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Otto-Friedrich-Universität Bamberg Prüfungsamt 11. April 2016
Meldung zu Prüfungsleistungen in Studiengängen der Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik im Sommersemester 2016 Für obengenannte Studiengänge werden nachfolgend genannte Meldefristen für schriftliche Prüfungen des schriftlichen Prüfungsterminplanes im Sommersemester 2016 festgelegt: Anmeldung 19.05.2016 (ab 10 Uhr) bis 06.06.2016 (24 Uhr)
Abmeldung 19.05.2016 (10 Uhr) bis 04.07.2016 (24 Uhr)
Die Prüfungsanmeldung muss grundsätzlich über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem FlexNow (http:/www.uni-bamberg.de/pruefungsamt/flexnow/) erfolgen. Treten bei der Prüfungsmeldung An- bzw. Abmeldeschwierigkeiten auf, ist innerhalb der Meldefrist das Prüfungsamt zu kontaktieren. Kontrolle der Anmeldung: Alle Studierenden, die sich zu Prüfungsleistungen angemeldet haben, sind verpflichtet, die Richtigkeit ihrer An- und Abmeldungen während der Meldefrist in FlexNow zu überprüfen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nachträgliche Prüfungsanmeldungen ausgeschlossen sind. Vorlage von Zulassungsvoraussetzungen (Scheine und Praktika): Soweit Sie in den von Ihnen angemeldeten Prüfungsfächern Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzung erbringen müssen, sind diese bis spätestens 5. Juli 2016 im Prüfungsamt, Kapuzinerstr. 25 (Zimmer: 112/117/118/120) vorzulegen. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zur Zurückweisung vom entsprechenden Prüfungsfach/von der entsprechenden Teilprüfung. Wiederholungs- und Nachholprüfungen: Wiederholungspflichten bestehen in den Studiengängen Bachelor BWL (PO vom 31. März 2008), IBWL, Master WiPäd, Bachelor und Master EES, Bachelor Soziologie (PO vom 31. März 2008), Master Soziologie (PO vom 03.Juli 2009) und Master Survey-Statistik. Studierende dieser Studiengänge, die bereits im Wintersemester 2015/16 zu Prüfungsleistungen angemeldet waren, aber wegen anerkannter Krankheit bzw. anerkannter Abwesenheit nicht teilnehmen konnten oder die Prüfung versäumt oder nicht bestanden haben, sind für diese Prüfungsleistungen ohne erneute Meldung für das Sommersemester 2016 angemeldet („Zwangsanmeldung“), sofern die Prüfung nicht mit einem Freiversuch belegt war. Studierende anderer Studiengänge müssen sich eigenständig zu den Wiederholungsprüfungen über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow anmelden. Hierzu ist eine Immatrikulation unbedingt erforderlich.
Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse i.A. gez. Gödicke