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MEDIADATEN 2016 Nr. 02 | Gültig ab 01.10.2015
06/2015 Juli/August ▌ D, A, CH: 9,50 Euro_weitere EU-Länder: 11,70 Euro Eine Publikation der WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Matthias Wahl ist seit Juni Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW), daneben ist er aber noch in weiteren Gremien aktiv, etwa im Online-Vermarkter-Kreis (OVK) wie auch im Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW). Im Interview erklärt er, wie sich mit diesem geballten Engagement der Onlinehandel weiter stärken lässt.
Das Ende des Pure Play – die Zukunft heißt Multichannel Marketing & Sales „SEO muss man als Prozess begreifen“
Logistik & Fulfillment E-Mobility und die Chancen für den Handel
Payment & Risikomanagement Alternative Payment-Varianten im Praxis-Check
Handel EXTRA Beacons: Vom Piloten zum Erfolgsprojekt – mit diesen Schritten klappt es
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
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INHALT INHALT VORWORT............................................................................................3 IHRE ANSPRECHPARTNER..................................................................4 SUMMARY............................................................................................5 RUBRIKEN............................................................................................6 ANZEIGEN-PREISLISTE.................................................................. 7 TERMIN- & THEMENPLAN............................................................... 12 TITELPORTRAIT................................................................................ 14 VERTRIEB/AUFLAGE........................................................................ 16 ONLINE-PREISLISTE..................................................................... 17 VERLAGSPROGRAMM..................................................................... 22 AGB.................................................................................................... 23
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 2
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LIEBE INTERESSENTEN, LIEBE KUNDEN, die digitale Transformation schreitet unaufhaltsam und schneller, als ursprünglich angenommen, voran.
der Druck aus der Industrie, die ihre Produktartikel veröffentlicht haben möchte.
Themen wie Industrie 4.0 gehören nun schon zu unserem Alltag und nutzen sich fast wieder ab, bevor die Umsetzung beim Mittelstand Gestalt angenommen hat. Die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens verspricht einerseits viele Vorteile im Sinne von Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung. Die andere Seite der Medaille sind die Automatisierung von qualifizierten Arbeitsplätzen, die Auslagerung von Daten via Cloud in Rechenzentren, der Einsatz von BigData-Lösungen, in denen das gesamte Prozess-Knowhow des Unternehmens steckt. Kein Wunder, dass in diesem Kontext der Begriff Sicherheit auf allen Ebenen eine große Rolle spielt.
Helfen Sie mit, die Fachzeitschrift und deren Qualität zu erhalten, ja, wenn möglich, sogar zu verbessern. Der Weg dazu ist, in Werbung dort zu investieren, auch wenn sie nicht gleich Leads bringt. Werbung in unseren Fachzeitschriften bedeutet für Sie eine Investition in einen wichtigen Informations- und Kommunikationskanal und den Erhalt der Pressefreiheit in diesem kleinen, aber nicht weniger wichtigen Bereich unserer Medienlandschaft. Nur wer frei von finanziellem Druck journalistisch arbeiten kann, wird qualitativ gute Ergebnisse veröffentlichen können.
Sicherheit fängt bereits früher an, als man denkt, nämlich bei der Informationsbeschaffung. Welche Informationen sind objektiv und daher die richtigen, wenn ich mich über die Digitalisierung meiner Geschäfts- und Produktionsprozesse informiere? Welche Quellen nutze ich dafür? Google ich nur noch meine Informationen? Hier spielt, wie wir meinen, die Fachzeitschrift eine immer wichtigere Rolle, denn nur hier bekommen Sie objektive Information, ohne dass wir Ihnen gleich etwas verkaufen wollen. Gleichwohl auch hier wächst
Bernd Heilmeier Verlagsleiter
Bei allen Ihren Mediaentscheidungen sollte das aus unserer Sicht auch immer ein Kriterium sein, denn nicht alles lässt sich mit einem ROI bewerten. In diesem Sinne freuen wir uns, wenn wir Sie auch in 2016 wieder als einen unserer Kunden begrüßen dürfen.
Ihr WIN-Verlag Bernd Heilmeier Verlagsleiter
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 3
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IHRE ANSPRECHPARTNER ANZEIGENVERKAUFSLEITUNG: Heike Beikirch Telefon: 08231/6078395 E-Mail:
[email protected]
ANZEIGENDISPOSITION: Chris Kerler Telefon: 08106/350-220 Telefax: 08106/350-190 E-Mail:
[email protected]
VERLAGSLEITUNG: Bernd Heilmeier (anzeigenverantwortlich) Telefon: 08106/350-251 E-Mail:
[email protected]
CHEFREDAKTION: Dunja Koelwel Telefon: 08106/350-150 E-Mail:
[email protected]
VERLAG: WIN-Verlag GmbH & Co. KG Johann-Sebastian-Bach-Str. 5 85591 Vaterstetten Telefon: 08106/350-0 Telefax: 08106/350-190 E-Mail:
[email protected] Internet: www.win-verlag.de
MEDIA CONSULTANT: Christina Blanz Telefon: 08106/350-224 E-Mail:
[email protected]
VERTRIEB: Sabine Immerfall Telefon: 08106/350-131 Telefax: 08106/350-190 E-Mail:
[email protected] Helga Wrobel Telefon 08106/350-132 E-Mail:
[email protected]
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 4
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SUMMARY AUSZUG TITELPORTRAIT Das e-commerce Magazin ist die Pflichtlektüre aller Onlinehändler. Das Thema E-Commerce hat mit der Zeit sehr an Funktionalität und Komplexität gewonnen und sich zu einem der Kerngeschäftsmodelle im Handel entwickelt. Das Businessmodell des E-Commerce umfasst heute ein breites Spektrum von Produkten und Lösungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette: Beginnend bei der richtigen Internetadresse, dem Webhosting von Webseiten und Onlineshops über das „Gefunden werden“ in Suchmaschinen via SEO/SEM/SEA-Lösungen, Shop-, WebAnalyse- und Trackinglösungen. Auch das durch CRM-Systeme angestoßene Permission-Marketing, Bestellbestätigungen, sichere Bezahlvorgänge mittels E- oder mobile Payment- und Risikomanagementsystemen sowie die Abwicklung des gesamten Auslieferungsprozesses bis hin zum Retourenmanagement sind Teil der E-Commerce-Wertschöpfungskette. Aber auch rechtliche Aspekte wie Onlinerecht, Datensicherheit und Datenschutz sind Kernthemen des E-Commerce. Das e-commerce Magazin bildet in seinen Rubriken diese komplette Wertschöpfungskette im Onlinehandel ab. Technologiethemen werden vom e-commerce Magazin auf verständlichem und wirtschaftlich-strategischem Level behandelt und dienen dazu, die Kommunikation und das Verständnis zwischen IT-Abteilung, ob intern oder extern, und Business-Entscheidern zu fördern. Das e-commerce Magazin bietet als modernes Fachmedium für Unternehmer und Unternehmen konkreten Nutzwert.
Die Beiträge des e-commerce Magazins analysieren Markttrends und unterstützen die Leser durch die verständliche Darstellung von komplexen Zusammenhängen und praxisgerechten Anwendungsbeispielen.
Online: Billboard, Wallpaper, Maxi Ad, Leaderboardbanner, Skyscraper, Rectangle, Videorectangle, Einträge, Whitepaper
BRANCHEN
Newsletter: Leaderboard, Textanzeigen uvm.
