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DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Kurs für Fortgeschrittene Kant. Gebäude- und Wohnungsregister Schulungsunterlagen Februar – November 2016
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Herzlich Willkommen
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Inhaltsverzeichnis >
Begrüssung
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kGWR:
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Baustatistik
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Archivierung
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kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft >
Einwohnerkontrolle
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Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
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Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
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Geres Message Viewer (GMV)
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Loginanträge ERS und AGOBIS
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Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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kGWR:
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Baustatistik
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Archivierung
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kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
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Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
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Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
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Fragen
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Statistik Aargau Nachfolgend ist die Nutzung der Daten durch die Statistik Aargau beschrieben.
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Der aktuelle Gebäude- und Wohnungsbestand > Es wird der effektive Wohnungsbestand ermittelt. > Das Eidgenössische GWR liefert jährlich eine neue Grundbestandsaufnahme. > Die Veränderungen des Gebäude- und Wohnungsbestandes von Jahr zu Jahr müssen mit den Mutationen aus der Bau- und Wohnbauerhebung erklärt werden können. Dabei gilt die Formel:
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Der aktuelle Gebäude- und Wohnungsbestand Bestand Gebäude bzw. Wohnungen Vorjahr + Neuerstellte Gebäude bzw. Wohnungen ± Gewinn und Verlust durch Umbau – Verlust durch Abbruch ± Bereinigungen (ist die Differenz, die nicht erklärt werden kann) -------------------------------------------------------------------= Bestand aktuelles Jahr
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Entwicklung der Bereinigungen
§ Die Bestände sind plausibel § Seit der jährlichen Erfassung 2010 gibt es eine hohe Anzahl Bereinigungen - Differenzen, die nicht mit Neu, Umbau oder Abbruch erklärt werden können. DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
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Schlussfolgerung > Mit den Mutationen (Neubau, Umbau, Abbruch), die ebenfalls aus dem GWR gezogen werden, können die Veränderungen der Wohnungsbestände aber nicht erklärt werden! > Die Zahl der entstehenden jährlichen Bereinigungen ist damit zu hoch. > Behebung: > Das GWR muss unbedingt aktuell gehalten und laufend nachgeführt werden. Neue Wohnungen müssen über ein Bauprojekt erfasst werden.
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Nutzen bzgl. Wohnungszahlen ˃ Wichtiger Wirtschaftsindikator für Bauwirtschaft und Immobilienhandel Ungenaue Registerführung führt dazu, dass der Wohnungszuwachs nicht über die Bautätigkeit erklärt werden kann. Damit besteht die Gefahr, dass die effektive Bautätigkeit über- oder unterschätzt wird. Dies kann gerade für Bauinvestoren zu folgeschweren Fehlinvestitionen führen, was langfristig zu grossen volkswirtschaftlichen Schäden führen kann. Ungenaue Registerführung hat also unter Umständen indirekte finanzielle Folgen für die Gemeinden. DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
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Erhebungsdaten Baustatistik kGWR 1. Zyklus: 05.01. 2. Zyklus: 05.04. 3. Zyklus: 05.07. 4. Zyklus: 05.10. Fällt das Datum auf ein Wochenende oder einem Feiertag, gilt immer der vorherige Werktag als Abgabetermin.
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Gesetzliche Grundlage Register- und Meldegesetz, RMG, SAR 122.200, vom 18.11.2008 §18 Bearbeitungsweise Die Gemeinden verarbeiten Meldungen, welche die Einwohner- oder Objektregister betreffen, raschestmöglich und melden die Mutationen umgehend an das kantonale Einwohnerbeziehungsweise Objektregister.
D. h.: Alle Bauprojekte erfassen bzw. spätestens nach Erteilung der Baubewilligung!
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Baustatistik: Hilfsmittel •
Merkmalskataloge: Gebäude- und Wohnungen Bauprojekte
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/00/05/blank/01/06/01. html
•
Merkblätter BFS Nr. 11 Umbauprojekte à Wichtig!
https://www.housing-stat.ch/de/benutzerhilfen_Merk.html
•
Zusammenfassung wichtigster Fachwörter
https://www.ag.ch/de/dvi/gemeindeaufsicht/fachstelle_datenaustausch/o bjektregister/schulungen_1/schulungen_3.jsp
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Qualitätskontrolle
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Qualitätskontrolle Qualitätskontrolle: Übersicht aller Fehler, Warnungen und fehlerfreien Entitäten
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Erhebungsstelle
Voraussetzung: Qualitätskontrolle = 100% Qualitätskontrolle starten (Job startet sofort)
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Qualitätskontrolle Während die Überprüfung läuft, können keine Daten erfasst werden.
