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Prüfungen Assessment-stufe

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Assessmentjahr Merkblatt Reflexionskompetenz B FS 2016 Mündliche Prüfung, 15-20 Minuten Geschichte, Philosophie, Psychologie oder Soziologie Gewichtung: 2 Credits Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt verbindlich ist und vor anderen Informationen wie persönlichen Datenbanken der Dozenten/-innen, Angaben in den Vorlesungen etc., unbedingt den Vorrang hat. 1. Geprüfte Lehrveranstaltungen Geprüft wird eines der folgenden Fächer:     2,700 bis 2,709 2,710 bis 2,719 2,720 bis 2,729 2,730 bis 2,739 Geschichte Philosophie Psychologie Soziologie Das Prüfungsfach ist jenes Reflexionsfach, in das Sie im Frühjahrssemester eingeschrieben sind. Die Prüfung erfolgt in der Regel durch die Dozentin / den Dozenten desjenigen Kurses, der im entsprechenden Fach gemäss der Gruppeneinschreibung (Serviceportal) besucht wurde. 2. Zweck und Inhalt der Prüfung Es handelt sich gemäss Art. 10 lit. d der Studienordnung für das Assessmentjahr um einen Prüfungsteil des Kontextstudiums. Die mündliche Prüfung verfolgt den Zweck der Prüfung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit der Studierenden im Assessmentjahr. Hieraus folgt, dass in der mündlichen Prüfung sowohl die Reflexionsals auch die Kommunikationskompetenz geprüft wird. Unter Reflexionskompetenz wird die Fähigkeit verstanden, den Sinn des erlernten Fachwissens treffend zu erfassen und kontextspezifisch einzuordnen (Verständnis), das Wissen auf konkrete Anwendungen oder Praxisbeispiele anzuwenden (Anwendung), mit dem Fachwissen Sachverhalte zu analysieren (Analyse) und für eine kritische Bewertung einzusetzen (Bewertung). Unter Kommunikationskompetenz werden die sprachliche Ausdrucksfähigkeit, die Fähigkeit zur sachlichen Darstellung sowie die Fähigkeit zur Gestaltung der kommunikativen Interaktion und Diskussion verstanden. 3. Form der Prüfung Die Prüfung findet in Gruppen mit in der Regel 4 Studierenden statt. Jede/r Kandidat/in wird einzeln im Beisein der anderen 3 Kandidat/innen geprüft. Alternativ ist eine Einzelprüfung in Anwesenheit einer/-s von der Dozierendenseite zu stellenden Beisitzerin/Beisitzers möglich. Die Dauer der Prüfung beträgt 15 bis 20 Minuten pro Kandidat/in. Bestimmungen für die einzelnen Fächer 3.1. Geschichte Gegenstand der Prüfung ist der gesamte Stoff der Lehrveranstaltung, also die in den Gruppensitzungen besprochenen Texte und Themen. Merkblatt Assessmentjahr – FS 2016 – ReKo mündliche Prüfung Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 1/3 Bewertet werden:  die Kenntnis der im Kurs behandelten historischen Quellen und der Quellenkritik und die Einordnung der Quellen in ihren historischen Kontext (Verstehen);  die Fähigkeit spezifische historiographische Fragen unter Heranziehung der Quellen zu beantworten (Anwendung);  die kritische Untersuchung und Diskussion der historischen Inhalte z.B. durch vergleichende und verknüpfende Analyse (Analyse);  die Fähigkeit, historische Sachverhalte in die langfristige historische Entwicklung einzuordnen und zu bewerten (Bewerten). Es wird empfohlen, sich anhand der eigenen Notizen und der im Skriptum enthaltenen Texte auf die Prüfung vorzubereiten. Zum Einstieg in die Prüfung kann ein Schwerpunktthema gewählt werden, von dem aus dann im Prüfungsgespräch Bezüge zu den übrigen Themen hergestellt werden. 