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Krieg Und Frieden - Forum Friedenspsychologie

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Teil I Grundlagen 14 Ger e c h t i gkei t u nd Ge r e c ht i g ke i t s p s y c ho log i e Jürgen Maes und Manfred Schmitt Krieg und Frieden haben offensichtlich viel mit Gerechtigkeit zu tun. Ob in Predigt, pazifistischem Appell, politischem Pamphlet, pädagogischer Prioritätenliste oder päpstlicher Enzyklika: Gerechtigkeit und Frieden tauchen häufig als Wortpaar auf, und viele würden den Satz unterschreiben, dass das eine ohne das andere nicht möglich sei. Aber auch Kriege sind häufig damit gerechtfertigt worden, dass sie „gerecht“ seien. In diesem Kapitel wird Gerechtigkeit aus dem Blickwinkel empirisch-sozialwissenschaftlicher Forschung betrachtet. Wir stellen ausgewählte Konzepte und Befunde der psychologischen Gerechtigkeitsforschung vor, die illustrieren, welche Bedeutung Gerechtigkeit für das Zusammenleben hat, welche unterschiedlichen Vorstellungen Menschen über Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit haben und welche Folgen dies haben kann. 1 Gerechtigkeit als Motiv Gerechtigkeit ist ein wesentliches Motiv menschlichen Handelns. Diese Behauptung hat Alltagsplausibilität. Heftige Gefühle von Ärger und Empörung, die Menschen nach erlittener oder empfundener Ungerechtigkeit zeigen (Montada, 1992), sprechen ebenso dafür wie vielfältige Formen von Rachehandlungen und Rachephantasien, die Menschen sehr langfristig umtreiben können, weil es sie drängt, erlittenes Unrecht auszugleichen und zu bestrafen (Maes, 1994; Miller, 2001). Auch politische Parteien bauen intuitiv auf das menschliche Gerechtigkeitsbedürfnis, wenn sie in Wahlprogrammen Ungerechtigkeit beklagen und mehr Gerechtigkeit versprechen. Politische Bewegungen sind vom Ruf nach Gerechtigkeit getragen, Revolutionen und Umstürze immer das Resultat gravierenden Ungerechtigkeitserlebens. Eigeninteresse als Motiv In den Sozialwissenschaften dagegen war es lange Zeit nicht üblich, Gerechtigkeit als ein fundamentales Motiv zu betrachten. Stattdessen dominierten Ansätze, die aus den Wirtschaftswissenschaften entlehnt worden waren und menschliches Verhalten nach dem Vorbild des „homo oeconomicus“ (Homans, 1961) modellierten. Diese Ansätze gehen davon aus, dass Eigeninteresse das zentrale menschliche Motiv sei. In komplexen Entscheidungssituationen, so sagen die Rationalwahl-Theorien („rational choice”) voraus, werden Menschen immer diejenige Handlungsalternative wählen, 182 Gerechtigkeit und Gerechtigkeitspsychologie Teil I Grundlagen die ihnen den größten Nutzen bringt. Rationalwahl-Erklärungen sind in der Vergangenheit auf eine immer größere Palette von Verhaltensbereichen angewendet worden, von politischem Verhalten, Kriminalität und Gesundheitsverhalten bis hin zu Familienentwicklung und Arbeitsmigration (Kals, 1999). Erklärungsschwäche. Dabei ist völlig offen, was als Eigeninteresse anzusehen ist, das Spektrum umfasst u.a. die Steigerung und Bewahrung von Einkommen, Vermögen, Macht, Rechten, sozialem Status, Privilegien, sozialer Sicherheit, Selbstachtung, sozialer Identität (Montada, 1998). Genau in dieser Breite liegt aber auch die Schwierigkeit solcher Modelle: Nehmen wir als Beispiel die Person, die mit dem Spendenaufruf einer karitativen Aktion konfrontiert wird und sich weigert zu spenden. Ein klares Ergebnis für „Rationalwahl“, denn die Person schafft es so, ihr Vermögen zu sichern und Verluste zu minimieren. Ist die Person aber bereit, sogar große Summen für die karitative Aktion zu spenden, kann auch dies mühelos als Rationalwahl interpretiert werden. Die Person will demonstrieren, dass sie ein großzügiger und sozial eingestellter Mensch ist und schafft es mit der Spende, ein positives Selbstbild aufzubauen oder aufrechtzuerhalten. Mit „rationaler Wahl“ lässt sich im Prinzip jedes Verhalten erklären; eine Theorie aber, die – zudem post hoc – alles erklärt, erklärt letztendlich überhaupt nichts mehr. Gerechtigkeit als Ziel. Die Akzeptanz von Eigeninteresse als wesentlichem Motiv war so groß, dass