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SMS und MMS, die mehr kosten Ist Ihre Handyrechnung unerwartet hoch? Vielleicht liegt dies daran, dass Sie teurere SMS oder MMS gesendet oder erhalten haben. SMS- und MMS-Dienste wie die Abfrage von Börsenkursen, der Bezug von Sportinformationen oder das Herunterladen von Spielen, Logos und Klingeltönen kosten mehr als eine gewöhnliche SMS/MMS-Mitteilung, die man Freunden oder den Eltern sendet.
Informationsblätter
SMS- und MMS-Mehrwertdienste Preise, Verrechnung und weitere Vorschriften Wer ist wofür verantwortlich? Wie lassen sich böse Überraschungen vermeiden? Wie reagieren? Nützliche Adressen und Links Das Informationsmaterial des BAKOM
SMS (Short Message Service) Dienst für den Empfang und Versand von Kurzmitteilungen von maximal 160 Zeichen, der auf Mobiltelefonen, im Internet oder unter bestimmten Voraussetzungen auch im Festnetz verfügbar ist. MMS (Multimedia Message Service) Dienst für den Empfang und Versand von Multimedia-Mitteilungen mit verschiedenen Inhalten (Text, Töne, Bilder oder Videosequenzen).
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SMS- und MMS-Mehrwertdienste
Mehrwertdienste via SMS oder MMS Neben gewöhnlichen SMS und MMS, die Sie an Freunde und Bekannte senden, können SMS und MMS auch für die Nutzung von Mehrwertdiensten gebraucht werden. Solche Angebote werden über drei bis fünfstellige Kurznummern erbracht. Wenn Sie beispielsweise an einem Gewinnspiel, einem Chat oder einer Umfrage teilnehmen oder einen Dienst abonnieren möchten, werden Sie aufgefordert, eine SMS oder MMS an eine solche Kurznummer zu senden.
Auf Verlangen
Abonniert
Dienst auf Verlangen (Pull-Dienst) Sie fordern via SMS oder MMS eine einzelne Information an, die Ihnen via SMS oder MMS zugesandt wird. Über solche Dienste können Sie beispielsweise Wetter- und Schneeberichte abfragen. Abonnementsdienst (Push-Dienst) Um einen Push-Dienst zu abonnieren, senden Sie einen Code an eine bestimmte Kurznummer (z. B. „START INFO“ an 123). Nach Anmeldung werden Ihnen im Gegensatz zu den Pull-Diensten in der Regel mehrere Einzelinformationen zugesandt. Um keine weiteren SMS oder MMS dieser Art mehr zu erhalten, müssen Sie den Dienst mittels Deaktivierungscode abbestellen (z. B. „STOPP INFO“ an 123). Zudem müssen Sie vor der Aktivierung eines Push-Dienstes nicht nur dort, wo sie das Angebot erhalten (z. B. im Internet), sondern auch auf dem mobilen Endgerät - auf dem Sie den Push-Dienst empfangen und über das abgerechnet wird - direkt, kostenlos und unmissverständlich auf Folgendes hingewiesen werden: • eine allfällige Grundgebühr; • den Preis pro Einzelinformation; • das Vorgehen zur Deaktivierung des Dienstes; • die maximale Anzahl Einzelinformationen pro Minute. Sie müssen die Annahme des Angebots auf dem mobilen Endgerät ausdrücklich bestätigen. Bei jeder Einzelinformation sind Sie auch kostenlos über das Vorgehen zur Deaktivierung des Dienstes zu informieren.
07.2015
SMS- und MMS, die mehr kosten
Preise, Verrechnung und weitere Vorschriften
Preisobergrenzen
Preisbekanntgabe
Verrechnung der Dienste
Es gelten folgende Preisobergrenzen: 100 Franken pro Einzelinformation (Pull-Dienst) 5 Franken pro Minute (Push-Dienst) 400 Franken Summe aller Preise pro Anmeldung
Bei der Bekanntgabe einer Kurznummer für einen SMS- oder MMS-Dienst in der Werbung muss Folgendes angegeben werden: Grundgebühr Preis pro SMS oder MMS möglicher anderer Tarifablauf (z. B. 4.90 Franken pro Woche) Diese Preisinformationen müssen mindestens in der gleichen Schriftgrösse wie die Kurznummer, gut sichtbar und deutlich lesbar in unmittelbarer Nähe der Kurznummer bekannt gegeben werden.
