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Becker, Olgemöller & Kollegen Fachärzte für Laboratoriumsmedizin Führichstraße 70 – 81671 München
Telefon 089/450 917-0 Telefax 089/450 917-100
www.labor-bo.de
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November 2015
Simultaner Nachweis wichtiger Erreger respiratorischer Erkrankungen Die Kenntnis des Erregers eines respiratorischen Infekts ist häufig hilfreich bei therapeutischen Entscheidungen, insbesondere bezüglich der Gabe und Auswahl von Antibiotika. Die meisten, aber nicht alle bakteriellen Infekte lassen sich durch die kulturelle Anzucht zuordnen. Atypische Pneumonien, insbesondere virale Infektionen, können nur durch serologische Verfahren oder besser durch Erreger-Direktnachweise mittels Nukleinsäureamplifikation erfasst werden. Im Verlauf eines Jahres variiert die Prävalenz verschiedener Erreger respiratorischer Erkrankungen stark. So dominierten im Januar 2015 Influenzaviren. Einzelteste auf Influenza A und B hatten daher eine hohe positive Nachweisrate (Abb. 1; umseitig). Im April 2015 zeigte sich eine völlig andere Verteilung der Erreger (Abb. 2; umseitig). Um eine entsprechende Sensitivität des Erregernachweises zu erreichen, wären viele verschiedene Erregertests notwendig gewesen. Auch bei den bakteriellen Erregern zeigen sich saisonale Häufungen. So waren im Januar 2015 22% aller im LABOR auf Mycoplasma pneumoniae getesteten Proben positiv. Im April waren es nur 12 % bei einer ungefähr gleich hohen Anzahl an durchgeführten Testen. Um unabhängig von der Jahreszeit und Ausbruchereignissen einen Nachweis für respiratorische Erreger mit hoher Sensitivität zu erhalten, bieten wir neben den Einzeltesten nunmehr auch einen Test an, der mit Hilfe von drei Multiplex-PCR-Tests die folgenden Erreger erfasst:
Parainfluenza 1 - 4
panCoronavirus
Influenza A
Bocavirus
Mycoplasma pneumoniae
Influenza B
Metapneumovirus
Bordetella pertussis
Resp. Syncytial Virus A/B
Adenovirus
Chlamydia pneumoniae
Rhinovirus
Enterovirus
(HKU1, OC43, 229E, NL63, MERS)
Bordetella parapertussis
Methode:
Multiplex Real-time RT-PCR
Material:
Rachenabstrich (steriler, trockener Abstrichtupfer ohne Transportmedium), NasenRachen-Aspirat, Bronchial- bzw. Trachealsekret
Anforderung:
„Multiplex Erreger-Direktnachweis atypische Pneumonie“ Bei Kassenpatienten (EBM): alle Erreger müssen zudem einzeln aufgeführt werden. Bei Verdacht auf meldepflichtige Erkrankungen Ausnahmekennziffer angeben. Alle Erreger (außer Rhinovirus, Coronavirus und Bocavirus) können wie bisher auch als Einzeluntersuchung angefordert werden.
Literatur:
RespVir – Netzwerk für Respiratorische Viren (http://rvdev.medicaldpc.com/inhalte/start.html)
Für Rückfragen:
Dr. Siegfried Burggraf, Durchwahl 089 / 450 917-463
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Abb. 1
Abb. 2
Quelle: RespVir - Netzwerk für Respiratorische Viren
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