Das e-commerce Magazin richtet sich an den Onlinehandel. ZIELGRUPPE Verantwortliche aus den Bereichen Geschäftsleitung, Marketing & Werbung, Verkauf & Vertrieb, Einkauf, Kundenservice sowie Warenmanagement bzw. Fulfillment etc. im (Online)Handel und im entsprechenden Dienstleistungsbereich müssen sich mit Trends und praxisnahen Umsetzungsmöglichkeiten intensiv beschäftigen, wenn das Unternehmen in Zukunft auch Online erfolgreich sein will. Das Spektrum der Interessenten reicht dabei von Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zum konzernmässigen Mittelstand – Das e-commerce Magazin wendet sich vor allem an Entscheider und Führungskräfte aber auch an entscheidungsbeteiligte umsetzende Mitarbeiter im Handel, sowie an Studierende an Hochschulen und Universitäten und Unternehmensberater, die einen umfassenden und aktuellen Überblick über Themen und Trends im Onlinehandel erhalten möchten. WERBEMÖGLICHKEITEN Print: Anzeigen, Advertorials, Titelportraits, Beilagen, Einhefter, Beikleber, Banderolen, Sonderwerbeformen
THEMENSPEKTRUM VON A BIS Z Affiliate Marketing, ASP, B2B-Marktplätze, Content-Management-Systeme (CMS), Cross Channel Management, Customer Relationship Management (CRM), Callcenter, Collaboration, Conversion-Optimierung, Domainhandel, Domainrecht, Dialog-Marketing, E-Learning, E-Mail-Marketing, E-Marketing, E-Payment, E-Procurement, E-Commerce, E-Invoicing, E-Shopping, E-Shops, E-Billing, Geo-Marketing, Inkasso, Kommunikation, Kundenbindung, Logistik & Fulfillment, Lead-Generierung, Lead-Management, M-Commerce, Monitoring, Mobile Business, Mobile Commerce, Messaging-Lösungen, Mobile Payment, Multi-Channel-Management, NFC, On Demand, One-to-One-Marketing, Onlinedienste, Online-Kooperationen, Open Source, Payment, Paid Content, Performance Marketing, Permission Marketing, Portale, rechtliche Fragen, Risikomanagement, Rich Media, Social Media, Social Media Marketing, Suchmaschinen-Marketing, Suchmaschinen-Optimierung, Shop-Systeme, Social Commerce, Targeting, Tele-Selling, Tele-Shopping, Usability, Versandhandel, VoIP, Web-Hoster, Web-Services, Webseiten-Gestaltung, Web 2.0, Web-Analyse, Web-Controlling, Zielgruppen & Konsumentenverhalten, Zahlungssysteme, Zahlungsverfahren
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 5
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RUBRIKEN SZENE
LOGISTIK & FULFILLMENT
Innovative neue Geschäftsmodelle im Onlinehandel, Gründerportrait im E-Commerce, E-Commerce – what happens next?, Titelinterview
SPECIAL
Fulfillment, Grüne Logistik, Kommissionierung, Lagerhaltung, Lieferketten, Logistik, Retouren, Supply Chain Management, Verpackungsmaterialien, Zustellung
INFRASTRUKTUR & DATENSICHERHEIT
Trendthemen rund um den Onlinehandel
MARKETING & SALES Beschwerdemanagement, Conversion Optimierung, Cross Channel, Dialog Marketing, E-Commerce, E-Mail-Marketing, Lead Generierung, Nachhaltigkeit bei Onlineshops, NFC, Mobile Business, M-Commerce, Permission Marketing, Preisvergleichsportale, (Re)Targeting, Rich Media, Social Commerce, Shop Systeme, SEO, SEM/SEA, Social Media Marketing, Multichannel, Marktplätze, Usability, Versandhandel, Web-Analyse, Youtube Marketing
Big Data, Content Management, CRM-Systeme, Domains, Hardware, Hoster, PIM-Lösungen, Sicherheit, Webseiten-Gestaltung, Web-Controlling, Web-Monitoring,
MANAGEMENT & RECHT Compliance, rechtliche Beiträge, Zielgruppen & Konsumentenverhalten
PAYMENT & RISIKOMANAGEMENT Bonitätsprüfung, E-Invoicing, E-Payment, Forderungsmanagement, Inkasso, Mobile Payment, Risikomanagement, Kauf auf Rechnung, Payment-Lösungen, Payment Service Provider, Ratenkauf
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 6
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ANZEIGEN-PREISLISTE GÜLTIG AB 01.10.2015 1 AUFLAGE: Druckauflage 2016:
12.000 Exemplare
6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Datenübertragung: E-Mail an
[email protected]
verbreitete Auflage: 9.784 Exemplare verkaufte Auflage: 4.312 Exemplare (IVW Q1/2015 inkl. früherer Berichtszeiträume)
Satzkosten sowie die Anfertigung der druckfertigen Daten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
siehe Schema 2
Weitere Informationen zur Datenübergabe auf Anforderung über die Anzeigendisposition.
2 ZEITSCHRIFTENFORMAT: Heftformat Satzspiegel: Beschnitt:
210 mm x 297 mm 180 mm x 266 mm 3 mm an allen Seiten
3 DRUCK- UND BINDEVERFAHREN, DRUCKUNTERLAGEN:
4 TERMINE: Erscheinungsweise: 8x jährlich Erscheinungstermine: siehe Termin und Themenplan
5 VERLAG: Hausanschrift: WIN-Verlag GmbH & Co. KG Johann-Sebastian-Bach-Straße 5 85591 Vaterstetten Internet: www.e-commerce-magazin.de
Offsetdruck, Rückenstichheftung Druckunterlagen: Daten im PDF/X3-Format, andere Datenformate auf Anfrage. Farbprofil: ISO Coated v2 300% des ECI (www.eci.org) Alle Farbelemente müssen in 4c nach Euroskala (CMYK) angelegt sein, Sonderfarben, z.B. HKS oder Pantone, sind nicht möglich und müssen nach Euroskala angelegt sein. Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offsetverfahrens begründet.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungen sind spätestens acht Tage nach Erstverkaufstag (EVT) der Ausgabe fällig. Bei Zahlungseingang vor EVT: 2 % Skonto. Allen Aufträgen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. UST-ID-Nr. DE813744143. Bei Auslandskunden: Überweisung spesenfrei für den Begünstigten. Vorauskasse. Bankverbindung: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, Konto-Nr. : 496 208, BLZ: 702 501 50 IBAN: DE86 7025 0150 0000 4962 08 Swift-BIC: BYLADEM1KMS
Verlagsleitung: Bernd Heilmeier (verantw.) Telefon: 08106/350-251 E-Mail:
[email protected]
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P
7 ANZEIGENFORMATE UND PREISE: Format
Satzspiegel
Anschnitt
Grundpreis s/w
2C
3C
4C
2/1 Seiten
390 x 266
420 x 297
10.980,–
11.810,–
13.000,–
13.650,–
1/1 Seite
180 x 266
210 x 297
5.620,–
6.050,–
6.500,–
6.990,–
118 x 266 180 x 175
135 x 297 210 x 195
4.180,–
4.500,–
4.840,–
5.200,–
2/3 Seite
hoch quer
Juniorpage
132 x 187
150 x 212
3.520,–
3.780,–
4.060,–
4.370,–
1/2 Seite
hoch quer
90 x 266 180 x 130
105 x 297 210 x 147
3.110,–
3.340,–
3.590,–
3.860,–
1/3 Seite
hoch quer
58 x 266 180 x 86
75 x 297 210 x 105
2.130,–
2.290,–
2.470,–
2.650,–
1/4 Seite
hoch quer
90 x 130 180 x 65
----------210 x 73
1.650,–
1.770,–
1.910,–
2.050,–
1/8 Seite
hoch quer
42 x 130 90 x 60
---------------------
1.170,–
1.250,–
1.350,–
1.450,–
Advertorials sind im Format 2/1-, 1/1- und 1/2-seitig zum halben Anzeigenpreis möglich.
8 RABATTE: Malstaffel: ab 2 Anzeigen 3% ab 4 Anzeigen 6% ab 6 Anzeigen 10% ab 8 Anzeigen 15% Mengenstaffel: ab 2 Seiten 5% ab 4 Seiten 10% ab 6 Seiten 15% ab 8 Seiten 20% bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres (Beginn mit dem Erscheinen der ersten Anzeige) Auf alle Schaltungen, die über eine Werbe- oder Mediaagentur erfolgen, gewähren wir bis zu 15% AE. Ausgenommen davon sind Aufträge im Rahmen der Kooperation mit StepStone. 9 KOMBINATIONEN: Bei Schaltaufträgen in mehreren Magazinen der WIN-Verlag GmbH & Co. KG erhält der Auftraggeber zusätzlich 5 % Kombirabatt.
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 8
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P
MUSTERFORMATE (alle Maße in mm, Breite x Höhe), Anschnittformate zuzüglich 3 mm Beschnitt an allen Seiten
1/1: 180 x 266
1/3 hoch: 58 x 266
1/1: im Anschnitt 210 x 297
1/2 hoch: 90 x 266
1/2 hoch: im Anschnitt 105 x 297
1/2 quer: 180 x 130
1/2 quer: im Anschnitt 210 x 147
1/3 hoch: im Anschnitt 75 x 297
1/3 quer: 180 x 86
1/3 quer: im Anschnitt 210 x 105
1/4 quer: 180 x 65
1/4 hoch: 90 x 130
Juniorpage: 132 x 187
Juniorpage: im Anschnitt 150 x 212
1/8 quer: 90 x 60
1/8 hoch: 42 x 130
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 9
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ANZEIGEN-PREISLISTE 10 ZUSCHLÄGE:
10.1 PLATZIERUNG:
10.2 FORMATE:
Anzeigen im Anschnitt/über Bund ohne zusätzliche Kosten.
11 RUBRIKANZEIGEN:
11.2 E-COMMERCE-STELLENMARKT: Printanzeigen (inkl. Textanzeige auf unserer Magazin-Webseite):
15 % Zuschlag für 4. Umschlagseite (Rücktitel) 10 % Zuschlag für 2. und 3. Umschlagseite 10 % Zuschlag für Platzierungswunsch
P
11.1 ANZEIGEN IM E-COMMERCE-ANBIETER- UND DIENSTLEISTER-MARKT: Premium: Grundeintrag in 8 Ausgaben Print + online (ein Jahr) in einer der nachstehenden Rubriken
€ 790,-
jede weitere Rubrik
€ 140,-
Standard: Grundeintrag in 4 Ausgaben Print + online (½ Jahr) in einer der nachstehenden Rubriken
€ 450,-
jede weitere Rubrik
€ 140,
Rubriken: Affiliate Marketing, Cloud Computing, CMS-Systeme, Domainhandel, eCommerce, eLogistic/Fulfilment, ePayment, Hosting, Mobile Marketing, Online-Agenturen, Performance Marketing, Suchmaschinen-Marketing, Security, Shoplösungen, Social Media, Usability, VoIP, Webanalyse/Webstatistik. Aufnahme neuer Rubriken auf Anfrage möglich. Ein Eintrag besteht aus dem Firmensignet, der Adresse und einer Kurzbeschreibung (max. 750 Zeichen inkl. Leerzeichen).
