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Praxistipps des Arenenberger-Beratungsteams
Wie den Rückgang der Direktzahlungen vermindern? Vielleicht haben Sie sich diese Frage gestellt, als Sie vor wenigen Tagen den Direktzahlungsentscheid fürs 2015 erhalten haben. Daraus ist zu entnehmen, dass der Faktor des Übergangsbeitrags noch 0.28 beträgt. Dies deutet darauf hin, dass das Übergangs-Kässeli schon bald aufgebraucht sein wird. Höchste Zeit also, sich bei tiefen Roherlösen aus der Urproduktion Gedanken darüber zu machen, wie mit möglichst wenig Aufwand Leistungen im Sinne der Agrarpolitik erbracht werden können. Optimierungsmöglichkeiten bei Biodiversität und Landschaftsqualität prüfen Zu erwähnten Leistungen gehören die freiwilligen Programme. Hierbei zählen nebst den Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträgen die Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge. ErfahQuelle: Agroscope
rungen aus der Beratung zeigen, dass vor allem die Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge Optimierungspotenzial beinhalten. Biodiversität – QII, Vernetzung und Biodiversität im Acker sind gefragt Das Ziel der Biodiversität ist, das Zusammenspiel der Natur zu fördern und sie so stabiler zu machen. Je mehr Arten vorhanden sind, desto grösser und vielfältiger wird das Zusammenspiel ausfallen. Mit gezielten Massnahmen innerhalb der Produktion, können Sie als Landwirt wesentlich dazu beitragen. Dazu gehören im Grünland extensive Wiesen der Qualitätsstufe II (CHF 3000.– je ha) sowie Hochstamm-Feldobstbäume der Qualitätsstufe II (CHF 45.– je Baum). Auch dazu gehören die Vernetzungskorridore, welche wertvolle Verbindungswege schaffen und so Pflanzen, Tiere und Insekten fördern. Befinden sich die Wiesen oder Hochstamm-Feldobstbäume der Qualitätsstufe II auf einem Korridor, bei welchem diese Elemente gewünscht sind, so erhalten Sie dafür insgesamt je ha CHF 4000.– respektive CHF 50.– je Baum. Durch LQ-Beiträge könnte der Quelle: FiBL
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Betrag je Baum um zusätzlich CHF 10.– erhöht werden. Die Kosten, welche den Direktzahlungserträgen gegenüberstehen, sind für erwähnte Elemente überschaubar. Prüfen Sie deshalb, ob Sie bestehende extensive Wiesen oder Hochstamm-Feldobstbäume aufwerten können. Bunt- und Rotationsbrache sowie Saum, Ackerschon- und Blühstreifen zählen zu Biodiversitätsleistungen auf dem Ackerland. Insbesondere anhand der Blühstreifen wird verständlich, zu was für Leistungen Nützlinge in der Lage sein können. Agroscope hat einen Blühstreifen entwickelt, der Nützlinge anlockt, welche den Getreidehähnchenbefall signifikant reduzieren (vergleiche Abbildung links). Das FiBL lockt mit Blühstreifen Schlupfwespen an, welche ihre Eier in die Eier oder Larven von Schädlingen von Kohl legen (vergleiche Abbildung rechts). Die Schädlinge werden anschliessend von innen her aufgefressen. Artenvielfalt kann also die produzierende Landwirtschaft unterstützen. Speziell im Ackerland ist die Artenvielfalt zu klein. Deshalb werden Ackerschonstreifen (Produktion ohne N-Düngung, mechanische Unkrautbekämpfung und Pestizideinsatz, bei zwei aufeinanderfolgend Hauptkulturen), Blühstreifen usw. speziell gefördert. Auch dort werden die Leistungen respektive Produktionsausfälle fair durch Direktzahlungen abgegolten. Prüfen Sie deshalb, ob Sie auf dem Ackerland solche Elemente anlegen könnten. Landschaftsqualität Das folgende Interview soll die praxisrelevanten Punkte zur finanziellen Optimierung der Landschaftsqualitätsbeiträge herausschälen. Peter Schweizer, Milchproduzent und Geschäftsführer der Landschaftsqualitätsprojekte im Kanton Thurgau, gibt Auskunft auf Fragen von Daniel Fröhlich. Welche Projekte gibt es? Das Projekt LQ Unterthurgau-Seerücken startet im nächsten Frühling. Somit ist zusammen mit den Projekten Mittelthurgau, Oberthurgau sowie Hinterthurgau-Immenberg ab 2016 der ganze Kanton mit LQProjekten abgedeckt. Wann kann ich mich für die LQ-Beiträge anmelden? Für alle Landwirte im Kanton besteht beim nächsten Anmeldetermin im April 2016 die Möglichkeit, in ein 24
LQ Projekt einzusteigen oder zusätzliche Massnahmen anzumelden. Die Landwirte im neuen Projektperimeter werden dazu anfangs Jahr schriftlich informiert und erhalten einen Massnahmenkatalog zugestellt. Bei welchen Massnahmen zahlt sich der Aufwand aus? Ich empfehle, in einem ersten Schritt alle schon bestehenden oder einfach umzusetzenden Massnahmen anzumelden. Dies sind vielfach Obst- und Feldbäume, sowie Bachufergehölze. Im Ackerbau sind dies die vielfältige Fruchtfolge und die farbigen Hauptkulturen. Auch die Einsaat von Ackerbegleitflora in den äusseren drei Metern des Feldes ist relativ attraktiv. Bei der Massnahme Hofbeitrag gibt es durchaus streitbare Punkte, welche aber für den einen oder anderen Betrieb doch eine Berechtigung haben, und die damit allen Betrieben ermöglichen sollen, auf die vier Mindestpunkte zu kommen. Da empfehle ich die passenden Punkte auszuwählen und sich über den Rest nicht den Kopf zu zerbrechen. Besteht die Möglichkeit für Verknüpfungen zu Biodiversitätsmassnahmen? Grundsätzlich werden die Massnahmen in den LQProjekten aus Sicht der visuellen Wirkung in der Landschaft betrachtet. Daher sind nur wenige Kombinationen mit Biodiversitätsmassnahmen möglich. Dies sind z.B. Hochstammbäume QII, welche zusätzlich mit CHF 10.– LQ-Beiträgen entschädigt werden.
Wie optimiere ich meinen Betrieb? Am Kurs «Optimierte Biodiversität und Landschaftsqualität auf meinem Betrieb» lernen Sie, wie Sie Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsleistungen erbringen können, ohne sich entscheidend bei der Produktion einschränken zu müssen (vergleiche Kursagenda). Dabei besteht auch die Gelegenheit, auf einzelbetriebliche Fragen einzugehen. Ausgerüstet mit den relevanten Informationen und ergänzt mit Kursunterlagen erhalten Sie Grundlagen, den Direktzahlungsrückgang auf Ihrem Betrieb zu mindern. Viktor Dubsky und Daniel Fröhlich, BBZ Arenenberg Peter Schweizer, Landschaftsqualität Thurgau