selbst frühe Gerechtigkeitstheorien Gerechtigkeit nicht als Ziel an sich, sondern nur als geeignetes Mittel zur Erreichung anderer Ziele betrachteten. Die Equity-Theorie (Walster et al., 1978) geht z.B. davon aus, dass Individuen im sozialen Austausch eine Proportionalität von Kosten und Nutzen beider Beteiligten anstreben, weil dies eine rationale Wahl zur Maximierung persönlichen Nutzens darstellt. Demgegenüber haben insbesondere der amerikanische Sozialpsychologe Melvin Lerner und der Trierer Psychologe Leo Montada Gerechtigkeit als eigenständiges Motiv herausgearbeitet, das nicht nur Mittel zum Zweck, sondern Ziel in sich und ein moralischer Imperativ (Montada, 2002) ist. Lerners Gerechtigkeitsmotivtheorie Lerner und Mitarbeiter haben in zahlreichen Experimenten seit den 1960er Jahren (im Überblick: Lerner, 1980) gezeigt, wie die Suche nach Gerechtigkeit zum entscheidenden Motiv vielfältiger Verhaltensweisen werden kann. Motiventwicklung. Die Gerechtigkeitsmotivation entsteht nach Lerner (1977) in jener Entwicklungsphase, in der sich das Kind zunehmend weg vom Lustprinzip und hin zum Realitätsprinzip orientiert. In Lerners metaphorischer Konstruktion verpflichtet sich das heranwachsende Kind in einem „persönlichen Vertrag“ mit seiner Umwelt, augenblickliche, vom Lustprinzip diktierte Bedürfnisse zurückzustellen, und erwirbt dafür den Anspruch, für langfristig angelegte Investitionen später um so angemessener belohnt zu werden. Der persönliche Vertrag beinhaltet die Vorstellungen eines Individuums darüber, was es verdient. Ist der persönliche Vertrag einmal herausgebildet, erhält das Verhalten des Individuums eine neue motivationale Basis: Gerechtigkeit als Motiv 183 Teil I Grundlagen Es bemüht sich nun nicht mehr zu bekommen, was es will, sondern was es verdient. Um in einer komplexen Umwelt langfristig agieren zu können, ist das Individuum darauf angewiesen, dass die „Vereinbarungen“ des persönlichen Vertrags Gültigkeit haben und von allen relevanten Sozialpartnern gleichermaßen beachtet werden. Beobachtungen von Ungerechtigkeit und Regelbruch stellen Bedrohungen für die Gültigkeit des persönlichen Vertrags dar. In einem zusätzlichen „sozialen Vertrag“ verpflichtet sich das Individuum daher, auch dafür zu sorgen, dass andere das bekommen, was ihnen gerechterweise zusteht. Experimentell zeigte sich, dass sich schon Grundschulkinder im Sinne der im persönlichen Vertrag festgelegten Anspruchsberechtigungen nicht nach ihren Wünschen, sondern nach Konzeptionen des Verdienens orientierten (Lerner, 1977). Sie möchten bekommen, was sie verdienen, aber gleichzeitig auch erleben, dass andere bekommen, was sie verdienen. Montadas Theorie der relativen Privilegierung Gerechtigkeitsmotive und Eigeninteressen sind schwer auseinander zu halten, weil sie in Situationen oft konfundiert sind und das gleiche Verhalten Ausdruck des einen oder des anderen sein kann. Einige Beispiele (Montada, 2002): l Proteste gegen eigene relative Deprivation (Benachteiligung) können der Verbesserung der eigenen materiellen Situation dienen. Es gibt aber empirische Indizien dafür, dass soziale Ungleichheiten nur dann zu Unzufriedenheit und Protest führen, wenn sie als unverdient und nicht unter der Kontrolle einer Gruppe, die Spielregeln der Gerechtigkeit beachtet, wahrgenommen werden. l Aggression wird häufig als Folge von Frustration infolge blockierter Eigeninteressen konzipiert (Frustrations-Aggressions-Hypothese). Dem gegenüber stehen frühe Befunde, nach denen nur willkürliche und ungerechtfertigte Frustration Aggression auslöst, etwa im Sinne einer Bestrafung des ungerecht handelnden Frustrators. l Bürgerkriege können als Konflikte konstruiert werden, in denen beide Seiten Interessen verfolgen, Vorteile sichern und Nachteile abbauen wollen, aber auch als Gerechtigkeitskonflikte, in der jede Seite glaubt, für legitime Ansprüche zu kämpfen. Besonders aussagekräftig für die Motivation zu Gerechtigkeit sind dagegen Situationen, in denen beide Motive nicht konfundiert sind und Menschen große Mühen und Verluste in Kauf nehmen, um ihrem Bedürfnis