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W I S S E N/I NT E R N
Teeverpackung darf nicht über Inhalt täuschen Ein Früchtetee, der auf seiner Verpackung Himbeeren und Vanille verspricht, muss davon auch etwas enthalten. Der Tee Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer von Teekanne erfüllt das nicht und ist geeignet, die Verbraucher zu täuschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 2. Dezember 2015 im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Teehersteller entschieden. Der BGH folgt damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2015. Der Hersteller hatte den Felix HimbeerVanille-Abenteuer-Tee für Kinder auf der Vorderseite der Verpackung mit der Beschreibung „mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ beworben. Zudem waren Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. Nach Ansicht des vzbv vermittelte dies den Eindruck, dass der Tee natürliche Bestandteile aus Himbeeren und Vanille enthalte. Was der Tee wirklich enthielt, erfuhren Verbraucher nur, wenn sie die klein gedruckte Zutatenliste auf der Rückseite des Tees lasen: Hibiskus, Äpfel, Brombeerblätter, Orangenschalen und Hagebutten – und lediglich natürliche Aromen mit Vanille- und Himbeergeschmack. Im Rahmen des Verfahrens hatte der BGH dem EuGH eine Grundsatzfrage vorgelegt. Dieser entschied im Juni 2015, dass Lebensmittel durch Etikettierung, Aufmachung und Bewerbung nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist, obwohl diese nicht vorhanden ist und sich das allein aus dem Zutatenverzeichnis ergibt. Der BGH urteilte nach diesem Leitspruch nun, dass die konkrete Gestaltung der Verpackung des Früchtetees irreführend ist. „Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher und ein Schritt zu mehr Wahrheit und Klarheit auf Lebensmittelverpackungen. Es trägt der Erfahrung Rechnung, dass Bilder und Begriffe auf Lebensmittelverpackungen für Verbraucher maßgeblich beim Einkauf sind – und nicht das Kleingedruckte im Zutatenverzeichnis. Produkte dürfen keine falschen Erwartungen wecken“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Urteil des BGH vom 02.12.2015, (I ZR 45/13) vzbv, 2.12.2015
16 03-15
Verabschiedung von Maria Wiest
Eine BeKi-Wundertüte für Maria Wiest (ganz links mit Doktorhut) von den Sprecherinnen (v.l.n.r.) Charlotte Grünhage, Susanne Denne, Sigrid Borst, Petra Scharberth-Zender, Ulrike Maier, Ulrike Zettl, Karin Rupprecht und Christine Ungericht bei der Tagung „Gutes Essen für die Kleinen“ am 15. Oktober 2015
Ende des Jahres verlässt Maria Wiest die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) und damit auch die Landesinitiative Bewusste Kinderernährung. Seit 2002 war sie in Schwäbisch Gmünd zuständig für die Qualifizierung der BeKi-Fachfrauen. In Abstimmung und in enger Zusammenarbeit mit dem MLR führte sie im Laufe der Jahre rund 300 Seminare durch und begleitete jährlich mehrere Qualitätsmanagement-Sitzungen und Besprechungen mit den BeKi-Sprecherinnen. Damit stellte sie gemeinsam mit dem Referat Ernährung des MLR die Weichen für die Weiterentwicklung von BeKi.
Durch ihre Herzlichkeit, Empathie und die Gabe, jedem Gegenüber hohe Wertschätzung entgegenzubringen ist Maria Wiest für viele BeKi-Fachfrauen zu einer wichtigen Vertrauensperson geworden. Sie wird der Landesinitiative BeKi und dem BeKi-Team deshalb nicht nur wegen ihrer Fachkompetenz, ihres großen Engagements und ihres Ideenreichtums fehlen sondern auch als wichtige persönliche Ratgeberin. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dankt ihr für die jahrelange engagierte Arbeit und wünscht ihr alles Gute.
Der Fortbildungskatalog 2016 ist da Druckfrisch liegt der neue Fortbildungskatalog des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die Fachkräfte in der Ernährungsbildung vor. Die rund 450 freien Mitarbeiterinnen sind das Herzstück der Ernährungsinformation und -bildung des MLR, ohne die die zahlreichen Veranstaltungen vor Ort nicht möglich wären. Die Fortbildungen sind ein Exklusivangebot für die Honorarkräfte des MLR und ein wesentlicher Baustein der Qualitätssicherung. Der neue Katalog bieten eine große Themenvielfalt und zahlreiche Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung. Nutzen Sie das Angebot und melden Sie sich online an.