Je nach angebotenem Dienst werden die gesendeten Mitteilungen, die empfangenen Mitteilungen oder beides in Rechnung gestellt. Die für die Dienste anfallenden Kosten werden Ihnen direkt über die Monatsrechnung der Mobilfunkbetreiberin belastet. Die Dienste müssen getrennt von den anderen Verbindungen aufgeführt sein. Bei Prepaid-Anschlüssen werden die Beträge direkt vom Guthaben abgezogen. Die für die Verrechnung eines Mehrwertdienstes relevanten Daten können Sie auf Anfrage bei der Mobilfunkbetreiberin anfordern. Wenn der Preis pro Einzelinformation Fr. 10.- übersteigt, darf der PullDienst nur dann verrechnet werden, wenn Sie die Annahme des Angebots ausdrücklich bestätigt haben.
Sperrsets
Die Mobilfunkbetreiberinnen müssen ihrer Kundschaft kotenlose Sperrsets für SMS- und MMS-Kurznummern anbieten. Die Sperrung kann alle Kurznummern betreffen oder nur diejenigen, die mit der Ziffer 6 beginnen und somit für erotische und pornografische Angebote reserviert sind. Sie müssen zudem ihre Kundschaft mindestens einmal jährlich daran erinnern, dass es diese Sets gibt.
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Jugendschutz
Rechtmässigkeit des Inhalts
Inhaberinnen und Inhaber von Kurznummern müssen sicherstellen, dass Personen unter 16 Jahren der Zugang zu pornografischen Inhalten verwehrt ist. Mobilfunkbetreiberinnen sperren den Zugang von vorneherein bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Hauptnutzende des Anschlusses) unter 16 Jahren.
Die über Kurznummern angebotenen Dienste müssen insgesamt den Normen der Schweizer Rechtsordnung entsprechen, zum Beispiel des Lauterkeits-, Vertrags- oder Strafrechts. Die inhaltliche Beurteilung erfolgt durch die jeweils zuständigen Behörden und Gerichte, nicht durch das BAKOM.
07.2015
SMS- und MMS, die mehr kosten
Wer ist wofür verantwortlich?
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) • erteilt den Mobilfunkbetreiberinnen die Bewilligung zur Verwaltung und Zuteilung von Kurznummern
BAKOM
Mobilfunkbetreiberin
Das BAKOM kann nicht • bei Uneinigkeit über einen Rechnungsbetrag eingreifen; • die Konsumentinnen und Konsumenten aktiv unterstützen, wenn sie eine Rechnung anfechten; • Kurznummern direkt widerrufen; • eingreifen, wenn die betreffenden Vorschriften nicht in seiner Kompetenz liegen; • die über Kurznummern erbrachten Dienste inhaltlich beurteilen; weder die Rechtskonformität noch die Qualität oder das Preis /Leistungsverhältnis; • Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der zivil- oder strafrechtlichen Behörden fallen, beurteilen.
Die Rolle Ihrer Mobilfunkbetreiberin • Die Mobilfunkbetreiberin vergibt die Kurznummern. • Ihre Mobilfunkbetreiberin transportiert die Inhalte und stellt Ihnen die SMS/MMS-Dienste in Rechnung. Für den Transport und ihre Inkassotätigkeit erhält die Mobilfunkbetreiberin einen gewissen Anteil am verrechneten Betrag. • Sie nimmt auch Ihre entsprechenden Anfragen oder Beschwerden entgegen. • Sie veröffentlicht Namen und Adressen der Inhaberinnen und Inhaber der von ihnen zugeteilten Kurznummern für SMS- und MMS-Dienste. • Für jede Kurznummer macht sie den Deaktivierungscode öffentlich zugänglich, mit dem ein vorgängig aktivierter kostenpflichtiger SMS/MMS-Dienst gestoppt werden kann. • Die Mobilfunkbetreiberinnen haben einen Verhaltenskodex ausgearbeitet und unterzeichnet. Darin halten sie unter anderem fest, dass STOP (+ Dienstbezeichnung, wenn nötig) als Deaktivierungscode gilt. • Sie benutzen ausschliesslich den Kurznummernbereich 6xx für SMSund MMS-Dienste, die dem Bereich Erwachsenenunterhaltung vorbehalten sind. Zudem stellen sie sicher, dass diese Dienste nur über diese Nummern angeboten werden.