nach Gerechtigkeit gerecht zu werden. Existentielle Schuld. Die Forschungen Montadas und seiner Gruppe nehmen ihren Ausgangspunkt in Untersuchungen der Protestbewegung gegen den Vietnamkrieg und der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung. Hier wurden mehrfach moralische Orientierungen als vorrangige motivationale Basis identifiziert. Hoffman diagnostizierte bei Bürgerrechtsaktivisten, die in der Regel selbst nicht zu den Benachteiligten gehörten, „existentielle Schuld“ als Handlungsmotiv: Sie fühlten sich schuldig aufgrund ihrer besseren Lebensumstände, die sie nicht verdient zu haben glaubten (Hoffman, 1979). 184 Gerechtigkeit und Gerechtigkeitspsychologie 2 Teil I Grundlagen Relative Privilegierung. Montada baute darauf seine Theorie der „relativen Privilegierung“ auf. Im Rahmen mehrerer groß angelegter Fragebogenstudien wurde als Reaktion privilegierter Probanden auf Nöte, Elend und Probleme von Schlechtergestellten ein Gefühl des unberechtigten Vorteils festgestellt. Die Vergleiche betrafen dabei die Situation: l von privilegierten Deutschen gegenüber türkischen Gastarbeitern, Menschen in der Dritten Welt, Arbeitslosen und Körperbehinderten (Montada et al., 1986; Montada & Schneider, 1991) l von Westdeutschen gegenüber Ostdeutschen (Schmitt et al., 1999; Maes, 2001) l von privilegierten Studierenden gegenüber Indios und Campesinos in Paraguay (Schmitt et al., 2000). In all diesen Untersuchungen zeigte sich, dass existentielle Schuld, die zusammen mit einer großen Vielfalt weiterer Emotionen und Kognitionen erhoben worden war, einer der wichtigsten Prädiktoren für Verzichtsbereitschaft und Solidarität mit den Benachteiligten war. Dies galt auch dann, wenn eigene Interessen wie Furcht vor dem Verlust eigener Privilegien oder Rechtfertigungen der vorteilhaften eigenen Situation kontrolliert wurden (Montada, 2002). In weiteren Studien dieser Arbeitsgruppe wurde versucht, Gerechtigkeitsmotive und Eigeninteressen zu entflechten und systematisch zu vergleichen. Dabei zeigte sich, dass z.B. ökologisches Engagement stärker moralisch als durch Eigeninteresse motiviert war. Bei einem substantiellen Teil der Population setzten sich die miterhobenen Eigeninteressen nicht gegen moralische Pflichten und Gerechtigkeitsmotive durch (Montada & Kals, 1995; Kals et al., 2001). Schwierigkeiten und Fallstricke der Gerechtigkeit Die Tatsache allein aber, dass es offensichtlich ein starkes menschliches Bedürfnis nach Gerechtigkeit gibt, sollte noch nicht zu voreiligem Optimismus in Friedensfragen verführen. Gerechtigkeit kann auch zu Krieg motivieren. Ein Gerechtigkeitsmodell von Krieg und Frieden könnte etwa so lauten: Menschen sind dann zu Krieg und gewalttätigen Konfliktlösungsversuchen bereit, wenn sie glauben, ein Anrecht auf ein bestimmtes Gut (ein Territorium, ein Recht, eine Behandlung) zu haben, das ihnen eine andere Gruppe illegitimerweise vorenthält, und sie in Gewalt die einzige Möglichkeit sehen, diesen Anspruch einzulösen oder wenigstens die „ungerechte andere Seite“ zu bestrafen und damit ihrem Gerechtigkeitsbedürfnis genüge zu tun. Zudem hat die Forschung einige Phänomene identifiziert, die einer Verständigung im Rahmen der von allen angestrebten Gerechtigkeit entgegenstehen. Im Folgenden werden wir einige solcher Hindernisse aufzeigen. Täuschungen über Gerechtigkeit Die Gerechtigkeitsmotivation von Menschen führt nicht automatisch zur Vermehrung von Gerechtigkeit in der Welt. Im Gegenteil kann gerade die Stärke und DringSchwierigkeiten und Fallstricke der Gerechtigkeit 185 Teil I Grundlagen lichkeit des Gerechtigkeitsmotivs sogar zum Risikofaktor werden und zu weiterer Ungerechtigkeit beitragen. Nach Lerners (1980) Konzeption wollen Menschen gerne glauben, dass sie in einer gerechten Welt leben, in der jeder bekommt, was er verdient, und verdient, was er bekommt. Sie brauchen diesen Glauben, weil er ihnen hilft, Vertrauen in andere Menschen und gesellschaftliche Instanzen aufzubauen, weil er es ihnen ermöglicht, sich in zukunftsgerichteten Aktivitäten zu engagieren, und die Ereignisse ihres Lebens sinnvoll zu