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Landratsamt Freudenstadt – Landwirtschaftsamt Horb Warndienst Nr. 7 vom 13.05.2016 Heute Informationen zu: 1. 2. 3. 4.
Winterraps Erbsen / Ackerbohnen – Blattrandkäfer Wintergerste FAKT – Blühmischung
1. Winterraps Die Winterrapsbestände im gesamten Landkreis haben sich dieses Jahr in den allermeisten Fällen prächtig entwickelt und befinden sich momentan in der Vollblüte bzw. bereits am Abblühen. Die notwendigen Blütenbehandlungen wurden abgeschlossen und im Regelfall ein Insektizid zur Eindämmung des Kohlschotenrüsslers in Verbindung mit der Kohlschotenmücke beigemischt. Der Kohlschotenrüssler richtet durch seinen Befraß zwar keinen direkten Schaden an, allerdings legt dieser Larven in die Rapsschoten ab, welche wiederum die Körner für ihren Reifungsfraß benötigen. Zudem gilt der Kohlschottenrüssler als „Dosenöffner“ für die Kohlschotenmücke, welche ebenfalls ihre Eier durch die Einstichstelle in die Schote ablegt. Die Larven ernähren sich unisono von den in der Kornfüllungsphase gebildeten Samen. Abb. 1: Kohlschotenrüssler Weitere indirekte Schäden können Fäulnis, Auswuchs und vor allem ein vorzeitiges öffnen der Schoten sein (sobald der Randbereich eines Rapsschlages zur Abreife weißlich schimmert kann auf einen Befall geschlossen werden). Der Zuflug des Rapsstängelrüsslers kann im Randbereich beobachtet werden. Sobald mindestens 1 Käfer / 2 Pflanzen gefunden wird, ist die Schadschwelle überschritten. Eine Nachbehandlung im Randbereich wäre in den meisten Fällen ausreichend. 2. Erbsen / Ackerbohnen - Blattrandkäfer Im Vergleich zum vergangenen Jahr tritt dieses Jahr vermehrt der so genannte Blattrandkäfer in Körnerleguminosen auf. Dieser wird ab April und Temperaturen von über 15 °C aktiv. Das Schadbild kennzeichnet sich durch die „Briefmarkeneinkerbungen“ im Randbereich der noch jungen Erbsen-/Ackerbohnenpflanzen. Problematisch ist dieser Schädling nur bei sehr langsamem Wachstum (z.B. durch Herbizidstress oder anhaltende Trockenphase während der Jugendentwicklung) der Kulturpflanze. In solchen Fällen sollte ein zugelassenes Insektizid, Abb. 2: „Briefmarkenfras“ des Blattrandkäfers wie z.B. Karate Zeon, Lambda WG oder Shock Down eingesetzt werden.
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3. Wintergerste Wenn nicht bereits erfolgt, sollte jetzt zum Grannenspitzen der Wintergerste (EC 49) auch die Abschlussbehandlung mit wirksamen Fungiziden eingeplant werden. In der nachfolgenden Grafik werden die Ergebnisse der Landesversuche Pflanzenschutz – Möglichkeiten der Krankheitsbekämpfung in Wintergerste – veranschaulicht. Letztendlich wird auch in der Wintergerste, wie auch im Winterweizen, Triticale oder Dinkel auf Azol- Carboxamid oder Azol – Strobilurinkombinationen gesetzt. Wie bereits in vorigen Warndiensten angesprochen, mehren sich die Resistenzproblematiken von Carboxamiden gegenüber der Ramulariakrankheit in Wintergerste. Es sei deshalb nochmals darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein resistenzvermeidendes Kontaktfungizid wie beispielsweise Amistar Opti oder Credo beigemischt wird. Die Aufwandmengen der eingesetzten Mittel können bei entsprechenden Kombinationen reduziert werden. Möglichkeiten der Krankheitsbekämpfung in Wintergerste - 2015 83,3 91,7 94,2 95,0 92,2 94,2 93,4 96,8 94,6 95,7 95,5 0
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Insbesondere in viehhaltenden Betrieben mit üppiger Stickstoffnachlieferung aus dem Boden während der Vegetationsperiode, kann eine späte Wachstumsregulierung der Bestände erforderlich machen / gemacht haben. Aufgrund der diesjährigen Witterung besteht sicherlich ein erhöhtes Risiko zur Lagerneigung gut versorgter Bestände. Möglichkeiten bis zum jetzigen Entwicklungsstadium (EC 49) sind mit Cerone 660 oder Camposan Extra gegeben. Allerdings sind beim Einsatz dieser Etephon – haltigen Mittel Kulturschäden bzw. Ertragsverluste auf flachgründigen Böden und / oder trockener Witterung von jetzt bis zur Ernte möglich. Auch die abschließende Stickstoffgabe sollte zur Steigerung von Ertrag- und im wesentlichen des Rohproteingehaltes nun verabreicht werden. Üblicherweise kann zum jetzigen Zeitpunkt die Stickstoffmenge auf 50 – 60 kg N/ha eingestellt werden.
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4. FAKT – Blühmischung Sofern im Gemeinsamen Antrag die Einsaat einer FAKT – Blühmischung (in der Regel M2 – einjährige Brachebegrünung) angegeben wurde, ist diese bis spätestens zum 15. Mai auszusäen. Erfahrungen der vergangenen Jahre haben immer wieder deutlich gemacht, dass späte Saatzeitpunkte die besseren waren (ab Anfang Mai). Aufgrund der umfangreichen Mischungsarten sind die Ansprüche an die Umwelt- und Bodenbedingungen extrem unterschiedlich. Generell lässt sich aber festhalten, dass ein feucht – warmer Boden für beinahe alle Arten ideale Keimbedingungen darstellt. Diese Voraussetzungen sind in aller Regel im Mai geschaffen. Somit ist zu Beginn zumindest gewährleistet, dass jeder enthaltenen Pflanzenart die gleichen Chancen zur Etablierung gewährt werden. Außerdem setzt die Samenreife vieler Arten dadurch erst später ein, was letztendlich das entstehende Samenpotential im Boden abschwächt. Eine erhöhte Schwierigkeit bei der Aussaat stellt sicherlich auch die Saatgutablage bzw. Saatguttiefe dar. Hier kann folglich nur ein Kompromiss gewählt werden. Dieser sieht folgendermaßen aus, dass die Saatguttiefe auf die Feinsämerein eingestellt werden sollte. Sprich die Saatguttiefe sollte ähnlich wie bei der Rapsaussaat sehr flach erfolgen (eine Bodenbedeckung ist dennoch elementar, da gerade aufliegende Sonnenblumenkerne gerne von Vögeln gefressen werden). Gerade der Durchwuchs diverser Arten bei folgendem Wintergetreideanbau kann sehr erheblich sein. Zur Prüfung der Wirksamkeit gängiger Herbizide wurde hierzu ein Versuch im Landkreis angelegt. Sobald die Auswertungen abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse veröffentlicht und auch entsprechend vorgestellt.
Abb. 3: Kontrollparzelle Winterweizen Herbizidversuch mit Vorfrucht FAKT - Blühmischung