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An unsere Kunden
Gümligen, 11. November 2015
Peter Gurtner T 031 359 79 46
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Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten für das Jahr 2016 Sehr geehrte Damen und Herren Wir informieren Sie über wichtige Änderungen ab 1. Januar 2016 sowie weitere Themen im Zusammenhang mit Ihrer Pensionskasse. Damit wir eine optimale Verarbeitung der neuen Dokumente (Vorsorgeausweise, Beitragsrechnungen usw.) gewährleisten können, sind die Abläufe gemäss Ausführungen in der Beilage («Wichtiges zur Jahresendverarbeitung») zu beachten und einzuhalten. Versand Vorsorgeausweise Wie wir Sie bereits im September informiert haben, werden die Vorsorgeausweise ab Januar 2016 direkt den Versicherten zugestellt. Die Beitragsliste „Stand der versicherten Leistungen“ mit den Lohnabzügen werden Sie wie gewohnt erhalten. BVG-Mindestzinssatz Der Bundesrat hat gemäss Mitteilung vom 28. Oktober 2015 beschlossen, den Mindestzinssatz im 2016 auf 1.25 % zu senken. Der Stiftungsrat wird den für die REVOR Sammelstiftung im 2016 geltenden Zinssatz an der Dezembersitzung festlegen. Grenzbeträge 2016 Die Grenzbeträge für das Jahr 2016 wurden nicht angepasst. Die Beträge können Sie der Beilage «Wichtiges zur Jahresendverarbeitung» entnehmen. Verwaltungskosten An der Sitzung vom 7. Oktober 2015 hat der Stiftungsrat eine Anpassung der Verwaltungskosten im Bereich „Auflösung, Wechsel und Liquidationen von Vorsorgewerken“ beschlossen. Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitseinsätzen für denselben Arbeitgeber Werden mehrere Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber geleistet, sind diese dem BVG unterstellt, wenn die Gesamtdauer aller Einsätze 3 Monate übersteigt und kein Unterbruch länger als 3 Monate dauert. Überprüfung IV-Grad Bei versicherten Personen, die bereits bei Diensteintritt teilinvalid waren und eine Invalidenrente von einer anderen Vorsorgeeinrichtung erhalten, muss der IV-Grad von Zeit zu Zeit geprüft werden. Sollten Sie Angestellte haben, welche in diesem Zusammenhang eine Invalidenrente beziehen und der beruflichen Vorsorge unterstellt sind, bitten wir Sie, uns eine aktuelle IV-Verfügung zuzustellen.
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Meldung neue Leistungsfälle Die 5. IV Revision sieht Massnahmen vor, welche dazu beitragen, dass erwerbsunfähig gewordene Arbeitnehmer sich früher wieder in die Arbeitswelt eingliedern können und somit das wertvolle Know-how dieser Mitarbeiter erhalten bleibt. Damit wir Leistungsansprüche rasch beurteilen können und es zu keinen negativen Konsequenzen aufgrund einer verspäteten Anmeldung bei der Invalidenversicherung kommt, bitten wir Sie, uns neue Leistungsfälle spätestens 3 Monate nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mittels Formular «Erwerbsunfähigkeits-Fragebogen» zu melden. Die frühzeitige Meldung hat zudem den Vorteil, dass nach erfolgter Abklärung nach einer Wartefrist (i.d.R. 3 Monate) die Beitragsbefreiung greift. Legal Quote Die Überschussbeteiligung aus dem Rückversicherungsvertrag wird vollumfänglich zur Stärkung der technischen Rückstellungen verwendet und dient dazu, künftig entstehende Renten mit zu finanzieren. Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit. Freundliche Grüsse REVOR Sammelstiftung
sig. Peter Gurtner Geschäftsführer a.i.