interpretieren. Müssten Menschen ständig mit dem Hereinbrechen ungerechter Ereignisse rechnen, machten viele Aktivitäten keinen Sinn, wären Investitionen in die Zukunft nutzlos. Beobachtungen von Ungerechtigkeit im Alltag bringen leicht die Lebensgrundlagen ins Wanken und bedrohen den existentiell wichtigen Glauben an Gerechtigkeit. Solche Situationen erfordern daher Bewältigung, zum Beispiel durch aktive Versuche zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit. Ist das Individuum aber nicht in der Lage, bestehende Ungerechtigkeiten abzustellen, versucht es sich häufig zu überzeugen, dass überhaupt keine Ungerechtigkeit geschehen ist oder dass die Opfer es nicht besser verdient haben. Zahlreiche Experimente belegen, dass der „Glaube an eine gerechte Welt“ auf diese Weise zur Abwertung unschuldiger Opfer und zur Bewunderung von Gewinnern führen kann. Das Experiment von Lerner und Simmons (1966; s. Kasten) war die Initialzündung für die Gerechte-Welt-Forschung und hat bis heute zu mehreren hundert Studien geführt (Maes, 1998a). Später haben auch Fragebogenstudien immer wieder gezeigt, dass der als Persönlichkeitseigenschaft gemessene Glaube an eine gerechte Welt mit der Ausgrenzung und Abwertung von Arbeitslosen, Armen, Unfallopfern, Aids-Kranken, Krebskranken und anderen Opfergruppen einhergeht (Maes, 1998a). Gerechte-Welt-Glaube und Opferabwertung Studentische Versuchspersonen glaubten bei Lerner und Simmons (1966), an einem Experiment über „Eindrucksbildung“ teilzunehmen und sahen im Labor, wie eine andere Versuchsperson in einem angeblichen Lernexperiment starke elektrische Schocks erhielt. Es wurden sechs Bedingungen realisiert: Zwischenphase. Den Versuchspersonen wurde mitgeteilt, dass sie sich in der Mitte eines anderen Experiments befänden und dass ein zweiter Durchgang folge, nachdem sie einige Fragebögen zur Einschätzung des Opfers ausgefüllt hätten. Belohnung. Hier hatten die Versuchspersonen die Möglichkeit, dem Opfer zu helfen. Sie wurden gebeten, geheim abzustimmen, ob der nächste Durchgang ebenfalls eine Schock- oder stattdessen eine Belohnungsbedingung sein sollte. Als Ergebnis wurde ihnen dann der nächste Durchgang als Belohnungsbedingung angekündigt. Belohnungsentscheidung. Auch hier konnte abgestimmt werden, jedoch wurde der Ausgang der Abstimmung vor dem Ausfüllen der Fragebögen nicht mitgeteilt. Die Versuchspersonen konnten also nicht sicher sein, ob ihre Hilfe auch erfolgreich sein würde. 186 Gerechtigkeit und Gerechtigkeitspsychologie l Endphase. Die Versuchspersonen glaubten, dass das beobachtete Experiment nach diesem Durchgang beendet sei. Teil I Grundlagen Vergangenes Ereignis. Die Versuchspersonen glaubten, es handle sich um eine Aufzeichnung vergangener Ereignisse (Videoband). Das Opfer, dem es im Moment sichtlich gut ging, wurde ihnen vorgestellt. Märtyrer. Das Opfer protestierte anfangs, unterwarf sich dann aber seinem „Schicksal“ aus altruistischen Gründen, damit die zuschauenden Kommilitonen ihre Versuchspersonenstunden absolvieren konnten („lab credits“). Abhängige Variablen: Die Versuchspersonen schätzten sowohl sich selbst als auch das Opfer auf einer Liste von 15 bewertenden Adjektiven ein (Gesamtscore 15– 135); als Maß für Opferabwertung wurden die beiden Scores voneinander subtrahiert; negative Werte zeigen dann negative Bewertungen des Opfers. Die Ergebnisse für die sechs Versuchsbedingungen zeigt Tabelle 1. Tabelle 1. Opferbewertung unter verschiedenen Versuchsbedingungen (nach Lerner & Simmons, 1966) Mittelpunkt Belohnung Belohnungs- Endphase entscheidung Vergangenes Ereignis Märtyrer – 25.78 – 5.07 – 25.18 – 11.10 – 34.00 – 12.85 Die Bewertungen fielen umso negativer aus, je ungerechter das Schicksal des Opfers war und je länger diese Ungerechtigkeit andauerte. Das Opfer wird weniger abgewertet, wenn es sich um ein vergangenes Ereignis handelt, als wenn das ungerechte Leiden im nächsten Durchgang andauert. Besonders belastend ist es offenbar, wenn das Opfer aus offensichtlich guten Motiven leiden muss (MärtyrerBedingung). Alle Versuchspersonen nutzten die Möglichkeit, durch