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Kunden Werben Kunden: Teilnahmebedingungen

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Teilnahmebedingungen für die Aktion „Kunden werben Kunden“ der Stadtwerke Kiel AG 1. Gegenstand der Aktion „Kunden werben Kunden“ Im Rahmen der Aktion „Kunden werben Kunden“ können Bestandskunden der Stadtwerke Kiel AG (nachfolgend „Werber“ genannt) Neukunden für die Produkte „24/7 HorizontStrom“ und/ oder „24/7 HorizontGas“ der Stadtwerke Kiel AG nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen werben. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme des Werbers 2.1 Der Werber ist eine natürliche Person und hat einen bestehenden Stromund/ oder Erdgasliefervertrag bei der Stadtwerke Kiel AG. 2.2 Die Teilnahme an der Aktion „Kunden werben Kunden“ erfolgt ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken. Die Werbung des Geworbenen durch den Werber darf nicht gewerbsmäßig erfolgen. Der Werber ist nicht berechtigt, im Namen der Stadtwerke Kiel AG aufzutreten. 2.3 Der Werber teilt dem Geworbenen seinen Vor- und Zunamen, sowie die Kundennummer mit, welche dieser im Rahmen des Online-Bestellprozesses nach nachfolgender Ziff. 3.3 angibt. 2.4 Der Werber hat seine Bankverbindung bei der Stadtwerke Kiel AG hinterlegt, welche zur Prämienauszahlung genutzt werden kann. 3. Voraussetzungen für die Teilnahme des geworbenen Neukunden 3.1 Neukunde ist, wer in den letzten sechs (6) Monaten vor Auftragseingang an der angegebenen Lieferadresse (Entnahmestelle) kein mit der Stadtwerke Kiel AG bestehendes Strom- und/ oder Gaslieferverhältnis hatte. 3.2 Der Neukunde erteilt mit Auftragserteilung ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten der Stadtwerke Kiel AG. 3.3 Die Auftragserteilung für „24/7 HorizontStrom“ und/ oder „24/7 HorizontGas“ durch den geworbenen Neukunden erfolgt über das Online-Auftragsformular auf der Internetseite: www.stadtwerke-kiel.de/kundenwerben 3.4 Der Lieferbeginn des geworbenen Neukundenvertrages darf am Tag der Auftragserteilung nicht weiter als zwölf (12) Monate in der Zukunft liegen. 3.5 Der Werber und der Geworbene dürfen nicht ein und dieselbe Person sein. Sie dürfen des Weiteren nicht an derselben Verbrauchstelle mit Energie beliefert werden. 4. Prämie für den Werber 4.1 Die Prämie für einen geworbenen Neukundenvertrag, der über einen OnlineAuftrag nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 3.3 zustande gekommen ist, beträgt 50,- €. Ein Werber hat die Möglichkeit, mehrere Neukunden bzw. Neukundenverträge zu werben. Für jeden geworbenen Energieliefervertrag mit einem Neukunden erhält der Werber jeweils eine Prämie i.H.v. 50,- €. Die Prämie wird nach Zustandekommen des Energieliefervertrages mit dem Geworbenen auf das der Stadtwerke Kiel AG bekannte Bankkonto des Werbers ausgezahlt. 4.2. Der Prämienanspruch des Werbers besteht nur, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und weder vom Kunden noch von der Stadtwerke Kiel AG abgelehnt, widerrufen oder gekündigt wurde. 5. Gutschein/ Neukundenbonus für den Geworbenen 5.1. Der Geworbene erhält bei Abschluss des Energieliefervertrages einen Gutschein eines Kooperationspartners der Stadtwerke Kiel AG i.H.v. 25,€. Änderungen hinsichtlich der Kooperationspartner, bei denen die von der Stadtwerke Kiel AG ausgegebenen Gutscheine eingelöst werden können, bleiben vorbehalten. 5.2 Des Weiteren erhält der Geworbene einen Neukundenbonus nach näherer Maßgabe der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Produkts „24/7 HorizontStrom“ und/ oder „24/7 HorizontGas“. 6. Datenschutz Der Neukunde verpflichtet sich, die ihm vom Referenzkunden mitgeteilten Kundendaten lediglich im Rahmen dieser Aktion „Kunden werben Kunden“ bei seiner Auftragserteilung zu verwenden. Im Übrigen gilt der im Rahmen der Auftragserteilung des Energieliefervertrages von der Stadtwerke Kiel AG mitgeteilte Datenschutzhinweis. Stand: 06.08.2015 Stadtwerke Kiel AG Uhlenkrog 32 24113 Kiel