Transcript
Mediadaten 2016/ 2017 ein Unternehmen der WEKA Mediengruppe
Wir sind die größte Community für Fotografie in Europa
Unsere Mission Wir verbinden Menschen – im Internet und im echten Leben. Fotografie ist das Bindeglied.
Das Internet ist anonym. Aber in der fotocommunity agieren echte Menschen miteinander.
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Inhaltsverzeichnis MEDIADATEN
5
NUTZER
6-7
WERBEFORMATE
8-51
fotocommunity Brandpage
9-13
Produkttest (Influencer Marketing)
14-24
Sponsoring Fotowettbewerb
25-30
Sponsored Post
31-33
Sponsoring Fotoschule
34-38
Standalone Newsletter
39-41
Editorial fotocommunity Newsletter
42-45
Social Media Bundle
46-47
Display Advertising
48-49
fotocommunity Magazin/ COLORFOTO (Print)
50-51
REFERENZEN
52
PREISLISTE
53-54
KONTAKT
55
AGB
56-60 4
Mediadaten Reichweite (je Monat)* Unique User
1,6 Mio.
Visits
4,4 Mio.
Page Impressions
51,6 Mio.
Standalone Newsletter
250.000 Empfänger
Editorial fotocommunity Newsletter
370.000 Empfänger
Community Registrierte Mitglieder
1,7 Mio.
Influencer
540.000
Öffentliche Fotos
20 Mio.
Kommentare
250 Mio.
Treffen pro Monat**
440
* Stand Oktober 2015 (AGOF digital facts, IVW) ** Jeden Monat werden allein in Deutschland mehr als 400 Nutzertreffen über die fotocommunity organisiert. 50 dieser Treffen sind „fotocommunity-Stammtische“, die anderen sind Workshops, Fototouren etc.
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Nutzer Demographie Männer/ Frauen
69%/ 31%
Alter
41 – 60 Jahre (51%)
Bildung
46% Abitur oder Studium*
Haushaltsnettoeink.
34% > 3.000 €*
Interessen* Verfügbares Budget
250 - 1.000 €/ Jahr für Fotografie
Kaufinteresse
46% planen den Kauf einer Kamera 55% interessieren sich für Technik
*
Stand Oktober 2015 (AGOF digital facts)
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Nutzergruppen der Community
NINA
FRANK
DAVID
ANNA
ARNE
Anfängerin, die Hilfe sucht
Ambitionierter Hobbyfotograf, der Gleichgesinnte sucht
Profi-Fotograf, der seine Reputation managt
Freizeit-Fotografin, die sich über Motive austauscht
Foto-Liebhaber, der Kaufunterstützung und tolle Fotos sucht
35%
29%
26%
2,8
3%
Mio. SEO-Visits
Quelle: Nutzerangaben 2014, n= 129.179; Model Tatjana mit 7% wird nicht aufgeführt
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Werbeformate 2017 fotocommunity Brandpage
Standalone Newsletter
fotocommunity Magazin
Produkttest
Sponsored Post
COLORFOTO Magazin
Foto-Wettbewerb
Editorial fotocommunity Newsletter
Social Media Bundle
Display Advertising
8
fotocommunity Brandpage
9
Brandpage: Konzept Ihre virtuelle Heimat in der fotocommunity Die Brandpage ist der zentrale Anlaufpunkt für Nutzer, die mehr zu Ihrer Marke und Ihren Produkten erfahren wollen. Alle Aktionen, die Sie gemeinsam mit der Community durchführen, werden hier zentral zusammengeführt.
Nutzer-Involvement Binden Sie die Nutzer in Ihre Marken- und Produktkommunikation mit folgenden Aktionsbausteinen ein: Produkttest mit hochwertigen Nutzer-Reviews Fotowettbewerb mit den besten Fotos der Community
Lerninhalte zu fotografischen Themen (Sponsored Post) Ausgewählte Sales-Aktionen/ eigene Workshopangebote (Drittinhalte)
Reichweitenaufbau Standalone/ Editorial im fotocommunity Newsletter Display Advertising Social Media/ Sponsored Posts Print-Advertorials in COLORFOTO/ fotocommunity Magazin Beispiel unseres Partners SIGMA
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Brandpage: Integration Ihre Brandpage wird prominent in der Hauptnavigation der fotocommunity im Bereich „Partner“ aufgeführt. Namentliche Nennung Während der Laufzeit der Aktion und 2 Monate darüber hinaus
Permanente Nennung Nach Ablauf der Aktion chronologisch auf der Aktions-Übersichtsseite
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Media Brandpage (mindestreichweite) Zusammensetzung Reichweite
100%
2 x Facebook Post
2 x Editorial im Blog
Reichweite gesamt:
1,7
4 Wochen Display Advertising 50%
2 x Standalone Newsletter
Mio. AI/ Kontakte
1x Editorial im fotocommunity Newsletter 0%
Beispiel unseres Partners NIKON
12 12
Ihre Vorteile Ihr Brückenschlag mit der Community Mit der fotocommunity Brandpage wird Ihre Marke zum festen Bestandteil der Community.
Hohes Nutzer-Involvement Mit einer Reihe von smarten Marketingkampagnen binden wir die Nutzer in Ihre offizielle Markenkommunikation ein und regen eine intensive Marken-Interaktion an. Das Ergebnis: eine hohe Awareness und Markensymphatie!