ihre Wahl das Leiden des Opfers zu beenden. Aber nur wenn sie sicher sein konnten, dass dieses Engagement die gewünschte Wirkung hatte, reduzierte dies auch die Abwertung des Opfers. Gerechtigkeitsparadox. Die Opferabwertung bei starker Ungerechtigkeit wurde auch als „Gerechtigkeitsparadox“ bezeichnet: Ausgerechnet der Glaube an Gerechtigkeit führt dazu, dass ohnehin schon Not leidende Opfer zusätzlich noch mit Vorwürfen und Abgrenzungen ihrer Mitmenschen belastet und damit „sekundär viktimisiert“ werden. Etwas hoffnungsfroher stimmen da neuere Studien, in denen unterschiedliche Varianten des Glaubens an eine gerechte Welt identifiziert wurden. So zeigte sich einerseits ein Glaube an immanente Gerechtigkeit, nach der beinahe alle Ereignisse als unmittelbarer Ausdruck allseits waltender Gerechtigkeit aufgefasst werden. Von dessen Korrelationsmustern deutlich unterschieden lässt sich ein Glaube an ultimative Gerechtigkeit beobachten, nach der zumindest auf lange Sicht eine Wiederherstellung von Gerechtigkeit erwartet wird (Maes, 1998b). Nur immanente GeSchwierigkeiten und Fallstricke der Gerechtigkeit 187 Teil I Grundlagen rechtigkeit ist fast zwangsläufig mit der Abwertung unschuldiger Opfer verbunden, während Personen mit hohem Glauben an ultimative Gerechtigkeit aktuelle Ungerechtigkeiten eingestehen können, sich im Rahmen ihrer positiven Zukunftserwartung sozial engagieren und Opfer in positivem Licht sehen können. Selbstdarstellung Normative Widersprüche. Die Gerechtigkeitsbedürfnisse von Menschen stehen nicht unbedingt immer in Einklang mit den wahrgenommenen normativen Erwartungen der Gesellschaft. Insofern können Menschen in Konflikt geraten zwischen ihrem Bedürfnis nach Gerechtigkeit und dem Bemühen, sich als „normale“ moderne Menschen zu zeigen. Lerner hat das weitgehend geteilte Selbstbild des modernen Menschen (zumindest in westlichen Gesellschaften) als dreifachen Mythos beschrieben: (1) Wir wissen, dass Ungerechtigkeiten in der Welt an der Tagesordnung sind. (2) Wir glauben, die Dinge rational, realistisch und unbeeinflusst durch persönliche Motive betrachten zu können. (3) Weil wir die harte und ungerechte Welt so realistisch einschätzen, sehen wir uns selbst als „vernünftigerweise“ egoistisch motiviert und glauben, dass es unser wichtigstes Ziel ist, Gewinne zu maximieren. Aber nur wenn uns Dinge persönlich nicht wirklich berühren, können wir nach Lerners Auffassung so kühl, objektiv und rational sein, wie wir es gerne von uns selbst annehmen, während wir im Privaten und bei persönlicher Betroffenheit immer noch an die alte, aber im tiefsten Inneren gut gehütete Geschichte vom gerechten Geschehen glauben. Lerners Forschung hat dies vielfach illustriert. Mythos Eigennutz? Miller und Ratner (1996) sind der Auffassung, dass insbesondere Eigennutz als Motiv ein Mythos ist und in seiner Bedeutung überschätzt wird. Mit vielfältigen Befunden zeigen sie, dass Personen den Einfluss des Eigeninteresses auf Einstellungen und Verhalten der anderen (z.B. mit oder ohne finanziellen Anreiz Blut zu spenden) systematisch überschätzen, selbst dann, wenn ihr eigenes Verhalten deutlich vom Diktat des Eigeninteresses abweicht. Miller (1999) sieht Eigeninteresse zu einer Norm herangewachsen, die Menschen dazu bewegt sich so darzustellen, als würden sie sich mehr um materielle Interessen kümmern, als sie es tatsächlich tun. In einem Experiment konnten Holmes et al. (2002) zeigen, dass Menschen besonders dann auf karitative Appelle reagieren, wenn sie ihre Hilfe nach außen als günstiges Geschäft darstellen können. Die Autoren nennen diesen sozialen Mechanismus „Austauschfiktion“. Soziale Normierung. Verhalten wird häufig im Sinne von Eigeninteresse sozial normiert. Dies hat Relevanz für politische Prozesse und insbesondere für das Verhältnis von sozialen Gruppen und ihren Führern/Sprechern. So ist es durchaus möglich, dass, auch wenn alle Mitglieder einer Gruppe zu gerechten Ausgleichen motiviert wären, sich als Gruppeninteresse doch die Maximierung eigener Vorteile durchsetzt. Politische Führer könnten fürchten, die Zustimmung ihrer