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Klinik Kompakt - Aok

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KLINIK KOMPAKT Newsletter des AOK-Bundesverbandes Ausgabe 05/2016 Liebe Klinik-kompakt-Leserinnen und -Leser, der 13. Oktober 2016 könnte sich als guter Tag für die rund 19 Millionen Krankenhauspatienten in Deutschland erweisen. An diesem Tag hat das erweiterte Bundesschiedsamt wesentliche Rahmenbedingungen zum Entlassmanagement in einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt. Vorausgegangen war eine gesetzliche Regelung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, welche die bisherigen Ausführungen dazu erheblich präzisierte. Bisher standen Patienten oder deren Angehörige immer wieder vor der Herausforderung, dass erforderliche Maßnahmen, die sich einer Krankenhausentlassung anschließen, nicht rechtzeitig verfügbar waren oder selbst organisiert werden mussten. Das Schlichtungsverfahren zur Vereinbarung einer Rahmenvereinbarung war notwendig geworden, da sich die Beteiligten in zentralen Punkten nicht einigen konnten. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement für alle oder nur für bestimmte Patienten gilt. Nach dem Schiedsspruch ist der gesetzliche Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement für alle Patienten in der Praxis umzusetzen. Ab Sommer 2017 soll nun das Entlassmanagement nach klaren und verbindlichen Standards durch die Krankenhäuser geregelt werden. Diese orientieren sich an den Bedürfnissen des Patienten und seinem individuellen weiteren Versorgungsbedarf. Dazu gehören dann unter anderem ein Entlassbrief, die weitere Verordnung von Leistungen und ein Medikationsplan. Der geneigte Leser möchte nun meinen, dass eines der Probleme im Gesundheitswesen damit einer Lösung im Sinne des Patienten zugeführt worden ist. Doch weit gefehlt. Die DKG hält die Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamtes für einen „bürokratischen Super-Gau“. Nach Angaben der DKG müssen nun zusätzlich 38 Millionen Blatt Papier ausgefüllt und 100.000 Arbeitstage mehr geleistet werden, da nun jeder Patient in ein formales Entlassmanagement einbezogen werden muss. Dass der Schiedsspruch zusätzlichen Aufwand bei den Krankenhäusern verursacht, ist nicht von der Hand zu weisen. Doch bereits vor der jetzt getroffenen Entscheidung oblag den Krankenhäusern bereits die Sicherstellung eines Entlassmanagements, welches nun mit weiteren Handlungsmöglichkeiten aber auch Verbindlichkeiten präzisiert wurde. Deshalb sei zum Schluss ein kleiner Ausflug in das Wirtschaftsgeschehen außerhalb des Gesundheitswesens erlaubt. Danach sind die Patienten Kunden der Krankenhäuser und diese haben einen Anspruch auf einen After-Sales-Service, sprich Entlassmanagement. Erfolgreiche Unternehmen verfügen über einen derartigen Service und können damit Kunden an sich binden. Warum soll das Krankenhäusern nicht auch gelingen. Mit freundlichen Grüßen aus dem AOK-Bundesverband Patrick Garre (AOK-Bundesverband) News aus dem Krankenhaus DRG-SYSTEM >> AMBULANTE VERSORGUNG >> PSYCH-ENTGELTSYSTEM/ PEPP >> WEITERE INFORMATIONEN >> LANDESBASISFALLWERTE >> PUBLIKATIONEN >> ASV >> VERSORGUNGSQUALITÄT >> Herausgeber: AOK-Bundesverband; Verantwortlich: Jürgen Mahlzahn Redaktion/Grafik: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, www.kompart.de www.krankenhaus-aok.de I 24.10.16 1 KLINIK KOMPAKT Newsletter des AOK-Bundesverbandes Ausgabe 05/2016 DRG-SYSTEM ■■ DRG und PEPP: Personalkosten werden stärker gewichtet (06.10.16) Personalkosten gewinnen künftig bei der Krankenhauskalkulation an Bedeutung, die gesamte Kalkulation soll repräsentativer werden. Darauf einigten sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die Verbände setzen damit Vorgaben aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) um. DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung der ICD-10-GM für 2017 (30.09.16) Die endgültige Version der ICD-10-GM 2017 liegt vor. In die