Positiver Imagetransfer Egal, ob Sie das Feedback unserer Nutzer zu Ihren Produkten proaktiv suchen, oder unsere Top-Fotografen im Rahmen eines Foto-Wettbewerbs herausfordern – Ihre Marke tritt authentisch auf und Sie verbreiten Ihre (Werbe-) Botschaft nachhaltig! Ausgewählte fotocommunity-Nutzer durften vor der offiziellen Produkteinführung der LUMIX CM1 im September 2014 die Geräte als Erste testen. Die dabei entstandenen Bilder und Reviews werden von Panasonic im Rahmen ihrer PRund Marketingaktivitäten weltweit eingesetzt. Beispiel unseres Partners PANASONIC
13 13
Produkttest (Influencer Marketing) 14
Mit Produkttests Kaufentscheidungen positiv beeinflussenauf Basis der ZMOTStudie von Google. Download der ZMOT-Studie hier
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Was ist der ZMOT? Der Zero Moment of Truth (ZMOT) ist der Punkt des ersten bewussten Kontakts mit einer Marke oder einem Produkt. Er ist der „erste Eindruck“. Der ZMOT beschreibt also die Zeitspanne, in der sich der Kunde über die Marke oder das Produkt informiert.
Je besser der erste Eindruck (ZMOT), desto höher die Kaufwahrscheinlichkeit.
Quelle: „Winning the Zero Moment of Truth“ von Google (2011)
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Wie Kunden kaufen Die Customer Journey hat sich verändert. Die Kaufentscheidung am Point of Sale wird durch den ersten Eindruck (ZMOT) maßgeblich beeinflusst.
Influencer beeinflusst ersten Eindruck anderer Nutzer
Influencer Käufer wird zu weiterem Influencer
Stimulus
Erster Eindruck (ZMOT) First Moment of Truth (Recherche und Branding)
Quelle: „Winning the Zero Moment of Truth“ von Google (2011)
(Point of Sale)
Second Moment of Truth (Erlebnis bei der Benutzung) 17
Influencer... ...sind Nutzer, die aufgrund ihres Know-Hows und ihrer Historie hohes Ansehen in der fotocommunity genießen. Als First Mover beeinflussen sie die Meinung ihrer Freunde und Leser nachhaltig – innerhalb und außerhalb der Community. Influencer definieren den ersten Eindruck Ihrer Marke in der fotocommunity. Direkte Kontakte:
Indirekte Kontakte:
Einfluss auf Freunde innerhalb und außerhalb der Community
Wahrnehmung durch die 1,5 Mio. Community-Mitglieder
540.000 Erster Eindruck
Soziale Medien: Wahrnehmung durch 15 Mio. Besucher pro Jahr
Influencer in der fotocommunity 18
Laut nielsen sind Empfehlungen von Influencern die effektivste Werbeform - vor TV- und Print-Werbung WERBEFORMAT
VERTRAUEN
KAUF
Empfehlungen von Menschen, die ich kenne
83%
83%
Meinungen von Konsumenten auf Online-Plattformen
66%
69%
TV-Werbung
63%
69%
Print-Anzeigen
58%
62%
Global trust in advertising and brand messages 2015 (download)
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Ablauf eines Produkttests Ein Produkttest simuliert den Kaufprozess und ermöglicht intensive ProduktErlebnisse. Die Testberichte beeinflussen den ersten Eindruck anderer Nutzer. 1. Einladung zur Bewerbung für den Test
2. Bekanntgabe der Tester & Versand der Geräte
entspricht
Stimulus Quelle: ZMOT-Studie von Google
entspricht
3. Testphase von 2-4 Wochen für Tester
4. Veröffentlichung der Testergebnisse auf der Brandpage
entspricht
First Moment of Truth
Second Moment of Truth
Erster Eindruck
(Point of Sale)
(Erlebnis bei der Benutzung)
(Tester beeinflussen Leser) 20
Erfahrungsberichte Maximale Glaubwürdigkeit, da die Erfahrungsberichte von anerkannten, geschätzten Nutzern verfasst werden. Bekannte Nutzer Nennung der Dauer der Mitgliedschaft, Link zum Profil
Glaubwürdige Artikel Verfasst in der Ich-Perspektive, viele unterstützende Fotos
Social Media Erweiterung der Reichweite in sozialen Netzwerken
Beispiel unseres Partners SIGMA
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Bewerbung Produkttest/ Erfahrungsberichte Mindestreichweite
Zusammensetzung Reichweite
100%
2 x Facebook Post
2 x Editorial im Blog Reichweite gesamt:
2,1
1 x fotocommunity Newsletter 50%
3 x StandaloneNewsletter
Mio. AI/ Kontakte 6 Wochen Display Advertising 0%
Kampagnentiming Phase 1: Bewerbung
(Beispiel)
Phase 2 und 3: Auswahl Tester, anschl. Test
Phase 4: Veröffentlichung Ergebnis
Facebook-Post 1
Facebook-Post 2
Display Advertising
Banner-Flight 1
Banner-Flight 2
Content-Marketing
Editorial im Blog
Editorial im Blog
Social Media
Email-Marketing
Standalone 2
Standalone 1
Standalone 3
Newsletter
Brandpage
Februar 2017
März 2017
April 2017
Mai 2017 23
Ihre Vorteile Maximale Glaubwürdigkeit Die Tester sind angesehene Mitglieder der Community. Ihre Artikel werden nicht verändert. Ihre Meinungen werden nicht durch Geschenke erkauft. Dies führt zu maximaler Authentizität.