Breite x Höhe in mm Format
Hoch
Quer
Preise 4c in Euro
1/1 Seite
180 x 266
---------
4.160,–
1/2 Seite
90 x 266
180 x 130
2.700,–
1/4 Seite
90 x 130
180 x 65
1.450,–
WIN-Verlag und StepStone Ergänzend zu Ihrer Printanzeige bieten wir Ihnen in Kooperation mit StepStone die Möglichkeit, direkt bei uns Ihre Stellenanzeige bzw. Ihr Anzeigenkontingent bei StepStone zu buchen. StepStone – Deutschlands Jobbörse Nr. 1 StepStone ist die führende Online-Jobbörse in Deutschland und verschafft rekrutierenden Unternehmen Zugang zu Millionen Kandidaten unterschiedlichster Berufsgruppen. Das Angebot von StepStone ist das reichweitenstärkste im deutschen Wettbewerbsumfeld (Quelle: IVW) mit im Schnitt 10 Millionen Besuchen monatlich. Kandidaten finden auf StepStone.de zeitgleich mehr als 50.000 Stellenanzeigen. Renommierte Kunden wie Daimler, Siemens oder EADS nutzen StepStone erfolgreich zur Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungskräfte. Insgesamt schalten rund 30.000 Unternehmen ihre Stellenanzeigen bei StepStone, darunter zwei Drittel der Dax-30-Unternehmen. StepStone-Stellenanzeigen – Die effiziente Lösung für Ihre Rekrutierung Basierend auf dem StepStone-Know-how wurden für Sie Stellenanzeigen und Zusatzleistungen kombiniert, mit denen Sie StepStone optimal für Ihren Personalbedarf nutzen können. Ihre Basisleistungen bei jeder Anzeigenschaltung: • Unternehmensporträt auf stepstone.de • StepStone-Qualitätsprüfung Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 10
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ANZEIGEN-PREISLISTE • E-Mail-Benachrichtigung von mehr als 4,5 Mio. Kandidaten mit passenden Jobangeboten • Mehrfachveröffentlichung der Stellenanzeige auf bis zu 300 Partnerseiten • Re-Targeting im StepStone-Werbenetzwerk mit über 2.000 Internetseiten Stellenanzeige Starter Die Einstiegslösung • Anzeigenlaufzeit: 30 Tage • Textanzeige • Refesh Preis Einzelanzeige: 920,00 €
12 SONDERWERBEFORMEN: Advertorials, Titel- und Umschlagkombinationen, Sonstiges*
Umschlag mit eingeklappter Vorderseite Die nach links ausklappbare Seite ist mit der Titelseite verbunden. 4-seitig. Die Produktion erfolgt durch den Verlag.
Stellenanzeige Professional Die individuelle Anzeige mit Zusatzleistungen • Anzeigenlaufzeit: 30 Tage • Individuelles Anzeigenlayout • Refresh • Boost Preis Einzelanzeige: 1.195,00 € Paket mit 3 Anzeigen: 3.355,68 € Paket mit 5 Anzeigen: 5.245,35 € Nutzen Sie dieses Angebot unter www.e-commerce-magazin.de/stellenmarkt.html HINWEIS: Für die Online-Anzeigen gelten die AGBs der StepStone Deutschland AG.
P
Umschlag mit eingeklappter Rückseite Die nach rechts ausklappbare Seite ist mit der hinteren Umschlagseite verbunden. 4-seitig. Die Produktion erfolgt durch den Verlag.
Titel-Flappe 1/1 Seite wird zur einen Hälfte über den Titel und zur anderen Hälfte über die hintere Umschlagseite gelegt. Die Produktion erfolgt durch den Verlag.
*Außer den genannten Werbemöglichkeiten bieten wir auch individuelle Kommunikationslösungen für unsere Kunden. Von individuellen Sonderheften über zielgruppengenaue Branchensupplements bis hin zu herstellerspezifischen Lösungskatalogen, in denen die wichtigsten Parameter der Vertriebspartner dargestellt werden. Unser Slogan „Wir kümmern uns um die Integration von Lösungen“ ist keine leere Worthülse. Sprechen Sie bitte mit uns über Ihre Ideen! Technische Daten und Preise zu allen Sonderwerbeformen auf Anfrage. Sprechen Sie mit unserer Produktion ab, wie Ihre Sonderwerbeformen in der Weiterverarbeitung zu realisieren sind. Bitte klären Sie dies vor der Herstellung Ihrer Werbeform.
13 EINHEFTER, BEILAGEN, AUFGEKLEBTE WERBEMITTEL, BANDEROLEN: auf Anfrage. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot. Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 11
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T
TERMINE UND KERNTHEMEN Termine
Themenschwerpunkte
Messen
Ausgabe 1/2016
• Beacons • Alles rund um Analyse • Die beliebtesten Payment Methoden • Verpackung als Visitenkarte im Onlineshop • Internet World Special
16. - 17.02.2016 16. - 17.02.2016 16. - 20.02.2016 23. - 25.02.2016 01. - 02.03.2016 08. - 10.03.2016 08. - 10.03.2016
German CRMforum, München DSAG Technologietage, Hamburg didacta, Köln EuroCIS, Düsseldorf Internet World, München etail Deutschland, Berlin Logimat & TradeWorld, Stuttgart
• YouTube-Marketing & Bewegtbild • Lead Generierung & Conversion Optimierung • One-Click-Shopping und die Konsequenzen fürs Payment • Zustellungsprobleme & Retourenmanagement
14. - 18.03.2016 15. - 17.03.2016 14. - 15.04.2016 19. - 21.04.2016 21. - 22.04.2016
CeBIT, Hannover World Hosting Days, Europa-Park, Rust tekom Frühjahrstagung, Berlin conhIT, Berlin Digital Commerce Day, Hamburg
• Google & AdWords-Fehler • Mobile Shops & M-Commerce • Payment Special • Logistikoptionen für Onlinehändler
24.04.2016 Tactixx, München 26. - 27.04.2016 EHI Kartenkongress, Bonn 29.04.2016 e-commerce day, Köln
• Amazon & Marktplätze • Social Media im E-Commerce • Payment: PSPs raten Händlern • Green Logistics
31.5. - 3.6.2016 CeMAT, Hannover 01. - 02.06.2016 DMX Austria, Wien (A) 14. - 15.06.2016 EHI Omnichannel days, Köln 14. - 16.06.2016 Aachener ERP-Tage, Aachen 29. - 30.06.2016 Co-Reach, Nürnberg 04. - 05.07.2016 Meet magento, Leipzig
Erscheinungstermin: 15.02.16 Redaktionsschluss: 22.01.16 Anzeigenschluss: 26.01.16 Druckunterlagen: 26.01.16
Ausgabe 2/2016 Erscheinungstermin: 10.03.16 Redaktionsschluss: 19.02.16 Anzeigenschluss: 23.02.16 Druckunterlagen: 23.02.16
Ausgabe 3/2016 Erscheinungstermin: 21.04.16 Redaktionsschluss: 01.04.16 Anzeigenschluss: 05.04.16 Druckunterlagen: 05.04.16
Ausgabe 4/2016 Erscheinungstermin: 24.05.16 Redaktionsschluss: 29.04.16 Anzeigenschluss: 03.05.16 Druckunterlagen: 03.05.16
In jeder Ausgabe des e-commerce Magazins finden Sie folgende Kernthemen: Konversion Optimierung, E-Commerce, Mobile Business, M-Commerce, Permission Marketing, Targeting, Shop Systeme, SEO, SEM/SEA, Social Media Marketing, Multichannel, Affiliate, Usability, Versandhandel, Web-Analyse, Mobile Payment, Risikomanagement, Payment-Lösungen, Fulfillment, Logistik, Archivierungslösungen, Content Management, CRM-Systeme, Domains, Hoster, Sicherheit, Webseiten-Gestaltung, Compliance, rechtliche Beiträge. Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 12
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ANZEIGEN-PREISLISTE Termine
Themenschwerpunkte
Messen
Ausgabe 5/2016
• Facebook & Social Commerce • E-Mail-Marketing & Native Advertising • Payment: Bonitätsprüfung, Risikomanagement & Inkasso • Bessere Einbindung der Logistik in Unternehmensabläufe
30. - 31.08.2016 SuisseEMEX, Zürich (CH)
• Instagram & Pinterest • Multichannel • Payment & Wearables • Logistik & Fulfillment international
14. - 15.09.2016 dmexco, Köln 04. - 06.10.2016 IT & Business, Stuttgart
• VC Geber und Kapital für Onlinehändler • Mobile Marketing • Alternative Paymentmethoden • Retourenprävention vorm Weihnachtsgeschäft
08. - 10.11.2016 tcworld conference / tekom Jahrestagung, Stuttgart
Erscheinungstermin: 30.06.16 Redaktionsschluss: 10.06.16 Anzeigenschluss: 14.06.16 Druckunterlagen: 14.06.16
Ausgabe 6/2016 Erscheinungstermin: 05.09.16 Redaktionsschluss: 16.08.16 Anzeigenschluss: 18.08.16 Druckunterlagen: 18.08.16
P
mit dmexco Pocket
Ausgabe 7/2016 Erscheinungstermin: 20.10.16 Redaktionsschluss: 29.09.16 Anzeigenschluss: 04.10.16 Druckunterlagen: 04.10.16
Ausgabe 8/2016 Erscheinungstermin: 08.12.16 Redaktionsschluss: 18.11.16 Anzeigenschluss: 22.11.16 Druckunterlagen: 22.11.16
• Smart Data, Big Data: Know-how für die Analyse • Marketingtrends 2017 • Paymenttrends 2017 • Bessere Verpackstationen bei Händlern
In jeder Ausgabe des e-commerce Magazins finden Sie folgende Kernthemen: Konversion Optimierung, E-Commerce, Mobile Business, M-Commerce, Permission Marketing, Targeting, Shop Systeme, SEO, SEM/SEA, Social Media Marketing, Multichannel, Affiliate, Usability, Versandhandel, Web-Analyse, Mobile Payment, Risikomanagement, Payment-Lösungen, Fulfillment, Logistik, Archivierungslösungen, Content Management, CRM-Systeme, Domains, Hoster, Sicherheit, Webseiten-Gestaltung, Compliance, rechtliche Beiträge. Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 13