Gefolgschaft zu verlieren, 188 Gerechtigkeit und Gerechtigkeitspsychologie Teil I Grundlagen wenn sie nicht im Sinne des unterstellten Eigeninteresses der Gruppe handeln. Korrigiert würden sie in diesem Irrtum kaum, weil auch die einzelnen Mitglieder der Gruppe Angst haben könnten, sich mit abweichenden Auffassungen gegen die vermeintlichen Gruppeninteressen zu stellen. Ein politischer Führer, der vom Gerechtigkeitsinteresse seiner Gefolgschaft überzeugt wäre und dies auch kommunizieren könnte, hätte dagegen einen viel größeren Spielraum in internationalen Verhandlungen. Unterschiedliche Auffassungen über Gerechtigkeit Der Begriff Gerechtigkeit wird im Alltag häufig so verwendet, als sei klar, was damit gemeint sei und als verstehe jeder das Gleiche darunter. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Menschen können sehr Unterschiedliches damit meinen, wenn sie Gerechtigkeit fordern oder Ungerechtigkeit beklagen. Dies lässt sich für alle Bereiche zeigen, in denen Gerechtigkeitsfragen relevant werden: im Bereich der Verteilungsgerechtigkeit, der Austauschgerechtigkeit und der Strafgerechtigkeit. Verteilung. Welches Prinzip bei der Verteilung von materiellen (etwa Einkommen) und immateriellen Gütern (etwa Lob und Tadel) präferiert wird, hängt sowohl vom Gegenstand der Verteilung, von der Verteilungssituation und von individuellen Verteilungspräferenzen ab (Schmitt & Montada, 1982). Experimentell wurden bisher vorwiegend drei Verteilungskriterien untersucht: grundsätzliche Gleichverteilung, Verteilung nach Leistung, Verteilung nach momentaner Bedürftigkeit (Deutsch, 1975). Daneben sind eine große Zahl weiterer Kriterien in Gebrauch: etwa Chancengleichheit, Seniorität, Status, Besitzstand und Gruppenmitgliedschaft (Montada, 1995). Austausch. Auch in anderen Gerechtigkeitsfeldern können Menschen je nach Situation und je nach individueller Präferenz sehr unterschiedliche Ergebnisse oder Verhaltensweisen als gerecht oder ungerecht bewerten. Sozialer Austausch von Gütern, Informationen, Gefühlen oder Umgangsformen kann als gerecht angesehen werden, wenn subjektiv oder objektiv Ausgewogenheit (equity) von Nutzen und Investitionen herrscht, wenn Reziprozität (Gegenseitigkeit) oder aufgeschobene Reziprozität (wie im Generationenvertrag) herrscht oder wenn der Austausch so durch Abmachungen oder Verträge festgelegt wurde. Strafe. Auch im Bereich der Strafgerechtigkeit gibt es höchst unterschiedliche Vorstellungen darüber, was gerecht ist. Gilt z.B. zur Beurteilung von Taten nur das geschriebene Recht eines Staates zu einem bestimmten Zeitpunkt oder dürfen andere Rechtsnormen zur Beurteilung herangezogen werden (eine Frage, die erst in jüngster Zeit wieder durch die Aufarbeitung des DDR-Unrechts aktuell wurde)? Ist eine Strafe gerecht, wenn sie dem Täter ein seiner Tat adäquates Leiden auferlegt, wenn sie ihn zur Einsicht bringt, wenn sie eine Wiedergutmachung gegenüber den Opfern impliziert, usw.? Kulturelle und individuelle Gerechtigkeitsunterschiede Variable Gerechtigkeitsvorstellungen. Vorstellungen über gerechte Verteilungen, gerechten Austausch und gerechte Strafen sind kulturabhängig und können sich Schwierigkeiten und Fallstricke der Gerechtigkeit 189 Teil I Grundlagen über die Zeit verändern. Nader (1975) hat im Kulturvergleich festgestellt, dass es nahezu keinen Wert gibt, der nicht zu irgendeiner Zeit in irgendeiner Gesellschaft schon einmal als relevanter Beitrag gegolten hat, der Ansprüche auf die in dieser Gesellschaft relevanten Ressourcen begründet. Nader merkt überdies an, dass Individuen dazu neigen, die Beiträge, mit denen sie aufgewachsen sind, als absolut zu betrachten. Trotzdem stellen auch Kulturen und Zeitabschnitte keine homogenen Blöcke dar; innerhalb einer Kultur und innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes kann es erhebliche Unterschiede in den Auffassungen der Individuen darüber geben, was in einer bestimmten Situation als gerecht oder ungerecht anzusehen ist. Gruppengrenzen. Daneben gibt es Unterschiede hinsichtlich des Adressatenkreises, auf den bestimmte Gerechtigkeitsvorstellungen