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Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung Keine Angst um Haus und Hof.
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Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung Ob Viehzucht oder Ackerbau – Ihr landwirtschaftlicher Betrieb ist der Mittelpunkt Ihres Berufslebens. Ohne ausreichende Absicherung ist im Schadenfall deshalb schnell Ihre gesamte Existenz bedroht. Gegen dieses Risiko können Sie sich absichern: mit einer Gebäude- und Inventarversicherung der Öffentlichen Versicherungen Oldenburg, die speziell auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft im Oldenburger Land zugeschnitten ist. Gebäude Wir versichern mit der Gebäudeversicherung nicht nur Ihr Wohnhaus, sondern auch die anderen Betriebsgebäude. Für Ihren Betrieb sind diese Gebäude so wichtig, dass wir deren Wert nicht pauschal, sondern exakt ermitteln. Damit ist eine eventuelle Unterversicherung ausgeschlossen und der richtige Schutz im Schadenfall garantiert. Je nach Nutzung und Zustand des jeweiligen Gebäudes haben Sie die Wahl zwischen folgenden Versicherungsformen:
2Z14-2
06.2012/5.000/DT
Zwei besondere Formen der gleitenden Neuwertversicherung stellen die GN 60 und die GN 40 dar. Diese Versicherungsform sollte bei Wirtschaftsgebäuden gewählt werden, die nach heutiger Betrachtungsweise überdimensioniert sind, also nur noch in Teilbereichen nachhaltig genutzt werden (z. B. große Wirtschaftsgebäude mit einem nicht mehr benötigten übergroßen Bodenraum). Im Schadenfall stehen 40 % oder 60 % des Gebäudeneuwertes zur Verfügung, sodass auch Teilschäden in vollem Umfang abgedeckt sind. Ihr Vorteil: eine Beitragseinsparung von 30 % bzw. 20 %. Beispiel einer gleitenden Neuwertversicherung mit Höchstentschädigungsgrenze von 60 %: Neuwert eines Gebäudes – Versicherungssumme 150.000 Euro.
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Für jeden Schaden steht eine Entschädigungssumme bis zu 90.000 Euro (60 % von 150.000 Euro) zur Verfügung. Auch im Totalschadenfall ist dieser Betrag ausreichend, um moderne, funktionsgleiche Gebäude zu errichten. Denken Sie z. B. an den Ersatz einer großen Hofscheune durch eine moderne Maschinenhalle. Zum Zeitwert sollten Wirtschaftsgebäude und Wirtschaftsteile versichert werden, sofern es sich um ältere Gebäude handelt, für die kein Wiederaufbaubedarf besteht. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitwert des Gebäudes. Grundsätzlich werden Gebäude mit einem Zeitwert von weniger als 40 % des Neuwertes nur noch zum Zeitwert entschädigt. Für zum Zeitwert versicherte Gebäude besteht keine Wiederaufbauverpflichtung
Sturm Auch eine Sturmversicherung bewahrt Sie vor erheblichen Kosten, die oft mit der Beseitigung der Schäden verbunden sind. Versichert sind Gebäudeschäden, die durch Sturm und Hagel, umstürzende Bäume oder andere umher fliegende Gegenstände verursacht werden, sowie daraus entstehende Folgeschäden. Leitungswasser Die Leitungswasserversicherung der Öffentlichen Versicherungen Oldenburg bietet Ihnen vielfältigen Schutz gegen Schäden, die durch Bruch und Frost an Zu- und Ableitungen innerhalb des versicherten Gebäudes entstehen.
Feuer Die Feuerversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Ihren Hof. Neben Blitzschlag gelten defekte Elektroleitungen und Brandstiftung als hauptsächliche Brandursachen. Sicherheit
Spezial
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit Beispiel: Sie vergessen nach einem gemütlichem Abend, vor dem Schlafen gehen die Kerze zu löschen
bis 50.000 Euro
bis 50.000 Euro
Aufräumungskosten für Wirtschaftgebäude Beispiel: Übernahme der Entsorgungskosten von Wellasbest (Eternit) nach einem versicherten Schaden
3%
100 %
Mehrkosten durch behördliche Auflagen Beispiel: Ein Schweinestall in Ortslage benötigt beim Wiederaufbau, nach einem versicherten Schaden, aufwendigere Lüftungstechnik
10 %
100 %
Vandalismus/böswillige Beschädigung Beispiel: Betriebsfremde Personen beschädigen oder zerstören mutwillig Ihr Gebäude
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bis 10.000 Euro, SB 1.000 Euro
Bei den Öffentlichen Versicherungen Oldenburg liegt Ihr Hof ganz sicher in guten Händen. * Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Landwirtschaft (ABL 2012).