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Römischer Wachturm - In Der Stadt Lorch!

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2 Römischer Wachturm (Rekonstruktion) Die 1969 errichtete Rekonstruktion eines römischen Wachturms nahe am Limesknie symbolisiert die Präsenz römischer Auxiliartruppen auf dem Klosterberg von ca. 150-260 n. Chr. Auf Grund zahlreicher Lesefunde vermutet die archäologische Forschung hier ein Kleinkastell. Als Vorposten des Kohortenkastells in der heutigen Lorcher Innenstadt dürfte es die Knickstelle des Limes gesichert haben, die - aus strategischem Blickwinkel gesehen - wohl eine der gefährdesten Stellen des Grenzwalls war. Die östliche Grenzlinie des römischen Reiches dürfte in einem Zug vom Neckar und der Fils Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. auf die Höhen des Welzheimer Waldes und ins Remstal verschoben worden sein. Vermutlich wurden zuerst die Kastelle gebaut, und in einem zweiten Schritt sicherten die Legionäre die neue Grenzlinie mit einer durchgehenden Palisadenwand aus Eichenstämmen. Hinter der Palisade wurden Steintürme errichtet, die mittels eines Patrouillenwegs miteinander verbunden waren. Damit war der sogenannte obergermanische Limes geschaffen. Spätestens zu Beginn des 3. Jahrhunderts n. Chr. wurde die Bewehrung durch die Anlage eines Walls und eines Grabens hinter der Pfahlwand verstärkt. Zwischen Lorch und Pfahlbronn sind diese beiden Verteidigungskomponenten streckenweise noch besonders gut sichtbar. Das Limesknie entstand durch die Zusammenführung des von Norden nach Süden verlaufenden obergermanischen Limes mit der von der Donau bei Hirnheim kommenden und östlich von Lorch im Rotenbachtal in einem Mauerkopf endenden raetischen Mauer. Mit ihr sicherte die römische Provinz Raetien ihre Nordgrenze. Die Provinzgrenze zwischen Obergermanien und Raetien verlief vermutlich zwischen dem Kastell Lorch und dem raetischen Kastell Schwäbisch Gmünd-Schirenhof, und zwar im Rotenbachtal. Die Alamannen überrannten im Jahr 260 n. Chr. den Limes. Sie vertrieben die Römer, die sich an den Rhein und die Donau zurückzogen. © Text: Simon M. Haag M.A. – Foto: Stadtarchiv Lorch 2002