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TITELPORTRAIT 1 KURZCHARAKTERISTIK: Das e-commerce Magazin ist die Pflichtlektüre aller Onlinehändler. Das Thema E-Commerce hat mit der Zeit sehr an Funktionalität und Komplexität gewonnen und sich zu einem der Kerngeschäftsmodelle im Handel entwickelt. Das Businessmodell des E-Commerce umfasst heute ein breites Spektrum von Produkten und Lösungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette: Beginnend bei der richtigen Internetadresse, dem Webhosting von Webseiten und Onlineshops, über das „Gefunden werden“ in Suchmaschinen via SEO/SEM/SEA-Lösungen, Shop-, WebAnalyse- und Trackinglösungen. Auch das durch CRM-Systeme angestoßene Permission-Marketing, Bestellbestätigungen, sichere Bezahlvorgänge mittels E- oder mobile Payment- und Risikomanagementsystemen sowie die Abwicklung des gesamten Auslieferungsprozesses bis hin zum Retourenmanagement sind Teil der E-Commerce-Wertschöpfungskette. Aber auch rechtliche Aspekte wie Onlinerecht, Datensicherheit und Datenschutz sind Kernthemen des E-Commerce. Das e-commerce Magazin bildet in seinen Rubriken diese komplette Wertschöpfungskette im Onlinehandel ab. Technologiethemen werden vom e-commerce Magazin auf verständlichem und wirtschaft-
lich-strategischem Level behandelt und dienen dazu, die Kommunikation und das Verständnis zwischen IT-Abteilung, ob intern oder extern, und Business-Entscheidern zu fördern. Das e-commerce Magazin bietet als modernes Fachmedium für Unternehmer und Unternehmen konkreten Nutzwert. Die Beiträge des e-commerce Magazins analysieren Markttrends und unterstützen die Leser durch die verständliche Darstellung von komplexen Zusammenhängen und praxisgerechten Anwendungsbeispielen. Zielgruppe Verantwortliche aus den Bereichen Geschäftsleitung, Marketing & Werbung, Verkauf & Vertrieb, Einkauf, Kundenservice sowie Warenmanagement bzw. Fulfillment etc. im (Online)Handel und im entsprechenden Dienstleistungsbereich müssen sich mit Trends und praxisnahen Umsetzungsmöglichkeiten intensiv beschäftigen, wenn das Unternehmen in Zukunft auch online erfolgreich sein will. Das Spektrum der Interessenten reicht dabei von Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zum konzernmäßigen Mittelstand – das e-commerce Magazin wendet sich vor allem an Entscheider und Führungskräfte, aber auch an entscheidungsbeteiligte umsetzende Mitarbeiter im Handel sowie an Studierende an Hochschulen und Universitäten und Unternehmensberater, die einen umfassen-
den und aktuellen Überblick über Themen und Trends im Onlinehandel erhalten möchten.
2 ERSCHEINUNGSWEISE: 8x jährlich
3 JAHRGANG: 19. Jahrgang 2016
4 WEB-ADRESSE: www.e-commerce-magazin.de
5 MITGLIEDSCHAFTEN: Der Win Verlag arbeitet eng mit den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Netzwerk eBusiness Lotsen zusammen (ehemals Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr, NEG). E-Commerce Center Handel in Köln Bundesverband digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)
6 ORGAN: –––
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 14
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Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
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TITELPORTRAIT 7 HERAUSGEBER:
12 BEZUGSPREIS:
Hans-J. Grohmann
Jahresabonnement Inland: € 76,00 frei Haus (inkl. MwSt.) - Ausland: € 76,00 zzgl. Versandkosten (ohne MwSt.) Einzelverkaufspreis: € 9,50 (inkl. MwSt.)
8 VERLAG: WIN-Verlag GmbH & Co. KG Johann-Sebastian-Bach-Straße 5, 85591 Vaterstetten Telefon: 08106/350-0, Telefax: 08106/350-190 E-Mail:
[email protected], Internet: www.win-verlag.de
13 ISSN: 1436–8021 14 UMFANGS-ANALYSE:
9 REDAKTION: Chefredaktion:
2014/2015 = 8 Ausgaben (08/2014 – 07/2015) Format der Zeitschrift: DIN A4 Gesamtumfang: 608 Seiten = 100,0% Redaktioneller Teil: 302 Seiten = 49,7% Anzeigenteil: 306 Seiten = 50,3% Beilagen: 3 Stück Beihefter: –
Dunja Koelwel Telefon: 08106/350-150 E-Mail:
[email protected]
10 ANZEIGEN: Verlagsleitung:
1
Bernd Heilmeier (verantw.)
Anzeigenverkaufsleitung: Heike Beikirch Telefon: 08231/6078395 E-Mail:
[email protected] Media Consultant:
Christina Blanz Telefon: 08106/350-224 E-Mail:
[email protected]
Anzeigendisposition:
Chris Kerler Telefon: 08106/350-220 E-Mail:
[email protected]
15 INHALTS-ANALYSE REDAKTION: Redaktionsseiten gesamt: Marketing & Sales: Payment & Risikomanagement: Logistik & Fulfillment: Special: Szene: Edi/Inhalt/Vorschau: Management & Recht: Infrastruktur & Datensicherheit: Messevorbericht:
11 VERTRIEB:
Sabine Immerfall Telefon: 08106/350-131 E-Mail:
[email protected]
Helga Wrobel Telefon 08106/350-132 E-Mail:
[email protected]
302 Seiten = 100,0% 62 Seiten = 20,5% 50 Seiten = 16,6% 44 Seiten = 14,6% 37 Seiten = 12,3% 26 Seiten = 8,6% 24 Seiten = 7,9% 21 Seiten = 7,0% 19 Seiten = 6,3% 11 Seiten = 3,6%
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 15
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VERTRIEB/AUFLAGE HEFTVERTEILUNG
Experten und Multiplikatoren
In Zeiten eines immer härteren Wettbewerbs gewinnt für Werbekunden die Qualität der Verbreitung einer Fachzeitschrift eine immer größere Bedeutung. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, distribuiert der WIN-Verlag die Auflagen seiner Fachzeitschriften in einem in seiner Art einmaligen Qualitätskonzept über die folgenden fünf Distributionskanäle: > Abonnenten/Buchhandel > Qualifizierter Wechselversand > Messen und Veranstaltungen > Top-Multiplikatoren
Unsere Redaktion ist mit den Multiplikatoren in der Branche sehr gut vernetzt und pflegt beste Kontakte. In persönlichen Gesprächen, Telefonaten und Round-Tables geben die Experten ihren Input an die Redaktion. Das garantiert interessante und informative Inhalte. Die topaktuellen Inhalte der WIN-Verlag-Publikationen sind die Basis für die Empfehlungen und Verteilung der Zeitschriften an potentielle Interessierte durch die Multiplikatoren. Der WIN-Verlag fördert die Beratung und Weiterbildung im thematischen Umfeld seiner Zeitschriften und kooperiert mit mehr als 200 Verbänden, Instituten, Beratungs- und Bildungseinrichtungen. Von jeder Heftausgabe werden ca. 10% der Auflage über diese Einrichtungen an Entscheider mit aktuellem Bedarf verteilt.
Abonnenten/Buchhandel Unsere Abonnenten erhalten jede Ausgabe der Fachzeitschrift gegen das entsprechende Entgelt direkt auf den Schreibtisch. Die Abonnements werden in der Regel über viele Jahre bezogen. Selbstverständlich ist die Abonnementlieferung auch über den Buchhandel möglich. Qualifizierter Wechselversand Der WIN-Verlag verfügt über mehr als 200.000 Adressen. Daraus wurde über die Jahre eine Kerngruppe von über 35.500 qualifizierten Leseradressen herausgefiltert, die wir auf Messen und Veranstaltungen, über Direktanfragen oder die Redaktion kennengelernt haben. Ein Teil der Auflage wird zu jeder Ausgabe im qualifizierten Wechselversand verschickt. Die Adressdatei wird nach jedem Versand aktuell gepflegt. Messen und Veranstaltungen Entscheider besuchen Fachmessen und Veranstaltungen, um sich über neue Trends zu informieren und Kontakte zu pflegen. Gerne nutzen Besucher und Teilnehmer von Messen und Veranstaltungen bei dieser Gelegenheit auch die Möglichkeit, interessante Zeitschriften kennenzulernen. Um den Kontakt zu dieser Entscheiderzielgruppe zu finden, vereinbart der WIN-Verlag jährlich mit mehr als 600 Messen und Veranstaltungen Medienpartnerschaften mit einer Heftauslage.
5%
Top-Multiplikatoren
24%
Messen und Veranstaltungen
44% Verkauf
(Abonnenten + sonst. Verkauf)
27%
Qualifizierter Wechselversand
So ist sichergestellt, dass Sie mit unseren Zeitschriften in einer Mischung aus regelmäßigen und neuen Lesern stets hochkarätige Kontakte erzielen.