angewandt werden. Wer Gleichheit als Aufteilungsprinzip präferiert, muss dies nicht auf die ganze Menschheit beziehen. Der soziale Vertrag (sensu Lerner, 1977) definiert nicht die Rechte aller Menschen der Welt, sondern nur die Rechte der für das Individuum relevanten Menschen. Wo die eigene Welt aufhört und die der „anderen“ beginnt, ist dabei nicht klar definiert. Deutsch (1975) hat davon gesprochen, dass Menschen unterschiedliche Bandbreiten („scopes“) für Gerechtigkeit haben: Während die einen – genannt wird Albert Schweitzer – grundsätzlich die ganze Welt einbeziehen, beschränken sich die anderen auf die Grenzen der eigenen Familie. An dieser Stelle werden Gruppenidentifikationen und Gruppengrenzen relevant. Ungerechtigkeitssensibilität. Schließlich unterscheiden sich Menschen im Ausmaß, in dem sie überhaupt für (Un-) Gerechtigkeiten, die sie selbst erfahren, verüben oder beobachten, empfindlich sind. Einige fühlen sich z.B. schnell ungerecht behandelt, für andere liegt die Schwelle für Ungerechtigkeitsempfindungen sehr viel höher. Schmitt et al. (1995) haben diesbezüglich deutliche Persönlichkeitsunterschiede demonstriert. 3 Gerechtigkeitskonflikte Halten wir soweit fest: Eigeninteresse, besser: Eigeninteressen sind nicht die einzigen fundamentalen Motive von Menschen. Dagegen sprechen viele Indizien dafür, dass Gerechtigkeit wenn nicht das, dann doch zumindest ein wesentliches Motiv menschlichen Handelns darstellt. Der Wunsch, Gerechtigkeit zu realisieren, kann aber in der sozialen Wirklichkeit auf zahlreiche Hindernisse stoßen: Gerechtigkeitsmotive können mit anderen Motiven oder den unterstellten normativen Erwartungen der anderen konfligieren und Menschen vor einen Konflikt zwischen Gerechtigkeitsstreben und dem Streben nach sozialer Akzeptanz stellen. Zudem sind Menschen unterschiedlich sensibel für die Wahrnehmung von (Un-) Gerechtigkeit und unterliegen in unterschiedlichem Ausmaß Täuschungen und Illusionen über Gerechtigkeit. Schließlich bestehen sowohl zwischen sozialen Gruppen und Kulturen als auch innerhalb von Gruppen und Kulturen erhebliche Unterschiede darüber, was in einer 190 Gerechtigkeit und Gerechtigkeitspsychologie Teil I Grundlagen gegebenen Situation als gerecht oder ungerecht angesehen werden kann. Es gibt nicht die eine Gerechtigkeit, sondern vielfältige Möglichkeiten, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit zu konstruieren. Weil von Gerechtigkeit aber meist im Singular gesprochen wird (Montada, 2002), verabsolutieren Personen häufig ihre eigene Konstruktion von Gerechtigkeit. All dies birgt erhebliches Potential für soziale Konflikte. Konfliktpotential Konflikte resultieren nicht nur, wenn zwischen Individuen oder Gruppen nicht vereinbare Eigeninteressen aufeinander prallen oder wenn die eine Gruppe von Nutzenmaximierung und die andere von Gerechtigkeit geleitet ist, sondern auch, wenn beide Seiten Gerechtigkeit als Ziel verfolgen. Montada und Kals (2001) unterscheiden zwei Arten von Gerechtigkeitskonflikten: l Prinzipienkonflikt: Die erste Art von Konflikt entsteht, wenn zwei Parteien in einer konkreten Situation unterschiedliche Gerechtigkeitsprinzipien anwenden. Bei der Verteilung von Gütern geht zum Beispiel die eine Seite davon aus, dass Gleichverteilung geboten ist, während die andere eine Verteilung nach dem Leistungsprinzip fordert. l Anwendungskonflikt: Bei der zweiten Konfliktart wenden beide Parteien zwar das gleiche Gerechtigkeitsprinzip (z.B. das Leistungsprinzip) an, können sich aber nicht einigen, wer welche Leistung erbracht hat oder wie die Beiträge beider Seiten zu gewichten sind. Zu solchen Konflikten kommt es, weil Gerechtigkeitsstandards oft sehr allgemein formuliert sind und in der konkreten Ausgestaltung viel Interpretationsspielraum lassen. Heiße Konflikte. Es ist wichtig, wie Konflikte theoretisch konzipiert werden, weil aus einem unterschiedlichen Konfliktverständnis auch unterschiedliche Interventionen und Handlungsmöglichkeiten in Vermittlungsverfahren resultieren. Handelt es sich bei einem Konflikt „nur“ um die Konkurrenz zweier Parteien, um