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Hinweise im Zusammenhang mit öffentlich zugänglich gemachten Übertragungen von Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2016 (sog. „public viewing“ – / „public screening“ – Veranstaltungen) Hierzulande bezieht sich sog. „public viewing“ auf das Zeigen von Fußballspielen außerhalb des häuslichen Bereichs. Folge: grundsätzlich für JEDE „public-viewing-Veranstaltung“ besteht seitens der veranstaltenden UEFA eine LIZENZPFLICHT – ohne Rücksicht darauf, ob die Veranstaltung gewerblich oder nicht-gewerblich stattfindet. Zu unterscheiden sind zwei Veranstaltungs-Kategorien öffentlicher Übertragungen: 1. Für kommerzielle (gewerbliche) öffentliche Übertragungen besteht eine Lizenzpflicht gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr, deren Höhe sich nach der Zuschauerkapazität des Veranstaltungsortes richtet. 2. Für nicht-kommerzielle (nicht-gewerbliche) öffentliche Übertragungen besteht eine kostenfreie Lizenzpflicht. AUSGENOMMEN von dieser kostenfreien Lizenzpflicht sind „kleine Veranstaltungen“ mit maximaler Kapazität von 300 Personen – vorausgesetzt, sie finden ohne Sponsoring und ohne Erhebung von Eintrittsgeldern statt. Weitergehende Informationen finden sich auf der UEFA-website. Offizielle Web-Adresse der EM 2016 lautet: http://de.uefa.com/uefaeuro/finals/index.html Unabhängig von der zu beantragenden UEFA-Lizenz sind die deutschen Regelungen zum Rundfunkbeitrag (www. rundfunkbeitrag.de) ebenso zu beachten wie die Anmeldepflicht der Fernseh-Wiedergabe bei GEMA (www.gema.de/em2016). Werbemaßnahmen – ohne Verwendung von Wort-Bild-Marken und Logos der UEFA – unterliegen bestimmten weitergehenden Persönlichkeits-, Urheber- bzw. Marken- / Leistungsschutzrechten, die es zu beachten gilt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Werbung für geplante Veranstaltungen rechtlich beraten zu lassen. Informativ und gut verständlich ist eine Zusammenfassung der IHK Nürnberg.