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Konzept »chancengerechte Bildung

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Chancengerechte Bildung Stand: Mai 2015 Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen Das nachfolgende Konzept stellt einen Rahmen zur Umsetzung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit auf der Grundlage einer Förderung über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen vom 06. April 2010 dar. Die konkrete Ausgestaltung, welche die in der Fachempfehlung zur Schulsozialar­ beit im Freistaat Sachsen getroffenen Aussagen berücksichtigen soll, wird wesentlich bestimmt von den Strukturen und Gegebenheiten vor Ort. Anliegen ist der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit sowie die Fortsetzung der qualitativen Entwicklung des Handlungsfeldes im Rahmen der Anregungs- und Unterstützungsfunktion des Freistaates nach §°82 SGB VIII gegenüber den für die Leistungserbringung zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Sinne der Chancengerechtigkeit in Bildungsprozessen und gesellschaftlicher Teilha­ be. Situation/Bedarf Die Schulsozialarbeit etablierte sich vor allem seit Beginn der 90er Jahre als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Ein besonderes Merkmal war, dass sich Fachkräfte der Sozialen Arbeit direkt an der Institution Schule ansiedelten und Beratungen sowie Kriseninterventionen anboten, Projekte mit Gruppen und in Klassen durchführten, sich an (sozial-) pädagogischen Fragen der Schule und Schulentwicklung beteiligten, Eltern Kontaktmöglichkeiten zu erzieherischen Fragen anboten und die Schule mit anderen sozialen Dienstleistungsangeboten im Sozialraum vernetzten. Regional haben sich dabei – je nach Ausgangssituati­ on und Anforderungen vor Ort - unterschiedliche Praxisformen herausgebildet. Schulsozialarbeit ist im Freistaat Sachsen ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe am Lern- und Lebensort Schule. Die Projekte unter der sozialpädagogischen Betreuung durch Fachkräfte der Jugendhilfe sind eng vernetzt mit den Lehrkräften und dem Schulträger vor Ort. Als professionelles so­ zialpädagogisches Angebot mit dem in §°13 i. V. m. §°1 Abs. 3 SGB VIII formulierten Auftrag zur Entwick­ lungsförderung ergänzt Schulsozialarbeit die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und leistet somit auch einen Beitrag zur Stabili­ sierung des Schulbesuchs und damit zum gelingenden Aufwachsen. Die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII ist grundsätzlich eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe. Dazu gehört auch die Schulsozialarbeit als präventives Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe, das regional verortet ist. Wie alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wird auch die Schulsozialarbeit grundsätzlich in kommunaler Selbstverwaltung auf der Basis kommunaler Haushalts­ planung durch die Jugendämter geplant, vollzogen und finanziert. Das SMS sieht in der Konsolidierung und dem Ausbau von Schulsozialarbeit sowie in der Fortsetzung ihrer qualitativen Entwicklung eine Gestal­ tungsaufgabe im Rahmen der Anregungs- und Unterstützungsfunktion nach §°82 SGB VIII. Dazu gibt es mehrere Förderungen von Schulsozialarbeit, u.a. über die Jugendpauschale, die Förderrichtlinie Weiter­ entwicklung oder die ESF-Richtlinie des SMS „Soziale Schule – sozialpädagogische Begleitung zur Kompe­ tenzentwicklung für Schüler“. Die konkrete Umsetzung als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt nach Bedarf i. d. R. durch Träger der freien Jugendhilfe in Abstimmung mit örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und unter finanziel­ ler Beteiligung der Träger, der kommunalen Gebietskörperschaften und des Landes nach den Gegebenhei­ ten vor Ort. Schulsozialarbeit wird im Freistaat Sachsen als ein wichtiger Schwerpunkt innerhalb der Kin­ der- und Jugendhilfe betrachtet. Dies findet sich insbesondere im 4. Sächsischen Kinder- und Jugendbe­ |1 richt und im Koalitionsvertrag wieder. Aus diesem Grund wird eine quantitative wie qualitative Entwicklung für diesen Leistungsbereich angestrebt. 