Positiver Imagetransfer Ihre Marke wird als seriöser Partner der Community wahrgenommen. Dieser Imagetransfer wird auch langfristig Kaufentscheidungen positiv beeinflussen.
Beispiel unseres Partners SIGMA
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Sponsoring Fotowettbewerb Inkl. Brandpage
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Wettbewerb Kreativität und Wettkampf Foto-Wettbewerbe fordern und fördern die Kreativität der Teilnehmer. Sie sind seit Jahren ein fester Bestandteil der Community und belegen immer wieder das hohe fotografische Niveau unserer Fotografen.
Ablauf des Wettbewerbs Foto-Wettbewerbe basieren immer auf einem Thema (im Beispiel: „Metropolen dieser Welt“). Unsere Nutzer können bis zu 3 Bilder in den Wettbewerb einreichen. Die Community entscheidet sich für die 100 besten Bilder, von denen dann in einem separaten Jury-Voting die Gewinner gekürt werden.
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Fotowettbewerb: Integration Der Wettbewerb wird in Ihre Brandpage integriert. Ihre Marke wird während des Wettbewerbs durchgängig prominent als Partner präsentiert.
Preise werden von Ihnen gestellt
Logo-Integration Auf der Übersichtsseite und auf allen Wettbewerbs-Seiten
Beispiel unseres Partners Franzis
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Fotowettbewerb: Integration auf der Brandpage Ihr Foto-Wettbewerb wird zusätzlich auf Ihrer Brandpage beworben und die Gewinner-Bilder mit einem kurzen Text zur Entstehungsgeschichte veröffentlicht. User Generated Content innerhalb Ihrer Markenpräsenz schafft Authentizität und verstärkt die Nähe zu Ihrer Marke.
Beispiel unseres Partners Samsung
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Media Wettbewerb (mindestreichweite) Zusammensetzung Reichweite
100%
2 x Editorial im fotocommunity Newsletter
Reichweite gesamt:
2,0
2 x Facebook Post
2 x Editorial im fotocommunity Blog 50%
1 x Standalone Newsletter
Mio. AI/ Kontakte Display Advertising 0% Beispiel unseres Kunden CEWE
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Ihre Vorteile Exklusive Präsenz Ihrer Marke Ihre Marke wird auf allen relevanten Touchpoints prominent und exklusiv kommuniziert.
Hohes Nutzer-Involvement Binden Sie eine engagierte und foto-affine Zielgruppe in Ihre Markenkommunikation mit ein: Pro Foto-Wettbewerb nehmen im Durchschnitt bis zu 2.000 Mitgliedern teil.
Positiver Imagetransfrer Durch die gemeinsame Ausrichtung eines Wettbewerbs erhöhen Sie die positive Wirkung Ihrer Marke.
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Sponsored Post Im fotocommunity Blog und in der Fotoschule
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Sponsored Post im Blog Content Marketing Der fotocommunity Blog stellt das zentrale redaktionelle Medium für Neuigkeiten aus der fotocommunity und der Foto-Branche dar. Erreichen Sie unsere Zielgruppe über relevante und mehrwertstiftende redaktionelle Inhalte - im Blog und über den kompletten Newsstream auf fotocommunity.de sowie im persönlichen Nutzer-Bereich.
Reichweite Blog Leser pro Monat:
30.000
PI pro Monat:
60.000
PI Newsstream/ Monat:
1.200.000
Anforderungen zielgruppenrelevanz des Artikels max. 3.000 Zeichen inkl. Bildmaterial max. 2 ausgehende Links (no follow)
Beispiel unseres Partners Photo &
32 32
Sponsored Post in der Fotoschule Wo Fotografie vermittelt wird Die Fotoschule vermittelt Fotografie-Anfängern und -Fortgeschrittenen die wesentlichen Aspekte der Fotografie. Die fotografischen Fähigkeiten zu verbessern ist eines der maßgeblichen Ziele für 64% unserer Nutzer. Alle Artikel werden von Fachbuchautoren erstellt, die zugleich Profi-Fotografen sind.
Reichweite Leser pro Monat:
52.000
PI pro Monat:
104.000
Newsletter-Empfänger:
12.000
Anzahl Artikel:
200 (8 neue Artikel/ Monat)
Ausdrucke je Artikel:
60
Social Shares je Artikel:
150
Leistungen Artikel-Erstellung durch Fachautoren max. 10.000 Zeichen inkl. Bildmaterial max. 2 ausgehende Links (no follow) Beispiel unseres Partners Rollei
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Sponsoring Fotoschule
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Fotoschule powered by ... Ihr Logo wird an folgenden Stellen prominent eingebunden*: Namenssponsoring **
„powered by „Marke“ im Header
Slot für eigene Werbekampagnen Medium Rectangle (300x250 px)
Branded Content Eigene Kolumne zu einem fotografischen Thema Ihrer Wahl
* Mindestvertragslaufzeit 12 Monate
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Fotoschule powered by ...