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Abschluss Baustatistik
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Baustatistik: Suchkriterien Auswahlmöglichkeit um nach unterschiedlichen Projektstatus zu suchen.
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3 Auswahlmöglichkeit um direkt nach Projekten mit Fehlern oder mit Warnungen zu suchen.
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Baustatistik: Fehlerliste
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Suchkriterien für die Baustatistik Durch Klick auf „Prüfungsergebnis anzeigen“ werden die Fehler und/oder Warnungen in einem neuen Fenster angezeigt
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Monatliche Fehlerliste Fachstelle Die monatliche Fehlerliste, welche von der Fachstelle Datenaustausch generiert und versandt wird, entspricht den bestehenden Fehlern im GWR gemäss den oben aufgeführten Folien.
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Kontrollliste vom BFS (I) Nach Abschluss der Baustatistik werden vom BFS Kontrolllisten erstellt. Das BFS überprüft die Eingaben auf deren "Logik". Dies hat zur Folge, dass im kGWR fehlerfreie Eingaben angepasst werden müssen. Beispiel: Typ der Bauwerke à Auf welche Art von Gebäude sich der Umbau bezieht (z. B. EFH). Wir empfehlen die Bereinigung der Liste bis zur nächsten Erhebung vorzunehmen. Die Fehler sind in rot und in blau markiert. Beide Fehlertypen müssen im kGWR behoben werden.
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Kontrolllisten vom BFS (II)
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Häufigste Eingabefehler (I) Bauprojekte: • Neue Gebäude und Bauprojekte werden nach Datenlieferung der Fachstelle an das BFS erfasst • Alle Bauprojekte erfassen (Tiefbau, Reklametafeln, etc.) • Status stufenweise eingeben à Wichtig für den Meldefluss zwischen Bauverwaltung und Nachführgeometer • Status "Bewilligung erteilt aber nicht baubegonnen": projektiertes Gebäude erfassen • Typ der Bauwerke: bezieht sich immer auf das bestehende Gebäude (EFH, MFH, etc.) à BFS-Merkblatt Nr. 11 • Fertigerstellte Gebäude und Wohnungen im Bauprojekt erfassen
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Häufigste Eingabefehler (II) Bauprojekte: • Bauende nachtragen • Baumonate nachtragen • Bei Grossprojekten Anzahl der Wohnung zwischen Bauprojekt und Gebäude überprüfen (muss übereinstimmen)
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Häufigste Eingabefehler (III) Gebäude: • Abbruch mit Neubau: Das bestehende (alte) Gebäude abbrechen. Der Neubau neu erfassen: Kein EGID-Recycling! à BFS Merkblatt Nr. 12 • Status "projektiert/im Bau": Baujahr erst nach Fertigstellung einsetzen • Fehlende Adresse/Eingänge • Renovationsjahr einsetzen bei grossen An- bzw. Umbauten und Wechsel der Heizungsart à BFS Merkblatt Nr. 11 • Bei Umbauten bleibt der Gebäudestatus "bestehend" • Neue Gebäude via Bauprojekt erfassen • Neue Wohnungen dürfen bei bestehenden Gebäuden nur via Bauprojekt erfasst werden • Versicherungsnummer nachtragen DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
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Häufigste Eingabefehler (V) Gebäude: • Baujahr der Wohnung liegt vor dem Baujahr des Gebäudes • Baumonat und –jahr liegen nach dem Datum der Fertigstellung des Projekts
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Empfehlungen zur Aufwandminimierung •
• •
Bauprojekte laufend auf Stand überprüfen und abschliessen (häufigster Fehler: Aufgrund der Baudauer ist das Projekt abgeschlossen. Bitte überprüfen.) Fehler sind im System nach erfolgter Speicherung sofort ersichtlich à sofort beheben und nochmals speichern. Neubauten mit Wohnnutzung werden von der EWK benötigt à diese Eingaben mit Prio 1 behandeln.
