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Mitteilung Nr.9

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REBSCHUTZDIENST HEILBRONN – WEINBAUBERATUNG MITTEILUNG NR.9 8. JUNI 2016 Allgemeine Situation: Hohe Infektionsgefahr für Peronospora! Nach den starken Gewitteraufkommen der vergangen 10 Tage scheint sich das Gewitterrisiko laut Wetterprognose erst einmal etwas zu verringern. Niederschläge sind jedoch auch im weiteren Verlauf gemeldet. Am Wochenende und in der vergangenen Nacht sind lokal begrenzte Gewitterzellen, teilweise in Verbindung mit Hagel, aufgetreten. Die Böden waren erstaunlich lange aufnahmefähig und so gab es nur selten schwere Erosionsschäden. Unter solchen Wetterbedingungen zeigt die Begrünung ihre Vorteile bei der Regenverdaulichkeit, Verminderung der Erosion sowie einer schnelleren Wiederbefahrbarkeit vor allem steiler Flächen. Die üppigen Niederschläge und langen Blattnässezeiten haben teilweise bereits zu Gescheins- und Blattbotrytis geführt. Sporulierende Ölflecken wurden verbreitet gemeldet. Auch erste Sekundärverbreitungen aufgrund der Niederschläge am 29. Und 30.Mai wurden gemeldet. Bei Peronospora gilt aktuell hohe Infektionsgefahr bei Niederschlägen v.a. in Verbindung mit starken Turbulenzen. Die Reben befinden sich in einer starken Wachstumsphase und es fand ein starkes Triebwachstum in den letzten Tagen statt. Bei entsprechendem Zuwachs sollte möglichst vor erwarteten Infektionsbedingungen eine Behandlung durchgeführt werden. Die Leitkrankheit zur Bestimmung des Spritzabstandes ist derzeit Peronospora. Die Temperaturen werden die Rebentwicklung weiter beschleunigen und die Blüte Sorten- und Lagenbedingt eher starten lassen als bis jetzt angenommen. In exponierten Lagen und bei Frühblüher (z.B. Samtrot, Burgunder, Chardonnay) ist die Blüte bereits in Sichtweite. Bei frisch gepflanzten Anlagen zeigten diese teilweise Schwächeeinbrüche mit fehlender Turgeszenz. Es hat sich jedoch bereits überwiegend wieder verwachsen. Peronospora: Flächen mit Gewitter in Verbindung mit Starkregen: Sonderbehandlungen nach Hagel in Bezug auf Botrytis sind nicht notwendig. Bei ungeschützem Zuwachs, d.h. dort wo die letzte Peronospora- Behandlung mehr als 4-6 Tage zurück liegt und die Befahrbarkeit gegeben ist, wird umgehend eine Pflanzenschutzmaßnahme mit einem kurativen Mittel empfohlen. Wurde unmittelbar vor dem Ereignis behandelt, sollte der Abstand der Folgebehandlung dennoch nicht zu weit gewählt werden. Zusätzlich wird der Einsatz von phosphoriger Säure empfohlen. Mittel mit kurativer Komponente sind momentan dann sinnvoll, wenn 24 - 48h nach einer möglichen Infektion behandelt wird. Erfahrungen aus starken Peronosporabefallsjahren haben gezeigt, dass bei starken und häufigen Infektionsereignissen tiefenwirksame Mittel in und um die Blüte sicherer sind. Dies gilt vor allem, wenn bereits weiße Ölflecken in der Anlage gefunden wurden. In befallsfreien Anlagen und nur schwachen Infektionsereignissen, können für die anstehende Behandlung ein Kontaktfungizid (Folpan 80 WDG, Delan WG, Dithane Neo Tec oder Polyram WG) eingesetzt werden, insbesondere wenn vor Regen behandelt wird. Aufgrund der guten Wachstumsbedingungen ist als Zuwachsschutz ein Mittel mit systemischer Komponente sinnvoll. Das sind die Mittel Profiler oder Veriphos. Veriphos wird immer in Kombination mit einem Kontaktfungizid eingesetzt. Bei Profiler (max. 1 Anwendung/Saison bis BBCH 73, nicht mit Luna Experience mischen) ist die Kontaktkomponente schon drin. Oidium: Witterungsbedingt und aufgrund der zunehmenden Empfindlichkeit der Gescheine steigt das Infektionsrisiko für Oidium nun