Logo auf Artikelseite
Logo im Newsletter
Auf Facebook-Posts 36
Wahrnehmung Zusammensetzung Reichweite
100%
Facebook-Reichweite der Fotoschule
Reichweite gesamt:
6,3
50%
Medium Rectangle Sponsoring Ausdrucke
Namenssponsoring Newsletter
Mio. AIs
Namenssponsoring Header und Artikel 0%
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Ihre Vorteile Hochwertiges Umfeld Durch das Sponsoring der Fotoschule positionieren Sie Ihre Marke im Umfeld hochwertiger Inhalte.
Permanente Wahrnehmung Fotografische Weiterentwicklung ist eine wesentliche Triebfeder für unsere Mitglieder. Ihre Marke wird mit diesem Prozess fest verbunden.
Positiver Imagetransfer Ihre Marke wird als seriöser Partner der Community wahrgenommen. Dieser Imagetransfer wird auch langfristig Kaufentscheidungen positiv beeinflussen.
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Standalone Newsletter
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Standalone Newsletter Glaubwürdigkeit Unsere Standalone Newsletter versenden wir an Mitglieder, die unseren Empfehlungen vertrauen. Der Newsletter kann von Ihnen gestaltet werden, trägt aber das Logo der fotocommunity und ist somit für den Nutzer vertrauenswürdig.
Aufmerksamkeit Wir versenden maximal 2 Standalone Newsletter pro Woche. Dadurch ist eine hohe Aufmerksamkeit garantiert.
Reichweite 250.000 Empfänger
Anforderungen Alle relevanten Informationen finden Sie hier: Newsletter-Spezifikationen
Beispiel unseres Partners SIGMA
40
Ihre Vorteile Exklusivität Der Standalone Newsletter besteht aus 100% Kundeninhalt und verschafft Ihnen eine Exklusivität wie kaum ein anderes Werbemittel.
Hohe Akzeptanz bei den Usern Platzieren Sie Ihren Inhalt in einem redaktionellen Rahmen und erzeugen Sie Authentizität bei den Empfängern.
Direkte Zielgruppenansprache Ihre Marke wird als seriöser Partner der Community wahrgenommen. Dieser Imagetransfer wird auch langfristig Kaufentscheidungen positiv beeinflussen.
Beispiel unseres Partners SIGMA
41 41
Editorial im fotocommunity Newsletter 42
Editorial im Newsletter Glaubwürdigkeit Mit einem Editorial in unserem fotocommunity Newsletter, bringen Sie Ihre Werbebotschaft authentisch rüber. Wir integrieren Ihre Werbebotschaft optimal in unseren redaktionellen Content und verschaffen Ihnen somit eine hohe Aufmerksamkeit innerhalb der Community.
Aufmerksamkeit Wir versenden maximal 2 fotocommunity Newsletter pro Monat - mit Neuigkeiten aus der Community und mit Ihrer Werbebotschaft. Dadurch ist eine hohe Aufmerksamkeit garantiert.
Reichweite 370.000 Empfänger
Anforderungen Alle relevanten Informationen finden Sie hier: Newsletter-Spezifikationen
Beispiel unseres Partners FUJIFILM
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Ihre Vorteile Hohe Akzeptanz bei den Usern Bleiben Sie authentisch und glaubwürdig durch die Einbettung Ihres Beitrages in unseren redaktionellen Content.
Direkte Zielgruppenansprache Kommunizieren Sie Ihre Werbebotschaft ohne Umwege und ohne Streuverluste. So schaffen Sie sich Aufmerksamkeit und bleiben im Gespräch.
Beispiel unseres Partners FUJIFILM
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Professioneller E-Mail-Versand Hohe Zustellungsquote Alle Newsletter werden ausschließlich über den CSAzertifizierten E-Mail-Dienstleister emarsys versendet. Somit werden serverseitige Spam-Filterungen der E-Mail-Provider ausgesetzt und die E-Mails direkt in die Inbox der Empfänger geleitet.
Professionelles Reporting Mit Emarsys ist es uns möglich versandte E-Mails zu analysieren und die wichtigsten KPIs detailliert und professionell für Sie aufzubereiten.
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Social Media Bundle
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Social Media Bundle Erreichen Sie über 78.000 soziale Kontakte facebook Fanpage:
68.287 Fans**/ 13.000 Fans/ pro Post
Google+:
5.439 Fans**
Twitter:
4.469 Follower**
Social Media Bundle Facebook Post Google+ Post Tweet
* Stand Oktober 2016 47
Display Advertising
48
Display Advertising Standardwerbeformen Wir bieten Ihnen alle Standardwerbeformen vom klassischen Leaderboard, Skyscraper Medium Rectangle bis hin aufmerksamkeitsstarken Billboard, Wallpaper Hockey Stick.
an und zum oder
Ad Specials Über die klassischen Werbeformen hinaus bieten wir Ihnen eine Reihe von exklusiven Platzierungen an, um Ihre Marke medienwirksam in Szene zu setzen.
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fotocommunity Magazin & COLORFOTO 50
Crossmedial ColorFoto & fotocommunity Magazin ColorFoto Erscheinungsweise:
11 x im Jahr
Druckauflage:
54.767 Exemplare
Männer/ Frauen:
92%/ 8%
Bildung:
60% Abitur oder Studium
fotocommunity Magazin Abos:
1.200 Print/ 34.000 Digital
Erscheinungsweise:
4 x im Jahr
Druckauflage:
10.000 Exemplare
fotocommunity App Installationen:
16.000
Betrachtete Fotos:
2 Mio.
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Sie sind in guter Gesellschaft Ein Auszug aus unserer Liste zufriedener Kunden.
„“ Professionelle Umsetzung und Durchführung unserer Produkttests. Genaue Platzierung und Einbindung der Zielgruppe. Schöne und aussagekräftige Ergebnisse.
„“
Melanie Keller, Marketing,
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! 52
Preisliste 2017
53
Preisliste 2017 * Werbeformat
Media-Reichweite ab
Preis ab**
fotocommunity Brandpage inkl. Media (z.B. Sales-Aktionen)
1.690.000 AI/ Kontakte
36.200€
Produkttest inkl. Brandpage (Influencer Marketing)
2.300.000 AI/ Kontakte
42.295€
Sponsoring Fotowettbewerb inkl. Brandpage
2.000.000 AI/ Kontakte
38.900€
Sponsoring Fotowettbewerb ohne Brandpage
2.000.000 AI/ Kontakte
29.300€
Sponsoring Fotoschule
6.400.000 AI/ Kontakte
auf Anfrage
Editorial fotocommunity Newsletter
370.000 Empfänger
6.900€
Standalone Newsletter
250.000 Empfänger
6.500€
Sponsored Post fotocommunity Blog
200.000 AI
1.500€
Sponsored Post Fotoschule
140.000 AI
1.750€
Social Media Bundle
78.000 Kontakte
1.500€
Display Advertising (IAB-Werbemittel, AdSpecials)
bis zu 15.000.000 AI/ Monat
Advertorial fotocommunity Magazin (2 Seiten)
Druckauflage: 10.000 Exemplare, ePaper 38.000 Exemplare
Advertorial COLORFOTO (2 Seiten)
Druckauflage: 54.767
auf Anfrage 5.000 € 15.000 €
* Es gelten die AGB Mediadaten ** Alle Preise zzgl. MwSt.
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Beeinflussen Sie Ihre Zielgruppe. Crossmedial. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Javor Milev Leiter Business Development |
[email protected] | +49 221 67 77 57 59 55
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB (1/4) Allgemeines Anwendungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Verträge zwischen einem Unternehmer (Partner) und der fotocommunity GmbH (fotocommunity), die Schaltung von Werbung des Partners innerhalb eines Dienstes der fotocommunity (Werbevertrag) oder die Kooperation beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen des Partners (Produkten) über einen Dienst der fotocommunity (Shopvertrag) oder die Kooperation bei einer Aktion der fotocommunity (Aktionsvertrag) zum Gegenstand haben (Partnervertrag). 2. Dienste sind die Internetauftritte der fotocommunity unter der Second-Level- Domain (2LD) »fotocommunity« gleich welcher Top-Level-Domain (TLD) sowie die im Namen der fotocommunity regelmäßig erscheinenden Newsletter »fotocommunity Special« und »fotocommunity News«. 3. Aktionen sind mindestens auch im Namen der fotocommunity durchgeführte und organisierte Veranstaltungen wie Gewinnspiele, Wettbewerbe, Messen und Benutzertreffen. 4. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners sind nicht vereinbart und finden keine Anwendung auf den Partnervertrag. 5. Für zukünftige Partnerverträge finden die Partner-AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch dann Anwendung, wenn dies nicht vereinbart wird, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragsschluss 1. Alle von der fotocommunity in Werbematerialien, Preislisten, Katalogen und innerhalb eines Internetauftrittes der fotocommunity gemachten Angaben zu Partnerleistungen einschließlich der Vergütung stellen keine Angebote im Rechtssinne dar und sind für die fotocommunity nicht verbindlich. 2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die fotocommunity dies ausdrücklich in Textform oder schriftlich bestätigt oder wenn die fotocommunity mit der Ausführung der Leistung beginnt, insbesondere, indem die fotocommunity Vorkehrungen auf ihren Servern unternimmt, die auf die Durchführung des Vertrages abzielen, wie Einrichtungen von Seiten, Anpassung von serverseitiger Software und dergleichen. Werbeverträge Begriff Die fotocommunity und der Partner können vereinbaren, dass in Diensten der fotocommunity, insbesondere den Internetauftritten und den Newslettern der fotocommunity für den Partner Werbung geschaltet wird (Werbevertrag). Art, Dauer, Umfang, Größe und Platzierung sowie die Verpflichtung zur Leistungsabnahme bzw. Schaltung werden hierbei im Vertragsformular und unter Einbeziehung der Mediadaten der fotocommunity vereinbart.
Lieferung des Inhaltes 1. Bei der statischen Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner als unbewegliche Grafik in der vereinbarten Größe und mit der Angabe einer Ziel-URL bereit gestellt, die bei einem Klick auf die Grafik in einem neuen Fenster geöffnet wird. 2. Bei der dynamischen Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner als animierte Grafik in der vereinbarten Größe und die Angabe einer Ziel-URL bereit gestellt, die bei einem Klick auf die Grafik in einem neuen Fenster geöffnet wird.. 3. Bei der eingebetteten Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner mittels einer QuellURL bereit gestellt, die auf einen Inhalt in der vereinbarten Größe verweist. Die inhaltliche Funktionalität der Werbung, insbesondere die Verlinkung auf die eigene Homepage, wird von dem Partner implementiert. 4. Der Inhalt der Werbung (im Falle von Ziffer 3 die Quell-URL sowie die Ziel-URL) sind bis spätestens 3 Werktage vor dem Aufschaltdatum zu liefern. Dies gilt auch, wenn vereinbart ist, dass während der Vertragslaufzeit die gelieferten Werbeinhalte durch den Partner geändert werden können. Platzierung 1. Die Größen und Platzierungen der verschiedenen Werbeangebote der fotocommunity ergeben sich aus den Mediadaten der fotocommunity, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit haben. 2. Als Maßeinheit wird die HTML-Einheit px verwendet. Werden die vom OKV im BVDW genannten Größen vereinbart, so gelten die Empfehlungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Verpflichtung zur Schaltung 1. Die fotocommunity ist nicht verpflichtet, die Werbung in einem bestimmten Umfang oder überhaupt zu schalten (Optionale Werbung), es sei denn, es wird eine Mindestzahl an Schaltungen oder die ständige Schaltung (Obligatorische Werbung) vereinbart. 2. Bei der optionalen Werbung richtet sich die Vergütung nach der Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Schaltungen. Domains und Seiten Alle Verpflichtungen der fotocommunity sowohl hinsichtlich der Schaltung als auch hinsichtlich des Konkurrenzschutzes beziehen sich ausschließlich auf die im Vertragsformular genannten Domains und Seitenkategorien. Soll der Konkurrenzschutz darüber hinaus auch andere Seiten einer Domain oder andere Domains betreffen, so ist dies im Vertragsformular gesondert zu vereinbaren. Vergütung 1. Die Vergütung erfolgt in Bezug auf die Kontakte nach dem im Vertragsformular vereinbarten Sätzen. 2. Ist die Werbung als obligatorische Werbung gebucht, so ist der Partner unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Kontakte verpflichtet, den im Vertragsformular genannten Mindestumsatz zu zahlen. 3. Die fotocommunity erhält zusätzlich einmalig die im Vertragsformular genannte Einrichtungsgebühr.
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AGB (2/4) Abrechnung und Fälligkeit 1. Die Werbeleistung wird kalendermonatlich von der fotocommunity abgerechnet und in Rechnung gestellt (Abrechnungsperiode). 2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung – Eingang bei der fotocommunity – ohne Abzug zahlbar und danach auch ohne gesonderte Mahnung zu verzinsen. 3. Vereinbarte Vorschüsse sind bis spätestens zum dritten Kalendertag nach Beginn einer Abrechnungsperiode – Eingang bei der fotocommunity – zu zahlen. Sie werden bei der Rechnungsstellung abgezogen. Sollte in einer Abrechnungsperiode der Vorschuss den Wert der Werbeleistung übersteigen, so wird das Manko nicht ausgezahlt, sondern der nächsten Abrechnungsperiode gutgeschrieben. Besteht am Ende der Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses innerhalb der nächsten zwei Monate nach Vertragsbeendigung durch zusätzliche Werbeleistung auszugleichen. Verbleibt dann immer noch ein Manko, so ist dies an den Partner auszuzahlen. 4. Ein vereinbarter Mindestumsatz verbleibt in jedem Falle bei der fotocommunity und ist auch bei Beendigung des Vertrages weder in bar noch durch zusätzliche Werbeleistungen auszugleichen. Shop-Partnerschaften Shopvertrag 1. Bei einem Shopvertrag richtet die fotocommunity eine gesonderte Seite innerhalb des Internetauftrittes der fotocommunity ein (Shopseite). Auf der Shopseite wird unterhalb der Navigationsleiste ein Frame für eine Microsite eingerichtet in der der Shop des Partners eingebettet wird. 2. Der Partner vertreibt seine Produkte über den Shop in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Dritte (Kunden). Der Partner hat durch geeignete Inhalte und Gestaltung dafür Sorge zu tragen, dass alleine er Vertragspartner des Kunden wird. 3. Sollte die fotocommunity dennoch Partei eines Vertrages mit einem Kunden werden, so ist der Partner verpflichtet, die fotocommunity von allen Ansprüchen des Dritten freizustellen. Darüber hinaus gehende Ansprüche der fotocommunity gegenüber dem Partner bleiben unberührt. Vergütung 1. Die fotocommunity erhält für jeden über die Seite der fotocommunity erzielten Umsatz des Partners den im Vertragsformular genannten Provisionsanteil. 2. Sollte sich später Umsatz vermindern, weil der Partner auf Gewährleistung in Anspruch genommen wird oder sich der Umsatz ansonsten wegen eines Umstandes vermindert, den der Partner zu vertreten hat, so vermindert sich die Provision an die fotocommunity nicht. Dasselbe gilt, wenn der Partner aus Kulanz seinen Kunden aus dessen Verpflichtung entlässt. 3. Wird die Leistung des Partners an den Kunden im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht, so errechnet sich der Provisionsanteil aus dem Wert der Mindestlaufzeit. Beträgt die Mindestlaufzeit weniger als ein Jahr, so wird der Jahresbetrag zugrunde gelegt, wenn das Dauerschuldverhältnis tatsächlich ein Jahr besteht. 4. Die fotocommunity erhält zusätzlich einmalig die im Vertragsformular genannte Einrichtungsgebühr.
