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Nutzungsvereinbarung - M-net

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    July 2018
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Nutzungsvereinbarung Bitte unterschrieben per Fax an folgende Nummer schicken: 0800 - 664 93 34 Ihr/e M-net Ansprechpartner/in: Marketing-Code: 14Online03 1. Präambel Die Nutzungsvereinbarung regelt die nicht exklusive Nutzung des bestehenden Telefonleitungsnetzes des Gebäudes (Kupfer-Telefonnetz im Gebäude) für die Bereitstellung der glasfaserbasierenden Telefon- und Hochgeschwindigkeits-Internetdienstleistungen der M-net Telekommunikations GmbH. Diese Nutzungsvereinbarung beinhaltet keine Verpflichtung zur Abnahme von M-net Dienstleistungen. Den Bewohnern des Gebäudes steht es frei, die M-net Dienstleistungen zu nutzen. Die Nutzung der M-net Dienstleistungen wird in Einzelverträgen zwischen dem/den Anwohner(n) und der M-net geregelt. Bestehende Gestattungen (sog. Multimediagestattungen) mit anderen Fernsehsignal-Anbietern, die die exklusive Nutzung von Koaxleitungsnetzen beinhalten, bleiben hiervon unberührt und sind nicht Inhalt dieser Nutzungsvereinbarung. 2. Leistungen M-net nutzt den vorhandenen Stadtwerke-Glasfaseranschluss des Gebäudes, um dem/den Anwohner(n) Telefondienstleistungen sowie zukunftsweisende Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse (bis zu 100.000 kbit/s) anzubieten. Dieses Glasfasernetz sichert auf lange Sicht die Versorgung für zukünftige Dienste der Telekommunikation, und das in einer qualitativ völlig neuen Dimension. Die Gebäudeversorgung mit Telefonie- und DSL-Internetdienstleistungen anderer Anbieter wird dabei nicht eingeschränkt oder behindert. 3. Vereinbarungsinhalt Die M-net verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Gebäude des Eigentümers oder dessen RGV (Rechtsgeschäftlicher Vertreter) ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Gebäude durch Vorrichtungen der M-net beschädigt worden ist. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen (gesetzliche Vorschriften) wird M-net die vorinstallierten und bestehenden Hausverkabelungen (Kupfer-Telefonnetz) nutzen. Ein Umbau des Innenleitungsnetzes ist nicht vorgesehen. Der Eigentümer oder dessen RGV ist einverstanden, dass M-net im Gebäude die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um die M-net Dienste für die Endkunden (Mieter, Wohnungsbesitzer) bereitzustellen (inkl. MDU1). Der für den Betrieb der MDU notwendige Strom wird M-net unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Alle Maßnahmen für die Installation der Vorrichtungen (Anbringen, Einbinden in das bestehende Telefonnetz, Anschließen an die bestehende Stromversorgung) werden von M-net erbracht und sind für den Eigentümer oder dessen RGV kostenfrei. Der Eigentümer oder dessen RGV verpflichtet sich, M-net einen Wechsel in den Eigentumsverhältnissen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 4. Kündigungsfristen Die Nutzungsvereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von 6 Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Auf Verlangen des Eigentümers oder dessen RGV wird M-net die von M-net angebrachten Vorrichtungen binnen Jahresfrist nach Kündigung auf eigene Kosten wieder beseitigen, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter (z.B. aktiver Dienstleistungsvertrag zwischen einem Anwohner/Endkunden und M-net) entgegenstehen. 5. Daten des Eigentümers oder dessen RGV2 Frau Herr Firma WEG (Wohnungseigentümer-Gemeinschaft) Eigentümer oder dessen RGV Straße (Platz) Nr. PLZ Ort Telefon/Fax/E-Mail 6. Ansprechpartner vor Ort, um die Kontaktaufnahme zu ermöglichen Name Telefon/Mobilfunknummer 7. Objektdaten Straße (Platz) Nr. PLZ Ort bzw. Anhang A bei mehreren Gebäuden (siehe Rückseite) Wohnungseinheiten München Ort Ort i.V. Datum Datum Jens Prautzsch Peter Reisinger Vorsitzender der Geschäftsführung Bereichsleiter Wohnungswirtschaft Unterschrift des Eigentümers oder dessen RGV 1 MDU: Multi Dwelling Unit, dient zur Umsetzung der M-net Dienste von Glasfaser auf bestehende Kupfer-Telefonnetze. Dieses Gerät ist notwendig, insofern das Gebäude nicht über ein Glasfaser-Verteilnetz verfügt. Bei technischen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Leistungsaufnahme einer MDU: ca. 25 bis 50 Watt. 2Wenn Sie uns mit der Erbringung einer Dienstleistung beauftragen, erheben und speichern wir Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nur, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Dazu kann es erforderlich sein, Ihre persönlichen Daten an Unternehmen weiterzugeben, die wir zu Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung einsetzen. Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die Formulierung beide Geschlechter, unabhängig von der in der Formulierung verwendeten konkreten geschlechtsspezifischen Bezeichnung. M-net Telekommunikations GmbH, Emmy-Noether-Str. 2, 80992 München, www.m-net.de Nutzungsvereinbarung_Anhang-A_140708 Nutzungsvereinbarung 8. Vertragsparteien Anhang A zur Nutzungsvereinbarung Bitte unterschrieben per Fax an folgende Nummer schicken: 0800 - 664 93 34 Erweiterte Gebäudeliste (falls notwendig) Hausnr. Wohnungseinheiten PLZ Ort Anhang A zur Nutzungsvereinbarung Straße (Platz) M-net Telekommunikations GmbH, Emmy-Noether-Str. 2, 80992 München, www.m-net.de Nutzungsvereinbarung_Anhang-A_140708