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Microtool Gmbh – Antikorruptionsrichtlinie

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    August 2018
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microTOOL GmbH Antikorruptionsrichtlinie Stand: Oktober 2015. Einleitung Zweck Das Vertrauen unserer Kunden ist für die microTOOL GmbH von zentraler Bedeutung. Wir müssen alles dafür tun, dieses Vertrauen zu erhalten. Die strikte Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regeln ist hierfür außerordentlich wichtig. Unser Verhaltenskodex besagt, dass wir niemanden bestechen. Diese Richtlinie legt die jeweiligen Grundsätze und Regeln dar und erklärt, wie sie umgesetzt werden müssen. Geltungsbereich und Anwendbarkeit Diese Richtlinie gilt für alle Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter der microTOOL GmbH. Richtlinien der microTOOL GmbH 1. Das Anbieten und die Annahme von Bestechungen Die microTOOL GmbH vertritt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Bestechungen:  Angestellten einschließlich Zeitarbeitern und Subunternehmern ist es niemals erlaubt, Bestechungen anzubieten oder zuzuwenden;  Es ist ihnen niemals erlaubt, eine Bestechung zu fordern oder anzunehmen;  Es ist ausgeschlossen, dass ein Angestellter jemals Degradierungen, Strafen oder andere nachteilige Konsequenzen dafür erleidet, dass er die Annahme oder die Zahlung einer Bestechung ablehnt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich aus der Ablehnung geschäftliche Nachteile für die microTOOL GmbH ergeben sollten. 2. Geschenke & Bewirtung Geschenke, Einladung/Bewirtung und Unterhaltung müssen von bescheidenem Wert und angemessen sein und dürfen einzelnen Empfängern nur gelegentlich gewährt werden. 3. Interessenkonflikte Die Angestellten der microTOOL GmbH sollen Interessenkonflikte möglichst vermeiden. Dazu gehören u.a. folgende Situationen:  Ein Angestellter darf keine Zahlung an externe Organisationen oder Wohlfahrtseinrichtungen freigeben, mit denen er als Treuhänder, Vorstandsmitglied, Direktor oder anderer Amtsinhaber verbunden ist;  Geschäftsentscheidungen, insbesondere Einstellungen oder die Vergabe von Aufträgen, dürfen nicht durch die persönlichen Beziehungen- egal ob familiär oder anderweitig – oder durch Mitgliedschaften in sozialen, religiösen oder politischen Vereinigungen, zu der der Zugang durch Zahlungen, Wahlen, Treueide oder besondere Geheimhaltungsverpflichtungen limitiert ist, beeinflusst werden. 4. Geschäftsbeziehungen und Kontakte Jede Geschäftsbeziehung mit öffentlichen Amtsträgern, Privatpersonen und Unternehmen muss offen und transparent gestaltet sein sowie in einem ordnungsgemäßen und angemessenen Rahmen stattfinden. Hierdurch wird sichergestellt, dass keine Bestechung oder Korruption stattfindet. Zudem wird bereits einem derartigen Eindruck entgegengewirkt. microTOOL GmbH – Antikorruptionsrichtlinie 2 5. Schmiergelder Schmiergelder sind Zahlungen an öffentliche Amtsträger zur Sicherstellung oder Beschleunigung von Routinehandlungen oder notwendigen Handlungen, auf die der Zahlende einen Anspruch hat, wie z.B. die Erteilung einer Erlaubnis, einer Lizenz, eines Visums etc.. Derartige Schmiergelder sind illegale Bestechungsgelder und daher niemals akzeptabel. 6. Mittelsleute, Vermittler und andere Geschäftspartner Die microTOOL GmbH kann für das Verhalten von Mittelsleuten, Vermittlern und anderen Geschäftspartnern (einschließlich Lieferanten und Subunternehmern) verantwortlich gemacht werden, deshalb  arbeitet die microTOOL GmbH ausschließlich mit solchen Mittelsleuten, Vermittlern und anderen Geschäftspartnern zusammen, deren Eignung durch die Geschäftsführung anerkannt wurde;  muss jegliche Vergütung für Mittelsleute, Vermittler oder andere Geschäftspartner, die für die microTOOL GmbH tätig sind, der entsprechenden Dienstleistung angemessen sein; und  sind Zahlungen niemals in bar oder über Off-shore Konten, sondern ausschließlich auf seriösem Weg zu leisten. 7. Geschäftsbücher und finanzielle Unterlagen Die Führung stets transparenter und ordnungsgemäßer Geschäftsbücher, Unterlagen und Finanzberichte ist ein Grundsatz der microTOOL GmbH und gilt auch für alle Dritten, die für die microTOOL GmbH tätig sind. 8. Meldungen von Unregelmäßigkeiten Sofern einem Angestellten Vorfälle von Bestechung oder Korruption oder auch nur Verdachtsmomente hierfür innerhalb der microTOOL GmbH oder im Zusammenhang mit der microTOOL GmbH zur Kenntnis gelangen, hat der Angestellte dies unverzüglich seinem Vorgesetzten oder der Geschäftsführung zu melden. Verstöße gegen diese Richtlinie werden nicht toleriert und können Disziplinarmaßnahmen und andere Schritte bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. microTOOL GmbH – Antikorruptionsrichtlinie 3