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Erhebungsstelle: Kosten ˃ Die Kosten werden jeweils im 1. Quartal erhoben > Definition der Unterhaltsausgaben Als Ausgaben für Unterhaltsarbeiten gelten die Kosten für Instandhaltung (Wahren der Funktionstüchtigkeit). Nicht bauliche Unterhaltsarbeiten (z. B. Winterdienst) werden nicht erfasst. Für alle anderen Arbeiten der öffentlichen Verwaltungen (Neubauten, Umnutzungen, Erweiterungen und Abbrüche) müssen Projekte erfasst werden. > Kontierung Konto 3140 – 3145 sowie Ausgabenkonto aus Investitionsrechnung berücksichtigen (5000 / 5010 / 5020 / 5030 / 5040)
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Begrüssung
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Baustatistik
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Archivierung
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Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
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Fragen
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Archivierung Die Baustatistik-Lieferung an das BFS darf nur aktuelle Daten beinhalten. Bauprojekte, welche den Status annulliert, zurückgestellt oder abgeschlossen erhalten, werden somit nach erfolgter Quartalslieferung an das BFS, archiviert. In der Zeit zwischen Lieferung der kGWR-Daten an das BFS und der Freigabe der Daten durch das BFS, kann eine Woche vergehen. In dieser Zeit können neue Bauprojekte erstellt jedoch bestehende nicht verändert werden. Nach erfolgter Archivierung werden die Gemeinden via Mail informiert. Die Fachstelle Datenaustausch ist bestrebt, diese aktuelle Methode zu optimieren und die Zeitdauer von einer Woche zu verringern. DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
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Archivierung: Anzeige im kGWR Archivierte Bauprojekt werden im kGWR kursiv angezeigt. Bei der Bauprojektsuche muss der Status "alle anzeigen" ausgewählt werden.
In der Ansicht "Qualitätskontrolle" werden die archivierten Bauprojekte mit dem Validierungsstatus "nicht getestet" angezeigt. Diese Bauprojekte werden nicht mehr auf Fehler überprüft.
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Archivierung: Bauprojekte können innerhalb von 2 Jahren ab Archivierungsdatum reaktiviert werden. Die Reaktivierung von Bauprojekten erfolgt via Mailantrag an die Fachstelle Datenaustausch. Maske: Bauprojekt ändern
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Bauprojekt: Löschauftrag • Bauprojekte können nicht gelöscht werden! Es kann nur der Projektstatus auf annulliert gesetzt werden. • Sind dem zu annullierenden Bauprojekt Gebäude zugeordnet, muss diese Zuordnung aufgehoben werden. • Ist ein projektiertes Gebäude mit dem annullierten Bauprojekt verbunden, muss nach erfolgter Aufhebung der Zuordnung ein Löschauftrag für das Gebäude an die Fachstelle Datenaustausch erfolgen.
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Bauprojekt annullieren
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Zuordnung zum Gebäude aufheben
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Löschaufträge: Gebäude
E-Mail an die Fachstelle Datenaustausch wird generiert. Gelöschte Gebäude können nicht mehr reaktiviert werden!
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Ext. Bausoftware • • •
• •
•
ALLE Bauprojekte an das kGWR übermitteln. Übermittlung muss laufend erfolgen. Der Baustatistikabschluss kann nach erfolgter Initialisierung erst am folgenden Tag getätigt werden (Aufgrund der Thematik "Abschluss Baustatistik). Es müssen alle Fehler behoben werden. Die Reaktivierung von Bauprojekten ist via Web Service nicht möglich. Die Anfrage kann via Mail oder telefonisch an die Fachstelle Datenaustausch erfolgen. Es gibt keine direkten Schnittstellen zum AGOBIS oder GMV via ext. Bausoftware.
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Ext. Bau- und EWK-Software •
Damit das Zusammenspiel zwischen ext. Software und kGWR einwandfrei funktioniert gilt es folgendes zu beachten: • Fachstelle Datenaustausch über den Wechsel informieren • Name des Produkts angeben • Name der Benutzer angeben • USERID und Passwort der Benutzer muss sowohl im kGWR hinterlegt werden (erledigt Fachstelle Datenaustausch) sowie in der ext. Software
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Geres Systemlandschaft Kanton Aargau kGWR und ERS
Bauverw.
EWK
GUI
GUI
Gemeinde EWKSystem
ERS
Fehlerrapport Statistik
MutationsMeldung
Gebäude- und Wohnungsreg.
Einwohnerregister
GWR
Web Service Statistiklieferung
Statistiklieferung
GUI MutationsMeldung
GemeindeBau-SW
Bauverw.
