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„merkblatt Für Die übertragung Des Prinzips Der Entwurfsklassen Auf

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Lehrstuhl Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen „Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf den Bestand Bestand“ (M EKLBest) der FGSV - aktueller Stand - VSVI-Seminar „2 Jahre RAL, M EKLBest“ am 05.10.2015 05 10 2015 in Potsdam Die Folien zeigen den aktuellen Entwurf des M EKLBest. Eine Endfassung liegt derzeit noch nicht vor. vor Univ.-Prof. Dr.-Ing. g Christian Lippold pp Dipl.-Ing. Janette Zösch Unfälle mit Getöteten nach Ortslage 58% 58 % außerorts (ohne Autobahn) ß ( hLandstraßen) A b h ) Außerorts (nur Quelle: detatis 2011 2 Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.) (Landstr ) 46 46% % Fahrunfall Quelle: detatis 2011 3 Quelle: BASt 4 Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.) (Landstr ) 25% 46 % 46% Fahrunfall h f ll Unfall im Längsverkehr Quelle: detatis 2011 5 Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp 18% 9% 26% 47% Fahrunfall Unfall im Längsverkehr K t Knotenpunktunfälle kt fäll üb i U f llt übrige Unfalltypen Quelle: Schwaebische.de / MK Kreiszeitung 03.2014 / Verkehrsflieger Sachsen Quelle: destatis, 2011 6 Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit G Geschwindigkeiten h i di k it senken, k Überholvorgänge sichern, 7 8 Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit G Geschwindigkeiten h i di k it senken, k Überholvorgänge sichern, Konflikte in Knotenpunkten reduzieren Schwache Verkehrsteilnehmer schützen Seitenräume sichern 7 Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8 Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8 Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8 Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Straßen möglichst selbsterklärend ausbilden. Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8 „Selbsterklärende Selbsterklärende Straße“ 14 15 „Selbsterklärende Selbsterklärende Straße“ Quelle: Birth / Vollpracht 16 „Fehlerverzeihende Fehlerverzeihende Straßen“ Bsp. Frankreich Bsp. Holland 17 „Human Human Factors“ Blickrichtung des Fahrers Szenerieerfassung Blickrichtungserfassung Berührungsloses (Video mit Blickpunkt) (Bli k kt als (Blickvektor l Logfile) L fil ) Blickbewegungsmesssystem Fahrer kann sich frei bewegen keine Beeinträchtigung durch ess st u e te Messinstrumente 18 Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Straßen möglichst selbsterklärend ausbilden. Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8 Streckenzüge und Netzabschnitte Streckenzüge und Netzabschnitte Planungsabschnitt a u gsabsc tt Ortsumgehung Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. 22 Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. 23 Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt. festgelegt 24 Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt. festgelegt Die Entwurfsklassen werden in der Regel bestimmt d h di durch die Funktion F kti einer i Straße St ß im i N Netz. t 25 Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. 26 Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein. 27 Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein. Beide Bedingungen erfüllt am besten die Längsmarkierung in Fahrbahnmitte / (am Fahrbahnrand). 28 Standardisierte / wiedererkennbare Straßentypen wenige, wenige einheitliche für den Fahrer erkennbar voneinander unterscheidbar das Fahrverhalten beeinflussend 29 Geltungsbereich Kategoriengruppe Verbindungsf kti funktionsstufe t f Autobahnen Landstraßen AS LS anbaufreie angebaute Hauptverkehrs- Hauptverkehrs- Erschließungsstraßen straßen straßen VS HS ES - - - - - kontinental 0 AS 0 großräumig I AS I LS I überregional II AS II LS II VS II regional g III - LS III VS III HS III nahräumig IV - LS IV VS IV HS IV ES IV kleinräumig V - LS V - - ES V RAA RAL - RASt 30 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrs Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrs Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrs Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 ( ) EKL 4 ( ) prüfen Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrs Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 ( ) EKL 4 ( ) prüfen Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9 Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrs Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 ( ) EKL 4 ( ) prüfen Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9 EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: TU Dresden / LS Straßenverkehrsanlagen 36 EKL 1 37 Regelwidrige Überfahrungen 38 Teststrecken 39 Pressespiegel 40 Pressespiegel 41 42 Diskussion im Internet … wenn man von C. nach D. über die B 169 fährt, kommt man mehrere Kilometer an diesem grünen Mittelstreifen vorbei vorbei. … Kurzum Kurzum, was heißt das? 43 Diskussion im Internet 44 EKL 2 Ausnahme 45 Beispiele für Abschnitte mit Überholfahrstreifen 46 Markierung EKL 2 - Trennungsprinzip dreistreifige Abschnitte  immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) 47 Markierung EKL 2 dreistreifige Abschnitte  immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) zweistreifiger i t ifi Ab h itt  wo das Abschnitt d Überholen Üb h l aufgrund f d von besonderen Risiken untersagt werden soll. 48 Markierung EKL 2 dreistreifige Abschnitte  immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) zweistreifiger i t ifi Ab h itt  wo das Abschnitt d Überholen Üb h l aufgrund f d von besonderen Risiken untersagt werden soll. übrige Abschnitte  doppelte Leitlinie (unterbrochene Markierung) 49 Gelückte Mittelmarkierung (Bsp. (Bsp Holland) 50 Pilotstrecke B 169 - Detail 51 EKL 3 ( ) ( ) prüfen 52 Beispiel für EKL 3 53 EKL 4 54 Nebennetz Quelle: TUD Quelle: Hegewald Hegewald, BASt 55 Entwurfsklasse 4 - Nahbereichsstraßen (Sächsische Zeitung/Region Döbeln 03.05.2011) Pressespiegel 57 59 „Leserzuschrift“ Leserzuschrift“ 60 Quelle: Hartkopf 61 Quelle: Hartkopf 62 63