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Rundschreiben An Schülerinnen Und Schüler In örtlich

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Rundschreiben Bereich Marketing Ansprechpartner Hr. Lang An Schülerinnen und Schüler in Örtlich Unzuständige Schulen Landkreis Vorpommern-Rügen Telefon Fax E-Mail 038326/600-0 038326/600-419 [email protected] Datum Februar 2016 Unser Zeichen KM Informationen zur Antragstellung Schülerbeförderung Schuljahr 2016 / 2017 Sehr geehrte Pädagoginnen und Pädagogen, werte Eltern, liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler, wir möchten Sie / Euch auf diesem Wege über die mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 in Kraft tretende Veränderungen informieren und eine Übersicht über die Antragstellungen für Zeitkarten zu örtlich zuständigen und nichtzuständigen Schulen geben. 1. Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse bis 12. Klasse 1.1 Örtlich zuständige Schule Hier möchten wir auf das den Schulen vorliegende Anschreiben vom Landkreis VorpommernRügen / Frau Ockert vom 17.12. 2015 verweisen. 2. Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse bis 12. Klasse 2.1 Örtlich unzuständige Schule (ÖUS) Schülerinnen und Schüler, die eine örtlich unzuständige Schule besuchen, erhalten keine vom Landkreis finanzierte Sammelzeitkarte für Schülerinnen und Schüler. Die Kosten für die Beförderung sind zu 100 % privat zu tragen. Mittels eines gesonderten „Antrag Sammelzeitkarte für Schüler/-innen für Fahrten zur Örtlich Unzuständigen Schule (ÖUS)“ wird bei der VVR eine STAMMKARTE Schülerbeförderung beantragt (Der Antrag ist durch die Schule zu bestätigen). Gegen Vorlage der STAMMKARTE Schülerbeförderung kann dann direkt beim Busfahrer die Monatskarte, ermäßigt erworben werden. Diese ist nur mit der dazugehörigen STAMMKARTE Schülerbeförderung gültig und muss mit Vor- und Nachname oder der Nummer der Stammkarte versehen werden. Inhaber einer STAMMKARTE Schülerbeförderung können auch Wochenkarten, ermäßigt kaufen. Wem das Prinzip der Stammkarte Schülerbeförderung und der monatlichen Bezahlung des Fahrscheines im Bus zu umständlich ist, kann die beiliegenden Bankeinzugsermächtigung ausfüllen. Dann wird beginnend ab Monat 09 / 2016 der Betrag für die Monatskarte, ermäßigt von Ihrem Konto abgebucht. Bei vorliegender Bankeinzugsermächtigung wird anstatt der STAMMKARTE Schülerbeförderung eine Plastikkarte ausgegeben. Dies hat weiterhin den Vorteil, dass bei Verlust der Plastikkarte nur 7,50 € für eine Ersatzkarte zu bezahlen sind. Geht eine Stammkarte mit ermäßigter Monatskarte verloren, muss diese in voller Höhe neu erworben werden! Prozedere:  „Antrag Sammelzeitkarte für Schüler/-innen für Fahrten zur Örtlich Unzuständigen Schule (ÖUS)“ ausfüllen (auch unter www.vvr-bus.de als Download), von Schule bestätigen lassen und mit einem aktuellen Passfoto versehen (angeheftet, bitte nicht geklammert oder geklebt und mit Namen auf der Rückseite versehen).  Den Antrag bis zum 01.04.2016 an die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR), Zum Rauhen Berg 1 in 18507 Grimmen senden.  Der Versand der Plastikkarte/Stammkarte an die private Postadresse erfolgt ab dem 25.07.2016. 2.2 Sammelzeitkarte Monatskarte, ermäßigt ÖUS inkl. Stadtverkehrsbereich Stralsund im Tarifgebiet Hansestadt Stralsund (Linie 1 bis 9) außer auf den Abschnitten Prohn – Strelasund Kaserne (Linie 1), Schmedshagen – Strelapark (Linie 8) und Teschenhäger Weg – Lüssower Berg (Linie 9)Linien 1 bis 9 Für Schülerinnen und Schüler, die in Stralsund eine Schule besuchen, gilt das gleiche Prozedere wie im Punkt 2.1 geschildert. Wollen diese Schülerinnen und Schüler neben den Regionalbussen von / nach Stralsund noch zusätzlich den Stadtverkehr in Stralsund nutzen, müssen sie den Zuschlag für das Stadtgebiet Stralsund, also ein ermäßigtes Kombiticket kaufen. Auch hier sind wie in Punkt 2.1 erläutert die Kosten für die Beförderung zu 100 % privat zu tragen. 3. Information: Vorläufiger Fahrausweis für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 12. Klasse Der vorläufige Fahrausweis gilt nur am Ausgabetag und ist als Quittung für einen bei Kontrollen nicht vorzeigbaren Fahrausweis zu verstehen! Vom Fahrpersonal wird der vorläufige Fahrausweis nicht verkauft, sondern nur ausgefüllt. Das Original bekommt der Schüler, die Durchschrift verbleibt beim Fahrpersonal. Wer bekommt den vorläufigen Fahrausweis? 1.Der vorläufige Fahrausweis wird für Schülerinnen und Schüler ausgegeben, die im Besitz einer gültigen Sammelzeitkarte für Schüler/-innen des Landkreises Vorpommern-Rügen sind, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen können. 2.Der vorläufige Fahrausweis wird für Schülerinnen und Schüler ausgegeben, die im Besitz einer gültigen Stammkarte der VVR zum Besuch einer örtlich unzuständigen Schule sind und sich eine gültige ermäßigte Wochen- oder Monatskarte beschafft haben, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen können. Wie viel kostet die Ausstellung eines vorläufigen Fahrausweis? Es wird gemäß der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Gemäß der Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) beträgt dieses 60,00 EUR. Anstatt 60,00 EUR werden 7,00 EUR für die Ausstellung des vorläufigen Fahrausweises fällig, wenn die Schülerin bzw. der Schüler innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) in Grimmen schriftliche per Post oder E-Mail nachweist, dass sie/er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaberin/Inhaber eines gültigen Fahrausweises war. Die Absprache zu den Zahlungsmodalitäten kann auch gern telefonisch unter Tel.038326/600-0 erfolgen. Hinweis: Die Ausstellung eines vorläufigen Fahrausweises kostet nach den oben genannten Regularien 7,00 €. Auf kürzeren Entfernungen ist es daher für die Schülerin oder den Schüler kostengünstiger Einzelfahrscheine zu lösen, natürlich nur, wenn sie oder er das entsprechende Fahrgeld dabei hat. Wir wünschen allen einen guten Start in ein erfolgreiches Schuljahr und allzeit gute Fahrt mit unseren Bussen. Mit freundlichen Grüßen Michael Lang Leiter Marketing