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"leitbild Integration"

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    August 2018
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Mitwirkende am Verfassen des Leitbildes · Caritasverband Hochrhein e.V. · Landratsamt Waldshut · Polizeipräsidium Freiburg – Standort Waldshut-Tiengen · Staatliches Schulamt Lörrach · Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen Handlungsfelder Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe Kaiserstraße 110 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751/86-4230 Fax 07751/86-4299 [email protected] www.landkreis-waldshut.de bleilundgrimm.de © Rawpixel, iStock · Kommunikation in der deutschen Sprache · erfolgreiche Integration in Kindergarten und Schule · gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen · Aufnahme- und Willkommenskultur · interkulturelle Öffnung; Erlangung von interkultureller Kompetenz · Ausbildung und Erwerbstätigkeit · Bekämpfung von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus jeglicher Art · Erschließung des Gesundheitswesens und der Gesundheitsvorsorge Leitbild Inte gration Integration kann dann gelingen, wenn … … Personen mit Migrationshintergrund sich darauf einlassen, Teil unserer Gesellschaft zu werden, für diese Mitverantwortung zu übernehmen und für die Gemeinschaft einzutreten. … eine aufnehmende Bevölkerung, die Diskriminierung nicht akzeptiert und Bedingungen schafft, die es den Menschen ermöglicht im Landkreis Waldshut „Fuß zu fassen“. Leitbild Integration Ziel dieses Leitbildes ist es, für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Hintergrund, gleiche Chancen für ihre Beteiligung am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Landkreis Waldshut zu schaffen. Die Beteiligten am Integrationsprozess · alle Menschen mit Migrationshintergrund · öffentliche und private Einrichtungen (Vereine, Schulen, Kirchen, Ämter etc.) · die gesamte einheimische Bevölkerung als aufnehmende Gesellschaft Dies erfordert Offenheit bei allen Beteiligten, Toleranz, Respekt und Anerkennung der unterschiedlichen Lebensweisen. Wir wollen die Menschen mit ihren individuellen Potenzialen aufnehmen – ihre Begabungen und Fähigkeiten sollen für ihre weitere Entwicklung unserer Gesellschaft anerkannt und gefördert werden. Das Fundament für Integration bildet für alle das Grundgesetz: · Anerkennung der Grund- und Menschenrechte · Freiheitlich demokratische Grundordnung · Rechtsstaatlichkeit · Gewaltmonopol des Staates · Achtung gegenüber Andersdenkenden, Andersgläubigen oder Nichtgläubigen · Unterscheidung zwischen Staat und Religion · Gleichstellung von Mann und Frau Integration wird im Alltag gelebt. Diese Grundrechte sind unumstößlich. Miteinander und nicht nebeneinander, in einem gemeinsamen Verständnis von einer modernen, pluralen und entwicklungsorientierten Gesellschaft. Bildung, Sprachfähigkeit und Arbeit sind Grundlagen. Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller gesellschaftlichen Bereiche. Integration findet vor Ort statt. Hier entscheidet sich maßgeblich, ob die Integration von Menschen mit Migrationshintergund gelingt. Bei allen kommunalen Überlegungen sind Aspekte der Integration zu berücksichtigen. Instrumente · · · · Fördern und Fordern Netzwerke Integrations- und Sprachkurse Migrationsfachdienste