4. Kinder- und Jugendbericht Die Schulsozialarbeit ist darin unter dem Kapitel „Schule und Schulsozialarbeit an der Schule“ aufgeführt. Dabei wird die Schulsozialarbeit im Rahmen der Jugendsozialarbeit als das Arbeitsfeld an der Schnittstelle zu formaler Bildung und Zugängen in Erwerbsarbeit verstanden. Aus den Ausführungen wird deutlich, dass bei der bestehenden Anzahl von Projekten der Schulsozialarbeit noch nicht von einem flächendeckenden Ausbau im Freistaat Sachsen gesprochen werden kann. Gleichzeitig wird von einer notwendigen qualitati­ ven Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, die die Herausforderung der gegenwärtigen Bildungsgesellschaft aufgreift, gesprochen. Auch die Staatsregierung sah in ihrer Stellung­ nahme zum Bericht diese Notwendigkeit der weiteren Etablierung und Entwicklung der Schulsozialarbeit. Sie regte in diesem Kontext eine Prüfung weiterer Handlungsbedarfe an. Koalitionsvertrag für die 6. Legislaturperiode Schulsozialarbeit wird als ein wichtiges Hilfs- und Unterstützungsinstrument an Schulen gesehen. Sie soll den Schulalltag für alle Beteiligten unterstützen und helfen, Benachteiligungen abzubauen. Dabei sollen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Einrichtung von Schulsozialarbeit an den Schulen stärker unter­ stützt werden. Gleichzeitig wird angestrebt, auf Bundesebene dafür zu wirken, Schulsozialarbeit im Sozial­ gesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe – zu regeln und eindeutig zu definieren. Ziele Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag gemäß §°13 Abs. 1 i. V. m. §°1 Abs. 3 SGB VIII werden mit den An­ geboten der Schulsozialarbeit insbesondere folgende Zielstellungen verbunden:  Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von jungen Menschen/ Kompetenzförderung am Ort Schule, insbesondere im Sinne einer individuell gelingenden Bildungsbiografie,  Förderung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration von jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind,  Herstellung partnerschaftlicher Formen der Zusammenarbeit mit den in Erziehungs- und Bildungspro­ zessen von jungen Menschen verantwortlichen bzw. beteiligten Personen sowie Professionen. Leistungen/Angebote Die konkrete Angebotsstruktur eines Standortes der Schulsozialarbeit wird entlang ermittelter Bedarfe, dar­ aus abgeleiteter konzeptioneller Zielstellungen sowie der entsprechenden Rahmenbedingungen für die sozialpädagogische Arbeit an der Schule aufgestellt und mit der Schule abgestimmt. Insbesondere folgen­ de Angebote sind für Schulsozialarbeit bedeutsam:  Regelmäßiges Kontakt- und Beratungsangebot für Schüler und deren Eltern zu entwicklungsrelevanten Themen, Fragen der elterlichen Unterstützung sowie zur Erschließung weiterführender Hilfeangebote im Sozialraum mit entsprechender zeitlicher Festlegung,  Angebot der individuellen Begleitung von Schülern im Umgang mit sozialen und schulischen Problem­ lagen sowie bei der Bewältigung von Übergangssituationen,  Gruppenbezogene Angebote des sozialen Lernens und der Kompetenzförderung, einschließlich von Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,  Offene freizeitpädagogische Angebote für Schülern, 2|  Angebote an Schülern und Eltern bei der Mitwirkung in schulischen Gremien und Prozessen sowie zur Mitgestaltung des Schullebens einschließlich entsprechender Begegnungs- und Bildungsangebote für Eltern,  Kooperation mit Institutionen und Partnern wie insbesondere Lehrern, Eltern, Schulleitung, anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialraum sowie in der Gebietskörperschaft; beim Kin­ derschutz steht vor allem die Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst der Jugendämter im Vordergrund. In der Umsetzung sind grundlegende Handlungsstandards und Arbeitsprinzipien der Kinder- und Jugendhil­ fe wie insbesondere die Orientierung an der Lebenswelt, Freiwilligkeit, Beteiligung sowie Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten zu berücksichtigen. Als handlungsleitend werden darüber hinaus ein ressourcen- und stärken- sowie lösungsorientiertes Herangehen angesehen. Rahmenbedingungen Die Projekte arbeiten an Schulen. Als solche kommen alle allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Förderschulen in Betracht. Voraussetzung ist, dass an der Schule die für das Projekt notwendigen, separa­ ten Räumlichkeiten zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Bedarfsdarstellung bezieht sich auf die Situation an der Schule und im Gemeinwesen, knüpft an den Bedürfnissen, Problemlagen und