16 AUFLAGE: Druckauflage 2016:
12.000 Exemplare
verbreitete Auflage: 9.784 Exemplare verkaufte Auflage: 4.312 Exemplare (IVW Q1/2015 inkl. früherer Berichtszeiträume)
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 16
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ONLINE-PREISLISTE GÜLTIG AB 01.10.2015 1 WEB-ADRESSE (URL): http://www.e-commerce-magazin.de
2 KURZCHARAKTERISTIK: Das e-commerce Magazin ist die Pflichtlektüre aller Onlinehändler. Das Thema E-Commerce hat mit der Zeit sehr an Funktionalität und Komplexität gewonnen und sich zu einem der Kerngeschäftsmodelle im Handel entwickelt. Das e-commerce Magazin bildet in seinen Rubriken die komplette Wertschöpfungskette im Onlinehandel ab.
Christina Blanz Telefon: 08106/350-224 E-Mail:
[email protected]
Anzeigendisposition:
Chris Kerler Telefon: 08106/350-220 Telefax: 08106/350-190 E-Mail:
[email protected]
6 ZUGRIFFSKONTROLLE: WiredMinds AG (LeadLab)
3 ZIELGRUPPE: Das e-commerce Magazin wendet sich vor allem an Entscheider und Führungskräfte, aber auch an entscheidungsbeteiligte umsetzende Mitarbeiter im Handel, sowie an Studierende an Hochschulen und Universitäten und Unternehmensberater, die einen umfassenden und aktuellen Überblick über Themen und Trends im Onlinehandel erhalten möchten.
4 VERLAG:
7 ZUGRIFFE AUF BEIDEN WEBSEITEN: Besuche: 18.314 Seitenaufrufe: 29.475 (Monatsdurchschnitt 09/2015) Newsletter:
ca. 11.228 Abonnenten/wöchentlich
8 DATENANLIEFERUNG:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Johann-Sebastian-Bach-Straße 5, 85591 Vaterstetten Telefon: 08106/350-0, Telefax: 08106/350-190 E-Mail:
[email protected], Internet: www.win-verlag.de
Fünf Tage vor Kampagnenbeginn per E-Mail an:
[email protected] Dateiformate Banner: GIF, PNG, Flash oder JPEG Textanzeigen Newsletter: bis 1.000 Zeichen Text inkl. Leerzeichen Der Tag der Freischaltung ist jeweils Montag, der Buchungszeitraum muss mindestens sieben Tage betragen.
5 ANSPRECHPARTNER: Verlagsleitung:
Media Consultant:
Bernd Heilmeier (verantw.)
9 EXTERNER ADSERVER-EINSATZ:
Anzeigenverkaufsleitung: Heike Beikirch Telefon: 08231/6078395 E-Mail:
[email protected]
Revive
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ONLINE-PREISLISTE 10 WERBEFORMEN UND PREISE: Banner: Alle Banner – außer dem Maxi Ad – werden auf den Unterseiten durchgeschaltet. Anzeigenpreise in Euro pro Schaltzeitraum 1 Woche
Billboard Wallpaper Large, rotierend Leaderboard Large + Skyscraper Wallpaper, rotierend Leaderboard + Skyscraper Video Rectangle, rotierend Medium Rectangle, rotierend Maxi Ad, nur auf der Startseite Leaderbord Large, rotierend Leaderboard, rotierend Wide Skyscraper, rotierend Wide Skyscraper, rotierend Skyscraper, rotierend Skyscraper, rotierend Fullsize Banner, rotierend
Größe/Pixel Breite x Höhe
Preis in Euro
1.100 x 285 1.120 x 120 + 160 x 900 728 x 90 + 160 x 600 bis zu 300 x 250 300 x 250 732 x 400 1.100 x 120 728 x 90 160 x 900 160 x 600 120 x 900 120 x 600 468 x 60
1.314,– 1.210,–
Whitepaper: Whitepaper für 3 Monate zum Download inkl. Leads (Bild + Teasertext) zusätzlich mit Bewerbung des Whitepapers durch - vier Textanzeigen im Newsletter nach Wahl (Bild + Text) zusätzlich mit Bewerbung des Whitepapers durch - vier Textanzeigen im Newsletter nach Wahl (Bild + Text) - einen Medium Rectangle-Banner für vier Wochen auf der Website
1.106,– 899,– 761,– 761,– 1.037,– 830,– 830,– 622,– 761,– 553,– 415,–
1.400,– 1.850,–
Einträge: Sponsored Post (Online Advertorial) pro Monat Veranstaltungskalender pro Veranstaltung (Logo + Text) Dienstleister für 12 Monate (Logo, Adressblock, max. 500 Zeichen Text) Messebereich Newsletter-Anzeigen: Textanzeige mit Bild
1.000 Zeichen inkl. LZ 600 x 95
Leaderboard
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950,– 190,– 590,– 1.500,– p.a.
540,– 792,–
11 RABATTE: Mengenstaffel ab 8x ab 16x ab 24x ab 32x ab 40x Rabatte 5% 10% 12% 15% 20% Es werden keine Rabattsätze aus WIN-Printanzeigen übernommen.
12 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Inhalte, Produktion, richtige Dateiformate, rechtzeitige Anlieferung von Datenunterlagen und Datenträgern ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WIN-Verlag GmbH & Co. KG. Alle bisherigen Online-Anzeigen-Preislisten sind hiermit ungültig. Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt. UST-ID-Nr. DE813744143. Bei Auslandskunden: Überweisung spesenfrei für den Begünstigten. Vorauskasse. Bankverbindung: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, Konto-Nr. : 496 208, BLZ: 702 501 50, IBAN: DE86 7025 0150 0000 4962 08 Swift-BIC: BYLADEM1KMS Bitte beachten Sie die Beispiele auf den folgenden Seiten.
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ONLINE-PREISLISTE
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WERBEMÖGLICHKEITEN AUF UNSEREN WEBSITES: BILLBOARD / MAXI AD
WALLPAPER / FULLSIZE BANNER
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Maxi Ad Startseite Format: 732 x 400 Pixel Preis: 761,- € pro Woche
WALLPAPER LARGE / MEDIUM RECTANGLE
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Billboard rotierend Format: 1.100 x 285 Pixel Preis: 1.314,- € pro Woche
Large r rboard Leade Skyscrape e + Wid
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Wallpaper Large rotierend Format: 1.120 x 120 Pixel + 160 x 600 Pixel Preis: 1.210,- € pro Woche
2
Medium Rectangle rotierend Format: 300 x 250 Pixel Preis: 761,- € pro Woche
rboard Leade yscraper Sk
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Wallpaper + Wide rotierend Format: 728 x 90 Pixel + 160 x 600 Pixel Preis: 1.106,- € pro Woche
2
Fullsize Banner rotierend Format: 468 x 60 Pixel Preis: 415,- € pro Woche
2
LEADERBOARD LARGE / VIDEO RECTANGLE
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Leaderboard Large rotierend Format: 1.100 x 120 Pixel Preis: 1.037,- € pro Woche
2
Video Rectangle rotierend Format: 300 Pixel Breite Höhe je nach Videoformat bis zu 250 Pixel Preis: 899,- € pro Woche
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 19
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ONLINE-PREISLISTE
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WERBEMÖGLICHKEITEN AUF UNSEREN WEBSITES: LEADERBOARD / WIDE SKYSCRAPER
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SKYSCRAPER
Leaderboard rotierend Format: 728 x 90 Pixel Preis: 830,- € pro Woche
1
Skyscraper rotierend Format: 120 x 900 Pixel Preis: 761,- € pro Woche
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Skyscraper rotierend Format: 120 x 600 Pixel Preis: 553,- € pro Woche
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Wide Skyscraper rotierend Format: 160 x 900 Pixel Preis: 830,- € pro Woche
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WIDE SKYSCRAPER
SKYSCRAPER
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Wide Skyscraper rotierend Format: 160 x 600 Pixel Preis: 622,- € pro Woche
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Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 20
Vorwort
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Anzeigenpreisliste
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Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
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ONLINE-PREISLISTE
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WERBEMÖGLICHKEITEN IN UNSEREM NEWSLETTER: TEXTANZEIGE
LEADERBOARD
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Textanzeige mit Bild Format: 1.000 Zeichen inkl. LZ Preis: 540,- €
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Leaderboard Format: 600 x 95 Pixel Preis: 792,- €
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Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 21
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Summary & Rubriken
Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
Verlagsprogramm
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DAS SKALIERBARE VERLAGSPROGRAMM FÜR ALLE ENTSCHEIDER
Konstruktion, Mechanik, Anlagenbau, Architektur, Bau, GIS, Infrastruktur Innovative Lösungen für Konstrukteure, Entwickler und Ingenieure
S
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U
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I
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N
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Aufbau und Optimierung IT-Gestützter Produktionsprozesse
Lösungen für die Fertigungsindustrie
Kaufmännische Entscheider
Alles für den Onlinehandel
Cloud – Security – Mobility Industrie 4.0 – Internet der Dinge
Technische Entscheider
Vom Design über die Produktentwicklung bis zur Produktion
Onlinewelt – Infrastruktur – Backoffice – Sicherheit – Mobilität
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 22
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Anzeigenpreisliste
Termin- & Themenplan
Titelportrait
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Online-Werbung & -Preisliste
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN UND KATALOGEN 1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung; Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. 2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 6.Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen oder Vertretern aufgegeben wurden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7.Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und der einwandfreien Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den beigelegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag auch bei grober Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung möglichst 14 Tage vor Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist bis acht Tage nach Veröffentlichung rein netto zu bezahlen, bis zur Veröffentlichung werden 2 % Skontoabzug gewährt, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 13.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag-gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14.Der Verlag liefert einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16.Aus einer Auflagenminderung kann bei Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 40 v.H. ,bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 25 v.H. ,bei einer Auflage bis zu 200 000 Exemplaren 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 17.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 18.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt,
ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a)Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. b)Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter, Beilagen oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. c)Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. d)Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. e)Jeglicher Nachlass entfällt bei Konkursen und Zwangsvergleichen. f)Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik usw. entbinden den Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen. g)Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. h)Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. i)Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind. j)Abbestellungen von Anzeigen- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Der Verlag kann die entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 23
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Vertrieb & Auflage
Online-Werbung & -Preisliste
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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN IM ONLINEBEREICH Geltungsbereich, Definitionen Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der WIN-Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: „Verlag“), Johann-Sebastian-Bach-Straße 5, 85591 Vaterstetten und dem werbungtreibenden Vertragspartner (nachfolgend: „Auftraggeber“) über die Schaltung von Online-Werbung gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preislisten („Mediadaten-Online“) des Verlags, die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bilden. 1. Werbeauftrag 1.1 Werbeauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel durch den Auftraggeber in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Werbemittels durch den Verlag. 2. Werbemittel 2.1 Im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können Werbemittel aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen: • aus einem Bild oder Text, • aus Tonfolgen und/oder bewegten Bildern (unter anderem Banner), • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber benannten Online-Adresse (z.B. URL) zu weiteren externen (d.h. nicht im Bereich des Verlags liegenden) Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder eines Dritten liegt. Dies kann neben klassischer Banner-Werbung insbesondere auch Produkt- und Firmeneinträge, Sponsoring oder E-Mail-Kampagnen umfassen. Ferner umfasst sind sog. „Download-Angebote“ des Auftraggebers wie Webcasts, Web Video, Whitepaper oder sonstige Download- oder Streaming-Angebote, welche vom Verlag zum Abruf bereitgehalten werden. „Whitepaper“ sind vom Auftraggeber erstellte Fachinformationen zu bestimmten Themen, die auch Produkt- und Firmeninformationen enthalten können. 2.2 Der Verlag behält sich vor, Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, als Werbung kenntlich zu machen. Hierzu wird insbesondere der Zusatz „Anzeige“ verwendet. 2.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich nur die Formate in Frage, die in den jeweils gültigen Mediadaten des Verlags ausgewiesen sind. Sonderformate und Sonderwerbeformen sind nur nach Rücksprache und gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit dem Verlag möglich. 2.4 Redirects: Sofern die Agentur oder der Agentur- bzw.
Direktkunde Werbemittel über einen von ihm oder einem Dritten betriebenen Server auf den vom Verlag vermarkteten Informations- und Kommunikationsdiensten ausliefert, gelten folgende Regelungen: Der Auftraggeber garantiert, dass das von ihm verwendete System folgenden technischen Anforderungen entspricht: Verwendung eines marktüblichen Adservers Verwendung einer marktüblichen Load-Balancing-Methode 24/7-Support Verfügbarkeit: Ausfallsicherheit von 99,0 % (monatliche Basis) bei Cookies Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Für den Zeitraum geringerer Verfügbarkeit hat der Verlag das Recht, die Kampagne zu stoppen. Bei Fortführung der Kampagne gelten die Vertragsbestimmungen unverändert weiter. Für den Zeitraum geringerer Verfügbarkeit verringern sich die vom Verlag zu liefernden Kennzahlen (z.B. Anzahl Ad Impressions) entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht dem Verlag auch dann im vollen Umfang zu. Der Auftraggeber wird den Verlag unverzüglich nach Kenntnis schriftlich darüber informieren, wenn während der Laufzeit dieses Vertrages nachteilige Veränderungen bei einem oder mehreren Ad-Servern eintreten oder einzutreten drohen, die es dem Auftraggeber erschweren oder unmöglich machen könnten, die Werbemittel vertragsgemäß in den Kommunikationsund Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden, einzublenden. Der oder die AdServer müssen vom Auftraggeber permanent überwacht und gewartet werden, um Ausfälle gleich welcher Art so weit wie möglich auszuschließen bzw. sofort zu beheben. Ein 24-Stunden-Support an sieben Tagen der Woche muss seitens des Auftraggebers gewährleistet sein. Der Verlag haftet nicht für Ausfälle des Adservers auf Seiten des Auftraggebers; für hierauf beruhende Unterlieferungen während der Schaltperiode kann weder eine Ausgleichsbuchung noch eine Gutschrift erfolgen. Es gelten alle im Arbeitskreis AdTechnology des OVK verabschiedeten und jeweils gültigen technischen Spezifikationen. Der Verlag hat das Recht, die Einhaltung dieser Spezifikationen bei Einsatz eines externen Adservers zu überprüfen. Der Verlag hat das Recht, bei Nichteinhaltung der Spezifikationen die Kampagne zu stoppen. Im Übrigen verringern sich die vom Verlag zu liefernden Kennzahlen entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht dem Verlag auch dann im vollen Umfang zu. Alle Werbemittel, die zur Einblendung in den Kommunikations- und Informations-diensten, die vom Verlag vermarktet werden, bestimmt sind, sind vorher zur Überprüfung an eine dafür vom Verlag vorgesehene Adresse zu schicken. Sämtliche Werbemittel sind vor ihrer Einblendung vom Verlag in Textform zu genehmigen. Im Falle veränderter Werbemittel gelten die
vorstehenden Regelungen entsprechend. Durch die Einblendung der Werbemittel darf die Funktionalität der Kommunikations- und Informationsdienste, die vom Verlag vermarktet werden, in keiner Weise behindert oder eingeschränkt werden. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel jederzeit mit angemessener Ankündigungsfrist aus den Kommunikations- und Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden, zu entfernen. Die Verbindung zum externen Server kann hierfür jederzeit unterbrochen werden. Einer Ankündigungsfrist bedarf es nicht, wenn a) der Verlag durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung verpflichtet wird, ein Werbemittel zu entfernen bzw. dessen Einblendung zu unterlassen, b) der Verlag hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass das eingeblendete Werbemittel rechtlich unzulässig ist oder c) die Einblendung eines oder mehrerer Werbemittel zu schweren Funktionalitätsstörungen in den Kommunikations- und Informationsdiensten, die vom Verlag vermarktet werden, oder beim Betreiber führt oder geführt hat. Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen Spezifikation entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist Verlag berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Werbeauftrags wird dann im Ermessen vom Verlag nachgeholt. Der Auftraggeber ist gleichwohl verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen. 3. Vertragsschluss 3.1 Angebote des Verlags sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags seitens des Verlags zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Der Verlag behält sich vor, Aufträge zur Schaltung von Werbemitteln ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3.2 Soweit Aufträge durch Werbeagenturen erteilt werden, kommt der Vertrag mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen mit dieser zustande. Sofern der Werbetreibende selbst Auftraggeber werden soll, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. 3.3 Der Auftragseingang muss spätestens 7 Werktage vor Schaltungsbeginn erfolgen. 4. Abwicklung, Platzierung 4.1 Sämtliche Leistungen vom Verlag stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshand-
lungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber benennt dem Verlag einen Mitarbeiter als Ansprechpartner. 4.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtumfang festgehalten, so wird der Verlag die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftraggebers, vornehmen. 4.3 Ist dem Auftraggeber das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Vertragsschluss abzuwickeln. Wird die Einjahresfrist durch den Auftraggeber nicht eingehalten, so verfällt der Anspruch auf Schaltung noch nicht abgerufener Werbemittel. Der Vergütungsanspruch des Verlags wird hierdurch nicht gemindert. 4.4. In den Mediadaten werden PageImpressions pro Monat als Anhaltspunkt ausgewiesen die den Ergebnissen der WebAnalyse zum Zeitpunkt der Erstellung der Mediadaten entsprechen. Diese Zahlen bilden die Grundlage für unsere Wochenpreise auf deren Basis wir Onlinewerbung verkaufen. Eine Abweichung von den genannten Analysewerten (PageImpression, Visits, Visitors, etc.) nach oben oder unten ist während der Gültigkeitsdauer der Mediadaten wahrscheinlich. Es gelten daher als Auftragsgrundlage ausschließlich die Wochenpreise ohne Bezug zu den als Anhaltspunkt genannten Leistungswerten (PageImpressions, Visits, Visitors etc). Ein Anspruch auf die Nachlieferung von PageImpressions oder auf eine Kaufpreisminderung im Falle einer Unterlieferung von PIs ist daher ausgeschlossen. Der Verlag verzichtet parallel dazu auf eine Nachberechnung im Falle einer Überlieferung von PIs. 4.5 Soweit eine bestimmte Platzierung nicht vertraglich vereinbart ist, wird die Platzierung vom Verlag nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vorgenommen. Es kann nichtgewährleistet werden, dass innerhalb der vom Verlag platzierten Internet-Werbung nicht auch Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers platziert wird. 4.6 Bei vom Auftraggeber oder dessen Agentur produzierten Werbemitteln ist der Verlag berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material so zu bearbeiten, dass es von dem Adserversystem verarbeitet und auf der Website dargestellt werden kann. Dies gilt insbesondere für technische Spezifikationen und Programmierungen sowie Abmessungen. Bearbeitungen werden erst dann vom Verlag durchgeführt, wenn eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber oder seiner Agentur mit dem Ziel der Nachbesserung fehlgeschlagen ist. 4.7 Maßgeblich für die Abrechnung der Medialeistung gegenüber dem Auftraggeber sind die vom Verlag über den Adserver ermittelten Zahlen. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit
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unbenommen nachzuweisen, dass diese Zahlen unzutreffend und stattdessen andere Werte anzusetzen sind. Dies hat der Auftraggeber dem Verlag innerhalb einer Frist von zehn Tagen in Textform mitzuteilen. Soweit die Auslieferung der Kampagne über die vom Verlag eingesetzten Server erfolgt, hat die Mitteilung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Mitteilung der AdImpression-Zahlen an den Auftraggeber. 5. Ablehnungsrecht 5.1 Der Verlag ist berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbemittel vorzunehmen. 5.2 Der Verlag behält sich vor, Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses über mehrere Werbemittel – wegen des Inhalts oder der technischen Form oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, aus sachlichem Grund abzulehnen bzw. aus dem Angebot zu nehmen. Gleiches gilt, wenn das Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen Gesetze, die guten Sitten und/oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ihr Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder ihre Veröffentlichung für den Verlag aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. 5.3 Der Verlag ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurück zu ziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen des Inhalts des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und dadurch Ablehnungsgründe gemäß vorstehender Ziff. 5.2 gegeben sind. 5.4 Der Verlag wird dem Auftraggeber die Ablehnung oder Sperrung gemäß Ziff. 6.2 bzw. 6.3 unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, ein geändertes oder anderes Werbemittel zu liefern, auf welches die Ablehnungsgründe nicht zutreffen. Falls dieses Werbemittel für die Einhaltung eines eventuell vereinbarten Zeitpunktes verspätet oder gar nicht geliefert wird, behält der Verlag trotzdem den Anspruch auf Vergütung. 5.5 Der Verlag behält sich vor, Werbung von Wettbewerbern des Verlags zurückzuweisen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Verlag ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht, wenn der Verlag erst nach Vertragsabschluss Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in einem solchen Fall nicht. 6. Datenanlieferung, Material 6.1 Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und vollständige, fehlerfreie und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Lieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel bis spätestens 7 Werktage vor Schaltungsbeginn verantwort-
