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Lüner Schützenverein Von 1332 E.v. Beförderungsondnu Ng

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Lüner Schützenverein von 1332 e.V. Beförderungsondnu ng Der Lüner Schützenverein von 1332 e.V. gibt sich folgende Beförderungsordnung. Der Lüner Schützenverein von '1332 e.V. wird im nachfolgenden Text ,,Verein" genannt. Sl ln den Unteroffiziersrängen (Unteroffizier bis einschl. Hauptfeldwebel) 1. Diese Beförderungen werden von der jeweiligen AbteilungsfÜhrung / ausgesprochen und erfolgen bei Versammiungen, Biwak Kompanieführung und sonstigen Gemeinschaftsmaßnahmen der Abteilungen i Kompanien" 2. Sie müssen lückenlos in der Reihenfolge Unteroffizier - Feldwebel - Oberfeldwebel - Hauptfeldwebel erfolgen. 3. Zwischen den einzelnen Beförderungen soll ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Jahren liegen. 52 ln den Offiziersrängen (Leutnant bis einschl. Major, ggf. Oberstleutnant, Oberst) 1. Offizier kann nur werden, wer die Unteroffiziersränge lückenlos durchiaufen hat. 2. Beförderungen in den Offiziersrängen können nur durch Beschluss des Vorstandes erfolgen. Sie sind von den Abteilungsleitern/Kon, panieführern spätestens 3 Monate vor Beförderungstermin schriftlich beim Oberst zu beantragen und zu begründen. 3. Sie müssen lückenlos in der Reihenfolge Leutnant - Oberleutnant - Hauptmann - Major erfolgen. 4. Zwischen den einzelnen Beförderungen soil ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Jahren liegen. 5. Sie erfolgen ausschließlieh zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins. 6. Zum Hauptmann können nur die Abteilungsleiter/Kompanieführer, Mitglieder des Vorstandes und auf Beschluss des Vorstandes besonders verdiente Mitglieder befördert werden. Regentschaft bis zum Hauptmann befördert werden, nicht darüber hinaus, es sei denn sie erfüllen die Voraussetzungen von 7. Schützenkönige des Vereins können im Verlaufe ihrer Punkt 8. nachstehend. Beförderung zum Major kann nur erfolgen nach mindestens 1O-jähriger Tätigkeit im Vorstand oder nach mindestens 10-jähriger Tätigkeit als Abteilungsleiter / Kompanieführer. Zeiten als Schützenkönig unseres Vereins werden angerechnei' 8. Die 9. Beförderungen zum Obersileutnant und zum Oberst erfolgen je nach besonderer Sachlage und nach besonderem Beschluss des Vorstandes. 10.Der höchstmögliche Rang im Verein ist der des Oberst' Seite 1 von 3 Lüner Schützenverein von 1332 e.V. Befönderungsordnung s3 Rangabzeichen Grundsatz: Die nachfolgend aufgeftrhrten Rangabzeichen werden auf den Kragenpatten des Schützenrocks getragen! Unteroffizier Feldwebel Oberfeldwebel Hauptfeldwebel Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst S4 beidseitig ein silberfarbener Stern beidseitig zwei silberfarbene Sterne beidseitig drei silberfarbene Sterne beidseitig vier silberfarbene Sterne beidseitig kleines silberfarbenes Eichblatt beidseitig großes silberfarbenes Eichblatt beidseitig großes goldfarbenes Eichblatt wie Hauptnrann, zusätzlich je 1 goldfarbener Stern wie Hauptmann, zusätzlich je 2 goldfarbene Sterne wie Hauptmann, zusätzlich je 3 goldfarbene Sterne Ubernahme von Dienstgraden anderer Schützenvereinen Bei Eintritt in den Verein können Dienstgrade von anderen Schutzenvereinen nur bis hochstmoglichen Dienstgrad der Untero{fiziersränge {Hauptfetdwebel) itbernommen werden. Seite 2 von 3 Lüner Schützenverein von 1332 e.V. Beförderungsordnung 55 lnkrafttreten Diese Beförderungsordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Vorstand am 6. Mai 2015 Kraft. Alle vorherigen Beförderungsordnungen verlieren rnit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Lünen, den 6. Mai 2015 lrI i*A fu{v Präsident t^/ f iü'k{L } C,=*** Wilhelm Scharbaum 1. stellv. Präsident ,1{ ,;'üL*w'o Heinrich Fitiinghoff 2. stellv. Präsident , .^j A& s. '\,/"" ",/ /t ,r,*. ,,1#eq{/1 Sie, - ddoffs*t6"g Geschäftsführer / rtrr' ,f- Daniel Pöter" /, Schatzmeister Schr iftf ü l#'e r un d P re s se w a rt / {1,{frr,*-* T- tfy Ahdreas Vellmer Sfeliv. Schütze noberst .4 . /l'f ilttn ll l{-l*/ a At , \ i/r'' / I Yt#{l'ffW Hubert Ernesti Stel/v. Schatzmeister Will'ielm Blomenkem per Liegenschaftswart Seite 3 von 3