an. Wir sind beim sogenannten Mehltaufenster angekommen, welches sich kurz vor der Rebblüte öffnet und bei ungefähr Schrotkorn-/ Erbsengröße wieder schließt. In dieser Phase besteht die höchste Infektionsgefahr für die Gescheine und jungen Beerchen. Der Einsatz des Mittels Luna experience (max. einmal in der Saison bis BBCH 73) wird zur abgehenden Blüte empfohlen. Bei den anstehenden Behandlungen wird der Einsatz eines organischen Mehltaumittels mit längerer Dauerwirkung, wie z.B. Dynali, Talendo, Vivando, Collis empfohlen. Zur Resistenzvermeidung ist auf einen Wirkstoffwechsel bei der Oidiumstrategie zu achten. Dies gilt besonders beim Einsatz von Mittel aus der Wirkstoffgruppe L (Collis, Luna Experience, Cantus (Botrytis)). Auf den Zusatz von Netzschwefel kann nun auch verzichtet werden. Die Spritzabstände im Mehltaufenster sollten 10 bis maximal 12 Tage nicht überschreiten. Lothar Neumann Nicole Dickemann Tel.: 07131- 994 7353 (mobil: 0175- 261 9011) [email protected] Tel.: 07131- 994 7111 (mobil: 0175- 262 2383) [email protected] Landratsamt Heilbronn- Landwirtschaftsamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn REBSCHUTZDIENST HEILBRONN – WEINBAUBERATUNG MITTEILUNG NR.9 8. JUNI 2016 Schwarzholzkrankheit: Der Flug der Überträgerzikade der Schwarzholzkrankheit steht unmittelbar bevor. Daher sollten bis Ende Juli keine Brennesselbüsche vor allem an besonnten Standorten mehr gemulcht oder abgemäht werden. Dies betrifft auch Böschungen und Wegränder, damit die Zikade nicht gezwungen wird auf umliegende Reben zu fliegen. Wachstumsregulatoren: Gibb3 und Regalis Optimale Wirkung der Mittel Gibb3 und Regalis zur Auflockerung von Sorten, die zu kompakten Trauben neigen, wird erreicht beim Einsatz in die Vollblüte. Die Anwendung macht vor allem in Anlagen Sinn, welche regelmäßig zu Fäulnis durch Abdrücken der Beeren neigen. Beide Mittel besitzen eine Zulassung für die Behandlung aller Traubensorten, jedoch wird Gibb3 in Riesling und Sauvignon blanc nicht empfohlen. Beim Einsatz von Regalis sind die unterschiedlichen Aufwandmengen bei den jeweiligen Sorten, ensprechend der Gebrauchsanleitung, zu beachten. Vorsicht in schwachwüchsigen und z.B. durch Chlorose gestressten Anlagen. Mit dem Einsatz von Wachstumsregulatoren kann es zu einer gewissen Ertragsreduktion kommen. Diese wird jedoch besonders in kritischen Fäulnisjahren durch die Erzeugung gesunder Trauben kompensiert. Sonstiges und Mittelmenge: Beim Auftreten von Chlorose- Aufhellungen kann bis zur Blüte der Einsatz von eisenchelathaltigen Blattdünger Abhilfe schaffen. Bezüglich der Mischbarkeit evt. auch mit anderen Blattdüngern sind grundsätzlich die Anwendungshinweise auf den Packungen zu beachten. Wo noch nicht geschehen, sollten dringend die Bodentriebe entfernet werden, um nicht als „Sprungbrett“ für Peronosporainfektionen zu dienen. Zur Verhinderung von Abschwemmungen bei Starkregen sollten besonders unbegrünte Anlagen, überwiegend betrifft dies Junganlagen, mit einer Strohschicht versehen werden. Die Anwendung von Herbiziden außerhalb von Rebflächen, vor allem auf befestigten Flächen, Wegrändern und Böschungen ist nicht erlaubt! Mittelmenge bei anstehenden Behandlungen liegt je nach Wüchsigkeit der Anlage bei 2 bis 2,5- fache BasisAuswandmenge Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden. Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 15.06.2016. Lothar Neumann Nicole Dickemann Tel.: 07131- 994 7353 (mobil: 0175- 261 9011) [email protected] Tel.: 07131- 994 7111 (mobil: 0175- 262 2383) [email protected] Landratsamt Heilbronn- Landwirtschaftsamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn