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Wie die Steuervorlage 2017 den Föderalismus opfert und KMU's die Zeche für die Abschaffung der Steuerprivilegien bezahlen lässt. Am 22. September 2016 habe ich mich mit einem Beitrag auf Politnetz bereits zur Unternehmenssteuerreform III (USRIII) geäussert (Link). Am 12. Februar 2017 wurde die Vorlage dann deutlich verworfen. Nach Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III machte sich der Bundesrat umgehend an die Ausarbeitung einer Neuauflage - der Steuervorlage 2017 (SV17). Nach dem klaren Abstimmungsergebnis stellten linke Kreise drastische Forderungen, die teilweise auch von bürgerlicher Seite mitgetragen werden. Die Vorzeichen der SV17 haben sich aus Sicht der Familienunternehmen spürbar verschlechtert. Der Bundesrat hat am 9. Juni 2017 seine Eckwerte zur Vorlage präsentiert. Dabei beabsichtigt er eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 60% auf 70% auf Stufe Bund und die Anordnung einer Mindestbesteuerung von 70% auf Stufe der Kantone. Zusammen mit der geplanten Erhöhung der Kinderzulagen resultiert für die familien- und inhabergeführten Unternehmen - darunter mehrheitlich KMU's - eine deutliche Mehrbelastung und damit eine Schlechterstellung gegenüber den heutigen Regelungen. Auf Basis der Eckwerte wird der Bundesrat nun eine Vorlage ausarbeiten. Die Vernehmlassung dazu ist von September bis November 2017 vorgesehen. Meine Position dazu ist klar. Nach der klaren Ablehnung der USRIII muss die neue Vorlage nicht nur sachlich wesentlich besser fundiert, sondern auch mehrheitsfähig ausgestaltet werden. Mit den vom Bundesrat am 9. Juni 2017 präsentierten Eckwerten wird dieses Ziel weit verfehlt. Die SV17 ist mehrheitsfähig, wenn folgende wesentliche Anpassungen vorgenommen werden: 1. Die Umsetzung muss nach föderalen Prinzipien erfolgen. Die Finanz- und Steuerautonomie der Kantone ist zu respektieren. Der Bund soll lediglich den Rahmen festlegen, in dem sich die Kantone zur Umsetzung der SV17 zu bewegen haben. Dabei sollen die Kantone frei bestimmen können, welche konkreten Massnahmen sie umsetzen und auf welche sie verzichten wollen. Denn der Föderalismus und damit auch der interkantonale Steuerwettbewerb sind für das Erfolgsmodell Schweiz entscheidend und dürfen nicht geopfert werden. Die vorgelegte Einheitslösung führt zu einer verfassungswidrigen materiellen Steuerharmonisierung, missachtet den Föderalismus und kann den höchst unterschiedlichen Interessen der Kantone nicht gerecht werden. (siehe dazu die untenstehende Grafik über den Anteil der sonderbesteuerten Gesellschaften ggü. dem ordentlichen Gewinnsteuersatz, Quelle EFV 2015, economiesuisse 2016):
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T 2. Für den Mittelstand und Familienunternehmen dürfen aus der SV17 keine höhere Besteuerung resultieren. Eine bundesrechtlich vorgegebene höhere Mindestbesteuerung von Dividenden in den Kantonen sowie die Erhöhung der Dividendenbesteuerung beim Bund trifft die ortsgebundenen Familienunternehmen.
Zentrale Elemente der vom Bundesrat präsentierten Eckwerte, wie die Abschaffung der Statusgesellschaften sowie die Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer sind unbestritten. Deshalb begrüsse ich den Entscheid für die Einführung einer enger gefassten Patentbox und zusätzlicher Abzüge für Forschung und Entwicklung. Mit grosser Spannung werde ich die Vernehmlassung verfolgen. Update folgt.
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