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REBSCHUTZDIENST HEILBRONN – WEINBAUBERATUNG
MITTEILUNG NR.10
15. JUNI 2016
Allgemeine Situation: Alarmstufe „ROT“ bei Peronospora! Was ist wohl besser? Im Juni bereits mit dem Beregnen anzufangen wie 2015 oder ein starker Peronosporadruck aufgrund extremer Niederschläge, wie 2016? Diese Frage kann wohl nur jeder für sich selbst beantworten. Die Wetterlage ist und bleibt bis mindestens zum 19. Juni extrem instabil. Platz- und Dauerregen wechseln sich seit Wochen ab. Seit 22. Mai gab es lediglich 6 regenfreie Tage (100 – 200 Ltr./m²). Dabei sind und waren Unterschiede in der Regenmenge teilweise extrem, auch in relativ eng begrenzten Räumen. Wenn die Vorhersagen für Donnerstag und Freitag (16. und 17. Juni) stimmen, kommt es erneut zu nennenswerten Regenmengen und damit zu weiteren Infektionsmöglichkeiten durch Peronospora. Peronospora ist in sehr unterschiedlichem Ausmaß vorhanden. Maßgebend für den Ist-Befall ist der Termin der Behandlungen in Bezug auf die Infektionstermine, sprich Starkregenfälle. Wer bis zu 4-6 Tage vor entsprechenden Starkregen behandelt hat, hat bezüglich der Infektion sein Möglichstes getan. Je weiter der Behandlungstermin vom jeweiligen Ereignis weg liegt, desto kritischer. Als weiterer Parameter ist die Wuchskraft der Rebanlage entscheidend. Je wüchsiger, desto kürzer ist die Wirkungsdauer einer Behandlung. Es ist damit zu rechnen, dass der aktuell in den Anlagen sichtbare Befall sich noch verstärkt, da mehrere Infektionstermine, insbesondere die Unwetter vom 7. und 8. Juni noch in den Reben schlummern. Ab 16./17. Juni ist daher mit weiteren Ölflecken und Gescheinsbefall zu rechnen. Damit die gesunden Rebteile gesund bleiben, ist auf lückenlosen Schutz zu achten. Größte Schwierigkeit dabei ist es, wettertechnisch Lücken zu finden, in denen der Belag antrocknen kann. Wohl dem, der bei diesen Bedingungen eine ausreichend begrünte Rebgasse vorfindet. Die in den Startlöchern stehende Rebblüte, teilweise hat sie schon begonnen, darf kein Grund sein, auf notwendige Behandlungen zu verzichten. Die Spritzabstände liegen bei anhaltend unsicherer Wetterlage und den wuchsfreudigen Bedingungen aktuell bei +/- 8 Tagen. Eradikative Behandlung, d.h. vorhandenen sichtbaren Befall an Blättern und Gescheinen zu stoppen und „auszubrennen“, ist sehr schwierig und bedarf intensivster Maßnahmen – ohne Garantie für 100%igen Erfolg. Dies ist extrem kostenintensiv und nur in jenen Anlagen nötig, wo Peronospora bereits extrem verbreitet an einem Großteil der Blätter auftritt. Viele Rebanlagen sind mittlerweile so stark gewachsen, dass sie zum zweiten Mal geheftet werden müssen. Ein erstes Gipfeln sollte so lange wie möglich hinausgezögert werden, damit das Geiztriebwachstum nicht unnötig früh angeheizt wird. Allerdings sollte die Anlage auch nicht zuwachsen, damit die Traubenzone schnellstmöglich abtrocknen kann. Dies gilt insbesondere bei Hubschrauberflächen in Bezug auf die Applikationsqualität von Pflanzenschutzmaßnahmen, selbstverständlich in gewissem Maße auch für Direktzugflächen. Die langen Blattnässezeiten führen auch zu Blatt- und Gescheinsbotrytis. Dies lässt sich durch Pflanzenschutz allerdings kaum eindämmen. Am häufigsten sieht man diese Frühbotrytis bei der Sorte Lemberger. Viel Regen und eine gewisse Wärme (es ist ja nicht andauernd kalt) fördern aktuell den Wuchs und nach der Blüte enorm das Beerenwachstum. Dies kann zu sehr kompakten Trauben und damit zu Fäulnis- und Essiggefahr im Herbst führen. Deshalb sind auch bei „mittelgünstigen“ Blühbedingungen Maßnahmen zu prüfen, die bei jungen und zur Kompaktheit neigenden Flächen und Rebsorten die Trauben locker halten. Dies gelingt großflächig mit entsprechenden Biowachstumsregulatoren. Insbesondere für Flächen, die mit dem Vollernter gelesen werden sollen, ist der Einsatz der Wachstumsregulatoren GIBB 3 oder Regalis zu prüfen. Einsatzzeitpunkt ist in der Vollblüte. kleinflächig, weil sehr arbeitsintensiv, kann das „Traubenmelken“ bei Schrotkorngröße oder das „Traubenhalbieren“ spätestens vor Reifebeginn als Premiummaßnahme dahingehend betrachtet werden.
Peronospora Für anstehende Behandlungen wird auf Grund der angespannten Krankheitssituation und der Nähe zur Rebblüte empfohlen, ein Kurativprodukt in Kombination mit einem Mittel auf Basis der Phosphorigen Säure zu kombinieren. Zu den Produkten auf Basis der Phosphorigen Säure gehört in erster Linie das als Pflanzenschutzmittel zugelassene Präparat Veriphos oder alternativ auch ein entsprechendes als Blattdünger zu verwendendes Produkt. Bei der Anwendung sollte die auf den Packungen angegebene Obergrenze bezüglich der Mittelmenge ausgenutzt werden.
Lothar Neumann Nicole Dickemann
Tel.: 07131- 994 7353 (mobil: 0175- 261 9011)
[email protected] Tel.: 07131- 994 7111 (mobil: 0175- 262 2383)
[email protected] Landratsamt Heilbronn- Landwirtschaftsamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
REBSCHUTZDIENST HEILBRONN – WEINBAUBERATUNG
MITTEILUNG NR.10
15. JUNI 2016 Oidium
Der Infektionsdruck ist trotz der Regenfälle aktuell sehr hoch. In diesem Jahr gibt bisher die Peronsopora den Spritzrhythmus vor. Die engen Spritzfolgen müssen ebenfalls eine ausreichende Oidiumbekämpfung beinhalten. Auf die notwendigen Mittelwechsel hinsichtlich Resistenzvorbeugung ist weiterhin streng zu achten.
Schwarzholzkrankheit Damit die Glasflügelzikaden als Überträger der Schwarzholzkrankheit nicht unnötigerweise von ihrer eigentlichen „Heimat“, den Brennesselbüschen, auf die Rebstöcke vertrieben werden, sollten die Brennesseln im Moment bis ca. Ende Juli nicht gemulcht oder abgemäht werden
Junganlagen Übermäßig viel Nässe an den Wurzeln von frisch gepflanzten Reben kann zu Wuchshemmung der jungen Triebe führen, ähnlich dem Schadbild von Kräuselmilbe. Damit Triebe und damit auch Wurzeln angeregt werden zu wachsen, sind in solchen Fällen Pflanzröhren von Vorteil
sonstiges Bei der nächsten Behandlung ist der 2,5 bis 3 -fache Basisaufwand anzuwenden. Minimalschnittanlagen benötigen die volle Mittelaufwandmenge. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Generell, besonders aber bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder direkt in Oberflächengewässer gelangen.
Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden. Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 22. Juni 2016.
Lothar Neumann Nicole Dickemann
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