bestandsbetreuenden Tierarzt hinzuzuziehen oder mein Amt zu informieren. Nur so kann das Auftreten der Geflügelpest möglichst frühzeitig erkannt und rechtzeitig entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden, um einen größeren Schaden für die hiesigen Geflügelbestände zu vermeiden. Seite 2 von 3 Für Rückfragen stehe ich Ihnen bzw. meine Mitarbeiter der Tierseuchenabteilung Frau Dr. Bölling (Tel. 308-3902), Frau Hasenbein (Tel. 308-3953) oder Herr Weber (Tel. 3083952) jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Bornhorst Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Seite 3 von 3