nicht vereinbare Interessen und knappe Ressourcen, oder geht es im Kern des Konflikts um verletzte Gerechtigkeitsansprüche und erlittene Ungerechtigkeit? Montada (2002) hat darauf hingewiesen, dass in einem Konflikt, der auf konfligierende Eigeninteressen beschränkt ist, die Parteien sich gegenseitig unterstellen und zugestehen, ihre eigenen Interessen bestmöglich zu verfolgen. Solche Konflikte führen deshalb nicht zu Ärger, Empörung und Feindseligkeit und können durch Verhandlung, kooperative Strategien, Kompromisse oder auch Aufgabe des Interesses beendet werden. Konflikte werden dagegen erst heiß, wenn zumindest eine Partei eine ungerechte Behandlung seitens der anderen Partei wahrnimmt, sich in ihren Rechten beschnitten oder ihre legitimen Ansprüche verletzt sieht. Die erlebte Ungerechtigkeit führt zu Empörungsgefühlen, Vorwürfen und Anklagen und rechtfertigt den Ruf nach Ausgleich und Bestrafung. Eigenschaften der Eskalation. Es ist ein typisches Kennzeichen solcher eskalierenden Konflikte, dass rationales Denken zunehmend abgeschaltet wird und klassische Eigeninteressen nichts mehr gelten, nicht einmal Leben und Gesundheit. Typisch für Gerechtigkeitskonflikte 191 Teil I Grundlagen so eskalierende Konflikte sind auch Perspektivendivergenzen: Die eine Seite ist nur gut, die andere nur böse, die eine ist nur Opfer, die andere nur Täter (→ Kap. 23 Feindbilder). Weil Gerechtigkeit im Singular benutzt wird, erscheint es den Beteiligten ausgeschlossen, dass es auch andere Sichtweisen geben kann und vielleicht auch die andere Seite Gerechtigkeit für ihre Sicht ins Feld führen kann. Die Gerechtigkeitsrhetorik muss aber nicht immer zur Klärung des Konfliktes beitragen, sondern erweitert häufig nur den Kreis der vom Konflikt Betroffenen. Das starke Gerechtigkeitsbedürfnis von Menschen stellt so gerade keinen Garanten für friedliche Konfliktlösungen dar, sondern kann im Gegenteil Konflikten mehr Schärfe geben und sie intensivieren. Konfliktlösung Wer hier wirkungsvoll intervenieren will, kann sich nicht auf einen reinen Interessenausgleich beschränken, sondern muss den gerechtigkeitspsychologischen Kern des Konflikts ins Auge fassen und an den Ungerechtigkeitserlebnissen und Gerechtigkeitsvorstellungen der Beteiligten ansetzen. Eine nachhaltige Konfliktlösung wird nur dann möglich sein, wenn auch die Verletzungen durch starke Unrechtsgefühle bewältigt und überwunden werden können. Aus der Gerechtigkeitspsychologie lassen sich dabei durchaus Handlungsmöglichkeiten ableiten. Montada und Kals (2001) empfehlen z.B., Emotionen wie Empörungsgefühle ernst zu nehmen, weil solche Emotionen auf subjektiven Erkenntnissen und Bewertungen beruhen, die aber häufig nicht klar artikuliert oder bewusst sind. Über die Reflexion der Emotionen gilt es dann zu einer rationalen Auseinandersetzung mit den Gerechtigkeitsvorstellungen der Parteien zu kommen. Montada und Kals (2001) haben das Verfahren der Mediation auf eine gerechtigkeitspsychologische Grundlage gestellt und zeigen eine Vielzahl daraus gewonnener Interventionsmöglichkeiten auf. Ihre Strategie zur Bearbeitung von Gerechtigkeitskonflikten umfasst die Klärung der Gerechtigkeitsvorstellungen, die Vermittlung von Verständnis für die Gerechtigkeitsvorstellungen der anderen Parteien, die Vermittlung von Einsicht in die Dilemmastruktur von Gerechtigkeitskonflikten, die positive und empirische Relativierung von Gerechtigkeitsnormen, die Begründung subjektiver Ansprüche und die Einhaltung von Prinzipien der Verfahrensgerechtigkeit. (→ Kap. 37 Mediation.) LITERATUREMPFEHLUNG Lerner, M. J. (1980). The belief in a just world – a fundamental delusion. New York: Plenum. Montada, L. & Kals, E. (2001). Mediation. Lehrbuch für Psychologen und Juristen. Weinheim: Beltz PVU. Literatur Deutsch, M. (1975). Equity, equality, and need: What determines which values will be used as the basis of distribution justice? Journal of Social Issues, 31 (3), 137 – 149. 192 Gerechtigkeit und Gerechtigkeitspsychologie Literatur Teil I Grundlagen Hoffman, M. L. (1979). 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