aktuelle Fassung sind Änderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingeflossen. Zudem wurden 84 Vorschläge berücksichtigt, die zumeist von Fachgesellschaften und Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stammen. Neue Übersicht zu den NUB (29.09.16) Eine Liste für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) ist jetzt online. Dabei handelt es sich um NUB-Leistungen, für die 2016 der Status 1 gilt und die in das DRG-System 2017 integriert wurden. Aufgestellt hat die Liste das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Neue zertifizierte Grouper und Definitionshandbücher 2015/2017 (29.09.16) Aktuelle Definitionshandbücher und die Liste der zertifizierten Grouper in der DRG- sowie PEPP-Version 2015/2017 liegen vor. Bereitgestellt hat sie das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). PSYCH-ENTGELTSYSTEM/ PEPP ■■ DRG und PEPP: Personalkosten werden stärker gewichtet (06.10.16) Personalkosten gewinnen künftig bei der Krankenhauskalkulation an Bedeutung, die gesamte Kalkulation soll repräsentativer werden. Darauf einigten sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die Verbände setzen damit Vorgaben aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) um. Neue zertifizierte Grouper und Definitionshandbücher 2015/2017 (29.09.16) Aktuelle Definitionshandbücher und die Liste der zertifizierten Grouper in der DRG- sowie PEPP-Version 2015/2017 liegen vor. Bereitgestellt hat sie das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). LANDESBASISFALLWERTE ■■ Orientierungswert 2017 beträgt 1,54 Prozent (05.10.16) Der Orientierungswert 2017 für Krankenhäuser beträgt 1,54 Prozent. Das hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt. Der Wert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich aus Preis- oder Verdienständerungen resultiert. Grundlohnrate 2017 liegt bei 2,5 Prozent (20.09.16) Das Bundesgesundheitsministerium hat die Grundlohnrate, also die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2017 veröffentlicht. Sie liegt im gesamten Bundesgebiet bei + 2,5 Prozent. Zusammen mit dem sogenannten Orientierungswert bildet die Veränderungsrate die Grundlage für das Preisniveau der Krankenhausleistungen. www.krankenhaus-aok.de I 24.10.16 2 KLINIK KOMPAKT Newsletter des AOK-Bundesverbandes Ausgabe 05/2016 ASV ■■ Abrechnungsvereinbarung für ASV angepasst (15.09.16) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben die Abrechnungsvereinbarung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-AV) sowie deren Anlagen angepasst. Die aktuellen Dokumente stehen ab sofort zum Herunterladen bereit. Indikation Tuberkulose: Neuerungen bei personellen Anforderungen und Behandlungsumfang (06.09.16) Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Vorgaben für die Behandlung von Patienten mit Tuberkulose oder atypischer Mykobakteriose in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) angepasst. Die Änderungen betreffen unter anderem den Behandlungsumfang, die Regelungen zu den Mindestmengen und die personellen Anforderungen. So kann künftig nur noch ein Facharzt die Teamleitung übernehmen. ASV: Änderungen der Richtlinie sind in Kraft (31.08.16) Der Gemeinsame Bundesauschuss hat die Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) und deren Anlagen zu gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle sowie zum Marfan-Syndrom überarbeitet. Die Änderungen waren durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erforderlich geworden. Mit der Gesetzesänderung ist unter anderem die Eingrenzung auf die schweren Verlaufsformen von onkologischen und rheumatologischen Erkrankungen entfallen. Das generelle Merkmal der ASV, das bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen eine interdisziplinäre Abstimmung und Koordination der Patientenversorgung vorschreibt, bleibt bestehen. VERSORGUNGSQUALITÄT ■■ Geringere Operationsrisiken für Patienten in spezialisierten Krankenhäusern (09.09.16) In Krankenhäusern, die