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Parkordnung Saison
2015
Parkordnung Saison
2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Eintritts- & Benutzerregeln für den Erlebnispark Ziegenhagen Herzlich willkommen im Erlebnispark Ziegenhagen ! Für Sie beginnen nun einige Stunden des Erlebens und Erholens. Bei aller Freude Ihrerseits bitten wir Sie, die sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, dass Sie für sich und andere Verantwortung zeigen und die nachfolgenden Regeln beachten, die letztlich nur Ihrem eigenen Interesse bzw. Ihrer eigenen Sicherheit dienen. § 1 Parken | Parkplätze Auf den Parkplätzen gilt grundsätzlich die StVO. Ihre Fahrzeuge sind nicht bewacht und nicht versichert. Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen des Parkpersonals genauestens befolgt werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie dennoch Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, sind wir berechtigt, es auf Ihr Risiko und auf Ihre Kosten abzuschleppen. Für Schäden infolge höherer Gewalt, wie Sturm, Hagel, Feuer oder Diebstahl und Beschädigungen durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch das Parkpersonal verursacht wurde. Aber auch dann können wir nur Schadensersatz gewähren, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes der Parkverwaltung melden. § 2 Eintrittspreise Das Parkgelände darf nur mit gültigen Eintrittskarten und an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Besucher-Eingängen betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Wer ohne gültige Eintrittskarte angetroffen wird, zahlt den doppelten Eintrittspreis und verlässt anschließend sofort den Park. Mit dem Kauf der Eintrittskarten und dem Betreten der Anlage erkennen Sie die Eintritts- und Nutzungsbedingungen als verbindlich und unwiderruflich an. Nach Bezahlung des Eintritts haben Sie als Besucher das Recht, den Park während der bekannten und regulären Öffnungszeiten zu betreten. Die Öffnungszeiten sind im Parkprospekt und auf der Preistafel ersichtlich. Beim Verlassen des Geländes erlischt automatisch die Möglichkeit des Wiedereintritts. Besucher, die beispielsweise zu ihrem Fahrzeug möchten, benötigen unbedingt am Parkausgang einen Stempel auf dem Handrücken, der zum Wiedereintritt berechtigt. Ausdrücklich und höchst vorsorglich weisen wir Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung hin, die wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und wegen Erschleichen von Leistungen gemäß § 265 a StGB erwirkt werden kann, sollten Sie beispielsweise eines der folgenden Delikte begehen: zum Beispiel Missbrauch der Saisonkarte; Abgabe dieser Karte an Fremde, Nachbarskinder oder Freunde auf die Familienkarte mit in den Park nehmen; Betreten des Parks über die Zäune oder an sonstigen nicht dafür vorgesehenen Stellen oder auf dem Gelände des Parks ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden. Ganz besonders greifen die o. a. §§, wenn Sie versuchen sollten, Ihre Eintrittskarten auf den Parkplätzen oder vor dem Parkeingang anderen Personen verkaufen zu wollen. Auch ein potenzieller Käufer dieser Karten macht sich hierbei automatisch mit strafbar. Ganz explizit sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Kopieren von Gutscheinen, Freikarten oder Saisonkarten einer Erschleichung von Leistungen gleichkommt und ebenfalls nach § 265 a StGB verfolgt und geahndet wird.
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§ 3 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen a) Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer an anderen, als den dafür vorgesehenen Stellen. (siehe § 8 Parkordnung)) b) In den Gebäuden des Parks sowie in den Innenbereichen der Parkgastronomie möchten wir Sie bitten, nicht zu rauchen. c) Besucher dürfen die Wege und Plätze im Park nicht verlassen. d) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) sind auf dem gesamten Parkgelände nicht gestattet. e) Den Anordnungen unseres Park-Personals ist unbedingt Folge zu leisten! f) Das mutwillige Lärmen sowie der lautstarke Betrieb von transportablen Musikanlagen ist untersagt. g) Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, wird der Zutritt zum Park oder zu den Fahrgeschäften verweigert. Sie können auch vom Parkgelände verwiesen werden. h) Personen unter 7 Jahren dürfen nur mit einer erwachsenen Aufsicht in den Park. i) Die Gebäude, die mit Blitzschutz ausgestattet sind, müssen bei einem aufziehenden Gewitter unbedingt aufgesucht werden (Durchsagen beachten) — alle anderen Unterstände sind dafür nicht geeignet und bieten keinen ausreichenden Wetterschutz ! j) Im Park sind keine Fahrräder, Roller, Laufräder, Dreiräder, Inlineskates, Skateboards oder Ähnliches gestattet. Diese Gerätschaften bleiben im Auto oder am besten gleich zu Hause. Achtung: Keine Aufbewahrungsmöglichkeiten durch uns ! § 4 Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen Die Einrichtungen stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie unbedingt die Anleitungen an den einzelnen Geräten sowie die Anweisungen unseres Personals. Es ist nicht gestattet, die einzelnen Spiel- oder Fahranlagen außerhalb der vorgesehenen Benutzungseinrichtungen zu betreten oder die zugelassenen Wege zu verlassen. Sollten Sie dennoch die Anleitungen beziehungsweise Anweisungen missachten, so kann unser Personal Sie von der Benutzung der jeweiligen Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn Sie versuchen sollten, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“. Außerdem haften Sie für alle Schäden, die durch Missachtungen oder mutwillige Beschädigungen entstehen. Kurzzeitige und / oder technisch bedingte Betriebsausfälle einzelner Anlagen berechtigen zu keinem Preisnachlass. Gleiches gilt für eine eventuelle Räumung oder Schließung des Parks oder der Fahrgeschäfte aufgrund eines Katastrophenfalls oder in Folge von höherer Gewalt, wie zum Beispiel amtliche Unwetterwarnungen für Schwergewitter, Stürme oder Starkregenfälle.