Themen der Adressaten an und berücksichtigt schulische als auch adä­ quate Ressourcen der Jugendhilfe. Das Projekt wird in die regionale Jugendhilfeplanung aufgenommen. Der Träger ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und als solcher nicht zugleich Schulträger. Pro Schulstandort kommt mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft mit mindestens 0,75 VzÄ und sozial­ pädagogischem Hochschulabschluss sowie klar geregelter Präsenzzeit zum Einsatz. Nach Möglichkeit werden pro Standort 2 Fachkräfte im gemischtgeschlechtlichen Team tätig. Das zuständige Jugendamt sichert die Mitwirkung im Projekt zu und benennt eine fachliche Ansprechper­ son aus dem Bereich Jugendsozialarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen dem Projektträger und der Schule wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Qualitätsentwicklung Damit Fachkompetenz und Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden, sollten Maßnahmen der Qualitätsent­ wicklung umgesetzt werden. Diese befassen sich kritisch mit der eigenen Arbeit, somit rücken auch Orga­ nisationsstrukturen und Arbeitsabläufe ins Blickfeld. Um das Erreichen von Zielstellungen der Schulsozialarbeit projektbezogen zu überprüfen, arbeitet Schulsozialarbeit auf der Grundlage einer Konzeption für den jeweiligen Schulstandort, welche Aussagen zum sozialpädagogischen Handlungsbedarf, den Zielgruppen, Zielstellungen, Angeboten, zur methodi­ schen Umsetzung, zu notwendigen Kooperationen, Rahmenbedingungen sowie zur Qualitätsentwicklung enthält. Qualitätssichernd kommen Evaluations- und Auswertungsverfahren einschließlich entsprechender Instrumente wie u. a. Nutzerbefragungen, Angebotsdokumentationen und –protokolle sowie Reflexionsge­ spräche zum Einsatz. Supervision und Fortbildung sollten durch den Träger ermöglicht werden. Eine Zusammenfassung und Beschreibung der Ergebnisse der Evaluations- und Auswertungsprozesse ist im erforderlichen jährlichen Sachbericht des Projektträgers an die Bewilligungsbehörde vorzunehmen. Dar­ über hinaus ist dieser zeitgleich an das Landesjugendamt zu übermitteln. Jährliche Qualitätsentwicklungsgespräche zwischen Projektträger, Jugendamt und Landesjugendamt die­ nen der Reflexion des Projektverlaufs und der Ergebnisse sowie der konzeptionellen Fortschreibung. Fach­ liche Fragestellungen zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit werden weiterhin im Rahmen einer jähr­ lichen Fachveranstaltung des Landesjugendamtes thematisiert. |3 Finanzierung Die Landesförderung kann für das Einzelprojekt im 1. Jahr bis zu 80% und im 2. Jahr bis zu 70 % der Ge­ samtausgaben betragen. Mindestens 20% bzw. 30% der Gesamtausgaben sollen durch das zuständige Jugendamt sowie Eigenmittel abgesichert werden, wobei die Mitfinanzierung des örtlichen Trägers der öf­ fentlichen Jugendhilfe unabdingbar ist. Es wird erwartet, dass die Räume, die das Einzelprojekt an den je­ weiligen Schulen nutzt, durch den zuständigen Schulträger zur Verfügung gestellt werden. Die Landesför­ derung erfolgt nach Antragstellung über die FRL Weiterentwicklung. Pro Schulstandort werden bis zu 2 sozialpädagogische Fachkräfte gefördert. Verfahren Interessierte Träger reichen ihre Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Kommunalen So­ zialverband Sachsen, ein. Diese sollen ein sozialpädagogisches Konzept der Schulsozialarbeit am jeweili­ gen Schulstandort enthalten, die Projektausgaben und -finanzierung darstellen und über den Stand der regionalen Abstimmung mit den Kooperationspartnern (Kooperationsschulen, Schulträgern, befürwortende Stellungnahme des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe) informieren. Entsprechende Absichtser­ klärungen der Kooperationspartner sind beizubringen. Zu konzeptionellen sowie Fragen der regionalen Abstimmung bietet das LJA Fachberatung an. Auf der Basis der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der eingereichten Antragsunterlagen wählt die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem Landesjugendamt Projektvorschläge aus. In Kooperationsvereinbarungen zu den Projekten der Schulsozialarbeit zwischen dem Landesjugendamt und den zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe werden entsprechende fachliche Ver­ antwortlichkeiten der Träger sowie Formen der fachlichen Begleitung durch das LJA festgelegt. 4|