bestimmte planbare Eingriffe wie Hüftoperationen häufig ausführen, erleiden Patienten weniger Komplikationen als in Kliniken mit deutlich niedrigeren Fallzahlen. Der aktuelle „Faktencheck Gesundheit“ der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass eine stärkere Spezialisierung der Häuser und Fachabteilungen die Versorgungsqualität in Deutschland verbessern könnte. Deutlich längere Fahrzeiten müssten die Patienten deshalb nicht in Kauf nehmen. AMBULANTE VERSORGUNG ■■ Meldeformular nach 116b aktualisiert (13.10.15) Das aktualisierte Meldeformular nach 116b liegt vor. Krankenhäuser, die eine Genehmigung zur Erbringung bestimmter ambulanter Leistungen erhalten haben, können ab sofort das neue Meldeformular nutzen, um eine Mitteilung an die Krankenkassen zu senden. Das Dokument steht zum Herunterladen bereit. PRO DIALOG aktuell: Flickenteppich fachärztliche ambulante Klinikleistungen (30.09.16) Nicht einmal ein Jahr ist das Krankenhausstrukturgesetz - kurz KHSG - jetzt in Kraft. Neben ein bisschen Licht machen Experten aber schon jetzt viel Schatten aus. Denn wichtige Themen habe die Große Koalition mit ihrer Reform ausgespart - so zum Beispiel den Wildwuchs bei der fachärztlichen ambulanten Behandlung im Krankenhaus. WEITERE INFORMATIONEN ■■ Innovationsfonds: Die ersten Förderprojekte stehen fest (24.10.16) Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) hat über die ersten Förderanträge im Bereich „Neue Versorgungsformen“ entschieden. Die Auswahl der Projekte in der Versorgungsforschung erfolgt voraussichtlich Ende November. Den Beschluss über Anträge der zweiten Förderwelle hat der GBA auf 2017 verschoben. www.krankenhaus-aok.de I 24.10.16 3 KLINIK KOMPAKT Newsletter des AOK-Bundesverbandes Ausgabe 05/2016 Kliniksimulator: Wie Strukturumbau die Versorgung verändert (09.09.16) Wie würden sich die Anfahrtswege für Patienten verändern, wenn die Kliniklandschaft in einer Region umstrukturiert wird? Antwort auf diese Frage bietet der neue Kliniksimulator des GKV-Spitzenverbandes. Er zeigt für rund 80.000 Wohnbezirke die PKW-Fahrzeit zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung mit den Basisabteilungen Chirurgie und Innere Medizin. Damit lassen sich aber auch Veränderungen der Klinikstrukturen simulieren. Ausschreibung für Berliner Gesundheitspreis 2017 startet (01.09.16) „Migration und Gesundheit - Integration gestalten“ heißt das Thema des Berliner Gesundheitspreises 2017. Gesucht werden Projekte, die zum einen eine gute Gesundheitsversorgung für Zuwanderer ermöglichen und zum anderen die Integration von Fachkräften mit Migrationshintergrund in das deutsche Gesundheitssystem verbessern. Bewerbungsschluss für den mit 50.000 Euro dotierten Preis ist der 30. November 2016. Innovationsfonds: Erste Vorauswahl an Forschungsprojekten getroffen PUBLIKATIONEN ■■ PRO DIALOG aktuell: Große regionale Unterschiede bei Arzneimittelverordnungen (14.10.16) Welcher Patient welches Arzneimittel verordnet bekommt, hängt offenbar auch von der Region ab, in der er lebt. Das ist ein Ergebnis des jüngst veröffentlichten Arzneiverordnungs-Reports (AVR) 2016. Im Detail beleuchtet der Bericht unter anderem auch die regionalen Verordnungsunterschiede insgesamt und im Speziellen bei Biosimilars, bei Metamizol. PRO DIALOG aktuell: Flickenteppich fachärztliche ambulante Klinikleistungen (30.09.16) Nicht einmal ein Jahr ist das Krankenhausstrukturgesetz - kurz KHSG - jetzt in Kraft. Neben ein bisschen Licht machen Experten aber schon jetzt viel Schatten aus. Denn wichtige Themen habe die Große Koalition mit ihrer Reform ausgespart - so zum Beispiel den Wildwuchs bei der fachärztlichen ambulanten Behandlung im Krankenhaus. AUSGABE 05/2016 VOM 24.10.16 ■■ Hier können Sie den Newsletter abonnieren oder abbestellen: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenhaus/newsletter/index.html AOK-Bundesverband Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin www.krankenhaus-aok.de I 24.10.16 4