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Inhaberinnen und – inhaber
ombudscom
Die Rolle der Nummerninhaberinnen und -inhaber (bzw. Inhalteanbieterinnen und -anbieter) • Die Inhaberin oder der Inhaber einer Kurznummer hat diese von einer Mobilfunkbetreiberin zugeteilt erhalten. Inhaberinnen und Inhaber wie auch Inhaltsanbieterinnen und -anbieter sind verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. • Sie müssen sicherstellen, dass der Deaktivierungscode mit jedem SMS oder MMS im Rahmen des Abonnements mitgeschickt wird, entweder direkt in der Nachricht oder in einem anderen kostenlosen SMS.
Schlichtungsstelle ombudscom Sie vermittelt zwischen Kundinnen und Kunden und schweizerischen Fernmelde- und Mehrwertdienstanbieterinnen bei privatrechtlichen Streitigkeiten, welche diese miteinander nicht zufriedenstellend lösen können.
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SMS- und MMS, die mehr kosten
Wie lassen sich böse Überraschungen vermeiden? •
Achten Sie auf den angegebenen Preis und die Bedingungen des angebotenen Dienstes, wenn Sie SMS- oder MMS-Mehrwertdienste nutzen wollen. Vergewissern Sie sich, dass Sie nicht unbeabsichtigt ein Abonnement abschliessen. Im Zweifelsfall verzichten Sie besser.
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Merken Sie sich den Deaktivierungscode, wenn Sie ein Abonnement für den Empfang von SMS oder MMS abschliessen, auch wenn der Deaktivierungscode mit jeder Nachricht mitgeschickt werden muss. Wenn Sie keinen Deaktivierungscode erhalten, kontaktieren Sie die Hotline Ihrer Mobilfunkbetreiberin. Sie kann Ihnen anhand der Kurznummer mitteilen, wer den SMS/MMS-Service betreibt und Ihnen bei der Deaktivierung behilflich sein.
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Seien Sie aufmerksam! Kommen Sie Aufforderungen Fremder, eine SMS an eine Kurznummer zu senden, wenn überhaupt nur mit Bedacht nach - dies insbesondere dann, wenn es dringend sein soll oder Ihnen ein Gewinn versprochen wird. Hinweise, wonach solche Dienste kostenlos seien, sind in der Regel unzutreffend.
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Achten Sie darauf, wer ihr Mobiltelefon nutzt.
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Seien Sie vorsichtig, wo und wem Sie Ihre Mobiltelefonnummer bekannt geben.
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Aktivieren Sie die Sperrsets, die Ihnen die Mobilfunkbetreiberinnen anbieten müssen.
Tarif überprüfen
Deaktivierungscode
Zugang sperren
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Wie reagieren?
Der Betrag auf Ihrer Telefonrechnung überrascht Sie? Sind in der Rubrik Mehrwertdienste Kosten für SMS/MMS-Dienste aufgeführt? Der Rechnungsbetrag für einen SMS/MMS-Dienst ist beispielweise höher als erwartet oder Ihnen war gar nicht bewusst, dass Sie einen SMS/MMSDienst aktiviert haben?
Info an Anbieterin
Wie reagieren? 1. Informieren Sie rasch Ihre Mobilfunkbetreiberin und erkundigen Sie sich bei dieser nach der Inhaberin oder dem Inhaber der Kurznummer des fraglichen SMS/MMS-Mehrwertdienstes, oder konsultieren Sie die von den Mobilfunkbetreiberinnen publizierten Listen der Kurznummerninhaberinnen und -inhaber. 2.
