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- Lions Club Johannes Kepler

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    September 2018
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  Wohnungen für Flüchtlinge gesucht Informationen für Vermieter   Sindelfingen ist eine internationale Stadt. Es gehört hier zur guten Tradition Fremde aufzunehmen und ihnen die Integration zu erleichtern. Das beweisen die vielen Zuwanderer, die in den vergangenen Jahrzehnten nach Sindelfingen kamen und hier heimisch werden konnten. Krieg und Verfolgung sind schwerwiegende Gründe, dass Menschen in größter Not aus ihrer Heimat flüchten müssen. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine humanitäre Notwendigkeit, aber auch eine rechtliche Verpflichtung nach dem Grundgesetz. Ankommende Flüchtlinge werden zunächst auf die Bundesländer verteilt, stellen dort den Asylantrag und werden dann den Stadt- und Landkreisen zugewiesen. Bis zu 24 Monate können die Asylsuchenden in Gemeinschafts-unterkünften leben. Danach kümmern sich die Städte um die Unterbringung, in Sindelfingen sind aktuell 128 Flüchtlinge in der städtischen Anschlussunterbringung. Mit der steigenden Zahl der Flüchtlinge steigt auch der Bedarf an Wohnraum. Viele Vermieter und Wohnungseigentümer zögern mit der Entscheidung, den Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Der Lions Club Johannes Kepler Weil der Stadt / Sindelfingen will aufklären und über rechtliche und organisatorische Fragen informieren. Aus diesem Grund hat der Lions Club in Kooperation mit der Stadtverwaltung Sindelfingen die wesentlichen Fragen und Antworten rund um das Thema Wohnraum zusammengestellt.   Die wichtigsten Fragen und Antworten für Vermieter: Mit wem wird der Mietvertrag abgeschlossen? Mietvertragspartner des Vermieters ist die Stadt Sindelfingen. Die Stadt übernimmt alle Mietzahlungen, so dass es für den Vermieter kein Ausfallrisiko gibt. Den Bewohnern wird die Wohnung durch Verwaltungsverfügung zugewiesen, so dass übliche mietvertragliche Bindungen nicht zur Anwendung kommen. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stellen möchte? Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist für alle technischen und mietvertraglichen Fragen das Amt für Gebäudewirtschaft. Wenn Sie eine Wohnung oder Immobilie anbieten wollen, findet zunächst ein Besichtigungstermin des Objektes statt, bei dem die Eignung geprüft wird. Ebenso wird das Umfeld betrachtet. Ziel ist immer eine sozial verträgliche Unterbringung der Menschen. Wer bezahlt die Miete? Die Stadt übernimmt alle Mietzahlungen, so dass es für den Vermieter kein Ausfallrisiko gibt. Wer übernimmt die Kosten für Renovierung? Sollten vor der Vermietung Schönheitsreparaturen oder kleinere Renovierungsarbeiten notwendig sein, kann die Stadt in Absprache mit dem Eigentümer die Kosten dafür übernehmen und sich um die Abwicklung kümmern. Gleiches gilt für die Renovierung nach Auflösung des Nutzungsverhältnisses. Der Vermieter trägt hier kein Risiko und kann sich sicher sein, den Wohnraum in einwandfreien Zustand nach Ablauf des Vertrages zurückzuerhalten. Wer haftet für etwaige Schäden? Die Stadt Sindelfingen als Vertragspartner haftet für die Bewohner und kommt für von ihnen verursachte Schäden auf. Wonach richtet sich die Höhe der Miete? Die Miete richtet sich nach Zustand des Objektes, darf aber die Mietobergrenzen   des Landkreises nicht übersteigen. Das sind zum Beispiel derzeit für eine 75qmWohnung für drei Personen 588 Euro, für   fünf Personen und 105qm 798 Euro.   Wer ist Ansprechpartner, wenn es während des Mietverhältnisses Probleme gibt? Die Stadtverwaltung Sindelfingen stellt sowohl für alle vertraglichen und technischen Fragen einen Ansprechpartner, der sich um Ihre Anliegen kümmert, als auch eine Betreuung durch eine Sozialarbeiterin, so dass aufkommenden Fragen abdeckt werden und der Vermieter konkrete Ansprechpartner hat. Kann eine Wohnung befristet vermietet werden? Die Stadt Sindelfingen ist generell an einer langfristigen Anmietung interessiert, kann aber auf Wunsch des Vermieters auch befristete Nutzungsverträge abschließen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Ein Vermieter kann ein Objekt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Wie viele Flüchtlinge darf ich in einer Wohnung unterbringen? Welche Wohnungsgröße steht Flüchtlingen zu? Die Personenzahl und die Wohnungsgröße müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Stadtverwaltung sorgt für eine verträgliche Belegung, auch im Hinblick auf das Nachbarschaftsverhältnis. Welche Kriterien muss die Wohnung erfüllen? Generell alle Kriterien, die auch für eine private Vermietung gelten: im Hinblick auf Zustand, sanitäre Einrichtungen, Heizung, etc. Was mache ich, wenn andere Familienmitglieder nachziehen wollen? Vermieter können eine Belegungsobergrenze festlegen. Die Stadtverwaltung garantiert die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kriterien. Wer hilft mir bei Verständigungsproblemen? Die Ansprechpartner der Stadtverwaltung helfen bei Abstimmungsfragen und vermitteln gegebenenfalls auch Paten für Flüchtlinge. Wer vermittelt Flüchtlinge, die eine Wohnung suchen? Die Flüchtlinge werden der Stadtverwaltung in der Regel von Gemeinschaftsunterkünften zugewiesen. Die Stadt Sindelfingen übernimmt die Organisation der Anschlussunterbringung.   Muss ich die Mieter akzeptieren, die mir die Stadtverwaltung vorschlägt? Vor Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung hat der Vermieter die Möglichkeit, die künftigen Bewohner bei einem Besichtigungstermin kennenzulernen. Eine dezidierte Auswahlmöglichkeit ist nicht gegeben. Kann ich auch ein einzelnes Zimmer anbieten? Wenn ein einzelnes Zimmer einen abgeschlossenen Bereich darstellt, z. B. eine Einliegerwohnung, dann kommen auch kleine Objekte in Frage. Von der Nutzung einzelner Zimmer in selbstgenutzten Wohnungen und Häusern rät die Stadtverwaltung ab. Wo gibt es Unterstützung, wenn die Mieter Hilfe benötigen? Für alle Fragen der Unterstützung können sich die Vermieter an den zuständigen Sozialarbeiter wenden, der sich um die Themen kümmert. Ansprechpartner der Stadtverwaltung: Stadt Sindelfingen Amt für soziale Dienste Projektleitung Flüchtlingsarbeit Simone Killinger Rathausplatz 1 71063 Sindelfingen Telefon: 07031/94-515 Telefax: 07031/94-778 [email protected] Stadt Sindelfingen Amt für Gebäudewirtschaft Abt. Verwaltung und Objektbetreuung Martin Loffl Rathausplatz 1 71063 Sindelfingen Telefon: 07031/94-350 Telefax 07031/94-355 [email protected] AK Asyl: www.ak-asyl-sindelfingen.de Lions Club Johannes Kepler: www.lcjk.de Weil der Stadt / Sindelfingen