Abrechnung und Fälligkeit 1. Die angefallene Provision wird kalendermonatlich von dem Partner bis spätestens zum 15. des Folgemonates abgerechnet. Die fotocommunity stellt daraufhin Rechnung. 2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, danach auch ohne gesonderte Mahnung zu verzinsen. 3. Vereinbarte Vorschüsse sind bis spätestens zum dritten Kalendertag nach Beginn einer Abrechnungsperiode – Eingang bei der fotocommunity – zu zahlen. Sie werden bei der Rechnungserstellung abgezogen. Sollte in einer Abrechnungsperiode der Vorschuss den Wert der Werbeleistung übersteigen, so wird das Manko nicht ausgezahlt, sondern der nächsten Abrechnungsperiode gutgeschrieben. Besteht am Ende der Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses innerhalb des auf die Rechnungsstellung folgenden Kalendermonats durch zusätzliche Werbeleistung auszugleichen. Besteht am Ende der Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses innerhalb der nächsten zwei Monate nach Vertragsbeendigung durch zusätzliche Shopleistungen auszugleichen. Verbleibt dann immer noch ein Manko, so ist dies an den Partner auszuzahlen. 4. Ein vereinbarter Mindestumsatz verbleibt in jedem Falle bei der fotocommunity und ist auch bei Beendigung des Vertrages weder in bar noch durch zusätzliche Shopleistungen auszugleichen. Qualitätsmanagement Der Partner ist auch gegenüber der fotocommunity verpflichtet, die im Shop angebotenen Leistungen vertragsgemäß, insbesondere mangelfrei und rechtzeitig zu erbringen. Aktionen Gemeinsame Aktionen Bei gemeinsam durchgeführten Aktionen verpflichten sich die Parteien, bei allen auf die Absatzförderung zielenden Maßnahmen, insbesondere im Rahmen von Internetauftritten, Newsletttern, Werbemails, Katalogen und Flyern in gleichberechtigter Weise aufeinander hinzuweisen, insbesondere nur den gemeinsamen Aktionsnamen zu verwenden. Support bei fotocommunity-Aktionen 1. Tritt der Partner als Supporter einer Aktion der fotocommunity auf, so wird er auf allen auf Absatzförderung zielenden Maßnahmen der fotocommunity, insbesondere im Rahmen von Internetauftritten Newslettern, Werbemails, Katalogen und Flyern in nachrangiger Weise genannt. Der Partner hat die hierfür notwendigen Inhalte zu liefern. 2. Die Nennung des Partners erfolgt in der Regel am Ende des Mediums unter dem Hinwies »Unterstützt von« oder ähnlich. 3. Die Gestaltung der Nennung und deren Reihenfolge bei mehreren Partnern ist der fotocommunity überlassen.
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AGB (3/4) Vergütung Die Vergütung wird frei vereinbart. Ausschließlichkeit Produktkategorie Der Partner ist verpflichtet, in allen seinen bereit gestellten Inhalten – auch bei dynamischen oder eingebetten Inhalten, sowohl bei Werbe- wie bei Shop- und Aktionsleistungen – nur die im Vertragsformular genannten Produkte zu bewerben. Ausschließlichkeit 1. Bei der Vereinbarung einer ausschließlichen Partnerschaft verpflichtet sich die fotocommunity, keine Partnerverträge mit anderen Anbietern der im Vertragsformular genannten Produkte (Wettbewerber) zu schließen. Der Ausschluss beschränkt sich jedoch auf die vom Wettbewerber bereit gestellten Inhalte, insbesondere Grafiken und Texte und erstreckt sich nicht auf weitere Angebote des Wettbewerbers, die nicht Gegenstand seines Partnervertrages mit der fotocommunity sind. 2. Wird nichts anderes vereinbart so gilt die Ausschließlichkeit nur im Rahmen der Partnerschaftsform (Werbung, Shop bzw. Aktion). Vertragslaufzeit Vereinbarte Laufzeit 1. Die Partnerschaft besteht für die im Vertragsformular genannte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit). 2. Ist im Vertragsformular die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit über die Grundlaufzeit hinaus vereinbart, so verlängert sie sich, wenn nicht der Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor Beendigung der aktuellen Laufzeit gekündigt wird. Fristlose Kündigung 1. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. 2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn • der Partner mit Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der Abrechnungs- oder Zahlungsverpflichtung nach Fristsetzung nicht nachkommt • der Partner mit Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der Abrechnungs- oder Zahlungsverpflichtung wiederholt nicht pünktlich nachkommt • die vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalte rechtswidrig sind oder waren • die vom Partner im Rahmen des Shops an den Dritten erbrachten Leistungen wiederholt nicht vertragsgemäß sind. Schriftform der Kündigung Alle Kündigungen sind schriftlich mittels eingeschrieben Briefes auszusprechen.