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§ 5 Benutzung der Spielgeräte Die Benutzung der Spielgeräte, Spielwiesen und sonstigen Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt, an den Ein- und Ausstiegen die nötige Sorgfalt walten lässt, die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet und den Anordnungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge leistet. Den Eltern, Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen obliegen die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit ihrer zu betreuenden Personen Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren. Die Benutzungsanweisungen, die in Wort und Bild angebracht sind, gilt es unbedingt zu beachten. An den Stellen und Geräten, an denen Personal vor Ort ist, gilt es die Vorgaben und Anweisungen des Parkpersonals entsprechend zu beachten und zu befolgen. § 6 Aufsichtspflicht Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie nicht davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch zu beaufsichtigende Personen entstehen. Der Besucher ist verpflichtet, für die Schäden, die er nachweislich verursacht hat und die auf mangelnde Aufsichtspflicht zurückzuführen sind, Schadensersatz zu leisten. Die Begleitpersonen sind für die Schäden verantwortlich, die von den zu beaufsichtigenden Personen verursacht wurden. § 7 Füttern und der Umgang mit Tieren Grundsätzlich ist das Füttern der Tiere mit mitgebrachtem Futter nicht gestattet, da diese davon Schaden nehmen können (Ausnahme: das Futter aus den aufgestellten Automaten). Wichtig: Tiere sind keine Maschinen ! Immer langsam von vorne nähern, nie erschrecken oder jagen und immer damit rechnen, dass sich ein Tier umdreht und eventuell austritt oder schubst. Im Streichelzoo müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten auf die Sicherheit der Kinder achten. Haustiere (außer Hunden) dürfen nicht mit in den Park genommen werden ! § 8 Grillen im Park –
Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.
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Das Grillen ist bis 18:00 Uhr erlaubt, der Park schließt ebenfalls um 18.00 Uhr.
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Sorgen Sie dafür, dass bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Grill vollkommen erloschen ist. Lassen Sie den Grill auch sonst niemals ohne Aufsicht brennen !
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Verlassen Sie den Grillplatz nicht, ohne noch einmal komplett überprüft zu haben, ob auch wirklich alles in ordnungsgemäßem und unbedenklichem Zustand ist.
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Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Grillkohle.
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Holz zum Anfeuern ist nicht erlaubt.
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Bitte kein Holz oder Papier in die Glut werfen.
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Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus, Gas oder Ähnliches sind grundsätzlich verboten.
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Auch das Aufstellen und Betreiben von Einweg-Grills, Gasflaschen oder Gasgrills ist ^ nicht erlaubt.
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Bitte lassen Sie unbedingt die Asche zum Auskühlen auf der Grillstelle liegen ! Die Asche wird von uns weggeräumt — auch der Grill wird gereinigt.
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Bei selbst mitgebrachten Grills bitten wir Sie eindringlich darum, diese nur auf den dafür vorgesehenen Betonplatten aufzustellen und auch dort zu betreiben (keinesfalls einfach ins Gras oder auf einen Tisch stellen) und die Asche in die dafür vorgesehenen kleinen silbergrauen Metalltonnen zu schütten.
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Das Aufstellen von Wasserkochgeräten auf dem Rasen ist nicht gestattet.
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Für Schäden, die Sie beim Grillen anderen Parkgästen zufügen oder die durch den fahrlässigen Umgang mit Feuer oder dem Grill entstehen, müssen wir Sie haftbar machen. Für Schäden an im Eigentum des Parks befindlichen Objekten oder Gegenständen, die durch fahrlässigen Umgang entstehen, werden Sie ebenfalls in Haftung genommen.