sig. Peter Oppliger Leiter Planmanagement
Beilagen: _ Merkblatt «Wichtiges zur Jahresendverarbeitung» _ Information zu REVOR online
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Wichtiges zur Jahresendverarbeitung Mutationen 2015 Noch nicht gemeldete Mutationen 2015 sind mit den entsprechenden Formularen bis spätestens 3. Dezember 2015 einzureichen, insbesondere: _ Eintritte 2015 _ Austritte mit Austrittsdatum bis 30.11.2015 _ Wesentliche Lohnänderungen 2015 _ Saisonniers, An- und Abmeldungen 2015 Damit haben Sie Gewähr, dass Mutationen, die das Jahr 2015 betreffen, noch in diesem Jahr berücksichtigt werden und Sie keine transitorischen Buchungen in Ihrer Buchhaltung vornehmen müssen. Verarbeitungs-Schlusstermin bei REVOR ist der 3. Dezember 2015. Lohnmeldeliste für das Jahr 2016 Als Beilage erhalten Sie die Lohnmeldeliste für das Jahr 2016. Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten: _ 2016 gelten die unveränderten BVG-Grenzbeträge: _ Die Eintrittsschwelle (Grenzlohn für die BVG-Unterstellung) beträgt CHF 21 150.00 _ Der Koordinationsabzug beträgt CHF 24 675.00 _ Der UVG-Höchstlohn wird per 1. Januar 2016 von CHF 126 000 auf CHF 148 200 erhöht. Anschlüsse werden wo nötig angepasst. _ Auf der Lohnliste sind nur diejenigen Löhne einzutragen, die der Versicherte durch seine Tätigkeit verdient (keine Entschädigungen aus Unfall- oder Krankentaggeldleistungen usw.), aufgerechnet auf einen Jahresverdienst (Bsp. 4 Monate angestellt: Lohn durch 4 mal 12). _ Der Beschäftigungsgrad ist nur dann zu vermerken, wenn bei Teilzeitbeschäftigten der Koordinationsabzug reduziert werden soll (führt zu höheren Versicherungsleistungen). _ Für Saisonniers, die am 1. Januar nicht arbeiten, ist kein Lohn einzusetzen. _ Noch nicht gemeldete Zivilstandsänderungen, Heiratsdaten, sowie Beurkundungsdaten eingetragener Partnerschaften können auf der Lohnmeldeliste unter «Bemerkungen» eingetragen werden. _ Noch nicht gemeldete arbeitsunfähige Personen (Krankheit oder Unfall) wollen Sie uns bitte mittels Formular «Erwerbsunfähigkeits-Fragebogen» melden. _ Auf der Lohnmeldeliste sind in der Regel, wo bereits bekannt, die neuen AHV-Nr. (Versichertennummer) aufgeführt. Sind jedoch noch die alten AHV-Nr. (11-stellige) aufgeführt, so bitten wir Sie, uns die neue AHV-Nr. (13-stellig) in der Spalte «Bemerkungen» bekannt zu geben. _ Neu gewählte Vorsorgekommissions-Mitglieder sind jeweils mit dem Formular «Protokoll» zu melden.
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Damit Sie die neuen Ausweise mit den neuen Lohnabzügen für das Jahr 2016 rechtzeitig erhalten, bitten wir Sie, die Lohnlisten bis 16. Dezember 2015. im REVOR online zu erfassen. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen im Voraus bestens. Die letzte Fakturierung wird am 4. Dezember 2015 durchgeführt. Die noch fälligen Beiträge werden Ihnen Ende Dezember 2015 auf Ihrem «Kontokorrent Arbeitgeberfirma» belastet, bzw. sind bis zu diesem Datum einzuzahlen.
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Information an die Personalverantwortlichen
Information REVOR online - Lohnmeldungen 2016 Für Benutzer der elektronischen Kundenplattform REVOR online werden keine Lohnlisten auf Papier versandt. Die Lohnerfassung 2016 wird ab Mitte November aufgeschaltet und zur Bearbeitung freigegeben. Die Erfassung kann direkt oder über Upload einer CSV-Datei erfolgen. Wir bitten Sie zu beachten, dass bei Benutzung der Upload Funktion nur Versicherte mit der neuen 13-stelligen AHV Nummer übernommen werden. Auf der Lohnmeldeliste ist, wo bereits bekannt, die neue AHV-Nr. (Versichertennummer) aufgeführt. Fehlt diese, so bitten wir Sie, uns die neue AHV-Nr. (13-stellig) in der Spalte «Bemerkungen» bekannt zu geben. Die Eingabemaske für die Erfassung der Löhne 2016 finden Sie in REVOR online unter "Lohnerfassung" Neue Oberfläche
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Positionen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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