Gewährleistung Verfügbarkeit 1. Die fotocommunity gewährleistet nicht die ständige Verfügbarkeit ihrer Dienste oder die Verfügbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt. 2. Geschuldet ist auch bei obligatorischer Werbung und Shops lediglich eine monatliche Verfügbarkeit von 95 % (Verfügbarkeitsgrenze). 3. Die fotocommunity ist von der Leistungspflicht auch unterhalb der Verfügbarkeitsgrenze befreit, soweit die Nicht-Verfügbarkeit auf höherer Gewalt oder Verschulden des Partners beruht. Höhere Gewalt sind Umstände, die keine Vertragspartei zu vertreten hat, insbesondere Naturereignisse, Arbeitskampfmaßnahmen bei der fotocommunity oder bei zur Erfüllung notwendigen Dritten, Ausfall der Stromversorgung um mehr als vier Stunden bei der fotocommunity oder bei zur Erfüllung notwendigen Dritter oder dergleichen. 4. Die fotocommunity ist von der Einhaltung der Verfügbarkeit ferner befreit, wenn und insoweit die Verfügbarkeit der Dienste von Vorleistungen Dritter, insbesondere von Netz- und Serveranbietern, abhängt und diese die Vorleistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, es sei denn der fotocommunity ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. 5. In den Fällen, in denen die fotocommunity von der Leistungspflicht befreit ist, behält sie ihren Anspruch auf Gegenleistung, wenn sich dieser nicht mengenmäßig bestimmt. Insbesondere bleiben die Einrichtungsgebühr und der Mindestumsatz unverändert bestehen. Schadensersatz 1. Die fotocommunity haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um die Verletzung einer Kardinalpflicht. 2. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht Folgeschäden. 3. Die Haftung umfasst nicht entgangenen Gewinn wegen des Ausfalles der Werbemaßnahme oder Nicht-Verfügbarkeit des Shops.
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AGB (4/4) Weitere Pflichten Partnerinhalte 1. Der Partner garantiert gegenüber der fotocommunity, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, insbesondere von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und Markenrechten Dritter. 2. Der Partner garantiert gegenüber der fotocommunity, dass die von ihm bereit gestellten Inhalte nicht gegen das objektive Recht, insbesondere das Wettbewerbsrecht, das Jugendschutzrecht und das Strafrecht verstoßen. Es wird darauf hingewiesen, dass die fotocommunity kein AVS für den Partner zur Verfügung stellt. 3. Die fotocommunity ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die von dem Partner bereit gestellten Inhalten zu überprüfen. Besteht der begründete Verdacht, dass die bereit gestellten Inhalte rechtswidrig sind, so ist die fotocommunity zur Sperrung berechtigt. Der Partner wird hiervon innerhalb eines Werktages unterrichtet. 4. Im Innenverhältnis ist allein der Partner für den Inhalt der von ihm bereit gestellten Inhalte verantwortlich. Soweit die fotocommunity von Dritten für die vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen wird, gleichviel in welcher Weise, ist der Partner zum Ausgleich aller entstandenen Schäden und Kosten verpflichtet. Mitwirkung und Ausgleich 1. Sollte ein Dritter wegen eines von dem Partner bereit gestellten Inhaltes Ansprüche gegenüber der fotocommunity geltend machen, so ist der Partner zur Mithilfe bei der Abwehr unberechtigter und bei der Erfüllung berechtigter Ansprüche verpflichtet. Insbesondere hat er erforderliche Informationen zu erteilen, Dokumente vorzulegen und Erklärungen auch gegenüber Dritten abzugeben. 2. Der Partner stellt in den Fällen des Absatz 1 die fotocommunity von allen notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung – auch gegen nicht bestehende Ansprüche Dritter – frei. Etwaige Kostenerstattungsansprüche der fotocommunity gegenüber einem Dritten werden im Gegenzug und in entsprechender Höhe an den Partner abgetreten. 3. Der Partner ist ferner in den Fällen des Absatz 1 bei berechtigten Ansprüchen eines Dritten verpflichtet, die fotocommunity von diesen freizustellen. 4. Hat die fotocommunity bereits selbst einen Dritten befriedigt oder ist eine Freistellung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, so hat der Partner die entstanden Vermögensnachteile der fotocommunity zu ersetzen, insbesondere von der fotocommunity getätigten Schadensersatzzahlungen zu erstatten. Geheimhaltung 1. Der Partner ist verpflichtet, Informationen, die er im Rahmen der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses oder der Vertragsdurchführung einschließlich seiner Beendigung erhält, nicht selbst zu nutzen, vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen. 2. Die Verpflichtung aus Absatz 1 besteht nicht, wenn dem Partner die Informationen bereits vorher bekannt waren oder sie aus allgemeinen Quellen zugänglich sind.
Änderungen der Dienste 1. Die fotocommunity behält es sich vor, die Gestaltung und den Inhalt ihrer Dienste auch nach Vertragsschluss zu ändern. In diesen Fällen werden die Platzierungen von Werbung und Shops in gleichwertiger Weise erfolgen. Die fotocommunity unterrichtet den Partner hiervon unverzüglich, soweit möglich rechtzeitig vor Durchführung der Änderung. 2. Führt eine Änderung nach Absatz 1 dazu, dass aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Werbeleistung nicht mehr wie vereinbart oder gleichwertig erbracht werden kann, so wird der Vertrag beendet. Vertraglich vereinbarte Mindestsummen vermindern sich dann entsprechend der tatsächlich durchgeführten Laufzeit zur vertraglich vereinbarten Laufzeit. Schlussbestimmungen 1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 2. Erfüllungsort ist Köln. 3. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Deutschland ausschließlicher internationaler Gerichtsstand und Köln ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand. 4. Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen im Übrigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. STAND 12/2013
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