§ 9 Haftungsbeschränkungen Der Park haftet nur für Schäden, welche auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Personals zurückzuführen sind — insbesondere wird keine Haftung für eigene, selbst mitgebrachte Gegenstände übernommen. Bei eventuell liegengebliebener Sachen oder Kleidung können wir keine Haftung übernehmen. § 10 Unwettereinschränkungen Mit Gewitter und Unwetter ist im Sommer häufig zu rechnen. Bitte begeben Sie sich immer rechtzeitig in feste Gebäude, da dort die Schadensgefahr durch Blitzeinschlag oder umherfliegende Gegenstände geringer ist. Halten Sie sich bei Gewitter niemals im Wald oder unter Bäumen auf, auch nicht in den zahlreichen Pavillons oder Grillhütten, da diese keinen Wetterschutz bieten (siehe hierzu auch den Unwetterhinweis im Infoblatt). Eltern oder Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass sich die von ihnen beaufsichtigten Personen rechtzeitig in die Gebäude begeben. Aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Hagel, Sturm etc.) und der Hanglage des Parks kann es zur Rutschgefahr kommen. Auch hier sind die Gäste selbst verantwortlich. Bei einer eventuellen Räumung des Parks aufgrund eines Katastrophenfalls oder in Folge von höherer Gewalt, wie zum Beispiel amtliche Unwetterwarnungen für Schwergewitter, Stürme oder Starkregenfälle, entfällt jeglicher Anspruch auf Preisminderung oder Geldrückgabe. Bei Extremwetterlagen behalten wir uns außerdem die Komplett-Schließung respektive eine Nichtöffnung des Parks vor.
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§ 11 Schadensmeldungen Alle Einrichtungen im Park werden von unseren Technikern sorgfältig gepflegt, gewartet und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor dem Verlassen des Parkgeländes bei der Information (Eingangskasse). Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommen vielleicht erst später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadensersatz unsererseits ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung erst nach dieser Frist beziehungsweise nach dem Verlassen des Parks erfolgt. § 12 Film- und Bildrechte Das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung. Parkbesucher, die bei den im Park hin und wieder stattfindenden Film- und Fotoaufnahmen nicht aufgenommen werden möchten, bitten wir dringend, die Aufnahmebereiche entsprechend zu meiden und im Zweifelsfall unser Personal oder das Aufnahmeteam darüber zu informieren. Ansonsten gehen wir davon aus, dass wir die Aufnahmen, die wir innerhalb des Parks tätigen, um sie für unsere öffentliche Werbung einzusetzen, auch dementsprechend verwenden und verwerten dürfen. § 13 Werbung | Anbieten von Waren- und Dienstleistungen Werbung und werbliche Maßnahmen auf dem gesamten Betriebsgelände inklusive Parkplätze und sonstigen Freiflächen, sowie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden eventuell Reinigungs-, Säuberungs- oder Entfernungskosten juristisch gegen den Verursacher geltend gemacht. § 14 Hausrecht Der Park ist auf seinem Grundstück dazu berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, die andere Parkgäste belästigen oder beleidigen, lautstark herumpöbeln oder sich den Anordnungen der Parkaufsicht widersetzen, entschädigungslos vom Gelände zu verweisen und gegebenenfalls ein temporäres Parkverbot zu verhängen. Das gilt insbesondere für Personen, die auf dem Parkgelände ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden. § 15 Zahlungsbedingungen Zahlungen erfolgen grundsätzlich in bar. An der Eingangskasse und in der Gaststätte kann mit EC-Karte (keine Kreditkarten) bezahlt werden.
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§ 16 Erfüllungsort | Geltungsbereich Der Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens, in diesem Fall Ziegenberg 3, D-37217 Witzenhausen, OT Ziegenhagen. Diese Parkordnung findet auf allen Grundstücken des Parks Anwendung und Gültigkeit. Hierzu gehören der gesamte Parkbereich inklusive seiner Parkplätze sowie der Ausweich-, Ausgleichs- und Erweiterungsflächen. § 17 Gerichtsstand Gerichtstand für juristische Angelegenheiten ist das Amtsgericht Eschwege 37269 Eschwege | Friedrich-Wilhelm-Straße 39 § 18 Anwendbares Recht Es gelten ausschließlich das nationale Recht und die momentan gültigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. § 19 Ladungsfähige Adresse Erlebnispark Ziegenhagen | Ziegenberg 3 | D-37217 Witzenhausen | OT Ziegenhagen Sarah Exner | +49 5545.246 | Steuernr. 041 81560093 | USt-Identnr. DE299653296 § 20Mediale Kontaktdaten www.erlebnispark-ziegenhagen.de
[email protected]
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Kontakt | Impressum Erlebnispark Ziegenhagen Ziegenberg 3 37217 Witzenhausen OT Ziegenhagen Tel 05545.246 Fax 05545.6372
[email protected] www.erlebnispark-ziegenhagen.de Geschäftsführung Sarah Exner Michael Stolzenberg Steuernummer 041 81560093 USt-Identnummer DE299653296 © 2015 Erlebnispark Ziegenhagen
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