3.2. Philosophie Gegenstand der Prüfung ist der gesamte Stoff der Lehrveranstaltung, also alle in den Gruppensitzungen behandelten Texte und Themen. Bewertet werden:  Kenntnis der behandelten Texte in ihrem sachlichen Zusammenhang sowie Verständnis der argumentativen Grundzüge der in den Texten vertretenen Positionen (Verstehen);  Fähigkeit, die behandelten theoretischen Positionen auf praktische Fragen zu beziehen (Anwenden);  Fähigkeit zur kritischen Hinterfragung der Voraussetzungen, der Argumente sowie der Konklusionen der behandelten Texte (Analysieren);  Explikation einer eigenständigen Stellungnahme zu den behandelten Texten innerhalb ausgewählter Problemfelder (Bewerten). Es wird empfohlen, sich anhand der eigenen Notizen und insbesondere anhand des Skripts auf die Prüfung vorzubereiten. 3.3. Psychologie Gegenstand der Prüfung ist der gesamte Inhalt der Lehrveranstaltung. Zum Einstieg in die Prüfung wählt der/die Prüfungskandidat/in ein Schwerpunktthema aus den Themengebieten der Veranstaltung, zu dem er/sie ca. 5 Minuten frei spricht. Durch anschliessende Prüfungsfragen werden Bezüge zu anderen Veranstaltungsthemen hergestellt. Bewertet werden:  Die fachliche Kenntnis der behandelten psychologischen Theorien und Modelle sowie die Erläuterung ihrer jeweiligen Perspektiven (Verstehen);  Die Fähigkeit, diese auf praktische Problemstellungen hin anzuwenden (Anwenden);  Das Vermögen, die den Theorien zugrundeliegenden Annahmen kritisch zu analysieren (Analysieren);  Die Fähigkeit, einen eigenen Standpunkt begründet zu formulieren (Bewerten). 3.4. Soziologie Gegenstand der Prüfung ist der gesamte Stoff der Lehrveranstaltung. Erwartet und bewertet werden: Merkblatt Assessmentjahr – FS 2016 – ReKo mündliche Prüfung Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 2/3  Fachliche Kenntnis der behandelten Theorien sowie Erläuterung ihrer jeweiligen Perspektiven (Verstehen);  Fähigkeit zur Formulierung und Bearbeitung von Problemstellungen anhand des gelernten Wissens (Anwenden);  Fähigkeit zur kritischen Diskussion von Theorien, Positionen und Thesen (Analysieren);  Fähigkeit zur Bildung einer eigenen, begründeten Einschätzung (Bewerten). Es wird empfohlen, sich anhand des Skripts, der abgegebenen Handouts (bzw. der auf der Lernplattform publizierten Folien) und der eigenen Notizen auf die Prüfung vorzubereiten. Beachten Sie spezielle Hinweise der einzelnen Dozierenden auf dem StudyNet. 4. Verhinderung bzw. Nichterscheinen 4.1. Nichterscheinen und Zuspätkommen Ein unentschuldigter Nichtantritt oder Zuspätkommen wird mit der Note 1.0 bewertet. 4.2. Entschuldbare Gründe und deren erforderlichen Nachweise     Krankheit / Unfall Geburt Todesfall Verkehrschaos  Krankheitsbescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)  Geburtsurkunde  Sterbeurkunde oder Totenschein oder Todesanzeige  Bestätigung des Unternehmens (SBB, Post, etc.) Kein entschuldbarer Grund liegt bei kalkulierbaren Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel, Autopanne, Unfall, Stau oder bei Nichtfinden des Prüfungsraumes vor (der/die Studierende trägt die Verantwortung für das rechtzeitige Erscheinen; das Risiko liegt in erster Linie bei ihm/ihr, da grundsätzlich mit Verspätungen zu rechnen ist). 4.3. Vorgehen Beachten Sie bitte hierzu die offiziellen Merkblätter der Universität St. Gallen für das Vorgehen bei Nichtantritt aus entschuldbaren Gründen (im StudentWeb der Universität St. Gallen)    Merkblatt zum Prüfungsabbruch (Krankheit etc.) bei Prüfungen im Prüfungsblock (PDF) Merkblatt zum Prüfungsabbruch von dezentralen Prüfungen (PDF) 5. Unehrlichkeit Unehrlichkeit bei einer Prüfung wird mit der Note 1.0 bewertet und kann zu einem Disziplinarverfahren führen. Zwecks Identifikation müssen sich die Studierenden bei Prüfungen mittels Studentenausweis oder Identitätskarte ausweisen können. Merkblatt Assessmentjahr – FS 2016 – ReKo mündliche Prüfung Administrative Leitung Assessmentjahr Seite 3/3