Sedex Eidg. Einwohnerreg. DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Fehlerrap.
Eidg. GWR 44
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
Bauverw.
EWK
GUI
GUI
Gemeinde EWKSystem
Gebäude- und Wohnungsreg.
Einwohnerregister
ERS File
Fehlerrapport Statistik
MutationsMeldung
Statistiklieferung
Amtl. Vermessung
Web Service
GWR Mail
Nachführgeometer
GUI MutationsMeldung
Web Service Statistiklieferung
GemeindeBau-SW
Bauverw.
Sedex Eidg. Einwohnerreg. DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Fehlerrap.
Eidg. GWR 45
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau Grundbuch Div. berechtigte User
Aarg. Grundstück- und Objektinformationssystem AGOBIS (Basis: Intercapi)
EWK
Web Service
GUI
Gemeinde EWKSystem
Einwohnerregister
ERS
(Grundeigentümer)
Fehlerrapport Statistik
Statistiklieferung
File
MutationsMeldung
GUI
Gebäude- und Wohnungsreg.
Grundbuch (Capitastra)
Web Service
Bauverw.
Link
GB-Verw.
Personenindex
via Routing
MutationsMeldung
WS
Amtl. Vermessung
Web Service
GWR Mail
Nachführgeometer
GUI
Grundbuch Meldung
Web Service Statistiklieferung
GemeindeBau-SW
Bauverw. Grundbuch Meldung
Sedex Eidg. Einwohnerreg. DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Fehlerrap.
Eidg. GWR 46
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau Geres Message Viewer Div. berechtigte User
Aarg. Grundstück- und Objektinformationssystem AGOBIS (Basis: Intercapi)
EWK
Web Service
GUI
Gemeinde EWKSystem
Einwohnerregister
ERS
(Grundeigentümer)
Fehlerrapport Statistik
Statistiklieferung
Grundbuch (Capitastra) File
Web Service
MutationsMeldung
Bauverw.
Link
GB-Verw.
Personenindex
via Routing
MutationsMeldung
WS
Amtl. Vermessung
Web Service
GUI
GUI
Gebäude- und Wohnungsreg.
Geres Message Viewer
GWR
GMV
Mail
Nachführgeometer
GUI
Grundbuch Meldung
GUI
Div. berechtigte User
Web Service Statistiklieferung
GemeindeBau-SW
Grundbuch Meldung
Bauverw. Grundbuch Meldung
Sedex Eidg. Einwohnerreg. DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Fehlerrap.
Eidg. GWR 47
Inhalt kGWR: Eckdaten • • • •
Gebäude projektiert Gebäude im Bau Gebäude bestehend mit Wohnnutzung Gebäude bestehend ohne Wohnnutzung
• laufende Bauprojekte
2'280 1'094 162'260 11'151 11'225
Stand Januar 2016
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Notwendigkeit von aktuellen Daten (I) • Wichtig für Datennutzer wie • Amtliche Vermessung • Nachführungsgeometer • Zivilschutz • Aarg. Gebäudeversicherung • Amt Bau, Verkehr und Umwelt • Amt für Statistik • Einwohnerkontrollen • Steuerämter (Kanton und Gemeinden)
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Notwendigkeit von aktuellen Daten (II) • Basis für • die Planung territorialer Infrastrukturen (Schule, ÖV, Energie, Feuerwehr) • Erhebung konjunkturelle Bautätigkeit • eUmzug • eBaugesuch • Zivilschutz: Beitragsberechnungen an Eigentümer • Investitionen in der Bauwirtschaft und Immobilienhandel (Wirtschaftsindikator)
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•
Dateneingaben • eGWR (Bund)
•
E-Export aus kGWR durch Einwohnerkontrolle (EWK)
•
Fachstelle Datenaustausch: - Betrieb des kGWR - Erstellung von Dokumentationen - Lieferung I-Export an Bund - Bindeglied zwischen Bund und Gemeinden - Support Datenerfasser und Datenbezüger
BV/EWK
kGWR (Kt. AG)
BV GemeindeSoftware
NachführGeometer
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Datenerfassung im kGWR durch Bauverwaltung (BV) Nachführungsgeometer erfasst Koordinaten
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Abhängigkeit zwischen BV und EWK (I) • EWK benötigt EGID und EWID um die Personen korrekt zuteilen zu können • Abgleich der Daten für die Statistiklieferung erfolgt zwischen dem kant. Einwohnerregister und dem eidg. Gebäude- und Wohnungsregister! • WICHTIG: Gebäudedaten müssen im kGWR vor Abgabe der Baustatistik erfasst sein.