lich. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von mindestens 10 Werktagen. Bei der Werbemittelanlieferung müssen folgende Angaben gemacht werden: Kunden- und Kampagnenname, Buchungszeitraum, belegte Site und Platzierung auf der Site, das Werbeformat sowie ein Ansprechpartner für Rückfragen. Bei nicht fristgerechter, unvollständiger, nicht ordnungsgemäßer und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Werbemittel wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen und der Verlag wird für die Dauer der Verspätung von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die vom Verlag zu erreichenden Kennzahlen verringern sich entsprechend. Der Verlag ist berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Auftrags wird dann im Ermessen des Verlags nachgeholt. Der Vergütungsanspruch des Verlags bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sog. Deeplinks auf seine Website zu verweisen soweit sich dabei ein neues Browserfenster öffnet. Der Einsatz sonstiger technischer Mittel, welche den Nutzer von der Seite der Verlag weglenken oder Daten über den Nutzer sammeln, ist unzulässig, insbesondere bedürfen die Verwendung von Popups, das Abfordern von Nutzerdaten sowie das Setzen von Cookies der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Verlag. 6.2 Erfolgt die Erstellung des Werbemittels durch den Verlag, so müssen die vom Werbetreibenden hierzu zur Verfügung gestellten Materialien bis spätestens 14 Tage vor Schaltung angeliefert sein. Der Verlag übernimmt für das gelieferte Material über die Ausführung des Werbeauftrages hinaus keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses nach Ausführung des Werbeauftrages aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte für durch den Verlag gestaltete Werbemittel beim Verlag. 6.3 Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert der Verlag Ersatz an. 6.4 Der Auftraggeber hat die digital übermittelten Daten frei von sog. Computerviren, Würmern oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, für diesen Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand entsprechen. Entdeckt der Verlag auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von Verlag) erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
6.5 Der Auftraggeber ist auf Wunsch des Verlags dazu verpflichtet, bei CPC-Kampagnen, deren Klickraten unter 0,25% fallen, neue Werbemittel anzuliefern. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht nach, ist der Verlag berechtigt, CPC-Kampagnen sofort zu stoppen und schriftlich zu stornieren und den bis dahin erfüllten Teil abzurechnen. Der Verlag ist berechtigt, CPC-Kampagnen sofort zu stoppen und schriftlich zu stornieren, sollte die Klickrate der eingesetzten Werbemittel innerhalb der Kampagnenlaufzeit für einen Zeitraum von sieben Tagen im Mittel unter 0,15% liegen. Es entsteht daraus keinerlei Haftung auf Seiten des Verlags bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich der anteilsmäßigen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. 6.6 Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Werbeauftrages die Webseiten, auf die von dem Werbemittel verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten. 7. Mängelrüge Bei beiderseitigen Handelsgeschäften ist der Auftraggeber verpflichtet, die geschaltete Internet-Werbung jeweils unverzüglich nach Beginn der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb der ersten Schaltungswoche, schriftlich zu reklamieren. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu rügen. Soweit etwaige Mängel für den Verlag nicht erkennbar waren, hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter Veröffentlichung keine Ansprüche gegenüber dem Verlag. Den Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 8. Gewährleistung 8.1 Bei allen Werbemaßnahmen schuldet der Verlag nur die ordnungsgemäße Schaltung der Werbung, steht jedoch nicht für den Abruf beim Nutzer oder die Kenntnisnahme ein. Der Verlag ist insbesondere nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, technische oder inhaltliche Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt hierfür weder ausdrücklich, noch konkludent eine Gewährleistung. 8.2 Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Der Verlag hat nicht für negative Abweichungen des Werbemittels von der üblichen Beschaffenheit einzustehen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber das Format und die technischen Vorgaben des Verlags nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es
nach dem jeweiligen Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern völlig freie Darstellung zu erreichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird, durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/ oder -hardware (z.B. Browser) beim Nutzer oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall der vom Verlag genutzten Server, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall der Server über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. 8.3 Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Wiedergabequalität des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials, insbesondere fällt die fehlerfreie Übermittlung des Materials vom Auftraggeber an den Verlag (z.B. per Email, am Telefon) in den Risikobereich des Auftraggebers. 8.4 Der Auftraggeber hat bei vom Verlag zu vertretender ungenügender Wiedergabequalität oder sonstiger Mängel des Werbemittels Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf Vornahme einer einwandfreien Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihr für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Frist verstreichen oder verweigert der Verlag die Ersatzwerbung ernsthaft und endgültig oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzwerbung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand fordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. 8.5 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate. 9. Haftung 9.1 Der Verlag haftet für Schäden des Auftraggebers, die der Verlag, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. 9.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet der Verlag für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Verlag, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungs-
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gehilfen, eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht, die auf einem nicht leicht fahrlässigen Organisationsverschulden seitens des Verlags beruhen, die aus einer arglistigen Täuschung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen des Verlags oder durch die Verletzung einer des Verlags übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Sache resultieren, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verlags oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsge hilfen beruhen. 9.3 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. 9.4 Bei Datenverlusten haftet der Verlag nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Die Haftung vom Verlag für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 9.5 Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. 9.6 Eine über vorstehende Regelung in Ziff. 10.1 – 10.2 hinausgehende Haftung des Verlags ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Beauftragten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags. 10. Preisliste, Vergütung, Rabattierung 10.1 Für die Vergütung des Verlags gilt grundsätzlich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung auf unserer Webseite veröffentlichte Preisliste mit Rabattstaffel. Sämtliche Preise in der Preisliste des Verlags verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Der Verlag behält sich eine jederzeitige Änderung seiner Preise, Rabatte und sonstigen Konditionen vor. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen im Internet. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das durch diesen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung auszuüben ist. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die
neuen Entgelte. Die Kosten für die Gestaltung und Konzeptionierung eines Werbemittels durch den Verlag sind in den Schaltungspreisen nicht enthalten. Kosten für die vom Auftraggeber gewünschte Gestaltung und/oder Konzeptionierung oder von ihm gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 10.2 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Vereinbarte oder eingeräumte Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Anzeigenmenge und des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rahmenauftrages oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nach zu berechnen. 10.3 Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Konzernzugehörigkeit ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Ende des Abschlussjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 10.4 Der Verlag gewährt 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur. 10.5 Eine vom Verlag gewährte Vergütung für Vermittlung darf durch den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 11. Zahlungsbedingungen 11.1 Der Verlag ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder ein Deposit des Werbekunden zu verlangen. In diesem Fall wird die Werbemaßnahme des Werbetreibenden nicht starten, bevor die Vorauszahlung oder das Deposit beim Verlag eingegangen ist. 11.2 Der Preis für die Schaltung des Werbemittels ist acht Tage vor dessen erstmaliger Veröffentlichung (Schaltung) sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechnungen vom Verlag unverzüglich zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gegenüber dem Verlag schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Wochen gilt die Rechnung als genehmigt. Sämtliche Kosten und Spesen im Zahlungsverkehr gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12. Zahlungsverzug 12.1 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug oder lässt er unberechtigterweise Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, so kann der Verlag unbeschadet weiter gehender Rechte jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bisher erbrachten Leistungen abrechnen und zur Zahlung fällig stellen. Der Verlag ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Werbemittel, auch soweit diese bereits vertraglich vereinbart wurden, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung abhängig zu machen. Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift erhebt der Verlag zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro. 12.2 Erhält der Verlag nach Abschluss des Vertrages Kenntnis davon, dass ihr Zahlungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund schlechter Vermögenssituation gefährdet ist, so kann sie unbeschadet etwaiger Zahlungsabreden Vorauszahlung für bereits vorliegende Anzeigenschaltungen, sofortige Zahlung rückständiger, auch noch nicht fälliger Rechnungen verlangen, weitere Schaltung von Werbemitteln ablehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. 12.3 Die durch Zahlungsverzug, Mahnung und/oder Stundung entstehenden Kosten, insbesondere eventuell anfallende Anwalts- oder Inkassogebühren, trägt der Auftraggeber. Weiterhin kann der Verlag alle weiteren bestehenden Kampagnen des Auftraggebers beenden. 13. Datenschutz, Geheimhaltung 13.1 Der Verlag sichert zu, dass die Auftragsdurchführung ausschließlich nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Die im Rahmen der Auftragsdurchführung, insbesondere der Auftragserteilung und Auftragsbearbeitung vom Auftraggeber angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu diesem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt, sofern keine Einwilligung des Auftraggebers in eine andere Nutzungsart erteilt wurde, sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. 13.2 Der Auftraggeber berechtigt den Verlag, seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die Anzeigenschaltung durchzuführen und eine entsprechende Abrechnung vornehmen zu können. Der Verlag ist weiter berechtigt zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit auf die ihr überlassenen personenbezogenen Daten zuzugreifen. Insofern gewährleistet der Verlag die vertrauliche Behandlung der ihr überlassenen Daten.