Sie können den Betrag, der Ihnen für einen SMS/MMS-Dienst in Rechnung gestellt wurde, gegenüber Ihrer Mobilfunkbetreiberin bestreiten. Teilen Sie ihr dies schriftlich mit. Bezahlen Sie den Differenzbetrag fristgerecht. In dem Falle darf Ihnen die Mobilfunkbetreiberin bis zur Beilegung der Streitigkeit den Anschluss weder sperren noch kündigen. Sie darf Ihnen jedoch den Zugang zu Mehrwertdiensten sperren.
3.
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom). Falls Sie sich mit Ihrer Mobilfunkbetreiberin oder der Inhaber/in der Kurznummer nicht einigen können, kann ombudscom helfen, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Damit ombudscom aktiv werden kann, muss vorgängig ein Einigungsversuch angestrebt worden sein.
4.
Informieren Sie das BAKOM beziehungsweise die zuständigen Behörden (bspw. bei unlauteren Geschäftsgebaren das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO oder die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten wie Betrug) möglichst vollständig und detailliert.
5.
Zudem steht es Ihnen offen, zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall ist der Beizug von entsprechendem Fachwissen einer Anwältin oder eines Anwalts beziehungsweise eines Rechtsberatungsdienstes ratsam.
Anfechtung der Rechnung
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SMS- und MMS, die mehr kosten
Nützliche Adressen und Links
Nützliche
Adressen
Stiftung ombudscom: Schlichtungsstelle Telekommunikation Bundesgasse 26, 3011 Bern Tel. 031 310 11 77 / www.ombudscom.ch Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Effingerstrasse 1, 3003 Bern Tel. 058 462 56 56 / www.seco.admin.ch Informationen über die Preisbekanntgabe und die zuständige kantonale Gewerbepolizeistelle: http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00654/index.html?lang=de Schweizerische Lauterkeitskommission Kappelergasse 14, Postfach 2744, 8022 Zürich, www.lauterkeit.ch Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen Effingerstrasse 27, 3003 Bern Tel. 031 322 20 00 / www.konsum.admin.ch
Für zivil- bzw. strafrechtliche Schritte wenden Sie sich an die kantonalen Zivilgerichte bzw. an die Polizeidienststellen. Einige Konsumentenschutzorganisationen bieten ebenfalls Rechtsberatungen an. Auf den Websites der Mobilfunkbetreiber finden Sie Angaben zu den kommerziellen SMS-Diensten. Auskünfte erteilen ebenfalls die Hotlines der Betreiber.
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Nützliche Links
Listen der Kurznummerninhaber • Swisscom: http://www.swisscom mobile.ch/scm/p_prv_kurznummern_und_anbieter-de.aspx •
Salt: http://www.salt.ch/de/short-numbers/#
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Sunrise: www.sunrise.ch > Privatkunden > Support > Mobile > Sunrise Services > SMS Premium Services > Premium SMS Anbieter oder http://www1.sunrise.ch/SMS-Premium-Services cbH93AqFI.sKcAAAEtL80ec3m2-Sunrise-Residential-Site-WFS de_CH-CHF.html
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Com2b: www.com2b.ch/shortids
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SMS- und MMS, die mehr kosten
Das Informationsmaterial des BAKOM
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0900, 0901, 0906 – Nummern, die mehr kosten SMS und MMS, die mehr kosten Informationen über den Wechsel zu einem anderen Anbieter Spam – Spamming – Spammer Roaming: Tarife für das mobile Telefonieren in fremden Netzen
Das Informationsmaterial ist auf der Website des BAKOM verfügbar (Dienstleistungen > Nützliche Infos > Telekommunikation oder http://www.bakom.admin.ch/dienstleistungen/info/00542/00544/index.html? lang=de)
Es kann elektronisch oder schriftlich unter folgender Adresse bestellt werden: BAKOM Nützliche Infos Zukunftstrasse 44 2501 Biel 058 460 55 11
[email protected]
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