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Abhängigkeit zwischen BV und EWK (II)
BV
EWK Mutationsmeldungen
E-Export
kGWR
kEWK Rückmeldung
Validierung bzw. Statistiklieferung
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Baustatistik ¼ jährlich
eGWR
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Häufige Fehler: Validierung/Statistiklieferung Einträge im kGWR erfolgen nach Baustat.
BV
EWK
Erfassung 18.4. Mutationsmeldungen
E-Export am 18.4.
kGWR
kEWK Rückmeldung Baustatistik 10.4. Validierung bzw. Statistiklieferung (Stand 18.4.)
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eGWR (Stand 10.4.)
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Häufige Fehler: Validierung/Statistiklieferung Einwohnerregister •
EGID/EWID ungültig •
Ursache: Abgleich der Personendaten wird mit dem eidg. GWR vorgenommen. Erfassung neuer Gebäude/Wohnungen sind noch nicht im eidg. GWR nachgetragen.
•
Zusätzlicher Fehler: mehr Haushalte als Wohnungen gemeldet. •
•
Adresse ist nicht identisch mit der Adresse des Gebäudes im GWR. •
•
Ursache: Wohnungen wurden erfasst, sind jedoch noch nicht im eidg. GWR nachgetragen.
Ursache: Hausnummer fehlt im GWR. Anpassungen an der Adresse wurden nach der Baustatistik vorgenommen.
EGID/EWID fehlt •
Ursache 1: E-Export wurde noch nicht vorgenommen (meistens durch Einwohnerkontrolle) und die Personen nicht zugeteilt.
•
Ursache 2: Gebäude wurde noch nicht im GWR erfasst, obwohl die Personen bereits darin wohnen.
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Schnittstelle AV/NFG (I) •
•
•
Die amtliche Vermessung (AV) bildet die Grundlage zur Sicherung des Grundeigentums. Sie ist Bestandteil des Grundbuchs. Der Nachführungsgeometer (NFG) erfasst aufgrund der kGWRMeldung "Bewilligt" und dem Grundrissplan der Gemeinde die projektierten bzw. bewilligten Gebäude. Bei der Einarbeitung der Gebäude werden, sofern diese im Bauprojekt vorhanden sind, Identifikationsnummern (EGID und EDID), Gebäudeadresse (Strassenname und Hausnummer) und die Gebäudeversicherungsnummer erfasst.
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Schnittstelle AV/NFG (II) • •
•
Der NFG liefert die Koordinaten des Gebäudes und des Gebäudeeingangs an das Gebäude- und Wohnungsregister. Die projektierten bzw. bewilligten Gebäude sind kurz darauf in den Onlinekarten auf dem Geoportal des Kantons ersichtlich www.ag.ch/geoportal ð Onlinekarte "Amtliche Vermessung" Der Grundriss der Gebäude sowie die Angaben dazu (z.B. Strassenname und Hausnummer) stehen somit den Benutzern (insb. Werkbetreiber) frühzeitig zur Verfügung (z.B. für Einmessungen).
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Schnittstelle AV/NFG (III) • •
Der Nachführungsgeometer erhebt aufgrund der kGWRMeldung "Fertigstellung" das bestehende Gebäude im Feld. Bei der Aufnahme der Gebäude werden Identifikationsnummern (EGID und EDID), Gebäudeadresse (Strassenname und Hausnummer) und die Gebäudeversicherungsnummer erfasst.
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Nutzen & Ergebnisse: Grundbuchplan • • •
Die Gebäude (projektiert und bestehend) werden in der amtlichen Vermessung bzw. im Plan für das Grundbuch erfasst. Viele Bereiche in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben basieren auf den Daten der amtlichen Vermessung. Nutzung der Daten über das Geoportal des Kantons www.ag.ch/geoportal ð Onlinekarte "Amtliche Vermessung" (740'000 Zugriffe im Jahr 2014).