13.3 Der Auftraggeber kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag einsehen. Er kann hierzu schriftlich eine Anfrage an den Verlag stellen. 13.4 Im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtet sich der Verlag, die ihr aus dem Auftragsverhältnis bekannten Daten des Auftraggebers, vorbehaltlich einer, durch diesen anderweitig erteilten Einwilligung zur weiteren Nutzung, nur für die Erfüllung der Zwecke der Vertragsbeziehung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und ihre Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen zu verpflichten. 13.5 Der Auftrageber sichert zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird. Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Verlags Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Verpflichtung einhält. 13.6 Soweit der Auftraggeber Leads erwirbt, verpflichtet er sich, diese nur für eigene Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder für Zwecke Dritter zu verwenden. Werbliche Maßnahmen aufgrund der Leads, die im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Verlag gewonnen wurden, führt der Auftraggeber auf eigene Gefahr durch. 13.7 Sofern der Auftraggeber anonyme oder pseudonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote des Verlags ausgelieferten Werbemittel erhält, darf er diese Daten nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbetreibenden, der den Auftraggeber mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf jedoch nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des Verlags generiert worden sind. 13.8 Dem Auftraggeber ist darüber hinaus jede weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten, die er aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote vom Verlag ausgelieferten Werbemittel erhält, untersagt. Der Auftraggeber darf insbesondere Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des Verlags nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Gleiches gilt für die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf ein Angebot des Verlags und deren gleich wie geartete weitere Nutzung. 13.9 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus vorstehender Ziff. 13.5 - 13.8 zahlt der Auftraggeber an den Verlag eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehen de Ansprüche des Verlag bleiben unbe-
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rührt. 13.10 Soweit der Auftraggeber, z.B. für den Zugriff auf eine persönliche Website, vom Verlag ein individuelles Passwort erhält, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren und es sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn dem Auftraggeber bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben könnten, ist er verpflichtet, den Verlag unverzüglich in Textform zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passwortes ergeben, soweit er nicht den Nachweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Eine Haftung des Verlags ist in diesem Fall ausgeschlossen. 13.11 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Verlag seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Verlag ist berechtigt, soweit er sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Insbesondere ist der Verlag berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Marktforschungsinstitute weiterzuleiten. 14. Rechteeinräumung und -gewährleistung 14.1 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Werbemittel erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung, Sendung, Speicherung, sowie das Recht zur Einstellung in und Entnahme aus Datenbanken, das Bereithalten zum Abruf und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Werbemittel, zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. 14.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag zudem das Recht, das Werbemittel online, offline oder in sonstiger Weise (z.B. als CDROM, DVD) in angemessenem Umfang zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. 14.3 Soweit der Verlag für den Auftraggeber die Internet- Werbung konzeptioniert, gestaltet und/oder umsetzt, verbleiben die hieran entstandenen Rechte bei dem Verlag. Der Verlag räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Schaltung der Internet-Werbung im Rahmen des dem Verlag erteilten Werbeauftrages ein. 14.4 Der Auftraggeber ermächtigt den Verlag Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken
an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiter zu leiten. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Verlag bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. 15. Freistellungsverpflichtung Der Auftraggeber versichert, dass das gelieferte Werbemittel keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstößt. Er versichert insbesondere, dass er über sämtliche für die vertragsgemäße Schaltung der Werbung erforderlichen Rechte verfügt und alle etwa erforderlichen Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) geleistet hat. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung, auf erstes Anfordern frei. Der Auftraggeber wird dem Verlag zudem alle erforderlichen Informationen erteilen, die zur Rechtsverteidigung erforderlich sind. Ist der Auftraggeber in Bezug auf ein Werbemittel bereits abgemahnt worden oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben, ist er verpflichtet, den Verlag hierüber unverzüglich zu informieren. 16. Storno, Kündigung 16.1 Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Für Stornierungen weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn gilt vorbehaltlich der Regelung für Terminbuchungen in 16.2 Folgendes: Storno bis zu 1 Woche vor Kampagnenstart: 50% des Nettonetto-Kampagnenwerts Storno bis zu 3 Werktage vor Kampagnenstart: 80% des Nettonetto-Kampagnenwerts und Storno am Tag des Kampagnenstarts und später: 100% des Nettonetto-Kampagnenwerts. Technische Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für die Buchung entstanden sind (z.B. im Fall von Dienstleistungen für Streamings oder Mobile), werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt. Bereits in der Produktion befindliche Werbemittel, speziell solche für mobile Plattformen, sind nicht stornierbar. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge von Werbetreibenden zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu stornieren. Es entsteht daraus keinerlei Haftung von Seiten des Verlags bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich bereits erbrachter Leistungen. 16.2 Für Terminbuchungen gelten folgende Besonderheiten: Unter einer Terminbuchung werden im Gegensatz zu Buchungen für dynamische Werbeplätze, die ständig wechselnden Werbeinhalt beinhalten, Buchungen für solche Werbeplätze verstanden, die nur zu einem bestimmten Fixtermin oder nur an einem bestimmten Werbeplatz geschaltet werden können, insbesondere also Werbeplätze innerhalb der zu festen
Terminen verschickten Newsletter oder aber fest gebuchte Unterseiten innerhalb des Portales (Microsite). Erfolgt die Stornierung einer Terminbuchung weniger als zwei Wochen vor dem Schaltungstermin, ist der Verlag berechtigt, dem Auftraggeber 100% des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn der Auftraggeber weist dem Verlag nach, dass der Werbeplatz zu dem gebuchten Termin anderweitig verkauft werden kann. Im Falle einer anderweitigen Buchung ist der Verlag berechtigt, dem Auftraggeber die Differenz zwischen dem neuen und dem alten Nettoauftragswert zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30% des alten Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen. 16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist nicht abstellt oder deren Folgen nicht beseitigt, gegen eine und/oder beide Parteien und/oder gegen ein vom Verlag vermarktetes Online-Medium infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde oder für den Verlag der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber oder die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und/oder gegen geltende rechtliche Bestimmungen oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen. Ein begründeter Verdacht besteht, sobald der Verlag auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab Erhalt einer Abmahnung oder der Aufforderung zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Landesmedienanstalten. Ein fristloser Kündigungsgrund ist auch gegeben, wenn über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der betroffene Vertragspartner trotz entsprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen einer angemessenen Frist nachweist. Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht darüber hinaus, wenn gegen eine der Vertragsparteien Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb von einem Monat aufgehoben wurden. Als wichtige Kündigungsgründe werden seitens des Verlags weiterhin erachtet: wenn der Auftraggeber von einem anderen Unternehmen mehrheitlich übernommen wird; wenn der Betreiber der vertragsgegenständlichen durch den Verlag vermarkteten Webseiten den Betrieb der Webseiten einstellt. Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen des Verlags sind seitens des Auftraggebers entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Verlangt der Auftraggeber ohne Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen, eine von ihm in Auftrag ge-
gebene Werbung aufgrund einer Rechtsverletzung Dritter oder aus sonstigen Gründen nicht öffentlich zugänglich zu machen, so bleibt er zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Ihm bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag ein geringerer Schaden entstanden ist. 17. Abtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht 17.1 Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. 17.2 Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen des Verlags nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 17.3 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch des Verlags und der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 18. Gerichtsstand und anwendbares Recht 18.1 Erfüllungsort und, vorbehaltlich der Regelung in Satz 2, ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt hat, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Der Verlag ist berechtigt, auch an jedem anderen Ort zu klagen, an dem ein gesetzlicher Gerichtsstand besteht. 18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG). 19. Schlussbestimmungen 19.1 Für Online-Stellenanzeigen, die auch bei unserem Koopera-tionspartner StepStone erscheinen, gelten zusätzlich die AGBs der StepStone Deutschland AG. 19.2 Sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien abzugebende Erklärungen sowie Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Regelungen sind nur schriftlich verbindlich. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. 19.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere schriftliche Vereinbarungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Online Mediadaten der WIN-Verlag GmbH & Co. KG gültig ab 01.10.2015.
Media-Informationen 2016 | e-commerce Magazin | 27
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