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Lehrstuhl Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen
„Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf den Bestand Bestand“ (M EKLBest) der FGSV - aktueller Stand -
VSVI-Seminar „2 Jahre RAL, M EKLBest“ am 05.10.2015 05 10 2015 in Potsdam Die Folien zeigen den aktuellen Entwurf des M EKLBest. Eine Endfassung liegt derzeit noch nicht vor. vor Univ.-Prof. Dr.-Ing. g Christian Lippold pp Dipl.-Ing. Janette Zösch
Unfälle mit Getöteten nach Ortslage
58% 58 %
außerorts (ohne Autobahn) ß ( hLandstraßen) A b h ) Außerorts (nur
Quelle: detatis 2011
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Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.) (Landstr )
46 46% %
Fahrunfall
Quelle: detatis 2011
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Quelle: BASt
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Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.) (Landstr )
25% 46 % 46%
Fahrunfall h f ll Unfall im Längsverkehr Quelle: detatis 2011
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Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp 18%
9%
26%
47%
Fahrunfall
Unfall im Längsverkehr
K t Knotenpunktunfälle kt fäll
üb i U f llt übrige Unfalltypen
Quelle: Schwaebische.de / MK Kreiszeitung 03.2014 / Verkehrsflieger Sachsen Quelle: destatis, 2011
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Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit G Geschwindigkeiten h i di k it senken, k Überholvorgänge sichern,
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Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit G Geschwindigkeiten h i di k it senken, k Überholvorgänge sichern, Konflikte in Knotenpunkten reduzieren Schwache Verkehrsteilnehmer schützen Seitenräume sichern
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Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren,
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, wenige Straßentypen schaffen,
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten,
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Straßen möglichst selbsterklärend ausbilden.
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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„Selbsterklärende Selbsterklärende Straße“
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„Selbsterklärende Selbsterklärende Straße“
Quelle: Birth / Vollpracht
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„Fehlerverzeihende Fehlerverzeihende Straßen“
Bsp. Frankreich
Bsp. Holland
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„Human Human Factors“ Blickrichtung des Fahrers
Szenerieerfassung
Blickrichtungserfassung
Berührungsloses (Video mit Blickpunkt) (Bli k kt als (Blickvektor l Logfile) L fil ) Blickbewegungsmesssystem Fahrer kann sich frei bewegen keine Beeinträchtigung durch ess st u e te Messinstrumente
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Anforderungen an Landstraßen Straßen St ß stärker tä k standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Straßen möglichst selbsterklärend ausbilden.
Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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Streckenzüge und Netzabschnitte
Streckenzüge und Netzabschnitte
Planungsabschnitt a u gsabsc tt Ortsumgehung
Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren.
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Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten.
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Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt. festgelegt
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Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt. festgelegt Die Entwurfsklassen werden in der Regel bestimmt d h di durch die Funktion F kti einer i Straße St ß im i N Netz. t
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Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein.
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Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein.
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Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein. Beide Bedingungen erfüllt am besten die Längsmarkierung in Fahrbahnmitte / (am Fahrbahnrand).
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Standardisierte / wiedererkennbare Straßentypen wenige, wenige einheitliche für den Fahrer erkennbar voneinander unterscheidbar das Fahrverhalten beeinflussend
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Geltungsbereich Kategoriengruppe Verbindungsf kti funktionsstufe t f
Autobahnen
Landstraßen
AS
LS
anbaufreie angebaute Hauptverkehrs- Hauptverkehrs- Erschließungsstraßen straßen straßen
VS
HS
ES
-
-
-
-
-
kontinental
0
AS 0
großräumig
I
AS I
LS I
überregional
II
AS II
LS II
VS II
regional g
III
-
LS III
VS III
HS III
nahräumig
IV
-
LS IV
VS IV
HS IV
ES IV
kleinräumig
V
-
LS V
-
-
ES V
RAA
RAL
-
RASt
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Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/ Querschnittstyp
Verkehrs Verkehrsführung in Knoten
EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/ Querschnittstyp
Verkehrs Verkehrsführung in Knoten
EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/ Querschnittstyp
Verkehrs Verkehrsführung in Knoten
EKL 1 EKL 2 EKL 3
( )
EKL 4 ( ) prüfen Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/ Querschnittstyp
Verkehrs Verkehrsführung in Knoten
EKL 1 EKL 2 EKL 3
( )
EKL 4 ( ) prüfen Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse
Planungsgeschwindigkeit
Betriebsform
Überholprinzip/ Querschnittstyp
Verkehrs Verkehrsführung in Knoten
EKL 1 EKL 2 EKL 3
( )
EKL 4 ( ) prüfen Quelle: FGSV RAL / Hartkopf
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EKL 1
EKL 2
EKL 3
EKL 4
Quelle: TU Dresden / LS Straßenverkehrsanlagen
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EKL 1
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Regelwidrige Überfahrungen
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Teststrecken
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Pressespiegel
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Pressespiegel
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Diskussion im Internet
… wenn man von C. nach D. über die B 169 fährt, kommt man mehrere Kilometer an diesem grünen Mittelstreifen vorbei vorbei. … Kurzum Kurzum, was heißt das?
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Diskussion im Internet
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EKL 2
Ausnahme
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Beispiele für Abschnitte mit Überholfahrstreifen
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Markierung EKL 2 - Trennungsprinzip dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie)
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Markierung EKL 2 dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) zweistreifiger i t ifi Ab h itt wo das Abschnitt d Überholen Üb h l aufgrund f d von besonderen Risiken untersagt werden soll.
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Markierung EKL 2 dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) zweistreifiger i t ifi Ab h itt wo das Abschnitt d Überholen Üb h l aufgrund f d von besonderen Risiken untersagt werden soll. übrige Abschnitte doppelte Leitlinie (unterbrochene Markierung)
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Gelückte Mittelmarkierung (Bsp. (Bsp Holland)
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Pilotstrecke B 169 - Detail
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EKL 3
( ) ( ) prüfen
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Beispiel für EKL 3
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EKL 4
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Nebennetz
Quelle: TUD
Quelle: Hegewald Hegewald, BASt
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Entwurfsklasse 4 - Nahbereichsstraßen
(Sächsische Zeitung/Region Döbeln 03.05.2011)
Pressespiegel
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„Leserzuschrift“ Leserzuschrift“
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Quelle: Hartkopf
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Quelle: Hartkopf
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