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Nutzen & Ergebnisse: «Gebäudeadressen»
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Gebäude projektiert
•
Die Angaben aus dem Gebäude- und Wohnungsregister und der amtlichen Vermessung bilden den schweizweiten Datensatz der Gebäudeadressen Dieser ist Grundlage für… • Alarmierung der Blaulichtorganisationen • Adresssuche in Geoportalen (z.B. map.geo.admin.ch) Gebäude bestehend
•
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Abhängigkeiten Nachführungsgeometer Tätigkeit
Voraussetzung
E-Mail an NFG
E-Mail an BV
Erfassung neues Bauprojekt
-
Bauprojekt hat Status "bewilligt" Gebäude mit Eingang ist dem Bauprojekt zugeordnet
Meldung Nr. 1a "Bewilligung"
Meldung Nr. 1b "Grundrissplan"
Erfassung neues Bauprojekt mit Abbruch
-
Bauprojekt hat Status "bewilligt" Gebäude hat Status "abgebrochen"
Meldung Nr. 2 "Abbruch"
Erfassung neues Bauprojekt Neubau
-
Bauprojekt hat Status "bewilligt" Gebäude mit Eingang ist dem Bauprojekt zugeordnet Gebäude hat Status "bestehend"
Meldung Nr. 3 "Fertigbaukontrolle"
Meldung Nr. 4 "Nichtrealisierung"
-
Bauprojekt erhält Status "annulliert" oder "zurückgestellt" Gebäude mit Eingang ist dem Bauprojekt zugeordnet Gebäude hat Status "projektiert"
Neue Strasse
-
Erfassung neue Strasse
Mutation Strasse
-
Änderungen/Korrekturen (Rechtschreibfehler)
Meldung Nr. 5 "Neuerfassung Strasse" Meldung Nr. 6 "Mutation Strasse"
Statusänderung im Bauprojekt
-
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kGWR:
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Aarg. Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS) Im AGOBIS können folgende Informationen abgefragt werden: • Grundstückinformationen • Grundbuchmeldungen • mit sensitive Daten für Steuerverwaltung • ohne sensitive Daten für alle weiteren Nutzer • Aktuelle Eigentümeradressen (wenn im Kanton AG wohnhaft) • direkte Schnittstelle zum kGWR und zum GMV
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Einstieg via AGOBIS
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GWR-Abfrage im AGOBIS
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Detailansicht Gebäude im AGOBIS
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Grundstückinformationen im AGOBIS
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Anzeige von Eigentümeradressen im AGOBIS > Eigentümer und andere Berechtigte > Beispiel: Natürliche Person
Hediger Muster Muster Viktoria 01.01.9999
Musterstr. 10 1111 Muster
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Eigentümeradressen: Quellen • Eigentümeradresse aus dem Grundbuch wird angezeigt, sofern keine bessere vorhanden ist. • Für im Kanton Aargau wohnhafte Personen, wird die Adresse aus dem Einwohnerregister (ERS) angezeigt. • Ausblick: • Ausserkantonale Eigentümer: Abruf via kant. Steuerverwaltung (Termin offen). • Adressen zu Unternehmen: Abruf via Unternehmensregister (Termin offen).
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Grundbuchmeldungen im AGOBIS
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AGOBIS - Grundbuchdaten •
Grundbuchdaten, bestehend aus • Grundstückbeschreibung • Eigentum • Dienstbarkeiten und Grundlasten • Anmerkungen (nur öffentliche) • Vormerkungen • Grundpfandrechte
•
Einsichtsrecht richtet sich nach dem gesetzlichen Auftrag
•
Führung Liegenschaftsverzeichnis wird zu klären sein
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AGOBIS - e-Grundbuchmeldung •
Grundbuchgeschäfte mit Eingang bis 31.12.2014 à Grundbuchmeldung auf Papier
•
Grundbuchgeschäfte mit Eingang ab 01.01.2015 à Grundbuchmeldung via GMV bzw. AGOBIS
•
Zusätzlich für Steueramt elektronische Vertragskopie
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Einstieg via kGWR: Gebäude
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Einstieg via kGWR: Bauprojekt
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Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
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Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
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Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
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Geres Message Viewer: Funktionen • Meldung • verschieben • weiterleiten • als ungelesen markieren • als erledigt markieren • löschen • Notizen erfassen / anzeigen • Ordner erstellen
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Geres Message Viewer (GMV)
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GMV: Nachrichteninhalt
Link zu Grundstückinformationen
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Grundbuchmeldung im PDF-Format
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Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
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Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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Loginantrag ERS/GWR • Formular für Loginanträge unter www.ag.ch/gemeindeabteilung/ > Fachstelle Datenaustausch > Benutzerverwaltung > Loginantrag • Vorgehen: Die von der Gemeinde definierte Ansprechperson füllt den Antrag aus. Der von allen Parteien unterschriebene Antrag kann via Mail an die Fachstelle zugesandt werden.
