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Marktordnung 6. Frühlingsmarkt, Hobby und Kunsthandwerk mit Koffermarkt Mühlau
1. Datum und Zeit Samstag, 19. März 2016 von 10.00 - 17.00 Uhr Markt- und Festwirtschaftsbetrieb. 2. Ort Schulareal in 5642 Mühlau / AG 3. Einrichten Ab 08.00 Uhr steht Dir Dein Standplatz zum Einrichten zur Verfügung. Bis 09.45 Uhr müssen alle Stände fertig eingerichtet sein. Der Pausenplatz steht von 08.00 – 09.15 Uhr zum Entladen der Fahrzeuge offen. Die Autos müssen anschliessend auf die umliegenden Parkplätze gestellt werden. Ausgenommen Vorplatz des Feuerwehrgebäudes – striktes Parkverbot. 4. Abräumen Bis spätestens 18.00 Uhr müssen die Stände leer geräumt und jeglicher Abfall selbst entsorgt sein. Die Marktstände und Tische dürfen nicht vor Marktende (17.00 Uhr) abgeräumt werden, damit wir unsere Kundschaft auch bis zum Schluss beraten können. Ein früheres Abräumen hat den Ausschluss zu den kommenden Märkten zur Folge. Der Pausenplatz steht ab 17.15 Uhr zum Beladen der Fahrzeuge offen. 5. Waren Es werden nur selbstgefertigte Waren zugelassen. Keine Massenware, keine Waren im Wiederverkauf. Die Aussteller geben detaillierte Informationen zum Verkaufssortiment bei der Anmeldung an. Änderung des Sortimentes bedarf der Zustimmung der Marktverantwortlichen. 6. Tischmiete Turnhalle Die Tischmiete, Organisation und Werbung beträgt für einen ganzen Tischt: Fr. 40.-. Für Strom (230V) werden zusätzlich Fr. 5.- berechnet. Strom muss mit der Anmeldung angefordert werden. 7. Kofferplatz Turnhalle Der Kofferplatz, Organisation und Werbung beträgt für einen halben Tisch: Fr. 30.-. Für Strom (230V) werden zusätzlich Fr. 5.- berechnet. Strom muss mit der Anmeldung angefordert werden. 8. Standinfos Turnhalle Der Tisch wird für Dich in der Turnhalle aufgestellt bereitstehen. Masse des Tisches: 2.0 m x 0.7 m. Aufhängemöglichkeiten sind nicht vorhanden. An den Fenstern darf nichts aufgehängt werden. Keine Nägel in die Wände. Anbauten vor dem Tisch sind nicht erlaubt (Fluchtwege im Notfall). Für Verlängerungskabel, Kabelrolle, Beleuchtung und Doppelstecker müssen die Aussteller selbst besorgt sein. 9. Standinfos Kofferplatz Turnhalle Kofferplatz: 1m x 0.7m. Es ist wichtig zu beachten, dass der mitgebrachte Koffer als Ausstellungsplatz dient. Produkte rund um den Koffer sollen dezent platziert werden, so dass der Koffer im Mittelpunkt steht. Es wird bevorzugt, wenn Du lediglich Flyer und Visitenkarten vor dem Koffer platzierst. Anbauten vor dem Tisch sind nicht erlaubt (Fluchtwege im Notfall). Für Verlängerungskabel, Kabelrolle, Beleuchtung und Doppelstecker müssen die Aussteller selbst besorgt sein. 10. Platzmiete Aussenbereich mit eigenem Stand/Partyzelt Die Platzmiete, Organisation und Werbung beträgt: Fr. 40.- Bitte unbedingt genaues Mass bei der Anmeldung bekannt geben. 11. Platzmiete Aussenbereich Marktstand mit Dach durch CreaPlus Die Markstand- und Platzmiete (Marktstand mit Dach), Organisation und Werbung beträgt: Fr. 65.Masse des Marktstandes: 3.0 m x 1.25 m.
12. Standinfos Aussenbereich Die Aussenstände sind ohne Stromanschluss. Die exakten Masse des Standes sind bei der Anmeldung anzugeben. Stände mit einer Länge von mehr als 3m bezahlen einen Zuschlag von Fr. 0.20 pro 1 cm. Maximal zulässige Standlänge: 4 m. Für Wetterschutz ist jeder Aussteller selber verantwortlich. 13. Bewerbung Die Bewerbung muss bis spätestens am 30. November 2015 schriftlich per Bewerbungsformular unter Angabe des detaillierten und genau definierten Warenangebots samt Fotos bei CreaPlus eingegangen sein. Du erhältst unseren schriftlichen Bescheid über eine Teilnahme am Markt bis Ende Januar 2016. 14. Abmeldung Die Anmeldung und Einzahlung ist verbindlich. Der einbezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet. 15. Zahlungskonditionen Sämtliche Gebühren (Tisch-, Platz-, Marktstand- und Stromgebühr) sind bis spätestens 10. Februar 2016 fällig. Wird die Gebühr nicht fristgerecht bezahlt, wird der Stand freigegeben. Es werden keine Mahnungen verschickt. 16. Vergabe der Stände Die Marktverantwortlichen entscheiden über die Zulassung der Teilnehmer, deren Verkaufsgüter und bestimmt die Anzahl Stände mit ähnlichem Verkaufsangebot. Es wird nur ein Stand pro Aussteller vergeben. 17. Abfall Abfall ist durch die Aussteller selber zu entsorgen. 18. Rauchverbot Es besteht ein striktes Rauchverbot in der Turnhalle. Kerzen dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen in der Turnhalle nicht angezündet werden. 19. Verkauf von Lebensmitteln Teilnehmer, welche Lebensmittel zum direkten Verzehr oder verpackt zum Kauf anbieten, haben die Kantonalen Auflagen und die Vorschriften des Lebensmittelhygienegesetzte (LMG) zu beachten und strikte einzuhalten. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab. 20. Werbung Zusammen mit der Bestätigung erhältst Du einige Flyer zur Weiterverteilung. Die Marktverantwortlichen übernehmen die Werbung. Weitere persönliche Werbung und eigene Produktwerbung bleiben Sache der Teilnehmer und sind sehr erwünscht. Verlinkungen auf der eigenen Homepage sind ebenfalls gern gesehen und werden mit einer Gegenverlinkung auf unserer Homepage honoriert. (Bitte uns die Verlinkung mitteilen) 21. Versicherung Die Teilnehmer versichern ihre Ware selber gegen Feuer, Wasser und Diebstahl. 22. Haftung Der Veranstalter lehnt bei Beschädigungen jeglichen Anspruch ab. Die Teilnehmer sind bei Schäden/Verlusten selber haftbar. 23. Festwirtschaft Während des Marktes ist die Festwirtschaft mit kalten und warmen Speisen geöffnet. Auch ein Kuchenbuffet steht bereit. Für einen Kaffee und Gebäck ist die Festwirtschaft für die Aussteller bereits ab 08.00 Uhr offen. 24. Diverses Jeder Tisch muss sichtbar mit dem bereitgestellten Namensschild markiert und bodenlang mit einem Tuch abgedeckt werden. Die Farbe des Tuches darf selber gewählt werden. Bitte darauf achten, dass immer jemand am Tisch ist. Das Namensschild bitte nach Marktende den Verantwortlichen vom OK zurückgeben. Wir freuen uns auf einen wiederum tollen und farbenfrohen Frühlingsmarkt. OK CreaPlus Mühlau Marktverantwortliche Mühlau, im Oktober 2015