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Loginantrag ERS: Zugriff auf das kant. Einwohnerregister • Bedingungen • Datensicherheitskonzept der Gemeinde muss vorhanden sein. • Der Zugriff ist nur für Personen zulässig, welche ihre Haupttätigkeit auf einer Einwohnerkontrolle ausüben.
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AGOBIS: Zugriffsrechte • Der Antrag muss im Original der Fachstelle Datenaustausch zugestellt werden • Das Grundbuch bearbeitet den Antrag und vergibt die Zugriffsrechte • Eine direkte Schnittstelle zwischen kGWR und AGOBIS erfolgt nur wenn eine AGOBIS-Berechtigung vorhanden ist • Zugriffe werden protokolliert, Aufbewahrungsfrist 2 Jahre • Fragen zur Funktionalität im AGOBIS, welche nicht das kGWR betreffen, können direkt an das Grundbuch gestellt werden • Link: https://www.ag.ch/de/dvi/grundbuch_vermessung/grundbuch/informatisiertes_ grundbuch__grunag_/intercapi/intercapi_1.jsp
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Inhaltsverzeichnis >
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft >
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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eBaugesuch • Elektronischer Baubewilligungsprozess Der Kanton Aargau als Dienstleister möchte für die Abwicklung von Baugesuchen eine möglichst medienbruchfreie Lösung anbieten. Nutzniesser sind der Kanton, die Aargauer Gemeinden sowie Architekten, Planer und Bauherren. • Terminplan • Mai 2016 – Februar 2017: Realisierung • Ab ca. September 2016: Testen der Applikation durch Pilotgemeinden • Februar 2017: Einführung in den Pilotgemeinden • Das Projekt wird nicht durch die Fachstelle Datenaustausch betreut. Auftraggeber ist das BVU.
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eUmzug - Vision Gemeinden und der Kanton Aargau unterstützen die meldepflichtige Bevölkerung bei den Meldeprozessen Zuzug, Umzug und Wegzug innerhalb der Gemeinde bzw. dem Kanton, Wegzug in einen anderen Kanton sowie Zuzug in den Kanton Aargau mit einem einfach verständlichen elektronischen Angebot als Alternative zum Schaltergang. Die bestehende und bewährte E-GovernmentInfrastruktur des Kantons Aargau stellt dabei die dafür notwendigen zentralen Transaktionsfunktionen sicher.
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eUmzug - Projektstand
Freigabe vorgesehen am 15.10.2015 DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
88
eUmzug - Prozess
Auswahl Wegzugs/ Zuzugsgemeinde
Wegzugs-
information
1
Zuzugs-
information
2
Identifikation GERES
Informationen kGWR EK Wegzugsgemeinde
eCH-0093 Legende: 1) Identifikation "umzugswilliger" Person im GERES 5 2) Adressinformationen aus dem kGWR 3) Gebührenzahlung bei der EWK 4) Meldung an die Wegzugsgemeinde (Wer, wann, wohin) 5) Wegzugsgemeinde meldet nach Überprüfung den Zuzug 6) Meldung an "umzugswillige" Person, dass Wegzug erfolgreich war DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Bestätigung und Bezahlung
3 6
Payment
4
eCH-0194
EK Zuzugsgemeinde
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Neue Verordnung BFS zum GWR •
Das BFS plant einige Neuerungen im GWR. Als Grundlage dient ein neuer Merkmalskatalog, welcher Gebäude- und Bauprojektmerkmale enthält.
•
Bei den Neuerungen geht es hauptsächlich um Anpassungen bei Gebäuden.
•
Es werden Arbeitsgruppen gebildet, bei denen der Kanton Aargau vertreten ist, damit das Mitspracherecht gesichert ist.
•
Bisher sind keine definitiven Änderungen vorhanden.
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Archivierung
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Geres Message Viewer (GMV)
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>
Fragen
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91
Fragen
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Ansprechstellen Fachfragen kGWR / Objektregister Gemeindeabteilung, Fachstelle Datenaustausch
[email protected] Tel. 062 835 41 90 Nicolina Novara:
[email protected] Tel. 062 835 41 94 Nadine Lindemann:
[email protected] Tel. 062 835 41 95
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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